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Politik erblicken. Die Bresche in der Front der Mißgunst ist geschlagen. Das größte Volk ohne JRauin, das sich mit curopäischem^Boden begnügen muß, will nicht länger seine Söhne in fremde Länder ziehen lassen, es braucht Spielraum für sich und seine Kinder so nötig wie die Luft zum Atmen.

Aus aller Welt.

Ein Jubiläum -es Fahrrades.

In den Monat Februar fällt ein Jubiläumstag in der Geschichte des Fahrrades. Vor 120 Jahren, im Februar 1818, hatte der damalige Forstmeister, Frecherr Drais von Sauerbronn für die von ihm erfundene Laufmaschine, aus der sich später das Velociped und dann das Fahrrad ent­wickelt hat, ein Erfindungspatent auf zehn Jab.re erhalten. Am 28. Januar 1818 war dem Erfinder der Maschine der Titel eines Professors der Me­chanik verliehen worden. Fr.eiherr von Drais hatte mit seinen Erfindungen, wie mancher andere Er­finder, nicht viel Glück. Sie kostete ihm sein Ver­mögen. Drais lebte lange Jahre in Mannheim und verbrachte seine letzten Lebensjahre in Karlsruhe. Er wurde dort 1851 zu Grabe gebracht. In Karls­ruhe ist auch zu seinem Gedächtnis von den Rad­fahrvereinen Karlsruhes ein Denkmal errichtet worden.

73. Wanderversammlung der Bienenwirte.

Die 737Wanderverfammlungder Bie­ne n w i r t e deutscher Zunge, die in Verbindung mit der Reichskleintierschau abgesagt war, wird vom 7. bis 9. August in Leipzig stattfinden. An der Tagesordnung wird nichts Wesentliches geändert

werden. Der Hauptberatungsgegenstand wird der Wald in allen seinen Beziehungen zur Bienenzucht sein. Auch allgemein imkerische und volkswirtschaft­liche Fragen und die Seuchenbekämpfung, die ganz Mitteleuropa angehen, werden behandelt werden.

Neun Todesopfer eines Explosionsunglücks bei Kapstadt.

Im Sprengstoffwerk von Somerset-West bei Kap­stadt ereignete sich aus bisher ungeklärten Gründen eine Explosion. Neun Angehörige des Werkes wurden getötet und zahlreiche andere verletzt. Die genaue Zahl der Opfer ist noch nicht bekannt.

Standortverlegung der Kavallerie-Schule.

Die seit 70 Jahren in Hannover ansässige Kavallerie-Schule wird in absehbarer Zeit ihr neues Heim nördlich von Potsdam bei Krampnitz an der Wegegabel, die nach Kladow und Marquardt führt, beziehen. Dort, am Rande des Döbe- ritzer Truppenübungsplatzes, inmitten eines idealen, wohl der ganzen deutschen Reiterwelt bekannten Geländes, ist innerhalb von noch nicht Jahresfrist der Neubau der neuen Unterkunft in Ge­stalt eines umfangreichen Gebäudekomplexes empor­gewachsen. Hannover wird ungern den weltberühm­ten Angehörigen verlieren. Da aber durch das zu­nehmende Wachstum der Stadt und ihrer Vororte wenig Gelände mehr gegeben ist, das in wünschens­wertem Maße eine reiterliche Ausnutzung gewähr­leistet, so ist diese Verlegung notwendig geworden.

Ausbau des Karlsruher Armee-Museums.

Der Ausbau des Armee-Museums in Karlsruhe, das in jüngster Zeit wieder wertvolle Neuzugänge verzeichnet, schreitet so gut voran, daß man hofft, den zweiten Teil, die Weltkriegsabteilung, am Heldengedenktag der Oeffentlichkeit zu­

gänglich machen zu können. Im Laufe des Som­mers soll auch die Reithalle zum Ehrenraum und zur Fahnenhalle umgebaut werden. Ts besteht Aus­sicht, daß dieses Denkmal ebenfalls im Herbst voll­endet sein wird

Erdrutsch bedroht ein oberitalienisches Dorf.

Im Tal des Wildbaches Bobbio in Oberitalien, wo seit 1936 mehrere Ortschaften durch eine ständige Bodenbewegung bedroht sind, ist das Gestein nach einer längeren Pause wieder ins Rutschen ge­kommen. 54 Häuser mit 253 Bewohnern von Cadi Sopra sind durch das langsame, aber unaufhaltsame Vordringen der Erdmassen gefährdet und mußten vorsichtshalber geräumt werden.

Oie Narrenkappe.

Splitter und Sparren vom Redaktionstisch

Der Autor.

Eines Tages fand die Uraufführung derKa­meliendame" in Paris statt. Der Autor, Dumas der Jüngere, sah mit großer Sorge der Auffüh­rung entgegen, denn er glaubte nicht recht an einen Erfolg. Aber er hatte sich getäuscht. Das Stück wurde mit großem Beifall ausgenommen. Dumas war glücklich: aber noch glücklicher war sein Vater, Dumas der Aeltere. Er nahm die Glück­wünsche über die Leistung seines Sohnes mit gro­ßer Freude entgegen. Ein Bekannter sagte miß­trauisch:

Meister, mir scheint, Sie sind an dem großen Erfolg mitbeteiligt."

Dumas der Aeltere erwiderte gutgelaunt:

Das bin ich auch, der Erfolg geht sogar ganz allein auf mein Konto."

Ach was, dann ist also das Stück überhaupt von Ihnen?"

Das Stück nicht", meinte Dumas lächelnd, aber der Autor."

Der alte Drängel und die Ahnenbilder.

Zu der Zeit, als der alte Wrangel noch Kom­mandierender General in Stettin war, ließ er den dortigen Maler M o st zu sich kommen und beauf­tragte ihn, für den Speisesaal des Hauses einige Ahnen des Geschlechts Wrangel zu malen. Der Maler dankte für den Auftrag und erkundigte sich, ob der General nicht vielleicht einige kleine Porträts seiner Vorfahren besitze, die sich als Vorlage verwenden ließen.

Das ist nicht nötig", meinte Wrangel kurz, machen Sie nur einige Aehnlichkeit mit mich und ziehen Sie se vorschriftsmäßig an. Persönlich Hot se ja doch niemand gekannt!"

Die Notbremse.

Der Expreß rast donnernd durch die Nacht, dem Norden zu. Plötzlich beginnen die Bremsen zu knir­schen und der Zug kommt zum Stehen. Fenster werden heruntergelassen und besorgte Gesichter kommen zum Vorschein. Der Zugführer leuchtet die einzelnen Wagen und Abteile ab und fragt, wer die Notbremse gezogen habe. Schließlich kommt er auch an ein Abteil, in welchem eine alte Dame sitzt, die ihn gütig anlächelt.

Ich danke Ihnen", sagt sie,aber den Zug Hätten Sie deshalb nicht anzuhalten brauchen. Ich wünsche lediglich eine gute Tasse Tee mit zwei Stückchen Zucker!"

MÖBEL

DAS GROSSE LAGERGESCHÄFT MIT DEN NIEDEREN PREISEN GIESSEN WIESENSTRASSE 6

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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hin­scheiden meines lieben Vaters, des früheren Schneider­meisters

Wilhelm Stumpf

sage ich allen meinen innigsten Dank. Besonders herzlich möchte ich Herrn Pfarrer Weckerling und Herrn Land­gerichtsrat Trümpert von der Kriegerkameradschaft 1874 für die trostreichen Worte am Grabe meines lieben Ver­storbenen danken.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Frau Anna Pflug. Wwe.

Gießen (Am Nahrungsberg 37), den 3. Februar 1938.

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Betr.: Schädlingsbekämpfung im Obstbau.

Bekanntmachung.

Die nachstehende Verordnung des Reichsstatthal­ters in Hessen Landesregierung vom 24.1.1938 und die gleichfalls im Abdruck folgenden Richt­linien zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau" vom 6.1.1938, erlassen durch den Reichsminister für Er­nährung und Landwirtschaft, bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis.

Gießen, den 31. Januar 1938.

Der Oberbürgermeister.

x I. V.: Nicolaus.

Verordnung

zur Bekämpfung von Vlatlsaugern, Schildläufen und anderen Obstbaumschädlingen während der Winterruhe.

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Schäd­lingsbekämpfung im Obstbau vom 29. Oktober 1937 (Reichsgesetzblatt I S. 1143) wird mit Zustimmung des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernäh­rung und Landwirtschaft hiermit verordnet:

§ 1.

Zur Bekämpfung von Blattsaugern, Schildläusen und anderen Obstbaumschädlingen während der Win­terruhe sind die Eigentümer und Nutzungsberechtig­ten von Obstbäumen oder Obststräuchern verpflichtet, alle Obstbäume und Obststräucher während der Win­terruhe mit Obstbaumkarbolineum oder Teeröl-Emul­sion (Baumspritzmitteln), die den Normen der Bio­logischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirt­schaft entsprechen, sachgemäß zu bespritzen.

§ 2.

(1) Die Ueberwachung der angeordneten Maßnah­men obliegt neben der Ortspolizei dem Pflanzen­schutzamt und dessen Beauftragten-, ihren Weisungen über die Art der Durchführung der angeordneten Maßnahmen ist Folge zu leisten.

(2) Kommen die in § 1 genannten Personen den ihnen obliegenden Verpflichtungen trotz besonderer Aufforderung' durch die Ortspokizeibehörde, das Pflanzenschutzamt oder dessen Beauftragte nicht nach, so können diese die Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten der Verpflichteten selbst vornehmen oder vor­nehmen lassen.

§ 3.

Das Pflanzenschutzamt oder dessen Beauftragte können auf Antrag des Ortsbauernführers für Ge­markungen, in denen eine Winterspritzung nicht er­forderlich erscheint, Befreiung von der Verpflichtung des § 1 dieser Verordnung erteilen. Der Antrag ist bis spätestens zum 15. Februar 1938 bei dem Beauf­tragten des Pflanzenschutzamtes zu stellen.

§ 4.

Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwider­handelt, wird nach § 13 des Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bestraft.

§ 5.

Die Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des 30. April 1938 außer Kraft.

Darmstadt, den 24. Januar 1938-

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung.

I. V.: Reiner.

Ausschnitt

aus Nr. 8 des Reichsanzeigers vom 11. Januar 1938. Richtlinien zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau.

Bei der Durchführung der im § 1 Absatz 1 Nrn. 1 bis 4 der Verordnung zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau vom 29. Oktober 1937 (Reichsgesetzblatt I

S. 1143) angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen sind folgende Richtlinien zu beachten:

1. Abgestorbene und im Absterben begriffene (abgän­gige) Obstbäume und -sträucher (§ 1 Absatz 1 Nr. 1) müssen bis zum 1. März jeden Jahres beseitigt werden, soweit nicht auf Grund des § 3 durch Vor­schriften des Landes ein früherer Zeitpunkt be­stimmt worden ist. Als im Absterben begriffen sind in der Regel solche Obstbäume und -sträucher anzu­sehen, deren Stamm oder Aeste ungefähr zu einem Drittel abgestorben sind, sowie Steinobstbäume, die unter starkem Gummifluß leiden.

Nach der gesetzlichen Vorschrift sind ferner solche Obstbäume und -sträucher zu beseitigen, die von Krankheiten so stark befallen sind, daß Bekämp­fungsmaßnahmen nicht mehr zweckmäßig sind. Die Entscheidung hierüber hängt von dem Ausbrei­tungsgrad und der Gefährlichkeit der Krankheiten oder des Schädlings ab. Eine Verpflichtung zur Beseitigung der Obstbäume wird in der Regel be­stehen, wenn große Stammwunden vorhanden sind.

Die Beseitgung abgestorbener, absterbender oder stark befallener Obstbäume und -sträucher ist von den Verpflichteten ohne besondere Weisung des Pflanzenschutzamtes oder der Ortspolizeibehörde durchzuführen.

Bestehen Zweifel über die Zweckmäßigkeit der Notwendigkeit der in den vorstehenden Absätzen 1 bis 3 genannten Maßnahmen, so soll sich der Ver­pflichtete vom Pflanzenschutzamt oder dessen Be­auftragten (z. B. Bezirksstellen für Pflanzenschutz) beraten lassen. Die Weisungen des Pflanzenschutz­amtes oder seiner Beauftragten über die Art der Durchführung der Bekämpfungsmahnahmen sind vom Verpflichteten zu befolgen.

Obstbäume oder -sträucher, die beseitigt werden müssen, sind aus dem Boden zu nehmen und, so­weit sie nicht an Ort und Stelle verbrannt werden, von dem Obstgrundstück zu entfernen. Zur Ver­meidung der Verschleppung von Krankheiten und Schädlingen soll das Holz möglichst bald verbrannt werden.

2. Bei der Auslichtung von Obstbäumen und -sträu- chern sowie bei der Entfernung von dürren, ab­sterbenden Aesten und Astteilen, Misteln und Kir­schenhexenbesen (§ 1 Absatz 1 Nr. 2) sind spitzen­dürre Triebe bis in das gesunde Holz zurückzu­schneiden. Das krebsige Geäst ist ebenfalls abzu- schneiden; Krebs an Stämmen und dicken Aesten ist auszumeißeln. Die von Misten besetzten Aeste sind unterhalb des Buschansatzes der Mistel abzu­schneiden. Blutlauskrebsige Zweige sowie alle mit Blutläusen behafteten entbehrlichen Pflanzenteile sind in derselben Weise zu entfernen. Die Trieb- spitzen der Stachelbeersträucher müssen zur Ver­hütung des Auftretens des amerikanischen Stächel- beermeltaues abgeschnitten werden; die von dieser Krankheit stark befallenen Stachelbeersträucher sollen ganz entfernt werden.

Alle abgeschnittenen Aeste und alle entfernten sonstigen Teile sind sorgfältig zu sammeln und zu verbrennen. Die an Stämmen und Aesten ent­stehenden größeren Wunden sind mit Baumwachs oder säurefreiem Baumteer zu verschließen.

3. Zur Säuberung der Obstbäume und--sträucher von Moosen, Flechten und alter Borke (§ 1 Absatz 1 Nr. 2) sind die Stämme und Aeste sorgfältig ab­zukratzen und so glatt zu machen, daß die Schlupf­winkel der Schädlinge beseitigt werden. Die dabei an Apfelbäumen freigelegten Blutlausansiedlungen sind mit grobem Pinsel mit Leinöl oder mit einem anderen von der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft anerkannten Blutlaus­mittel gründlich zu bestreichen oder zu bespritzen. Sind zahlreiche Wurzelblutläuse vorhanden, so müssen die Wurzeln oberflächlich freigelegt und mit Kalk oder Tobakstaub bestreut oder mit einem von der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forst­wirtschaft anerkannten Spritzmittel gegen Blut­läuse überbraust werden.

4. Außer den an den Zweigen hängengebliebenen ein­getrockneten Früchten (Fruchtmumien) und den Raupennestern (§ 1 Absatz 1 Nr. 3) sind auch Ei­gelege zu entfernen. Zweige, an denen die Eier­ringe des Ringelspinners vorhanden sind, müssen abgeschnitten werden. Die an der Baumrinde haf­tenden feuerschwammähnlichen Eigelege des Schwammspinners sind abzukratzen oder mit Pe­troleum zu tränken. Die auf diese Weise von den Obstbäumen und -sträuchern entfernten Teile sind sorgfältig zu sammeln und zu verbrennen.

5. Die Entfernung von Obstbäumen mit übermäßig hohen Baumkronen (§ 1 Absatz 1 Nr. 4) hat zur Voraussetzung, daß die Durchführung der in der Verordnung vom 29. Oktober 1937 angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen wegen der Höhe der Baumkronen nicht mehr möglich ist. Bei der Prü­

fung dieser Voraussetzung ist für Gebiete mit Er­werbsobstbau ein strengerer Maßstab anzulegen, weil für sie die Schädlingsbekämpfung weit- tragende Bedeutung hat und das Unterlassen der angeordneten Bekämpfungsmaßnahme zu einer Gefährdung des gesamten Obstanbaugebietes füh­ren kann. In Gebieten, in denen Erwerbsobstbau nicht betrieben wird, und in denen die Ausbrei­tung der Schädlinge und Krankheiten von Natur aus weniger begünstigt ist, kann von einer Ent­fernung von Obstbäumen auch mit übermäßig hohen Baumkronen abgesehen werden, wenn der Erfolg der angeordneten Schädlingsbekämpfung dadurch nicht beeinträchtigt wird, oder wenn Gründe des Naturschutzes für die Erhaltung solcher landschaftlich hervorragender Obstbäume sprechest. Durchweg ist davon auszugehen, daß Kirschbäume, deren Höhe 10 Meter übersteigt, übermäßig hoch sind. Die Weisungen des Pflanzenschutzamtes oder seiner Beauftragten über die Notwendigkeit der Beseitigung übermäßig hoher Obstbäume sind maß­gebend.

Die ordnungsgemäß nach der Verordnung und den Richtlinien durchgeführten Maßnahmen zur Schäd­lingsbekämpfung im Obstbau werden vorbeugend ein Auftreten der Schädlinge und Krankheiten verhin­dern und die Vernichtung auftretender Schädlinge und Krankheiten bewirken; sie werden neben einer sorgfältigen Pflege der Obstbäume den deutschen Obst­bau auch im Interesse des Erzeugers leistungsfähig machen. 7450

Berlin, den 6. Januar 1938.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

__________________I. A.: (Unterschrift)._______________

Bekanntmachung.

Betr.: Beschaffung von Uniformen für das Fahr­personal der Straßenbahn.

Für das Fahrpersonal der Straßenbahn in Gießen soll der Bedarf an: 754A

Einheilshofen, Sommerröcken, Winterröcken, Wintermänteln

für das Rj. 1938 unter Zugrundelegung der RVO. und der besonderen Bedingungen der unterzeick)neten Verwaltungen öffentlich vergeben werden. Zugelassen sind nur Uniformschneider und selbständige Schnei­dermeister.

Die Angebotsunterlagen sind auf Zimmer Nr. 2 des Verwaltungsgebäudes der Städtischen Betriebe, Abteilung EW., Hammstraße 35, während der Dienst­stunden erhältlich.

Die Angebote sind bis zum 21. d. M., vormittags 12 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bei der unterzeichneten Verwaltung abzu­geben.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt zu der vor­genannten Zeit im Beisein etwa erschienener Inter­essenten. Freie Auswahl des Lieferers bzw. der Lieferer behalten wir uns vor.

Gießen, den 3. Februar 1938.

Städtische Betriebe Gießen. Direktion.

örennWMWe -er StsöfSletze«.

A. Mittwoch, den 9. Februar 1938, 9% Uhr be­ginnend, aus den Abteilungen 83a und 84b des Stadtwaldes, Försterei Rödgen und hochwart:

Scheiter: Buche 2 rm.

Knüppel: Buche 132 rm, Hainbuche 3 rm.

Reiser: Buche 2. Kl. = 501 rm, Buche 2. Kl. = 3655 Wellen.

Zusammenkunft: 12. Schneise Mittelschneise.

B. Freitag, den 11. Februar 1938, 9% Uhr begin­nend, aus den Abteilungen 80a und 82 des Stadt­waldes, Försterei Rödgen und hochwart:

Scheiter: Buche 97,4 rm, Eiche 5,3 rm.

Knüppel: Buche 49,8 rm, Eiche 4,0 rm, Buchen- anbruch 7,2 rm.

Reiser: Buche 2. Kl. = 8140 Wellen, 3. Kl. = 2210 Wellen, Buche 3. Kl. = 41 rm.

Stöcke: Buche 33,7 rm.

Zusammenkunft: Licher Straße 11. Schneise.

Gießen, den 4. Februar 1938. 764A

Der Oberbürgermeister. I. V.: Nicolaus.

Nutz- und Brennholz-Verkauf

der Fürstlichen Oberfärsierei Hohensolms.

Donnerstag, 17. Februar, werden im Schererschen Saal zu Biebsr das Brennholz und mehrere hundert Fichte-Derb- und Reisstangen aus den Distrikten Jsselscheid und Helfholz verkauft. Näheres in der Samstag, den 12.d.M., erscheinenden Zeitung. (7500