durch solche Maßnahmen angestrebt, den Angelsport zu fördern.
Der Bezirksführer wies dann auf den Zusarnmen- schluß der beiden Gaue Hessen-Nassau und Hessen- Land zu einem Gau-Hessen-Nassau unter Führung von Gauführer Laun hin. Zur Aufklärung über die Bedeutung des kommenden Reichsfischereigesetzes fügte Bezirksführer Röhr hinzu, daß durch das Zusammenarbeiten mit dem Reichsnährstand dem Sportfischer ein größeres Entgegenkommen als bisher gesichert wird. Namentlich in Hessen werden sich die ungünstigen Verhältnisse für die Sportfischer dadurch ändern.
In interessanter Weise sprach dann der Stabsleiter des Gaujägermeisters, Studienrat Hölzel, über die Anwendung des Naturgesetzes und die gemeinsamen Berührungspunkte mit dem Fischereifport. Dabei betonte er u. a., daß es in dem neuen Naturschutzgesetz keine Entschädigungen mehr gibt, und daß Besitzer von Wald-, Wiesen- oder sonstigen Geländestrecken, die dem Landschaftsschutz unterliegen, keine wesentlichen Veränderungen an ihrem Besitz ohne entsprechende Genehmigung der Aufsichtsbehörde vornehmen dürfen. Er erläuterte die Einzelanweisungen, die sich auf den Naturschutz von Pflanzen, nicht jagdbaren Tieren, Naturdenkmälern und Naturschutzgeländestrecken beziehen, an vielen Beispielen. Bei den Naturdenkmälern erwähnte er u. a. die unter Landschaftsschutz stehenden „Blitzsteine", die „Teufelskanzel" im Hangelstein, die unterirdisch verlaufenden Gewässer im Biebertal, die durch eine große Anzahl von weißen Seerosen bestandenen Wasser nördlich von Londorf. Hinsichtlich der Wasserläufe betonte der Vortragende die besondere Schutzbedürftigkeit, damit unsere Flüsse nicht zu eintönig gradlinigen Kanälen verschandelt werden, wie in Frankreich. Nach den neuen Bestimmungen müssen auch bereinigte Flußbetts wieder bepflanzt werden. Der Stabsleiter forderte die Fischer zur Mitarbeit auf, damit nicht noch mehr als bis jetzt durch Abholzungen und Bereinigungen Schaden an den Flüssen und damit an der Landschaft angerichtet wird.
In seinem Schlußwort wies Bezirksführer Röhr auf die Zusammenarbeit mit dem Wetzlarer Bezirk hin, durch die die Verschandelung der Lahn, wie sie in Gießen durch die Abholzung der Pappeln und durch andere Umbauten erfolgt ist, verhindert wird. Er hob auch den Schaden durch die Zuführung der Molke aus den Molkereien in die Gewässer hervor, wodurch z. B. in der Felda bei Groß-Felda wertvolle Fischbestände vernichtet wurden, und berichtete von dem Fischverlust in der Lahn bei Wetzlar infolge nicht sachgemäßer Arbeiten bei der Zuschüttung des Schleusenkanals. Aus der Versammlung wurde auch die Abholzung eines idyllischen Baumbestandes an dem Eschersbach zwischen Sommers- und Kolben- mühle bei Grünberg beanstandet.
** Von einem Motorradler angefahren. Heute vormittag wurde der 16 Jahre alte Schüler Günther M e l ch i n g aus Forsthaus Haina (Kreis Wetzlar), als er sich mit seinem Fahrrad unterwegs zum Schulbesuch in Gießen ^efand, kurz vor Gießen von einem Motorradler angefahren. Der bedauernswerte Junge mußte mit einem Kieferbruch und Brustquetschungen der Chirurgischen Klinik zugeführt werden.
LPD. Schützt die Eidechse! Sonnige Abhänge, Steinhalden, sandige Raine, Wurzelstöcke in Waldblößen, auch Hecken und Zäune sind die Aufenthaltsorte unserer einheimischen, nützlichen Eidechsen. Sich sonnend liegen die flinken Tierchen auf der Lauer und spähen nach Beute. Vor ihren umsichtigen klugen Augen ist die Mücke im Flug nicht sicher. Der Falter am Blumenkelch fällt ihrer Gewandtheit zum Opfer. Auch Regenwürmer, Spinnen, Käfer, Larven, Grillen und Heuschrecken bilden ihre Nahrung. Darum schützt die Eidechsen! Sie vertilgen als Feld-, Wiesen- und Waldpolizei viele Schädlinge. Deutschlands schönste Eidechse ist die prächtige, grüngefärbte Smaragd-Eidechse. Andere Eidechsenarten unserer Heimat sind die Zaun-, die
Berg- und die Mauereidechsen. Mit den Eidechsen verwandt ist die Blindschleiche, ein harmloses, eben- • «n r "üsiüches, schlangenähnliches Tierchen, das m Wiesen und lichten Buchenbeständen nach Nachtschnecken und Regenwürmern jagt.
** Der Reichskolonialbund Ortsver - 0 and Gießen, Zelle II (Frauen), hielt im „Burghof" einen Zellenabend ab. Ortsverbands- leiter Schneider begrüßte die Mitglieder und Gäste, ferner sprach er kurz über den Aufbau des Ortsoerbandes und die künftigen Arbeiten. Anschließend brachte die Rednerin des Abends, Fräulein B u s ch aus Dresden, Dichtungen und Sagen aus Werken deutscher Meister zum Vortrag, wobei insbesondere der koloniale Gesichtspunkt im Vordergrund stand. Die Zellenleiterin, Frau Hummel, gab anschließend einige kurze Nachrichten aus den Kolonien bekannt, sodann sprach sie über den Sinn und Zweck des Deutschen Frauenwerks. Die Mitglieder wurden gebeten, die Weihnachtssachen bis spätestens 1. Juli bei Frau Grübler, Alicen- straße 18, abzugeben, damit die Geschenke noch rechtzeitig an ihren Bestimmungsort geleitet werden können. Hierauf wurde der Abend von der Zellenleiterin in üblicher Weise geschlossen.
Die Industrie- und Handelskammer Gießen gibt Auskunft: 352: Ermäßigte Fernsprechgebühren mit den Niederlanden. — 353: Beglaubigung von Handelsrechnungen für Warensendungen nach Griechenland entbehrlich. — 354: Anordnung Nr. 12 der Ueberwachungsstelle für Mineralöl (Anwendung der Oldl-Vornorm 6511 und 6512). — 355: Reiseverkehr zur Pariser Weltausstellung. — 35ß: Zahlungen auf Grund des Anleihestockgesetzes an die Deutsche Golddiskontbank nicht genehmigungspflichtig. — 357: Amerikanischer Wirtschaftsbericht. — 358: Aenderung der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Tabak, Bremen. — 359: Vereinbarung über die Verlängerung der Regelung für den deutsch-mandschurischen Handel. — 360: Festsetzung eines Gesamtbetrages für die Einfuhr eines Vierteljahres in Rumänien. — 361: Ein- und Ausfuhr außer Kurs gesetzter inländischer Scheidemünzen. — 362: Verpfändung ausländischer Wert- papiere und deutscher Auslandsbonds nicht mehr möglich. — 363: Studium und Schulbesuch im Ausland. — 364: Ausfuhrverbot für Phenol, Kre-^ sol, Kupfervitriol und außer Kurs gesetzter Silber
münzen. — 365: Anordnung — ZV 11 — über die Herstellung von Verbandswatte. — 366: Nachtrag 1 zur Bekanntmachung 6 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 30 April 1935. — 367: Ergänzung der Bestimmungen über Auswanderung. — 368: Ermäßigung der Gebühren im Fernsprechverkehr mit den Niederlanden. — 369: Verbot der Errichtung und Erweiterung von Ver- sandgeschästen.
Amtsgericht Gießen.
Wegen Uebertretung des Volksschulgesetzes hatte der K. Z. von Gießen durch das Amtsgericht einen Strafbefehl über 6 Mark Geldstrafte, hilfsweise zwei Tage Haft erhalten, weil er einen seiner Lehrlinge zweimal vom Besuche der Fortbildungsschule abgehalten hat mit der Begründung, daß ein anderer Lehrling erkrankt sei. In der Hauptverhandlung auf seinen Einspruch hin wurde der Angeklagte in der Beweisaufnahme überführt, daß er schuldhaft gehandelt hat. Das Gericht verurteilte ihn daher zu Geldstrafen von zweimal 2,70 Mark sowie zur Kostentragung.
Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen war die L. B. aus Gießen zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden, weil sie einen Mieter in dem von ihr bewohnten Hause schwer beleidigt hatte. In der Hauptverhandlung auf Einspruch der Angeklagten hin stellte es sich heraus, daß der Beleidigte der Angeklagten seinerzeit eine Ohrfeige versetzt hatte, so daß das Gericht die Gefängnis st rafe auf 14 Tage ermäßigte. Die Kosten des Verfahrens hat die Angeklagte zu tragen.
Zwei Männer aus Hannover hatten gemeinsam am 24. 9. 36 in einem hiesigen Kaffeehaus eine Modenschau und anschließend eine öffentliche Tombola veranstaltet, ohne die kreisamtliche Genehmigung zu besitzen. Durch Strafbefehle des Amtsgerichts Gießen waren der Angeklagte I. zu 70 Mark, evtl. 14 Tage Gefängnis, der Angeklagte K. zu 35 Mark, evtl. 7 Tage Gefängnis verurteilt worden. In der Hauptverhandlung auf Einspruch der Angeklagten hin ließ die Staatsanwaltschaft die Anklage bezüglich des Angeklagten K. fallen. Es wurde festgestellt, daß der Angeklagte I. Leiter der damaligen Veranstaltung war. Das Gericht verurteilte I. zur gleichen, wie im Strafbefehl ausgesprochenen Strafe. Außerdem legte es dem Angeklagten die Kosten des Verfahren^ auf.
Aus der engeren Heimat.
Gemeinderat in Schotten.
J) Schotten, 26. Mai. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats widmete der Bürgermeister zunächst dem nach Groß-Gerau versetzten Kreiskassenleiter der Kreisleitung, Pg. Gemeinderat Reitz, Darck- und Abschiedsworte für sein ersprießliches Wirken in der Gemeinde. Ortsgruppenleiter Z e f ch k y schloß sich namens der Ortsgruppe Schotten'der NSDAP, den Dankesworten an. Gemeinderat Reitz dankte für die ehrenden Worte und versprach, auch in seinem neuen Wirkungskreis seiner Vaterstadt Schotten (er ist hier geboren) und dem Vogelsberg die Treue zu halten und für die Schönheiten unserer Heimat und unseres Gebirges zu werben.
Die Ortssatzung der städt. Wasserleitung erhält einen Zusatz dahingehend, daß für rückständiges Wassergeld und sonstige Rechnung des Wasserwerks auch der Rechts- und Besitznachfolger haftet.
Die neue Reichsstraße 276 Schotten — Gedern ist mit Kleinpflaster versehen und damit erhöht worden. Die zahlreichen Abfahrten von dieser Straße in Feld und Wald der Gemarkung müssen angeglichen und neu hergestellt werden. Der Stadt entstehen dadurch sehr erhebliche Unkosten, die sie allein tragen muß. Die Ausgaben, die im Voran-
schlag in dieser Höhe nicht vorgesehen waren, sind dringend notwendig und werden bewilligt.
Eine Aussprache erfolgte über die Beschaffung von Baugelände. Die Karl-Weber-Straße ist nunmehr ausgebaut, es fehlt tor allem an Bauland für kleinere Wohnungen, Siedlungshäuser. Für private Wohnhäuser, Villen usw. wäre an sich genügend Baugelände mit Gartenland von privater Seite zu erwerben. Dagegen fehlt Kleinsiedlungsland. Die Stadt hat ihr eigenes Gelände in der Dogelsbergstraße rechts bis Michelbacher Abfahrt, Wafum als Siedlungsland zur Verfügung gestellt, das auch für dieses Siedlungsland sehr geeignet, billig und sofort baureif wäre. Die Straßenverwaltung macht neuerdings Schwierigkeiten und verlangt Zurückstellung der Siedlungshäuser um 18 Meter von der Mitte der Straße. Verhandlungen mit der Straßenverwaltung über dieses Verlangen schweben noch. Die Erschließung der Borngasse und des ganzen Geländes zwischen Wasserwerk und der Adolf-Hitler-Straße würde erhebliche Kosten verursachen, die die Stadt im Weg des Bauumlegungsoerfahrens außerhalb der kommenden Feldbereinigung nicht tragen kann. Auch würde das Bauland dort für Siedlungszwecke zu teuer kommen. Der Vorschlag, das Gelände am sog. Aaweg nach der Badeanstalt zu für Siedlungen zu erschließen und zu erwerben, findet Zustimmung.
Der Plan der Erbauung einer Umgehungsstraße vom Forstamt der alten Bach entlang bis Molkerei, wodurch ebenfalls Bauland erschlossen wird, ferner die Frage der Errichtung des HI.-Heimes, die weiter vorwärts getrieben wird, wurden besprochen. Mit einem Sieg-Heil auf den Führer wurde die Sitzung geschlossen.
Landkreis Gießen.
gfs. Mainzlar, 26. Mai. Einen Fischkochabend veranstalteten die Abteilungen Volkswirtschaft-Hauswirtschaft der beiden Frauenschaften Mainzlar und Daubringen in der Schule zu Dau- bringen. Frauen beider Ortschaften hatten vorher die Speisen vorbereitet, so daß am Abend alles glatt und rasch vonstatten ging. Die Abteilungs-- leiterinnen Frau Pfeiffer und Frau Hämmerle zeigten die Zubereitung von vier verschiedenen Fischgerichten, die von allen Teilnehmerinnen gekostet und gelobt wurden. Die Frauen waren von der Wichtigkeit der Fischoerwertung überzeugt, und so wird auch im Sommer das wöchentliche Fischgericht auf dem häuslichen Speisezettel nicht fehlen.
s. Lang-Göns, 25. Mai. Am gestrigen Nachmittag brach im Gemeindebackhaus in der Hundstaatenstraße Feuer aus, das aber durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr bald gelöscht werden konnte, da ja das Backhaus dicht neben dem Spritzenhaus liegt. Es entstand lediglich Sachschaden an den Wänden des Backhauses. — Nachdem größere Ausbesserungsarbeiten im Saale der vierten Schulklasse oorgenommen worden waren, werden nun sämtliche Fenster des alten Schulhauses neu gestrichen.
Kreis Wetzlar.
(D Krofdorf-Gleiberg, 26. Mai. Mit dem plötzlichen Eintritt des sommerlichen Wetters hat sofort die Krofdorf-Gleiberger „Badesaison" im hiesigen Schwimmbad begonnen, das im Vorjahre erbaut wurde. Am Montag wurden die Dauerkarten ausgegeben, deren Preise sich je nach dem Familienstand in mäßigen Grenzen halten. Auch aus den umliegenden Ortschaften hat bereits lebhafte Nachfrage nach Karten eingesetzt. So tummelt sich alt und jung, groß und klein in dem klaren Wasser, das ‘fcer Fohnbach aus feinen Waldquellen dem Becken zuträgt. Die Lage des Bades gestattet einen reizenden Blick auf die nahen Burgen Gleiberg und Vetzberg. Die Badeaufsicht übt wie im Vorjahre, Hans Bloh von hier aus.
Rundfunkproqramm
Freilag, 28. Mai.
6 Uhr: Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause (7): Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Bäderkonzert. 10: Schulfunk. 11: Mutter spielt und turnt mit dein Kind. 11.15: Hausfrau, hör zu! 11.45: Deutsche Scholle. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). Offene Stellen. 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Das Stündchen nach Tisch ... 15: Ein neues Leben bricht dem Schönen seine Bahn. Vier Jahre Aufbauarbeit im Spiegel eines Stadtbildes. Eine Hörfolge zum 6. Hessentag der NSDAP, in Kassel. 15.30: Volk und Wirtschaft. 16: Unterhaltungskonzert. 17.30: Zum „Tag des Deutschen Handwerks". Bericht von der Eröffnung der Musterschau von Dr. Ley. 17.45: Naturgemäß leben! 18: Musik aus Dresden. 19.40: Berichte von der Eröffnung des 6. Hessentages der NSDAP, in Kassel. 20: Nachrichten. 20.10: Die Trommel gerührt — das Pfeifchen gespielt ... 22: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 22.30: Tanzmusik. 23.30: Am Vorabend des 6. Hessentages der NSDAP, in Kassel. 24 bis 2: Nachtkonzert.
Samstag, 29. 2Hai.
6 Uhr: Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause (7): Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Morgenmusik. 10: Schulfunk. 11.15: Hausfrau, hör zu! 11.40: Gaunachrichten. 11.50: Deutschs Scholle. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten.
Adreßbuch der Stadt und des Kreises Gießen
Neuausgabe '1937 erscheint Mitte Juni
Zu jedermanns Einsichtnahme liegen am 21,, 28. und 29. Mai im Adreßbuchverlag, Schulsiraße 1 (II. Stock), Eingang Kaplaneigasse, täglich von 8-12 und 14-18 Uhr, offen:
Alphabetisches Einwohner- und Firmenverzeichnis
Straßenverzeichnis
Jubiläumstafel
Behördenverzeichnis
Aerzteverzeichnis (Llnfallmeldestellen)
Abschnitt NSDAP., Deutsche Arbeitsfront, Kreishandwerterschafi, Verbände, Innungen, Vereine und Kassen
Handels- und Gewerbeverzeichnis
Die zuständige Einwohnerschaft, Aerzte und Geschäftsleute Gießens, die beteiligten Behörden, Partei-Dienststellen und -Gliederungen und öffentlichen Körperschaften, Vereinsführer usw. werden um Prüfung der Einträge auf Nichtigkeit und Vollständigkeit hiermit dringend gebeten. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten in der Beschaffung der notwendigen Unterlagen und der längeren Herstellungsdauer des Adreßbuches kann für Fehler und Unrichtigkeiten keinerlei Haftung übernommen werden. Es empfiehlt sich insbesondere die Einsichtnahme in die Ver- zeichniffe durch Hausbesitzer und Mieter, die seit der Hauslistenauf- nähme umgezogen sind.
OberheMcher Adreßbuchverlag Gießen
Schulstraße 1 / Fernsprecher 2251 3682 D
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Patent 361 Pausen
Patent. Ein Patent wird erteilt für neue Erfindungen, welche eine gewerbliche Verwertung gestatten. Die Erfindung muß neu sein, d. h. zur Zeit der Patentanmeldung darf die Erfindung in den letzten hundert Jahren noch nicht in öffentlichen Druckschriften derart beschrieben oder bereits so bekannt sein, daß andere Sachverständige sie jederzeit nachmachen rönnen. Wer zuerst eine neue Erfindung anmeldet, hat Anspruch auf Erteilung des Patents. Das Patent hat die Wirkung, daß der P.-Jnhaber allein berechtigt ist, den Gegenstand der Erfindung gewerbsmäßig herzustellen und zu verkaufen. Ein Patent ist vererblich und verkäuflich. Das P. wird nur 18 Jahre gewährt. Jedes Jahr muß eine Gebühr bezahlt werden (Berechnung nach Tarif), bei Nichtzahlung der Gebühr erlischt das P. Ein P., das dem öffentlichen Jnteresie dient (z. B. ein Patent für Wehrzwecke oder dergl.) kann zur Benutzung einem andern überwiesen werden gegen entsprechende Vergütung (Zwangslizenz). Die Anmeldung des P. muß beim P.- Amt in Berlin erfolgen, welches das Patent im Patentblati bekanntmacht. Innerhalb von zwei Monaten kann gegen das Patent Einspruch erhoben werden. Auskunft in Patentsachen erhält man beim P.-Anwalt, der auch die Anmeldungen usw. besorgt. Wer ein P. unbefugt benutzt, wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft. Auch muß
er den aus der Verletzung entstehenden Schaden dem P.-Jnha- ber ersetzen.
Patentstrickerei, eine Art des Strickens, um z. B. den Bund eines Pullovers fester zu arbeiten, damit er sich nicht so leicht dehnt. Man benötigt da^u immer einen Maschenanschlag, der durch zwei zu teilen ist. Die erste Masche der Nadel hebt man ab, macht einen Umschlag, d. h. legt den Faden von vorn nach rückwärts auf die rechte Nadel, hebt wieder eine 3J?afd)e ab und strickt dann die nächste ab. Das wiederholt man die ganze Nadel durch vom ersten Umschlag an. Die letzte abgestrickte Masche wird auf der folgenden Nadel mit dem Umschlag der rechten Seite zusammengestrickt.
Pathologie: die Lehre von den Krankheiten, ihren Ursachen, den körperlichen Veränderungen, die sie Hervorrufen; von ihrer Entstehung und ihrem Wesen, von ihren klinischen Eigenarten. Pathologisch = krankhaft.
Patient, lat. Bedeutung = Leidender, Kranker.
Patina, grüner oder brauner Edelrost auf Bronze oder Kupfer, der sehr geschätzt wird und nicht entfernt werden darf.
Paul, männl. Vorname, lat. Herkunft mit der Bedeutung „der Geringe", „der Niedrige", weibl. Form Paula, Pauline.
Pausen, das Übertragen einer Zeichnung auf einen Stoff geschieht, indem man zunächst das Pauspapier mit der Farbseite auf den Stoff legt, der faden-
,— P8S FÜHRENDE FACHGESCHÄFT IN-GLAS-UND PORZELLAN WAREN ■ W-G i EZ/E M R HVJ z PL A T


