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Wenige Künste verdienen so sehr der Bewunde-1 in der Mitte an einer Schnur befestigtes Stäbchen, ig wie das Angeln", liest man in dem klassischen wie es noch heute von den Eingeborenen von der

rung

Gießen, den 18. Juli 1937.

Wieseck, 20 Juli 1937.

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Statt Karten.

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Gießen, Hochheim am Main, im Juli 1937.

Gießen (Bahnhofstraße 51), Berlin, Frankfurt a. M, den 19. Juli 1937.

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Verschiedenes

Die Beisetzung fand auf Wunsch der Entschlafenen in aller Stille statt

4828 D

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Die Beerdigung findet Mittwoch, 21 Juli, nachmittags 3 Uhr, vom Sterbehause Kirchstraße 34 aus statt

Die trauernden Hinterbliebenen: Else Bachmann, geb. Pfaff und Kinder.

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Am 19 Juli entschlief nach langem Leiden unsere liebe Mutter und Großmutter

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Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Adolf Kümmel.

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a) Das qualitative Abkommen enthält in seinem ersten Teil Begriffsbestimmungen für die ver­schiedenen Schiffsklassen, die in Schlacht­schiffe, Flugzeugträger, Leichte Ueberwasserfahr- zeuge, Unterseeboote, kleine Kriegsfahrzeuge und Hilfsfahrzeuge eingeteilt sind. Das Abkommen be­stimmt, wann Fahrzeuge dieser Schiffsklassen als überaltert zu gelten haben und ersetzt werden können. Schlachtschiffe dürfen nicht größer als 35 000 Tonnen sein und keine schwereren Ge­schütze als 40,6 Zentimeter führen, Flugzeuträ-

uralten Brauch gegenübersteht, der in die Anfänge der Menschheitsgeschichte zurückreicht.

War dieser Fang zunächst nur zu des Lebens Notdurft betrieben, so entwickelte sich schon in frü­hen Zeiten der Kultur daraus eine mit bewußter Freude ausgekostete Liebhaberei, die echte Angelkunst. Die ruhigen fischreichen Fluten des Nils boten den Schauplatz beliebter Vergnügungen. Auf altägyptischen Reliefs sehen wir elegant geklei­dete Würdenträger, mit vollendeter Ruhe auf Ses­seln oder Teppichen sitzend, mit spitzen graziösen Fingern die Angel halten, während vor ihnen im künstlich angelegten Teich des Gartens die Fische sich tummeln, oder sie fahren in ihren Prachtbooten auf dem Nil, mit dem Angelgerät bewaffnet.

Auch in Indien und China war schon in frühen Zeiten das Angeln ein leidenschaftlich beliebter Zeit­vertreib, und in der griechischen Dichtung sprechen bereits Homer und Hesiod von den Freuden des Angelns. Die Römer, die einen gewaltigen Fische­reibetrieb organisierten, waren keine großen Ang­ler, diesen tätigen Besiegern der Welt fehlte dazu wohl die Beschaulichkeit.

Mit der Völkerwanderung traten neue Völker in

Südsee viel verwendet wird. Der Angler der Vor­zeit hatte es zweifellos besser als der von heute, da der Fischreichtum außerordentlich groß war. In den Küchenabfällen der jüngeren Steinzeit, den ^Kjök­kenmöddinger", hat man Gräten von Aal, Lachs, Dorsch, Karpfen, Hering und vielen anderen Fischen gefunden.

fung des Vertrages. Der Vertrag bleibt, falls er nicht vorher gekündigt wird, bis zum 31. De­zember 1 9 4 2 in Kraft. Es ist vorgesehen, daß neue Besprechungen über eine Verlängerung oder Abänderung des Abkommens im letzten Vier­teljahr des Jahres 1940 stattfinden sollen.

b) DieErklärun g", das heißt das Zusatz­abkommen zum deutsch-englischen Flottenoertrag van 1935, enthält Bestimmungen über die Anwendung des Stärkeverhältnisses der deutschen Flotte zur britischen in Höhe von 35:100 auf die einzelnen Schiffsklassen, die Möglichkeit der Tonnageübertragung von einer Schiffsklasse auf eine andere, sowie Sonderbestimmungen über das Alter der nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags gebauten deutschen Kriegsschiffe. Diese Erklärung trägt der besonderen Lage Rechnung, in der sich Deutschland als einzige qualitativ gebundene Macht befindet.

c) Der deutsch-englische Notenwechsel behandelt, wie bereits oben angeführt, die Möglichkeit für eine etwaige Kürzung des Baufeierjahres für Große Kreuzer.

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Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters.- Ernst Blum- schein. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange (beurlaubt), Vertreter: Ernst Blumschein: für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigen- fetter: Hans Beck Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: i. V. Hans Thein 2). A. VI. 37: 9M. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerei R Lange. K -G., sämtlich in Gießen Monat-Bezugspreis RM 2.05 einschließlich 25 Pf Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr Einzeloerkaufspreis 10 Pf und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf mehr

Zur Zeit ist Preisliste Nr 3 vom 1 Juni 1935 gültig.

Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen:

Willy Gerard Josef Gerard Heinrich Braun.

Angelbuch, dem berühmten Werk des Engländers Wal tonDer vollständige Angelfischer" oder Des beschaulichen Mannes Erholung", das mit einer liebenswürdigen Weltweisheit geschrieben ist, und wenn mancher, der nicht zur Zunft gehört, die jetzt an den Ufern unserer Flüsse und Seennach der Angel ruhevoll Sehenden" beobachtet, den Reiz der Sache vielleicht nicht in allen Tiefen ermessen kann, so muß er sich doch sagen, daß er hier einem

Frau Mathilde Beck, geb Bechthold

für alle Angehörigen.

Die Beerdigung findet Mittwoch, den 21. Juli, nachmittags 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. . '

03625

Helene Sommeriad

geb. Jung.

III.

Das am heutigen Tage unterzeichnete Abkommen ist das Ergebnis längerer Verhandlungen. Es re- gelt alle zwischen England und Deutschland offen gebliebenen Flottensragen und zeigt, daß bei ge­genseitigem guten Willen auch schwie­rige Fragen gelöst werden können. Die Tatsache des Vertragsabschlusses ist ein weiterer Be­weis für Deutschlands Willen zur Zu­sammenarbeit und zeigt sein Bestreben, alles zu tun, um ein Wettrüsten zur See zu ver­hindern.

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Für die tröstende Anteilnahme bei dem Schmerz um den Verlust unseres unvergeßlichen Entschlafenen sagen wir auf diesem Wege allen herzlichen Dank.

Am 16. Juli verschied unsere unvergeßliche Mutter, Schwiegermutter, Schwester und Schwägerin

Frau Babette Gerard Wwe.

geb. Jansen, verwitwete Braun

im Alter von 61 Jahren.

London, 17. Juli. (DNB.) Am 17. Juli 1937 wurde im englischen Außenamt in Ergänzung des deutsch-englischen Flottenabkommens von 1935 ein weiteres deutsch-englisches Flotten­abkommen abgeschlossen. Es wurde für Deutsch­land von Botschafter von Ribbentrop und für Großbritannien vom Außenminister Eden und dem Marineminister Duff Cooper unterzeichnet.

Das neue Uebereinkommen besteht aus drei Teilen:

a) einer qualitativen Vereinbarung, d. h. einem Uebereinkommen über Schiffsgröße und B e - ft ü ck u n g der Kriegsschiffe und einer Verabredung, Nachrichten über künftige Schiffs­bauten auzutauschen;

b) einer alsErklärung" bezeichneten Ergün- zungsvereinbarung zum deutsch-englischen Flottenabkommen von 1935, die der besonde­ren Lage Deutschlands nach diesem Ab­kommen Rechnung trägt;

c) einem Notenwechsel, der die B a u f e i e r z e i t für d i e großen Kreuzer behandelt.

Das heute abgeschlossene Uebereinkommen tritt nach Ratifikation und gleichzeitig mit dem Londoner Flottenoertrag von 1936 und einem englisch- sowjetrussischen Vertrag, der ebenfalls am 17. Juli 1937 in London unterzeichnet wurde, in Kraft.

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Herzliche Einladung zum Bibel- u. Bekenntnisabend am Mittwoch, dem 21. Juli 1937, abends S1/* Uhr. im Johannessaal

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I.

Das deutsch-englische Flottenabkommen vom 18. Juni 1935 bestimmt, daß die deutsche Flotten- st ä r k e 35 v. H. der britischen, in Tonnage ge­messen, betragen sollte. Der Vertrag enthielt jedoch keinerlei Bestimmungen über die Größe der S ch i f f s t y p e n oder der B e st ü ck u n g. Eine Regelung dieser Frage konnte seinerzeit noch nicht getroffen werden, da zur Zeit des Abschlusses des Abkommens von 1935 Verhandlungen zwischen den Mächten des Londoner Vertrages von 1930 dar­über schwebten, was für Bindungen in bezug auf Schiffsgröße und Geschützkaliber künftig getroffen werden sollten. Deutschland erklärte sich seinerzeit bereit, Vereinbarungen mit England zu treffen, falls eine solche Regelung auch von den übrigen Seemächten, einschließlich der Sowjetunion, ange­nommen würde. Eine derartige Vereinbarung ist zwischen England, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika am 25. März 1936 im soge­nannten Londoner Flottenoerttaa von 1936 zu­stande gekommen. Nach Abschluß oieses Abkommens wurden daher Verhandlungen zwischen Deutschland und Großbritannien und zwischen Großbritannien und der Sowjetunion ausgenommen. Diese Ver­handlungen sind heute mit der Unterzeichnung der oben erwähnten Vereinbarungen abgeschlossen worden.

II.

Das Uebereinkommen sieht im einzelnen vor:

in drei Unterabteilungen etngeteili: Große Kreuzer bis zu 10 000 Tonnen Wasserverdrängung und keinem größeren Geschützkaliber als 20 Zentimeter, Kleine Kreuzer bis zu 8000 Tonnen und 15,5 Zenti­meter Geschützkaliber, sowie ferner in eine dritte Abteilung Schiffe bis zu 3000 Tonnen und 15,5 Zentimeter Geschützkaliber, die etwa Zerstörern und Flottilleführern entspricht. Unterseeboote dür­fen keine größere Wasserverdrängung als 2000 Tonnen und keine schwereren Geschütze als 13 Zen­timeter haben. Besonders hervorzuheben ist Artikel 6 des Abkommens, der eine grundsätzliche Einigung über eine Baufeierzeit f ü r Große K reu - z e r, sogenannte A-Kreuzer enthält. Die Baufeier­zeit läuft bis zum 1. Januar 1947.

Angesichts der Tatsache, daß die Sowjet­union während der Dauer des Abkommens große Kreuzer auf Stapel zu legen beabsichigt, ist jedoch eine besondere Bestimmung ausgenommen worden, derzufolge die Baufeierzeit gekürzt werden kann. Der deutsch-englische Notenwechsel über diese Frage setzt im einzelnen die Gründe auseinander, die eine vorbehaltlose Annahme der Baufeierzeit unmöglich gemacht haben, und bringt klar zum Ausdruck, daß die Verantwortung für eine etwaige vorzeitige Beendigung der Baufeierzeit nicht, Deutschland trifft. Das Abkommen bestimmt weiter, daß beabsichtigte Neubauten im voraus dem Vertragspartner mitgeteilt werden sollen. Fer­ner sind Vereinbarungen über einen gegenseiti­gen Nachrichtenaustausch über die Fer­tigstellung von Kriegsschiffen getroffen worden. Endlich enthält das Abkommen entsprechend dem englisch-französisch-amerikanischen Vertrag soge­nannte Sicherheitsklauseln. Diese gestatten beim Eintritt besonderer Umstände eine Ueberprü-

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das Licht der Geschichte, bei denen der Fischfang stets eine große Rolle gespielt. Man hat den Namen Skandinavien alsHeringsaue" deuten wollen; mit welchem Recht, bleibe dahingestellt: jedenfalls wäre damit die Anziehungskraft ausgedrückt, die diese fischreichen Gebiete auf die germanischen Küstenfah­rer ausübten. Da man für Die Fastenspeisen leckere Fischgerichte brauchte, wurde das Angeln zum Hauptsport des Mittelalters, der in den Teichen der Klostergärten wie von Rittern in den Burggräben betrieben wurde. Noch Kaiser Max, derletzte Rit­ter", war ein eifriger Verehrer des Angelns, der davon in seinemWeißkunig" mit viel Begeisterung und Verständnis spricht.

Später aber sank das Angeln in den feudalen Kreisen unter dieniederen Vergnügungen" herab, und nur in England blieb das Angeln der klassische Sport, der stets auch von der Aristokratie gepflegt wurde. Unzählige englische Bücher außer dem von Walton behandeln mit genauesten Vorschriften das Wesen des vollkommenen Anglers und die Ein­zelgebiete seiner Kunst, vor allem die Herstellung der künstlichen Insekten, deren sich der englische Ang­ler als Köder bedient. Dichter wie Walter Scott und C o l e r i d g e haben das Angeln mit großer Sachkunde besungen.

Von England aus hat die Angelkunst sich auch wieder überall hin in der Welt verbreitet und aller­orten eifrige Jünger gefunden. Auch bei uns ist das Angeln ein echtes Volksvergnügen, das sich jeder leisten kann, wenn er Lust dazu verspürt, und diese scheinbar so einfache Kunst hat eine Fülle von Feinheiten entwickelt. Für den sportgerechten Ang­ler hat alles Bedeutung, die Wasserwirbel und die Luftblasen, die Wetterveränderung, die Schatten, aber das Schwerste ist das Hineinwerfen der Schnur und das Heraufziehen des Fisches, das mit einer bestimmten Handbewegung und mit allergrößter Genauigkeit erfolgen muß, zu der lange Üebung und hohe Gewandtheit gehören. Darüber hinaus aber verlangt der Klassiker der englischen Angel­literatur nach ästhetische Schönheit vorn Llngler: Die Haltung, die der Angler einnimmt, muß zu­gleich in höchstem Grade männlich und graziös sein. C. K.

Wetterbericht

des Reich-Mellerdiensles. Ausgabeork $ranffart

Von Nordwesten bringt etwas feuchtere Meeres­luft, die die britischen Inseln schon erreicht hat, gegen Deutschland vor. Eine Umgestaltung der Wet­terlage ist damit aber nicht verbunden, sondern im Laufe des Mittwoch wird die Gewitterneigung eine Steigerung erfahren.

Aussichten für Mittwoch: Anfangs hei- ter und sehr warm, schwül, nachmittags stärker be- wölkt mit Gewitterbildung und örtlichen Schauern, anschließend leichter lerrfyeraturrücfgang, schwache Winde.

Lufttemperaturen am 19. Juli: mittags 28 Grad Celsius, abends 17,9 Grad; am 20. Juli: morgens 15,6 Grad. Maximum 28,2 Grad, Minimum heute nacht 11,6 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 19. Juli: abends 25,7 Grad; am 20. Juli: mor­gens 19,8 Grad. Sonnenscheindauer 14,2 Stun­den.

Heute entschlief unerwartet nach längerer Krankheit mein lieber Mann, unser guter Vater, Sohn, Bruder, Schwager und Onkel

Herr Wilhelm Bachmann

im 57. Lebensjahre.

Zunächst mag der primitive Mensch, der auf Fische als Nahrung angewiesen war, sich mit denen begnügt haben, die aus dem Wasser ans Land ge­spült wurden; noch heute gibt es Völkerstämme, die Fische ohne jedes Gerät erbeuten, indem sie die Fische lebend mit der Hand fangen ober sie durch Steinwürfe und Stockschläge betäuben. Aber schon in der frühesten Kulturzeit, die die Geschichte kennt, in der älteren Steinzeit, haben die Menschen An­geln benutzt, und man hat Haken aus Stein oder Knochen gesunden, die bereits mit den Angelhaken der heutigen Eskimos ober Feuerländer überein» stimmten. In der Bronzezeit ging man zu Angeln über, die größer waren als die heutigen; so mißt - - ,,L .., - ------ ein Angelhaken, der an einem Schweizer Pfahlbau

gcr nicht über 23 000 Tonnen bei einer Höchst- gefunden wurde, 20 Zentimeter. In vorgeschichtlicher

grenze von 15,5 Zentimeter Geschützkaliber. Die Zeit wurde auch schon die Knebel- ober Zweispitz-

Klasse der leichten U e b e r w a s s e r s ch i f f e ist angel hergestellt, ein nach beiden Seiten zu spitzes,

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