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Polizei und Gerichtsbehörden.
XSon Oberstaatsanwalt Knauß, Gießen,
Am 16. und 17. Januar wird im ganzen Reich der „Tag der deutschen Polizei" veranstaltet.
Dies ist Anlaß, in wenigen Worten der Zusammenarbeit zu gedenken, die die Polizei mit den Gerichtsbehörden, unter diesen vorwiegend mit der Staatsanwaltschaft, zum Wohle des Dolksganzen täglich vollbringt.
Für mich als Vertreter der Strafverfolgungs- behörde unserer Provinz liegt es nahe, dabei einen Zweig der Gesamt-Polizei besonders herauszuheben, die Kriminalpolizei (Kripo).
Rur wenige Menschen wissen etwas davon, welche außerordentliche Arbeitslast und Verantwortung auf den Schultern jedes einzelnen Kriminal-Polizeibeamten täglich, ja stündlich ruhen.
Wie so viele Dinge unserer Zeit, haben sich auch die Verbrechertypen und Verbrechermethoden im Zuge des technischen Fortschritts geändert. Man kommt demgegenüber heutzutage mit den zum Teil primitiven Untersuchungs- und Hilfsmitteln vergangener Jahre nicht mehr aus.
Ganz andere Arten der Verbrechens-Bewegung mit ihren vielen Möglichkeiten, durch das weitmaschige Netz der Paragraphen zu schlüpfen, dazu eine erhebliche Erweiterung der Gebiete, auf denen Rechtsbrüche begangen werden können (ich nenne nur das große Gebiet der Strafrechtsverschuldung bei Verkehrsunfällen), erfordern die Entwicklung der geistigen und technisch-praktischen Fähigkeiten der untersuchenden Polizeibehörde bis zur höchstmöglichen Vollkommenheit.
Nur eine Kriminalpolizei, die mit den besten Beamten besetzt, mit den modernsten Hilfsmitteln ausgerüstet und auch kriminologisch vorgebildet ist, vermag Seite an Seite und Hand in Hand mit Gericht und Staatsanwaltschaft ihrer schweren Aufgabe gerecht zu werden.
Die Kriminalpolizei der Provinz Oberhessen, insbesondere der Stadt Gießen, darf für sich in Anspruch nehmen, diesen Anforderungen vollauf zu genügen. Zwei Beispiele sollen diese Behauptung erläutern:
1. Um 7 Uhr morgens telephoniert die Gendarmerie eines Dorfes in der Süd-Ost-Ecke unserer Provinz, daß ein Mann mit schweren, durch ein Beil verursachten Schädelverletzungen in seiner Scheune tot aufgefunden worden sei; Verdacht auf Mord! Nach einer Verständigung zwischen dem Staatsanwalt und der Kriminalpolizei rast in der nächsten Viertelstunde der große Mercedes-Polizeiwagen mit dem Staatsanwalt und der erforderlichen Zahl von Kriminalpolizei-Beamten an den Tatort. Nach einer ersten Besichtigung der Oertlichkeit verteilen sich unter der Leitung und dem Beistände des Staatsanwalts die verschiedenen Beamten, jeder weiß ohne vorherige eingehende Besprechung und Verabredung, was er zu tun und herauszufinden hat. Der eine macht sich an die photographischen Aufnahmen, ein zweiter sucht nach Fingerabdrücken und Tatortspuren, der dritte nimmt eine Haussuchung vor, wieder ein anderer vernimmt derweilen Zeugen, alles mit Unterstützung der örtlichen Gendarmerie-Beamten. So geht es ohne Unterbrechung und ohne sich Zeit zum Essen zu gönnen bis in die späten Abendstunden. Den Schluß bildet eine Beratung des Staatsanwalts mit den Polizeibeamten. Ergebnis: Kein Mord, sondern Selbstmord.
2. Aus einem südoberhessischen Dorf kommt die Nachricht, daß sich an einer verrufenen Kurve, die schon manche Opfer gefordert hat, ein neuer Verkehrsunfall ereignet habe; zwei Kraftfahrzeuge sind zusammengestoßen, zwei Tote, ein Schwerverletzter! In der nächsten halben Stunde
ist die Kriminalpolizei zur Stelle, sie sperrt ab, photographiert, nimmt Blutproben von den Getöteten und Verletzten (wegen Alkoholgenusses), mißt die Entfernungen ab. stellt Verkehrsspuren fest und vernimmt Zeugen, alles dies in fieberhafter Tätigkeit zur raschesten Klärung der Schuldfrage. Am Ende der Maßnahme läßt sich diese schon meist übersehen.
Dieser Ausschnitt aus der vielseitigen Tätigkeit der Kriminalpolizei sollte zeigen, daß sie die an sie zu stellenden Anforderungen zu erfüllen in der Lage ist; ähnlich verhält es sich bei den Dezernaten für Brandstiftung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung u. a. m.
„Hätte ich doch! ..." Wie oft hört die Feuerwehr auf der Brandstelle dies Wort; leider ist es dann immer zu spät. Deshalb wollen wir uns einmal klar machen, woran man denken soll, wenn man ein Feuer bemerkt.
Ruhig überlegen und nicht vor Aufregung den Kopf verlieren, das ist die Hauptsache, vor allem ist zunächst die Feuerwehr zu alarmieren, auch wenn das Feuer noch so unbedeutend erscheint.
Die Feuerwehr kommt lieber einmal zu einem unbedeutenden oder schon gelöschtem Feuer, als zu einem Brand, der sich schon zu einem Großfeuer entwickelt hat, und es ist besser, wenn sie das Feuer im Keime ersticken kann, als wenn sie sich nur aus den Schutz der Nachbarschaft beschränken muß. Die Tätigkeit der Feuerwehr ist unentgeltlich, auch in den Fällen, wo ein Feuer nur vermutet wird. Anders allerdings bei böswilligen Alarmierungen, und das mit Recht.
Die alarmiert man die Feuerwehr?
Einmal durch Feuermelder, die in der Mehrzahl durch besondere Beleuchtung weithin auffallen. Hat man den Melder betätigt, so laufe man nicht fort, sondern erwarte die Feuerwehr, denn sonst geht kostbare Zeit durch das Suchen der Brandstelle verloren.. Glaubt man nicht warten zu können, weil man selbst der Brandbetroffene ist, so muß man die Brandstelle aufschreiben und den Zettel am Melder befestigen, oder einen der Dabeistehenden beauftra- geen, der Feuerwehr Bescheid zu geben. Sicherer ist es, selbst die Feuerwehr zu erwarten. Weißt du übrigens, lieber Leser, wo
der nächste Feuermelder
steht? Liegt eine Feuer- oder Polizeiwache in der Nähe, so kann man auch dort das Feuer melden. Ist ein Telephon erreichbar, so wähle man 02 und sage nicht: „Hier brennt's", und hängt wieder an — das ist nämlich schon oft vorgekommen —, sondern man gebe recht deutlich den Stadtteil, die Straße und die Hausnummer an, wenn möglich auch die Art des Brandes. Will man selbst versuchen, das Feuer im Keime zu ersticken, so beauftrage man eine zuverlässige Person mit der Benachrichtigung der Feuerwehr.
Wie verhält man sich bis zum Eintreffen der Feuerwehr?
Jedes Feuer fängt klein an und wächst mehr oder weniger schnell. Sind leicht brennbare Stosse in der Nähe, so entferne man diese. Türen und Fenster halte man geschlossen; im geschlossenen Raum wird das Feuer, wenn keine Luft hinzutritt,
Die Kriminalpolizei wird auf dem Lande von den Gendarmeriebeamten wertvoll unterstützt. Diese, die zeitweise Gefahr liefen, reine Wach- und Schutzbeamte zu werden, nehmen in neuester Zeit mit erheblichem Eifer und mit Geschick an größeren Untersuchungshandlungen teil.
Was hier über die Kriminalpolizei im besonderen gesagt wurde, gilt auch für die Polizei im allgemeinen: ich hebe nur die wichtigen Abteilungen der Staatspolizeistelle, die Gewerbe-, Verkehrs- und Nahrungsmittelpolizei hervor.
Mit Genugtuung kann man feststellen, daß unsere oberhessische Polizei ein sicherer Hort zur Wahrung der Rechtsordnung, der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens ist.
Es ist mir daher eine besondere Freude, sie tm Namen des Gerichts und der Statasanwaltschaft an ihrem Ehrentag, dem „Tag der deutschen Polizei", zu begrüßen und zu beglückwünschen.
langsam weiter brennen und schwelen. Jede Flamme, der die Luftzufuhr abgeschnitten wird, muß „ersticken". Zum Löschen verwende man Wasser oder Handfeuerlöscher, auch nasse Tücher oder Decken tun gute Dienste. Wichtiger als die Art des Löschmittels ist das schnelle Handeln. Ist Fett oder Oel in Pfannen oder Töpfen in Brand geraten, so darf man keinesfalls Wasser hineingießen. Man ersticke die Flammen, indem man das Gefäß durch einen Deckel oder ähnliches fest abdeckt. Ist schon starker Rauch im Raum, wenn man das Feuer bemerkt, so halte man ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase uno bewege sich gebückt oder kriechend. Da Rauch nacy oben steigt, ist über dem Fußboden fast immer noch gute, atembare Lust. Sieht man kein Feuer, so hat auch weiteres Wassergeben keinen Zweck. Man schließe die Türen zum Brandraum und warte, bi«, die Feuerwehr kommt. Diese ist vor dem Hause zu erwarten und zur Brandstelle zu führen. Wichtig ist es, die Feuerwehr gleich Über etwa gefährdete Menschen, Lagerungen, feuergefährliche Stoffe, Zugänge, Lage der Hauptgashähne und elektrischen Hauptschalter zu unterrichten.
Ist eine schnelle Ausbreitung des Feuers zu befürchten, so versuche man nicht, kopflos irgendwelche wertlosen Gegenstände fortzuschaffen, sondern beschränkte sich auf Wertsachen und wichtige Dokumente.
Ist die Feuerwehr bereits eingetroffen, so überlasse man dieser das Bergen der betreffenden Gegenstände. Liegt die Brandstelle in einem unteren Geschoß oder in der Nähe der Treppe, so besteht die Gefahr, daß die Treppe durch Rauch unpassierbar werden kann. Deshalb sind sofort alle in den höherliegenden Geschossen befindlichen Personen von dem Brand in Kenntnis zu setzen, damit sie das Gebäude rechtzeitig verlassen. Sind Personen durch Feuer oder Rauch abgeschnitten, so sollen sie sich in den Raum begeben, der von dem Brandherd am weitesten entfernt ist. und möglichst an der Straßenfront liegt. Dabei dürfen sie nicht vergessen, sämtliche Türen zwischen sich und dem Feuer zu schließen. Danach ist es in der Regel zweckmäßig, das Fenster zu öffnen und das Gesicht dicht über das Fensterbrett zu halten, weil man so am wenigsten vom Rauch belästigt wird. Man mache sich der anrückenden Feuerwehr bemerkbar, die dann für Rettung sorgt.
Niemals darf man auf behelfsmäßig hingehaltene Tücher springen, weil diese der Wucht des Aufpralls nicht standhalten; hierfür ist nur das Sprungtuch der Feuerwehr geeignet. Wan lasse
sich nicht durch gutgemeinte Ratschläge beeinflussen, sondern warte auf das Eintreffen der Feuerwehr und befolge deren Anordnungen.
Ist die Kleidung einer Person in Brand geraten, so darf diese nicht fortlaufen, da hierdurch das Feuer noch mehr angefacht wird. Man werfe sich auf den Boden, wickele sich in einen Teppich, in eine Decke, oder werfe sich in ein Bett! Dabeistehende müssen helfen, die Flammen zu ersticken; auch Kleidungsstücke können dazu verwendet werden. Sind die Flammen erstickt, so ist die glimmende Kleidung mit Wasser abzulöschen und schnell zu entfernen, da sonst noch weitere Brandwunden ent- stehen. Aber die Kleidung nicht abreißen, sondern aufschneiden; andernfalls kann man den Verunglückten schwer verletzen.
Wie kann man sich als Unbeteiligter bei einem Brande nützlich machen?
Als Fußgänger trete man nicht zu dicht an den Bürgersteig, wenn das Feuerwehrsignal ertönt. Als Fahrer führt man scharf rechts heran und halte, aber bitte nicht mitten auf der Kreuzung!
Auf Brand- und Unfallstellen hindere man nicht durch Uebereifer ober Neugier die Feuerwehr in ihrer Tätigkeit. Je mehr Platz der Feuerwehr zur Verfügung steht, um so reibungsloser und schneller erfolgt auch die Hilfe. Auch sachverständige Fragen oder 'Ratschläge der Zuschauer hindern mehr, als sie nützen. Unnützes Herumstehen in den Treppenhäusern zeigt mangelnde Selbstdisziplin und kann unter Umständen sogar gefährlich sein, z. B. bei Stichflammen. Wenn die Feuerwehr die Hilfe der Zuschauer braucht, wird sie sie schon auffordern, aber sonst ist größte Zurückhaltung die beste Hilfe!
Rundfunkprogramm.
Sonntag, 17. Januar.
6.00 Uhr: Hafenkonzert. 8.05: Gymnastik. 8.45: Morgenmusik. 9.OO: Katholische Morgenfeier. 9.45: Bekenntnisse zur Zeit. 10.00: Im starken Volke dienen still die Frauen. 1O.3O: Chorgesang. 11.15: Der siebenbürgische Dichter Erwin Wittstock liest aus eigenen Werken. 11.30: „Der Schibazillus", eine humoristisch-satirische Funkfolge. 12.00: Musik am Mittag. 14.00: Kinderstunde. 14.45: Der Bauer und der Handelsherr; ein altes Spiel. 15.00: Deutsche Scholle. 16.00: Fastnacht 1937 in Mainz: Damensitzung. 18.00: Tanzmusik. 18.30: Sonntagabend — vergnügt und froh — dafür sorgt: Fidel & Co. 19.50: Sportbericht. 20.00: „Annerl", Singspiel, bearbeitet von Hermann Hanschmann. 22.00: Nachrichten, anschließend auch aus dem Sendebezirk. 22.15: Sportspiegel des Sonntags. 22.35: Funkbericht von den deutschen Eislaufmeisterschaften in Hamburg. 22.45: Wir bitten zum Tanz. 24.00 bis 2.00: „Darf ich bitten?"
Wontag, 18. Januar.
6 Uhr: Choral, Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Musik zur Frühstückspause. 10: Schulfunk. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30: Landfunk. 11.45: Sozialdienst. 12: Schloßkonzert. 13. Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Schloßkonzert. 14: Nachrichten. 14.10: „Ihnen zuliebe." 15: Volk und Wirtschaft. Rohstoffe aus eigener Kraft (10): Flaschengas für den Motor. 15.15: Kinderfunk: „Jetzt basteln wir wieder". 15.45: Unterhaltungskonzert. 16.45: Erzähler unserer Zeit. Heiteres von Karl Hans Strobl. 17: Unterhaltungskonzert. 17.30: Fridericus Rex. Die Gestalt des großen Preußenkönigs. Funkfolge. 18: Bunte Musik. 19: Das winterliche Dorf! Ein Funkmärchen aus der Wirklichkeit. 19.40: Der Zeitfunk bringt den Tagesspiegel. 20: Nachrichten. 20.10: „Klänge der Heimat." Ein bunter Reigen um schlichte Weifen. 22: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk), Sportbericht. 22.30: Tanzmusik der Kapelle Burkart. 24 bis 2: Nachtkonzert.
Das Verhalten bei Feuer.
Zum „Tag der deutschen Polizei".-Ausschneiden und aufheben!
AdrehbuchderStadtund des Kreises Gießen 1937
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Nur so kann die dem Dorteil der Allgemeinheit dienende Genauigkeit des wichtigen Nachschlagewerkes erzielt werden.
Der Geschäftswelt
zur Benachrichtigung, baß neben der Hausliste eine Firmenliste abgegeben wirb, bie ben geschäftlichen Notwenbigkeiten für bie neue Abretzbuchausgabe eingehenb Rechnung tragt.
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Windpocken, Schafblattern, Varicellen sind eine äußerst ansteckende Infektionskrankheit, die vor allem Kinder befällt, da ein einmaliges Ueberstehen meist vor Wiederholung schützt (Immunität). Gewöhnlich gehen die Windpocken ohne besondere Krankheitserscheinungen vorüber. Es treten am ganzen Körper kleine, mit Heller Flüssigkeit gefüllte Bläschen auf, die stark jucken. Bald trocknen sie ein und bilden dann eine Kruste, die allmählich abfällt. Charakteristisch ist, daß die Bläschen nach und nach auftreten. Auch auf der Mundschleimhaut entstehen solche Bläschen
kräftig gebraucht werden darf. Flecke können mit Benzin ent* fernt werden. Hinterher werden die Schuhe mit Puder derselben Farbe überstrichen, der mit einer Eummibürste verrieben wird.
Wildschwein, Schwarzwild, dem Hausschwein verwandtes Borstentier, das in Rudeln in Wäldern lebt. Wildschweinbraten von jungen Tieren ist sehr schmackhaft, muß aber mit Speck gut gespickt werden. Zu kaltem Wildschweinbraten wird Cumberlandtunke gereicht.
Wilfriede, weibl. Vorname germanischer Herkunft mit der Bedeutung „die Friedliebende".
Wilhelm, männl. Vorname germ. Herkunft mit der Bedeutung „der bereitwillige Schützer", Abkürzung Willi, weibl. Form Wilhelmine.
Willibald, männl. Vorname germanischer Herkunft mit der Bedeutung „der mit dem kühnen Willen".
Wimpern sind die zum Schutz des Auges an den Lidern befindlichen Haare. Bei Erkrankungen des Lidrandes können sie ausfallen. Wenn sie morgens immer verklebt sind, so besteht gewöhnlich eine Bindehautentzündung des Auges.
Winde (Ackerwinde), als Unkrautpflanze überall oorkom- mend. Besitzt tiefe Wurzeln; die windenden Zweige ersticken oft die Nachbarpflanze. Als Zierblumen werden Windensamen im April zur Berankung von Gittern und Zäunen gestreut. Die blauen Zierwinden schaffen ein


