Volkswirtschaftliche Zeitfragen
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Frage: Hat auch der Außenhandel im Em- satz für die neuen Werkstoffe besondere Aufgaben zu erfüllen? , m
Antwort: Die bei der Umstellung unserer Pro-
Frage kommen. Er kann damit auch eine zusätzliche Entlastung in unserer Außenhandelsbilanz bewirken Die Reichsfachgruppe „Der deutsche Groß- und Einzelhandel" bemüht sich deshalb vor allem um eine entsprechende Schulung seiner Kaufleute. Im ganzen Reichsgebiet führt er eine große Zahl von außenhandels- und exporttechnischen Wochen durch. Auch die Reichßgußenhandels- und
Kaufmannsschule in Hamburg wird zur weltanschaulichen, wirtschaftspolitischen und sachlichen Schulung des Nachwuchses eingesetzt. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufserziehung und Betriebsführung werden wirtschaft stündliche Studienfahrten ins Ausland organisiert. Zur Bervollkommnung der Sprachkenntnisse werden in den Gauen und Kreisen fremdsprachliche Arbeitsgemeinschaften geschaffen. Um darüber hinaus jedem tüchtigen Jungkaufmann praktische Exportschulung zu bieten, 'werden mit verschiedenen Ländern Austauschabkommen getroffen. Das erste dieser Art, das ich mit dem italienischen Präsidenten der Confederazione del Commercio geschlossen habe, wird bereits 60 junge Deutsche als Groß- und Einzelhändler sowie als Kellner und Köche für ein ganzes oder halbes Jahr nach Italien bringen. Die gleiche Anzahl italienischer Arbeitskameraden werden nach Deutschland kommen.
Frage: Wie steht es mit der Schulung der Ein-
Holz besichtigt, begutachtet, aufmißt und den Verkauf veranlaßt. Die Forstbeamten des Reichsnährstandes sind wohl am besten in der Lage, die zumeist sehr unterschiedliche Qualität des Holzes eini- gerrnaßen richtig zu beurteilen und eine für Käufer und Verkäufer angemessene Preisbildung herbeizuführen. Sie verfügen infolge ihrer ausgedehnten Holzvermittlungstätigkeit in den Prioatwaldun- gen über die nötigen Beziehungen zum Holzhandel und der Holzindustrie. Natürlich ist es für die Forstbeamten nicht möglich, jedem einzelnen Stamm nachzuspüren. Eine ohne größere Umstände und Kosten zu bewerkstelligende Sammellagerung dürfte Voraussetzung für eine zweckentsprechende und für den einzelnen gewinnbringende Holzverwertung sein.
Es soll kurz zusammengestellt werden, was bei Fällung und Verwertung derartigen Wertholzes besonders zu beachten ist. Die Fällzeit der oben genannten Bäume ist am besten die Zeit der Saftruhe, also November bis Februar. Späterhin besteht die Gefahr der Verstockung infolge Pilzbefalles, wodurch das Holz entwertet wird. Es empfiehlt sich, nach Heberschreiten dieser Frist mit der Fällung bis zum kommenden Winter zu warten, sofern keine unbedingte Notwendigkeit für die Beseitigung vorliegt. Gefällte Stämme müssen luftig, trocken und schattig gelagert werden, damit sie nicht verstocken oder durch Trockenrisse entwerten. Am besten werden die Bäume nicht mittels Sägeschnitt am Erdboden gefällt, sondern gerodet. Einmal wird dadurch der zur weiteren Bodenbearbeitung oft lästige Stock entfernt, zum andern aber ergibt gerade das Stammende und die starken Wurzeln hochwertiges und daher besonders für Drechslerwaren und Furnierherstellung gesuchtes Maserholz. Auch die Nutzholzausbeute läßt sich durch diese kleine Mehrarbeit bedeutend erhöhen. Gesunde Stämme ab 20 Zentimeter Zopfdurchmesser sind möglichst lang auszuhalten, jedoch werden auch schon Abschnitte von 80 Zentimeter aufwärts, zum Beispiel zur Herstellung von Stuhlbeinen, angekauft. Knüppel- oder Spaltholz von gesund gehauenen Stammabfchnitten wird ebenfalls gern für Drechslerwaren und kunstgewerbliche Handarbeiten übernommen, wobei an Länge und Geradwuchsigkeit keine hohen Anforderungen gestellt werden.
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^a^Äann? murbe ^ Unsere Arbeit zielt darauf duktionswirtschast im Vierjahresplan oft geäußerte zuruckgedrangt wurde uniere a ' Befürchtung, daß unser Außenhandel darunter lei-
hin, daß m u t e Beschäftigung finden. Dieser den würde, hat sich nicht bewahrheitet. Im Gegen- lernte Kaufleu e ^e,ai r« « . .. ber ki( bi€ Erfolge unserer Produktionswirtschaft auf
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aus dem Handel herauszuziehen, sofern . den heute gestellten Anforderungen nicht entsprechen. Sowohl der Einzelhandel mit etwa zwei Mil-, lionen Beschäftigten als auch der ambulante Handel enthalten noch eine Arbeitsreserve für den Arbeitseinsatz in den Zweigen der Produktionswirtschaft.
Frage: Welche Aufgaben haben die einzelnen fünf Fachgrupp en des Handels?
Antwort: Zunächst der Großhandel. Aus Gründen der Warenknappheit sowie der Verringerung der Handelsspanne glaubt man vielfach den Großhandel ausschalten zu können. Bei der vielseitigen Verflechtung und unterschiedlichen Betriebs- ftruftur unferer Wirtschaft ist aber der Großhandel sowohl als Mittler zwischen Erzeuger und Einzelhandel als auch als Lieferant der Industriebetriebe gar nicht z u entbehren. Wer könnte z. B. die Lagerhaltung übernehmen und für die Verteilung der neuen Roh- und Werkstoffe besser werben als der Großhandel. Es müßte also ein Ersatz organisiert werden. Ein gesunder Wettbewerb wird Verteuerung verhindern, das Preisgefüge sichern und das reale Einkommen des deutschen Volkes er-
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Einkommen bzw. die Einkommensteuer für das ganze Kalenderjahr 1937 zugrunde zu legen. Die Jahreswehrsteuerschuld für 1937 wird aber mit Rücksicht darauf, daß die Wehrsteuer erst am 1. September 1937 eingeführt wurde, nur z u V12 festgesetzt. Angenommen, ein lediger Wehrsteuerpslich- tiger hat für 1937 2000 Mark als Einkommen zu versteuern: die Einkommensteuer beläuft sich hierfür auf 256 Mark. Die jährliche Wehrsteuer würde bei Zugrundelegung der Einkommensteuer 50 v. H. = 128 Mark betragen (die Wehrmindeststeuer mit 5 v. H. des Einkommens nur 100 Mark). Die Wehrsteuer für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 1937 stellt sich auf Vie von 128 Mark = 42,66 Mark.
Ist die endgültige Entscheidung über die Nichteinberufung zur zweijährigen aktiven Dienstpflicht erst in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember 1937 erfolgt, so beginnt die Wehrsteuerpflicht mit dem Anfang des Monats, der auf diese Entscheidung folgt. In diesem Falle wird als Jahreswehrsteuer nur der Teilbetrag festgesetzt, der dem Verhältnis der Zahl der Monate, in denen die Steuerpflicht bestand, zu 12 entspricht: so beträgt die Wehrsteuer 1937 bei Entscheidung im November 1937 V12 der Iahressteuer.
Gegen den (schriftlichen) Wehrsteuerbescheid sind nacheinander Einspruch, Berufung (gegebenenfalls auch Sprungberufung) und Rechtsbeschwerde unter den sonstigen Voraussetzungen gegeben.
stelle zu unterhalten.
Frage: Warum wurde der Handel von den anderen kaufmännischen Berufen in den übrigen Zweigen der Wirtschaft getrennt, und welche oeson- deren dringlichen Aufgaben hat er. ,
Antwort: Dem Handel fallen innerhalb unse.er Wirtschaft besondere Aufgaben zu, die von denen der Industrie und anderer Wirtschastszweige gründ- verschieden sind. Ein fester Ausbildungsweg der Berufsausübung fehlte hier früher, und so wurde der Handel (vor allem in der Krisenzeit) em Zufluchts- gebiet von Berufsfremden. Die wachsenden Großbetriebe, Einheitspreisgeschäfte, Warenhäuser u w. bewirkten daß das solide Fachgeschäft, dl- beste AusbUbungsMte unseres kaujinanmschsn
Fällung und Verwertung des Obstbaumholzes
VonForfkasseffor Neumann.
AastonalsoziaWsche Mnschensührung im deuischen Handel.
Sin Gespräch mit dem Leiter des deutschen Handels in der
mens an Stelle der Einkommensteuer eine höhere Wehrsteuer, so ist das Einkommen maßgebend. Der Umfang des Einkommens richtet sich ebenfalls nach den Einkommensteuer-Vorschriften, auch wenn keine Veranlagung zur Einkommensteuer stattfindet. Bei Wehrsteuerpflichtigen, die ohne Dienstverhältnis im Haushalt eines anderen voll oder zum Teil eine Arbeitskraft ersetzen, wird ein jährliches Einkommen von 500 Mark angesetzt: daneben bleiben sonstige Einkünfte (z. B. aus Spareinlagen) bis 500 Mark außer Betracht: sind sie höher als 500 Mark, fo sind lediglich diese Einkünfte maßgebend.
Der Wehrsteuerberechnung für die Ze'.l vom 1. September bis 31. Dezember 1937 ist das
20 Mark Wehrsteuer vbzuführen.
Aehnlich ist die Rechtslage bei Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst vor Ableistung der zwei- iähriaen Dienstpflicht. Als verkürzt wehrst e/e r p f l i ch t i g gelten hiernach Wehrpflichtige, die, nachdem sie m i n d e st e n s 9 M 0 n a te aktiven Wehrdienst (als solcher gilt auch der Dienst bei der Landespolizei oder ---Verfugungstruppe) geleiste haben, ohne daß eine anerkannte, im Wehrdienst erlittene Dienstbeschädigung vorliegt, entlassen worden sind. Diese Wehrsteuerpflichtigen haben die nach den erhöhten Sätzen (50 d. 8). der Einkommen' steuer) zu berechnende Wehrsteuer für die Monate Aentrichten, die an der vollen 24 Monate dauernden Dienjheit fehlen: eine weitere Wehrsteuerpflicht nach den einfachen Sätzen scheidet aus. Eberiso Haden Reserveoffiziers an w a r te r, nach kurzfristiger Ausbildung noch ein volles Jayr attoen Wehrdienst geleistet Huben °°n bmi Sesmn des Kalendermunals an, das auf die 25eenoia 0 des einjährigen aktiven Wehrinens es ftlgt, k«n- Wehrsteuer mehr zu entncht-n. Sind Wehrste
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anerkannt-, im aktiven W-hrdienst^rl.tt-n- Dienfd b-lchädigung narliegt, -n lasten w°rden sa wi^ d>- abgeleistete Dienstzeit auf das erste. Jahr der y steuerpflicht abgerechnet; im übrigen bleiben s
beträgt in d-n beiden X 3abr?n der WeMeuerpslicht R v.H.^er
m t J^rantagung zur Einkommensteuer (erhöhte Wehrsteuer). In den nächsten Jahren stellt sie sich aus 6 v. H. der Einkommensteuer, mindestens 5 v. T. oes Arbeitslohns bei der Lohnsteuer, 6 v. T. des Einkommens bei Veranlagung zur Einkommensteuer (einfache Wehrsteuer). Bei Wehrsteuerpflichtigen, denen Kinderermäßigung für mindestens zwei Kinder zusteht, beträgt sie bereits vom 1. Januar 1938 an stets nur die Sätze der einfachen Wehrsteuer. Die Berechnung der Wehrsteuer erfolgt hiernach grundsätzlich nachderveranlag- ten Einkommensteuer. Bei Ermäßigung der Einkommensteuer wegen besonderer wirtschaftlicher Belastung (z. B. Krankheit) oder wegen außerordentlicher Einkünfte (z. B. Abfindungen) wird von dem ermäßigten Steuerbetrage ausgegangen.
Ergibt sich bei Zugrundelegung oes Einkorn-
laguna, wenn die endgültige Entscheidung über Die Nichteinberufung bis zum 31. Dezember 1937 noch nicht getroffen war, ober wenn der an sich Wehrpflichtige von der Entrichtung der Wehrsteuer befreit ist. Eine endgültige Entscheidung über die Nichteinberufung liegt insbesondere nicht vor, wenn der Betreffende bis zu einem nach dem 31. Dezember 1937 liegenden Zeitpunkt zurückgestellt worden oder wenn er für eine bestimmte Frist, die nach dem 31. Dezember 1937 endet, von der Erfüllung der Wehrpflicht ausgeschlossen ist.
Die Wehrsteuerpflicht entfällt auch bei Wehrpflichtigen, die vor dem 16. März 1935 auf Grund freiwilliger Verpflichtung Wehrdienst geleistet haben, und zwar beim Heer (Landespolizei, -Dersügungstruppe) oder Luftwaffe mindestens 9 Monate, bei der Kriegsmarine mindestens 7 Monate. Ferner sind befreit Wehrpflichtige, die nach dem 16. März 1935 eingezogen, spätestens am 31. Dezember 1936 entlassen worden sind und bei Heer und Luftwaffe mindestens 18 Monate, bei der Kriegsmarine mindestens 9 Monate aktiven Wehrdienst getan haben.
Ist der Wehrpflichtige bei Ausübung der A r - beitsdien st pflicht, des freiwilligen Arbeitsdienstes ober des zweijährigen Wehrdienstes auf Grund von der Versorgungsbehörde anerkannter Dienstbeschädigung untauglich geworden, so ist damit ein besonderer Steuerbefreiungsgrund gegeben.
Don der Wehrsteuerpflicht befreit sind außerdem Volksgenossen, die im Kampf um die nationale Erhebung eine Körperverletzung erlitten haben und auf Grund des Gesetzes über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung vom 27. Februar 1934 versorgungsberechtigt sind. Voraussetzung ist, daß die Nichteinberufung zur zweijährigen Wehrdienstpflicht auf der erlittenen Verletzung beruht, jedoch ohne Rücksicht auf einen Rechtsanspruch.
Auf Verlangen des Finanzamts ist durch Vorlage des Wehrpasses, des Ausschließungs- scheine s oder des vorläufigen Musterungsausweises der Nachweis zu erbringen, bah die Voraussetzungen für den Fortfall der Veranlagung gegeben sind. Gewöhnliche Schriftstücke oder Bescheinigungen des zuständigen Wehrbezirkskommandos, in denen die für die Wehrsteuerpflicht öffentlichen Angaben enthalten sind, genügen gleichfalls.
Wird ein Wehrsteuerpflichtiger zwar nicht zur Ableistung des zweijährigen aktiven Wehrdienstes einberufen, aber zur Teilnahme an einer langer als 14 Tage dauernden militäris chen Hebung oder kurzfristigen Ausbildung herangezogen, so ruht die Wehrsteuerpflich t. Der Steuerpflichtige wird in diesem Jahr zur Wehrsteuer nur mit einem Betrage herangezogen, der sich ergibt, wenn die Jahreswehrsteuerschuld m dem Verhältnis herabgesetzt wird, in dem die Zahl der Kalendertage der kurzfristigen Ausbildungszeit zu 360 steht. Beispiel: Ein unverheirateter Wehr- steuerpflichtiger ist vom 1. September bis 31 Dezember 1937 40 Tage zu einer militarif^en Hebung eingezogen gewesen. Bei einem Einkommen im Jahre 1937 von 1500 Mark hätte er eine Einkommensteuer von 125 Mark und eine Wehrmindest- fteuer (6 v. H. des Einkommens) von 30 Mark (/12 der Iahreswehrsteuerschuld, siehe unten!) zu entrichten. Die Wehrsteuer mindert sich ledoch um /3<w = 10 Mark. Der Steuerpflichtige hatte demnach nur
Während heute in den öffentlichen und privaten Waldungen alles geschieht, die jährliche Holzernte so vielseitig und ergiebig wie möglich zu gestalten, sind bei der Verwertung des außerhalb der Forsten in Gärten, Parks, an Wegen und Straßen anfallenden Holzes noch mancherlei Mängel zu beseitigen. Es handelt sich hier vor allem um die in der Möbelindustrie zur Herstellung von Furnieren, Drechslerwaren und kunstgewerblichen Handarbeiten gesuchten Obstbaumarten, wie Apfel, Birne, Kirsche, Nuß, Quitte und Pflaume (Zwetsche), ferner auch Akazie, Ahorn, Edelkastanie, Elsbeere, Linde, Platane, Rüster, Weide, Buchsbaum, Goldregen, Lebensbaum und Rosenholz, die oftmals in Verkennung ihres wahren Wertes wegen mangelnder Absatzmöglichkeit wenig zweckentsprechend in eigener Wirtschaft verbraucht oder sogar im Ofen verbrannt werden. Ganz abgesehen davon, daß als Nutzholz geeignete Holzer weder als Brennholz aufgearbeitet, noch als solche veräußert ober verwendet werden dürfen, ist bei der heute notwendigen intensiven Ausnutzung aller Möglichkeiten eine derartige Holzverschwendung nicht mehr am Platze. Darüber hinaus besteht große Nachfrage nach Holz überhaupt, besonders aber nach solch edleren Holzarten. Nach einer amtlichen Schätzung handelt es sich um etwa 5,2 Millionen Festmeter Holz, die heute jährlich außerhalb der Forsten anfalltn. Davon werden nur 0,7 Millionen Festmeter Nutzholzzwecken zugeführt. Diese Zahlen geben zu denken und rechtfertigen eine nähere Hntersuchung, wie man diesem Mangel am besten begegnen kann.
Die örtlich anfallenden Mengen dieses Holzes sind zumeist sehr gering. Die Hnkosten für den Holzhandel, der jedoch diese Hölzer gern aufnimmt, sind daher meist zu hoch. Anderseits haben aber oft der örtliche Holzhandel und das örtliche Handwerk keine richtige Verwendung für derartige Hölzer und können deshalb auch nur bescheidene Preise bieten. Es ist daher anzustreben, daß durch die Ortsbauernführer in den einzelnen Ortschaften ein Lagerplatz bestimmt wird, auf dem bis zu einem bekanntzumachenden Termin im zeitigen Frühjahr alles derartige Wertholz aus der ganzen Gemarkung zusammengefahren wird. Sodann wäre das zuständige Forftamt ober der nächste Bezirksförster des Reichsnährstandes zu benachrichtigen, der das
zelhandelskaufleute?
Antwort: Fachliche und weltanschauliche Schulung des Einzelhändlers erwächst besonders aus seiner engen Berührung mit den kaufenden Volksgenossen. Wir brauchen picht berufsfremde Geschäftemacher oder mechanische Verteiler, sondern nationalsozialistische Fachleute mit Unter» nehmergeist, die nicht nur Verkäufer, ionbern auch den Verbrauchern zuverlässige Berater sind. Namentlich die neuen Werkst 0 ffe machen eine solche fachkundige Beratung notwendig. Hier helfen auch unsere fachlichen Schulungsblätter, die bereits eine Auslage von über eine halbe Million aufweisen. In sozialer Hinsicht ist beim Einzelhandel für mich die Frage der Freizeit- g e ft a 11 u n g wichtig, die ja hier ganz anders gelagert ist als bei der Industrie. Immer wieder ausgehend von dem Gedanken der Volksgesundheit und der Arbeitsfreude, ist es mein Bemühen, alles zu tun, auch dem Kaufmann eine schönere und bessere Lebensgestaltung zu ermöglichen.
Frage: Auch für die Fachgruppe Gaststätten und Beherbergungsgewerbe ergeben sich demnach wohl besondere Schulungsaufgaben?
Antwort: Sehr richtig, hier müssen Betriebsführer, Köche, Kellner usw. eine besonders feste Leistflngsgemeinschaft bilden, um den Dierjahres- plan zum Erfolg zu führen. Vermag der Koch feine Kunst an den verfügbaren Mitteln zu bewähren, ist ber Kellner in ber Lage, bie Wünsche des Gastes nach den gegebenen Verhältnissen zu steuern, versteht es der Betriebs- führer, die große wirtschaftspolitische Linie in seinem Betriebe' richtig einzuhalten, so wird die deutsche Gaststätte eine starke Stütze im deutschen Wirtschaftsaufbau werden.
Frage: Weist die Fachgruppe des kaufmännischen Hilfsgewerbes und des ambulanten Handels noch besondere Fragen auf?
Antwort: Gewiß, den im kaufmännischen Hilfsgewerbe beschäftigten Menschen ist in vergangener Zeit leider viel zu wenig Beachtung geschenkt worden. In mühseliger Kleinarbeit haben wir hier Wandel zu schaffen verflicht. Vor allem will ich zu einer Lösung der Provisionsvertreterfrage kommen. Der völlig unzulängliche Kündigungsschutz muß durch einen Ent- schädigungsanspruch ergänzt werden. Auch muß erreicht werden, daß künftig die Fälligkeit der Provisionen sich nicht nach dem Eingang der Zahlung, sondern nach der Erledigung der 'Aufträge richtet.
Für den ambulanten Handel bin ich bestrebt, die dem gesunden Volksempfinden nicht entsprechenden „Rummelplätze" verschwinden zu lassen und an ihre Stelle gute Volksfeste zu setzen.
Lehrlinge in der LandwirWast.
Von Abteilungsleiter Or. Becker, Landesbauernschaff Hesien-Nasiau.
In jedem tüchtigen jungen Deutschen besteht bas innere Bestreben, vorwärtszukommen. Kann dieses Ziel in der Landwirtschaft erreicht werden? Voraussetzung für jeden wirtschaftlichen Aufstieg sind Kenntnisse und Fertigkeiten, die sich der Mensch in seinen Jugendjahren durch gute Ausbildung cm- eignen muß. Nur derjenige wird es in seinem Leben zu etwas bringen, der etwas ordentliches gelernt hat. Der Reichsnährstand hat hier eine vorhandene Lücke durch den Erlaß der Grundbestimmungen über bie Ausbildung des mä n nlj d) en Landarbeiternachwuchses ausgefüllt. Nach diesen Grundbestimmungen muß der zukünftige Landarbeiter eine vierjährige Ausbildungszeit durchlaufen, von der zwei Jahre als Lehrze.it und zwei Jahre als Gehilfenzeit gelten. Erst nach dieser Ausbildungszeit ist er berechtigt, sich als Landarbeiter zu bezeichnen. Wer den vorgeschriebenen Ausbildungsgang nicht nachweisen kann, gilt lediglich als Gelegenheitsarbeiter, ober Hilfsarbeiter, auch wenn er landwirtschaftliche Arbeiten verrichtet? Selbstverständlich werden sich daraus auch Auswirkungen für die Entlohnung ergeben. Anspruch auf die von dem Neichstreuhänber der Arbeit festgesetzten Tariflöhne haben nur diejenigen, die den Ausbildungsvorschriften genügt haben, also wirklich „Landarbeiter" geworden sind. Die Hilfsarbeiter werden mit einem geringeren Lohn vorlieb nehmen müssen, weil sie ja auch in ihrer Leistung gegenüber den gelernten Kräften zurückstehen werden. Die zukünftige Tarifordnung für das Gebiet der Landesbauernschaft Hessen- Nassau sieht für Hilfsarbeiter nur 80 v. H. desjenigen Lohnes vor, den die Facharbeiter erhalten.
Jeder oolksschulentlassene Junge, der seinen Beruf in der Landwirtschaft sucht, muß also Interesse daran haben, die vorgeschriebene landwirtschaftliche Ausbildungszeit zu durchlaufen, d. h. also, als Lehrling in einen landwirtschaftlichen Betrieb eintreten. Grundsätzlich sind zwar alle landwirtschaftlichen Betriebe für die Lehrlingsausbildung zugelassen. Praxis und Erfahrung zeigen jedoch, daß durchaus nicht alle Betriebe für die Lehrlingsausbildung geeignet sind. Der Reichsnährstand fühlt sich verpflichtet, über die Ausbildung der jungen Menschen zu wachen. Er sorgt dafür, daß die Lehrlingsausbildung nur solchen Betrieben anvertraut wird, die nach jeder Richtung hin die Verantwortung für die Erziehung des Lehrlings sowohl nach der charakterlichen und weltanschaulichen Seite hin, als auch nach der fachlichen Seite übernehmen. Für die Lehrlingsausbildung ungeeignete Betriebe werden rücksichtslos ausgeschaltet. Unterbringung, Verpflegung und Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft
Die erste Steuererklärung zur Wehrsteuer.
VomSteuersachverstandigen Or.jur. K.Wuth.
Für die Veranlagung zur Wehrsteuer 1937, die für die Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember 1937 erhoben wird, haben die Wehr- steuerpflichtigen erstmalig Steuererklärungen bis Ende Februar 1 938 abzu- aeben, sofern sie 1937 keinen Arbeitslohn bezogen haben und ihr Einkommen 224 Mark jährlich überschritten hat. Das gleiche gilt, wenn sie -1937 neben Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 100 Mark gehabt, schließlich sofern sie eine Einkommen- fteuererflärung abzugeben haben. Für die Steuererklärung sind die amtlichen Vordrucke zur Einkommensteuererklärung und die diesen beigefügten Wehrsteuer-Beiblätter zu verwenden. Verheiratete haben auch die Einkünfte ihrer Ehefrau und minderjährigen Kinder anzugeben, sofern sie für die Einkommensteuer zusammen zu veranlagen sind.
Allgemein wehr steuerpflichtig sind die deutschen Staatsangehörigen, die 1. ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Inlands haben, 2. in der Zeit vom 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1916 geboren sind, 3. nicht zur zweijährigen aktiven Dienstzeit einberufen werden. Zur Wehrsteuer werden nicht herangezogen Wehrpflichtige, die in der Wehrsteuererklärung (Wehrsteuerbeiblaft) angeben, daß sie die zweijährige akttve Dienstpflicht erfüllt haben oder dazu einberufen worden sind oder einberufen werden. Weiterhin unterbleibt die Veran-
l.
I'ölke« ittag n t 5 i st ad t iajor »ber« will« ihre Krzen (nter die ' cd en, ; über der rrenö
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Der zweite Vierjahresplan erfaßt in gleicher Weise wie alle anderen Berufe auch den deutschen Kaufmann, den Gastwirt, den Vertreter u. a., vor allem in der A u f k l ä r u n g u n L Werbng für die neuen deutschen Werkst 0 sse und Verbrauchsgüter. Da die Deutsche Arbeitsfront in der ir^nschen- führung gewaltige Zukunftsaufgaben zu lösen hat nahm unser Blg.-Mitarbeiter Gelegenheit, sich mit dem Leiter des deutschen Handels in der Deutschen Arbeitsfront, Hans Feit, über die Aufgaben und Arbeit feiner Dienst-
nationalsozialistischen Grundsätzen zu erfüllen, etraae. Wie wollen Sie die Arbeitsplätze
fü? bie im Handel gebundenen 3,2 Millionen Ar-
2üih®orter11 in der jüngsten Entwicklung aufgetretene Mangel an Arbeitskräften wird es uns erlten yanren uec -- »rmnntirfien zunächst einmal die aus anderen
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