Rechtsschutz nicht ausdrücklich voraeschrieben war, da fehlte er eben ganz und das Recht blieb eine leere Form. Aber auch dort, wo ein Verfahren möglich war, arbeiteten die Instanzen so langsam, daß, wenn nach Jahren die Entscheidung siel, das Interesse des Klagefuhrenden an dem Streitgegen- stand oft längst erloschen war. Hatte doch der Präsident der Gemischten Kommission nicht einmal das Recht des Einspruches mit aufschiebender Wirkung, so daß es vorkommen konnte, daß ein deutsches Kind, das zwangsweise in die polnische Schule gesteckt würbe, diese Schule bereits beendet hatte, wenn die Entscheidung eintraf, daß es in die deutsche Schule gehöre. Auch auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes sind die Bestimmungen in der Praxis wirkungslos geblieben. 80 v. H. aller deutschen Arbeiter Ostoberschlesiens sind heute erwerbslos.
Das Genfer Abkommen ist seinerzeit den Partnern von der Botschaftskonferenz aufgezwungen worden. Das ist der tiefe Grund, warum es bei beiden Teilen sich von vornherein keiner großen Beliebtheit erfreute. Beide Regierungen von damals sahen darin in erster Linie ein Instrument zur Einschränkung ihrer Souveränität. Die deutsche Abneigung mußte steigen als sich erwies, daß die schönen Worte nur selten lebendige Gestalt annähmen. Auf polnischer Seite aber bildete sich die lenbenfl heraus, daß die Behörden gewissen Voreingenommenheiten eines Teiles der öffentlichen Meinung nur zu schnell nachgaben und daß auch die Zentralregierung sich gegenüber den Regelwidrigkeiten der unteren Instanzen nicht durchsetzte. Vielfach hatte der gefühlsmäßige Widerstand auch seine Ursache in der Verständnislosigkeit polnischer Organe für die Tatsache, daß es für Angehörige einer Minderheit neben dem staatlichen Pflichtenkreis einen völkischen gibt, deren Verbindung nur möglich ist, wenn den Forderungen beider Gerechtigkeit zuteil wirb.
Alle Kritik, so berechtigt sie sein mag, reicht nicht aus, um auch für die Zukunft eine Regelung der deutsch-polnischen Minderheitenfrage unerwünscht erscheinen zu lassen. Im Gegenteil darf man annehmen, daß ein freiwillig geschlossenes zweiseitiges Abkommen einen stärkeren sittlichen Wert in sich bergen müßte. Was hier die Zukunft bringen wird, ist noch nicht abzusehen, jedenfalls beweisen die in diesen Tagen in Köln begonnenen deutsch-polnischen Verhandlungen über Eisenbahnfragen, daß auch Warschau Nicht den Wunsch hat, Lücken, die der Ablauf des Genfer Abkommens entstehen läßt, offenzuhalten. Viele schwere Wunden hat das Ringen um den Besitz Oberschlesiens mit allen seinen Folgerungen bis auf den heutigen Tag offengelassen. Es ist bebauer- lich, daß man die Schäden in erster Linie nur im Wirtschaftlichen erblicken wollte und demgemäß das Abkommen vom 15. Mai 1922 danach gestaltete, während das Schicksal der Menschen selbst erst in zweiter Linie Berücksichtigung fand. Um so mehr drängt sich der Gedanke einer umfassenderen, zweckmäßigeren und der Zeit mehr entsprechenden Gesamtregelung im Sinne jenes Vertrages auf, der im Januar 1934 abgeschlossen wurde und der grundsätzlichen Einstellung der beiden Staaten zueinander einen neuen fruchtbaren Inhalt gab.
Weitere Entschuldung der Gemeinden.
Berlin, 19. Mai. (DNB.) Der im Interesse des Reiches eingeleitete Abbau der Gemeindeschulden tritt immer mehr in Erscheinung. In der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1936/37 sind, wie die Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik" berichtet, die Schulden bei ben Gemeinden mit über 10 0 00 Einwohnern und den Gemeindeverbänden wieder um rb. 160 Millionen Mark ober um fast 3 v. H. zur ü ck ge g an ge n (Stand am 30. 9. 1936 9,5 Milliarden Mark). Die Abnahme war um rund 100 Millionen Mark größer als in der gleichen Vorjahreszeit. Auch die Bereinigung der Zahlungsrückstände ist fortgeführt worden, so daß 1936/37 nur noch 55 Millionen Mark übrig waren. Der verstärkte Rückgang der Schulden ergab sich einmal dadurch, daß die Tilgungen mit rund 250 Millionen Mark um 55 Millionen Mark höher waren als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und sodann durch eine weitere Einschränkung der Neuaufnahmen. Die geringere Kreditneuaufnahme wirkte sich vor allem in einer Schonung des freien Kreditmarktes aus, dem im ersten Halbjahr 1936/37 von Gemeindeseite nur noch 39 Millionen Mark entnommen wurden. Die Kredite aus öffentlichen Mitteln, wie z. B. die Arbeitsbeschaffungskredite, Sonderkredite von Reich und Ländern ufw., sind gleichfalls spärlicher geflossen. Die neuen Kredite erhielten die Gemeinden bei leicht rückgängigen Zinssätzen, und zwar am freien Markt zu durchschnittlich 4'/n v. H., und von öffentlichen Geldgebern zu nicht ganz 3V2 v. H. Der Schuldenrück- gang, zusammen mit diesen Zinsverbefserungen, wirkte im Sinne einer Entlastung der g e - meindlichen Schuldenhaushalte. Für den gesamten Zinsendienst waren in der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1936/37 rund 200 Millionen Mark erforderlich gegen 220 Millionen Mark hn vorausgegangenen Halbjahr.
Das neue Gtudentenrecht.
München, 18. Mai. (DNB.) Im Braunen Haus fand eine Sitzung des Derfassungsausschusses der Reichsstudentenführung statt. Reichsstudentenführer Dr. Scheel ging besonders auf die Ziele der Studentenkampf Hilfe und der Kam e- radschaftserziehung ein. Die Ausführungen würben ergänzt durch einen Bericht des Amtsleiters für Wissenschaft der Reichsstudentenführung Dr. Kubach, der auf die Erfolge und weiteren Ziele des Reichsberufswettkampfes einging, sowie durch Ausführungen des Amtsleiters Dr. Franz, der über die zukünftige Rechtsstellung des Reichs st udent en werks berichtete. Ferner sprach Reichsamtsleiter Dr. Krüger, der ehemalige Führer der Deutschen Studentenschaft, über die Entwicklung der Deutschen Studentenschaft seit dem Ausgang des Weltkrieges bis zur Gegenwart. Professor Dr. Höhn, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, machte Vorschläge zur zukünftigen Rechtsform der deutschen Studentenschaft. Gebietsbeauftragter Dr. Sandberger ging auf die Erhebung der Reichsstudentenführung zum Hauptamt der NSDAP, und auf die Satzung für die Studentenkampfhilse ein. An der Aussprache beteiligten sich insbesondere Reichshauptamtsleiter Hedrich, der Vertreter der Reichsdozentenbundführung Dr. Willig, der Vertreter des SS.-Gerichts SS.-Hauptsturmführer Dr. Reinicke sowie Professor Krieck, Rektor der Universität Heidelberg.
3m Dienst der Volksgesundheit.
Erfolge und neue Aufgaben der nationalsozialistischen Gefundheitspstege.
Bad Wildbad, 20. Mai. (DNB.) Auf der Jahreshauptversammlung der Wissenschaftlichen Ge- ellschaft der Deutschen Aerzte des Oefsentlichen Ge- undheitsdienstes führte Ministerialdirektor Dr. Gütt u. a. aus, daß in den ersten Jahren nach der Machtübernahme die Gesundheitsämter im ganzen Reich aus dem Nichts entstanden, die ZahlderAerzte allmählich verdoppelt und mit einem Schlage in ganz Deutschland die bewährten Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsfürsorge und -pflege gleichmäßig durchgeführt worden feien. Ihnen komme im Zusammenhang mit dem Vierjahresplan eine besondere Bedeutung zu, denn wir brauchten gesunde, leistungsstarke Menschen. Dr. Gütt wandte sich gegen den Mißbrauch von Alkohol und Tabak, besonders bei der Jugend. Wohnunas-, Kleidungs- und Nahrungsmittelschädlinge richteten-jährlich einen Schaden an, der in die Hunderte von Millionen ginge. Durch Beseitigung der flüssigen Abfallstoffe, die meistens in Flüsse und Seen abgeleitet würden, seien manche Epidemien entstanden. In ihnen seien aber Stoffe enthalten, die von hohem Werte seien. Mit dem Abwasser von 30 Millionen Menschen könnte auf einer Grünlandfläche von 150 000 Hektar eine Eiweißfutterernte von 300 000 Tonnen erzeugt werden. Das sei der friedliche Gewinn einer Provinz von 3000 Quadratkilometer. Zudem sei diese Verwendung der Abwässer bisher die beste und unschädlichste Art ihrer Beseitigung auch in hygienischer Beziehung.
Reichsimienmiliisler Dr. Frick
gab einen Rückblick über die vergangenen vier Jahre nationalsozialistischer Gesundheitspolitik und führte dann u. a. aus: Durch die Behebung der Arbeitslosigkeit und die Sicherung des deutschen Lebensraumes durch eine starke, achtunggebietende Wehrmacht ist es uns gelungen, dem deutschen Menschen das verlorengegangene Vertrauen in die Staatsführung wiederzugeben und in ihm eine b e - jahende Lebensein st ellung zu wecken, die nun einmal die Voraussetzung für jede verantwortungsbewußte Familiengründung ist. Die weltanschauliche Schulung des Volkes in bevölkerungspolitischen Fragen und die materielle Unterstützung des Staates durch Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen und Steuerermäßigungen, wenn auch in geringem Umfang, haben bewirkt, daß die Geburtenziffer von 993 126 im Jahre 1932 auf 1 261273 im Jahre 1935 und rund 1290 000 im Jahre 1936 angestiegen ist. Diese Zunahme der Geborenen bedeutet jedoch nur einen ersten Sieg gegenüber der Ehelosigkeit und der kinderlosen Ehe.
Zur Sicherung eines ausreichenden Nachwuchses wirb in der zweiten Phase der Kampf
gegen das Linkind- und Zweikinde r f y st e m zu führen sein mit dem Ziele der drei oder vier Kinder aufweifenden deutschen V o l l f a m i t i e. Eine gesunde und wirksame Bevölkerungspolitik seht voraus, daß der kinderreichen Familie wieder die Stellung und die Lebenssicherung gewährt werden, auf die sie als Erhallerin des Staates Anspruch hat. In diesem Sinne werden die B e s o l - dungsordnungen für Beamte und die Tarifvorschrifken für Angestellte und Lohnempfänger zu überprüfen, und wird für die hierdurch nicht erfaßten Verufsgruppen ein Familienlastenausgleich gesetzgeberisch noch herbeizuführen fein!
Gleichberechtigt daneben treten die Bemühungen, einer Verschlechterung der Gesamterb - mässe unseres Volkes in gesundheitlicher und rassischer Hinsicht entgegenzuwirken. Der Nationalsozialismus sieht in der Unfruchtbarmachung erbkranker Volksgenossen in erster Linie eine wirksame Waffe gegen eine das Leben unseres Volkes stark bedrohende Gefahr. Das Gesetz muß so verantwortungsbewußt wie möglich durchgeführt werden, um nur diejenigen unfruchtbar zu machen, bei denen das Allgemeinwohl dies dringend erfordert. Es hat daher den Beschluß über die Anordnung der Unfruchtbarmachung unabhängigen Gerichten übertragen und jedem Betroffenen ist die Möglichkeit gegeben, die Entscheidung des Erbgesundheitsober- gerichts anzurufen. Außerdem kann eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden.
Durch die in dem E h e g e s u n d h e i t s g e f e tz geschaffenen Eheverbote werden nur Ehehindernisse errichtet für Fälle, in denen jeder vernünftige Mensch von der Eheschließung ohnehin absehen würbe. Darüber hinaus soll durch eine eingehende Eheberatung jeder Volksgenosse auf die Verpflichtung hingewiesen werden, sich den Partner zu suchen, mit dem er gesunde und artgemäße Kinder haben kann. Als Ergänzung ist die Reinerhaltung unseres Volkes in rassischer Hinsicht durch das Blutschutzgesetz in Verbindung mit dem Reichsbürgergesetz geregelt. Auch die Mischlings- fraae ist in einer Weise gelost, daß das deutsche Volk keinen Schaden erleidet. Alle diese Maßnahmen sind nicht danach zu beurteilen, was sie für den einzelnen bedeuten, sondern ob ihre Berechtigung damit begründet ist, daß sie unserem deutschen Volk nützen und ein gesundes Weiter bestehen ermöglichen.
Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens schuf einen für das ganze Reich einheitlichen Verwaltungsapparat in Form der Gesundheitsämter. 745
Gesundheitsämter wurden errichtet. Ein Netz von Fürsorge- und Beratungsstellen wurde ausgebreilet. In der Erb- und Rassenpflege wurden schon im ersten Jahre des Bestehens der Gesundheitsämter rund 330 000 Ehestandsdarlehensbewerber, über 41 000 bäuerliche Siebter unb beren Angehörige untersucht unb begutachtet, sowie runb 150 000 weitere Untersuchungen von Kinberreichen, Einbürgerungsbewerbern unb sonstige Begutachtungen in erbbiologischer Hinsicht vorgenommen. Das ergibt zusammen allein auf biesem Gebiet eine Leistung von mehr als 500 000 Untersuchungen.
Im Jahre 1935 haben die Gesundheitsämter runb 7,5 Millionen Schulkinder laufend betreut, von ihnen sind 2,8 Millionen durch Reihenuntersuchungen auf ihren Gesundheitszustand ärztlich geprüft unb übet 500 000 als „Ueberwachungsschüler" einer besonderen ärztlichen Beobachtung und Betreuung unterzogen worden. Die Tuberkulosefürsorge wurde 1935 in 1817 ärztlich geleiteten Fürsorgestellen und ferner von 4471 Gesundheitspflegerinnen und Fürsorgeschwestern ausgeübt. 1 361 000 Personen nahmen die Tuberkulosefürsorge in Anspruch. In 125 000 Fällen erfolgte Einweisung in eine Heilstätte ober Krankenanstalt. Für die erfolgreiche Bekämpfung der Tuberkulose, die im Absinken der Sterblichkeit von 14 je 10 000 der Bevölkerung vor dem Kriege auf rund 7 im Jahre 1935 zum Ausdruck kommt, spielen die Aufklärungen über Das Wesen der Erkrankung eine beachtliche Rolle. Die (Säugling sfürfo'rge hat mehr als zwei Drittel aller Säuglinge erfaßt, das ergibt etwa 800 000 Säuglinge. Dank der vorbildlichen Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsämtern und den Dienststellen der NSD. ist die Säuglingssterblichkeit in erfreulichem Maße zurückgegangen. Weitere 1V< Millionen Volksgenossen wurden in der Kleinkinderfürsorge, der Schwangerenfürsorge, der Geschlechtskrankenfürsorge, der Krüppelfürsorge unb in sonstigen Fürsorgestellen untersucht.
Diese Zahlen beweisen, welche Bebeutung ben Gesundheitsämtern für die Erhaltung und Mehrung der Volkskraft zukommt, sie sagen uns aber auch, daß der Staat die Pflicht hat, das Gesundheitswesen in seine besondere Obhut zu nehmen. Das Reich kann auf feine Gesundheitsverwaltung stolz sein, gibt es doch kaum ein anderes Land, das derartige Leistungen aufzuweisen hat. Aufgabe der nächsten Jahre wird es nun fein, sich dem inneren Ausbau der Gesundheitsämter zuzuwenden.
Der Minister sprach den Aerzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes feine Anerkennung aus für ihre Schaffensfreudigkeit. Unser deutsches Volk gesund, rasserein und stark für alle Zeiten zu erhalten, ist das Ziel unserer gemeinsamen Arbeit.
Fünfeinhalb Jahre Zuchthaus für den katholischen Pfarrer bauer
Der Bischof von Trier erneut als Zeuge vernommen.
Trier, 19. Mai. (DNB.) In Trier wurde in der Verhandlung gegen den wegen widernatürlicher Unzucht angeklagten Pfarrer Bauer die Beweisaufnahme geschlossen. Die nochmalige Vernehmung des Bischofs von Trier war notwendig, da der Angeklagte erklärt hatte, den Bischof zweimal in Trier gesehen unb gesprochen zu haben; dies stand im Widerspruch zur eidlichen Aussage des Bischofs, der sich nicht erinnern wollte, mit dem Angeklagten zusammengetroffen zu fein. Der Bischof wiederholte zunächst die eidliche Aussage, er habe bei der Versetzung des Bauer nach Weidingen nicht gewußt, daß dieser gebeten hatte, ihm keine Pfarrei mehr zuzuweisen. Das habe er erst jetzt erfahren. Es wirb festgestellt, daß der Angeklagte persönlich ben verstorbenen Generalvikar Tillmann gebeten hatte, ihm keine Pfarrei mehr zu geben. Diese Bitte sei aber ab gelehnt worben! Auf ein Gesuch des dem Angeklagten vorgesetzten Dekans vom 14. Februar 1930, die Ernennung zum Pfarrer von Weidingen rückgängig zu machen, eraing folgender Bescheid: „Seine bischöfliche Gnaden haben die dargelegten Gründe ernstlich in Erwägung gezogen, ihnen aber nicht ft a tt g e b e n können, weil durch eine Zurücknahme Anlaß zum Gerede gegeben und Aergernis hervorgerufen würde." Immer wieder betonen Gericht und Staatsanwalt, daß solche wichtigen Dinge dem Bischof doch hätten mit- acteilt werden müssen. Der Bischof bleibt jedoch bei seiner Aussage, er habe nichts davon gewußt. Er will sich auch nicht im geringsten erinnern können, den Angeklagten jemals gesehen oder bei sich empfangen zu haben. Der Staatsanwalt verliest einen Brief des Generalvikars vom 27. August 1927, in dem es heißt: „Seine befchöfliche Gnaden haben von weiteren Schritten gegen Pfarrer Bauer abgesehen, ihn ernstlich ermahnt und gemahnt und ihm 14 Tage Exerzitien auferlegt." Weiter wird dem Zeugen ein Aktenstück vorgelegt, in dem Pfarrer Bauer aufgefordert wurde, sich bei Antritt feiner Pfarrei in Laubach 1927 dem Bischof vor- z u ft e 11 e n. Das Aktenstück trägt am Rande ben Vermerk „Der Aufforderung wurde am 10. Februar" entsprochen. Auch der Angeklagte schildert wiederholt, wie er 1927 vom Bischof empfangen wurde und wie dieser ihn wegen seiner Verfehlungen verwarnte.
Alle Bemühungen des Gerichtes bleiben ohne Ergebnis. So klar auch die Tatsache, daß der Angeklagte vom Bischof empfangen wurde, aus den Akten ersichtlich ist, der Bischof erklärt: ,Mag der Angeklagte sagen, was er will, ich habe nicht die geringste Erinnerung an irgendeinen Besuch.
Zu den in der ausländischen Presse' verbreiteten Greuelmärchen, der Bischof sei bei seiner ersten Vernehmung derart gequält worden, daß er ohnmächtig zusammengebrochen sei und sich geweigert habe, weitere Fragen zu beantworten, richtete der Staatsanwalt an den Bischof die Frage, ob es richtig fei, daß das Gericht oder die Staatsanwaltschaft ihn so hergenommen hätten, daß er dem Zusammenbrechen nahe gewesen sei. Laut und energisch antwortet der Bischof: Nein! Die Vernehmung des Bischofs war damit beendet.
Oberstaatsanwalt Hofmann betonte, der Angeklagte Bauer sei wahrhaft ein Wolf im Schafskleid gewesen. Er habe feine Hirtenpflichten in übelster Weise mißbraucht und trage Schuld daran, daß die Seuche der sittlichen Verfehlungen in ben Gemeinden Laubach unb Weidingen Eingang gefunden habe. Aber er müsse gegenüber Behauptun- gen in der Auslandspresse, daß der Prozeß maßlos
aufgebauscht und in eine bestimmte Richtung gedrängt worden sei, feststellen daß der Angeklagte selbst zu Beginn des Prozesses gesagt habe: „Ich habe das Gefühl, daß Sie es gut mit mir meinen."
Der Staatsanwalt stellte fest, daß die bischöfliche Behörde in der leichtfertigsten Weife ihre Aufsichtspflicht verletzt habe — zum Schaden der deutschen Jugend. Bauer fei ein Sittlichkeitsverbrecher. Aber noch im Mai 1930 feien seine Verfehlungen von Trier aus als „Unklugheiten" bezeichnet worden, und 1932 habe die unverantwortliche Milde der kirchlichen Behörde es ermöglicht, daß Bauer feine strafbaren Handlungen weiterbegehen konnte. Es fei erwiesen, daß der Bischof von den Dingen Kenntnis erhalten habe. Der Bischof habe unter Eid bekundet, daß er sich geweigert habe, den Pfarrer Bauer zu empfangen. Er könne sich nicht erinnern, obwohl die Akten es klar ergeben, daß Bauer nach Trier zum Bischof geladen wurde. Der Oberstaatsanwalt verwies auch auf den Brief des Angeklagten vom 27. August 1932, in dem Bauer' dem Bischof die Durchführung der anbefohlenen Exerzitien meldete unb s i ch für die liebevolle Aufnahme, die ihm beim Bischof zuteil geworden war, d e - dankte. Durch diesen Urkundenbeweis stehe fest, daß der Angeklagte damals vom Bischof empfangen worben fei. Der Bischof von Trier habe baher objektiv einen Meineib geleistet! Ob bie subjektiven Voraussetzungen gegeben seien, d. h. er sich tatsächlich nicht erinnern könnte, fei eine andere Frage. Objektiv fei etwas bekundet worben, was mit ber Wahrheit nicht in Einklang zu bringen sei. Die bischöfliche Behörde habe selbst, als das gerichtliche Verfahren anhängig war, das Verbrechen zu verheimlichen gesucht, der Generalvikar von Meurers habe sich der Begünstigung schuldig gemacht. Sein Verhalten sei eine bewußte Irreführung der Staatsanwaltschaft gewesen. Wegen des vollständigen Versagens der Kirchenauf-
C h i k a g o , 19. Mai. (DNB.) Aus einer Tagung der Diözese C h i k a g o, an der über 500 katholische Geistliche teilnahmen, nahm der Kardinalerzbischof Mundelein eine sehr merkwürdige Haltung gegenüber den widerlichen Sittlichkeitsverbrechen katholischer Geistlicher in Deutschland ein. Trotz der Geständnisse der angeklagten Priester und Ordensangehörigen bemühte sich der Kardinalerzbischof, die allgemein als notwendig anerkannte Reinigungsaktion in ben Klöstern als Mißgriff ber „Opposition gegen die katholische Kirche" hinzustellen. In feinen weiteren Ausführungen belegte der Kardinal die Einstellung der deutschen Presse zu den geistlichen Sittlichkeitsverbrechern mit den stärksten Ausdrücken, wobei er sich nicht scheute, sie „betrügerisch" zu nennen. Ferner wies der Kardinal darauf hin, daß die deutsche Regierung sich darüber beschwere, daß während des Weltkrieges eine (Sreuelpropaganba gegen Deutschland in der ganzen Welt durchgeführt worben sei. Er fügte heuchlerisch hinzu: „Die deutsche Regierung gebraucht nunmehr dieselben Propagandamethoden gegen die katholische Kirche, und durch Vermittlung des Propagartdaministers veröffentlicht
sichtsbehörde mußten dem Angeklagten weitgehend mildernde Umstände zugebilligt werden. Er beantragte eine Gesamtzuchthaus st rase von sechs Jahren unter Anrechnung von einem Jahr der Untersuchungshaft und die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre.
Das Urteil.
Um 0.30 Uhr nachts verkündete die Strafkammer das Urteil. Der Angeklagte wurde wegen Verbrechen nach § 174 Abf. 1 Nr. 1 StGB, in fünf Fällen unb wegen Vergehens nach § 175 alter Fassung in zwei Fällen zu insgesamt fünf Jahren sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Ein Jahr gilt durch die Untersuchungshaft als verbüßt. Dem Angeklagten wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt.
In ber Urteilsbegrünbung führte der Vorsitzende aus: Nach dem Gutachten der ärztlichen Sachverständigen fei der Angeklagte Bauer für fein Handeln voll verantwortlich. Das Gericht habe mildernde Umstände abgelehnt. Erschwerend sei ins Gewicht gefallen, daß der Angeklagte die Seelen der jungen Leute, die ihm als ihrem Ortspfarrer geradezu unbegrenztes Vertrauen entgegenbrachten, in gewissenlosester und gemeinster Weise vergiftet habe. Wenn auch feststehe, daß die vorgesetzten kirchlichen Behörden mindestens seit dem Jahre 1927 von dem Treiben des Angeklagten Kenntnis hatten unb ihm trotzdem durch Belassung in seinem Amt i m - mer wieder von neuem die Möglichkeit gegeben haben, in gleicher Weise weitere strafbare Handlungen zu begehen, so werbe bies doch durch die Art der strafbaren Handlungen unter Ausnutzung seines geistlichen Amtes mehr als aufgewogen. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sei daher im Hinblick auf die niedrige und gemeine Gesinnung des Angeklagten erforderlich gewesen.
sie Geschichten über ben sittlichen Verfall in ben religiösen Gemeinschaften, denen gegenüber die Gräuelpropaganda des Weltkrieges' nur Kindermärchen gewesen sind." Dann schmähte der Kardinal in nicht wiederzugebender Weise den Führer.
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Niemand hat bislang für möglich gehalten, daß sich Menschen mit normalem Gefühl für Recht, Sitte und Anstand bereit finden würden, die scheußlichen Verbrechen zu verteidigen, die in den zahlreichen Sittlichkeitsprozessen gegen katholische Geistliche und Laienbrüder zutagegekommen sind. Dem Kardinal-Erzbischof von Chikago, also einem der höchsten Vertreter der römisch-katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten, blieb es vorbehalten, die vom deutschen Volk als notwendig anerkannte Reinigungsaktion in den Klöstern und katholischen Bruderschaften lediglich als einen Akt ber „Opposition gegen die katholische Kirche" hinzustellen und die Sittlichkeitsprozesse auf eine Stufe zu rücken mit der infamen Gräuelhetze, die unsere Feinde im Weltkriege gegen das deutsche Volk betrieben ha* ben. Der Vergleich mit dieser abscheulichen Greuel*
Amerikanischer kardinal hehi gegen Deutschland.
Ein seltsamer Entlastungsfeldzug.—Wird der Vatikan dazu schweigen?


