KUH Erster Blatt
187. Jahrgang
Donnerstag, ZO.lNai 1937
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In Erwartung der Klottenparade von Gpithead.
Das britische Königspaar an Bord der Jacht „Viktoria und Albert".
Oberschlesien völkerrechtlich gesehen. Von unserem Or. ^.-Berichterstatter.
London, 19. Mai. (DNB.) Im Rahmen der Veranstaltungen anläßlich der Krönungsfeier begab sich das englische Herrscherpaar am Mittwoch, einer Einladung des Londoner Stadtrats folgend, zu einem Frühstück in die Guildhall. Traditionsgemäß wurde der König an der Stelle der Stadt, an der einstmals die Grenze der eigentlichen City lag, vom Lordmayor und dem Stadtältesten empfangen, der ihm nach altem Brauch das Perlenschwert überreichte als Zeichen dafür, daß der König die Verteidigung der Stadt übernehmen soll. An dem Frühstück nahmen Vertreter des Stadtrats und der alten Londoner Zünfte teil. Im Anschluß an das Frühstück begaben sich der König und die Königin nach Portsmouth, um an der Flottenschau in Spithead teilzunehmen. Der König und die Königin sowie die Kronprinzessin Elisabeth begaben sich an Bord der königlichen Jacht „Viktoria und Alber t". In diesem Augenblick wurde die königliche Standarte an den Schiffsmasten gehißt, und die Küstenbatterien gaben den Königssalut von 21 Schuß ab, während alle auf der Reede versammelten Kriegsschiffe über die Toppen flaggten. Später veranstaltete das Königspaar ein Festessen auf der königlichen Jacht, zu dem die führenden Flottenoffiziere geladen waren.
Die englischen Blätter zeigen nach wie vor starkes Interesse besonders für das deutsche Panzerschiff „Admiral Gras S p e •e", das als vorbildlicher Typ des modernen Kreuzerbaues bezeichnet wird. „Daily Telegraph" schreibt, von einer starken englischen Flotte hänge das Weiterbestehen des britischen Imperiums ab. Wenn es England nicht mehr gelänge, seine Seeoerbindungen offen zu halten, dann würde es verhungern und untergehen. Die heute ins Spithead versammelten englischen Kriegsschiffe stellten nur einen Bruchteil der britischen Flotte dar, wie sie in einigen Jahren nach Vollendung des neuen Aufrüstungs- Programmes bestehen werde. Die im Bau befindlichen neuen Kriegsschiffe allein würden an Kampfkraft beinahe der' gesamten zur Zeit ins Spithead versammelten Flottenmacht gleichkommen, Schon in drei Jahren werde die englische Flotte um mindestens 50 v. H. vermehrt sein. Schon heute könne man aber sagen, daß die Bereitschaft der britischen Flotte bei 'weitem größer sei, als noch vor zwei Jahren.
Irland und die Reichskonferenz.
Dublin, 20. Mai. (DNB. Funkspruch.) D e Dal er a erklärte im Landtag, daß der irische Freistaat nicht an der Reichskonferenz teilnehme, weil noch verschiedene Meinungsverschiedenheiten zwischen England und Irland bestünden, die eine Zusammenarbeit verhinderten. Die wichtigste Streitfrage sei die Aufteilung der irischen Insel in zröei Teile, die durch nichts gerechtfertigt werden könne. Eine weitere ungelöste Streitfrage seien die irischen Landannuitäten. Solange die jetzige irische Regierung am Ruder sei, werde sie nicht einen einzigen Penny dieser Gelder an die britische Regierung bezahlen, da dies einer Uebergabe Irlands gleichkommen würde. Der irische Freistaat könne keinen eigenen Verteidigungsplan aufftellen, solange England die Macht habe, Teile des irischen Gebietes „willkürlich" zu besetzen, und solange die britische Flotte ein Anrecht auf die irischen Häfen besitze. Irland habe nicht den Wunsch, als Angriffsbasis gegen England benutzt zu werden. Es wolle ein völlig freies Volk sein, das sein eigenes Gebiet selbst beherrsche, und es wolle an k e i n e m K r i e g teilnehmen. Wenn die irische Unabhängigkeit völlig anerkannt würde, wäre der Freistaat bereit, ein eigene Verteidigung zu organisieren und da- ür zu sorgen, daß keine ausländische Macht auf einem Boden Fuß fassen könnte.
Der Völkerbund sei durch die Prüfungen der letzten Jahre bis in seine Grundfesten erschüttert worden. Wenn die Gefahren nicht beseitigt würden, sei es möglich, daß der irische Freistaat aus dem Völkerbund a u s t r e t e n werde. Er hoffe jedoch, daß dies nicht nötig fein werde. Die beste Hoffnung des Völkerbundes würde darin bestehen, alle Nationen, insbesondere aber alle Staaten Europas zu umfassen.
Valdwin vor derEmpire-Iugend.
London, 19. Mai. (DNB.) In einer Massenversammlung der Empire-Jugend in London sprach u. a. auch Ministerpräsident Baldwin Er behandelte vor allem Fragen der Regierungsform. Mit einem besonders dringlichen Appell an die junge Generation erklärte er, es könnte sehr wohl sein, daß die Jugend die Demokratie vor sich selb st werde retten müssen. Nachdem Baldwin heroorgehoben hatte, daß ein Krieg die Schwierigkeiten von heute nicht beheben könnte, betonte er, daß die Tage, die das Werden des Völkerbundes bedeutet hätten, gleichzeitig auch die Unterzeichnung des Vertrages von Versailles gesehen hätten. Könne aber beides auf der Kreditseite verbucht werden? so fragte er. 20 Jahre früher hätten alle Engländer das bejaht. Heute aber sei die Antwort zweifelhaft; denn beide hätten die Hoffnung von vielen bedeutet und wären doch einer Enttäuschung gewichen. Das Europa von heute befinde sich weder im Krieg noch im Frieden, sondern stehe in bewaffneter Bereitschaft. Unter besonderem Beifall 'erklärte der Premierminister, daß
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das Britische Empire, solange es bestehe, seine Stimme gegen falsche Götter erhebe. „In gewissen Ländern" bezeichne man den Frieden als schlechten Trapm, den Krieg aber stelle man als Ideal hin. Das Empire sei jedoch, behauptete Baldwin weiter, für den Frieden organisiert. Er streifte dann die Bedeutung der Religion für den Staat und erklärte — wobei er, falls seine Ausführungen nicht als irreführend angesehen werden sollen, nur die Sowjetunion und das bolschewistische Spanien gemeint haben kann —, daß dort, wo die Religion ausgerottet werde, Grausamkeit und Despotismus herrschten. Zum Schluß appellierte Baldwin an die menschliche Brüderlichkeit.
London, 20. Mai. (DNB. Funkspruch.) Aller Voraussicht nach wird Baldwin nächste Woche dem König in aller Form sein Rücktrittsge- s u ch einreichen. Anschließend wird Neville Chamberlain zur Uebernahme des Ministerpräsidiums zum König berufen. Die Kabinettsänderung soll dann möglichst rasch bekanntgegeben werden. Das Kabinett wiro sich am darausfolgenden Montag dem König in seiner neuen Form vorstellen können. Am 31. Mai werden die konservativen Parlamentsabgeordneten zusammentreten, um nach dem Abgang Baldwins den neuen Parteiführer zu ernennen. Es bestehe kein Zweifel, daß Chamberlain auch die Parteiführung erhalten wird.
Blomberg als Gast -er englischen Armee.
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Generalfeldmarschall von Blomberg stattete im Anschluß an die Krönungsfeierlichkeiten in London dem Königlichen Tankkorps in Bo- vington Camp einen Besuch ab und besichtigte die dort liegenden Truppen. Hinter ihm sieht man Brigadegeneral Sutton. (Scherl-Bilderdienst-M.) Ferner besuchte der Generalfeldmarschall die britische Luftwaffe im Flughafen von Andover in Südengland. Der Generalfeldmarschall, in dessen Begleitung sich auch Generalmajor der Flieger S t u m p f f und der deutsche Luftattache Generalmajor der Flieger Wenninger befanden, wurde bei seiner Ankunft vom Luftmarschall Sir John Steel begrüßt. Nach dem Abschreiten der Ehrenkompanie besichtigte er
die in Andover stationierten Bomber staffeln. Nach einem Frühstück, das der Leiter der Luftkriegsakademie, Luftvizemarschall Barratt, ihm zu Ehren gab, nahm Generalfeldmarschall von Blomberg mit seinem Stab die Anlagen der Akademie in Augenschein. Der Reichskriegsminister, der Gelegenheit zu einer längeren Aussprache mit führenden Männern der brittschen Luftwaffe hatte, gab vor der Presse seiner Freude darüber Ausdruck, als Vertreter des Führers in England weilen zu dürfen. Er hob besonders hervor, wie sehr er von dem Erlebnis der Krönung, der freundlichen Aufnahme und vor allem von seinen Unterredungen mit den führenden Männern Englands beeindruckt fei.
Oer italienische Königsbesuch in Budapest
Oie Trinksprüche der beiden Staatsoberhäupter feiern die Zusammenarbeit mit Oesterreich und Deutschland.
Budapest, 19. Mai. (DNB.) Bei strahlendem Sonnenschein fand der feierliche Einzug des italienischen Herrscherpaares in die mit italienischen und ungarischen Flaggen reich geschmückte Hauptstadt statt. Das Königspaar wurde vom Reichsverweser, der Regierung, der Generalität und den Spitzen der Behörden begrüßt. Alle ungarischen Würdenträger waren in der historischen ungarischen Nationaltracht erschienen. Nach dem Abschreiten der Ehrenkompanie fuhr der König mit dem Reichsverweser in einer von fünf Schimmeln gezogenen offenen Kutsche, gefolgt von der Palastwache des Reichsverwesers zu Pferde in ihren historischen rot-goldenen Uniformen, durch die Stadt. Ihnen folgten, gleichfalls in Schimmel-Fünfergespannen, die Königin mit der Gemahlin des Reichsverwesers Das italienische Herrscherpaar wurde überall mit stürmischen Eljen-Rufen begrüßt. Zu Ehren des Herrscherpaares gab der Reichsoerweser ein Familienfrühstück. Am Nachmittag legte der König am Heldendenkmal einen Kranz nieder. Der Herrscher begab sich anschließend zum Heldenfriedhof, wo er die Gräber der dort ruhenden italienischen Soldaten bekränzte.
Am Mittwochabend gab der Reichsverweser im Marmorsaal der königlichen Burg ein Festessen, an dem Prinzessin Maria, Graf Ciano, Erzherzog Joseph und Erzherzogin Augusta, Kardinalfürstprimas Seredi, das Diplomatische Korps, die Regierung, die Präsidenten des Reichstages und viele andere teilnahmen. In seinem Trinkspruch wies der Reichsoerweser auf die Freundschaft des ungarischen Volkes für die italienische Nation hin und fuhr dann u. a. fort: In einer der traurigsten Epochen des nationa
len Daseins Ungarns war es gerade die italienische Nation, die als erste Ungarn die Freundeshand hinstreckte, und die in der Erkenntnis der Gemein- samheit der geschichtlichen Interessen in großem Maße dazu beigetragen hat, daß Ungarn in kurzer Zeit zu einem beachtenswerten Faktor in der internationalen Politik geworden ist. Diese Haltung der italienischen Nation werden wir niemals vergessen. Die Aufbaupolitik, deren Hauptgrundlagen von uns gemeinsam mit Oe st erreich, unserem gemeinsamen Freund, in den Protokollen von Rom niedergelegt worden sind, hat sich auch bis heute als ergebnisreich erwiesen, und ich bin überzeugt, daß diese Politik durch die Zusammenarbeit mit dem mächtigen Deutschland ein fester Eckpfeiler für die Schaffung des wahren und dauerhaften Friedens und damit auch für die harmonische Zusammenarbeit der Völker geben wird.
Der König von Italien und Kaiser von Aethiopien erwiderte u. a.: Die vielgestaltigen Bande, die im Laufe von langen Jahrhunderten die ungarische und die italienische Nation zusammengeführt haben, sind immer stärker geworden, bis sie heute mit den Protokollen von Rom einen festen wirtschaftlichen und politischen Bau bilden, in dem die beiderseitigen Erfordernisse und Interessen harmonisch ineinander gehen. Diese Politik hat bereits in der ganzen Zone, in der sie wirksam zu werden bestimmt ist, günstige Ergebnisse hervorgerufen und läßt mit der herzlichen Zusammenarbeit Deutschlands jeden Tag mehr ihre Wirkung erkennen, eine Politik, die im Interesse der Stabilität und des friedlichen Zusammenlebens in Europa von jeder Exklusivität frei ist und für jede weitere Entwicklung offen steht.
Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!
K a t t o w i tz, Mai 1937.
Der kommende 15. Juli rückt die oberschlesische Frage noch einmal in das Blickfeld völkerrechtlicher Betrachtungen. Vielfach geht die irrtümliche Ansicht um, daß an diesem Tage nach Ablauf der vertraglich festgelegten 15jährigen Frist die gesamte Genfer Konvention über Oberschlesien mit all ihren Einzelbestimmungen ihr Ende erreiche, so daß nunmehr gewissermaßen ein Vakuum entsteht, dessen Auffüllung in rechtlicher Hinsicht staatlicher Willkür überlassen bleibt. Ganz so ist es gewiß nicht, und in vielen Punkten ist deshalb die Befürchtung der deutschen Minderheit in Polen für dis Zukunft und ebenso die Hoffnung gewisser polnischer Verbände auf eine Zeit zügelloser Entdeutschungs- möglichkeiten unbegründet. Aber leider werden öffentliche Meinung und die daraus entstehenden Handlungen nicht immer von der richtigen Erkenntnis der völkerrechtlichen Gegebenheiten bestimmt, und so konnte es nicht ausbleiben, daß in die an sich gespannte Stimmung innerhalb der beiden Nationalitäten Oberschlesiens neue Unruhe getragen wurde, die die Ueberführung jener Rechtsbeziehungen, die nun tattfächlich am 15. Juli enden werden, in die neuen staatsrechtlichen Verhältnisse nicht wenig erschwert. Die Unruhe wird durch Maßnahmen der polnischen Regierung vermehrt, denn es konnte den Deutschen in Polen nicht verborgen bleiben, daß sowohl die Handhaben der Agrarreform im Posener Gebiet und im Korridor wie die Ausführungsbesttmmungen zur Grenzzonenoerordnung eine weitere Einengung der Eigentumsrechte in den betroffenen Bezirken erkennen läßt. Diese Erscheinungen müssen um so mehr bedauert werden, als der kommende Wechsel von allen Beteiligten im Interesse der sonst so guten Beziehungen zwischen den beiden benachbarten Staaten ein politisches Feingefühl verlangt, das der Schwierigkeit des völkerrechtlichen Problems entspricht.
Es ist also verkehrt, von einem völligen Erlöschen der Genfer Konventton am 15. Juli zu sprechen. Kein Artikel der Konventton spricht von einer allgemein zeitlich begrenzten Geltungsdauer. Ein Teil der Bestimmungen, die in der Hauptsache wirtschaftlicher Natur und dazu besttmmt waren, die Schäden der gewaltsamen Trennung eines an sich einheitlichen Wirtschaftsgebietes zu mildern, sind in der Zwischenzeit bereits durch Zeitablauf gefallen oder durch Aenderung der tatsächlichen Lage gegenstandslos geworden. Hierher gehören die Bestimmungen über das Geldwesen, die mit der Einführung der polnischen Währung ihr Ende fanden, ferner die über die zollfreie Einfuhr industrieller Produkte von Ostoberschlesien in das Reich, die bereits am 15. Juli 1925 ihr Ende erreichte.
Gewisse Bestimmungen der Genfer Konvention sind ihrer Natur nach unbeschränkt und lösten Dauerwirkungen aus. Hierher gehört die Regelung der Staatsangehörigkeit und die Aufteilung der Vermögen der im ehemaligen Abstimmungsgebiet liegenden öffentlichen Versiche - rungskassen. Die wirtschaftliche Verbundenheit des oberschlesischen Industriegebiets erheischte ferner eine Dauerreqelung des Grenz- und Durchgangsverkehrs und die Schaffung von Grenz- wirtschastsbezirken in Breite von 5 Kilometer beiderseits der Grenze, einer Zone, die zur Bewirtschaftung eines durch die Grenzziehung zerschnittenen Eigentums mit einer besonderen „Grenz- karte" betreten werden kann. Allerdings darf diese nicht mit der bekannteren „Verkehrs-- karte" verwechselt werden, die für das gesamte Abstimmungsgebiet Geltung hat und am 15. Juli ihre Geltung verliert. Auch der Eisenbahnverkehr mußte mit besonderen Durchgangsrechten ausgestattet werden, die ebenfalls einer zeitlichen Begrenzung nicht unterliegen können. Eine Sonderregelung haben schließlich die „erworbenen Rechte" im Abstimmungsgebiet erfahren. Die für sie geschaffene Rechtsbürgschaft ist nicht auf die Angehörigen einer Minderheit beschränkt — wenn sie praktisch auch diesen hauptsächlich hätte wgufe kommen müssen —, und stellt somit einen für alle Zukuntt gegebenen Schutz dar. Allerdings ist für Entschädigungsklagen aus der Verletzung dieser Rechte nach dem 15. Juli nicht mehr das ^'"-schseüsche Schi»dsaer'cht in Beuthen zuständig, sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes. Die unbeschränkte Dauer der Unverleklichkeit der erworbenen Rechte hat das Schiedsgericht übrigens in einer Entscheidung bereits anerkannt.
Die eigentlichen minderheitsrechtlichen Bestimmungen aber endigen am 15.Juli. An ihre Stelle treten die allgemeinen Bestimmunaen des Minderheitenschutzvertrages Allerdings hat sich Polen von den internationalen Verpflichtungen dieses Vertrages in Genf losgesagt, so daß ein völkerrechtlicher Schutz praktisch nicht mehr gegeben ift. Anderseits ist das Vertrauen der deutschen Minderheit in die Wirksamkeit der Schukbesttm- mungen der Genfer Konvention bereits so stark gemindert, daß der formale Wechsel nicht viel neue ausschlaggebende Erschütterungen zu bringen vermag. Dennoch sind die minderheitsrechtlichen Bestimmungen des Genfer Abkommens in ihrer Grund- auffassnng nicht schlecht gewesen Was ihre praktische Wirkupg beeinträchtigte, war das Fehlen eines einheitlichen ordentlichen Rechtsweges. Der Rechtsschutz war in allerlei Einzelbestimmungen verzettelt, und wo ein solcher


