Ausgabe 
21.12.1937
 
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Aepfelmarmelade, Apfelgelee mit Erdbeersaft und Apfelgelee mit Himbeersaft 42 Pf. und Himbeer- Apfelmarmelade 45 Pf.

Gießener Wochenmarktpreise.

* Gießen, 21. Dez. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 5 bis 10, Eier, deutsche, Klasse B 12, auslän­dische 11, Wirsing, Vi kg 10 bis 12, Weißkraut 7 bis 8, Rotkraut 7 bis 12, gelbe Rüben 10 bis 12, Karotten 10 bis 12, rote Rüben 10, Spinat 18 bis 20, Unterkohlrabi 8, Grünkohl 15, Rosenkohl 25 bis 28, Feldsalat, Vio 8 bis 10, Tomaten, V» kg 40 bis 45, Zwiebeln 8 bis 9, Meerrettich 30 bis 60, Kürbis 5 bis 6, Kartoffeln, % kg 4 Pf., 5 kg 40 Pf., 50 kg 1. Sorte 3,45 Mark, 2. Sorte 3,25, 3. Sorte 3 Mark, Aepfel, Vs kg 10 bis 20 Pf., Birnen 10 bis 15 Pf., Hähne 1 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 85 bis 90 Pf., Gänse 1 bis 1,15 Mark, Blumenkohl, das Stück 10 bis 50 Pf., Salat 8 bis 25, Endivien 8 bis 12, Lauch 5 bis 8, Rettich 5 bis 10 Pf.

*

LPD. AenderungderPrüfungsbeftim- mungen im Veterinärdienst in Hessen. Durch Verordnung des Reichsstatthalters in Hessen wird bestimmt, daß die bisherige Vorschrift in den Bedingungen für den Staatsdienst im Veterinärfach (§ 2 Abs. 6 vom 22. Januar 1924) aufgehoben wurde, die besagte, daß zur Prüfung nur Bewerber zuge­lassen werden, welche u. a.die Prüfung für Tier­zuchtinspektoren bestanden haben".

** Nikolaus-Abend der Vogtschen Handelsschule. Am Samstag versammelte die Vogtsche Privat - Handelsschule, wie man uns berichtet, die Schülerinnen und Schüler- zu einem Nikolaus-Abend nn Katholischen Vereins­haus. Der ganze Abend stand im Zeichen des Rundfunks. DerReichssender Gießen" brachte ein vollständiges Tagesprogramm vom Morgenspruch bis zur Nachtmusik. Neben musikalischen und hu­morvollen Darbietungen wechselten Vorträge und Kurzszenen miteinander ab. Die Sportansage konnte von guten turnerischen Leistungen berichten. Schulleiter, Diplom - Handelslehrer H e y d e r, sprach zu den 'Eltern und Schülern über das Thema Leistung in Schule und Praxis". Nach einem un­terhaltsamen Spiel besuchte der gutgelaunte Niko­laus, reichbeladen mit Sündenregistern und Päck­chen, die Teilnehmer des Abends. Zur bunten Nachtmusik der Kapelle Einbrodt wurde dann eifrig getanzt.

Zum (Sattenmord Krollmann.

Der Täler begeht Selbstmord. Eine weitere Verhaftung.

D a r rn st a d t, 20. Dez. (Lpd.) Die Iustizpresse- stelle Darmstadt teilt mit:Der am 22. November unter dem Verdacht des Mordes an seiner Ehefrau in Untersuchungshaft genommene Jakob Kroll- mann aus Sprendlingen (Rheinhessen) hat sich im Gerichtsgefängnis in Mainz durch Selb st mord der irdischen Gerechtigkeit entzogen. Einige Tage' zuvor hat Krollmann eingestanden, seine Frau planmäßig und unter Vorbedacht getötet und-zur Vernichtung der Tatspuren den bereits in einem früheren Pressebericht mitgeteilten Kraftwagen. Unfall vorgetäuscht zu haben. Von einem bereits zu Pfingsten gefaßten früheren Mordplan hatte der Täter zunächst Abstand genommen, weil er seine Entdeckung befürchtete. Zwischenzeitlich ist nunmehr auch die an der Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses beteiligte Maria Les k e unter dem Verdacht der Beihilfe zum Mord in Haft genommen worden. Krollmann unterhielt zur Leske Beziehungen, die nicht ohne Folgen geblieben sind, und hatte für den Fall des Gelingens seines Mord» planes Heiratsabsichten."

Rundfunkprogramm

TNillwoch, 22. Dezember.

6 Uhr: Morgenspruch, Gymnastik. 6.30: Früh- konzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Werkskonzert. 10: Schulfunk. Modranicht, die Nacht der Mütter. Hörfolge. 10.30: Hausfrau, hör zu! 11.40: Gaunachrichten. 11.45: Deutsche Scholle. Honigkuchenduft zieht durch das Haus. 12: Mittaas­konzert. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Die Geige lockt die Geige weint (Schallplatten). 15: Volk und Wirt­schaft. Die Werkstätten des Weihnachtsmannes. 16: Nachmittagskonzert. 17.30: Lieder und Klavierstücke von Julius Weismann. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Nachrichten 19.10: Unser singendes, klingendes Frankfurt. 21.15: Hochschwarzwälder Weihnachts­legende. 22: Nachrichten. 22.20: Kamerad, wo bist du? 22.30: Unterhaltung und Tanz. 24 bis 1: Nachtkonzert.

Briefkasten der Redaktion.

R. R.» Vleichftraße. Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer in Gießen. Dort er­halten Sie alle gewünschten Aufschlüsse.

Aus den Gießener Gerichtssäten

Fwd. Die Reichsstelle für Tiere und tierische Er» zeugnisse läßt durch Viehhändler und Viehgenossen-

d i g k e i t von dem eingehalten werden muß, der in eine Hauptstraße einbiegen oder diese überque-

Wirtschaft.

Futtermttel zur Sckweinelieferunqsaktion 1938

chelheim. Dort geriet er beim Ueberholen eines Kuhfuhrwerks nach links auf das Bankett und fuhr so dicht an einem dort mit seinem Fahrrad stehenden Passanten vorbei, daß dieser zurücktaumelte und nur durch energisches Zupacken anderer-Passanten davor bewahrt blieb, in die Bieber zu stürzen. Obwohl man annehmen sollte, daß der Angeklagte durch die- sen Vorfall gewarnt sei, ließ er sich kaum acht Tage später ein neues, diesmal schwereres Unglück zu­schulden kommen. Er war mit seinem Wagen auf einem Lagerplatz in der Nähe von Heuchelheim und schickte sich gerade an, von dort auf die Straße RodheimGießen,herauszufahren, um nach rechts in Richtung Gießen abzubiegen. Im gleichen Augen­blick kam ein mit 2 Personen besetztes Motorrad aus Richtung Rodheim. Der Motorradler versuchte, an dem etwa auf halber Höhe des Fahrdamms sich befindlichen Wagen des Angeklagten vorbeizukom­men. Dabei streifte er aber den Wagen noch so stark, daß er zu Fall kam und infolge dieses Un­falls ein Bein verlor. Der Soziusfahrer wurde gleichfalls erheblich verletzt. In der gestrigen Haupt­oerhandlung wandte der Angeklagte ein, infolge der Unübersichtlichkeit der Ausfahrt habe er den Ver­letzten erst wahrnehmen können, als er sich bereits auf der Mitte der Straße befand. Er habe dann auch sofort abgestoppt, jedoch den Zusammenstoß nicht mehr verhindern können. Demgegenüber sagte der Verletzte aus, daß der Wagen des Angeklagten wohl langsam herausgekommen fei, jedoch von ihm erst spät habe bemerkt werden können, daß er nicht mehr in der Lage war, abzustoppen. Das Ge­richt kam zur Bejahung der Schuldfrage, weil der Angeklagte gerade infolge der Unübersichtlichkeit der Auslahrt noch vorsichtiger zu Werke gehen und sich erst vergewissern mußte, ob auf der Straße von links ein Fahrzeug nahte. Im Übrigen war dem Angeklagten ganz genau bekannt, daß die Straße an dieser Stelle ausgesprochen stark belebt ist, und er hätte diesem Umstand in größerem Maße Rech­nung tragen müssen. Mit Rücksicht auf die Schwere der Verletzungen hielt das Gericht eine exemplarische Freiheitsstrafe für notwendig und erkannte auf 6 Wochen Gefängnis und 20. Reichs- mark Geldstrafe.

Büdingen bauteinneues Schwimmbad.

LPD. Büdingen, 18. Dez. Die Ratsherren der Stadt Büdingen nahmen Kenntnis von dem Pro­jekt der Erbauung eines Schwimmbades. Mit der Rentkammer wurde ein Vertrau auf 99 Jahre wegen Überlassung des Geländes abgeschlossen.

mehr auf einen kleineren Gang herunterzuschalten, als zu wenig." Denn der Verkehrsbeamte hat nach den neuen Bestimmungen die Anweisung und Pflicht, in jeden Uebertretungsfall rücksichtslos ein­zugreifen.

Da die neue Verordnung Zusatzbestimmungen in Einzelfällen zuläßt, ist es jetzt ganz in die Hand der Kraftfahrer gegeben, entweder gewissenhaft ge­rade diese Bestimmung zu erfüllen, oder andernfalls schärfere Gebote herauszufordern. Der national­sozialistische Staat hat mit Rücksicht auf die Wirt­schaftlichkeit der Kraftfahrzeughalt^ng vorläufig'auf die Vorschrift verzichtet, die Fahrzeuge vor dem Einbiegen in eine Hauptstraße oder vor ihrer Ueberquerung ganz zum Halten bringen und erneut anfahren zu lassen. Um aber wirkungsvoll das Le­ben und die Gesundheit vieler Volksgenossen und wertvolles Material zu schützen, wird wenn eine bemerkenswerte Besserung in der Fahrweise nicht eintritt der Reichsführer ff und Chef der deut­schen Polizei nicht davor zurückschrecken, ein gene­relles Haltegebot vor Hauptstraßen anzuordnen. Es wird aber von jedem Volksgenossen im national­sozialistischen Staat in Zukunft so viel Disziplin im Straßenverkehr erwartet, daß die Unfälle auf ein erträgliches Maß Furückgehen.

Beschränkungen Der Geschwindigkeit unter 40 Kilo­meter je Stunde dürfen im übrigen nur für ein­zelne Straßen, nicht aber mehr für ganze Ortschaf­ten angeordnet werden.

Die neue Straßenverkehrs-Ordnung.

Unser Berkehrsfachmann hat das Wort. _

Das Jahr 1938 werden jetzt Die Vorschriften über Die Durchführung der Futtermittelbelieferung im Rahmen dieser Aktion veröffentlicht. Die Re-ichs- stelle für Getreide, Futtermittel und sonsttge land­wirtschaftliche Erzeugnisse stellt über einen Futter- mittelverteiler den Mästern je Schwein 250 Kilo­gramm Mais und 100 Kilogramm Zuckerrüben­schnitzel zusätzlich zur, Verfügung. Die Auswahl Der Futtermittelverteiler, über die allein diese zusätz­lichen Mengen verteilt werden, .soll nach Den jetzt veröffentlichten Vorschriften so erfolgen, Daß Die Futtermittel Den Mastern möglichst günstig gelie­fert werden können. Unter diesem Gesichtswinkel

Gin Wort zur Fahrgeschwindigkeit.

Zur Einleitung Der Straßenverkehrs - Ordnung wird im § 1 Der allgemeinen Vorschriften Die Grund­regel ausgestellt, daß j e D e r Teilnehmer am öffent­lichen Straßenverkehr sich so zu verhalten hat, Daß Der Verkehr nicht gefährDet wird. Damit ist schon angeDeutet, Daß zum Beispiel die Kraftfahrzeuge sich nicht rücksichtslos ihren Weg vor Den anderen Fahrzeugen oder Wegebenutzern erzwingen und mit einem sinnlosen Tempo durch Die Straßen brausen Dürfen. Bei einem so unDisziplinierten Verhalten ist der Fahrer wohl kaum in Der Lage, Der Grundregel gerecht zu werden. Er hat vielmehr, so schreibt es der §9 Der StVO, vor, Die Fahrgeschwindigkeit so einzurichten, daß er jederzeit in Der Lage ist, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge äu leisten und Daß er Das Fahrzeug nötigenfalls rechtzeitig anhal­ten kann. Das gilt übrigens nicht nur für Kraft­fahrzeuge, fonDern schlechthin für alle Fahr­zeuge, auch für FahrräDer und Pferdefuhrwerke. Es muß für jeden Selbstverständlichkeit werden, daß an unübersichtlichen Stellen und Eisenbahnübergän­gen in Schienenhöhe besonders vorsichtig, D. h. lang­sam gefahren wird.

Keine Festsetzung

einer Höchstgeschwindigkeit.

Eine besondere Festsetzung einer Höchstge- schwindigkeit ist auch in der neuen Verord­nung mit Rücksicht auf die notwendige flüssige Fahr- weise nicht vermerkt. Nicht zuletzt hat man aber vor der Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit ab­gesehen, um an das Verantwortungsbewußtsein Der Fahrer zu appellieren, Die immer und stets Darauf bedacht sein müssen, jeder auftretenden kritischen Lage gerecht zu werden.

Die neuen Bestimmungen über Die Fahrgeschwin­digkeit bedeuten jedoch gegenüber den alten einen großen Schritt vorwärts. Ausdrücklich wird nämlich vorgeschrieben, daß eine mäßige Geschwin -

wird der Futtermittelverteiler, den die Viehhändler ober Viehgenossenschaften der Reichsstelle Vorschlä­gen, feinen Wohnsitz in einer Eisenbahnempfangs­station haben müssen, und zwar in einer solchen. Daß Den Mästern- Die Abholung Der Futtermittel durch Fuhrwerk zugemutet werden kann. Außerdem soll er so viele Mäster betreuen, daß mindestens eine volle Waggonladung Mais und möglichst auch eine solche Zuckerrübenschnitzel zusammenkommt.

Mein-Mainische Börse.

Mltagsbörse welker still.

Frankfurt a. M., 20. Dez. Die Börse hatte auf allen Gebieten sowohl des Aktien-, wie auch des Rentenmarktes weiterhin nur sehr kleine Umsätze. Man rechnet für Den Rest dieser Woche angesichts der bevorstehenden Feiertage kaum noch mit einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit. Es lagen weder nennenswerte Kaufaufträge, noch besondere Ab­gaben vor, zumeist hatten die geringfügigen Ab­weichungen am A ktienmarkt mehr oder minder zufälligen Charakter. Indessen mar Die Grundten­denz nicht unfreundlich, was sich auch in meist leich­ten Besserungen oder zumindest voll behaupteten Kursen ausdrückte. Veränderungen über Den Durch­schnitt von Prozentbruchteilen hinaus hatten ledig­lich Holzmann mit 151 <(149,50), Reichsbank mit 205 (204), anderseits Süddeutsche Zucker mit 212 (213). Am Montanmarkt blieben Verein. Stahl mit 112,13 voll behauptet, Mansfelder zogen auf 160,25 (159,50) an, während Hoesch und Mannesmann je 0,50 v. H. abbröckelten. Die Farben-Aktie lag mit 154 unverändert, ebenso u. a. AEG. mit 116,13. Westdeutsche Kaufhof mit 57, VDM. mit 166,65 und Mainkraft mit 95,75. Sonst notierten vorläufig Licht und Kraft mit 140,50 (141), Rheinmetall mit 142,13 (142,50) und Moenus mit 120,50 (120,25). Etwas Publikumsinteresse schien weiter in Bank­aktien zu bestehen.

Von Renten kamen Reichsaltbesitz 0,25 v. H. fester mit 129,50 zur Notiz. Kommunal-Umschuldung waren um 5 Pf. erholt auf 94,65. Nicht ganz be­hauptete Kurse hatten späte Schuldbuchforderungen mit 99,25 (99,40) und 4proz. Rentenbank-Ablösung mit 93,13 (93,25). Auch in den unnotierten Indu­strie-Anleihen beftand eher leichtes Angebot. Von amtlich notierten erhöhten sich 5proz. Röchling auf 102,50 (102), die übrigen waren verändert. Nahezu unverändert lagen ferner Stadtanleihen und Liqui­dation sp fa ndb ri e fe, für Gold Pfandbriefe und Kom­mun a l - Obligationen verblieb einige Nachfrage.

Auch in der zweiten Börsenstunde hielt die Ge­schäftsstille in vollem Umfange an, so daß weitere Notierungen kaum mehr erfolgten. Niedriger lagen Reichsbank mit 204,25 nach,205, im übrigen hörte man zumeist Die Anfangskurse fast unverändert. Die erst später notierten Werte hatten eine sehr un­regelmäßige Kursentwicklung bei Schwankungen bis 1 v. H. Fest lagen vor allem Betula mit 170 (168,25). Bis zu 1 v. H. höher lagen ferner u. a. Hapag, Aschaffenburger Zellstoff, Conti Gummi und Schuckert, im gleichen Ausmaß leichter u. a. AG. für Verkehr, Berger Tiefbau, Bemberg, Klöckner und Lahmeyer. Junghans nach Pause 123,50 (125). Don Großbanken Deutsche Bank 124 (123,75).

Der Freiverkehr war ruhig -und kaum ver­ändert. Etwas leichter lagen Rastatter Waggon mit 51 (52), Growag mit 89,50 (90), dagegen Ufa höher mit 70,25 (69,25). Tagesgeld unv. 2,75 v. H.

Abendbörse still.

Da auch für die Abendbörse kaum Aufträge ein« gegangen waren, hatte das Geschäft nur sehr klei­nen Umfang, und die meisten Der zur Notiz ge­kommenen Papiere lauteten nominell, wobei aber trotz Der herrschenden Geschäftsstille eine bemerkens­werte Widerstandskraft verblieb. Am Montanmarkt kamen Die Kurse mit Ausnahme von Rheinstabl, Die auf 139,75 (139,25) anzogen, unoeränDert zur Notiz, BuDerus 118, Harpener 170, Mannesmann 114, Deutsche Erdöl 140,75, Stahlverein 112. Don Elektro-

ren will. Wichtig Dabei ist, unD Darauf ist streng zu Zeugnisse läßt durch Viehhändler und Viehgenojsen- achten, daß diese Vorschrift in allen Fällen^ schäften mit Mästern Verträge schließen, m denen Gültigkeit hat, ganz gleichgültig, ob auf der Haupt- sich diese zur Lieferung von Schweinen in Den straße anDere Verkehrsteilnehmer sich bewegen oder Monaten August bis November verpflichten. Für nicht. Vom 1. Januar nächsten Jahres ab lautet also das Jahr 1938 werden jetzt Die Vorschriften über für jeden gewissenhaften Fahrer Die Parole:Vor * .«-«.-r.-c

allen GinmünDungen in Hauptverkehrsstraßen ober vor ihren Ueberquerungen Gas weg und Den Fuß auf Den Bremshebel; es ist besser, lieber einmal

Große Strafkammer Gießen.

Der F. C. Hennig aus Vilbel war im Februar dieses Jahres von der Großen (Sträffammer wegen tätlicher Beleidigung zu einer Gefängnis­strafe von vier Monaten verurteilt worden. Die Anklage lautete ursprünglich auf Verführung einer Jugendlichen. Ein schlüssiger Nachweis dieser Tat konnte Dem Angeklagten damals nicht erbracht werden. Auf Die Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht dieses Urteil auf und verwies Die Sache zur erneuten Verhandlung an Die Große Strafkammer in Gießen zurisck. Die Verhandlung, Die Die ganze vorige Woche in Anspruch nahm und teilweise in Vilbel, teilweise in Gießen unter Aus­schluß Der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, führte dazu, daß dem Angeklagten nunmehr auch die Ver­führung einer Jugendlichen nachgewiesen werden konnte. Das Gericht ging unter diesen Umständen über die in Der ersten Instanz erkannte (Strafe hin­aus und verurteilte den Angeklagten zu einer Ge­fängnisstrafe von sieben Monaten.

Kleine Strafkammer Gießen.

Der F. K. aus Büdingen war vom Amtsgericht Büdingen wegen Beleidigung zu einer Gefängnis­strafe von 3 Wochen verurteilt worden. Gegen dieses Urteil richtete sich die Berufung des Angeklagten, die geftern vor der Kleinen Strafkammer verhandelt wurde. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, hinsichtlich einer im öffentlichen Leben in Büdingen stehenden Person, die vor kurzem verstorben ist, behauptet zu haben, daß diese nicht eines natür­lichen Todes, sondern durch Selbstmord gestorben sei. In der gestrigen Verhandlung bestritt der An­geklagte, diese Aeußerungen gemacht zu haben. Er wurde jedoch durch die Beweisaufnahme einwand­frei überführt. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugme, daß er sich damals in einer bis zu einem gewissen Grade verständlichen Erregung befunden, hat, und erkannte unter Aufhebung des Urteils erster Instanz auf eine Geldstrafe von 100 Reichsmark.

Amtsgericht Gießen.

Unter der Anklage der fahrlässiges Körperver­letzung, sowie Uebertretung Der Reichsstraßenver­kehrsordnung in zwei Fällen hatte ^sich der H. G. aus Dutenhofen vor dem Amtsgericht zu verant­worten. Der Angeklagte fuhr am 6. Juli 1937 mit einem Lastkraftwagen von Dutenhofen nach Heu-

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