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Nachstehend bringe ich die Bekanntmachung des Finanzamts Gießen vom 21. Januar 1937 über die Offenlegung der Ergebnisse der Boden­schätzung zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 28. Januar 1937.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Boden­schätzung.

Die Ergebnisse der Bodenschätzung der Gemeinde Heuchelheim einschließlich der Gebietseinschlüsse (En­klaven) der Gemeinde Gießen werden in der Zeit vom 4. 2. bis 3. 3. 1937 in den Diensträumen des Finanzamts, Zimmer 93, während der Dienststunden offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungsreinkarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und für Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung nieder­gelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Gegen die Schätzungsergebnisse steht den Eigen­tümern der betreffenden Grundstücke die Beschwerde nach den Vorschriften der Reichsabgabeordnung zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 3. April 1937 beim Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittels werden die offengelegten Schätzungs­ergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde ein­gelegt ist. 594C

Gießen, den 21. Januar 1937.

_________Der Borsteher des Finanzamts._________

Bekanntmachung.

Die Lieferung von Grabeinfassungen aus Kunst­stein für Einfassungsgräber auf dem Neuen Friedhof soll öffentlich vergeben werden.

Angebotsvordrucke sind hier erhältlich.

Verdingungstermin:

Donnerstag, den 18. Februar 1937, vorm. 10 Uhr.

Gießen, den 29. Januar 1937.

Stadt. Hoch- und Tiefbauamt: 633V ________________Gravert.___________

Bekanntmachung.

Die Ausstellung von Haushaltsnachweisen für die Regelung des Fettbezugs.

Die Zustellung der Haushaltsnachweisungen ist erfolgt. Sollte ein Haushaltungsvorstand oder ein in Untermiete wohnender Volksgenosse, der sich selbst verköstigt, noch nicht in den Besitz eines Ausweises gelangt sein, so muß er unverzüglich einen Antrag auf nachträgliche Ausstellung eines solchen auf der Bürgermeisterei Bergstraße 20, Zimmer Nr. 6, stellen.

Aenderungen in der zu versorgenden Personen­zahl, die eintreten können durch Geburt, Sterbefall, Zu- oder Wegzug, Ableistung der Wehrpflicht usw. müssen ebenfalls bei obiger Stelle sofort gemeldet werden. Diese Meldungen müssen persönlich erfolgen, und zwar unter Vorlage des Haushaltungsnachweises und des Kundennachweises (Bezugsschein).

Das gleiche gilt auch für Selbstversorger (Haus­schlachtungen) sowie für Teilselbstversorger, soweit dies in den Anträgen noch nicht vermerkt ist. [667C

Gießen, den 30. Januar 1937.

____________Der Oberbürgermeister.____________

Holzversteigerungen

der Fürstlichen Oberförsterci Lich.

Motttag, 8. Februar, werden im Pfafsen-Höhler versteigert: rm Scheitholz Buche 120, Eiche 15, Fichte 18; Knüppel Buche 100, ^iche 80, Fichte 4; Stockholz Buche 28, Knüppelreiser Eiche 20; Wellen Reisholz Buche 4500, Eiche 300, dabei gute Stammreiser; rm Gartenpfosten Eiche 8, dann einige Eichen- und Buchen-Schnittstämme (3. u. 4. Kl.), ca. 100 St. Fichten-Derb- und Reisstangen und 500 St. Bohnenstangen.

Zusammenkunft: 9.30 Uhr, Straße Lich Garbenteich (Eberstädter Schneise).

Das Holz ist in sehr guter Abfuhrlage, an und in der Nähe von Waldstraßen. Die Straße LichGarben­teich ist zur Holzabfuhr frei, Notweg über die Reichs­autobahn. Am 1. Juli ist die Brücke fertig. Der Holz­abfuhrtermin ist bis 1. Oktober verlängert.

Dienstag, 9. Februar werden in der Meilbach versteigert: rm Scheitholz Buche 180, Eiche 12; Knüppel Buche 130, Eiche 55; Stockholz Eiche 4; Wellen Reisholz Buche 4000, Eiche 2000, zumeist gute Forstwellen; rm Gartenpfosten Eiche 12; fm Schnittholz Eiche (4. bis 7. Kl.) 10, Wagnerholz Eiche 2; Stück Fichte Derbstangen (1. bis 3. Kl.) 130, Reisstangen 120, Bohnenstangen 400.

Zusammenkunft: 10 Uhr am Straßenkreuz Lich Hattenrod, BurkhardsfeldenNieder-Bessingen. Forst Lellen kommen am Anfang.________________59ID

Holzversteigerung

des Graf zu Solms-Laubachfchen Forstamts.

Dienstag, den 2. Februar, von 10 Uhr ab, im Solmfer Hof" zu Laubach, aus den Distr. Forstwiese, Wallenberg, Birken, Brühl, Scheppmalsdickung, Feld- chen der Försterei Gonterskirchen. Scheiter, rm: 480 Buche A, 95 B, 10 Hainb., 28 Eiche, 14 Birke, Kirschb., 4.Erle, 23 Fichte; Knüppel, rm: 360 Bu.

36 B, 80 Hainb., 165 Eiche, 18 Maßholder, Elsbeere, 26 Erle, 29 Fichte; 40 rm Buchenstöcke, 100 rm Buchenrciserknüppel. Die mit F bezeichneten Num­mern werden nicht ausgeboten. Auskunft erteilt Förster Melchior, Gonterskirchen. Bei Bedarf kommt noch ein kleiner Teil Buchenscheit- und -knüppelholz aus Heinzeberg der Försterei Glashütte (Reichsstraße LaubachSchotten) zur Versteigerung.590P

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Grünberg (Hess.) Schotten.

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Kiefernreiser II. Kl.,

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592D

Annahme von Ehestand s-DerHrcfMocheänen

Der Bürgermeister: Lenz.

Gießen Friedberg Lauterbach

Nidda Büdingen

Hungen Alsfeld

Friedrichshausen b. Frankenberg

Rörmershausen Mohnhausen Bockendorf Sebbeterode Ascherode Zella Schrecksbach Elbenrod Maar Lauterbach Steinfurt Bannerod Nieder-Moos Ober-Moos Wettges Hettersroth Streitberg

Waldensberg Breitenborn Hain-Gründau Mittel-Gründau Nieder-Gründau Langendiebach Wilhelmsbad

(Hanau) Frankfurt a. M. Sulzbach Hornau Fischbach Ober-Seelbach Nieder-Auroff Ober-Auroff Görsroth Limbach Panrod Hahnstätten

Ich bitte um Beachtung meiner Schaufensterauslagen

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659 A__

Zur Abgabe einer »Steuererklärung für die Ein­kommensteuer sind verpflichtet:

Ortsmittelpunkt für die Stadt Marktplatz.

Gießen, den 28. Januar 1937.

FRANKFURT A. M.

gegründet 1829

der Straßenhändler, Wandergewerbetreibenden und anderen Umsatzsteuerpflichtigen, die nach §§ 83 und 85 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1934 und zur Führung eines. Straßensteuerheftes verpflichtet sind;

der nichtbuchführenden Landwirte, soweit sie für ihre Umsätze Vorauszahlungen nach den jeweils geltenden Umsatzsteuerdurchschnittssätzen geleistet haben;

derjenigen Unternehmen, deren Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1935 nicht mehr als 20 Reichs­mark beträgt oder bei steuerfreien Umsätzen be­tragen würde, wenn diese steuerpflichtig wären (§ 63 [2] der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1934).

bruar 1937.

Gießen, den 30. Januar 1937.

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Dr. Hamm, Bürgermeister.

Gießen ist der 595D

Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe bet Steuererklärungen für die Ein- rommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1936 sowie für die Gewerbe- steuer für das Rechnungsjahr 1937.

Die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer für das Kalender­jahr 1936 sowie für die Gewerbesteuer für das Rech­nungsjahr 1937 sind in der Zeit vom 1. bis 28. Fe­bruar 1937 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke wie folgt abzugeben:

überstiegen hat oder

wenn ihr Einkommen weniger als 8000 RM., aber mehr als 4000 RM. betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 3000 RM. enthalten sind, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertrag­steuer unterlegen haben oder

ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, wenn es ganz oder teilweise aus Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (insbesondere aus der Aus­übung eines freien Berufs) bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses ermittelt ist.

Hainbuchenscheiter,

Eichenscheiter,

Eschen-, Kiefern- und Fichtenscheiter, Buchenknüppel, Hainbuchenknüppel,

Eichenknüppel,

Hainbuchenscheiter,

Eichen- und Fichtenscheiter, Buchenknüppel, Hainbuchenknüppel, Eichen-, Eschen-, Ulmen- und Kiefern­knüppel,

VII.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden.

VIII.

Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinter­ziehung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer sowie fahrlässige Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) werden bestraft. 610D

Gießen, den 30. Januar 1937.

Die Finanzämter Oberheffens:

Brennhottversteigerung

tut Albacher Gemeindcwald.

Mittwoch, den 3. Februar 1937 werden in Distrikten Roterde und Eisenhand versteigert:

VI.

Die zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflich­teten haben die Steuererklärung auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird; die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie hierzu vom Finanzamt aufge­fordert werden.

Diez Ault Weroth Berod Kölbingen Brandscheid Hölzenhausen- Langenbach Ober-Dreisbach Neunkirchen Eisern

Kaan (Siegen) Breitenbach Brauersdorf Erndtebrück Raumland Osterfeld.

Ohne Rücksicht auf ein etwa vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ist in allen Fällen der in der Zeit vom 1. 1. bis zum 31. 12. 1936 erzielte Umsatz anzugeben!

V.

Eine Gewerbesteuererklärung ist abzugeben

B. Beschränkt Einkommensteuerpflichtige

1. wenn ihre gesamten inländischen Einkünfte, nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer unterliegen, 4000 RM. übersteigen oder

2. ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer inländischen Einkünfte, wenn diese ganz oder teilweise aus Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Ge­werbebetrieb oder selbständiger Arbeit (insbe­sondere aus der Ausübung eines freien Berufs) bestanden haben und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses ermittelt ist.

Der Ehemann hat in seiner Steuererklärung auch die Einkünfte seiner Ehefrau anzugeben, die bei der Zusammenveranlagung mit seinen Einkünften zusammenzurechnen sind. Die Ehe­gatten werden zusammenveranlagt, solange beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzun­gen mindestens vier Monate in dem Kalender- , fahr bestanden haben, für das die Veranlagung erfolgt.

Ebenso hat der Haushaltungsvorstand in seiner Steuererklärung auch die Einkünfte der Kinder anzugeben, die bei der Zusammenver­anlagung mit seinen Einkünften zusammenzu­rechnen sind. Der Haushaltungsvorstand wird mit seinen Kindern, für die ihm Kinderermäßi­gung gewährt wird, zusammenveranlagt, solange er und die Kinder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die die Kinder aus einem dem Haushaltungsvorstand fremden Betrieb beziehen, scheiden bei der Zu­sammenveranlagung aus.

II.

Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körper- schaftstcucr sind verpflichtet:

A. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften über sämtliche Einkünfte, und zwar:

1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kom­manditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Gewerkschaften);

2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;

3. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;

4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts;

5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen;

6. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (hierzu gehören u. a. sämtliche öffentliche Versorgungsbetriebe).

B. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften über die iuländischen Einkünfte, und zwar:

1. Körperschaften, Personenvereinigungen und Ver­mögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben;

2. Körperschaften, Personenvereinigungen und Ver­mögensmassen, die nicht unbeschränkt steuer­pflichtig sind.

C. Sämtliche Körperschaften, Personenvereinigungen und Bermögensmassen

1. beim Wegfall der Steuerpflicht, insbesondere auch bei der Umwandlung;

2. beim Uebergang von der beschränkten zur unbe­schränkten und beim Uebergang von der unbe­schränkten zur beschränkten Steuerpflicht.

III.

Ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens haben abzugeben eine Einkommenserklärung bei Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus

a) Land- und Forstwirtschaft,

b) Gewerbebetrieb, c) selbständiger Arbeit, d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens.

Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung ob­liegt in diesen Fällen den zur Geschäftsführung oder Vertretung befugten Personen.

IV.

Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Umsatz­steuer sind alle Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet mit Ausnahme:

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 6, Abs. 3, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr vom 27. 3. 1936 und der Verfügung des Reichs- und Preuß. Verkehrsministers vom 14.11. 1936 (Reichs­verkehrsblatt Nr. 43, Ziffer 216) wird die Begrenzung der Nahzone für den Güterfernverkehr für die Stadt Gießen wie folgt bestimmt:

Bekanntmachung.

Der nächste Viehmorkt in Gießen findet statt:

Dienstag, den 2. Februar 1937: Rindvieh- (Nutz­vieh-) Markt, Auftriebszeit von 8 bis 9 Uhr vormittags. Sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpft.

Nächster Schweinemarkt: Mittwoch, den 17. Fe-

Brennholzversteiaerungen der Stadt Gießen.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen sollen ver­steigert werden:

A. Montag, den 1. Februar 1937,9% Uhr beginnend, aus den Abteilungen 79 und 81a des Stadt­waldes, Försterei Hochwart,

60, rm Buchenscheiter, davon 2 rm Wagnerholz, 5, Eichenscheiter,

30, Buchenknüppel,

4, Eichenknüppel,

4450 Wellen Buchenreiser II. u. III. Kl.,

1200 Hainbuchenreiser II. Kl.,

3100 Wellen Buchenreiser III. Kl.,

30, rm Buchenstöcke,

3,50 Eichenstöcke,

2, Eichen-Gartenpfosten.

Zusammenkunft: Kreuzung 13. Schneise-Reh­schneise.

C. Freitag, den 5. Februar 1937,9y2 Uhr beginnend, aus der Abteilung 91a des Stadtwaldes, Försterei Hochwart,

160,20 rm Buchenscheiter,

A. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige

wenn ihr Einkommen den Betrag von 8000 RM.

Ca.

200 WMv Milchkühe JELZJSbT

und Rinder, hochtragend oder frischmelk., auf der 95. Milchviehversteigerung in 6Uv

Gamm i.LV., Städtische Ausstellungshallen am Dienstag, dem 2. Februar 1937 vorm. 12 Uhr. Obligatorische Untersuchung auf Bazillus-Bang.

Nähere Auskunft und Katalog <kostenlos) durch die VeslfMlve Vrovlnzlal-viehvermettungsGenossenschafl e.G. m. b.H., Münster i. W. Windthorststraße 20, Ruf 26644/45. - Ständige Berrnittl. von Viel; aller Art (Fett-u.Weidevieh, Ferkel,Läufer,Pferde usw.)

Scheiter: Buche rm 400; Eiche rm 40; Fichte rm 42;

Knüppel: Buche rm 100; Eiche rm 30;

Wellen: Buche und Eiche 4800 Stück;

Stöcke: Buche und Eiche rm 65.

13, rm Buchenstöcke, 2, Eichenstöcke.

Zusammenkunft: Kreuzung Licher Str.-9.Schneise.

B. Mittwoch, den 3. Februar 1937, 9% Uhr be­ginnend, aus der Abteilung 91a des Stadtwaldes, Försterei Hochwart, 168, rm Buchenscheiter,

Zusammenkunft 9% Uhr auf der Straße Albach Oppenrod am Abzweig nach Steinbach.

Albach, den 28. Januar 1937.

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34, rm Buchenstöcke, 22, Eichenstöcke,

1,80 Eschenstöcke.

Zusammenkunft: Kreuzung 13. Schneise-Reh­schneise. 593C

Gießen, den 29. Januar 1937.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Wirtschaftsjahr 1936 (1935/36) den Betrag von 4000 RM. oder deren Gewerbekapital am 1. Januar 1935 oder an einem späteren Feststellungszeitpunkt den Be­trag von 40000 RM. überstiegen hat;

für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesell­schaften mit beschränkter Haftung, Kolonial­gesellschaften, bergrechtliche Gewerkschaften), für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und für Versicherungsvereine auf Gegenseitig­keit.

Für sonstige juristische Personen des privaten Rechts und für nichtrechtsfähige Vereine ist eine Gewerbesteuererklärung nur abzugeben, soweit diese Unternehmen einen wirtschaftlichen Ge­schäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forst­wirtschaft) unterhalten;

ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewerbeertrags oder des Gewerbekapitals für alle gewerbe­steuerpflichtigen Unternehmen, bei denen der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln ist oder ermittelt wird;

für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, für die vom Finanzamt eine Gewerbesteuer­erklärung besonders verlangt wird.

3,

32,

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6,

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