ß e n ist zuständig für die Kreise Gießen, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Lauterbach und Schotten. Vorsitzender ist der Kreisdirektor des Kreises Gießen oder jein Stellvertreter.
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Am Montag, 26. April, vormittags 8.30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3, eine öffentliche Sitzung des Bezirksverwaltungsgerichts Gießen statt mit folgender Tagesordnung:
1. Klage des Moritz Weinberg in Lauterbach gegen den Bescheid des Kreisamts Lauterbach vom 23.1.1937 wegen Derfagung des Wandergewerbescheins für 1937 Kj.
2. Klage des Siegfried Reiß in Lauterbach gegen den Bescheid des Kreisamts Lauterbach vom 4.2. 1937 wegen Versagung des Wandergewerbescheins für das Kj. 1937.
3. Klage des David Weinberg in Lauterbach gegen den Bescheid des Kreisamts Lauterbach vom 4.2.1937 wegen Versagung der Ligitimationskarte für das Kj. 1937.
4. Klage des Heinrich Windeknecht in Queck gegen den Bescheid des Kreisamts Lauterbach vom 1.2. 1937 wegen Versagung des Wandergewerbescheins für 1937 Kj.
5. Klage des Albert Stiebel in Allendorf (Lda.) gegen den Bescheid des Kreisamts Gießen vom 26.2.1937 wegen Versagung des Wandergewerbescheins für das Kj. 1937.
Die Deutfdie Rrbcitdfront U.S.=öemeinf(haft „Kraft durch freute"
Letzte Aufführung der Oper „Zar und Zimmermann".
Am Samstag, 24. April, 19.30 Uhr, bringen wir als letzte Opernaufführung dieser Spielzeit die komische Oper von Lortzing „Zar und Zimmermann". Durch Ausfall eines Betriebes haben wir eine Anzahl Karten zu 1,00 und 1,20 Mark zurückbekommen. Diese Karten find in der Kreisdienststelle und an der Abendkasse erhältlich.
40 Jahre im Dienste der post.
Sein 40jähriges Dienstjubiläum kann am heutigen 24. April Oberpostinspektor Ludwig Schätt- l e r von hier begehen. Der Jubilar entstammt einer bekannten Großen-Lindener Familie. Nach dem Schulbesuch in Gießen, der mit dem Einjährig-Frei- willigen-Zeugnis abschloß, trat er am 24. April 1897 bei der Deutschen Reichspost als Anwärter für den höheren Postdienst ein. Sein Lebensweg führte chn durch alle Ressorts und in zahlreiche größere Städte der Reichspostdirektion Darmstadt. Längere Zeit war er u. a. in Mainz, Darmstadt, Bad-Nauheim und in Schotten, aber auch in Oberhausen im Rheinland tätig. Am 1. Juli 1913 wurde er an das Postamt Gießen versetzt, wo er vom Oberpostsekretär bis zum Oberpostinspektor ausrückte. Seine umfassenden Fachkenntnisse und sein aufrechter, gerader Charakter erwarben ihm das Vertrauen seiner vorgesetzten Dienststellen und das seiner Mitarbeiter. Den ihm dienstlich unterstellten Kameraden war er jederzeit ein korrekter Vorgesetzter, der ihnen gerne helfend und ratend zur Seite steht und der allenthalben durch fein humorvolles und menschenfreundliches Wesen in bestem Ansehen steht.
DHC Gießen.
Eine wohlgelungene Familienfeier veranstaltete der VHC. Gießen am vergangenen Samstagabend im „Burghof". Die Ausrichtung der Feier hatte der WBA. (Wegebezeichnungsausschuß) und vor allem dessen rühriger Vorsitzender Anton Betz übernommen, da mit dem 29. Gründungsgedenktag, mit dem die Auszeichnung der älteren Mitglieder und der fleißigen Wanderer verbunden war, gleichzeitig die Feier des 25jährigen Bestehens des WBA. im Vordergrund stand. So war denn der Saal mit Blumen, Girlanden in den Vogelsbergfarben, mit Wappenschildern der einzelnen Gruppen und dem Werkzeug der Markierer, wie Farbtöpfen, Pinseln, Kratzen und Sägen wirkungsvoll geschmückt.
Nach einleitenden Musikstücken hielt der Vereinsführer Justtzinspektor W. Hardt die Begrüßungs- ansprache, in der er auf die Bedeutung der Feier hinwies und u. a. mit anerkennenden Worten der gemeinnützigen Tätigkeit des WBA. während eines Dierteljahrhunderts gedachte. Sein begeistert auf- aenommes Sieg-Heil galt dem Vaterland und seinem genialen Führer.
Konzertstücke (Kapelle Wigger), zwei sttm- mungsoolle Gedichte und einige Lieder zur Laute, von DHC.-Bruder E. Schwarz vorgetragen, fanden dankbare Aufnahme bei den zahlreichen Anwesenden.
Im Mittelpunkt der Deranstaltuyg stand die Verleihung der Ehrenzeichen für 25jährige Mitgliedschaft und die Auszeichnung für fleißiges Wandern. Folgende Mitglieder erhielten durch den Vereinsführer die Ehrenzeichen: Clara Becker, Heinr. Marx, Louis Klinkel, Hch. Schultheiß, Alb. Schneidmüller und Hch. Schneider. Durch den Wandermeister C. Plank wurden nachstehende Mitglieder ausgezeichnet: Mit der Nadel 25: Curt Obermann, Emmi Spies, Eberhard Schwarz, Else Staudt; mit der Nadel 50: Fritz Kühne, Adolf Schmoll, Leonhard Treusch; mit der Nadel 75: Hch. Förster, Fritz Spies, Lina Schwab, Margarete Wadenpfuhl, Chr. Geldbach; mit der Nadel 100: Karoline Betz, W. Herrmann, Emma Kraft, Rud. Wadenpfuhl; mit der Nadel 125: Anna Mara. Haas, Ed. Langlotz; mit der Nadel 150: Ernst Rumpf; mit der Nadel 175: Anton Betz; mit der Nadel 250: Karl Weber; mit der Nadel 275: Carl Plank, Alb. Schneidmüller; mit der Nadel 375: C. Faber.
Gemeinschaftliche Lieder, darunter ein neues WBA.-Lied, trugen wesentlich zur frohen Sttrn- mung bei, die ihren Höhepunkt erreichte, als in vorgerückter Stunde der Führer des Gesamtvereins Dr. Bruchhäuser (Ulrichstein) in Begleitung unseres Heimatdichters Georg Heß unerwartet erschien. Nach einigen kernigen Worten, die Dr. B r u ch h ä u s e r an die Teilnehmer richtete, brachte DHC.-Bruder Georg Heß mit bekannter Meisterschaft mehrere Kinder seiner Muse zu Gehör, die stürmischen Beifall ernteten.
Nach einigen weiteren Darbietungen beschloß Tanz, an dem sich alt und jung beteiligte, den schön verlaufenen Abend.
Gießener Wochenmarktpreife.
* G i e ß e n, 24. April. Auf dem heutigen Wochen- markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Landbutter 1,42 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, deutsche, Klasse S 11, Klasse A 10^, Klasse B 10, Klasse C 9%, Klasse D 9, ungezeichnete 9, Enteneier 10 bis 11, Wirsing, XA kg 12 (gelb), 20 bis 22 (grün), Weißkraut 10, Rotkraut 12, gelbe Rüben 12 bis 18, rote
Rüben 8 bis 10, Spinat 15 bis 18, Unterkohlrabi 6 bis 8, Feldsalat, 50 g 10 bis 12, kg 90 Pf. bis 1 Mark, Tomaten 60 bis 70, Zwiebeln 10 bis 12, Meerrettich 30 bis 70, Schwarzwurzeln 25 bis 30, Rhabarber 15 bis 18 Pf., Pilze 1,50 Mark, Kartoffeln, kg 5 Pf., 5 kg 44 Pf., 50 kg 3,65 bis 3,80 Mark, neue, %kg 25 Pf., Aepfel 30 bis 45, Zwetfchenhonig 45 Pf., Hähne 1 bis 1,10 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Blumenkohl 30 bis 40, Salat 18 bis 22, Salatgurken 60 bis 70, Lauch 5 bis 10, Sellerie 10 bis 30, Radieschen, das Bündel 10 bis 15, Rettich, das Stück 10 bis 15 (alt), das Bündel 20 bis 30 Pf. (neu).
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* * Erneuerungsarbeiten im Bahn- Hofs-Wartesaal. Seit einigen Tagen ist im
Gute Geschäfte
Ein Gang durch Geschäftsstraßen ist ein besonderes Vergnügen. In erster Linie für Frauen und Mädchen. Dort sehen sie, was andere an neuen Kleidern, oder modernen Mänteln, oder sonstigen schönen Dingen tragen. Ihr Blick fällt aber auch aus zahlreiche weitere angenehme Dinge des Lebens. Den Männern geht es in den meisten Fällen nicht anders. Sie lassen sich durch einen Besichtigungsgang in den Geschäftsstraßen ebenfalls gerne zum Kauf anregen. Ist das „Schlachtfeld", in diesem Falle der Kreis der Geschäftsstraßen, genügend besichtigt worden, so gehts daheim ans Pläneschmieden, um den Wunsch zur Tat werden zu lassen.
Hat die Familie Besuch von auswärts, so fuhrt der Weg mit dem Gast in den meisten Fällen auch zu den interessanten Schaufensterauslagen in den Geschäftsstraßen. Denn diese Sehenswürdigkeiten stehen ebenso im Vordergrund des Interesses, wie manche anderen Schönheiten des Stadtbildes. Und wenn eine Familie von auswärts zu dauerndem Aufenthalt zuzieht, so gilt der Besichtigungsgang von Frau und Mann möglichst bald ebenfalls dem Ge- schäftsviertel. Hier erfährt man durch die Schaufensterauslagen am schnellsten und auftchlußreich- sten, was die Kaufleute in ihren Warenbeständen zu bieten haben. Diese Erfahrung haben die meisten Männer und Frauen gemacht, die irgendwann einmal auswärts zu Besuch waren, oder ihren Wohnsitz von einer Stadt zur anderen verlegt haben.
Wartesaal 2. Klasse unseres Gießener Bahnhofs ein hohes Gerüst aufgeschlagen, das zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten erforderlich wurde. Die Wände und die Decke des Wartesaals sollen durch gründliche Erneuerung wieder ein angenehmes Gewand bekommen, um den Besuchern den Aufenthalt in dem Raume zu verschönen. Die Arbeiten sollen mit Beschleunigung durchgeführt werden, damit der Wartesaal in etwa 14 Tagen wieder vollkommen in Benutzung genommen werden kann.
* * Schumann-Theater. Die Wiener Ausstattungsrevue „Alles fürs Herz" ist des großen Erfolges wegen zum zweiten Male verlängert worden. Das Ensemble wird noch bis zum 30. April im Schumanntheater gastieren.
- treue Kunden.
Es ist interessant, gelegentlich in Unterhaltungen mit solchen „gereisten" Leuten deren Eindrücke über die Ausstattung der Geschäfte in den verschiedensten Städten zu hören. Was man schon seit manchen Jahren übereinstimmend hinsichtlich unserer Gieße- ßener Geschäfte vernimmt, ist nicht nur für deren Warenausstattung ein Lob, sondern auch für den Lokalpatrioten — um dieses Wort einmal in gutem Sinne zu gebrauchen — eine Freude. Denn wir alle als StÄttgemeinschaft haben ja irgendwie ein Interesse daran, daß von den Leistungen in unserer Stadt gut gesprochen wird. Und so hören wir denn aus dem Munde von Besuchern unserer Stadt, oder von neu zugezogenen Familien die Meinung, daß die Gießener Geschäfte mit ihrer Ausstattung der Schaufenster und der Warenläger im Wettbewerb mit großstädtischen Betrieben gleicher Art durchaus bestehen können.
Diese Feststellungen enthalten für unsere Gießener Kaufleute eine wertvolle Anerkennung, die ihnen zweifellos Ansporn fein wirb, auch weiterhin alle Kräfte einzusetzen für den besten Dienst am Kunden. Aber auch vorn Standpunkt der Allgemeinheit aus kann man sich über diese Urteile von Menschen, die sich auch in anderen Orten umgeschaut haben, nur freuen, denn sie bestärken den Willen, unsere Stadt auch in wirtschaftlicher Hinsicht vom Geiste des gesunden Fortschritts in wirtschaftlicher Regsamkeit vorwärtstragen zu lassen.
Das erste Ergebnis derAlteifensamnstung im Gau Hessen-Nassau.
NSG. Anfang Februar dieses Jahres hat Ministerpräsident Generaloberst Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan die Sammlung allen in der Landwirtschaft abgängigen Alteisens angeordnet. Die Organisation dieser Sammelaktion lag in den Händen der vom Gauleiter geschaffenen Abteilung Vierjahresplan. Aus der Sammlung konnten der NSV. fast 6000 Mark für das Ernährungshilfswerk zugeführt werden.
Es war für die SA. -Männer nicht immer leicht, die ihnen gestellte Aufgabe restlos durchzuführen. Alle Schwierigkeiten aber wurden überwunden in dem Gedanken, daß die Sammlung ein Dienst am ganzen deutschen Volk war, um unserer Industrie das so sehr notwendige Eisen zu verschaffen. Höfe, Scheunen und Ställe wurden abgesucht, Gruben, Schuttablageplätze und Winkel wurden durchstöbert, um alles zusammenzubringen. Zwar nützt das einzelne kleinere oder größere Eisenstück nichts, aber das Zusammenbringen vieler einzelner Abfallstücke schafft die Menge, die als beachtliche Beihilfe zur Versorgung unseres Volkes mit Eisen angesehen werden kann.
Was durch diese Sammlung geleistet worden ist, zeigt das bisherige Ergebnis. 29 268 Zentner wurden von den SA.-7Nannern im Gau Hessen-Nassau zusammengetragen. Dabei kann diese Zahl noch nicht einmal als endgültig angesehen werden, da die Meldungen einzelner Ortsgruppen noch ausstehen.
In vielen Dörfern lag und liegt noch heute das gesammelte Alteisen zu großen Bergen aufgeschich- tet. Mit dem Sammeln allein ist es nämlich nicht getan. Die gesammelten Mengen müssen gewogen, abgefahren und verfrachtet werden. Aus den Dörfern kommt das Altmaterial zunächst an die Sammelstellen der Städte. Von dort aus wird es in die Paketieranstalten weitergeleitet. Große Pressen, die
maschinell betrieben werben, pressen das sperrige Altgut in Ballen zusammen. Erst so vorbereitet, wirb das gesammelte Material in die Hochöfen gebracht, wo es geschmolzen wirb und als brauchbares Eisen den Hochofen verläßt. Selbstverständlich ist das Rohproduktengewerbe, dessen Aufgabe es ist, das gesammelte Eisen den Fabrikationsstätten wieder zuzuführen, auf solche große Mengen nicht eingerichtet. Es wird deshalb noch einige Zeit vergehen, bis auch der letzte Haufen des gesammelten Alteisens seinem Verwendungszweck zugeführt worden ist.
Auf diese Weise schaffte das ehrenamtliche Sammeln unserer SA.-Männer vielen deutschen Volksgenossen im Rohproduklenhandel, in den Pakelieranstalten und an den Hochofen Arbeit und Brot. Cs schaffte aber darüber hinaus das für unser Volk so nötige Elsen. Und noch einen weiteren Gewinn brachte die Sammelaktion, oder herrenlos herumgelegenen und gesammelten Eisens konnten 5754,15 Mark an die NSv. abgeliefert werden, die den Betrag bestimmungsgemäß für das Ernährungshilfswerk verwendet und dazu beiträgt, noch vorhandene Not zu lindern.
Das Beispiel der Sammelaktion zeigt also, was tatkräftige Einsatzbereitschaft vermag und was angeblich wertlofe Dinge doch wert sind, wenn sie gesammelt einer neuen Bestimmung zugeführt werden. Jeder einzelne beherzige dieses Beispiel und sorge an seiner Stelle dafür, daß im Haushalt und in den Betrieben nichts umkommt und daß alles den laufenden Sammelakttonen zugeführt wird, die jetzt an allen Stellen unseres Gaugebietes durchgeführt werden. Klar und eindeutig erkennt man aus dem Erfolg dieser Sammelaktton die Berechtigung und Notwendigkeit der Forderung: Kamps dem Verderb!
Aus der engeren Heimat.
OerGrünbergerHaushaltsvoranschlag für 1937.
+ ©rünberg, 24. April. Der wichtigste Punkt der Sitzung der Ratsherren am gestrigen Freitagabend galt der Beratung des Voranschlags für 1 9 3 7. An Stelle des in Urlaub befindlichen Bürgermeisters Wagner leitete der erste Beigeordnete A l b a ch die Verhandlungen, zu denen auch Architekt Balser und Stadtrechner Gehringer zugezogen waren.
Der Voranschlag schließt in Einnahme und Ausgabe mit 293 713,78 Mark ab. Davon entfallen auf die Abteilung I (Betrieb) 250 350,07 Mark, auf die Abteilung II (Vermögen) 43 363,71 Mark. Stadtrechner Gehringer erläuterte einzelne wichtige Kapitel des Voranschlags. Durch die Aenderung der Realfteuergefetze erscheinen zum ersten Male die Erträge dieser Steuern als Einnahme bei den Gemeindeumlagen, wodurch deren Voranschlag den Betrag von 83 000 Mark aufweist, gegenüber 58 000 Mark im Vorjahre. Da aber während der Übergangszeit und bis zur endgültigen Regelung des Finanzausgleiches diese Steuern noch an Kreis und Land abzuführen sind, erscheinen unter der Rubrik „Steuern und Abgaben" etwa 23 600 Mark — das schätzungsweise Aufkommen der Realsteuern — wieder als Ausgabe.
Die Mehreinnahmen aus dem besonders angeordneten Holzschlag erscheinen in der Dermögens- abteilung mit 25 000 Mark Einnahmen. Hiervon sollen 23 606,13 Mark in die Betriebsabteilung zurückverwiesen werden, um damit unabweisbar notwendige Ausgaben zu decken: Herstellung der Ringleitung in der Adolf-Hitler-Straße, Ausbau und Kanalisierung der Diebsturmstraße, Ausbesserung oder Pflasterung einer Teilstrecke der Bahnhofstraße, Bauarbeiten am Diebsturm, Instandsetzung am Dach des Brauhauses und der Stadtkirche, sowie Herstellung des Treppenhauses im Rathaus. Für die Stelle eines Baumwartes, der
zugleich als zweiter Flurschütz tätig sein soll, sind 1740 Mark vorgesehen.
Für die geplante Heimbeschaffung der Hitlerjugend sind 9100 Mark in bar und als Sachleistung 3900 Mark bestimmt, während als Einnahme hierzu von der Gebietsführung der Hitlerjugend 3600 Mark erwartet werden.
Weiter ist die Errichtung einer städtischen Schieß- Platzanlage in Aussicht genommen, die der Jägerschaft und sämtlichen Formationen gegen Entrichtung einer Benutzungsgebühr überlassen werden soll. Nach Abzug der Eigenleistungen durch die Formationen, wie Erdbewegungen ufw., sind hierfür 2650 Mark in Ausgabe vorgesehen. Zuschüsse von der Gaujägerschaft und anderen Formattonen hierfür sind zugesagt und vorerst mit 1000 Mark in Einnahme angesetzt. Als planmäßige Schuldentilgung sind 12114,61 Mark vorgesehen, die bei den einzelnen Rubriken im Voranschlag nachgewiesen sind.
Der Voranschlag wurde in der vorliegenden Form genehmigt, die endgültige Festsetzung der Hebsätze der Steuern, die gegen das Vorjahr ferne Erhöhung erfahren, soll erst erfolgen, wenn das Kreisamt eine Nachprüfung des Voranschlags vorgenommen hat. Nachstehend die wichttgsten Rubriken des Voranschlages:
A. Betrieb:
Rechnungsrest E = Einnahme 3588,18 Mark, A = Ausgabe 6500 Mark; Gebäude E 4642,30, A 2962,50; Grundstücke E 2774,97, A 2394,08; Waldungen E 44 823,50, A 29 736,30; Jagd, Fischereien E 1653,50, A 287,50; Schäfereien E 2000,—, A 439,—; Messen und Märkte E 1220, A 855,—; Waagen E 160, A 70,—; Wasserversorgung 16 503,49, A 17 301,32; Kleinkinderschule E 400,—, A 271,73; Badeanstalt E 1733,39, A 4003,06; Förderung der NSDAP. E —,—, A 894,—; Allgemeine Verwaltung E 2578,50, A 29 035,81; Öffentliche Sicher-
E —,—, A 6683.83; Öffentliche Gesundheits- vllege E —,—, A 2590,71; Feuerlöschwesen E 654,44, A 1989,44; Armenpflege E 1233,20, A 11212,—;
Volksschule E 2470,43, A 9974,66; Oberrealschule E 2300,—, A 29 533,99; Landwirtschaftliche Schule E 2977,76, A 6699,26; Evangelische Kirche E 33,—, A 3923,37; Verkehrswesen E 30,—, A 1332,96; Friedhof E 319,87, A 987,30; Straßen E 175,80, A 11508,27; Kanäle 3360,—, A 5718,23; Landwirt- schaftszwecke E 660,—, A 8074,59; Anlagen, Denkmäler, Museen 287,—, A 2010,—; Ruh ege halte, Witwen- und Waisengelder, soziale Fürsorge E 6124,36, A 12 588,40; Steuern und Abgaben: a) Brandversicherung 198,50, b) Staatssoll 12100,—, c) Kreissteuern 11,500,—, A 23 798,50; Hundesteuer E 520,—, Ausgabe 17,32; Zuschlag zur Grund- erwerbsteuer E 500,—, Vergnügungssteuer E 350,—, Bürgersteuer E 16 600,—, A 2000,—; Biersteuer 4800,—, Getränkesteuer 800,—, Zweigstellensteuer 130,—, Anteil aus der Einkommensteuer 8861,—, Anteil aus der Körperschaftssteuer 639,—, Anteil aus der Umsatzsteuer 4110,—, Anteil aus der Grund- erroerbfteuer 1000,—, Anteil aus der Körperschafts, steuer (Versorgungsbetriebe) 1500,—; Kapitalzinsen E 102,40, A 1734,96; Schuldentilgung E 171,06, A 1371,06; Rücküberweisung aus der Vermögens- abteilung E 23 606,13; Gemeindeumlagen (einschl. staatl. Gewerbesteuer u. Kreisumlagen) E 83 000,— Mark, A 3480 Mark.
B. Vermögen.
Gebäude E 8100,— Mark, Ä 9400 Mark; Salbungen E 25 000,—, A 23 606,13; Errichtung einer Schießplatzanlage E 1000,—, A 2650,—; Kapitalien und Erneuerungsfonds E 9263,71 Mark, A 7989,66 Mark.
Umfangreiche Feldbereinigungen im Kreis Lauterbach.
♦ Lauterbach, 23. April. Bürodirektor Jockel von der Dienststelle Lauterbach des Kulturbauamtes Oberhessen machte heute in einer Ta- gung der Bürgermeister des Kreises Lauterbach die Mitteilung, daß zur Durchführung desMeliorations-
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und Siedlungsprogramms in Hessen und zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung in 29 Gemeinden des Krei ses Lauterbach das Feld- bereinigungsverfahren angeordnet wird. Die Arbeiten sollen in aller Kürze begonnen und bis 1940 zu Ende geführt werden.
Landkreis Gießen.
* Großen-Linden, 23. April. Der Angestellte unserer Stadt Ludwig Weiß III. konnte dieser Tage sein 30jähriges Arbeitsjubiläum begehen. Der Jubilar genießt bei der Be- völkerung hohe Wertschätzung.
0 Saasen, 23. April. Durch die andauernden Niederschläge hat die W i e s e ck in unserer Gemarkung so viel Wasser, daß das Wiesengelände oberhalb unseres Dorfes überschwemmt ist. Einigen Hausfrauen, die auf der Wiese Wäsche zum Bleichen ausgelegt batten, wurden in der Nacht Zum Mittwoch Wäschestücke von dem Wasser fort- geschwemmt, jedoch konnten sie, da sie sich zum Teil in Kanälen verfingen, wieder geborgen werden. In dem nahen B o l l n b a ch hat das Wasser die Hauptstraße und den Dorfplatz überschwemmt, ebenso stand die Kreisstraße Saasen—Bollnbach an mehreren Stellen wieder unter Wasser. In den Gärten und Wiesen wurde ansehnlicher Schaden angerichtet.
Amtsgericht Gießen.
Wegen Uebertretungen der Reichsstraßenverkehrsordnung ist der H. Sch. aus Gießen zu Geldstrafen von 5 uni) 20 RM., zusammen 25 RM., durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen verurteilt worden. In der Hauptverhandlung auf seinen Einspruch hin wurde festgestellt, daß der Angeklagte am 24. Januar 1937 gegen 14.45 Uhr mit seinem Fahrrad durch die Mvltkestraße ständig neben einem anderen Radfahrer herfuhr, obwohl dies des starken Verkehrs wegen verboten ist. Nachdem er von einem Beamten auf das Unerlaubte seines Tuns hingewiesen worden war, benahm er sich noch sehr frech. Da der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft ist und er nicht voll geständig mar, seine Schuld einwandfrei festgestellt werden konnte, verurteilte ihn das Gericht zu der gleichen Strafe wie im Strafbefehl. Die Strafe ist im Nichtbeitreibungsfalle mit je einem Tag Haft für je 5 RM. Geldstrafe zu ver- büßen.
Kleine Strafkammer Gießen.
Der H. D. I. aus Melbach hatte sich gestern vor der Kleinen Strafkammer wegen Sachbeschädigung zu verantworten. Er war durch Urteil des Amtsgerichts Friedberg wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit einer Übertretung des § 367 Zisf. 8 des StGB, zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt worben, weil er Anfang Mai 1936, ohne im Besitz der hierzu erforderlichen polizeilichen Genehmigung gewesen zu sein, wiederholt mit einem Flo- bertgewehr auf Spatzen geschossen und weiterhin am 6. 5. 36 eine einem anderen gehörige Brieftaube abgeschossen hatte. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung kam aber zu dem gleichen Ergebnis, wie der erste Richter und verwarf die eingelegte Berufung kostenfällig.
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelte die Kammer sodann gegen den K. H. aus Gießen. Wegen Beleidigung war er vom Amtsgericht Gießen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Da ihm eine strafbare Handlung nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte, hob die Kleine Strafkammer das Urteil der ersten Instanz auf und sprach den Angeklagten frei.
Das Urteil
im Prozeß gegen die Bibelforscher.
Lpd. F r a n k f u r t a. M., 23. April. Das Son- deraericht beendete am Freitag den Bibel- f o r s ch e r p r o z e ß, der sich gegen 16 Angeklagte aus Fellingshausen (Kreis Wetzlar), Burgsolms und S)a i g e r richtete. Von den Angeklag- ten wurden fünf zu je drei Monaten und je einer 3u fünf bzw. sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die übrigen Angeschuldigten wurden freigesprochen, darunter auch der des Ämtsverbrechens nach § 346 StGB, beschuldigte frühere Bürgermeister von Fellingshausen.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
E. E. in D. Urenkel (KinderderGeschwisterkinder) können nach bürgerlichem Recht die Ehe miteinander eingehen; die Gefahr, daß die Kinder aus einer zwischen Urenkeln geschlossenen Ehe krankhaft veranlagt sein werden, ist nicht ganz unmöglich, aber im höchsten Grade unwahrscheinlich.


