Ausgabe 
4.10.1938
 
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Nieder-Ohmen, den 3. Oktober 1938.

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Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Karl Stein

Familie Theodor Schüßler.

Die Beerdigung findet Mittwoch, den 5. Oktober, nachmittags um 2% Uhr statt.

Todes-Anzeige.

Heute morgen 11% Uhr entschlief nach langem schweren Leiden unser lieber Vater, Schwiegervater, Großvater und Urgroßvater

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Mittwoch, den 5. Oktober 1938 mittags 2 Uhr versteigere ich da- hierNeuenweg (Verkaufsraum v. Lartmetz) bzw. an Ort u.Stelle Bekanntgabe im Versteigerungs­lokal Zwangsweise gegen bar: Haus-, Laden-, und Büromöbel, Näb- u. Schreibmaschinen, Radios, KassensckEnke, Klaviere, einen Posten Mäntel, Kostüme u. Kleider, Bücher, Schreibutensilien, Füll­federhalter, Rechey- u. Adressier­maschinen, Bilder,'1 Staubsauger, 1 Posten Seife, Jnstrumenten- schrank, 3 Uhren, 1 Photo und verschiedenes andere. 632iD Bittorf, Gerichtsvollz. in Gießen.

Betr.: Personenstands- und Betriebsaufnahme nach dem Stand vom 10. Oktober 1938.

Bekanntmachung.

Durch Verfügung des Lerrn Reichsstatthalters in Lessen Landesregierung Abt. III (Innere Verwaltung) vom 20. 9. 1938 wird auf Anordnung des Lerrn Oberfinanzpräsidenten Lessen in Darm­stadt am 10. 10. 1938 in der Gemarkung Gießen eine Personenstands- und Betriebsausnahme durch- geführt.

Das Austragen und Einsammeln der Lauslisten, Laushaltungslisten und Vetriebsblätter erfolgt durch die Vlockwalter der NSV. Sollten Lausbesitzer, Laushaltungsvorstände, Betriebsführer usw. die Vordrucke nicht erhalten, dann ersuche ich die feh­lenden Listen auf Zimmer Nr. 18 des Stadt­hauses, Bergstraße 20, abholen zu lassen.

Nach dem Stand vom 10. 10. 1938 müssen aus­gefüllt werden:

1. Hauslisten, enthaltend sämtliche Haushal­tungen und Betriebe des Grundstückes und zwar durch den Lausbesitzer oder seinen Vertreter,

2. Hauslisten V, enthaltend sämtliche Personen, die im Laus wohnen, und zwar sind diese vom Lausbesitzer, seinem Vertreter oder dem Lausverwalter aus den Laushalts­listen in diese zu übertragen,

3. Haushaltslisten, vom Laushaltungsvorstand, 4. Betriebsblätter, vom Vetriebsinhaber.

Es wird empfohlen, vor der Ausfüllung der Listen die Anleitung aus den Vordrucken genau zu beachten. Die einzelnen Spalten der Listen müssen vollständig und gut leserlich ausgefüllt werden, da nach den Laushaltslisten die Steuerkarten und zum Teil die Bürgersteuerbescheide für 1939 ausgestellt werden. Die rechtzeitige Abgabe und genaue Aus­füllung der Vordrucke erspart unter anderem Person- liche Einladungen und Vorsprachen, spätere Nachfragen nach der Steuerkarte für 1939, sowie die Anforderung zu hoher Lohn-, Kirchen- oder Bürgersteuer usw.

Die ausgefüllten Vordrucke, und zwar die Haus­haltslisten und Vetriebsblätter, sind sofort dem Hausbesitzer oder dessen Vertreter abzugeben, der in der Lausliste die Vollständigkeit der Laushalts­listen und Vetriebsblätter zu bescheinigen, die Laüs- liste V auszufüllen und die gesammelten Listen zur Abholung bereitzuhalten hat.

Die Erfüllung dieser Verpflichtungen kann auf Grund der Neichsabgaben-Ordnung durch Strafen erzwungen werden.

Das Austragen der Vordrucke wird im Laufe dieser Woche erfolgen, während das Einsammeln von Donnerstag, den 13. Oktober 1938 ab durch­geführt wird.

Ich erwarte bestimmt von allen inWrage kom- wenden Volksgenossen, daß sie die eyrenamtlich tätigen Helfer (Vlockwalter der NSV.) bei ihrer Arbeit weitgehendst unterstützen, damit das Austeilen und Einsammeln der Listen ordnungs­gemäß, gewissenhaft und fristgerecht erledigt werden kann. Die Zählung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn alle in den Listen gestellten Fragen lückenlos und richtig beantwortet sind, und daß im übrigen jedes Haus durch eine Hausliste, jede Haushal­tung durch eine Haushaltsliste und jeder Betrieb durch ein Betriebsblatt erfaßt worden ist.

Gießen, den 4. Oktober 1938.

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Nicolaus, 6306(5 Beigeordneter.

Liefenmgsvergebung.

Die Lieferung von:

zirka 3000 Zentner gelbfleischige Speisekarloffeln soll unter Zugrundelegung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL.) im Wege der öffentlichen Aus­schreibung vergeben werden. 6303D

Es kommt nur großfallende, handoerlefene, ge­sunde, gelbfleifchige Ware in Frage.

Die Lieferungsbedingungen liegen vom 4. bis 8.10.1938, vormittags von 9 bis 12 Uhr, auf der Verwaltung der hiesigen Anstalt aus. Sie sind da- elbst gegen Zahlung einer Gebühr von 25 Pf. er­hältlich.

Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift Angebot zu der am 3.10.38 ausgeschriebenen

Lieferung" zu versehen und bis

Dienstag, den 11. Oktober 1938, vormittags 10 Uhr, nur durch die Post an die Verwaltung der hiesigen Anstalt einzureichen. In den Angeboten sind auch die Lieferungsbedingungen anzuerkennen, andernfalls das Angebot keine Berücksichtigung finden kann.

Bieter sind nach der Verdingungsordnung bei der Oeffnung der Angebote nicht zugelassen.

Wenn Bewerber bis zum 20.10.38 nicht benach­richtigt worden sind, mußten die Angebote unberück- ichtigt bleiben. Weiter bleibt eine etwaige Teilung )er Mengen in Lose und Vergebung der Lose an ver- chiedene Bieter vorbehalten.

Gießen, den 3. Oktober 1938.

Direktion

der Landes-Heil- und Pflegeanstall Gießen.

Bekanntmachung.

Betr.: Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Auf die nachstehende Anordnung des Lerrn Neichsstatthalters in Lessen Landesregierung weise ich die Tierbesiher in der Gemarkung Gießen und Schiffenberg besonders hin.

Gießen, den 3. Oktober 1938.

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Nicolaus.

Abschrift!

Der Reichsstatthalter in Lessen Landesregierung

Betr.: Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. Vom 19. September 1938.

Auf Grund der §§ 17, 18 ff. und 79 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für das Land Lessen folgendes be­stimmt:

§ 1-

Der § 13 Abs. 1 Sah 1 der viehseuchenpolizei- lichen Anordnung vom 9. März 1938 (Reg.-Bl. S. 25) erhält folgende Fassung:

Zu Nutz- und Zuchtzwecken aus verseuchten Län­dern bzw. Regierungsbezirken eingeführte Rinder, Schafe und Ziegen werden am Bestimmungsort auf die Dauer von fünf Tagen, Schweine auf die Dauer von 14 Tagen der polizeilichen Beobachtung unter­stellt.

§2.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.

Darmstadt, den 19. September 1938.

Der Reichsstatthalter in Lessen Landesregierung 6309C I. V.: Reiner.

Bekanntmachung.

Betr.: Schulbeginn nach den Lerbstferien in den

Volksschulen.

Achtung! ,

Nachdem die Volksschulgebäude wieder zur Ver­fügung stehen, beginnt der Unterricht in den Volks­schulen am

Montag, dem 10. Oktober 1938, um 8.15 Uhr und nicht, wie bereits bekanntgegeben, am Donners­tag, dem 6. 10. 1938.

Der Berufsschulunterricht beginnt am D onners- tag, dem 6. Oktober 1938.

Stadtschissamt Gießen.

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Danksagung.

Allen, die unser an unserem goldenen Hochzeitstage in Liebe gedacht, durch Blumen, Karten oder sonstige Geschenke erfreut haben, sagen wir auf vielem Wege unseren herzlichsten Dank

Wilhelm Spaar und Frau Anna, geb. Hansult Wieseck, den 3. Oktober 1938

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