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Aus der Ausstellung „Gebt mir vierZabre Zeil"
Wie soll nun das bürgerliche Recht endgültig neu geregelt werden? Nach Schlegelberger ist das durch eine Ueberarbeitung des BGB. wegen der vollkommen anders oorzunehmenden Einteilung der einzelnen Rechtsgebiete nicht möglich. Auch die Schaffung eines neuen BGB. hält Schlegelberger für eine Unmöglichkeit, weil Gesundung und Volksnahe unseres Rechts nur zu erzielen fei, wenn man auch äußerlich die Verschiedenheit der Lebensgüter in die Erscheinung treten lasse. Jn Zukunft sollen vier große Gruppen des bürgerlichen Rechts besonders behandelt werden:
1. Das Recht der Personen. Dazu gehören z. B. die Vorschriften über Rechts-, Geschäfts^ und | Deliktsfähigkeit, Entmündigung, Todeserklärung, I Willenserklärungen, Persönlichkeitsrechte, Urheber-1
rechte und namentlich auch das Ehe-, ftamttleti und Erbrecht. n
2. Das Recht der Gemeinschaften, d. h der Vereine und Körperschaften, aber m. E. wohl an* der Handelsgesellschaften.
3. Das Grundstücksrecht, welches sowohl dingliche wie auch obligatorische Rechte an Grund, stücken umfaßt und auch die Nachbar- und Nutzunas. -rechte und das Grundpfandrecht behandelt, schließ, lich auch das Recht der Wohnstätte und Gewerbe, statte sowie das Grundstückspachtrecht.
4- Der Rechtsverkehr d e s tä gli*en Lebens. Dazu rechnen die Vorschriften über Ver- träge, Schadensersatz, Arbeit und Lohn, Güter- erzeugung und Güterverteilung, Geld und Geldleihe
Es sollen nun nicht etwa der genannten Ein* teilung entsprechend vier neue Gesetze an die Stelle des BGB. treten. Vielmehr soll der gesamte Rechts, stoff in Einzelgesetzen in Angriff genommen werden. Vorbehalten bleibt dann, sobald das Pro. gramm eines Teiles erfüllt ist, die zu ihm gehören- den Einzelgesetze zu einem einheitlichen Gesetz in fortlaufender Zählung zu vereinigen. Endlich wird auch zu prüfen sein, ob und wieweit die bereits seit der Erhebung erlassenen Einzelgesetze in die neue Gesamtregelung einzubeziehen sein werd-n
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„Großvater, bist du fertig, der Müller wird schon warten?" So schallte eine jungmännliche Stimme durch das kleine Kantorhaus, und als nicht gleich eine Antwort zu hören war, sprang der Rufer, ein stattlicher Bursche, dem die Lebensfreude nur fo aus Öen stahlblauen Augen blitzte, mit Riesensätzen die alte Stiege hinauf, daß die Treppenbalken heftig mit ärgerlichem Knarren gegen diese ungestüme Behandlung protestierten. Unbekümmert klinkte er hart die Tür des Arbeitszimmers auf, in dem er den Großvater vermutete, und als er sah, daß dieser schon im Festtagsanzug am Fenster stand, sauste er ebenso eilends wieder die Treppe hinunter. ,Zch spanne gleich an", rief er zurück und war wie der Wind aus dem Hause.
Der weißhaarige Alte blickte versonnen über die reifen Felder, die hinter dem Schulgarten sich in erchlose Weiten zogen, und blieb, dem Enkel den Rücken zugewandt, unbeweglich stehen, als dieser den Kopf ins Zimmer steckte. Jetzt, aus seinen Traumen aufgescheucht, fühlte er, wie ihm die Augen feucht geworden waren, und mit dem Handrücken wischte er sich die Spuren seiner Rührung aus dem Gesicht, damit der Enkel nichts merke. In fernem Herzen ist Fefttaasftimmung, denn in einer auten Stunde wird das Ziel erreicht fein, das schon feit Jahrzehnten wie eine Sehnsucht in seinem Herren brannte und für das er Jahr für Jahr Taler um Taler zurückgelegt hatte.
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. . , storie. Die Zeit ist
v , -- -’orfenmütter kommen und gehen, aber immer halten sie das Erbe der Väter hoch, einer reicht es dem anderen weiter, und stolz lebt nut ihnen die Geschichte des Urahnen, der in A Fr°?.Zchenzeit für fein Vaterland starb und am Muhlenhügel begraben liegt.
Warum wurde diese Geschichte hier erzählt? - Werl cmch du, lieber Leser, Vorfahren hast, die am Webstuhl der Geschichte deines Volkes die Fäden feines Schicksals gewebt haben. Vielleicht weißt du davon wemg oder gar nichts, darum forsche nach m demer Familiengeschichte, und auch du wirst mit Stolz von den Taten deiner Ahnen erfahren.
. Der „Hi ls - mi t- W e ttb e w e r b , den die deutsche Jugend auf Veranlassung des National- sozialistischen Lehrerbundes, des Ras- senpolitischen Amtes der NSDAP, und des Propagandaministeriums austrägt, wird tn fo mancher Familie das Erkennen und Wissen um das Wirken der Vorfahren aufdecken, die auf ihren Schultern in vergangenen Zeiten ein Stückchen deutscher Geschichte trugen. E.
Die alte Korsenmühle soll heute wieder ihren Eigentümer wechseln und zurückkehren in den Besitz feiner Familie. Die Mühle war, solange sie stand, immer von dem Vater auf den Sohn übergegangen, bis dann mit einem Schlage, vor 60 Jahren, ein grausames Schicksal die Reihe unterbrach. Noch lebhaft erinnert er sich der schrecklichen Tage. Die Heerscharen Napoleons waren im Lande, zerstampften die Aecker und was nicht niet- und nagelfest war, verschwand auf den Wagen und in den Taschen öer Feinde. Aus der Mühle war es einsam geworden. Sem Vater hatte sich dem Könige für die Ver- retöigung des Vaterlandes gestellt, und zwei Wochen spater tränkte fein Blut die heimatliche Erde. Einen Monat darauf raffte ein böses Fieber die Mutter dahin Sein Großvater und er, damals ein kleines Bürschchen von 10 Jahren, blieben allein auf der zurück. Die französischen Truppen rückten immer näher, und eines Tages kamen preußische Reiter auf die Mühle, sprachen lange mit dem Großvater und jagten bei Nacht und Nebel wieder Eon. Am anderen Morgen galoppierten ftanzö- fifche Offiziere den Mühlweg herauf, machten sich's in der Mühle beguem, schlugen große Karten auf und sandten Meldereiter in die Umgebung.
Eines Nachts, als er in tiefem Schlafe zwischen den Mehlsäcken lag, erwachte er von einem wüsten Lärm, Schimpfen und polternde Schritte drangen an sei Ohr, und als er die Augen aufschlug, 'sah er im Flackerschein einer Laterne, wie die fremden Soldaten den Großvater aus dem Oberraum die Treppe hinunter und aus der Mühle heraus zerrten. Unfähig, vor Schrecken ein Glied zu rühren, lag er den Rest der Nacht mit weit aufgerissenen äugen regungslos auf feinem Lager. Als in der frühen Morgenstunde die Sonne zu den Fensterchen der Muhle hineinblickte, zog er sich fröstelnd die Decke über die Schultern und wartete weiter vergeblich auf die Rückkehr des Großvaters. Da plötzlich ließen ihn erregte Stimmen und laute Kommandorufe aufhorchen, die durch die dünnen Holzwände drangen. Ein hell aufpeitschender Knall folgte, und dann wurde es wieder ruhiger in der Muhle. Noch immer wagte er sich nicht aus seiner Ecke heraus, und ängstlich beobachtete er nur die
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schossen und verscharrt wurde. Die Dorfleute raunten sich zu, daß er damit das Dorf vor der Aus- Plünderung gerettet hätte, weil die Feinde schnell abziehen mußten. 600 Franzosen aber wurden doch "och umganaen und konnten gefangen genommen werden. Viele Pläne und wichtige Aufzeichnungen hat man ihnen abgenommen.
Nun, da der Großvater tot war, kam er zu einem Onkel in die Stadt, und die Mühle ging in fremde Hande über. Vergessen konnte er sie aber nie, immer wieder stieg das Geschehen jener Tage m seinem Gedächtnis auf. Die Jahre vergingen, und aus dem zehnjährigen Buben war ein statt- ucher Mann geworden, der sich dem Lehrerberufe zugewandt hatte und der überglücklich war als ihm die freigemorbene Lehrerstelle feines Heimatdorfes überlassen wurde. Mit feiner jungen Frou Zog er in das kleine Kantorhaus ein. Drei Mädchen schenkte sie ihm, der Junge blieb aus. Der B'iö von dem er träumte, daß er einst Müller werden mußte. So wuchsen die Töchter nun heran, heirateten und schenkten ihm die Enkelsöhne. Der eine" ernte das Müllerhandwerk, und als es das Sch'ck- al wollte, daß der derzeitige Mühlenbesitzer kinber- ws blieb und jetzt, alt an Jahren, die Mühle zum verkauf ausbot, da sollte nun wieder einer, aus einem Fleisch und Blut hervorgegangen, in der Muhle Einkehr halten.
So steht die Korsenmühle, wie sie feit den Tagen chrer geschichtlichen Bedeutum heute noch. Es lebt noch ihre S
Zwei Offiziere, die eiligst ihre Sachen zusammen- packten und Hals über Kopf die Mühle verließen. Es mochten wohl zwei Stunden seitdem vergangen sein, und da sich nichts rührte, eine Totenstille brau, ßen wie drinnen war, stand er auf und ging den Großvater suchen. Nirgends war er zu finden. Am Mittag holte ihn eine Verwandte aus dem Dorfe die weinend ihre Arme um ihn schlang. Aus den verschüchterten Reden der Frauen reimte er sich zusammen, was in der letzten Nacht geschehen war und bekam die Gewißheit, daß der Großvater nie wieder fönte. Er wußte nun, daß der Großvater m den Nächten mit einer Laterne Zeichen aus der obersten Mühlenlucke gegeben hatte, bis er dabei entdeckt und anderen Tags vor feiner Mühle er
wache an den wenigen schönen Tagen in bunt gewischten Gruppen radfahrend sich über die Inseln zerstreut. Wundervoll die Farben- und Formenpracht der ozeanischen Tierwelt, die man im Agua- rium bewundern kann, interessant und schön die großen Tropfsteinhöhlen. So gehen die Tage trotz des immer schlechter werdenden Wetters schnell und erholsam dahin. Und wieder versammelt ein wohl- gelungener Bordempfang Teile der Besatzung mit unseren liebenswürdigen englischen Gastgebern am Sonntag, dem 24. März.
Als wir in der Frühe des Montags aus dem Hasen drehen, steht die Besatzung des Vermessungsschiffes an Deck, und herzliche Abschiedssignale werden nach dem Zeremoniell mit den neugewonnenen Freunden ausgetauscht. Draußen umkreisen uns die flinken Motorboote des Prinzeßhotels, deren muntere Prinzessinnen" ihren speziellen Freunden noch eine Exttafreude bereiten wollen. Im schmalen Fahrwasser der Bucht passieren wir den einlaufenden englischen Dampfer „Monarch of Bermuda“, dessen zahlreiche Gäste sich winkend auf den Promenadendecks der Backbordseite drängen. Noch einmal lassen wir das freundliche, typisch englisch anmutende Land- schaftsbild auf uns wirken, eifrig wird nach dem Wegtreten diskutiert, wo man mit dem Fahrrad gewesen war, und wo es am schönsten gewesen sei. Nachdem die freie See erreicht ist und der Lotse uns nach herzlichem Abschied verlassen hat, nehmen wir K u r s a u f d i e A z o r e n , die vorletzte Etappe vor dem Erreichen des europäischen Festlandes.
Aus alledem leuchtet ein, daß das BGB. beseitigt werden muß. Das kann aber erst geschehen, wenn neue Gesetzesbestimmungen an feine ©fette getreten sind. Teilweise ist das zwar schon geschehen. Im überwiegenden Teil harrt diese schwierige Ausgabe aber noch der Lösung. Im nationalsozialistischen Geiste neu geregelt sind bereits öie wichtigen Substanzwerte Boden, Arbeit fea I V ,u n& ®^re' und zwar durch bas Reichs-' erbhofgesetz vom 29. September 1933, das Gesetz iaoj bnung 6er nationalen Arbeit vom 19. April 1934 unb die Nürnberger Gesetze vom 15. Septem» ver 1935 zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Ferner sind einige Handels- r e g 111 cf) e Gebiete neu geortet. So sind das Wechfelgefetz vom 21. juni 1933, das Scheckgesetz vom 14. August 1933, sowie das Patentgesetz Gebrauchsmusterschutzgefetz und Waren- zeichengefetz vom 5. Mai 1936 erschienen. Auch sind z. B. im Aktienrecht grundlegende Aenderungen vorgenommen worden.
Was geschieht nun aber mit den noch nicht neu geordneten Rechtsgebieten des bürgerlichen Rechts? Sie sind im nationalsozialistischen ouszulegen. Wenn nach den Paragra- ^^en 157, 242 BGB. Verträge so auszulegen sind, und der Schuldner die Leistung fo zu bewirken hat nüc Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Ser« kehrssitte es erfordern, fo bedeutet bas heute, daß alles ^anbeln baran gemessen werben muß, ob es ber Gesamtheit nutzt ober schabet. „Gute Sitte" im ©inne ber Paragrahpen 138 unb 862 BGB ist roieberum nur, roas ber Volksgemeinschaft nützt Derkehrssitte sein. Unb nur bie- Sril bie der heutigen national-
ozialistischen Volksanschauung entspricht, wie sie in öen 25 Programmpunkten ihren Niederschlag ae- unden bat (Sgl. Dr. Burckhardt „3latlonalWa. httifcfjeJRedjtsabfmbung" in „Der beutsche Justizbeamte Nr. 20 vom 6. Oktober 1935.) d
Das alles aber sind nur Auslegungsregeln. So-
Der Nationalsozialismus fyat nicht nur unsere Cebensauffaffung von Grund auf gewandelt. Er hat uns auch als natürliche Folge davon eine dementsprechende gänzliche neue Rechts- auffaffung oebracht. Das Recht ist nicht mehr eine ©onberangelegenheit des Juristenstandes, sondern Sache des ganzen Volkes. Das Recht muß gerecht sein, d. h. dem Rechtsempfinden des Volkes entsprechen. Die Ausgabe des Rechtes ist es, das Wohl der deutschen Volksgemeinschaft zu gewährleisten. Recht ist, wie Reichsminister Dr. Frank erklärt hat, Erziehung des Volkes zum Gemeinschafts, dienst. Zutteffend sagt Frank: „In dieser Welt von heute kann ber einzelne nur bestehen als Kamerab in ber Schicksalsgeschlossenheit ber völkischen Genossenschaft ..." „Unb fo ist bas Recht des Reiches Adolf Hitlers das typische Ordnungsinsttument einer auf Gedeih unb Verderb verbundenen Gemeinschaft deutscher Volksgenossen." (Vergl. Frank, das Recht im Reich in „Deufiches Recht" Heft 1/2 1937.) Um diesem neuen Geiste Gesetzeskraft zu geben*bedurfte es einer grundstürzenden Aenderung unserer bisherigen liberalistischen Oebanfengängen huldigenden Gesetze. Auf dem Gebiete des Strafrechts ist es zuerst zu einer umfassenden Erneuerung des geltenden Rechts gekommen. Das neue Strafgesetzbuch liegt im Entwurf fertig vor unb wird vom Reichs- kabinett beraten, lieber die Neuordnung des bürgerlichen Rechts hat Staatssekretär Dr. Schlegelberger in der Universität Heidelberg einen Vorttag gehalten, den er bezeichnenderweise „Abschied vom BGB." nennt. An Hand dieses Vor- träges soll km Folgenden kurz dargelegt werden, wie diese Neuordnung des bürgerlichen Rechts ge- dacht ist.
Das neue Recht beruht zunächst auf dem Funda- mentalsatz: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz". Zum zweiten hat sich ein Wandel in der Bewertung der Lebensgüter vollzogen. Mit beiden Grundsätzen steht unser Bürgerliches Gesetzbuch nicht im Einklang. Das BGB. stellt das Recht des Einzelnen in den Vordergrund. Es ist vom reinen Individualismus beherrscht. Es beginnt mit der rechtlichen Ordnung und Sicherung des Vermögens und bringt erst im weiten Abstand Vorschriften über Ehe und Familie. Im neuen Recht aber steht über dem Recht des Einzelnen das Recht der Volksgemeinschaft auf Leben in Ehre unb Freiheit, das Recht des ganzen Volkes auf Förderung des allgemeinen Wohlstandes unb Pflege । feiner kulturellen Güter. \
Das BGB. kennt ferner keinen Unterschied in der 1 Bewertung der Lebensgüter und ist ein Gesetzbuch der Konstruktionen unb Abstraktionen, ' also einer reinen Begriffsjurisprubenz, die sich nur i an Juristen wendet unb auf Volksnähe verzichtet. Es behanbelt z. B. Eigentum, Miete unb Vertrag ou "i^-'itliche Begriffe ohne Rücksicht auf bie Le- I b auf bie sie sich beziehen. Das Eigentum I if* ^bfätzlich bas Recht, mit der Sache nach Be- k
l b-n verfahren und andere von jeder Einwirkung
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unö Fülle. Berühmt sind die teuren Parfüme, öte tn der Lilly Factory und anderen Pflanzungen fix und fertig hergestellt werden. Interessant das Verfahren: Zwischen den einzelnen Schichten eines saro- und geruchlosen Fettes werden die frisch gepflückten Blüten gebettet und dies so lange wiederholt, bis das Fett, das die Eigenschaft hat, Gerüche sehr schnell aufzunehmen, mit den Duftstoffen völlig gesättigt ist. Dieses duftende Glyzerin bildet den Grundstoff bei der Herstellung der Parfüme. Von freundlichen Grazien werden wir durch die ganze Anlage geführt und müssen ein Probefläschchen des köstlichen Parfüms als Andenken mitnehmen.
Wir hatten Glück mit dem Wetter, als wir uns 3um Ausflug entschlossen, denn die folgenden Tage zeichnen sich durch Sturm und Regen aus. Reger kameradschaftlicher Verkehr hat sich mit den englischen Kameraden an Land und mit der Besatzung eines Vermessungsschiffes entwickelt, bas vor uns im Hafen liegt. Zahlreiche Coctailpar- fies, Einladungen der Behörden und Ausflüge bringen Abwechslung und Zerstreuung. In der Crassy- bucht wird eifrig Bootsdienst und Segeln betrieben, solange es das Wetter irgend zuläßt, und der Abend bringt angenehme Abwechslung bei Konzert und Tanz in den uns bereitwilligst geöffneten, sehr geschmackvoll eingerichteten großen Hotels, mit deren Gasten sich ebenfalls mancherlei Beziehungen, zum Teil zartester Natur herüber unb hinüber gesponnen haben. In ben schnittigen Motorschnettbooten ihrer Hotels unb sie in ben Jachten bes Royal-Jacht-Clubs kommen sie herübergebraust zur Schiffsbesichtigung.
SSS - interessante Ausstellunasstücke werben jetzt auf dem Ausstettungsgelände am
Äaiferöamm in Berlin für die Ausstellung „Gebt mir vier Jahre Zeit" aufgebaut. Diese Aufnahme zeigt das Modell derBurgDogelfang. — (Scherl-Bilberbienst-M.)
Die Aeiwrbmmg des bürgerlichen Rechts.
Von Landgerichtsrai Dr. Bergmann.
auszuschließen. Dabei ist es gleichgültig, ob es im einen Falle um einen Tisch, ein Buch ober Lebensrnittel, in einem anderen Falle aber um Stuck des geheiligten Heimatbodens handelt. Das Grurwstuck als „unbewegliche" Sache ist ihm ebenso eine Handelsware wie jedes landläufige Verbrauchsgut. Die Miete eines Buches fällt unter ben gleichen Begriff bes Mietvertrages wie bie Miete einer Wohnstätte. Der Vertrag über bas eheliche Güter- recht ist ein Vertrag wie jeher anbere auch. In allen brei angeführten Fällen ist rechtlich kein Unterschieb gemacht, obwohl es sich jeweils um zwei unvergleichbare Lebensoorgänge hanbelt. Es ist deshalb erforberlich, baß bie Rechtsgebote an bie nd)tige Bewertung ber Lebensgüter angepaßt wer- ben. Unmöglich ist es z. B. auch, baß im BGB. bie Freiheit im Recht ber unerlaubten Hanblungen mit bem Eigentum auf eine Stufe gestellt werben, unb
"Eh^" in feinem Sprachschatz überhaupt nicht vorkommt.
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Jßonn liefe Men Eisenöch tack beschleunig können Maten Indien nach möglicherweise r weg »« dench südchinesischen; Ihamo in L gleichfalls schon aber die Fortse der Hauptstadt schwieriges ( Kunlong als wenn die Lini> große Kunstbau Brücken nötig, dernisse $u übe hintermdischen Jünnanfu baut krieg vollendet. Gebirgsland di den französische Südchina als Sphäre" mit Frankreichs zu
Um die Jahf einem politisch! zum Zerfall ui Jnteressengebie! der Amerikane heraus bemächi ten im Kriege dort einen Sti ein benachbart land saß in di englischen Kai .^anghe Basin Mlrlchma ged anMrlden, u allein zuruckzr tschou-tzuchi. i Rede. Es har lung Chinas, offenen! den amerikan rungder japt
SrLZK ™"lbonT0lfan:! Sr,n'mi^8heD5rferl^n9■6”On ®«W nicht geändert ist, bi-ibt der Rich-
gen, auch einzelne Palmen" Fypr'efsen und Maha- über ^weima^ oerkehrenden Fa^hre her^- ter baran gebunben. Es steht nicht in seiner Macht,
gonibäume, bie üer^iebenften3^ropenaemäcf)^f^unb ßiHfÄ? W große weiße von sich aus zu entscheiben, welche Gesetze etwa noch
enblich das schönste B l ume nbfeu m e n aZ Kinn Ü ,n anzuwenden sind, und welche nicht. Das ist wieder-
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