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Die Lösung des VeamtenverWmffes

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Die Reichsdienststrafordnung

für Silber für Kupfer für Blei für Nickel

ihr be-

Eine wesentliche Ergänzung des Deutschen Be­amtengesetzes bildet die Reichsbien st st raf- ordnung, die dem Dienstherren des Beamten die Mittel an die Hand gibt, um Verstöße gegen die Dienstzucht abzuwehren und die Beamtenschaft nötigenfalls von Mitgliedern zu reinigen, die das ihnen durch die Ernennung zum Beamten bewie­sene Vertrauen nicht rechtfertigen. Wie das Deut­sche Beamtengesetz den Pflichtgedanken bewußt und betont in den Vordergrund stellt, trägt die Reichs­dienststrafordnung den schärferen Anforderungen, die der nationalsozialistische Staat an das Pslicht- bewußtsein seiner Beamten stellt, und dem strenge­ren Maßstab, den er bei einer Verletzung der Be­amtenpflichten anlegt, Rechnung. Eine wesentliche Neuerung bildet das Wiederaufnahmever­fahren in Dienststrafsachen. Der Wiederausnahme- gedanke entspricht der nationalsozialistischen Auf­fassung, daß ein an der Ehre eines Menschen be­gangenes Unrecht wieder gutgemacht werden muß. Der Weg der Begnadigung reicht hierzu in der Regel nicht aus. Schließlich enthält die Reichsdienst­strafordnung Vorschriften, die der NSDAP, in be­stimmten Beziehungen eine Beteiligung am Dienst­

strafverfahren zusichern und dadurch die enge Ver­flechtung von Partei und Staat auch in Dienst- straffachen praktisch wirksam werden lassen. In den Jahren 1933 bis 1935 find im Durchschnitt nur knapp V2 pro Tausend der vorhandenen Be­amten durch Disziplinarurteil aus dem Dienst ent» lassen worden (bei Einbeziehung der Ruhestands­beamten prozentual noch weniger): ein überzeugen­der Beweis für die Unversehrtheit und Sauberkeit des deutschen Berufsbeamtentums! Lebt der Beamte den Forderungen des Beamten- Gefetzes entsprechend, so wird er nicht nur innere Befriedigung empfinden, er wird auch als Beamter in der Volksgemeinschaft eine Stellung erhalten, die die Voraussetzung für feine ersprießliche Wirk- famkeit ist. Dann wird er auch vorbildlich auf die Volksgenossen wirken. Dem Führer aber ist die Beamtenschaft dankbar dafür, daß er ihr am Ende der ersten vier Jahre nationalsozialistischen Aufbaus durch diese Gesetze das Vertrauen schenkt, als einer der Grundpfeiler des nationalsozialistschen Staates ihm und der Bewegung Gefolgschaft leisten zu dürfen.

9 et) alt ist erdi enter Gehaltsanteil; die bisherigen Vorschriften über Anrechnung späteren Arbeitsverdienstes auf das Ruhegehalt find daher beseitigt worden. Das Treueoethältnis zu Führer und Reich endet nicht mit der Versetzung in den Ruhestand. Bei Verletzung dieser Treupflicht kann das Ruhegehalt entzogen werden. Dienstvergehen gilt, wenn er sich staatsfeindlich betätigt, wenn er die Amtsverschwiegenheit verletzt und wenn er nach seinem Ausscheiden Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf sein Amt ohne Genehmigung der obersten Dienstbehörde annimmt. Im Dienststraf- verfahren können ihm dann alle Rechte aus seinem Ruhebeamtenverhältnis auch das Ruhegehalt ab­gesprochen werden.

Das Gesetz bringt weiter eingehende Vorschriften über die Berechnung des Ruhegehaltes und die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, hierbei mag nur her­vorgehoben werden, daß auch die Bekleidung eines hauptamtlichen Amtes in der NSDAP, als ruhegehaltsfähige Dienstzeit ange­rechnet werden kann; Übergangsweife kann auch die Zeit angerechnet werden, während der ein Beamter vor dem 30.1.1933 in der NSDAP. einAmt bekleidet hat, auch wenn es nicht hauptamtlich war. Wichtig ist, daß auch die Vorschriften des Unfallfürsorge­gesetzes für Beamte in das DBG. übernommen sind mit der Erweiterung, daß für jeden Dienst- Unfall Unfallfürsorge gewährt wird, nicht nur in besonders gefährdeten Betrieben. Auch das Beamtenhinterbliebenengesetz ist inhaltlich in das Gesetz ausgenommen werden, an den bereits be­willigten Ruhgehältern, Witwen- und Waisengeldern nichts geändert wird und daß auch Wartegelder nicht neu festgesetzt werden, die Paragraphen 5 und 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbe­amtentums, die es ermöglichen, den Beamten jeder­zeit in ein geringeres Amt oder in den Ruhestand 311 versetzen, mit Inkrafttreten des Deutschen Be­amtengesetzes ihre Geltung verlieren.

3 kg 100 kg 100 kg 20 kg

dem Druck aus dem Osten zu einer baldigen jung drängen.

rufsbeamter geführt haben, ehe er Beamter auf Lebenszeit werden kann. Der Stellvertreter des Fükrers ist bei der Ernennung von Beamten zu hören. Ebenso, wenn gewisse Hoheitsträger der Partei als Beamte versetzt werden.

Der Beamte auf Lebenszeit hat im Falle feiner Diensthinfälligkeit auch Anspruch auf Ruhe­gehalt, nicht erst, wie bisher, nach einer Dienst­zeit von zehn Jahren. Da aber niemand mehr vor dem 27. Lebensjahr lebenslänglich angestellt wird, ergibt sich hieraus kein besonderer Vorteil. Nach 30 Jahren, also in der Regel mit dem 57. Lebens­jahr, erreicht der Beamte das höchste Ruhegehalt. Beamte auf Widerruf erhalten beim vorzeitigen, ohne eigenes Verschulden veranlaßten Ausscheiden ein Uebergangsgeld. Werden sie aus Anlaß des Dienstes unfähig, so erhalten sie Ruhegehalt; auch bei Erreichung der Altersgrenze kann ihnen Ruhegehalt bewilligt werden.

Neu ist eine auf dem nationalsozialistischen Grund­satz der Leistung aufgebaute Vorschrift, nach der dem Beamten, der in seinen Leistungen hinter dem billigerweife von ihm zu fordernden Maß zurückbleibt, das nach Besoldungsrecht vorgesehene Gehalt nach Dienstaltersstusen ver­sagt werden kann. Es handelt sich hier um solche

In den Ruhestand verseht wird der Be­amte, wenn er die Altersgrenze erreicht hat, wenn er dienstunfähig geworden ist, ferner wenn der Führer und Reichskanzler auf einen von der obersten Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern gestellten Antrag ent­scheidet, daß der Beamte nicht mehr die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für den nationalsozia­listischen Staat eintreten wird. Die den Antrag rechtfertigenden Tatsachen müssen in einem beson­deren Untersuchungsverfahren festgestellt sein, in dem die eidliche Vernehmung von Zeugen zulässig und der Beamte gehört ist. Das Ruhe-

Kleine volitische Ttadrrtdtfen.

Zwischen italienischen und englischen Kolonial­sachleuten wurde ein Abkommen unterzeichnet, das an der Grenze Aethiopiens und des englischen So- malilandes ein beiderseitiges Weide- und Tränkerecht für einige Somalistämme festleqt. Der Durchgangsverkehr zu den in Englisch-Somali­land gelegenen Häfen Gerbera und Zeila wurde geregelt.

(Saubere Menschen im sauberen Betrieb " Dr. Ley eröffnet neuen Aufklärungsfeldzug.

Berlin, 27. Jan. (DNB.) Im Reichsamt '.Schönheit der Arbeit" gab der stellver­tretende Amtsleiter Pg. S t e i n w a r z die Ar­beitspläne für die kommenden Monate bekannt. Am 12. Februar startet der große Aufklärungsfeld­zugSaubere Menschen im sauberen Betrieb", der durch Dr. Ley auf einer Großkundgebung i n Magdeburg eingeleitet wird. Dieser General­angriff auf die in vielen Betrieben noch unvoll­kommenen Waschanlagen und sonstigen hygie­nischen Einrichtungen wird durch eine Ausstellung Schönheit der Arbeit" unterstützt. Vom 7. bis 14. März eröffnet durch Großkundgebungen und eine Ausstellung in Gelsenkirchen das Reichsamt einen FeldzugSchönheit der Arbeit im B e r g b a u". Es gilt, unseren Kameraden im «chacht durch eine weitere Verbesserung der Ar­beitsbedingungen ihre schwere gefahrvolle Arbeit zu erleichtern. Weiter wird Mitte des Jahres das Problem der guten Belüftung aufgegriffen werden. Im Rahmen von Wettbewerben wird das Reichsamt in verschiedenen Stödten Deutschlands Preise für den bestentlüfteten Betrieb, Theater, Kino und Gaststätten ausfetzen. Die technischen Vorarbeiten sind seit einem halben Jahr in vollem Gange. Schließlich werden zu Beginn des Mo­nats Mai alle deutschen Sägewerke einer Besichtigung unterzogen, um feftzustellen, wie weit

Das deutsche Beamtengesetz.

Erläuterungen des Reichsinnenministers Dr. Frick

Auf dem Grundsatz der Einheit von Partei und Staat folgt die Pflicht des Beamten, jederzeit für die NSDAP, einzutreten, und sich in feinem gesamten Verhalten von der Tatsache leiten zu lassen, daß die NSDAP, in unlöslicher Verbundenheit mit dem Volk Trägerin des deutschen Staatsgedankens ist. Er begeht eine schwere Pflicht­verletzung, wenn er Vorgänge, die den Bestand des Reiches oder der NSDAP, gefährden könnten nicht zur Kenntnis feines Dienftvorgefetzten bringt. Dies auch dann, wenn er sie außerhalb feines Dienstes erfahren hat. Gehorsam und Amtsver­schwiegenheit sind weitere Pflichten des Be­amten. Die Bindung des Beamten an das Gesetz und dienstliche Anordnungen feiner Vorgesetzten geht jeder anderen Gehorsamsbindung vor. 'Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses fort, von " kann ihn keinerlei andere persönliche Bindung freien.

Mitropa sind die Einnahmen im Jahre 1936 ge­genüber 1935 im Speisewagenbetrieb um 9,4 v. H., die Schlafwageneinnahmen um 7,6 v. H. gestiegen. Beim Mitteleuropäischen Reisebüro lMER.) ist der Gesamtumsatz in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftssahres um 0,4 v. H. gefallen infolge des geringeren Absatzes im Kredit­wesen und Reisescheck. Vergleicht man die beiden Jahre ohne Kreditbrief- und Reisescheckverkehr, so ist eine Steigerung von 10,5 v. H. zu verzeichnen.

Der Verwaltungsrat erkannte die besonderen Leistungen aus Anlaß des Weihnachts- und Neu- jahrsverkehrs an. Wie in sonstigen öffentlichen Dien­sten erhöht die Reichsbahn für kinderreiche Arbeiter­familien den K i n d e r z u s ch l a g für das fünfte und folgende Kind auf mindestens 10 RM. im Monat. Um den in der Bahnunterhaltung tätigen Arbeitern höhere Verdienstmöglichkeiten zu geben, wird vom 1. März bis 31. Oktober eine Stunde lieber 3 eitarbeit zugelassen mit dem üblichen Zuschlag.

Sie Ausübung der Heisevennittlung.

DNB. Im Reichsgesetzhlatt wird einGesetz über die Ausübung der Reiseoermittlllng" veröffentlicht, in dem es u. a. heißt: Die Ausübung der Reifever­mittlung, nämlich die Veranstaltung, Durchführung oder Vermittlung von Reisen, die sich nicht auf die Beförderung mit eigenen Fahrzeugen beschränken, ober die Vermittlung von vorübergehender Unter­kunft oder Verpflegung kann ganz oder teilweise versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Un Zuverlässigkeit des Ge­werbetreibenden in bezug auf diesen Ge­werbebetrieb bartun. Die Kreispolizeibe- Hörde kann die Ausübung der Reiseoermittlung vorläufig verbieten. Sie hat bei der zu­ständigen Behörde den Antrag auf Unter­sagung des Gewerbebetriebes zu stellen. Die für die Untersagung zuständige Behörde hat über die Aufrechterhaltung des vorläufigen Verbotes vorab zu entscheiden. Eine Entschädigung für per­sönliche ober wirtschaftliche Nackteile, die durch die Untersagung ober durch ein vorläufiges Verbot ent­stehen, wirb nicht gewährt.

Auch die Ausländsdeutschen feiern den 30. Januar.

Berlin, 27. Jan. (DNB.) Auch bie auslands­deutschen Volksgenossen werden des Tages geden­ken, an dem der Nationalsozialismus im Reich bie Führung bes Volkes übernahm. Währenb sich nun in Uebersee die Deutschen um das Kurzwellenemp­fangsgerät versammeln, um Zeugen der Feiern in der Heimat zu sein, sprechen in den europäischen Gruppen sowie in der Türkei und Aegypten unter vielen anderen folgende Redner: Staatssekretär SS.-Obergruvpenführer Heißmeyer, Staatssekretär Reinhardt. Reichsstatthalter Dr. Meyer, Gauleiter Jordan, Generalarbeitssührer Dr. Decker, Reichs­amtsleiter Dr. Groß.

Die Anstellung.

Neugeregelt ist die A n st e l l u n g d e s B e a m - en insofern, als es außer Beamten auf Zeit, d. h. solchen Beamten, bie, wie bie leitenden Gemeinbe­beamten, nur auf eine bestimmte Reihe von Jahren berufen werben, nur noch Beamte auf Wiederruf und Beamte auf Lebenszeit gibt. Beamter a u f Lebenszeit kann nur werden, wer bas 2 7. 2 e - bensjahr n o 11 e n b e t hat unb den vorgeschrie­benen ober üblichen Vorbereitungsdienst unb die vorgeschriebenen ober üblichen Prüfun - gen bestanden hat. Ist dies nicht der Fall, so muß er fein Amt sünf Iahre lang als Wieder-

Berlin, 27. Jan. (DNB.) Der Reichs- und Preußische Minister des Innern Dr. Frick sprach am Mittwochabend um 19.30 Uhr über alle deutschen Sender über bas deutsche Beamtengesetz und die Reichsdienststrafordnung. Reichsminister Dr. Frick führte u. a. aus:

Nachdem die Beamtenschaft in erster Linie mit den Mitteln des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 so umge­staltet war, daß sie als ein treues unb verläßliches Instrument in der Hand des Führers und Reichs­kanzlers und als ein Grundpfeiler des national­sozialistischen Staates gelten kann, war es an der Zeit, ihr auch ein aus nationalsozialistischen Grund­sätzen aufgebautes Recht und damit die gesicherte Grundlage zu weiterer Arbeit an Volk unb Staat zu geben.

In der Zeit vor der Machtergreifung leistete der Beamte seine Arbeit, ohne sich mit einem Staats­oberhaupt persönlich verbunden zu fühlen. Sein Eid lautete ja auch nur auf die Verfassung unb nicht auf einen Mann, in dem er feinen Führer sehen konnte.

Jetzt sieht der Beamte, wie es das Beamten- geseh gleich zu Anfang bestimmt, in einem öffentlich - rechtlichen Dienst- und T r e u e v e r h ä l t n i s zum Führer und zum Reich. Er leistet jetzt einen Treueid da­hin. daß er dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes. Adolf Hitler, treu und gehorsam fein, die Gesetze beachten und feine Amtspflich­ten gewissenhaft erfüllen werde. Staatsober­haupt ist der vom Vertrauen des deutschen Volkes erkorene und getragene Führer. Durch das Treueverhältnis zu ihm wird der Beamte nunmehr Diener des ganzen Volkes. Das Volk wieder ist geeint in der NSDAP, die ihrerseits den Staat trägt, in dessen Dienst der Beamte stehl. Deshalb ist. wie es im Ein­gang des Gesetzes weiter heißt, der Beamte der Vollstrecker des Willens des

kündigen. Welche Waffe hat es einem Flieaerheer entgegenzusehen, bas wie ein Heuschreckenschwarm sein Laich» überfällt? Ist es in ber Lage, seine Häsen zu schützen ober bie Ein sahrt in den Bott­nischen Meerbusen zu sperren? Wenn nicht, bann können bie Kampfflieger ber Sowjetunion, beren Schatten spukhaft bas ganze nördliche Skandinavien überstreichen, zu jeber beliebigen Stunde auf den Aaland-Jnseln niedergehen. Die sind unbefestigt. Wer sie beherrscht, kontrolliert bie Erzausfuhr Schwedens durch bie Ostsee. Angesichts dieser dro­henden Möglichkeit ist die Frage nach ber Wie - berbefeftigung ber Aalands-Jnseln, die der Völkerbund 1921 unter internationale Bürg­schaft für bie Rechte der schwebischen Bevölkerung unb unter ber Bedingung ber militärischen Neutra­lisierung Finnlanb zugesprochen hatte, von mehr als einer Seite aufgeworfen worben. Es ist einleuch­tend, daß bie Entscheidung in dieser Frage bas Verhältnis Finnlands nicht nur zu Schweben, son­dern darüber hinaus zum gesamtskandinavischen Block auf das schwerwiegendste beeinflussen wird.

Alle Pläne für eine wirksame Erneuerung unb eine nennenswerte Verstärkung ber Lanb- unb Seestreitkräfte Skanbinaviens sind bisher am Wiber- stand ber für die Regierungsführung maßgebenden Parteien gescheitert. Nur einer Waffe ist gesteigerte Bedeutung zugelegt worden, der F l i e g e r w a f f e. So sehr das als Anpassung an bie Entwicklung ber Technik, namentlich unter Hinweis auf beschrankte Mittel für ben Wehrhaushalt, verteidigt werden mag, so sehr sind sich doch auch die militärischen Sachverständigen über bie Unzulänglichkeiten, ja über bie Gefahr einer solchen Einstellung einig. Weder Gotland, Schwebens Stützpunkt mitten in der Ostsee, noch etwa die Durchfahrtsstraßen, an denen Dänemark Wacht zu halten berufen ist, lassen sich ohne genügend starke Flottenstreitkräfte ver­teidigen. Damit sind Fragen aufgeworfen, die unter

hier bieSchönheit der Arbeit" bereits Eingang gefunden hat. Neben diesem neuen Programm lau­fen bie im vergangenen Jahr gestarteten Aktionen Gutes Licht gute Arbeit",Schönheit ber Ar- beit im Hotelgewerbe",in ben Ziegeleien", , in den Gerbereien" unbauf den Seeschiffen" weiter.

Erfassung von ungenutzten Metallen.

(D9K8.) In der letzten Zeit wurtze f-stgestellt daß großer- Mengen von Platin, S'IbcJ, Kupfer, Blei, Nickel, Zinn unb Zink sich in Form oon Roh-, Halbsertig. und Bruch w a r e in Prioathand befinden. Diese edlen und unedlen Metalle gehen damit einer nutzbrin­genden und zweckentsprechenden Verarbeitung ver- wren Um die ordnungsmäßige Verwendung dieser Metalle sicherzustellen, wird in ber achten Anord- Durchführung des Vierjahresplanes be- stlmmt daß Personen, die über Roh- und Halbfertigware, einschließlich Bruch­ware dieser Metalle verfügen, ohne sie gewerbsmäßig zu verarbeiten, zu Der LeLf<en oder zu handeln, diese bis 3um 15. Februar 1937 der zuständigen lieber- roaojuiigsftelle anzubieten haben. Zu­widerhandlungen werden mit Gefängnis und Geld- ftrafe bestraft. Die Anbietungspflicht'gemaß Ziffer 1 erstreckt sich nicht auf Mengen, die nach­stehende Freigrenze

Erhöhte Leistungen der Reichsbahn.

Berlin, 27. Jan. (DNB.) Der Verwaltungsrat der Reichsbahn beschäftigte sich mit der Finanz­lage. Die Gesamtbetriebseinnnahmen des Jahres 1936 belaufen sich auf 3978 Millionen Reichsmark; davon sind 1068 Mill. RM. durch den Personen­verkehr, 2634 Mill. RM. durch ben Güterverkehr unb 176 Mill. RM. burch sonstige Einnahmen auf­gebracht. Die erhöhten Verkehrs- und Betriebsleistungen bedingten größere Auf­wendungen für die Betriebsführung sowie für die Unterhaltung und Erneuerung ber Bahnanlagen unb Fahrzeuge. Erfreulicherweise ist es gelungen, das Ausmaß ber Ausgabesteigerung niebrig zu halten. Jnsolgebessen wird es voraussichtlich mög­lich sein, bie Betriebsrechnung mit einem Ueberschuß abzuschließen, ber annähernd aus­reicht, um bie Ausgaben der Gewinn- unb Verlust­rechnung einschließlich ber notmenbigen Rücklagen unb Rückstellungen abzubecken.

Die Reichsbahnzentrale für den deutschen Reiseverkehr hatte 1936 als Hauptaufgabe die Auslanbwerbung für bie in Deutschland) veranstalteten Olympischen Spiele. Der große Auslänberbesuch hat gezeigt, daß die um­fangreiche Reisewerbung erfolgreich war. Bei der

Der Beamte scheidet aus bei Verlust des Reichsbürgerrechts, beim Verlegen des Wohnsitzes in das Ausland ohne Zustimmung der obersten Dienstbehörde und bei seiner Verurteilung zum Tode, zu Zuchthaus oder wegen vorsätzlich be­gangener Tat zu Gefängnis von einem Jahr ober längerer Dauer oder bei Verurteilung zu Gefäng­nis wegen vorsätzlicher hoch- ober landesverräte­rischer Handlungen. In diesen Fällen bedarf es also keines Dienststrafverfahrens. Nach dem Ausscheiden hat der Beamte keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung; er darf die Amtsbezeichnung unb die mit dem Amte ver­bundenen Titel nicht mehr führen.

Der Beamte wird entlassen, wenn er die Leistung des Treueides verweigert, wenn sich nach­ttäglich herausstellt, daß er ober sein Ehegatte nicht deutschen oder artverwandten Blutes finb, wenn er es selbst beantragt, der Widerrusbeamte ferner bei Widerruf, endlich der weibliche verheiratete Beamte, wenn seine wirtschaftliche Versorgung ge- ichert erscheint. Widerrufbeamte erhalten ein ge­staffeltes Uebergangsgeld, verheiratete weib­liche Beamte eine Abfindung. Nach der Ent­lassung hat der Beamte keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung. Es kann ihm gestattet werden, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatza. D." zu führen.

von ber RSDAp. getragenen Staates.

Der Führer unb Reichskanzler hat es im Vor­wort zu dem beutschen Beamtengesetz anerkannt, baß ein im deutschen Volke wurzelnbes, von natto- nalsozialistischer Weltanschaung burchbrungenes Be­rufsbeamtentum, bas bem Führer des deut­schen Volkes, Adolf Hitler, in Treue verbunden ist, einen Grundpfeiler des nationalsozia­listischen Staates bildet. Er hat damit bem Berufsbeamtentum bie Stellung im Staate gegeben, bie es in seinen besten Zeiten hatte. Berufsbeamte sinb solche Beamte, beren Dienstverhältnis zum Staat so eng ist, baß es ihr Leben ausfüllt den Mittelpunkt ihrer Lebenstätigkeit, also ihren Lebe ns beruf bildet. Dem ist mit ber Bestim­mung Rechnung getragen, baß in der Regel nur berjenige Beamter werben darf, der neben ben po­litischen Voraussetzungen bie vorgeschriebene Vorbilbung nachweisen kann. Das Gesetz legt auch ben Grunbsatz fest, baß bas Beamtenverhält­nis mit bem Ziele begrünbet wirb, ben Beamten lebenslänglich mit dem Staat zu verbinden. Deshalb ist weiter bestimmt, daß ein Beayiter auf Widerruf, ber sich in einer Planstelle befiitbet, spä­testens nach einer sechsjährigen Bewährungsfrist Sum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen ist.

Die befonbere Bedeutung ber neuen Gesetze liegt darin, baß sie für alle beutschen Beamten gelten, für die Reichs- unb fiänberbeamten, für die Kommunalbeamten unb bie Beamten ber sonstigen Körperschaften bes öffentlichen Rechtes. Alle sinb jetzt Reichsbeamte, unb zwar je nach ihren Dienstherren unmittelbare ober mittelbare Reichs­beamte. Damit ist ein großer Schritt zur Verein­heitlichung bes beutschen Rechtes unb ber beutschen Verwaltung getan unb eigentlich erst die Grund­lage zu weiterer Umbildung des Reiches in ber Richtung auf bas Einheitsreich geschaffen.

Für ben Nationalsozialismus ist treue Pflichterfüllung oberste Forde­rung an jeden Volksgenossen. Dies gilt aber besonders für denjenigen, der sich unmittelbar dem Dienst am Staate widmet. Echte Vater­landsliebe, Opferbereitschaft und volle Hingabe der Arbeitskraft, Gehorsam gegenüber den Vor­gesetzten und Kameradschaft gegenüber den Mitarbeitern sind Pflichten des Beamten. Allen Volksgenossen soll er ein Vorbild treuer Pflicht­erfüllung sein. Erstmalig in einem Beamten- aeseh ist die Kameradschaft gegenüber den Mitarbeitern zur Dienstpflicht erhoben. Ka­meradschaft gilt auch vom Vorgesetzten gegen Öen Nachgeordneten Beamten und von diesem dem Vorgesetzten gegenüber zu üben. Kasten­geist und Standesdünkel sind der nationalsozia­listischen Auffassung fremd.

Beamte, die aus natürlicher, bei ihrer Anstellung nicht bekannter Veranlagung heraus nicht dasselbe leisten wie ihre Mitarbeiter.. Auf solche Beamte, bie infolge vorübergehenber Krank­heit nicht voll leistungsfähig sinb, ober deren Lei­stungsfähigkeit in ben letzten Jahren vor Erreichung ber Altersgrenze nachläßt, wird diese Bestimmung im allgemeinen nicht angemenbet werden.

Die Vorschriften über bie Versetzung in den Warte st and haben sich gegenüber den im Reich bestehenden nicht wesentlich geändert. Neu ist jeboch, baß ber Kreis ber sogenannten politi­schen Beamten, bie jederzeit in ben Warte­stand versetzt werben können, für bas ganze Reich gleichmäßig festgelegt ist. Die Wartestanbs- beamten erhalten Wartegelb wie bisher. Sie können auf Antrag jederzeit in den Ruhestand versetzt werben. Nach einer fünfjährigen Wartestanbszeit, in welche bie Zeit einer vorübergehenden Beschäfti­gung als Beamter nicht eingerechnet wird, sind sie in den Ruhestand zu versetzen. Sie darf jeboch frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten des DBG. erfolgen. Die Wartestanbszeit nach dem Jnkrast, treten bes DBG. wirb voll als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gerechnet, die Zeit zwischen bem 1. Jan. 1924 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes jedoch nur zur Hälfte.