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Japan sucht eine Entscheidung.

Seit mehr als sieben Wochen haben die kriege­rischen Auseinandersetzungen zwischen den Japanern und Chinesen an Heftigkeit zugenommen. Während das Schwergewicht der Kämpfe der ersten Wochen im Norden lag, wobei Tientsin ein Nebenkriegs­schauplatz war, hat sich in den letzten vierzehn Tagen der Schwerpunkt in den Raum hinterwärts Schanghai verlagert. Das ganze Tal des Jangtse- kiangs bis hinunter nach dem 500 Kilometer von Schanghai entfernten Kiukiang liegt im Bereich der japanischen Luftgeschwader. Nachdem am 15. Sep­tember die chinesische Hauptstadt Nanking bereits bombardiert worden war, ist am 19. und 20. Sep­tember die Stadt abermals mit Bomben belegt worden. Nanking selbst ist eine uralte Chinesenstadt, deren alte Umwallung der Bevölkerung zu weit ge­worden ist. Neben einigen modern-chinesischen Ge­bäuden, die die Ministerien beherbergen, liegen weite Flächen der Stadt wüst, und die Regierung Tschiangkaischeks dürfte wohl kaum so schnell, wie die Japaner es hoffen, kapitulieren, da die Ankün­digung Tokios, durch die voraussichtliche Flucht der chinesischen Zentralregierung aus Nanking werde eine ernste Erschütterung der Moral der chinesischen Truppen eintreten, doch zunächst in ihrer Wirkung abgewartet werden muß.

Die Lage um Schanghai ähnelte zunächst der des Jahres 1932, wo die Japaner eine Säuberungs­aktion vornahmen, während die chinesische Division, die den Schanghaier Nordbahnhof verteidigte, in kräftigem Widerstand diese Aktion zum Stehen brachte, bis die Mächte vermittelnd eingriffen. Jetzt geht es aber um den militärischen Besitz der Riesen­stadt, und die Chinesen setzen alles daran, um den Japanern zu begegnen. Dor einer Woche haben die Chinesen, deren Zahl unbekannt ist, sicherlich aber eine Kriegsstärke von 150 000 Mann über­steigt, die ursprüngliche Linie vom Nordbahnhof in Schanghai nördlich über Miachang und Lotten, weil sie in Der Reichweite der japanischen Schiffskanonen lag, zurückgenommen und eine neue Stellung be­zogen, die wie eine Sehne zu der aufgegebenen Stellung wirkte, und von Lotien über Liuhang und Tatchan^ zum Nordbahnhof in Schanghai reicht. Die Chinesen haben 2,5 Kilometer östlich von Tatchang bei Kiangwang an der Straße Schanghai Wusung den Japanern Mitte des Monats eine Schlacht geliefert, bei der zum erstenmal japanische Tanks eingesetzt wurden, die aber in dem aufge- weichten Gelände nicht vorwärts kamen, so daß Kavallerie eingesetzt werden mußte. Das Gelände ist von Seen, Kanälen und Bewässerungsanlagen für die sumpfigen Reisfelder zerschnitten und bietet günstige Derteidigungsmöglichkeiten, so daß die Japaner, obgleich sie Kiangwang besetzten und ihre zunächst ohne Zusammenhang kämpfenden Truppen in eine Front brachten, seit Mitte September nur langsam vorangekommen sind. Ein anderer Brenn­punkt der Kämpfe ist der Nordbahnhof von Schang­hai, den die Chinesen zu behaupten versuchen. Sie haben zu diesem Zweck bei Kiating und Nanziang für alle Fälle Reserven angesammelt. Die am 14. September herausgegebene amtliche japanische Ver­lautbarung sagte über den Charakter der Offensive im Raume von Schanghai:Ein räumlich nur kleiner Gewinn wurde mit starken Opfern erreicht, das Hauptziel, die Vertreibung der chinesischen Truppen aus Schanghai und die Unterbrechung Der Eisenbahnlinie NankingSchanghai, steht noch als die schwerste Aufgabe bevor".

Neben Der Verteidigungslinie Der Chinesen west­lich Lotien-Liuhang-Tatchang-NorDbahnhof, Die Die chinesischen Truppen bezogen, ohne Daß Die japa­nischen Durchbruchsversuche unD Das japanische Ziel, einen Zusammenbruch Der alten VerteiDigungslinie zu erreichen, Erfolg gehabt hätten, liegt vor Der Hauptstadt Nanking im seenreichen Gebiet noch eine Dritte Verteidigungslinie 150 Kilometer von Nanking entfernt an der Straße und Bahn Schang­hai-Nanking zwischen dem Pangtse bei Kiangyn und- Wust am Tsi-See. Dort ist die Verteidigungs­linie nur rund 40 Kilometer breit, Da Der Yangtse unD Der Tai-See Dort Die engste Landstelle bilDen. Ueber Die Angriffe auf Die zweite chinesische Linie verlauten keine konkreten Einzelheiten. Die Chine­sen versichern, Daß sie Diese Linie nochDrücklicher verteiDigen roerDen als Die erste. AnscheinenD soll Der japanische Großangriff aus Der Luft a u f Nanking jetzt Die von Tokio gewünschte Ent- scheiDuna bringen. Als nach heftigem WiDerstand, Der rund Drei Wochen Dauerte unD Den Chinesen nach japanischen MelDungen minbeftens 30 000 Mann kostete, Die zweite VerteiDigungslinie bezo­gen wurDe, setzte sofort Der Luftkampf ein, Der Diese Linie jeDoch nicht zum Wanken bringen konnte.

Auf Dem nörDlichen Kriegsschauplatz ist nach Der Bezwingung Des Nankaupasses nordwestlich von Peiping und Der Besetzung der Hauptstadt der In­neren Mongolei, Kalgan, Die Lage unveränDert. Das strategische Ziel, Kalgan, Das an Der wichti­gen Straße nach Der HauptstaDt Der unter Sowjet stehenben Aeußeren Mongolei, U l a m b a t o r, liegt, ist voll erreicht roorben. Von Peiping aus ist ein weiterer Vormarsch Der Japaner an Der Bahn nach Hankau unternommen worDen, aber Die chinesischen Hauptstreitkräfte, Die bei Paoting versammelt find, blieben bisher unbe­zwungen. Nach Den letzten Meldungen aus Tientsin

ist es Den Chinesen in Diesem Raume gelungen, ihre rund 50 000 Mann Der Umklammerung von Westen unD SüDen, anscheinend aus Der Gegenb von Tientsin her, wo Die Japaner längs Der Bahn nach Schanghai unD Nanking vorstießen, zu ent- ziehen, unD währenD im Raume von Kalgan Die Chinesen sich im Huntal zurückziehen, ist im Raum von Paoting Die Lage charakterisiert Durch erbit­terte Rückzugsgefechte. rt.

Die Lage am Gelben Fluß.

Peiping, 20. Sept. (DNB.) Die Lage an Der NorDchina-Front stellt sich auf Grunb Der Berichte der japanischen Flugbeobachtungsstellen am Mon- tagmorgen wie folgt Dar: Die japanischen Truppen,

die sich im vollen Besitz Der Ebene von Tscho­tschau befinben, haben bereits eine Linie erreicht, die sich bis über bie Stabt Pitschau an der zu den westlichen Karsergräbern führenden Stichbahn und bis zu der Stadt Tinghsien erstreckt. Der rechte Flügel der japanischen Truppen steht jetzt südlich des H i s ch u i f l u s s e s. Der Gelbe Fluß wurde gleichzeittg öftlith der Peiping-Hankau-Bahn von den japanischen Abteilungen erreicht, die west­lich von Kuan operieren. Eine dieser Abteilungen hat bereits die Bahnstatton Kutschengtschen besetzt, die nur noch 37 Kilometer von dem chinesi­schen Hauptquartier Paottng entfernt ist. Der linke Flügel Der Japaner, Der östlich von Kuan vor- aeht, verfolgt weiterhin Die Armee Wanfulings in südlicher und südwestlicher Richtung.

Oer japanische Vorstoß in die innere Mongolei.

Tokio, 21. Sept. (DNB Kinkspruch.) (Ost- asiendienst Des DNB.) Der in Der Provinz Schansi operierende japanische Heeresteil meldet die Einnahme von S h a k u k o w, rund 60 Kilo­meter westlich von Fengcheng. Der Ort gilt als wich­tige Schlüsselstellung an der Großen Mauer und beherrscht die inner mongolische Ebene zwischen der Großen Mauer und der Hauptstadt der Provinz Suiyuan, K w e i j u i. Die japanischen Truppen erhalten damit die Möglichkeit, den Rück­zug der in Der Provinz Suiyuan stehenDen chine­sischen Formationen abzuschneiDen.

Wehrdienst ist Ehrendienst!

Wer will im Jahre 4938 als Freiwill ger in die Wehrmacht eintreten?

Berlin, 18. Sept. (DNB.) Das Reichs- friegsminifterium gibt bekannt:

Wehrdienst ist E h r e n d i e n st! Für jeden jungen Deutschen besteht Die Möglichkeit, a l s Freiwilliger in Die Wehrmacht einzutreten, vorausgesetzt, daß er völlig auf dem Boden des nationalsozialistischen Staates steht, daß er sittlich, geistig und körperlich dieser ernsten Aufgabe ge­wachsen ist und daß er Lust und Liebe zum Wehr­dienst mitbringt. Neben der Begeisterung für den Wehrdienst ist in Den meisten Fällen Der Anlaß zu einer freiwilligen MelDung Der Wunsch, Den Zeitpunkt zur Erfüllung Der aktiven Dienst­pflicht selbst zu wählen unD Die Möglichkeit, zu einem Truppenteil zu kommen, Der Der VorbilDung, Den Neigungen unD Fähigkeiten Des Bewerbers entspricht oder mit Dem er Durch Ira- Dition usw., bzw. persönlich« Beziehungen verdun- Den ist.

Die Wehrmacht kommt Dem Wunsch jeDes einzel­nen Freiwilligen in weitgehenDem Umfange ent­gegen. Es ist Dies jedoch nur im Rahmen Der zur Verfügung stehenDen Stellen mög­lich. Eine möglichst frühzeitige MelDung liegt somit im persönlichen Interesse eines ieben Bewerbers. Einstellungsgesuche für bie Herbstein­stellung 1938 müssen von l a n b wirtschaft­lichen Arbeitskräften bis zum 15. Sep­tember 1937, von Bewerbern für bie Heeres- unterof fizierfchule bis zum 1. November 1937, von allen übrigen Bewerbern bis zum 5. Januar 1938 eingegangen fein, sonst können sie für Die Herbsteinstellung 1938 nicht mehr berück­sichtigt werben. Bei späterer Meldung muß Der Bewerber jeDoch Damit rechnen, einem anDeren Wehrmachts- oDer Truppenteil zugewiesen zu wer­den. Ein Anspruch auf Einstellung bei Dem ge­wünschten Wehrmachtsteil, bei Der ausgesuchten Waffengattung ober bei einem bestimmten Truppen­teil besteht grunbsätzlich nicht.

Für eine freiwillige MelDung ist die genaueste Beachtung nachstehender Bestimmungen er­forderlich:

1. Der freiwillige Eintritt in den aktiven Wehr­dienst ist für Wehrpflichtige in Der Regel vom voll­endeten 17. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Am beabsichtigten Einstellungstaae Darf Daher Das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten unD muß das 17. Lebensjahr vollendet fein. Als Stichtag für die Herbsteinstellung 1938 gilt der 15. Oktober 1938. Abweichend hiervon wer­ben eingestellt: a) beim Heer: bei Den Heeres- unterosstzierschulen: Wehrpflichtige vom vollenbeten 17. bis zum vollenbeten 20. Lebensjahr; b) bei Der Kriegsmarine: in Den FlottenDienst: Wehrpflichtige vom vollendeten 17. bis zum voll­endeten 23. Lebensjahr; c)beiDerßuftroaffe: bei Der Fliegertruppe (einschließlich Sanitätsdienst): Wehrpflichttge vom vollendeten 17. bis zum voll­endeten 23. Lebensjahr.

2. Bewerber aus den Geburtsjahrgängen 1918 unD jüngere Dürfen im Jahre 1938 nur Dann ein­gestellt roerDen, roenn sie besonDers geeig- n e t finb und sich zu einer längeren Dienst­zeit als zwei Jahre in Der Wehrmacht ver­pflichten. Don einer solchen Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit Darf nur bei Bewerbern ab­gesehen werden, Denen Durch eine spätere Ableistung ihrer ArbeitsDienst- unD Wehrpflicht ein beträcht­licher Nachteil für ihre BerufsausbilDung (z. B. Abiturienten) erwächst.

3. Lehrlinge in Der BerufsausbilDung Dürfen als Freiwillige nur Dann angenommen werden, roenn sie ihre Lehrzeit vor Eintritt in Den Reichsarbeits- Dienst, also minbeftens ein halbes Jahr vor Ein­tritt in Den Wehrdienst, voraussichtlich mit Erfolg beenden roerDen ober bie Einwilligung ihres Lehrherrn zur Lehrzeitverkürzung beibringen.

4. Angehörige Des Geburtsjahrganges 1915 unb jüngerer Geburtsjahrgänge müssen vor Ableistung Des aktiven Wehrdienstes ber Arbeitsbien st- pflicht genügt haben. Sie werben behördlicher- feits zum Reichsarbeitsdienst eingezogen, nachdem ihre Annahme als Freiwilliger bei einer Einheit ber Wehrmacht erfolgt ist.

5. Voraussetzung für eine Annahme als Frei­williger ist es, baß ber Bewerber: a) eine Minbest- körperaröhe von 160 Zentimeter besitzt (Heeres- unteroffiriersschulen minbeftens 165 Zentimeter), schwere Artillerie minbeftens 168 Zentimeter, Pan­zerabteilungen höchstens 176 Zentimeter); b) Die Deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) besitzt; c) wehrwürbig ist; d) tauglich für ben Wehr­dienst ist; e) nicht unter Wehrpflichtausnahmen fällt; f) nicht Jude ist; g) gerichtlich nicht vorbe­straft unb auch sonst unbescholten ist; h) unver­heiratet ist; i) ber minberjährig ist, bie Genehmi­gung bes gesetzlichen Vertreters vorlegt; k) not­wendige Zahnbehanblungen vor ber Einstellung burchführt. Bewerber, Die biefen Bebingungen nicht entsprechen, können als Freiwillige nicht eingekeilt werden.

6. Vor der Melbung zum freiwilligen Eintritt haben bei ber zustänbigen polizeilichen Melbebehörde persönlich zu beantragen: a) nicht gemusterte Bewerber: bie Aus­stellung eines Freiwilligenscheines zum Eintritt in Den Wehrdienst. Hierzu melDen sie sich persönlich bei ber zuständigen polizeilichen Melbebehörde zur Anlegung Des Wehrstammblattes. Personalpapiere unD von minDerjährigen Die schriftliche, amtlich be­glaubigte Erlaubnis Des gesetzlichen Vertreters zum freiwilligen Eintritt, finb zur Anmelbung mitzu­bringen. b) Bereits gemusterte Bewer­ber: Die Ausstellung eines polizeilich beglaubig­

ten Auszuges aus bem Wehrpaß. Vordrucke sind bei ber polizeilichen Melbebehörde erhältlich.

7. Die Wahl bes Wehrmachtteiles (Heer, Kriegsmarine, Luftwaffe), - ber Waffengattung unb bes Truppen- (Marine-) Teiles steht bem Bewerber mit ber Einschränkung frei, baß sie bei Heer unb Luftwaffe in ber Regel nur bei Truppenteilen mög­lich ist. Deren Stanbort in Der Nähe Des DauernDen Aufenthaltsortes des Bewerbers liegt. Bei ber Kriegsmarine unb beim Regiment General Göring können sich Bewerber aus dem ganzen Reich mel­den, bei letzterem jedoch mit Ausnahme von Ost­preußen. Sind dem Bewerber die für ihn in Be­ttacht kommenden Truppen- (Marine-) Teile nicht bekannt, so kann er sie bei dem für seinen dauern­den Aufenthaltsort zuständigen Wehrbezirkskom­mando oder Wehrmeldeamt erfragen.

8. Die Meldung zum freiwilligen Eintritt darf nur bei einem, und zwar grundsätzlich bet dem Truppen-(Marine-)Teil erfolgen, bei dem der Bewerber eintreten möchte. (Im einzelnen siehe Nr. 9.) Jeder Bewerber hat sich schriftlich zu melden. Dieser Meldung sind beizufügen: a) der Freiwilligenschein ober ber beglaubigte Aus­zug aus bem Wehrpaß (siehe Nr. 6); b) ein hand­geschriebener lückenloser Lebenslauf; c) zwei Paß­bilder (keine Seitenansicht) in bürgerlicher Klei­dung, ohne Kopfbedeckung, nicht in Uniform (Größe 3,7 mal 5,2) mit Namensangabe auf ber Rück­seite.

y. Sonderbestimmungen für die einzelnen Wehmachtteile:

I. Heer.

a) Einstellung von Freiwilligen erfolgt im Oktober 1938;

b) Dienftaeit: zwei Jahre;

c) Wahl Der Waffengattung ist Dem Bewerber freigestellt.

Es kommen hierfür in Frage: Infanterie (Schüt­zenkompanie, Maschinengewehrkompanie, Jnfante- riegeschützkompanie, Panzerabwehrkompanie |mot.j, Nachrichtenzug, Reiterzug), Kavallerie (Reiter- unb Rabfahrerabteilung), Artillerie (leichte unb schwere Artillerie), Beobachtungsabteilung; Pioniere, Kraft- fahrkampftrupve (Schützenbataillon, Kraftschützen- bataillon, Aufklärungsabteilung smot.j, Panzerab- wehrabteilung smot.j, Panzerabteilung), Nachrichten­truppe, Fahrtruppe (Kraftfahrabteilung), Fahrab- teilung, Nebeltruppe, Sanitätsabteilung.

d) Melbung hat bei bem Bataillon bzw. ber Abteilung zu erfolgen, bei bem ber Bewerber ein­treten will, für ben Eintritt in Heeresunteroffiziers- schulen bei ber Heeresunteroffiziersschule Potsbam- Eiche.

e) Bevorzugt eingestellt werben: Inhaber bes R e i t e r f ch e i n s : bei Reiter- unb Maschi- nengewehrschwabronen ber Kavallerie, bei bespann­ten Batterien ber Artillerie, bei Jnfanterie-Reiter- zügen, bei bespannten Maschinengewehrkompanien uno bei bespannten Jnsanterie-Geschütz-Kompa- nien;

Inhaber einer Bescheinigung über bie Ära ft» fahrausbilbung bei einer Motorsportschule bes NSKK.: Bei motorisierten Truppenteilen, ha­bet in erster Linie bei Kraftfahrkampftruppenteilen;

Bewerber, bie ben Nachweis ber Morseaus - bilbung erbringen können (z. B. Morsefchein ber SA.); bei Nachrichtenabteilungen für Funk- unb Horchkompanien ober bei Truppennachrichtenein­heiten;

Bewerber, Die Schiffer sind oDer Die Den Nach­weis Wassersport! icher VorbilDung er­bringen können soweit sie nicht Der seemänni­schen Bevölkerung angehören oDer Die Angehö­rige Der technischen Nothilfe sind: bei Pio­nieren;

Bewerber, Die Den SanitätsscheinDes Deut' schen Roten Kreuzes, Der SA. ober HI. besitzen: bei Sanitätsabteilungen.

II. Kriegsmarine.

a) Einstellung für ben Flottenbien st, bem der größte Teil ber Freiwilligen zugeteilt wirb, er­folgt je nach Laufbahn im Januar, April, Juli ober Oktober. Ein kleinerer Teil ber Freiwilligen wirb für ben Küstenbienst (See) (nur aus Ange­hörigen ber seemännischen Bevölkerung) im April unb Oktober unb für ben Küstenbienst (Land) (vornehmlich aus ber Küstenbevölkerung) im Okto­ber eingestellt.

b) Dienstzeit im Flottenbien st: Vier Jahre zuzüglich eines Ausbilbungszuschlages, ber ein Jahr nicht übersteigt (bie Bewerber müssen sich bei ber Annahme für ben Fall, baß sie Unteroffizier werben, mit einer Verpflichtung auf insgesamt zwölf Jahre zuzüglich Ausbildungszuschlag einverstanden erklären); im Küstenbienst: zwei Jahre;

c) Melbungen finb jeberzeit, möglichst ein Jahr vor bem gewünschten Einstellungstag mit bem Vermerk (Flottenbienst) ober (Küstenbienst) gegebe­nenfalls unter Angabe ber gewünschten Laufbahn zu richten: an ben 2. Abmiral ber Ostsee (Ein­stellung) in Kiel ober an ben 2. Abmiral ber Norb- fee (Einstellung) in Wilhelmshaven.

d) Bevorzugt einge ft eilt werben: Hanb- werter aller Art, befonbers aus ber Metallinbu- ftrie.

e) Angehörige ber seemännischen Bevölkerung dürfen freiwillig nur in bie Kriegsmarine eintreten.

III. Lustwaffe.

a) Einstellung von Freiwilligen erfolgt im Oktober 1938.

b) Dienstzeit: Bei ber Fliegertruppe und ber Luftnachrichtentruppe: Viereinhalb Jahre ober zwei Jahre, bei ber Flakartillerie unb Regiment General Göring: zwei Jahre.

c) Melbungen finb einzureichen für bie Fliegertruppe bei ben Fliegerersatzabteilun­gen, außerdem bei allen anberen Truppenteilen ber Fliegertruppe (Fliegergruppe, Schulung usw.), für bie Flakartillerie bei ben Flakabteilungen. Für bie Luftnachrichtentruppe bei ben Luftnachrichtenabteilungen unb Luftnachrichtenersatz­abteilungen sowie bei ben felbftänbigen Luftnach­richtenkompanien, für bas Regiment General

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