poflverbindung nach und von Gießen.
Die Ankunfis- und die Abfahrtszeiten der Züge mit Postbeförderung auf dem Bahnhof Gießen. Ausschneiden und aufheben!
Die Frage, welche schnellste Postoerbindung nach oder von Gießen für die Uebermittlung von Postsendungen nutzbar gemacht werden kann, ist für den Geschäftmann sowohl als für jeden anderen Volksgenoffen nicht selten von großer Bedeutung. Sehr viel wird insbesondere für die Geschäftswelt oft davon abhängen, daß sie eine Brief- oder sonstige Postsendung noch mit einem bestimmten Zuge in der Richtung der Zielstation absenden, oder von dort her empfangen kann.
Anfragen nach dem Zeitpunkt der Abfahrt bzw. der Ankunft von Postsendungen auf dem Bahnhof Gießen find mehrfach an uns gerichtet worden. Wir haben uns nun, um allen Volksgenossen die Möglichkeit zur genauen Unterrichtung über die An- kunsts- und die Abfahrtzeiten der Postsendungen auf dem Bahnhof Gießen zu geben, an die Leitung des Postamts Gießen gewandt mit der Bitte, uns eine Uebersicht über die Ankunsts ° und die Abfahrtszeiten der Züge mit P o st- sendunaen auf dem Bahnhof Gießen zur Veröffentlichung an die Hand zu geben. Nachstehend bringen wir diese amtliche Aufklärung unseren Lesern zur Kenntnis:
Ankunft aus Richtung Frankfurt a. 2IL:
Pz 7.35, D 8.32***, D 9.10***, E 11.14, Pz 14.52, Pz 15.10, Pz 18.08**, Pz 19.42**, E 21.02***, D 22.07**, D 23.41, D 23.52, D 1.19***, D 1.29***.
derjenigen annehmen können, die den Dolmetfcher- oder Ueberfetzerberuf ergreifen wollen.
Darüber hinaus aber hat die Reichsfachschaft den Auftrag, alle Fremdsprachkundigen überhaupt zu erfassen, ganz gleich, ob sie ihre Kenntnisse beruflich auswerten oder nicht, ganz gleich, in welchen Spezialgebieten sie tätig sind. Jeder Sprachkundige muß sich bereit palten, je nach dem Umfang seiner Kenntnisse im gegebenen Fall herangezogen zu werden. Hierzu ist es aber unbedingt erforderlich, daß eine Zentralstelle über die dafür notwendigen Angaben verfügt. Es ist daher Ehrenpflicht jedes Fremdsprachkundigen, sich möglichst umgehend bei der Reichsfachschaft für das Dolmetscherwesen in der Deutschen Rechtsfront, zuständig für Hessen- Nassau: Organisationsleitung West, Darmstadt, Mathildenplatz 15 (soweit nicht die Meldung schon direkt nach Berlin erfolgt ist), zu melden. Dabei sind Name, Beruf, Anschrift, Umfang und Art der Sprachkenntnis, insbesondere ob im Ausland erworben, Vorbildung und etwaige Spezialgebiete anzugeben.
Feuermelder jetzt in blau!
DNB. Der Reichsführer SS. und Chef der deutschen Polizei beabsichtigt die Herausgabe von Richtlinien für eine im ganzen Reich einheitliche Normung der Feuermelder. Als erste Maßnahme wird soeben in einem Runderlaß angeordnet, daß der Anstrich der Feuermelder, sowie ihre Beleuchtung in Zukunft einheitlich in blauer Farbe gehalten fein muß. Bis zum 31. Juli nächsten Jahres ist der einheitliche Anstrich der Feuermelder im ganzen Reiche durchzuführen.
Zweck und Bedeutung der Hofkarte.
NSG. Manche Bauern und Landwirte sind mit der Ausfüllung ihrer Hofkarte noch im Rückstand. Die Hofkarten müssen nunmehr umgehend ausgefüllt und dem Ortsbauernführer zur Weiterleitung an die zuständige Kreisbauernschaft übergeben werden.
Die Hofkarte zeigt die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen in ähnlicher Weise wie der ordnungsmäßige Buchabschluß auf, und zwar mit geringerem Geld- und Zeitaufwand als die Buchführung. Diesen Zweck erfüllt die Hofkarte aber nur dann, wenn sie richtig ausgefüllt ist. Vielfach wurde als durchschnittlicher Milchertrag je Kuh nur die zur Molkerei gelieferte Milch eingesetzt, ohne die Kälbermilch und den Eigenverbrauch an Milch, Butter und Käse zuzuzählen. Die eingetragenen Erntemengen liegen oft sehr niedrig. Derartige Angaben sind natürlich für die Wirtschaftsberatung unbrauchbar und gehen zur Richtigstellung an den betreffenden Betriebsleiter zurück.
Jedes Ding muß sich erst einspielen, und die bestehenden Bedenken sind durch Aufklärung von Mund zu Mund au zerstreuen. Es ist im menschlichen Leben oft so, daß ein tüchtiger, aber kurzsichtiger Betriebsinhaber seine Erfahrungen und Er- kenntnisse für sich behält und ängstlich darüber wacht, daß die Nachbarn im Ort nichts davon gewahr werden. Die Hofkarten führen über den Wirtschaftsberater zu einem Meinungsaustausch aller Nachbarn und schulen das betriebswirtschaftliche Denken in der Dorfgemeinschaft zum Wohle jedes einzelnen Bauern, wie auch des Volksganzen.
Gießener Dochenmorktpreiie
* Gießen, 21. Aug. Auf dem heuttgen Wochenmarkt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, Vi kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Landbutter 1,42 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Gier, deutsche, Klasse S 13, Wirsing, % kg 9 bis 12, Weißkraut 8, Rotkraut 9 bis 12, gelbe Rüben 9, Karotten 8 bis 12, rote Rüben 10 bis 12, Spinat 20, Römischkohl 8 bis 12, Bohnen, grün 15 bis 25, gelb 15 bis 22, Erbsen 20 bis 35, Tomaten 10 bis 22, Zwiebeln 8 bis 10, Kürbis 5 bis 7, Kartoffeln, neue, % kg 5 Pf., 5 kg 45 bis 50 Pf., 50 kg 4 bis 4,50 Mark, Frühäpfel, XA kg 15 bis 35 Pf., Falläpfel 5 bis 6, Pfirsiche 30 bis 45, Brombeeren 30 bis 33, Preiselbeeren 35 bis 38, Birnen 18 bis 40, Zwetschen 12 bis 30, Mirabellen 35 bis 40, Renekloden 25 bis 30 Ps., Hähne 1 bis 1,10 Mark, Suppenhühner 80 bis 90 Pf., Enten 1,20 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Blumenkohl 10 bis 45, (Salat 8 bis 9, Salatgurken 4 bis 20, Einmachgurken bis 2, Endivien 9 bis 12, Oberkohlrabi *5 bis 8, Rettich 5 bis 10, Sellerie 10 bis 20, Radieschen, das Bündel 8 bis 10 Pf., Weißkraut, 50 kg 5 Mark, Rotkraut, 50 kg 8 Mark, Wirsing, 50 kg 6 Mark.
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** Dien ft jubiläum. Am 12. August — so wird uns heute berichtet — waren es 25 Jahre, daß das Gefolgschaftsmitglied Pfleger Peter H a - bermehl bei der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Gießen eingetreten ist. Der Betriebsführer Direktor Dr. Schneider beglückwünschte den Jubilar zu seinem Ehrentag namens der ganzen Gefolgschaft und sprach ihm Dank und Anerkennung für seine treue und tadellose Dienstzeit aus.
Abgang in Richtung Frankfurt a. 211.:
D 4.23***,, D 4.32***, Pz 5.35*, D 5.47***, Pz 6.48**, D 7.16, D 7.55, E 9.39****, Pz 9.57, D 12.33*, Pz 12.39, Pz 15.30, D 17.01**, Pz 17.25, E 19.42**, D 21.17, D 21.39**.
Ankunft aus Richtung Kassel:
D 4.21***, D 4.30***, D 5.35***, Pz 6.30**, D 7.12, D 7.51, Pz 8.57, E 9.33****, Pz 12.25, D 14.39*, D 16.51**, Pz 17.16, E 19.36**, D 21.14.
Abgang in Richtung Kassel:
D 1.21***, D 1.30***, Pz 8.37, D 9.12***, E 11.18, Pz 12.34***, D 13.33***, D 15.46***, Pz 15.59, Pz 18.26**, Pz 19.58**, D 22.11**, D 23.44, D 0.02**.
Ankunft aus Richtung Koblenz:
Pz 8.58, Pz 14.29*, Pz 15.38**, Pz 21.04**, E 23.26**.
Abgang in Richtung Koblenz:
Pz 5.41, E 6.03***, Pz 8.02*, Pz 10.54****, D 17.07*, Pz 18.15, Pz 22.21*.
Ankunft aus Richtung Köln:
Pz 12.02, Pz 19.26**, Pz 22.35**.
Abgang in Richtung Köln:
Pz 5.21, Pz 12.10**, Pz 15.48**, Pz 23.08*.
Ankunft aus Richtung Hagen (Westf.):
Pz 7.37**, D 12.27*. Pz 15.23, D 21.31 .
Abgang in Richtung Hagen (Wests.):
D 8.38***, Pz 15.17, E 21.20**.
Ankunft aus Richtung Fulda:
Pz 7.46, Pz 12.06*, Pz 19 33* , PZ 21.34 .
Abgang in Richtung Fulda:
Pz 5.48, Pz 8.38*, Pz 12 47*, PZ 20.07 .
Ankunft aus Richtung Gelnhausen:^
Pz 6.17*, Pz 9.25, Pz 14.45*, Pz 19.36 .
Abgang in Richtung Gelnhausen:
Pz 5.38, Pz12.32*, Pz 13.40 , PZ 18 55 .
Es bedeuten: Pz: Personenzug, v: V-Zug, E: Eilzug: *: Nur Beförderung geflossener Brief beutel im Packwagen des Zuges, v : aÄ”g ****. kehrt nur werktags, ***: außer Montags, außer Sonntags und Montags.
Zu beachten ist noch folgendes: ^ie Dnefkasten auf den Bahn lt eigen werden eine Viertelstunde doJ Abgang des Zuges mit ^oftDerbinbunfl Q^rt. Postsendungen, die mit Beutelp ost Sur Besor derung kommen (also Züge ohne Poftw g , den Postbeutel im Packwagen des Zuges' Zufuhren) müssen spätestens eine Stunde vor der Abfahrt de.s Zuges auf dem Postamt I in der Bahnhofstraße aufgeliefert fein.
** Oef fentlicher Impftermin. Am 31. August, von 15 bis 16 Uhr, findet für alle Erstimpflinge, die in den letzten Jahren wegen Krankheit ober aus anderen Gründen nicht geimpft werden konnten, ein öffentlicher Impftermin statt. Am 7. September, ebenfalls zwischen 15 und 16 Uhr, sind die Kinder wiederum in der Turnhalle der Schillerschule zur Nachschau vorzustellen.
** Die Allgemeine Ortskrankenkasse für Stadt- und Landkreis Gießen macht darauf aufmerksam, daß die ^Beiträge für Monat Juli noch bis zum 25. August ohne Kosten bezahlt werden können.
Amtsgericht Gießen.
Der K. Sch. aus Gießen hatte wegen Uebertre- tung der Reichsstraßenverkehrsordnung einen Strafbefehl über 20 Mark, evtl, vier Tage Haft, erhalten, weil er am 17. März als Fahrer eines städtischen Müllwagens etwa 10 Meter seitwärts in die Kirchstraße gefahren war und dabei einen dort parken- oen Personenkraftwagen angefahren und beschädigt hatte. In der gestrigen Hauptverhandluna auf feinen Einspruch hin stellte das Gericht wohl fest, daß der Angeklagte nicht ganz korrekt gefahren sei, doch konnte anderseits von ihm bei dem großen Wagen nicht noch mehr Vorsicht verlangt werden, Aumal der Angeklagte kein Blickfeld nach hinten hatte und sich einzig und allein auf die Pfeifsignale feiner Beifahrer verlassen mußte. Es ist daher sehr wohl möglich, daß der Angeklagte bei dem starken Motorengeräusch die Signale nicht richtig gehört hatte. Das Gericht sprach ihn daher frei.
Der A. D. aus Gießen hatte wegen fahrlässiger Transportgefährdung einen Strafbefehl über 100 Mark, evtl. 20 Tage Gefängnis, erhalten, weil er am 13. März, morgens gegen 6.30 Uhr, mit feinem Personenkraftwagen mit Anhänger aus dem Neuenweg in den Seltersweg gefahren war, ohne der elektrischen Straßenbahn, obwohl diese bereits die Bedarfshaltestelle am Kreuzplatz passiert hatte, das Vorfayrtsrecht einzuräumen. Durch das unvorschriftsmäßige Verhalten des Angeklagten erfolgte ein Zusammenstoß zwischen der Straßenbahn und dem Anhänger des D. Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt und dargelegt, daß er zuerst an der Kreuzung gewesen, er also berechtigt gewesen sei, vor der Straßenbahn in den Seltersweg zu fahren. Dem konnte das Gericht aber nicht folgen, zumal die Straßenbahn auch noch von rechts gekommen war. Nur mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und die Tatsache, daß er sonst als ein sehr zuverlässiger Fahrer gilt, ermäßigte das Gericht die Strafe! auf 60 Mark, evtl. 12 Tage Gefängnis.
Kleine Strafkammer Gießen.
Der I. R. D. aus Hochweisel war vorn Amtsgericht Butzbach wegen Sachbeschädigung zu einer Gefängnissttafe von zwei Wochen verurteilt worden. Sein Bruder sollte über die Grenze seines Ackers gesät haben. Um ihm eine Lehre zu erteilen, nahm D. eine Hacke und zog längs der Grenze in die Saat eine Furche. In der Berufunasver- handlung stellte sich nun heraus, daß der Angeklagte die Furche nicht auf dem Eigentum feines Bruders, sondern auf einem Feldweg, also hinter der Grenze, gezogen hatte. Das Gericht sprach den Angeklagten daher frei. Die Kosten beider Instanzen wurden der Reichskaffe auferlegt.
Der H. A. II. aus Gedern sollte einem anderen, der mit ihm gedroschen hatte, einen Sack Roggen unterschlagen haben. Das Amtsgericht Ortenberg hatte ihn deswegen zu einer Geldstrafe von 40 Mark, eventuell acht Tage Gefängnis, verurteilt. Seine Berufung gegen dieses Urteil hatte Erfolg. Es konnte der Beweis nicht erbracht werden, daß der Angeklagte einen Sack Roggen, der ihm nicht Gehörte, an sich genommen hatte. Das Urteil erster nstanz wurde daher auf gehoben und der Angeklagte auf Kosten der Reichskaffe freige- sprachen.
Sodann hatte fick die Kleine Strafkammer mit dem Walter Vogler aus Graz zu befassen. Er hatte in einer Lagergemeinschaft in Friedberg feinen Kameraden mehrere Fahrräder weggenommen und diese an Leute aus der Umgebung von Friedberg verkauft. Aber auch Räder, einen Anzug, ein Akkordeon, ein Paar Halbschuhe und em Paar Handschuhe, die er sich von Kameraden geliehen, hatte er entweder verkauft oder an sich genommen und ist damit durchgegangen. Wegen dieser Fälle war er vom Amtsgericht Friedberg zu einer G e - famtgefängnisftrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Außerdem waren ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren aberkannt. Die gestrige Berufungsverhandlung ergab im wesentlichen das gleiche Bild, wie in Der ersten Verhandlung. Nur unter Berücksichtigung der Jugendlichkeit und der seitherigen Unvorbestraftheit des Angeklagten hob oie Kammer das Urteil des Amtsgerichts Friedberg auf und verurteilte ihn zu einer Gefamtge- fängnisftrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Da der Angeklagte im wesentlichen geständig war, wurden ihm sieben Monate der Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angerechnet. Von der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte glaubte das Gericht noch einmal Abstand neymen zu können.
Aus der engeren Heimat.
Städte im Kreis Büdingen.
* B ü d i ng en, 20. Aug. In der gestrigen Sitzung der Ratsherren der Stadt Büdingen wurde u. a. eine Mitteilung des Reichsstatthalters bekanntgegeben, nach der im Kreis Büdingen nur die Städte Büdingen und N i d d a die Bezeichnung „Stad t" führen dürfen.
TT Zentner Himbeeren in einem Dogeisbergdorf.
Lauterbach, 20. Aug. (Lpd.) Eine Rekord- Jrnle an Himbeeren konnten die Einwohner des Dorfes Bermutshain (Kreis Lauterbach) in den umliegenden, wenig besuchten Waldungen des Vogelsberges bergen. Es kamen an der ört- licgen Sammelstelle für die Himbeerernte insgesamt 7 7 Ze ntner Himbeeren zur Ablieferung, die zur Verwertung weitergeleitet wurden.
Landkreis Gießen.
Raufen, 21.Aug. Unser Mitbürger, der Koh- lenhändler Konrad W a l l b o 11 kann am Mittwoch, 25. August, bei bester Gesundheit und in aller geistigen Frische feinen 8 0. Geburtstag begehen Der hochbetagte Mann hatte einige Jahrzehnte die jetzt von seinem Schwiegersohn und seiner Tochter betriebene Wirtschaft „Zum Adler" inne. Der Jubilar nimmt noch regen Anteil an den Ereignissen unserer Zeit.
xy Watzenborn-Steinberg, 21. August Morgen Sonntag, begeht unser Mitbürger Balthasar S ch m a n d t X., Schulstrahe, bei gutem Allgemeinbefinden seinen 8 5. Geburtstag.
< Staufenberg, 19. Aug. Gestern abend fand hier bei Gastwirt Zecher eine Bauern- oerfammtung statt. Ortsbauernführer Heinrich Braun VI. gab die neuesten Richtlinien über die Ablieferung von Brotgetreide bekannt. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß der Obstverkauf für die Folge, außer an Privatleute, nur noch durch die örtliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft getätigt werden dürfe; diese leite das Obst an die Händler
weiter. — Durch die Gewitter der jüngsten Zeit und die anhaltenden Regenfälle wurden unsere Orts st raßen stark in Mitleidenschaft gezogen, so daß sie alle neu gedeckt werden mußten.
# Staufenberg, 20. Aug. Als gestern das Langholzfuhrwerk von Wilh. Hofmann aus Lollar beladen aus dem hiesigen Walde kam und durch Staufenberg fuhr, versagte an einer abschüssigen Stelle die Bremse. Die Pferde rasten mit dem Wagen gegen den Holzschuppen der Witwe Becker. Die Pferde wurden dabei erheblich verletzt. Personen kamen zum Glück nicht zu Schaden.
# Daubringen, 20. Aug. Am kommenden Montag, 23. August, kann der Maler- und Weißbindermeister, Gastwirt und langjährige Posthilfs- stellen-Jnhaber Johann Emil Schäfer seinen 7 2. Geburtstag begehen.
<£ Saasen, 20. Aug. Zum zweiten Beigeordneten unserer Gemeinde wurde der Landwirt Heinrich Schmitt von hier ernannt. — Die Orts- bauernschaft hielt im Gasthaus „Zur Traube" eine Versammlung ab, in der der Ortsbauernführer Max Münch die Bestimmungen über die Brotgetreideablieferungen im Getreidewirtschaftsjahr 1937/38 bekanntgab, — Die Grummetgrasversteigerung brachte der Gemeinde in diesem Jahre keinen großen Erlös. Das Gras stand besonders auf bergigem Gelände sehr spärlich. — In diesem Jahre kann man hier von einer wahren Rekord-Brombeerenernte sprechen. Diele Volksgenossen finden dadurch einen lohnenden Nebenverdienst.
> Ettingshausen, 20. August. Die G e - freibeernte ist in unserer Gemeinde abgeschlos- len. Dreschmaschinenbesitzer Reitz hatte angestrengt zu tun. Mit dem Körnerertrag sind die Bauern zufrieden. Der Strohertrag läßt etwas zu wünschen übrig.
Kreis Büdingen.
r. ? Nidda, 19. Aug. Infolge zahlreicher Dieb- Ii ahle auf den Feldern, insbesondere infolge des ü"^chtigten Auflesens von Falläpfeln sowohl auf jtaotlschen, als auch auf privaten Obstgrundstücken,
hat die Bürgermeisterei eine Belohnung für diejenigen ausgesetzt, die 3) i e b e m 11 91 am en a n g e b e n können. Die Diebe sollen bestraft und ihre Namen am Rathaus bekanntgegeben werden. — Den im vorigen Jahre durch die Landesbauernschaft Hessen-Nassau angeregten Blumenschmuck an henftern, Haus- und Toreingängen zur Hebung des Straßen- und Stadtbildes hat sich m diesem Jahre wesentlich erhöht. Der zur Begutachtung bestimm- ten Kommission war es inso^e der Fülle des gebotenen Blumenmaterials nicht leicht, das entfpre- chende Werturteil nach Pflege Farbenwirkung, Reichhaltigkeit und Gefamtelndruck zu fallen. Zur Prämiierung mit Blumenstöcken und Blatt- pflanzen stehen wiederum ausreichende Mittel zur Verfügung.
Französischer Freiballon
im Vogelsberg gelandet
Lpd. Schlüchtern, 19. Aug. Bei dem Vogels» bergdorf Hintersteinau ist im Laufe des Donnerstag ein französischer Freiballon ge=- landet. Der Ballon hatte an einem Wettbewerb tcilg?nommen und war am Mittwochmittag 12.30 Uhr in Lille in Nordfrankreich gestartet. Durch ungünstige Witterungsverhältnisse war er offenbar abgetrieben worden. Die Landung ging glatt von- ftatten. Der Ballon war mit zwei Einwohnern von Lille bemannt.
Der Krofdorfer Haushalt für 1937.
I Krofdorf, 20. Aug. lieber den Haushaltsplan unserer 2536 Einwohner zählenden Gemeinde für das Rechnungsjahr 1937 wisid uns folgendes berichtet:
Als Geschenk der Gemeinde wird jedem Brautpaar bei der Eheschließung ein Buch des Führers „Mein Kampf" ausgehändigt. Die Ausgabe hierfür ist mit 200 Mark vorgesehen. Die Gemeinde hat einen hauptamtlichen Polizeibeamten (Polizeihauptwachtmeister Langsdorf, früher in Groß-Rechtenbach) angestellt; sie erhält zu den Polizeikosten einen staatlichen Zuschuß von 3000 Mark, muß aber andererseits zu dem staatlichen Polizeilastenausgleich eine Summe von 1100 Mark zahlen. Der Schulstellenbeitrag zur Landesschulklasse beläuft sich auf 7632 Mark. Für die Erteilung des Turnunterrichts für Mädchen sind 100 Mark im Haushaltsplan vorgesehen. Die gleiche Summe ist für den Flugmodellbau in der Volksschule bereitgestellt. Beleuchtung, Reinigung und Heizung der Schule
Ruhl Seilersweg Nr. 67 ■
adiO Telephon Nr. 3170 I
eparaturen ,89W Q
erfordern einen Kostenaufwand von 2000 Mark. Für den Schulgarten stehen 50 Mark zur Verfügung, die Kosten der öffentlichen Fürsorge sind mit 11 200 Mark veranschlagt; sie betrugen noch im Rechnungsjahr 1935 über 19 000 Mark, sind also seit dieser Zeit um rund 8000 Mark zu-ückgegangen.
Für den Erwerb eines HI.-Heimes durch die Gemeinde soll ein Betrag von 4000 Mark zurückgelegt werden. Für die Kleinkinderschule sind 400 Mark bereitgestellt. Die Kosten der Gemeindeschwesternstelle erscheinen mit 1340 Mark in Ausgabe.
Bei dem Titel „Regelmäßige Unterhaltung der öffentlichen Wege, Brücken, Straßen und Plätze" ist ein Betrag von 5000 Mark eingesetzt. Die Kosten der Zuchttier- Haltung sind in Einnahme und Ausgabe mit 4200 Mark ausgeglichen, womit den Vorschriften des Gesetzes über die Förderung der Tierzucht Genüge getan ist. Die Gemeinde ist im Besitze einer Motorspritze, für deren Unterhaltung (Brennstofsbeschaf- funtz usw.) 200 Mark vorgesehen sind. Für ein Kriegerdenkmal sollen weitere 500 Mark als Rücklage angesammelt werden.
Die gemeindliche Badeanstalt erfordert einen Kostenaufwand von 4500 Mark. Die Einnahmen an Badegebühren sind mit 1000 Mark veranschlagt. Aus Grundvermögen werden folgende Einnahmen erwartet: Miete aus Gemeindewohnhäusern 3100 Mark, Pacht aus Gemeindegrundstücken 700 Mark, Einnahmen aus der Forstnutzung 28 000 Mark, Verkauf von Obst und Gras 1800 Mark, Jagdpacht 1200 Mark, WilÄfchadenerfatzgeld 800 Mark. Den Einnahmen stehen folgende Ausgaben gegenüber: Abgaben und Lasten für Gemeindewohnhäuser 4000 Mark, lausende Gebäudeunterhaltung 2000 Mark, laufende Aufwendungen für die Gemeindewaldungen 16 000 Mark, Bewirtschaftung des Gemeindeeigentums 400 Mark u. a. Bei der Gruppe „S t e u e r d e r ro a 11 u n g" find folgende Einnahmen verzeichnet: Anteile an der Reichseinkommensteuer 5000 Mark, Reichskörperschaftssteuer 700 Mark, Reichsumsatzsteuer 4800 Mark, Aufkommen an gemeindlichen Zuschlägen zur Grundoermögensteuer I und II 39 000 Mark, zur Gewerbesteuer nach dem Ertrage und Kapital 4600 Mark, lieber- Weisungen von Betriebsgemeinden (Gewerbesteuer- ausgleich) 400 Mark, Bürgersteuer 10 000 Mark, Gemeindebiersteuer 3600 Mark, Vergnügungssteuer 400 Mark. Die von der Gemeinde an ötn Kreis zu zahlende Umlage ist in Ausgabe mit 21786 Mark vorgesehen.
Der Haushaltsplan schließt in Einnahme und Ausgabe mit 156 000 Mark ab. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt: Grundvermögensteuer I und II je 360 v. H. des staatlich veranlagten Grundbetrages, Gewerbesteuer nach dem Ertrage und Kapital 170 v. H. des Meßbetrages, Bürgersteuer 500 v. H. des Reichssatzes.
Für die Bildung von Rücklagen find insgesamt 1200 Mark eingestellt. Hierzu rft zu bemerken, daß die Gemeinde die einzelnen Rücklagen bereits früher mit namhaften Beträgen angesam- melt hat.
Hingfampf mit einem Verbrecher.
Wetzlar, 20. Aug. (Lpd.) Die Kriminalpolizei bittet die Bevölkerung um Mitfahndung nacy dem Sittlichkeitsverbrecher, der, wie gemeldet, am Dienstagnachmittag ein 6jähriges Mädchen von der Anlage fortgelockt hat, um es zu mißbrauchen. Daß der Verbrecher feine Tat nicht vollenden konnte, ist dem Einschreiten eines jungen Mannes Zu danken, der sich auf einer Bank in der Anlage ausruhte. Er sah den Mann mit dem Kind kommen und in den Wald gehen. Irgendwie schöpfte er Verdacht und schlich den beiden nach, die eine abgelegene Stelle abseits vom Wege aufgesucht hat- ten. Als sich der Mann beobachtet sah, ließ er von dem Kinde ab und stürzte sich auf den Verfolger.
kam zu einem heftigen Ringkampf, bei dem der junge Mann den Kürzeren gezogen hatte, denn der Verbrecher war bedeutend größer und kräftiger. Das Kind lief während des Ringens schreiend davon, und nun schien es dem Verbrecher doch geraten, das Weite zu suchen. Die Kriminalpolizei legt großen Wert darauf, diesen Menschen, der offenbar vor nichts zurückfchreckt, zu ermitteln.


