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** Viehmärkte in Gießen. Der nächste Rindvieh- (Nutzvieh-) Markt findet am nächsten Dienstag statt. Der nächste Schweinemarkt wird am Mittwoch, 28. Juli, abgehalten.

** DHC Gießen. Man berichtet uns: Am vergangenen Sonntag wanderten wir bei leider an­fänglich ungünstigem Wetter von Borsdorf über den Rabenstein nach Bad Salzhausen. An großen Wacholderbüschen, schlanken Fichten und schönen Edeltannen vorbei kamen wir durch den gut ge­pflegten Park zum Kurhaus. Wir besichtigten die Gradieranlage und die Trinkquellen und gingen über Geiß-Nidda auf ansteigenden Waldwegen zum Wannkopf. Als wir nach längerer Wanderung die nördliche Höhe vor Blofeld erreichten, hatte sich das Wetter wieder gebessert, so daß wir in der Ferne die Höhen des Vogelsberges liegen sahen. Nach der Mittagsrast in Blofeld wanderten wir zum Wild­frauengestühl, einigen großen Felsblöcken auf einer stillen Waldhöhe, vermutlich einer alten Kultstätte. Auf dem Wege nach Ranstadt erfreuten wir uns

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Dank an Schotten.

00 Schotten, 17. Juli. Auf ein Telegramm, das bei dem 100jährigen Jubiläum des Schotte- ner Männerchors an den Führer gesandt wurde, ging der Stadt folgende Antwort zu:

Der Führer und Reichskanzler hat mich beauf­tragt, der Stadt Schotten und ihrem Männerchor für ihr anläßlich der 100-Jahrfeier übermitteltes Treuegelöbnis seinen herzlichsten Dank aus­zusprechen.

Rundfunkproaramm

Sonntag, 18. Juli.

6 Uhr: Hafenkonzert. 8.10: Gymnastik. 8.30: Deutsche Scholle. 8.45: Orgelmusik. 9: Christliche Morgenfeier. 9.45: Wohin mit der Freud'. 10: Franz von Liszt: Klavierkonzert Nr. 2 in A-dur. 10.30: Reichssendung: Feierliche Einweihung des Hauses der deutschen Kunst" und Eröffnung der

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großen deutschen Kunstausstellung 1937. 12: Musik am Mittag. 14: Für unsere Kinder. 14.30: Musika­lische Rückantworten (Wunschkonzert). 15.30: Es freit ein wilder Wassermann ...! Mit Sagen, Mär­chen, Balladen und Liedern. 16: Nachmittagskon­zert. 18: Ein modernes Märchen. 19.40: Sportspie­gel des Sonntags mit Berichten vom Davis-Pokal- Spiel. 20: Unterhaltungsmusik. 20.50: Einführung in die folgende Oper. 21:Der Liebestrank" von G Donizetti. 1. Pause: Nachrichten. 2. Pause: Sportbericht. 23.30: Wir bitten zum Tanz. 24 bis 1: Nachtkonzert: Mozart, Grieg, Debussy.

Ttlonfag, 19. Juli.

6 Uhr: Choral. Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Musik zur Frühstückspause. 9.30: Hausfrau, hör zu! 9.45: Nur Kassel: Nachrichten. 11.45: Deutsche Scholle. 12: Schloßkonzert. 13: Nachrich­ten; anschließend aus dem Sendebezirk. 13.15: Schloßkonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Allerlei von zwei bis drei. 15: Volk und Wirtschaft. 15.15: Für unsere Kinder. 16: Bunter Funk. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Stuttgart spielt auf. 20.30: Ueberblick über die Veranstaltungen derTage der deutschen Kunst". 21: Nachrichten. 21.15: Auf der Alm, da gibt's ka Sünd. Eine kleine Ferienreise mit Alpen- b-all und Bergbesteigung. 22: Nachrichten, anschlie­ßend aus dem Sendebezirk. 22.20: Die Welt des Sport. 22.35: Nachtmusik und Tanz. 24 bis 1: Nachtkonzert: Joseph Haydn.

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Trarbach erreicht, und der Zug wurde verlassen. Mit freundlichen Worten empfing die KdF.-Dienst- stelle die Gäste aus Oberhessen. Die Besichtigung von Stadt und Burg ließ die Zeit schnell vergehen, und bald saß alles, auf verschiedene Lokale verteilt, beim Mittagstisch. Hierauf nahm ein Dampfer die Betriebsgemeinschaft auf zur Fahrt von Traden- Trarbach nach Cochem durch das herrliche Tal der Mosel mit den Weinbergen und Burgen. In froher Stimmung verlief die vierstündige Fahrt. Im Abendsonnenschein wurde Cochem erreicht und wei­tere vier Stunden des Beisammenseins standen der Gefolgschaft zur Verfügung. Bei Gesang und Tanz verging die Zeit bis zur Heimfahrt mit dem Zuge viel zu schnell. Allen Fahrtteilnehmern blieb der harmonisch verlaufene Tag in bester Erinnerung. Die Betriebsführung dürfte des herzlichen Dankes der Gefolgschaft für den erlebnisreichen Ausflug gewiß fein.

an der schönen Sicht ins fruchtbare Niddatal. Von Ranstadt fuhren wir nach Hause zurück.

LPD. Einheitliche Turnkleidung für alle hessischen Schüler. In einem Aus­schreiben der Landesregierung an die Leiter der hessischen Schulen wird darauf hingewiesen, daß die Anordnung über die Turnkleidung vom 3. Okto­ber 1934 restlos durchzuführen ist. Nack einem Er­laß des Reichserziehungsministers sind spätestens bis Ostern 1938 in allen Schulen, die eine einheit­liche Turnkleidung einführen, weißes Hemd und schwarze Hose als Turnanzug für diejenigen zu wählen, die der HI. bzw. dem BDM. noch nicht angehören. Gegen das Tragen der HI.- bzw. BDM.- Sportkleidung im Turnunterricht bestehen keine Bedenken.

LPD. Wascht das Obst. Eigentlich sollte sich diese Mahnung erübrigen, denn für viele wird es eine Selbstverständlichkeit bedeuten, Obst besonders das, das man nicht selbst ernten kann, sondern erst kaufen muß, vor dem Genuß zu säubern. Dennoch kann man es jetzt in der Hochsaison des Obstes oft genug sehen, daß die Leute mit einer frisch ge­kauften Tüte Obst durch die Straßen wandern und das Obst daraus verzehren, es also nicht abwarten können, bis sie die Möglichkeit haben, die Früchte

Gießener Wochenmarktpreise.

* Gießen, 17. Juli. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Landbutter 1,42 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, deutsche, Klasse A 10^, Klasse B 10, Klasse C 9^, Wirsing, % kg 15 dis 18, Weißkraut 12 bis 15, Rotkraut 18 bis 20, gelbe Rüben 12 bis 15, das Bündel 10 bis 15, rote Rüben 10 bis 15, Spinat 20, Römisch­kohl 10 bis 15, Bohnen, grün 20 bis 25, gelb 20 dis 30, Erbsen 20 bis 30, Tomaten 30 bis 50, Zwiebeln 12 bis 15, Rhabarber 8 bis 10, Pilze 45 dis 50, Kartoffeln, neue, kg 6 bis 7 Pf., 50 kg 5,50 bis 6,50 Mark, Frühäpfel, XA kg 35 bis 45 Pf., Falläpfel 5, Pfirsiche 35, Himbeeren 28 bis 35, Bir­nen 25 bis 30, Kirschen 35 bis 45, Heidelbeeren 30 bis 32, Stachelbeeren 12 bis 30, Johannisbeeren 15 bis 20, Pflaumen 35 bis 55, Mirabellen 35 bis 45 Pf., Hähne 1 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 85 dis 90 Pf., Tauben, das Stück 50 bis 70, Blumen­kohl 10 bis 50, Salat 10 bis 15, Salatgurken 8 dis 25, Einmachgurken 1 bis 5, Oberkohlrabi 5 bis 10, Rettich 5 bis 15, Radieschen, das Bündel 8 bis Eo Pf.

** Arbeitsjubiläen in der Firma Poppe & C o., Gießen. Die Arbeitskameraden Karl R e i n f ch m i d t, Gießen, und Hermann Hesse, Gießen, können heute auf eine 25jährige Tätigkeit bei der Firma Poppe 8z Co. zurückblicken. Seiden Jubilaren wurden seitens der Firma und !»er Gefolgschaft anläßlich eines Betriebsappells Ehrengaben überreicht.

** Sterbefälle in Gießen. Es verstarben Im der Zeit vom 1. Juli bis 15. Juli: 1. Juli: Hen­kelte Schaumburg, geb. Hendrich, 61 Jahre, Lin­dengasse 12. 3.: Katharina Fach, geb. Eurich, 76 Nähre, Wetzlarer Weg 63; Fritz Marx, Hilfsarbeiter, 16 Jahre, Wolkengasse 18; Ernst Friedrich Sangs-- torf, Metzger, 57 Jahre, Crednerstraße 22. 5.: Johanna Jnderthal, geb. Petri, 77 Jahre, Neuen Bäue 27. 6.: Wilhelm Wittich, 54 Jahre, An den Bahnhöfen 30. 10.: Karl Beck, Obergerichtsvoll- sieher i. R., 55 Jahre, Weserstraße 14. 12.: Baltha­sar Bierau, Glasermeister, 78 Jahre, Dammstr. 27;

ein Sägeblättchen eingespannt ist und einem Griff, mit dem die Laubsäge geführt wird Mit der Laubsäge lasten sich viele Bastel­arbeiten ausführen, zu denen man zweckmäßig Ahornholz ver­wendet.

Lauch (Porree), bekannte Sup­penwürzpflanze. Dicke Stengel erreicht man durch eindringliche Bodenlockerung, durch gute Er­nährung (keinen frischen Stall­dünger geben, da Lauch sonst leicht madig wird) und durch Einkürzung des Blattwerks. Um lange weiße Stengel zu erzielen, die Anpflanzung in Furchen vor­nehmen. die im Laufe des Som­mers zugezogen und angehäufelt werden Lauch kann auch in der gemüsearmen Zeit als gutschmek- kendes Gemüse verarbeitet wer­den.

Lauge, Lösung von Natron- und Kaliverbindungen wie Alaun, doppeltkohleniaures Natron, Glaubersalz Pottasche. Waster- glas. Alle Seifen entstehen durch Kochen von Fetten mit Natron oder Kalilaugen. daher die Be­zeichnung Seifenlauge.

Laugenoerbrennung (äußerlich). Die mit der Lauge in Berührung gekommenen Stellen sehen wie verbrannt aus Behandlung..dir verbrannten" Stellen mit Essig­saft oder mit Zitrone überspülen. Laugenvergiftung (innerlich) entsteht durch Verschlucken von Laugen und Sodawasser u. dgl. Anzeichen; Verätzung, auch Herz­lähmung. Nicht zum Brechen rei­zen, Zitronensaft, verdünnten

zu waschen. Ganz abgesehen davon ist auch mit dem sofortigen Verzehren des Obstes auf der Straße die Unmanier verbunden, glitschige Steine auf die Straße zu werfen, so daß das eilige Ver­zehren nicht nur für den Genießenden, sondern auch für die Mitmenschen gefährlich ist. Bakteriologische Untersuchungen an verschiedenen Obstsorten, wie diese an den Verkaufsständen und an der Straße stehenden Körben feilgehalten werden, haben erge­ben, daß das sterilisierte Wasser, mit dem die Früchte abgewaschen werden, eine hübsche Blüten- lese von Bakterien enthielt, unter denen sich einige recht gefährliche befanden. Die Zahl schwankte nach dem Reinlichkeitsgrad der Früchte zwischen 68 000 und 3 200 000 Keimen. Beim zweiten Waschen er­geben sich noch 7000 und 120 000 und nach dem dritten Waschen immer noch zwischen 3000 und 7000 Keime. Diese Zahlen dürften deutlich genug zeigen, wie notwendig es ist, das Obst vor dem Ge­nuß gründlich mit Wasser zu behandeln.

sich in derartigen Fällen auf Grund des Arbeits-' buchgesetzes Bestrafungen aus.

Betriebsausflug

der Firma Echunk & Ebe.

Dieser Tage machte die Betriebsgemeinschaft Schunk & Ebe, Gießen, einen gemeinsamen Ausfug, dessen Vorbereitungen die NS.-Gemeinschaft Kraft durch Freude" wertvolle Unterstützung gelie­hen hatte. Die Fahrt führte durch das Lahntal, an Limburg und an Bad Ems vorbei, zunächst nach Koblenz, wo auch der Wettergott ein Einsehen hatte. Die Sonne brach durch die Wolken, und blauer Himmel spannte sich über den Rhein. Das liebliche Tal der Mosel aufwärts ging es, für viele ein erstmaliges Erlebnis. Tiefe Eindrücke vermit­telte die Fahrt. Bald war das erste Ziel Traben-

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die der Schlupfwespe, des Ma­rienkäfers und einige andere sind zu schonen.

Lasur, durchsichtiger Lacküberzug über einer anderen Farbe oder auf Holz. Lasur ist in einschlä­gigen Geschäften erhältlich.

Laterna magica, lat., Bedeu­tung magische Laterne. Kinder- spielzeua, das mit einer Linse im verdunkelten Zimmer auf Glas aufgemalte Bilder ver­größert auf eine gespannte Lein­wand oder weiße Wand wirft. Laube. Ruhesitz Der in keinem Garten fehlen sollte; belebt das Eartenbild, dient zur besckau- lichen Ausspannung und auch als Aufbewahrungsraum von Gartengeräten Man verwende gehobelte Latten oder glatte Bretter, die grünen oder nicht aufdringlichen Farbanstrich er­halten. Keineswegs baue man eine Bude. Die aus verschieden zusammengestückelten Teilen et­wa Blech und Holz besieht Ver­schönerung und Anpassung an die Natur durch Rankpflanzen (siebe dort). Für richtige Wohn­lauben ist baupolizeiliche Eeneh- miguna erforderlich.

Lauberde, aus zersetztem Laub entstanden, ist leicht und wird günstig als Aussaaterde ver­wendet.

Laubfrosch, kleine grüne Frosch­art, aus deren Aufenthalt auf den unteren ober oberen Spros­sen einer Leiter schlechtes ober gutes Wetter prophezeit wirb.

Laubsäge, Werkzeug, bestehenb aus einem Stahlbogen, in ben

richt. Dieser hatte als Zählerableser des Ueberland- werks Friedberg im Dezember 1936 und Januar 1937 einkassierte Gelder behalten und für sich ver­braucht. Die Summe, um die das Werk geschädigt wurde, betrug 281 Mark. Der Angeklagte, der ge­ständig war, will in wirtschaftlicher Not gehandelt haben. Er behauptet, das Geld zur Begleichung von Schulden verwandt zu haben, die noch aus der langen Zeit feiner Arbeitslosigkeit herrührten. Da der Angeklagte geständig war und auch bisher un- vorbestraft ist, wurden ihm mildernde Umstände zugebilligt. Das Urteil lautete, gemäß dem Antrag des Vertreters der Anklagebehörde, wegen fortge­setzter Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung auf drei Wochen Gefängnis und 50 Mark Geldstrafe.

Kleine Strafkammer Gießen.

Der A. W. aus Herbstein hatte am 10. März 1937 an die dortige Gendarmerie-Station einen mit falschem Namen unterschriebenen Brief geschrieben, in dem er eine Nachbarin, mit der er schon seit län­gerer Zeit verfeindet ist, des unerlaubten Eierhan­dels bezichtigte. Als die Gendarmerie der Anzeige nachging, stellte sich die Haltlosigkeit der Verdäch­tigung heraus. Dies trug dem Angeklagten durch Urteil des Amtsgerichts Herbstein eine Gefängnis­strafe von einem Monat wegen schwerer Urkunden­fälschung in Tateinheit mit leichtfertiger falscher Anschuldigung ein. Gegen das Urteil legte der An­geklagte Berufung ein, die gestern vor der Kleinen Strafkammer verhandelt wurde. Der Verteidiger des Angeklagten, der im übrigen vollkommen ge­ständig ist, würdigte in längeren Ausführungen die rechtliche Seite des-Falles. Da der Angeklagte von der Richtigkeit seiner Anzeige Überzeugt gewesen fei, entfiele die rechtswidrige Absicht, einem Drit­ten Schaden zuzufügen und damit der Tatbestand der schweren Urkundenfälschung. Er beantragte Freisprechung des Angeklagten. Der Vertreter der Anklagebehörde hielt jedoch den Angeklagten beider Delikte für schuldig, denn ihm sei das Unrechtmäßige seines Tuns vollkommen klar gewesen. Dies ergebe sich insbesondere daraus, daß er mit einem fingier­ten Namen unterzeichnet habe. Die Kammer hob daraufhin das erstinstanzliche Urteil auf, soweit es die falsche Anschuldigung betraf, beließ es jedoch wegen schwerer Urkundenfälschung bei der G e - fängnisftrafe von einem Monat.

Schöffengericht Gießen.

Vor dem Schöffengericht hatte sich der Walter August Engelhorn aus Hohensolms, der sechs­mal vorbestraft ist, wegen fortgesetzten schweren Diebstahls zu verantworten. Nachdem der Ange­klagte nach Verbüßung einer zweijährigen Gefäng­nisstrafe aus Preungesheim am 6. November 1936 entlassen worden war, führte er sich zunächst einige Monate gut, fiel jedoch dann in das alte Gleis zurück. So begab er sich nach Dillenburg und stahl dort vor einer Apotheke ein Fahrrad. Kurze Zeit später nahm er eine Stellung in Bruchenbrücken in der Wetterau an. Unter dem Vorwand, sein Vater sei schwer krank, so daß er nach Hause müsse, ließ er sich dort Urlaub geben und begab sich zunächst nach Gießen. Hier ließ er ebenfalls ein Fahrrad mitgehen und fuhr damit nach Hause. Weiterhin eignete er sich im November 1936 in Bad-Nauheim und kurz darauf in Gladenbach je ein Fahrrrad widerrechtlich an. Danach kehrte er nach Bruchen­brücken zurück, aber auch dort setzte er sein ver­brecherisches Treiben fort. So stieg er frühmorgens in das Zimmer eines Arbeitskameraden ein und entwendete diesem Kleidungsstücke und eine Uhr. Dasselbe wiederholte er dann nochmals in Klop­penheim, wo ihm ebenfalls Wertgegenstände in die Hände fielen. Der Angeklagte mar in allen Punk­ten geständig. Das Urteil lautete auf drei Jahre sechs Monate Gefängnis.

Die nächste Anklage richtete sich gegen den 13mal wegen Vermögensdelikten vorbestraften K. Z. aus Ockstadt. Dieser war am 16. Februar am Amtsge­richt in Friedberg als Zeuge aufgetreten. Bei dem Empfang der Zeugengebühr zeigte der Angeklagte eine Bescheinigung mit der Unterschrift eines Stei­gers vor, wonach ihm ein Lohnausfall von 8,60 Mark entstanden fei. Es stellte sich jedoch heraus, daß der Angeklagte gar nicht bei dieser Firma be­schäftigt war, die Bescheinigung selbst angefertigt und auch die Unterschrift gefälscht hatte. Auch in diesem Falle war der Angeklagte geständig und be­hauptete, in wirtschaftlicher Notlage gehandelt zu haben, da er damals arbeitslos gewesen sei. Da diese Angaben im wesentlichen den Tatsachen entsprachen, billigte das Gericht noch einmal mildernde Umstände zu und erkannte wegen schwerer Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug auf z w e i W o ch e n G e - f ä n g ni s.

Weiterhin stand der R.N. aus Friedberg wegen Untreue und Unterschlagung vor dem Schöffenge-

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