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hcsen Rhein-Main. Er ließ es sich nicht । nennen, zusammen mit den Herren von der Deutschen
Der kann in die Partei ausgenommen werden?
Bekanntmachung des Reichsschahmeisters der NSDAP.
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nä der Mitgliedersperre der NSDAP, in Zur Aufnahme in die NSDAP, können fal
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rannen ferner Diejenige! vT-, der SS. oder des NSKK.
infolgedessen auf Grund der Anordnung 147/35
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Prt vor dem 1. Oktober 1935 bekleidet haben und
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j5 können ferner diesem Herr Angehörigen der
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lagen werden, die in der Zeit vom 1. Oktober 4 bis 30. April 1937 unmittelbar aus der Hitler- ?enb in eine der Gliederungen übergetreten sind
uni) vorher mindestens seit dem 1. Mai 1933 der > Mer-Jugend ununterbrochen angehört haben.
i Sei den Aufnahmevorschlägen werden auch die- V seif gen Volksgenossen berücksichtigt, die aus dem einmaligen Bund der Frontsoldaten (Stahlhelm) in
rzeichen ä ochum iuhi Jungen chreiten her und Mädel k:
Exz. Mci si 15 er dem 5^ nte, der den t
£'2 IM SA., SS. oder das NSKK. übergetreten sind itn' irrfnfrtphfffott nnf ßlriin'h hör Ofnnrhniinn 147/
re Auslandsr und damit mit dieser nt lung im $ic.
haben. Ur( nkbarkett M-- reubigeß'! gaben der 3ic
Belgien frei von Locarno.
Oie Entpflichtungserklärung Englands und Frankreichs.
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Som Flug- und Luftschiffhafen Rhein-Main be- «at<n sich die italienischen Gäste nach Frank- urt a. M., wo sie im historischen Römer im Bei- eir von zahlreichen Vertretern der Partei und der Serben von Stabtrat Blckenborf in Vertre- lu'g bes abwesenben Oberbürgermeisters Staatsrat ^eichsWtz Dr. Krebs begrüßt würben.
-6-Aprilh Generaldirektor Dr. Cassini bankte ber Stabt erM<) Fr-nkfurt a. M. für die gastfreie Aufnahme und
Treue Belgiens gegenüber dem Völkerbund und den Verpflichtungen, die dieser für Mitglieder des Völkerbundes mit sich bringt.
4. Infolgedessen erklären die Regierungen des Vereinigten Königreiches und die Regierung der Republik im Hinblick auf die oben bekundete Entschließung und die Zusicherungen, daß sie B e l g i e n nunmehr als befreit von allen Verpflichtungen ihnen gegenüber ansehen, die sich entweder aus dem Vertrag von Locarno oder aus den in London am 19. März 1936 getroffenen Vereinbarungen ergeben, und daß sie Belgien gegenüber die B e i st a n d s v e r p f l i ch - tungen aufrechterhalten, die sie ihm gegenüber gemäß den oben erwähnten Verträgen eingegangen waren.
5. Die Regierung des Vereinigten Königreiches und' die Regierung der Republik kommen überein, daß die Entlassung Belgiens aus seinen Verpflichtungen, wie sie in Absatz 4 vorgesehen ist, in keiner Weise die bestehenden Verpflichtungen zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich berühre.
Brüssel, den 24. April 1937.
(gez.) Unterschriften.
Der b e l g i s ch e A u ß e n m i n i st e r hat hierauf im Namen seiner Regierung folgende Mitteilung an den englischen und französischen Botschafter tn Brüssel gerichtet:
Die Regierung des Königs hatmitgroßerBe- f r i e d i g u n g von der Erklärung Kenntnis genommen, die ihr mit dem Datum vom heutigen Tage durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland bzw. der Regierung der französischen Republik übermittelt worden ist. Sie dankt ihr hierfür lebhaft.
Eden in Srüffel.
Brüssel, 25. April. (DNB.) Außenminister Eden traf am Sonntag in Begleitung seiner Gat- tin und zweier Vertreter des Foreign Office um 18.10 Uhr auf dem Brüsseler Flugplatz ein. Zu seinem Empfang hatten sich der belgische Außenminister Spaak mit seiner Gattin, der englische Botschafter Baron Carier de Marchienne, der belgische Botschafter in London Baron van Zeylen auf dem Flugplatz eingefunden. Nach den Begrüßungsformalitäten verließ der englische Minister in Begleitung des englischen Botschafters den Flugplatz.
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onbers bafür, 8 De Volksgenossen vorgeschlagen werben:
folbaß auch die heutigen Gäste ihm vertraut seien.
Die italienischen Presseleute nahmen dann an der (I undsteinlegung zum Gierten neuen Eb Hosedorf des Gaues Hessen-Nassau teil, do durch Entwässerung als drittes Erbhöfedorf im Oti.b entstehen wird. Es wird zehn Neubaustellen m 20 bis 25 Hektar Land Raum bieten und als Ei'höfeweiler den Gemeindenamen Rosengarten, den alten Flurnamen, tragen.
Aach der Grundsteinlegung begleitete Gauleiter sAiichsstatthalter Sprenger die italienischen Gäste peionlich nach dem Flug- und Luftschiff-
! Zepelin-Reederei selbst den großen Flughafen, die ^ghalle und das Luftschiff „Hindenburg" in allen Sii.zelheiten zu erklären. Der Gauleiter verabschiedet sich mit herzlichen Worten von den italienischen Journalisten und schloß mit einem Sieg-Heil auf bei König von Italien und Kaiser von Aethiopien, bei Duce und das italienische Volk. Generaldirektor Fr Cassini dankte, und seine Kameraden ant- rorteten mit Evviva-Rufen auf den Führer und Ilja! deutsche Volk.
) Volksgenossen, die seit dem 1. Oktober 1936 a Zellenleiter, Blockleiter, Blockhelfer ober Kassen- letzr in den Ortsgruppen und Stützpunkten der N DAP. eingesetzt sind und ein solches Amt min- bi ens feit diesem Zeitpunkt ununterbrochen be- ! Den.
. ) Volksgenossen, die der SA., der SS. ober dem KK. bereits vor dem 1. Oktober 1934 angehört ? en und seitdem ununterbrochen angehören.
£>ie Zugehörigkeit zu einer der drei Gliederungen si auch dann als unterbrochen, wenn ein Ueber- tntt unmittelbar aus einer in eine andere erfolgt ist.
Brüssel, 24. April. (DNB.) Am Samstagvor- iriiiag fand im belgischen Außenministerium in An- velenheit des Außenministers Spaak, sowie der französischen und englischen Botschaf- tu in Brüssel die Unterzeichnung von zwei Doku- mtnten statt. Das eine der beiden betrifft die fran= zSssch-britische Erklärung, die Belgien von fe.i neu Verpflichtungen a l s Garantie- ri /. ch t, wie sie sich aus dem Locarno-Abkommen neben, befreit. Das andere Schriftstück ist eine Empfangsbestätigung der belgischen Regie- Hing.
Die gemeinsame Erklärung, die der französische iini> der englische Botschafter abgegeben haben und ilie Belgien aus den Locarnooerpflichtungen entlaßt, hat folgenden Wortlaut:
1. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches tor. Großbritannien und Nordirland und ber fran- O scheu Republik haben nicht verfehlt, innerhalb i>r letzten wenigen Monate ihre volle Aufmerksam- 1-ii bem Wunsch ber belgischen Regierung zuzu- Ueaben, wonach bie internationalen Rechte unb Le7pflichtungen Belgiens in gewisser Hinsicht ge-< kä-t werben sollen, wo bies burch seine geografische Lage unb bie Verzögerung notwendig gewor- for ist, die möglicherweise vor der Verhandlung und im Abschluß des allgemeinen Aktes eintritt, der ier Vertrag von Locarno ersetzen soll.
r Die Regierung des Vereinigten Königreiches linb bie Regierung ber französischen Republik, in im Bestreben, ihrer Sympathie mit dem belgischen Dimsch vollen Ausdruck zu geben, sind lldereinge- lonmen, folgende Erklärung abzugeben:
,Die genannten Regierungen haben Kenntnis von in Ansichten genommen, denen die belgische Re- flie-ung bezüglich der belgischen Interessen selbst Lsbrucf gegeben hat, unb zwar msbefonbere:
L Von ber Entschlossenheit, bie öffentlich unb bei te-jr als einer Gelegenheit von ber belgischen Reglern g betunbet würbe:
o bie Grenzen Belgiens mii aller !tud)t gegen jeben Angriff ober Ein- all zu oerteibigen unb es zu oerhin- «n, ba6 belgisches G ° b > - für Angriff-- J®-rfe gegen einen anberen Staat als Durch- o n a ober als O p e r a t i o s b a f i s zu Lanbe, itr See ober in ber Luft benutzt roirb; , b») bie Verteidigung Belgiens zu biesem recke in ausreichender Weise zu organisieren, seitens: Von den erneuten Versicherungen ber
Don 15. September 1935 nicht in die Partei auf- gerommen werden konnten.
Angehörige der Hitler-Jugend und des Bundes dntscher Mädel, sofern sie innerhalb ihrer Forrna- tioien in führender Stellung tätig sind, nämlich 06a Gefolgschaftsführer und Fähnleinführer, bzw. bei Mädelgruppenführerin unb Jungmäbelgruppen- fiilrerin aufwärts, sofern sie einen biefer Ränge
betonte, daß die faschistischen Journalisten besonders unter bem Eindruck stäuben, baß ein anberer Geist a"ch in biefer alten Stabt durchgebrochen sei. Im Anschluß daran trugen sich die Gaste in das Gästebuch der Stadt Frankfurt ein und setzten ihre Reise nach einem kleinen Imbiß nach Rüoesheim fort.
Zlwuftriesjjhrer aus der Deulschlaudsahrt.
Friedrichshafen, 26. April. (DNB.) In Friedrichshafen weilten am Sonntag die 26 Mitglieder des faschistischen Jndustriellen- v er band es, die den Besuch der Reichsgruppe Industrie in Italien erwidern. Pünktlich um 7.30 Ubr lief der Zug mit den italienischen Gästen ein, benen ein herzlicher Empfang durch die Tausende zum Bahnhof gekommenen Zuschauer bereitet wurde. Sie Leitung der Fahrt hat der Präsident des Jndu- ftriellenverbandes Exzellenz Graf Giovanni V o l p i Di Misurata. Bei dem Abendessen im Kurgartenhotel sprach namens der Reichsgruppe Industrie und der Jndustrieabteilung der Wirtschaftskammer Württemberg Staatssekretär Trendelenburg Worte der Begrüßung. Er gab seiner Freude Ausdruck, einen so großen Kreis, hervorragender italienischer Industrieller um sich zu sehen. In seiner Erwiderung bezeichnete Graf V o l p i es als bedeutsam, daß die Reise seiner italienischen Kameraden in Friedrichshafen beginne, über dem noch immer ber Name bes Grasen Zeppelin stehe. Im regen Gedankenaustausch blieben Italiener unb Deutsche mehrere Stunden zusammen.
bei Hitler-Jugend bereits seit bem 1. Mai 1933 un- u erbrochen angehören.
n1) Volksgenossinnen, die ber NS.-Frauenschaft bereits vor dem 1. Oktober 1934 angehört haben un) seitdem ununterbrochen angehören.
e) Mitglieder des NSD.-Dozenten- oder des
Berlin, 24. April. (DNB.) Die NSK. ver- |:j)ar[ad)'jnoU' 5 lntlicht die folgende Bekanntmachung des Reichs- ereinen fiU Ichtzmeifters:
"•* j Sie der Stellvertreter des Führers bereits ange- li digt hat, tritt am 1. Mai 1937 eine Locke-
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NSD.-Studentenbundes, die diesem seit dem f. November 1934 in führender Stellung angehören.
k) Volksgenossen, bie minbestens seit Dem 1. Oktober 1934 als Walter ober Warte der angeschlosieben Verbände tätig sind. Angeschlossene Verbände im Sinne dieser Bestimmung sind lediglich die in § 3 der Führeroerordnung vom 29. März 1935 (RBG. I Seite 502 — Verordnungsblatt der Reichsleitung ber NSDAP., Folge 94, Seite 259) — angeführten Organisationen.
g) Angehörige bes Stammpersonals bes Reichs- arbeitsbienftes vom planmäßigen Truppführer aufwärts, sofern biese seit bem 1. Oktober 1934 bem Arbeitsdienst angehören, ober sofern sie nach dem 1- Oktober 1934 zum Stammpersonal des Reichsarbeitsdienstes übernommen worden sind, wenn sie vor dieser Uebernahme seit dem 1. Oktober 1934 ber SA., der SS., dem NSKK. ober HI. angehört haben.
h) Volksgenossen, bie nach bem 30. April 1933 aus der Wehrmacht nach sechsjähriger Dienstzeit ehrenvoll ausgeschieden sind.
i) Volksgenossen, die von den Dienststellen der NSDAP, zu besonderen Dienstleistungen innerhalb der Partei benötigt werden, oder an deren Berufung in die NSDAP, ein besonderes politisches Interesse der Partei besteht, sowie besonders bewährte und besonders zuverlässige Mitglieder der örtlichen Opferringe der NSDAP. Diese Volksgenossen können nur vom Gauleiter selbst vorgeschlagen werden.
Als der Tag der Aufnahme in die NSDAP, wird für alle vorbezeichneten Volksgenossen der 1. Mai 1937 festgesetzt.
Solche Volksgenossen, welche die Aufnahmebedingungen erfüllen, die jedoch im Hinblick darauf, daß sie derzeit aktiven Wehrdienst leisten, einen Antrag auf Aufnahme in die NSDAP, nicht stellen können, sind berechtigt, den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats nach Beendigung des aktiven Wehrdienstes nachzuholen.
Die Anmeldung zur Aufnahme in die Partei hat grundsätzlich nur über den zuständigen Ortsgruppen- bzw. Stützpunktleiter zu geschehen. Zuständig ist der Ortsgruppen- bzw. Stützpunktleiter, in dessen Bereich der Volksgenosse seinen ständigen Wohnsitz hat. Aus diesem Grunde ist die Einreichung von Aufnahmegesuchen unmittelbar bei der Reichsleitung zwecklos. (Gez.): Schwarz.
DieKunst derCigaretten-Herstellung beruht in der vollständigen Klärung der wertvollen Aromastoffe und in. der Erhaltung dieser flüchtigen Bestandteile des Tabaks durch alle Fabrikationsgänge hindurch.
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