Von den Feinden des
Waldes.
„Vorbeugen ist bester als Heilen."
puttkamer, Meiningen.
Don Forstmeister von
Die am häufigsten in unseren Wäldern auf großer Fläche bestandbildend oorkommenden Holzarten sind von den Nadelhölzern Kiefer, Fichte und Tanne, von den Laubhölzern Buche und Eiche. Mannigfach ist die Verwendungsmöglichkeit des Holzes dieser Bäume, wenn sie im Alter von etwa 70 bis 120 Jahren als „hiebreif" der Axt verfallen. Mannigfach sind aber auch die Gefahren, die das Gedeihen der Waldbäume von Jugend an bedrohen. Das oft verborgene Wirken zahlreicher Schädlinge, deren wichtigste wir im Tierreich zu suchen haben, rechtzeitig zu erkennen, geeignete Gegenmaßregeln zu ergreifen und — soweit als möglich — derartige Schädigungen des Waldes durch wohldurchdachte Maßnahmen vorzubeugen — darin sieht der berufene Hüter des Waldes, der Forstmann, eine seiner Hauptaufgaben.
Don den höheren Tieren sind es verschiedene Haarwildarten, die dem Walde Schaden zufügen können. Obenan steht das Rotwild, das durch „Schälen" (d. h. Abknabbern) der Rinde in Stangenhölzern (das sind Waldbestände im Alter von etwa 30 bis 60 Jahren) in manchen Gegenden große Verheerungen, besonders in Fichtenbeständen, angerichtet hat, so daß vielfach der vorhandene Wildbestand zu einem großen Teil abgeschossen werden mußte, um den Wald zu erhalten. Außer dem „Schälen" kann das Rotwild auch durch „Verbeißen" (Abbreißen der jungen Triebe) und „Fegen" (Blankscheuern des Hirschgeweihs an den Stämmchen junger Forstpflanzen) dem Forstmann manchen Verdruß bereiten. Die üble Angewohnheit des „Verbeißens" und „Fegens" ist übrigens auch dem weit zierlicheren Rehwild eigen und selbst H a - sen, Kaninchen und Mäuse können sich vermöge ihrer scharfen Nagezähne durch Benagen der Rinde in Forstkulturen recht unliebsam bemerkbar machen. Während sich der Forstmann gegen durch Rehwild, Hasen und Kaninchen verursachte Schäden mit Pulver und Blei schützen kann, müß er in ausgesprochenen „Mäusejahren" die flinken grauen Nager mit Gift und Gas bekämpfen.
Von den niederen Tieren sind es besonders eine Reihe von Insekten, die — bei massenhaftem Auftreten — ernsthafte Schäden in unseren Wäldern anrichten können. Wir brauchen hier nur die wichtigsten- for st schädlichen Schmetterlinge zu nennen, deren Raupen in kurzer Zeit große Waldflächen durch Abfressen der Nadeln der Vernichtung preisgeben, wenn ihrem verhängnisvollen Treiben nicht rechtzeitig durch entsprechende Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen ein Ziel gesetzt wird. Nonne, Forleule, Kiefernspanner und Maikäfer haben im Laufe der Jahre in deutschen Wäldern ungeheure Werte vernichtet. Millionenbeträge sind für die Bekämpfung dieser trotz ihrer Winzigkeit bei massenhaftem Auftreten so gefährlichen Waldfeinde aufgewendet worden und Forstwirtschaft, Forstwissenschaft und chemische Industrie wetteifern in dem Bestreben, Methoden ausfindig zu machen, deren Erfolgssicherheit die hohen Kosten ihrer Anwendung rechtfertigt.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf gegen die Waldverderber aus dem Jnsektenreich ist
die genaue Kenntnis ihrer Lebensgewohnheiten. Aufmerksam muß der Forstmann in seinem Revier den Falterflug beobachten, die Eiablage kontrollieren, das Ausschlüpfen der Raupen nach drei Wochen im Auge behalten und den Beginn der Bekämpfung peinlich genau nach der Entwicklung der Raupen unter ständiger Berücksichtigung der jeweiligen Wetterlage einrichten. Unsere chemische Industrie hat im Lauf des letzten Jahrzehnts verschiedene Gifte entwickelt und diese immer mehr vervollkommnet, so daß der Betreuer des Waldes heute derartigen Raupenkalamitäten nicht mehr so hilflos gegenüber steht wie vor zehn oder zwanzig Jahren. Das Gift witd bei windstillem, trockenen Wetter als feinster Staub entweder aus der Luft — durch Flugzeuge — oder vom Boden aus — durch Motoroerstäuber — auf die Nadeln der von Raupen massenhaft besetzten Kiefern- oder Fichtenbestände „verstäubt". Die Wirkung auf die Raupe kann entweder durch Aetzung der Haut nichtbehaarter Raupen des Spanners oder der Forleule (Berührungsgift) oder bei den beharrten Nonnenraupen durch Hervorrufen von Darmentzündung (Fraßgift) erzielt werden.
Neben den soeben erläuterten Bekämpfungsmaßnahmen dürfen geeignete Vorbeugungsmaßregeln gegenüber den Waldschädlingen keinesfalls vernachlässigt werden, denn auch hier gilt das Sprichwort „Vorbeugen ist besser als Heilen". Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme gegen Jnsekten- kalam'itäten besteht in dem Schutz i h r e r n a - türlichen Feinde („Biologische Schädlingsbekämpfung" oder Entomologie). In erster Linie sind hier die Bestrebungen des Vogelschutzes zu nennen, die darauf hinauslaufen, unseren gefiederten Bundesgenossen im Kampf gegen die schädlichen Forstinsekten bessere Lebens- und Fortpflanzungsbedingungen zu schaffen. Dazu gehört vor allem eine sachverständige Winterfütterung, die Schaffung von Brut-, Schlaf- und Badegelegenheiten sowie nicht zuletzt die energische Kurzhaltung der Singoogelfeinde, unter denen unbeaufsichtigt umherstrolchende Hauskatzen den ersten Platz einnehmen.
Auch durch waldbauliche Maßnahmen kann Jnsektenschäden wirksam vorgebeugt werden, indem anstelle der reinen, gleichaltrigen Nadelholzbestände künftig ungleichaltrige Misch- be stände aus Laub- und Nadelholz begründet werden, die dem natürlichen Waldaufbau weit näher kommen als die im Zeitalter des Liberalismus aus naturentftemdeter Profitgier geborenen „Stangenfabriken".
Natürlich gibt es auch nach zahlreiche Käfer, Pilze und sonstige Parasiten, die einzelne Waldbäume im Wachstum stören, oft sogar deren Absterben bewirken können. Sie einzeln zu nennen, würde jedoch in diesem Rahmen zu weit führen. Gedenken wir vielmehr zum Schluß unserer Betrachtung noch eines Waldschädlings, dessen Wüten alle bisher genannten oft weit übertrifft: es ist der Mensch s e l b st, der auf der einen Seite — im grünen Kleid des Forstmanns — keine Mühe und kein Opfer scheut, um den deutschen Wald, eines unserer kostbarsten nationalen Güter, zu wahren und zu
mehren. Auf der anderen Seite aber ist es die Unachtsamkeit vieler Nutznießer des Waldes, die Gedankenlosigkeit unserer auf froher Wanderfahrt abkochenden Schuljugend, der leichtfertig weggeworfene Zigaretten st ummel des im Walde Erholung suchenden Spaziergängers, die noch glimmend ausgeklopfte Pfeifenasche des Schäfers, die in der trockenen Jahreszeit genügt, um verheerende Waldbrände zu entfesseln, die in wenigen Stunden herrlichsten deutschen Wald in einen rauchenden Trümmerhaufen verwandeln, den Forstmann um die Frucht jahrzehntelangen Mühens bringen, unserer Volkswirtschaft große Mengen des — neben Kohle und' Eisen — wichtigsten Rohstoffes Holz entziehen und damit das deutsche Volksvermögen um beträchtliche Werte schmälern.
Darum: Schützet den deutschen Wald! Helft alle mit, dieses kostbare Volksgut für unsere Nachfahren zu erhalten! Unterstützt den Forstmann in seinem schweren, verantwortungsvollen Beruf! Und vergesset nicht den alten Spruch: „Den Wald zu pflegen, bringt allen Segen!"
Amtsgericht Gießen.
Wegen Diebstahls hatte sich der 29 Jahre alte O. P. aus Rodheim, der bereits mehrmals vorbestraft ist, zu verantworten. P. hatte während seiner Beschäftigung bei einer hiesigen Firma Kleider- und Wäschestücke gestohlen. Der in der auf seinen Einspruch hin stattgefundenen Houptverhand- lung alles abstreitende Angeklagte wurde zu einer Gefängnis st rafe von sechs Wochen und zur Kostentragung verurteilt.
Einen Strafbefehl über 100 RM. Geldstrafe hatte der O. B. aus Lich erhalten, da er Voll- und Trinkmilch in den Verkehr gebracht hatte, die weniger als 3 v. H. Fettgehalt enthielt. Der Sachverständige hat festgestellt, daß die Milch einen Wasserzusatz enthielt und außerdem fettarm war. Da in der auf den Einspruch des Angeklagten hin stattgefundenen Hauptverhandlung nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte, daß der Angeklagte strafbar gehandelt hat, mußte Freisprechung erfolgen.
Schöffengericht Gießen.
Das Schöffengericht Gießen hatte sich in der gestrigen Sitzung mit drei Fällen zu befassen. Zunächst hatte sich der Angeklagte W. H. aus Gießen wegen fortgesetztenDiebstahls und schwerer Urkundenfälschung zu verantworten. Der Angeklagte hatte in einem Hause in der Neustadt seinen Beruf erlernt. Das Haus gehörte der 83jährigen Wwe. H. Dadurch, daß der Angeklagte für deren Haushalt öfters kleine Gefälligkeiten besorgte, bekam er Einblick in die häuslichen Verhältnisse. Er entdeckte so in einem Zimmer der Zeugin einen Kassenschrank. Daraufhin verstand er es, aus dem 60jährigen geisteskranken Sohn der Wwe. H., der ebenfalls in diesem Hause lebte, den Aufbewahrungsort des Schlüssels zu dem Schrank zu erfahren. Als ihm dies gelungen war, reizte er den Schwachsinnigen solange, bis dieser aus Zorn das Zimmer verließ. Diese Gelegenheit benutzte der Angeklagte dann, um aus dem Kassenschrank Geld zu entnehmen. Nach den Angaben des Angeklagten ist die Witwe dadurch um 100 Mark nach und nach geschädigt worden. Die genau Höhe dieses Schadens ließ sich allerdings nicht feststellen. Als der Angeklagte im März d. I. zum letzten Mal ans dem Kassenschrank Geld holte, entdeckte er dort auch ein Sparbuch, das auf den Namen der Wwe. H. lautete. Er ging damit zur Desdner Bank, legte dort
eine gefälschte Bescheinigung mit der Unterschrift der Wwe. H. vor, wonach an den Ueberbrmger des Buches 35 Mark auszuzahlen seien. Er quittierte den empfangenen Betrag dann ebenfalls mit einem falschen Namen. Der'Angeklagte war geständig, das Gericht beließ es daher bei einer verhältnismäßig geringen Strafe und erkannte gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf zwei Monate Gefängnis, wobei noch strafmildernd ins Ge- wicht stel, daß er bis jetzt noch unbestraft ist.
Die nächste Anklage, und zwar wegen Beleidigung, richtete, sich gegen den E. K. aus Melbach. Der Angeklagte kam am Fastnachtdienstag d. I. spät nachts noch in eine Gastwirtschaft in Friedberg und beleidigte dort ohne jeden Anlaß einen Gast auf das Gröblichste, indem er ihn einen Faulenzer und Krüppel hieß. Dabei war dem Angeklagten ganz genau bekannt, daß der Beleidigte infolge eines kommunistischen Ueberfalls im Jahre 1932 körperlich behindert war und auch aus diesem Grunde eine Rente bezog. Der Angeklagte war geständig und führte zu seiner Entschuldigung feine große Trunkenheit an. Das Urteil lautete auf einen Monat Gefängnis. Außerdem wurde dem Beleidigten die Befugnis zuerkannt, das Urteil veröffentlichen zu lassen. Der Vorsitzende wies in der Urteilsbegründung darauf hin, daß infolge der Schwere der Beleidigung auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden mußte. Diese sei jedoch noch verhältnismäßig gering ausgefallen, da der Angeklagte selbst seit 1925 in nationalen Verbänden tätig gewesen sei und nicht aus innerer Einstellung gegen die NSDAP, gehandelt habe.
Ebenfalls unter Anklage der Unterschlagung und schweren Urkundenfälschung stand der F. S. aus Berstadt. Der Anklage lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer der Nachbarn des Angeklagten, der Zeuge C., kam eines Tages zu ihm mit der Bitte, für ihn ein Sparkassenbuch über rund 2500 RM. aufzubewahren. Da der Angeklagte sich damals in finanziellen Schwierigkeiten befand — er hatte noch ein Hausanteil van 1200 Reichsmark auszuzahlen — bat er den Zeugen, er möge ihm gestatten, von dem Sparbuch 1000 RM. für sich abzuheben. Der Zeuge unterschrieb auch eine diesbezügliche Vollmacht. Anfang d. I. forderte der Zeuge, der heiraten wollte, sein Sparbuch von dem Angeklagten zurück. Dieser machte jedoch allerlei Ausflüchte und gab das Buch nicht heraus. Durch einen Anruf bei der fraglichen Sparkasse mußte der Zeuge dann feststellen, daß von dem gesamten Betrag von rund 2500 RM. nur noch 44 RM. vorhanden waren. Es stellte sich nun heraus, daß der Angeklagte Vollmachten mit der Unterschrift des Zeugen gefälscht und nach und nach fast den gesamten Betrag abgehoben hatte. Der Angeklagte war im wesentlichen geständig, bis auf einen Betrag von 200 RM., von dem er behauptete, daß der Zeuge ihm gestattet habe, das Geld mit einer selbstgeschriebenen, auf den Namen des Zeugen lautenden Vollmacht abzuheben. Im übrigen hat der Angeklagte vor einiger Zeit sein Haus verkauft und aus dem Erlös dem Zeugen 1840 RM. zurückerstattet. Das Urteil lautete wegen fortgesetzter Unterschlagung und fortgefetzter schwerer Urkundenfälschung unter Zubilligung mildernder Umstände auf eine G e - fängnis strafe von fünf Monaten. Dem Angeklagten kam dabei zustatten, daß er bis jetzt unvorbestraft ist, im großen und ganzen geständig war und auch den größten Teil des unterschlagenen Geldes zurückerstattet hat.
lösche i>Poda95K
kaufen.
03171
Marie Frey, Wwe.
Familie Karl Werner
Gießen.
4293D
4300 D
Gutes
Abwechslungen.
4308A
03172
Gießen (Rodheimer Straße 51), Steinbach, den 24. Juni 1937.
Schönau
03173
4305 D
4292 A
Samstag, den 26. 6., vormit- — Wir bitten um zahlreiche
Der Kolonnenftthrer.
Giessen-Schulstr. 6
Giessen-Schulstr. 6
Alle Einmach-Hilfen bekommen Sie gut und preiswert bei
Löwen-Drogerie Kilbinger Nacht, Seilersweg 69.
Speisezimmer Herrenzimmer
seit über 100 Jahren bewährt, klangschön, preiswert nur im Pianolager
Thürmer
Pianos
Lang-Göns Bahnhofstr. 13. | Empfehlungen |
Bahnhofstraße 76.
Kein Schaufenster. 429flA
Wohnzimmer Küchen
Stadtbekannt
sind die Leistungen, die
ich Ihnen biete in
Qualität und Preise
apoten
Itwetenöous
Ilklilisile.
Goethestr.7 iHinter der Hagebankl
Wieseck, den 24. Juni 1937.
Die Beerdigung findet Samstag, den 26. Juni, nachmittags 3 Uhr. vom Sterbehaus, Rabenauer Straße 5, aus statt.
Die Beerdigung findet am Samstag, dem 26 Juni, vormittags um 11% Uhr. auf dem Neuen Friedhof statt
Eilt!
Weißemailliert.
Herd
fast neu,umzugs
halber zu ver-
tags 11 Uhr. Beteiligung.
verfangen Sie Prospekt
geziemend in Kenntnis zu setzen. Trauerfeier: Samstaj
im zarten Alter von 1% Jahren.
In tiefer Trauer:
Karl Faust und Frau nebst allen Angehörigen.
bür die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Entschlafenen
Herrn Georg Schupp
sagen wir unseren herzlichen Dank
Die trauernden Hinterbliebenen
Gießen, den 25. Juni 1937
Unsere Büroräume sind am Samstag, den 26. Juni 1937 geschlossen! IndGstrie-imil Handelskammer
Tüchtige
PuMeiierin auch im Verkauf bewandert, zum 1. Sept, gesucht. Marie Gaerthe WetUar osost Brückenstraße 3.
Hal Fran K. eine so Stotze Familie?
Nein — aber als'kluge Hausfrau nützt sie die Einmachzeit aus! Jetzt werden Früchte, Gemüse und Obst frisch und billig eingekauft — schmackhaft, sorgfältig eingemacht und später bietet der Küchenzettel immer angenehme
Heute verschied plötzlich und unerwartet unser innigstgeliebtes Kind
Karl Heinz
Heute morgen 10 Uhr verschied nach langem, schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Tochter, Schwägerin, Gote und Tante
Frau Lina Werner, geb. Frey
im Alter von 60 Jahren.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Johann Friedrich Werner. Oberschaffner i R. Familie Heinrich Schneider
Drogerie Kreozplatz 10
Versuchen Sie MA
Kalli- oder Tagesmädelien zuverlässig, für sofort od. 1. Juli gesucht. 03167
Seltersweg 22. Mündlich können Sie es nur wenig so sagen, schriftlich mehreren, durch eine Kleinanzeige sagen Sie es allen
MM uonltaeii und äh nach der Naturschutzverordnung vom 18. März 1936 (RGBl. I Seite 181) und den ergänzenden Bestimmungen, ausführlich erläutert von Professor Dr. W. Weder, o. ö. Prof, der Rechte und Referent im Re chs- und Preus-ischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, und Prof. Dr. Walther Schoenichen, Leirer der Reichsstelle für Naturschutz Gebunden RM. 3,60.
Die beiden Verfasser des vor kurzem erschienenen Kommentars zum Reichsnaturschuhgeseh haben hier auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen und ihres weitgehenden Einblicks in das Werden der neuen Naturschuhverordnung, die nun für das ganze Reich gilt, die Verordnung und alle dazugehörigen bisher erschienenen Cr- gänzungsbestimmungen nach juristischen, verwaltungstechnischen, wissenschaftlichen und praktischen Gesichtspunkten ausführlich erläutert und geben damit jedem eine gründliche Aufklärung, der mit dem Naturschutz, mit der Natur überhaupt, fei es beruflich oder als Liebhaber und Naturfreund in Berührung steht. Nicht nur die amtlichen Stellen, nicht nur Wissenschaftler, Lehrende und Lernende, Tier- und Pflanzenfreunde, nicht nur Erzieher, Richter und Rechtsanwälte müssen über die «fragen des Naturschutzes unterrichte, sein, sondern auch botanische Vereine, Naturalien- und Her- barien-Handlungen und Lehrmittelgeschäfte, Präparatoren, Ausftopser, Pflanzensammler, Schmuckrei- sig-Verkäuser, Äranzbindereien und die mit der Überwachung der Märkte beauftragten Beamten, Feldhüter, Polizeistellen usw.
Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen entgegen.
Hugo LemWei verleg, BMflteüelöe
HLeupin-Creme u. Seife
seit 25 Jahren bewährt bei Pickel
autjuGken-Flschte
Ausschlag, Ekzeme. Wundsein usw. Löwen-Drog. W. Kilbinger Nchf., Seltersweg 69; Drog. Winterhoff, Kreuzplatz 10; Drog. Bornemann. Bahnhofstraße 17; Med.-Drogerie H.Elges, Seltersw. 66; Germania- Drogerie C. Seibel, Frankfurter Straße 39. In Laubach: Solms-Lau- bacher-Drogerie K. Klein. 62oV
| Mietgesuche"
Gut möbliertes
MM gesucht, ev. mit Heizung, Nähe üerärztl.Institut bevorzugt. Schr. Angeb. U.4307D a.den Gietz.Anz.
IVerkäufe|
DKW.
175 ccm, prima Zustand, gegen bar zu verkaufen (RM.320.-) 03166 Hochelheim 221.
Oentsches Rotes Kreuz,SanUatskolonne Gieften
Wir erfüllen hiermit die traurige Pflicht, die Mitglieder vom Ableben unseres Kameraden
Emil Malkomesius
Piano billig abzugeben Sicherste. 15 Ul.
Zu oetlmifen:
1 £ümpe, ein ItümeaiifDiegel. 1 ötelflammlqer ®ns! etö uim.
Blcichstrane3Ki>
Keine Zeugnisse in ürschrill
lonoern nur Zeugnisabschriften dem Bewerbungsschreiben bet- legen — Lichtbilder unoBewerbungsunter- lagen müssen zur Ber- meidung von Verlusten auf der Rückseite Ra- men und 'Anschrift oeS
Bewerbers tragen 1
Tüchtige
SAklM
gesucht. 4309D
Emil H. Müller Holzwarenfabrik Gießen.
Zuverlässiges, anständiges
Tagesmädchen zum 15. Juli gesucht. 43oeD
Babnhofstr.68H
Die Pflege wird leicht durch den Rasenmäher, die gute Sichel, Rasenbesen Kantenstecher.
Lassen Sie sich diese Helfer mal zeigen bei
J.B. Häuser
Gießen,a. Oswaldsgarten
Fernruf Nr. 2145-2146
9G2 A
BASTTASCHEN in modernen Ausführungen und Farben. 2935A Beachten Sie bitte meine Schaufenster LedersRöhrag, Gießen Nenstaf.1 43 Neustadt 43
SPORT-SAKKOS SOMMER-HOSEN LEINEN-ANZUGE REGEN-SLIPONS
Carl Sommer
Gießen, Bahnhofstraße 14 Das Haus der zufriedenen Kunden


