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Oer Boden muß genutzt werden.

Oie Durchführungsbestimmungen zur Sicherung der Landbewirtfchafiung.

Ber l i n, 26. April. (DNB.) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Durch­führungsbestimmungen zu der Verordnung zur Sicherung der Landbewirtschaftung getroffen. Nach dieser Verordnung kann im Falle schlechter Wirtschaftsführung der Nutzungsberechtigte eines landwirtschaftlichen Betriebes oder Grund­stückes zu besserer Wirtschaftsführung aufgefordert und gegebenenfalls bestraft wer­den. Auch kann der Betrieb, wenn diese Maßnahme nicht ausreichend oder zweckmäßig erscheint, einer Ueberwachung unterstellt werden, oder es kann dem Nutzungsberechtigten die Wirtschafts­führung entzogen und einem Treuhänder übertragen werden. Schließlich ist die Mög­lichkeit vorgesehen, daß der Nutzungsberechtigte ver­pflichtet wird, den Betrieb oder das Grundstück pachtweise einer in der Landwirtschaft erfahre­nen Person zum Zwecke der Bestellung zu über­lassen. Die Durchführungsverordnung bestimmt nun, daß die erforderlichen Anordnungen vom Amts­gericht getroffen werden in der Besetzung mit dem Amtsrichter und zwei Beisitzern aus dem Kreise der Nutzungsberechtigten oder sonstiger sach­verständiger Personen auf Antrag des Kreis- bzw. Landesbauernführers. Die einzelnen Maßnahmen find wahlweise zugelassen; eine schwerere Maß­nahme kann jedoch nur getroffen werden, wenn festgestellt ist, daß eine leichtere zur Sicherung sach­gemäßer Wirtschaftsführung nicht ausreichend oder nicht zweckmäßig wäre.

Weitere Bestimmungen betreffen die B e st e l - lung von Brachland. Sie gehen davon aus, daß es grundsätzlich dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten von Grund und Boden über­lassen bleibt, zu bestimmen, in welcher Art und Weise sein Grund und Boden genutzt werden soll. Es muß aber verhindert werden, daß land­wirtschaftlich nutzbarer Boden überhaupt un­genutzt bleibt. Der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Brachland hat sich daher nach Aufforderung des Amtsgerichts zunächst darüber zu erklären, ob er das Grundstück bestellen oder sonst­wie nutzen will. Bestellt er es nicht innerhalb einer angemessenen Frist und nutzt er es auch nicht ander­weitig, so kann ihn auf Antrag des Landesbauern- führers das Amtsgericht verpflichten, das Grund­stück pachtweise einer in der Landwirtschaft erfahrenen Person zum Zwecke der Bestel- l u n g zu übeklassen. Gegen die Anordnung kann Beschwerde beim Landgericht erhoben werden. Die entscheidende Zivilkammer des Landgerichts ist neben den Berufsrichtern mit zwei Beisitzern aus dem Kreise der Nutzungsberechtigten oder sonst sachver- tändiger Personen besetzt.

Den Bestimmungen der Verordnung unterliegen alle landwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke einschließlich des Garten-, Ob st- und Weinbaues mit Ausnahme der Erbhöfe. Für ie verbleibt es bei der Erbhofverfahrensoerord­nung. Die Versorgung findet keine Anwen­dung auf Hausgärten und auf Klein­gärten im Sinne der Kleingarten- und Klein­pachtlandordnung, sowie auf R e i ch s h e i m ft ä t - ten und Kleinsiedlungen, die nach den hierfür geltenden Vorschriften errichtet worden sind.

beschleunigter Wohnungsbau für randa» veiler.

Berlin, 26. April. (DNB.) Die Verordnung zur beschleunigten Förderung des Baues von Heuer­lings- und Werkwohnungen sowie von Eigenheimen für ländliche Arbeiter und Handwerker hat starken Widerhall gefun­den. Nach den Durchführungsvorschriften haben die Antragsteller Bauern, Landwirte und Bewerber für Eigenheimftellen bei den staatlichen Kreis­behörden Fragebogen, die dort zu erhalten sind, ein- zvreichen. Die Bewilligungsbescheide über die Dar­lehen des Reiches'und der Preußischen Landes­rentenbank in Berlin werden von den Durchfüh­rungsbehörden (in Preußen den Regierungspräsi­denten, in den anderen Ländern den obersten Lan­desbehörden) erteilt. Bei der Hergabe von Darlehen für Eigenheime können außer Landarbeitern und ländlichen Handwerkern auch Forstarbeiter sowie Deich-, Torf- und Wegearbeiter berücksichtigt wer­den. Für Werk- und Heuerlings-Wohnungen dürfen neben den Darlehen der Landesrentenbank kei- nerlei andere öffentlichen Mittel (z. B. auch nicht Zuschüsse der Reichsanstalt für Ar­beitsvermittlung) in Anspruch genommen werden. Den Behörden wurde aufgegeben, den Werkwoh­nungsbau als die Maßnahme, durch die die Wohn­verhältnisse der Landarbeiter am schnellsten verbes­sert werden können, in erster Linie zu fördern und die Durchführung möglichst zu beschleunigen. Die Aufgabe, durch den Bau von einwandfreien DZoh- nungen für Landarbeiter die Landflucht einzudäm- men und dadurch dem Mangel an landwirtschaft­lichen Arbeitskräften abzuhelfen, ist damit ihrer Lö­sung erheblich näher gebracht.

Der Verkehr mit lanvwirtschastlichen Grundstücken.

Berlin, 28. April, (DRV,) In der Bekannt- machung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstücken ist eine Neufestsetzung der Mindestgröße der Grundstücke, die der Bekanntmachung unterliegen, erfolgt. Während bisher nur Rechtsgeschäfte über ländliche Grundstücke mit einer Mindestgröße von Zwei Hektar (in bestimmten Gebieten fünf oder ein Hektar) genehmigungspflichtig waren, wird nun bestimmt, daß die Bekanntmachung sich auch auf Teile solcher Grund st ücke bezieht, sofern die Größe des Teilgrundstückes V2 Hektar oder darüber beträgt. Darüber hinaus wird die Min de st grüße auf Hektar festgesetzt für die Länder Baden und Hessen, das Saar­land, den bayerischen Regierungsbezirk Pfalz, wäh­rend die Cin-Hektar-Mindestgröße neu eingeführt wird für die Regierungsbezirke Allenstein und Op­peln, die Rheinpfalz und Thüringen. Durch diese Neuregelung wird der Geltungsbereich der Be­kanntmachung in den Bezirken, in denen der länd­liche Kleinbesitz vorherrscht, erweitert und die Möglichkeit geschaffen, im ganzen Reichsgebiet die sinnwidrige Veräußerung von Teilgrundstücken aus ländlichem Besitz zu verhindern.

schäften" in der Front, deren Aufgabe es u. a. ist, die ehemals sozialdemokratisch orientierten Kreise im Rahmen der Vaterländischen Front zur Mit­arbeit zu versammeln. Von einer Teilnahme an d e r Regierung war nicht die Rede. Ich erinnere daran, daß das Regime in Oesterreich Koalitionsregierungen ausschließt. Innenpolitisch liegt somit der österreichische Weg vollkommen klar. Es gibt für uns nur d i e Vaterländische Front. Parteien und Parteienoertreter in offener oder versteckter Form werden nie auf Anerkennung rechnen können. In außenpolitischer Hinsicht wieder­hole ich, daß Oesterreich gewillt ist, fest auf dem Boden der Römer-Protokolle zu stehen und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen getreu einzu­halten.

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Das DNB. bemerkt dazu: Das Echo, das das venezianische Kommunique in der deutschen Presse gefunden hat, wird Herrn Schuschnigg bestätigen, daß die venezianischen Besprechungen inDeutsch - land richtig verstanden und richtig be­wertet worden sind. Was die Ausführungen des Bundeskanzler gegen den aufsehenerregenden Ar­tel desGiornale d'Jtalia" anbelangt, so handelt es sich hierbei um eine Debatte zwischen diesen bei- den Instanzen. Ob es in diesem Zusammenhang nützlich im Sinne der venezianischen Besprechungen und der vorangegangenen Ministerbesuche ist, auf die Bemühungen der Vaterländischen Front hinzu­weisen, die Sozialdemokraten zu einer Mit­arbeit zu gewinnen, müssen wir allerdings dahin­gestellt sein lassen.

Gwmale hStalia" weist falsche Auslegung zurück.

R 0 m, 24. April. (DNB.) Die Behauptung eini­ger französischer und englischer Blätter, die die in dem Giornale d'Italia angedeuteten Möglichkeiten einer Beteiligung der österreichischen Nationalsozialisten an der Verantwortung unmittelbar mit den Besprechungen zwischen Mussolini und Schuschnigg in Verbindung bringen und darauf schließen, Italien bestimme Oester­reichs nationale Politik, werden von dem Blatt ent­schieden zurückgewiesen. Die von ihm veröffentlichte Nachricht dürfe durchaus nicht mit den Besprechun­gen in Venedig in Zusammenhang gebracht werden, sondern sei lediglich im Rahmen der in ihren Wir­kungen auf die Außenpolitik kurz dargestellten in­neren Lage Oesterreichs berührt worden. Gut unter­richteten Kreisen sei es wohl bekannt, daß in Oester­reich seit langer Zeit Verhandlungen im Gange seien, um eine nationale Befriedung durchzuführen, die die Zusammenarbeit der Nationalsozialisten und der Vaterländischen Front zum natürlichen Ziele haben. Italien habe nicht die Absicht, sich in die innenpolitischen Angelegenheiten Oesterreichs zu mischen. Es dürfe dagegen sehr wohl seiner Be­friedigung darüber Ausdruck ver­leihen, daß die unabhängige Politik Oesterreichs durch ihre Entwicklung zur Klä­rung der geistigen Einstellung zweier befreundeter Völker und dadurch zu einer erheblichen Besserung der internationalen Atmosphäre beiträgt.

RettutenttmblM durch Hetzfilm.

Wie dieDt. Z." aus London meldet, läuft in einem großen Londoner Kinotheater gegenwärtig ein Propagandafilm des Kriegsmini­st e r i u m s, den man als Deutscher nur mit größ­tem Unbehagen sieht. In dem Film wird in sehr eindrucksvoller und künstlerisch glänzender Art dar- gestellt, wie eine feindliche Macht, die nicht genannt ist, einen groß angelegten Bombenüberfall a u f das friedliche London durchführt. Man sieht zunächst einen Rundfunkansager, der eine Un- terhauswarung des Ministerpräsidenten mitteilt, die Möglichkeit eines Krieges fei nicht von der Hand zu weisen. Kurz daraus werden von einem Wach­schiff auf dem Kanal die ersten feindlichen Bom­bengeschwader beobachtet. Man sieht, wie die Nach­richt in die Zentralkontrollstelle für Luftabwehr weitergegeben wird, wie die Soldaten der Miliz zu den Waffen eilen; man sieht einen sorgenvollen Minister telephonieren; Befehle werden von der Zntralstelle an die Bezirkskommandos durchgege­ben, Flatbatterien gehen außerhalb der Stadt in Stellung, Jagdflieger steigen überall auf, und in­zwischen kommen die feindlichen Geschwa- d e r immer näher; ihr Fortschritt wird an einer großen Karte, um die herum die Kontrolloffiziere sitzen, an kleinen Modellen gezeigt.

Kurz darauf überfliegen sie die erste Linie von Flugabwehrartillerie. Ein Flugzeug wird von den Scheinwerfern erfaßt und abgeschossen, ein ande­res stürzt im Luftkampf brennend zur Erde. Aber die meisten kommen durch und man sieht Bomben auf die dunkle Stadt herabregnen. Ueber- all brechen Feuer aus, Frauen kreischen, Häuser fallen ein, Sabies schreien, Männer brechen von Gas erstickt zusammen. In der Zentralstelle mur­melt ein sorgenzerfurchter Offizier:Sie haben die Lücke gefunden; wir können höchstens hoffen, sie auf dem Rückwege zu fassen". Das Ganze ist so realistisch dargestellt, daß eine Gänsehaut den Zu­schauern über den Rücken laufen muß, ganz Jo, w i e der Kriegsmini st er Duff Cooper es w ü n sch t. Zum Schluß wird mitgeteilt, daß dies ungefähr ein Bild von dem wäre, was gesche­hen würde, wenn die Rekrutierung für d i e Territorialmiliz sich nicht besserte.

Bedauerlich an dem Film ist aber besonders, daß er einen höchst unerwünschten Einfluß auf die deutsch-englischen Beziehungen haben muß. Die feindliche Macht, die den Angriff durchführt, ist nicht genannt, aber es kann nicht der geringste Zweifel bestehen, daß das Publikum an Deutsch- I a n d denken muß. Die feindlichen Flugzeuge kom­men über hm Kanal, und zwar flieaen sie von Osten nach Westen. Sie erreichen die britische Küste ungefährt an der Themsemündung, also dort, wo man auf der geraden Luftlinie von Deutschland an- kommt. Der Schluß, daß sie aus Deutschland kom­men, ist also unausweichlich. Damit aber nicht ge­nug, werden im Laufe des Films Bemerkungen gemacht, die durchaus aus dem Vokabula­rium der deutschfeindlichen Hetzpro­paganda stammen.Und ohne auch nur den Krieg zu erklären!" murmelt ein Minister.Was haben wir ihnen getan, daß sie unsere Frauen und Kinder morden wollen?" sagt eine abgehärmte Frau. Es sind Bemerkungen, die die etwas älteren Mit­glieder des Publikums an die übelste Hetz­propaganda aus d e m Weltkrieg erin­nern müssen.Ihr Schweine!" ruft eine alte Frau und reckt die Arme zum Himmel, wo die Flieger brummen, und man fühlt förmlich, wie eine Welle von Haß d urch das Publikum geht. Zu der Erstaufführung dieses giftigen Films fanden sich mehrere Minister ein. Der Film ist vom Kriegsministerium erdacht und mit seiner Hilfe durchgeführt. Vielleicht führt er der Miliz einige Rekruten zu; aber der Schaden, den er stiftet, ist sicherlich viel größer.

Das deutsche Buch im Volk und in der Welt.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Kantate-Veran- taltung des deutschen Buchhandels in Leipzig stand eine grundlegende Rede von Reichsminister Dr. Goebbels, aus der eine Reihe bedeutsamer Ge- ichtspunkte hervorzuheben sind. Ein Rückblick auf die Entwicklung des deutschen Buchhandels seit der Machtübernahme führt zu der Feststellung, daß das deutsche Schrifttum und das deutsche Buch nie zu­vor solche Förderung erfahren haben, wie es durch die nationalsozialistische Regierung geschehen ist und geschieht. Im Rahmen der kulturpolitischen Neu­ordnung in Deutschland hat auch der deutsche Buch­handel die ihm gebührende Stellung innerhalb der Reichskulturkammer und also im deutschen Geistes­leben erhalten. Die deutsche Buchproduktion hat sich, wie der Minister überzeugend darlegte, in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. In dieser Entwicklung nun sind die geschäftliche und die ideelle Seite mit Feingefühl auseinanderzuhalten und wiederum auch in das richtige Verhältnis zueinander zu bringen. Die Buchproduktion ist gestiegen, die Zahl der Leser ist gestiegen, aber es kommt nicht nur auf den Leser überhaupt an, sondern auf den Leser, der auch Käufer ist; das heißt, daß der Leser erst durch die Erwerbung eines Buches jenes wahre, persönliche Verhältnis zum Buche gewinnt, zu seinem Buche, das er sich lange gewünscht, für das er gespart und vielleicht sogar einmal gehungert hat. Wenn wir das Buch ins Volk fragen wollen, so ist dem Buch­händler dabei vor allem eine ungemein verpflich­tende und verantwortungsvolle Aufgabe zugewiesen: er ist, wie Dr. Goebbels ausführte, keinHänd­ler mit Büchern", sondern ein Treuhänder und zu seinem Teile auch Erzieher des Volkes, dem die Verwaltung eines unserer köstlichsten Kulturgüter in die Hände gelegt ist. Eine solche Auffassung kenn­zeichnet erst den Perus des Buchhändlers in feiner vollen kulturellen Bedeutung und Verpflichtung. Das Buch soll dem deutschen Volke in seiner Ge­samtheit geliebter und schlechthin unentbehrlicher Besitz werden. Das deutsche Buch ist aber auch und mit ihm der deutsche Buchhandel von außer­ordentlicher Wichtigkeit für die kulturelle Zusam­menarbeit der Völker. Das gute deutsche Buch hat in der Welt eine Mission zu erfüllen, deren stille und innerliche Werbekraft kaum hoch genug ange­schlagen werden kann. hth.

Zwei Heidelberger Korporationen treten zur Gtudentenkampfhilfe über.

Heidelberg, 26. April. (DNB.) Die Stu- dentenführung der Universität Heidelberg teilt mit: Der Altherrenoerband der Heidelberger Lands­mannschaftTeutonia" in der Deutschen Landsmannschaft hat als erster deutscher Altherren­verband den Beitritt aller seiner Ange­hörigen als Einzelmitglieder in die NS.-Studentenkampfhilfe sowie die U e b e r l a s - sung des Hauses der Korporation an den NSD.-Studentenbund beschlossen. Die Studen­tenführung hat auf das Haus eine Kameradschaft des NSD.-Studentenbundes gelegt, die den Namen Kameradschaft auf dem Bremeneck" führt. Damit ist in Heidelberg ein richtungweisender Schritt zur endgültigen Befriedung des Altherrentums der ehe­maligen Korporationen vollzogen. Ebenfalls hat der

Altherrenoerband des KorpsRupertia" Heidelberg im Miltenberger Ring das Korpshaus derRupertia" dem NSD.-Studentenbund zur Ver­fügung gestellt.

Se?öröerungen in der Hitler -Jugend.

NSO. Der Reichsjugendführer beförderte vorbe­haltlich der Genehmigung durch den Führer und Reichskanzler:

Den Führer des Gebietes Hessen-Nassau der HI., Oberbannführer Brandt, zum Gebietsführer;

die Führerin des Obergaues Hessen-Nassau des BDM., Gauführerin Else Riese, zur Obergau­führerin;

den Oberjungbannführer Paul Wagner zum Hauptjungbannführer.

Ferner wurden vom Reichsjugendführer beför­dert:

Die Führerin des Iungmädelbundes im Obergau Hessen-Nassau, IM.-Ringführerin Erika D e s ch , zur JM.-Untergauführerin;

der kommissarische Stabsleiter des Gebietes Hef- sen-Nass.au, Unterbannführer Horst Dettmar, zum Bannführer;

der Inspekteur des Gebietes Hessen-Nassau, Unter- bannführer Willi Friede, zum Bannführer;

der Personalabteilungsleiter des Gebietes Hessen- Nassau, Unterbannführer Werner Gauhl, zum Bannführer;

der Adjutant des Gebietsführers, Stammführer Edi Born, zum Jungbannführer.

Zu Bannführern wurden befördert: der Leiter der GebietsführerschuleChristian Crößmann", Jung- bannführer Ludwig M a g s a m ; der Gaujugend- walter der DAF. und Berufsreferent im Gebiet 13, Unterbannführer Wily. Sauer; der Abteilungs­leiter für Werbung und Schulung in der Gauamts­leitung der NSV., Unterbannführer Heini Steu- b i n g ; der Fluchportsackbearbeiter des Gebietes Hessen-Nassau, Unterbannführer Hermann Seele.

Oie ersten HI.-He me im (Sau Hessen-Nassau.

Bei der Grundsteinlegung von etwa 1000 Heimen im ganzen Reich am 3. Mai wird in Hessen-Nassau der Grundstein zu HJ.-Heimen in 22 Standorten gelegt werden. Es handelt sich um die Gemeinden: Herschbach, Deesen, Hachenburg und Marienberg im Bann 87 (Westerwald), Weilburg und Rodheirn im Bann 88 (Wetzlar), Somborn, Rothenbergen- Niedergrünau im Bann 392 (Kinzigtal), Rüssels­heim und Wolfskehlen im Bann 115,Peter Frieß" (Darmstadt), Rheindürkheim im Bann 117 (Mainz), Dalsheim und Albig im Bann 118 (Worms), Kelk­heim im Bann 166 (Taunus), Jugenheim und Wah­len im Bann 249 (Odenwald), Kamberg im Bann 253 (Lahntal), Babenhausen im Bann 287 (Osten­bach), Kestert, Kiedrich und Camp im Bann 288 (Niederwald) und Dillenburg im Dann 303 (Dill- Eder).

Steuerfreiheit für Sonderzuwendungen zum 1. Mai Berlin, 26. April. (DNB.) Viele Betriebs­führer werden ihren Gefolgschaftsmitgliedern zum Nationalfeiertag am 1. Mai wieder Sonderzuwen­dungen machen. Soweit diese Zuwendungen in Sachleistungen, z. B. Beköstigung, bestehen, ergibt sich die Einkommens- und Lohnsteuersreiheit

schon aus früheren Anordnungen des Reicks. Ministers der Finanzen. Wegen der besonderen 9U deutung des 1. Mai als Nationalfeiertag hat Minister außerdem auch Geldzuwendungen zu diesem Tage für einkommensteuer- (lohnsteuer-i frei erklärt, wenn sie 3 Mark nicht ü b e r ft e t. g e n. Ueberschreiten die Geldzuwendungen diesen Betrag, so sind sie in voller Höhe eintommensfteupr. (lohnsteuer-)pflichtig.

Der Brand im Ktoster Marienthal.

Bruder Vitalis

zu I Jahr 6 Monaten Zuchthaus verurteilt.

Lpd. Wiesbaden, 26. April. Vor der Großen Strafkammer Wiesbaden hatte sich der 37 Jahre alte Laienbruder Vitalis wegen fahrlässiger Brandstiftung, Aneignung von Geldern des Klo­sters sowie wegen Beraubung von Opferstöcken mittels falscher Schlüssel zu verantworten. Am 30. Märzd. I., gegen 10 Uhr, war im Dachgeschoß des im Wallfahrtsort Marienthal gelegenen Fran­ziskaner-Klosters ein Brand ausgebrochen, dem nicht nur der ganze 50 Meter lange Dachstuhl mit acht­zehn Zellen, sondern auch ein Teil der wertvollen Bibliothek zum Opfer fiel. In der Zelle des Bru­ders Vitalis fand man neben Resten mehrerer am gebrannter Pappschachteln Geld und andere Gegen- stände, sowie Schlüssel zu Opferstöcken der anliegen­den Wallfahrtskapelle. Der Angeklagte gibt zu, bei Aufräumungsarbeiten in seinem Zimmer heimlich die Mauer in der Ecke seiner Zelle durchbrochen zu haben, um den Hohlraum zwischen Dachgebälk und Fußboden als Versteck benutzen zu können Hier verwahrte er dem Gelübde der Armut zu­wider auch Geld auf. Am Morgen des Brand­tages entnahm er dem dunklen Verschlag verjchie- bene Pappkartons, vergaß aber, als er wegging, um das Vieh zu füttern, die brennende Kerze zu löschen. Das Zimmer schloß er hinter sich ab. Die heruntergefallene Kerze entzündete den leicht bren­nenden Inhalt des Verstecks. Der Angeklagte gab ZU, daß er das vorgefundene Geld nach und nach von den Gaben der Wallfahrer, die kostenlos Kaffee und Speise im Kloster erhalten hat- ten, zurückbehalten habe. Opferstöcke habe er nur in zwei Fällen aufgebrochen, denen er 60 bzw. 20 Pf. entnommen haben will. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Brandstiftung, Unter« chkagung und schweren Diebstahls- zu einer Gesamt­zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten ver- urteilt. Mildernde Umstände wurden dem Ange­klagten wegen der Verwerflichkeit seiner Taten ver­sagt.

Holland vor den Wahlen.

Amsterdam, 23. April. (DNB.) In diesen Tagen ist die Listenaufstellung für die am 26. Mai tattfinbenben Wahlen zur 2. holländischen Kammer abgeschlossen worben. 19 Parteien unb Gruppen bewerben sich um die 100 Kammer- itze. Durch bie Bestimmung, daß die Einreichung ion Kandidatenlisten nur bei gleichzeitiger Bürg- chaftsleistung in Höhe von 250 Gulden er- olgen kann, ist es gelungen, bie Zahl vonnur" 19 Parteien zu erreichen. Bei den Wahlen im Jahre 1933 gab es im ganzen 54 Parteien, von denen reilich 39 nicht einen Sitz zu erobern ver­mochten.

Kleine politische Nachrichten.

Ministerpräsident Göring ist am Montag vom italienischen Regierungschef Mussolini empfan­gen worden. Er wird Rom voraussichtlich am Dienstagvormittag im Wagen verlassen und wahr- cheinlich über Florenz und Mailand nach Deutsch­land zurückkehren.

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Der Präsident der Agenzia Stefani, Manila Morgagni, hat mit der Direktion des D e u t chen Nachrichtenbüros über die Neurege­lung der vertraglichen Beziehungen verhandelt. Die Besprechungen haben zu einem den freundschaft­lichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern entsprechenden Vertrag geführt. Präsident Morgagni ist vorn Reichsaußenminister Frei Herrn von Neurath und dem Pressechef der Reichsregierung Staatssekretär Funk empfangen worden. Der Minister überreichte ihm im Auftrage des Führers den Stern des Ehrenzeichens vom Roten Kreuz.

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Anläßlich der Anwesenheit des Königlich-Ungari­schen Honvedministers General der Infanterie Rö­der veranstalteten der Reichsminister des Auswär­tigen unb Freifrau do n Neurath ein Abend- essen imH aus b e s R e i ch s p r ä s i d e n - t e n". Außer bem Königlich-Ungarischen Gesandten und den Mitgliedern der hiesigen Königlich-Ungari­schen Gesandtschaft waren der Reichskriegsminister Generalfeldmarschall von Blomberg sowie Ge­neräle der Wehrmacht und Angehörige des Außen­amts mit ihren Damen zugegen.

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Regierungsreferendar Hicke, zuletzt an der Re­gierung in Kassel, ist vom Regierungspräsidenten in Wiesbaden vertretungsweise mit der Verwal- tung des Kreises Biedenkopf beauftragt worben.

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NSG. Der Präsibent ber Reichsrundfunkkammer hat den Gaufunkhauptstellenleiter, Pg. Lehr, zum Landesleiter Hessen-Nassau der Reichsrund- funkkarnrner ernannt.

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Der Führer hat dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaladmiral Dr. h c. Raed er, zu seinem 61. Geburtstage seine Glückwünsche aus­gesprochen.

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Die ReichsausstellungSchaffendes V o l k", die in der Zeit vom 8. Mai bis 8. Oktober in Düsseldorf einen allumfassenden Querschnitt durch das schaffende Deutschland gibt, wird am 8. Mai durch den Ministerpräsidenten General­oberst Göring eröffnet werden. Es handelt sich bei dieser Schau, in deren Mittelpunkt bie Vier- jahresplan-Werk stattschau steht, um die bisher größte in Deutschland gezeigte Ausstellung.

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Nach Besprechungen des Ministerpräsidenten Blum mit dem Handelsminister Bastid und deck Generalkommissar der Weltausstellung, Labbs er­klärte Bastid Pressevertretern:Sie können ankün­digen, daß die Ausstellung offiziell durch den Prä­sidenten der Republik am Montag, 2 4. Mal, e i n g e w e i h t und am 25. Mai für das Publi­kum eröffnet wird."

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Der Staatsanzeiger des nationalen Spaniens ver­öffentlicht eine Verordnung, wonach der Gruß der Falange zumNationalgruß" er-

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