Politik erblicken. Die Bresche in der Front der Mißgunst ist geschlagen. Das größte Volk ohne JRauin, das sich mit curopäischem^Boden begnügen muß, will nicht länger seine Söhne in fremde Länder ziehen lassen, es braucht Spielraum für sich und seine Kinder so nötig wie die Luft zum Atmen.
Aus aller Welt.
Ein Jubiläum -es Fahrrades.
In den Monat Februar fällt ein Jubiläumstag in der Geschichte des Fahrrades. Vor 120 Jahren, im Februar 1818, hatte der damalige Forstmeister, Frecherr Drais von Sauerbronn für die von ihm erfundene Laufmaschine, aus der sich später das Velociped und dann das Fahrrad entwickelt hat, ein Erfindungspatent auf zehn Jab.re erhalten. Am 28. Januar 1818 war dem Erfinder der Maschine der Titel eines Professors der Mechanik verliehen worden. Fr.eiherr von Drais hatte mit seinen Erfindungen, wie mancher andere Erfinder, nicht viel Glück. Sie kostete ihm sein Vermögen. Drais lebte lange Jahre in Mannheim und verbrachte seine letzten Lebensjahre in Karlsruhe. Er wurde dort 1851 zu Grabe gebracht. In Karlsruhe ist auch zu seinem Gedächtnis von den Radfahrvereinen Karlsruhes ein Denkmal errichtet worden.
73. Wanderversammlung der Bienenwirte.
Die 737Wanderverfammlungder Biene n w i r t e deutscher Zunge, die in Verbindung mit der Reichskleintierschau abgesagt war, wird vom 7. bis 9. August in Leipzig stattfinden. An der Tagesordnung wird nichts Wesentliches geändert
werden. Der Hauptberatungsgegenstand wird der Wald in allen seinen Beziehungen zur Bienenzucht sein. Auch allgemein imkerische und volkswirtschaftliche Fragen und die Seuchenbekämpfung, die ganz Mitteleuropa angehen, werden behandelt werden.
Neun Todesopfer eines Explosionsunglücks bei Kapstadt.
Im Sprengstoffwerk von Somerset-West bei Kapstadt ereignete sich aus bisher ungeklärten Gründen eine Explosion. Neun Angehörige des Werkes wurden getötet und zahlreiche andere verletzt. Die genaue Zahl der Opfer ist noch nicht bekannt.
Standortverlegung der Kavallerie-Schule.
Die seit 70 Jahren in Hannover ansässige Kavallerie-Schule wird in absehbarer Zeit ihr neues Heim nördlich von Potsdam bei Krampnitz an der Wegegabel, die nach Kladow und Marquardt führt, beziehen. Dort, am Rande des Döbe- ritzer Truppenübungsplatzes, inmitten eines idealen, wohl der ganzen deutschen Reiterwelt bekannten Geländes, ist innerhalb von noch nicht Jahresfrist der Neubau der neuen Unterkunft in Gestalt eines umfangreichen Gebäudekomplexes emporgewachsen. Hannover wird ungern den weltberühmten Angehörigen verlieren. Da aber durch das zunehmende Wachstum der Stadt und ihrer Vororte wenig Gelände mehr gegeben ist, das in wünschenswertem Maße eine reiterliche Ausnutzung gewährleistet, so ist diese Verlegung notwendig geworden.
Ausbau des Karlsruher Armee-Museums.
Der Ausbau des Armee-Museums in Karlsruhe, das in jüngster Zeit wieder wertvolle Neuzugänge verzeichnet, schreitet so gut voran, daß man hofft, den zweiten Teil, die Weltkriegsabteilung, am Heldengedenktag der Oeffentlichkeit zu
gänglich machen zu können. Im Laufe des Sommers soll auch die Reithalle zum Ehrenraum und zur Fahnenhalle umgebaut werden. Ts besteht Aussicht, daß dieses Denkmal ebenfalls im Herbst vollendet sein wird
Erdrutsch bedroht ein oberitalienisches Dorf.
Im Tal des Wildbaches Bobbio in Oberitalien, wo seit 1936 mehrere Ortschaften durch eine ständige Bodenbewegung bedroht sind, ist das Gestein nach einer längeren Pause wieder ins Rutschen gekommen. 54 Häuser mit 253 Bewohnern von Cadi Sopra sind durch das langsame, aber unaufhaltsame Vordringen der Erdmassen gefährdet und mußten vorsichtshalber geräumt werden.
Oie Narrenkappe.
Splitter und Sparren vom Redaktionstisch
Der Autor.
Eines Tages fand die Uraufführung der „Kameliendame" in Paris statt. Der Autor, Dumas der Jüngere, sah mit großer Sorge der Aufführung entgegen, denn er glaubte nicht recht an einen Erfolg. Aber er hatte sich getäuscht. Das Stück wurde mit großem Beifall ausgenommen. Dumas war glücklich: aber noch glücklicher war sein Vater, Dumas der Aeltere. Er nahm die Glückwünsche über die Leistung seines Sohnes mit großer Freude entgegen. Ein Bekannter sagte mißtrauisch:
„Meister, mir scheint, Sie sind an dem großen Erfolg mitbeteiligt."
Dumas der Aeltere erwiderte gutgelaunt:
„Das bin ich auch, der Erfolg geht sogar ganz allein auf mein Konto."
„Ach was, dann ist also das Stück überhaupt von Ihnen?"
„Das Stück nicht", meinte Dumas lächelnd, aber der Autor."
Der alte Drängel und die Ahnenbilder.
Zu der Zeit, als der alte Wrangel noch Kommandierender General in Stettin war, ließ er den dortigen Maler M o st zu sich kommen und beauftragte ihn, für den Speisesaal des Hauses einige Ahnen des Geschlechts Wrangel zu malen. Der Maler dankte für den Auftrag und erkundigte sich, ob der General nicht vielleicht einige kleine Porträts seiner Vorfahren besitze, die sich als Vorlage verwenden ließen.
„Das ist nicht nötig", meinte Wrangel kurz, „machen Sie nur einige Aehnlichkeit mit mich und ziehen Sie se vorschriftsmäßig an. Persönlich Hot se ja doch niemand gekannt!"
Die Notbremse.
Der Expreß rast donnernd durch die Nacht, dem Norden zu. Plötzlich beginnen die Bremsen zu knirschen und der Zug kommt zum Stehen. Fenster werden heruntergelassen und besorgte Gesichter kommen zum Vorschein. Der Zugführer leuchtet die einzelnen Wagen und Abteile ab und fragt, wer die Notbremse gezogen habe. Schließlich kommt er auch an ein Abteil, in welchem eine alte Dame sitzt, die ihn gütig anlächelt.
„Ich danke Ihnen", sagt sie, „aber den Zug Hätten Sie deshalb nicht anzuhalten brauchen. Ich wünsche lediglich eine gute Tasse Tee mit zwei Stückchen Zucker!"
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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden meines lieben Vaters, des früheren Schneidermeisters
■ Wilhelm Stumpf
sage ich allen meinen innigsten Dank. Besonders herzlich möchte ich Herrn Pfarrer Weckerling und Herrn Landgerichtsrat Trümpert von der Kriegerkameradschaft 1874 für die trostreichen Worte am Grabe meines lieben Verstorbenen danken.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Frau Anna Pflug. Wwe.
Gießen (Am Nahrungsberg 37), den 3. Februar 1938.
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Betr.: Schädlingsbekämpfung im Obstbau.
Bekanntmachung.
Die nachstehende Verordnung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 24.1.1938 und die gleichfalls im Abdruck folgenden Richtlinien zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau" vom 6.1.1938, erlassen durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis.
Gießen, den 31. Januar 1938.
Der Oberbürgermeister.
x I. V.: Nicolaus.
Verordnung
zur Bekämpfung von Vlatlsaugern, Schildläufen und anderen Obstbaumschädlingen während der Winterruhe.
Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau vom 29. Oktober 1937 (Reichsgesetzblatt I S. 1143) wird mit Zustimmung des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft hiermit verordnet:
§ 1.
Zur Bekämpfung von Blattsaugern, Schildläusen und anderen Obstbaumschädlingen während der Winterruhe sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Obstbäumen oder Obststräuchern verpflichtet, alle Obstbäume und Obststräucher während der Winterruhe mit Obstbaumkarbolineum oder Teeröl-Emulsion (Baumspritzmitteln), die den Normen der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft entsprechen, sachgemäß zu bespritzen.
§ 2.
(1) Die Ueberwachung der angeordneten Maßnahmen obliegt neben der Ortspolizei dem Pflanzenschutzamt und dessen Beauftragten-, ihren Weisungen über die Art der Durchführung der angeordneten Maßnahmen ist Folge zu leisten.
(2) Kommen die in § 1 genannten Personen den ihnen obliegenden Verpflichtungen trotz besonderer Aufforderung' durch die Ortspokizeibehörde, das Pflanzenschutzamt oder dessen Beauftragte nicht nach, so können diese die Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten der Verpflichteten selbst vornehmen oder vornehmen lassen.
§ 3.
Das Pflanzenschutzamt oder dessen Beauftragte können auf Antrag des Ortsbauernführers für Gemarkungen, in denen eine Winterspritzung nicht erforderlich erscheint, Befreiung von der Verpflichtung des § 1 dieser Verordnung erteilen. Der Antrag ist bis spätestens zum 15. Februar 1938 bei dem Beauftragten des Pflanzenschutzamtes zu stellen.
§ 4.
Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird nach § 13 des Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bestraft.
§ 5.
Die Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des 30. April 1938 außer Kraft.
Darmstadt, den 24. Januar 1938-
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung.
I. V.: Reiner.
Ausschnitt
aus Nr. 8 des Reichsanzeigers vom 11. Januar 1938. Richtlinien zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau.
Bei der Durchführung der im § 1 Absatz 1 Nrn. 1 bis 4 der Verordnung zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau vom 29. Oktober 1937 (Reichsgesetzblatt I
S. 1143) angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen sind folgende Richtlinien zu beachten:
1. Abgestorbene und im Absterben begriffene (abgängige) Obstbäume und -sträucher (§ 1 Absatz 1 Nr. 1) müssen bis zum 1. März jeden Jahres beseitigt werden, soweit nicht auf Grund des § 3 durch Vorschriften des Landes ein früherer Zeitpunkt bestimmt worden ist. Als im Absterben begriffen sind in der Regel solche Obstbäume und -sträucher anzusehen, deren Stamm oder Aeste ungefähr zu einem Drittel abgestorben sind, sowie Steinobstbäume, die unter starkem Gummifluß leiden.
Nach der gesetzlichen Vorschrift sind ferner solche Obstbäume und -sträucher zu beseitigen, die von Krankheiten so stark befallen sind, daß Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr zweckmäßig sind. Die Entscheidung hierüber hängt von dem Ausbreitungsgrad und der Gefährlichkeit der Krankheiten oder des Schädlings ab. Eine Verpflichtung zur Beseitigung der Obstbäume wird in der Regel bestehen, wenn große Stammwunden vorhanden sind.
Die Beseitgung abgestorbener, absterbender oder stark befallener Obstbäume und -sträucher ist von den Verpflichteten ohne besondere Weisung des Pflanzenschutzamtes oder der Ortspolizeibehörde durchzuführen.
Bestehen Zweifel über die Zweckmäßigkeit der Notwendigkeit der in den vorstehenden Absätzen 1 bis 3 genannten Maßnahmen, so soll sich der Verpflichtete vom Pflanzenschutzamt oder dessen Beauftragten (z. B. Bezirksstellen für Pflanzenschutz) beraten lassen. Die Weisungen des Pflanzenschutzamtes oder seiner Beauftragten über die Art der Durchführung der Bekämpfungsmahnahmen sind vom Verpflichteten zu befolgen.
Obstbäume oder -sträucher, die beseitigt werden müssen, sind aus dem Boden zu nehmen und, soweit sie nicht an Ort und Stelle verbrannt werden, von dem Obstgrundstück zu entfernen. Zur Vermeidung der Verschleppung von Krankheiten und Schädlingen soll das Holz möglichst bald verbrannt werden.
2. Bei der Auslichtung von Obstbäumen und -sträu- chern sowie bei der Entfernung von dürren, absterbenden Aesten und Astteilen, Misteln und Kirschenhexenbesen (§ 1 Absatz 1 Nr. 2) sind spitzendürre Triebe bis in das gesunde Holz zurückzuschneiden. Das krebsige Geäst ist ebenfalls abzu- schneiden; Krebs an Stämmen und dicken Aesten ist auszumeißeln. Die von Misten besetzten Aeste sind unterhalb des Buschansatzes der Mistel abzuschneiden. Blutlauskrebsige Zweige sowie alle mit Blutläusen behafteten entbehrlichen Pflanzenteile sind in derselben Weise zu entfernen. Die Trieb- spitzen der Stachelbeersträucher müssen zur Verhütung des Auftretens des amerikanischen Stächel- beermeltaues abgeschnitten werden; die von dieser Krankheit stark befallenen Stachelbeersträucher sollen ganz entfernt werden.
Alle abgeschnittenen Aeste und alle entfernten sonstigen Teile sind sorgfältig zu sammeln und zu verbrennen. Die an Stämmen und Aesten entstehenden größeren Wunden sind mit Baumwachs oder säurefreiem Baumteer zu verschließen.
3. Zur Säuberung der Obstbäume und--sträucher von Moosen, Flechten und alter Borke (§ 1 Absatz 1 Nr. 2) sind die Stämme und Aeste sorgfältig abzukratzen und so glatt zu machen, daß die Schlupfwinkel der Schädlinge beseitigt werden. Die dabei an Apfelbäumen freigelegten Blutlausansiedlungen sind mit grobem Pinsel mit Leinöl oder mit einem anderen von der • Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft anerkannten Blutlausmittel gründlich zu bestreichen oder zu bespritzen. Sind zahlreiche Wurzelblutläuse vorhanden, so müssen die Wurzeln oberflächlich freigelegt und mit Kalk oder Tobakstaub bestreut oder mit einem von der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft anerkannten Spritzmittel gegen Blutläuse überbraust werden.
4. Außer den an den Zweigen hängengebliebenen eingetrockneten Früchten (Fruchtmumien) und den Raupennestern (§ 1 Absatz 1 Nr. 3) sind auch Eigelege zu entfernen. Zweige, an denen die Eierringe des Ringelspinners vorhanden sind, müssen abgeschnitten werden. Die an der Baumrinde haftenden feuerschwammähnlichen Eigelege des Schwammspinners sind abzukratzen oder mit Petroleum zu tränken. Die auf diese Weise von den Obstbäumen und -sträuchern entfernten Teile sind sorgfältig zu sammeln und zu verbrennen.
5. Die Entfernung von Obstbäumen mit übermäßig hohen Baumkronen (§ 1 Absatz 1 Nr. 4) hat zur Voraussetzung, daß die Durchführung der in der Verordnung vom 29. Oktober 1937 angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen wegen der Höhe der Baumkronen nicht mehr möglich ist. Bei der Prü
fung dieser Voraussetzung ist für Gebiete mit Erwerbsobstbau ein strengerer Maßstab anzulegen, weil für sie die Schädlingsbekämpfung weit- tragende Bedeutung hat und das Unterlassen der angeordneten Bekämpfungsmaßnahme zu einer Gefährdung des gesamten Obstanbaugebietes führen kann. In Gebieten, in denen Erwerbsobstbau nicht betrieben wird, und in denen die Ausbreitung der Schädlinge und Krankheiten von Natur aus weniger begünstigt ist, kann von einer Entfernung von Obstbäumen auch mit übermäßig hohen Baumkronen abgesehen werden, wenn der Erfolg der angeordneten Schädlingsbekämpfung dadurch nicht beeinträchtigt wird, oder wenn Gründe des Naturschutzes für die Erhaltung solcher landschaftlich hervorragender Obstbäume sprechest. Durchweg ist davon auszugehen, daß Kirschbäume, deren Höhe 10 Meter übersteigt, übermäßig hoch sind. Die Weisungen des Pflanzenschutzamtes oder seiner Beauftragten über die Notwendigkeit der Beseitigung übermäßig hoher Obstbäume sind maßgebend.
Die ordnungsgemäß nach der Verordnung und den Richtlinien durchgeführten Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau werden vorbeugend ein Auftreten der Schädlinge und Krankheiten verhindern und die Vernichtung auftretender Schädlinge und Krankheiten bewirken; sie werden neben einer sorgfältigen Pflege der Obstbäume den deutschen Obstbau auch im Interesse des Erzeugers leistungsfähig machen. 7450
Berlin, den 6. Januar 1938.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
__________________I. A.: (Unterschrift)._______________
Bekanntmachung.
Betr.: Beschaffung von Uniformen für das Fahrpersonal der Straßenbahn.
Für das Fahrpersonal der Straßenbahn in Gießen soll der Bedarf an: 754A
Einheilshofen, Sommerröcken, Winterröcken, Wintermänteln
für das Rj. 1938 unter Zugrundelegung der RVO. und der besonderen Bedingungen der unterzeick)neten Verwaltungen öffentlich vergeben werden. Zugelassen sind nur Uniformschneider und selbständige Schneidermeister.
Die Angebotsunterlagen sind auf Zimmer Nr. 2 des Verwaltungsgebäudes der Städtischen Betriebe, Abteilung EW., Hammstraße 35, während der Dienststunden erhältlich.
Die Angebote sind bis zum 21. d. M., vormittags 12 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bei der unterzeichneten Verwaltung abzugeben.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zu der vorgenannten Zeit im Beisein etwa erschienener Interessenten. Freie Auswahl des Lieferers bzw. der Lieferer behalten wir uns vor.
Gießen, den 3. Februar 1938.
Städtische Betriebe Gießen. Direktion.
örennWMWe -er StsöfSletze«.
A. Mittwoch, den 9. Februar 1938, 9% Uhr beginnend, aus den Abteilungen 83a und 84b des Stadtwaldes, Försterei Rödgen und hochwart:
Scheiter: Buche 2 rm.
Knüppel: Buche 132 rm, Hainbuche 3 rm.
Reiser: Buche 2. Kl. = 501 rm, Buche 2. Kl. = 3655 Wellen.
Zusammenkunft: 12. Schneise — Mittelschneise.
B. Freitag, den 11. Februar 1938, 9% Uhr beginnend, aus den Abteilungen 80a und 82 des Stadtwaldes, Försterei Rödgen und hochwart:
Scheiter: Buche 97,4 rm, Eiche 5,3 rm.
Knüppel: Buche 49,8 rm, Eiche 4,0 rm, Buchen- anbruch 7,2 rm.
Reiser: Buche 2. Kl. = 8140 Wellen, 3. Kl. = 2210 Wellen, Buche 3. Kl. = 41 rm.
Stöcke: Buche 33,7 rm.
Zusammenkunft: Licher Straße — 11. Schneise.
Gießen, den 4. Februar 1938. 764A
Der Oberbürgermeister. I. V.: Nicolaus.
Nutz- und Brennholz-Verkauf
der Fürstlichen Oberfärsierei Hohensolms.
Donnerstag, 17. Februar, werden im Schererschen Saal zu Biebsr das Brennholz und mehrere hundert Fichte-Derb- und Reisstangen aus den Distrikten Jsselscheid und Helfholz verkauft. Näheres in der Samstag, den 12.d.M., erscheinenden Zeitung. (7500


