Ausgabe 
5.10.1938
 
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Lr. 255Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Overheßen)

Mittwoch, 5. Moder 1958

Volkswirtschaftliche Zeitsragen

Was verdient der Landarbeiter?

Auch von städtischer

erwunden werden müssen

i -erwunden werden müssen. 21uct) von Itaptqc feite ist bereits zum Ausdruck gekommen, daß

es

nd

verdient hat,

versäht und nun in

1939 - das Mr der JKeisterpriisung.

RM.

114.

84.

36.

die Sxadt anfangen

600.

20.

15,

280.

130.

288.

60.

ut. Die Einnahmen ous dieser^ Eigenwirtschaft 31. Dezember 193-t immer näherrückt ist zu erwar- eichen, je nachdem Arbeitsauswand, der in diese j ten, Üasi im nächsten Jahre ein besonders starker > Handwerk untergebracht werden.

'Barlohn

Treueprämie (10 bis 30 RM.)

Deputat

Jahren ebenfalls mit Frau und vier Kindern ver­dient. In Berlin wird im Baugewerbe ein Stun­denlohn von 90 > Rpf. gezahlt, im Metallgewerbe von 85 Rpf., im Textilgewerbe von 76 Rpf. und im Druckgewerbe von 85 Rpf. (Immer unter Berück­sichtigung des Familienstandes.) Im Durchschnitt ergibt das einen Stundenlohn von 82 Rpf., d. h. bei achtstündiger Arbeitszeit und 300 Arbeitstagen einen Jahresverdienst von RM. 1968.

Ein Blick genügt, um zu erkennen, daß von einer Minderentlohnung des Landarbeiters selbst dann nicht die Rede sein kann, wenn man seine Einkünfte aus Sonderleistungen und aus seiner eigenen Wirt­schaft vollkommen unberücksichtigt läßt.

Auch auf der Ostschau des Reichsnährstandes hat man das Einkommen eines Industriearbeiters mit dem eines Landarbeiters verglichen und dabei fest- gestellt, daß der Barlohn eines namentlich genann­ten Königsberger Arbeiters in Höhe von 1738. RM. jährlich in voller Höhe für die Aufwendungen für Ernährung, Wohnung, Kleidung und dgl. wie­der ausgegeben werden mußte, während der eben­falls namentlich genannte ostpreußische Landarbei­ter, der nur Bareinnahmen von 755. RM. und daneben das übliche Devutat zur Verfügung hat, jährlich etwa 170. RM. sparen konnte, da er für Wohnung keine Ausgaben hat und seine Auf- wendunaen für Ernährung und die übrigen lebens­notwendigen Bedürfnisse bedeutend geringer sind, ah die des Stadtarbeiters

Die Behauptung von dem größeren Gesamt­lebenserfolg des Landarbeiters ist somit begründet. Alle diejenigen geben sich einer Täuschung hin, die nur immer die Barentlohnung miteinander ver­gleichen. nicht aber die beträchtlichen Naturos'°n berücksichtigen, die den Lohn des Landarbeiters mindestens auf die gleiche Höhe des Lohnes bringen, den im allgemeinen der städtische Arbeiter erzielt.

NM 2232. noch nicht berück-

RM. 580. 25

1627.

ji hf. wo er als ungelernter Arbeiter .

Öen Handwerkskammern Dorgenommene Erhebung fjat ergeben, daß insgesamt noch 205 828 Handwer-, fer bis zum 31. Dezember 1939 die Meisterprüfung ablegen müssen. Das sind 13 v. H. der Gesamtzahl

. V A. Die Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 18. Ian. 1935 bestimmt in den Uebergangs-- und Schlußbestim­mungen, daß diejenigen Handwerker, die nach dem 31. Dezember 1931 in die Handwerksrolle eingetra­gen würden, einen Befähigungsnachweis aber nicht erbracht haben, eingetragen bleiben, sofern sie vor dem 1 Januar 1900 geboren sind, oder bis zum 31. Dezember 1939 den Nachweis erbringen, daß sie die Meisterprüfung für das von ihnen betriebene, oder für ein hiesem verwandtes Handwerk bestanden haben. Der Gesetzgeber wollte durch diese Ueber- gangsbeftimmunaen denjenigen Handwerkern, die ohne abgelegte Meisterprüfung bzw. ohne die Be­fugnis zur Ausbildung von Lehrlingen zu besitzen selbständig ein Handwerk betreiben, die Möglichkeit geben, bis zum Jahre 1940 durch die Meisterprü­fung zu beweisen, daß sie den Voraussetzungen des großen Befähigungsnachweises im Handwerk ge­nügen.

Ein Teil dieser Handwerker hat inzwischen die Meisterprüfung nachgeholt. Feststellungen haben je­doch ergeben, daß der weitaus größte Teil dieser unter die Uebergangsbeftimmungen fallenden Hand­werker bisher noch keine Anstalten getroffen hat, sich der Meisterprüfung zu unterziehen. Vielfach herrscht in diesen Kreisen des Handwerks die Auf­fassung, daß die Frist zur Ablegung der Meister­prüfung doch über den 31. Dezember 1939 hinaus verschoben würde. Weder der Neichsstand des Deut­schen Handwerks, noch der Reichswirtschaitsminister denken daran, den unter die Uebergangsbestimmun- gen der Dritten Handwerksoerordnung fallenden selbständigen Handwerkern, die ihre Meisterprüfung bis zum 31. Dezember 1939 noch nicht bestanden haben, die Frist zur Ablegung der Prüfung zu verlängern.

Eine mit Stichtag vom 31 Dezember 1937 bei

NSG. Jetzt ist wieder die Zeit gekommen, in der sich die Eltern Sorgen machen um den zukünftigen Beruf ihrer Jungen, die Ostern aus der Schule ent­lassen werden. Diese Sorgen sind heute grundlos. Jeder Junge kann im nationalsozialistischen Reich einen Beruf erlernen. Da wir uns heute eine Fehl­leitung der Arbeitskräfte nicht mehr leisten können, sind überall Berufsberatungsstellen eingerichtet, die den Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite stehen und sie zu den Berufen hinleiten, die ihnen Freude machen und in denen sie ihre besonderen Fähig­keiten entwickeln können.

Der nationalsozialistische Staat hat die Forde­rung desRechts auf Arbeit" verwirklicht und stellt dem den Grundsatz derPflicht der Leistung" gegen­über. Es war ein entscheidender Fehler der Nach­kriegszeit, daß sich der Staat nur wenig um seine Jugend kümmerte. Wir müssen nun dafür sorgen, daß die Jugendlichen, ganz gleich, an welchem Platz sie stehen, wieder ein inneres Verhältnis zur Arbeit finden. Jeder Schaffende soll den richtigen Arbeits­platz finden, der ihm nicht nur den Lebensunterhalt sichert, sondern ihm auch Befriedigung in der Ar­beit bringt. Der deutsche Arbeiter soll Freude an seiner Arbeit haben, die in der Hingabe an das ge­meinsame Werk gipfelt.

Die Verknappung des beruflichen Nachwuchses verbietet den verantwortlichen Stellen in erster Li­nie jede Fehlleitung von Arbeitskräften. Es muß ein planmäßiger Arbeitseinsatz herbeigeführt wer­den, wobei jedem Schulentlassenen der richtige Be­rufs- und Ausbildungsplatz zu verschaffen ist. Jeder übersteigerte Zudrang zu einzelnen Berufen muß verhindert werden. Selbstverständlich sind für den Arbeitseinsatz nur Volksgenossen zu berücksichtigen, die geeignet erscheinen. Tüchtiges zu leisten. Es wird nicht immer möglich sein, daß der Berufswunsch jedes Jugendlichen in den Berufsentschluß einmün­det, denn es gibt jedes Jahr bestimmte Berufe, die, bedingt durch äußere Einflüsse verschiedenster Art, besonders beliebt sind. Außerdem herrschen oft ganz

falsche Vorstellungen von bestimmten Berufen, die ausgesprochene Modeberufe sind. Anderseits gibt es Berufe, die von den Schulentlassenen möglichst ge­mieden werden; sogenannte Mangelberufe. An er­ster Stelle sind hier die landwirtschaftlichen Berufe zu nennen. Der Berufsstand der Landarbeiter war jahrzehntelang als minderwertig verschrien. Durch die Maßnahmen des Reichsbauernführers ist die Landarbeit wieder zum Lehrberuf geworden. Trotz Aufblühens der Bauwirtschaft ist auch hier merk­würdigerweise ein starker Mangel an Nachwuchs­kräften zu verzeichnen, obwohl die Lehre der Mau­rer, Zimmerer, Vetonfacharbeiter und Pflasterer im Gegensatz zu den meisten Berufen des Metallgewer­bes nur drei Jahre beträgt.

Auf dem Gebiet der Berufslenkung fetzt nun die Aufgabe der Berufsberatung und der Lehrstellen- vermittlung ein. Das Gesetz vom 5. November 1935 bestimmt, daß die Berufsberatung die ausschließliche Ausgabe der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist. Die Berufswahl darf keinesfalls aus irgendwelchen Zufälligkeiten heraus geschehen, die zum Teil durch falsche Vor­urteile der Erziehungsberechtigten bedingt sind. Der Berufsberater hat durch seine laufende Fortbil­dung die Möglichkeit, alle Arbeitsgebiete zu.über­schauen und kann so den Jugendlichen ein wahrer Berater sein. Durch die Anordnung der Genehmi­gungspflicht sämtlicher Lehrstellen vom 4. April 1938 ist dem Berufsberater die Möglichkeit gegeben, eine richtige Berufsnachwuchslenkung vorzunehmen. Die Probezeit von mehreren Wochen schaltet berufliche Fehlleitungen von vornherein aus. Heute ist die Sorge der Eltern überflüssig, daß ihre Kinder, wenn sie die Schule verlassen, keine Lehrstelle erhalten können. Für diejenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen glauben, keine Lehre durchführen zu kön­nen, besteht die Möglichkeit, in einen Anlernberuf einzutreten. Sa sind alle Voraussetzungen gegeben, daß jeder Jugendliche eine Berufsausbildung durch-

tn zu dem Ergebnis, daß mindestens in dieser stehung auf dem Lande kaum schlechtere Ver- tniffe herrschen, als in der Stadt. Auch die fo- le Betreuung der Landarbeiter hat inzwischen so >ße Fortschritte gemacht, daß von einer wesent- en Benachteiligung heute nicht mehr die Rede i kann.

Das Gleiche gilt für die Entlohnung. In der Cadt werden vielfach die Lohnverhältnisse des Endarbeiters verkannt. Gewiß erscheint fein Lohn a's unzulänglich, wenn man lediglich die Barlöbne ir Stadt und Land miteinander vergleicht. Ein sol­ch r Vergleich muß aber notgedrungen zu falschen «Wissen führen, weil er die Naturalentlohnung dis Landarbeiters, die feinen Barlohn in den mei­ste Fällen weit überfteiat. unberücksicht'ß fnr-' oter in ihrem wirklichen Wert verkennt. Man ist g'zu leicht geneigt, den Gegenwert des Devutat- lenes eines Landarbeiters zu niedrig zu bemejfen. ($'ft wenn man sich vor Auaen hält, welche aeld- liren Aufwendungen der Arbeiten in der S^adt Wichen muß, wenn er die gleichen Menaen an Nah- i igsmitteln für sich und feine Familie erwerben ' '!(. ergibt sich ein einiaermaßen zutreffendes Bild :m den wirklichen Einkommensverbältniffen des ndarbeiters. Und erst dann zeiat sich, daß der 1 nbarbeifer sich mit feinem Gesamteinkommen i.rrhaus nicht schlechter steht, als der Indultrie- netter, vor allem dann nicht, wenn der Land- a leiter seine bhheriae Arbeitsstelle, auf der er als < erkannter Facharbeiter gewirkt und dementfvre-

Buchführungspflicht für den Einzelhandel ah 1. Januar 1939. Fwd. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzel­handel, Dr. Hayner, hat durch eine Anordnung die allgemeine Buchführungspflicht für den Einzelhandel ab 1. Januar 1939 verfügt. Die Anordnung verlangt von jedem Kaufmann, daß er die von der Wirt­schaftsgruppe Einzelhandel aufgestellten Mindest­anforderungen an eine ordentliche Einzelhandels- buchführung einhält. Diese Mindestanforderungen be­sagen, daß alle Einzelhandelsbetriebe, sofern sie nicht bereits weitergehende Bücher im Sinne des § 38 HGB. bzw. des § 161 AO. führen, ein Gefchästs- tagebuch und ein Wareneingangsbuch zu halten und besondere Kassenberichte über den täglichen Kassen­verkehr anzufertigen Haden. Darüber hinaus wird die laufende Aufzeichnung von Forderungen und Schulden sowie die Aufstellung einer jährlichen In­ventur und eines Abschlusses verlangt. Die Mindest­anforderungen sind auf die besonderen Verhältnisse mittlerer und kleinerer Fachgeschäfte abgestellt, um auch diesen eine ordentliche Buchführung zu ermög­lichen. _

Die Tarifbezüae eines Devutanten in der Kur- Mrk. der ein- Familie mit vier K'ndern bat. sollen ri mol. oss Grundlage für eine G"aenüberstellung fr- ländlichen und her ftäötifrben Einkommensver- frVnffe d'"N"n Ein Denutorst ist ein Arbeiter, der nit feiner Fawilie in einer Werkwobnung wohnt nrb feine Entlöbnung großenteils in Notu/oli-n ßseputat). zum aerinaeren Teil in Barlobn erhält, fte mit dem Deputanten aknuschließenden JahreS- prträge bestehen fi-h lediolich auf den Haushal- Himasoorftanb. D'"> Mitarbeit der Ehefrau des Lond- Mbeiters, her Kinder, sowie dritter Personen darf in diesen Verträgen nicht zur Pflicht aemacht wer­ten. Mit ihnen wird vielmehr ein besonderer Ar- bk tsoertraa auf der Grundlage des Freiorbeiters fr:r>. des Frauenlohnes geschlossen. Ein Deputant in der Kurmark, dem verheiratet ist und vier Kin- ir hat. erhält an Tarifbezügen, ungeachtet etmai= or Zulagen, Aufbesserungen und außer der Ent­lehnung für die Mitarbeit feiner Ehefrau einen F rlohn von 580 RM. jährlich, und zwar bei 2900 Abeitsstunden zu je 20 Rvf. Außerdem erhält er ei e jährliche tarifmäßige Treueprämie, ie nach " ?r D uer her Betriebszugeböriakeit in Höhe von 10 bi 30 RM. Zu diesem Barlohn kommt das Nor- m ldeputat hinzu, das die nachstehenden Leistungen fr Betriebsführers umfaßt. Legt man für die Um= lefjnung des Deputates in Geldwert die Preise zu- flinde, die der städtische Arbeiter für den Erwerb ie- gleichen Mengen Naturalien bzw. als Mietzins ii- eine gleichwertige Wohnung aufwenden muß,

nebendienstliche Betätigung gesteckt wird, oft eine beträchtliche Höhe und steigern sein Jahreseinkommen ^deutend. Auf jeden Fall sind die Erlöse aus dieser selbständigen landwirtschaftlichen Betätigung größer als die Ausfälle an Naturalien, die in den meisten Tarifbestimmungen bei eigener Viehhaltung und Ackerwirtschaft vorgesehen sind, und die im übrigen nod) zu einem großen Teile ausgeglichen werden durch die in diesem Falle in Kraft tretenden be­trächtlichen Zuschüsse an Futtermitteln aller Art, die wieder der Eigenwirtschaft zugute kommen.

Indirekt erhöhen sich die Einnahmen des Land­arbeiters gegenüber denen des städtischen Arbeiters aber auch dadurch, daß diesen Einnahmen nicht die gleichen Aufwendungen für die Lebenshaltung ge- genüberftehen, als in der Stadt. Der städtische Ar­beiter hat im allgemeinen eine ganze Reihe von festen Unkosten, die auf dem Lande fortfallen. Es sei hier nur einmal an die Ausgaben für Fahr­gelder zur Arbeitsstätte, die seinen Lohn bei monat­lich RM. 10. bereits um 120. RM. im Jahr schmälern. Diese jährliche Belastung fällt beim Landarbeiter von vornherein aus. Auch seine Aus­gaben für Beleuchtung stehen in keinem Verhältnis zu denen des städtischen Arbeiters. Die Landarbeit zwingt dazu, daß mindestens während des größten Teiles des Jahres das Tageslicht ausgenutzt wird. Insofern entfallen auf dem Lande die Ausgaben für künstliche Beleuchtung, für die der Stadtarbei­ter ebenfalls große Aufwendungen zu machen hat. Anderseits hat der Stadtarbeiter kaum die Möglich­keit zu Nebeneinnahmen, es sei denn, daß er Ueber- ftunben macht, ober baß feine Frau mitoerbient, eine Mehrleistung, bie im. wesentlichen aber burch die langen Wege von unb zur Arbeitsstätte stark beeinträchtigt wirb.

Stellen wir nun einmal zusammen, wüs ber un­gelernte Arbeiter in der Stadt im Alter von 30

Handwerker auf dem Londe.

Der diesjährige reiche Erntesegen hat auch dem Städter, der die Ferien auf dem Lande verbracht hat, mehr noch als in den früheren Jahren einen Eindruck von der Arbeit des Landmannes vermit­telt. Im technischen Zeitalter hatte man es in der Stadt vor einigen Jahren fast schon vergessen, wie wichtig die Arbeit des Landmannes für das Volks- ganze ist. Der Nationalsozialismus hat dafür ge­folgt, daß zwischen Stadt und Land ein gerechter Ausgleich herbeigeführt wird, baß vor allen Dingen auch die Städter wieder die Arbeit des Bauern schätzen lernen und anerkennen können.

Sicherlich ist es kein Zufall, daß das wichtigste ! Problem, bas heute auf dem platten Lanbe zu lösen ist, burch bas WortLandflucht" gekennzeich­net wird. Gerade in diesem Jahre hat es sich ge­zeigt, wie ernst die Arbeitsprobleme auf dem Lande zu beurteilen sind, kam es doch darauf an, mit den wenigen vorhandenen Arbeitskräften eine außerordentlich reiche Ernte an Halm und Aehre in wenigen Wochen unter Dach unb Fach zu brin­gen. Die Erntearbeiten finb vom Wetter abhängig, unb beshalb gilt es, jeden Tag, an dem die Sonne scheint, von der frühen Morgenstunde bis in den späten Abend voll mit vereinten Kräften auszu­nutzen, um das wertvolle Gut, das uns der deutsche Acker beschert, rechtzeitig zu bergen.

Wer in jenen Wochen auf dem Lande geweilt hat und mit offenen Augen durch die Dörfer und klei­nen Landstädte gewandert ist, hat . überall feststellen müssen, daß es an Arbeitskräften mangelt und des­halb die wenigen, die zur Verfügung stehen, mit dem ganzen (Ansatz an das Tagewerk Herangehen mußten. Fast im ganzen Reichsgebiet war das Wet­ter durch drei volle Wochen beständig und schön und wie selten für die Einbringung einer reichen Ernte geschaffen. Diese Zeit mußte ausgenutzt wer­den, so gut es überhaupt möglich war. Das Er­gebnis kann dahin zusammengefaßt werden, daß selbst im Norden und Osten des Reiches die kleinen und mittleren Betriebe bis zum 15. August mit der Einbringung der Ernte fertig geworden find, wäh- rend die größeren Betriebe' es auf etwa bis zu 50 v. H. gebracht haben. Dies Ergebnis war nur möglich, weil die übrige Bevölkerung des platten Landes, also in erster Linie die ländlichen und kleinstädtischen Handwerker, in großem Umfange mit Hand angelegt haben, um den Bauern bei ber Einbringung der Ernte zu helfen. Die ländlichen Handwerker sind ja alle mit der Landarbeit von Iugenb auf vertraut, weil sie selbst über ein Stück Acker verfügen, ober in einer Bauernwirtschaft groß geworben finb. In biefem Jahr hat es sich gezeigt, baß bie dörfliche Arbeitsgemeinschaft fest geschmie­det ist und deshalb auch ber großen Schwierig­keiten Herr werben konnte.

Die Verorbnung zur Förderung der Landbevölke­rung vom 7. Juli 1938 hat deshalb auch die Stär­kung des Handwerks auf dem Lande als besonders bedeutsam herausgestellt, eine Tatsache, die in der kleinstädtischen und dörflichen Bevölkerung beson­ders beachtet worden ist. Zur Sicherung der deut­schen Nahrungsfreiheit ist es in der Tat äußerst wichtig, daß die Handwerksmeister, die auf dem Lande tätig sind, mehr Lehrlinge und Gesellen er­halten als bisher, daß überhaupt für größere Schich­ten der Bevölkerung ein Anreiz gegeben wird, sich in den Dörfern niederzulaffen. Deshalb soll die Gewährung tilgungsfreier Ehestandsdarlehen, zins­freier Einrichtungsdarlehen und nicht rückzahlbarer Einrichtungszuschüsse dem ländlichen Handwerker zugute kommen, genau so wie den Volksgenossen, die direkt in der Land- unb Volkswirtschaft tätig finb.

Das Gros der ländlichen Handwerker stellen die Schmiede, Stellmacher, Sattler, Müller, Böcker, Fleischer und neuerdings auch die Kraftfahrzeug­handwerker, von denen sich mehr und mehr in kleinen Städten und in Dörfern nieöerlaffen. Alle diese Handwerker zeichnet ebenso wie den Bauern die Liebe zur eigenen Scholle aus; dies ist das Fundament, von dem ausgegangen werden muß und wird, wenn man die ländliche Wirtschaft festi­gen und ausbauen will. Schon heute wird von den zuständigen Stellen des Reichsnährstandes und Hes Reichsstandes des deutschen Handwerks dafür ge­sorgt, daß gesunde betriebswirtschaftliche Grund­lagen in den Dörfern geschaffen werden. Die fach­liche Leistungsfähigkeit wirb burch Schulungsmaß­nahmen unb planmäßigen Ausbau bes gewerb­lichen Berufsschulwesens geförbert. Jeber, ber auf bem Lanbe Handwerker fein will, muß heute wis­sen, daß hier keine zweitrangigen Kräfte mehr ge­braucht werden und vorwärtskommen können. Von ber Berufsberatung unb ber Berufslenkung bei den Arbeitsämtern kann man erwarten, baß Noch mehr als bisher für. die Sicherstellung bes Lehrlings- bebarfs auf bem Lanbe getan wirb. Zu ben be- fonberen Aufgaben bes Reichsstanbes gehört bie banbwerkliche Standortplanung im ländlichen Raum. Schon heute find die Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen eifrig am Werk, um durch vraktische Standortforschung die Voraussetzungen für eine materielle Besserstellung des ländlichen Handwerkers zu schaffen.

I Deputat insgef. RM. 1627.

Diese Bewertung des Deputates, die den Ein- aij.fspreifen in der Stadt bzw. den Aufwendungen le. städtischen Arbeiters entspricht, läßt die tatsäch- .e Entlohnung des Landarbeiters in einem ganz nßeren Licht erscheinen. Ohne alle Sonderzuwen- imgen, ohne den Lohn für die Frauenarbeit, ohne iissschläge für Sonntagsarbeit und besonders guali- z-erte Leistungen hat der Landarbeiter danach ein amljahreseinkommen von:

Andrang von Mersterprüflingen zu erwarten ist. Um eine reibungslose Durchführung der Prüfungen ficherzustellen und um die Prüfungen auf einen grö= j feeren Zeitraum zu verteilen, hatte der Reichsstand des Deutschen Handwerks die Handwerkskammern angewiesen, alle diejenigen Handwerker, welche bis­her keine Anstalten zur Ablegung der Meisterprü­fung getroffen haben, schriftlich aufzufordern, sich zur Ablegung der Meisterprüfung bis zum 31. Juli 1938 zu melden. Der größte Teil der in Frage kom­menden Handwerker hat auf diese Aufforderung nicht reagiert. Sie werden in diesen Wochen zum zweiten Male schriftlich an die Ablegung der Mei­sterprüfung erinnert und aufgefordert, sich bis spä­testens zum 1. Januar 1939 zur Meisterprüfung zu melden. Gleichzeitig werden die Handwerker wiederum auf die in Frage kommenden gesetzlichen Vorschriften und die sich aus ihrer Nichtbeachtung ergebenden Folgerungen hingewiesen.

Durch die Festsetzung dieser Fristen soll dafür gesorgt werden, daß eine rechtzeitige Ablegung der Meisterprüfungen bis zum 31. Dezember 1939 sicher- i gestellt werden kann. Die Uebergangsvorschriften der Dritten Handwerksverordnung haben denjenigen Handwerkern, welche den Vorschriften des großen Befähigungsnachweises nicht genügen konnten, eine Frist von fünf Jahren zur Ablegung der Meister­prüfung gewährt. Die Handwerker, die bis zum 31. Dezember 1939 die Meisterprüfung noch nicht abgelegt haben, können sich nicht darauf berufen, sie hätten keine Zeit zur Ablegung der Meisterprü­fung gehabt, ober sie hätten nicht gewußt, daß sie sich ber Meisterprüfung hätten unterziehen müssen. Mit Rücksicht auf ben bestehenben Facharbeiter­mangel unb auf bie starke Uebersetzung in vielen Hanbwerkszweigen ist bamit zu rechnen, baß bie Hanbwerker, bie sich ber Meisterprüfung bis zum 31. Dezember 1939 nicht unterzogen haben, entspre- chenb ben gesetzlichen Bestimmungen von amts- roegen aus ber Hanbwerksrolle gelöscht unb ihre Betriebe geschlossen werben. Der Reichsstanb bes

Bei dieser Aufstellung ist aber

£ r-ir-e-i ^er Landarbeiter wesentlich größere t glichkeuen zu Nebeneinnahmen hat, als ber Jn- htriearbeiter. Dor allem ber Deputant hat meist umfangreiche eigene kleine Wirtschaft in ber h Geflügelzucht betreibt, sich Kühe, Schafe und weine hält unb auch seinen eigenen Acker bc=

ZdR. Das Problem ber Lanbflucht ist in ber letz­en Zeit auch in städtischen Kreisen eingehend er- iiiert worden. Dabei ist auch die irrige Auffassung ber die Bewertung der' Landarbeit und die hier dib da herrschende Ueberheblichkeit in der Gin» Satzung der Landarbeit berichtigt worden. Darüber hnaus haben sich schon Diele städtische Stimmen fr bin geäußert, daß die gegen tue L anbar beit be- lihenden Vorurteile durchaus unberechtigt finb und

ablegen mugen. xm» guu ju u. uu vyciunufluyi, Deutschen Hanbwerks wirb sich bafür einsetzen, daß aller selbständigen Handwerker. Da ber Termin bes I biejenigen Hanbwerker, beren Betriebe aeschlossen ÄJ>1 :rx ------r- werben müssen, als Facharbeiter in Industrie und

r> Handwerk unteraebracht werden.

i lundlalsch ist, den Barlohn und die sonstigenVor­ige" des Stadtlebens zu überschätzen. Man braucht nr auf bie Tatsache zu verweisen, daß allein in Berlin nicht weniger als 150 000 Familien keine eigene Wohnung haben und 40 000 Familien das gnze Jahr hindurch in Lauben wohnen. Stellt man feien Wohnverhältnissen gegenüber, was in ben ltzten Jahren allein für den Bau bzw. Umbau von Endarbeiterwohnungen getan wurde, so kommt

.o »ergeben sich etwa folgende Beträge: ficeie Wohnung mit Gartenland (für

Gemüse) V4 Morgen monatlich »tM. 50. . . ......

fartoffeUanb V« Morgen Pacht . . Ding für Garten und Kortoffellond ttZtr. Getreide in marktfähiger Be- chaffenheit, davon: 15 Ztr. Brot­getreide = 12 Ztr. Mehl ....

i 5 Ztr. Futterkorn p Ztr. Sveisekartoffeln in markt- äbiger Beschaffenheit

> S3tr. Milcki (IV? täglich L 24 Rpf.)

70 Zentner Braunkohlenbriketts (je

ZM. 1.63)

Nieder,zulagen: für jedes Kind unter _4 Jahren Liter Vollmilch täg= üch = 360 Liter jährlich .... Ja Ztr. Brotgetreide = 2 Ztr. Ge­

treide = IV- Ztr. Mehl . . .