20, das Bündel 15, rote Rüben 18 bis 15, Spinat 25, Römifchkohl 12 bis 15, Bohnen, grün 20 bis 30, gelb 25 bis 30, Erbsen 20 bis 30, Tomaten 30 bis 50, Zwiebeln 12 bis 15, Pilze 40 bis 45, Kartoffeln, neue, >3 kg 7 bis 8 Pf., 50 kg 6 bis 7 Mark, Frühäpfel, V) kg 38 bis 60, Pfirsiche 40 bis 50, Himbeeren 30 bis 35, Birnen 25 bis 30, Kirschen 35 bis 45, Heidelbeeren 35, Stachelbeeren 15 bis 30,
Johannisbeeren 18 bis 20, Erdbeeren 50, Zwetfchen 45 bis 60, Mirabellen 45 Pf., Hähne 1 bis 1,10 Mark, Suppenhühner 90 Pf., Blumenkohl, das Stück 10 bis 60, Salat 8 bis 20, Salatgurken 10 bis 30, Cinmachgurken 1 bis 8, Oberkohlrabi 5 bis 15, Rettich 5 bis 20, Radieschen, das Bündel 8 bis 10 Pf-
Wirtschaft.
Verbot von Nrastfahrzeuglustreifen an Gespannwagen.
Fwd. Die Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest hat mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers eine Anordnung Rr. 41 erlassen, nach der die Verwendung von Kraftfahrzeugluftreifen an Gespannwagen allgemein unterlagt wird. Die Verwendung von runderneuerten, sog. neuprotektierten Kraftfahr^eualuftreifen und die Weiteroerwendung von Krasifahrzeugluftreifen, die sich bei Inkrafttreten der Anordnung an Gespannwagen befinden, wird dagegen zugelassen. Die Anordnung wurde erforderlich, weil Hersteller und Besitzer von Ge- spannwagen dazu übergegangen sind, statt der für die besonderen Zwecke der Gespannwagen hergestellten Gespannwagenreifen die für höhere Leistungen gebauten und daher unter Berücksichtigung ihres Gehalts an deoisenpflichtigen Rohstoffen zur Bereifung von Gespannwagen nicht geeigneten Kraftfahrzeugluftreifen zu verwenden.
Die Getreide-Ablieserungsscheine.
Fwd. Der Vorsitzende des Getreidewirtschaftsver- bandes Hessen und Nassau teilt mit:
Die Ausgabe von Getreide-Ablieferungsbescheini- gungen erfolgt im neuen Getreide-Wirtschaftsjahr durch die für den Verteiler zuständige Kreisbauern- jchaft und nicht mehr durch den Getreidewirtfcdafts- verband Hessen und Nassau. Diesbezügliche Anforderungen sind also an die zuständige Kreisbauernschaft zu richten.
Im Getreidewirtschaftsjahr 1937/38 können die aus dem Getreidewirtschaftsjahr 1936/37 noch verbliebenen Getreide-Ablieferungsbescheinigungen, für Roggen (gelb), Weizen (blau), Industrieaetreide (grün) aufgebraudjt werden. Die roten Ablieferungsbescheinigungen 1936/37 (nichtkontingentiertes Getreide betreffend) dürfen nicht mehr verwendet ^werden.
Bei der Verwendung der Ablieferungsbescheini. gungen 1936/37 ist folgendes zu beachten:
Die Ablieferungsbescheinigungen für Roggen und Weizen sind nur dreifach auszustellen. Die in den betreffenden Blocks vorhandenen vier Ausfertigungen sind daher nicht mehr zu benutzen. Im Gegensatz hierzu werden für Industriegetreide nach wie vor vier Ablieferungsbescheinigungen ausgestellt und verwendet.
Gemäß Anordnung der Hauptoereinigung der Deutschen Getreidewirtschaft Berlin vom 11. Juli 1936, Abschnitt 'A Nr. 1, sind von den Kontingentsgetreide verarbeitenden Betrieben die mit den. Kon. lingentsmarken versehenen Ablieferungsbescheini. gungen binnen zwei Wochen nach Ablauf des Ge- ireidewirtschaftsjahres an den zuständigen (Betreibe* wirtschaftsverband einzusenden. Die in Frage kommenden Betriebe werden hiermit aufgefordert, bis pätestens 1. August 1937 dieser Verpflichtung nach- :utommen. Mit der Ueberfentiung der Ablieferungs- jcheine ist gleichzeitig die Gesamtmenge nach Kon- 'ingentsroggen und -Weizen getrennt anzugeben.
Fwd. Rundfunkröhren. Preissenkung i ab 15. Juli. Schon vor einigen Monaten ist in enger Zusammenarbeit mit der Rundfunkempfängerindustrie und unter Zustimmung aller hieran internierten amtlichen und prioatwirtschaftlichen Stellen eine Senkung der Bruttopreise für Rund-
funkrühren mit Wirkung vom 15. Juli 1937 an beschlossen worden. Diese Preissenkung ist auf alle Röhrentypen, die die Apparatebauer heute noch ver- wenden und darüber hinaus auch auf eine größere Anzahl älterer Typen, insgesamt aus 49 Einheiten ausgedehnt worden. Die durchschnittliche Preisherabsetzung beträgt rund 20 v. H. Besonders kräftig gesenkt worden sind Röhren, die für Bestückungs- Zwecke bevorzugt in Betracht kommen, und zwar um 25 dis 30 v. H.
Rhein-Mainische Börse.
Mttagsbörse: Aktien fest.
Frankfurt a. M., 14. Juli. Die Mittagsbörse eröffnete bei lebhafterem Geschäft als in den letzten Tagen am Aktienmarkt durchweg fest. Eine Spezialbewegung hatten bei großen Umsätzen IG. Farbenindustrie mit 167,65 bis 168 (166,75) zu verzeichnen, ferner AG. für Verkehr, die mit 129,50 bis 129,75 bis 130,50 (128,50) um 2 v.H. fester lagen. Interesse erhielt sich weiter für Montanwerte bei durchschnittlichen Erhöhungen von 0,25 v. H. Etwas stärker befestigt Hoesch mit 129,50 (128,90) und Vereinigte Stahlwerke mit 124,50 (124,13), dagegen Buderus 0,25 v. H. abgeschwächt. Von Elektrowerten lagen besonders Lahmeyer mit plus 1,75 v. H. fest. Bei Maschinen- und Motorenaktien hielten sich Die Erhöhungen im Ausmaße von 0,25 bis 0,50 v. H. Von sonstigen Werten fliegen Bemberg um 0,50, Zellstoff Aschaffenburg um 0,75, Westdeutsche Kaufhof um 0,25, Gement Heidelberg um 0,50 v. H., dagegen Deutsche Erdöl 0,75 v. H. leichter.
Am Rentenmarkt war das Geschäft vorerst noch ruhig bei behaupteten Kursen. Kommunal-Um- schuldung wurden mit 94,20 genannt, etwas leichter Rheinischer und Südd. Städte-Altbesitz. Weitere Nachfrage erhielt sich für 5prozentige Jndustrieobli- gationen.
Der Verlauf der Börse war etwas ruhiger. Die Kurse am Aktienmarkt bröckelten auf kleine Gewinnmitnahmen eher leicht ab. Die später zur Notiz gekommenen Werte lagen im Ausmaße von 0,13 v. H. bis 0,40 v. H. über dem Vortagsstand. Etwas stärker erhöht Jul. Berger mit plus 0,90 vom Hundert.
Die Freiverkehrkurse lagen nicht wesentlich verändert, etwas höher Dingler mit 87,25 (86,50), dagegen Ufa-Film 74 (75,40). — Tagesgeld unverändert 2,25 v. H.
Abendbörfe behauptet.
An der Abendbörfe verlief das Geschäft ruhig. Am Aktienmarkt lagen die Kurse gegenüber dem Mittagsschluß nur wenig verändert. Die Abweichungen gingen meist über 0,25 o. H. nicht hinaus. Etwas stärkeres Interesse zeigte sich für AEG. mit 133 (132,25). Der Rentenmarkt hatte ebenfalls nur ruhiges Geschäft. Knapp behauptet lagen Kommunal-Umschuldung mit 94,15 (94,20). Weiteres Interesse erhielt sich für au Schweizer Franken lautende zertif. Bonds. Ge acht waren Badenwerk zu 87 (85), ferner 6 v. H. Eschweiler Gulden zu 86,50 (86). Farbenbonds kamen mit 134,50 zur Notiz. Mit Plus-Zeichen erschienen De- kosama-Neubesitz, Taxe 44,45.
Irankfurter Getreidebörse.
Frankfurt a. M., 14. Juli. Es notierten (Getreide je Tonne, alles übrige je 100 Kilogramm in
Mark): Weizen W13 211, W16 214, W19 218, W 20 220; Roggen R 12 187, R 15 190, R 18 194, R19 196, Großhandelspreise der Mühlen der genannten Preisgebiete. Weizenmehl Type 812 W 13 30, W 16 30,10, W 19 30,10, W 20 30,45; Roggen- mehl Type 1150 R 12 22,45, R 15 22,80, R18 23,30, R 19 23,50, plus 50 Pf. Frachtausgleich. Weizenfuttermehl 13,60, Weizenkleie W13 10,75, W16 10,90, W19 11,10, W20 11,20; Roggenkleie R 12 9,95, R 15 10,15, R 18 10,40, R 19 10,50, Müh. lenfestpreife ab Mühlenstation. Treber getr. 14,00, Höchstpreis ab Erzeugerstation, Heu, trocken, alte Ernte 5,50, neue Ernte 3,80 bis 4,20; Heu, draht- gepreßt, 5,90, Weizen- und Roggenstroh, drahtgepreßt, 3,00, gebündelt 2,70. — Tendenz: ruhig.
Arankfu ter Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M-, 15. Juli. (Vorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 978 Rinder (125 Ochsen, 171 Bullen, 476 Kühe, 206
Färsen), 975 Kälber, 41 Hämmel, 31 Schafe, 142 Schweine. Es kosteten: Rinder: Ochsen 36 bis 45 Mark, Bullen 34 bis 43, Kühe 20 bis 43, Färsen (Kalbinnen) 37 bis 44, Kälber 35 bis 61, Hämmel 48 bis 52, Schweine 51,50 bis 55,50 Mark. — Marktverlauf: Rinder, Kälber und Schweine zuge- teilt, Hämmel und Schafe mittelmäßig.
Die Industrie- und Handelskammer Gießen
gibt Auskunft: 544: Einlösung von Zinsscheinen ausländischer Wertpapiere zugunsten von Ausländern. — 545: Umsatzsteuerumrechnungssätze für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel. — 546: Gemeinsame Anordnung der lieber- wachungsstellen für Bastfasern und für Papier (Regelung der Verarbeitung von Spinnpapier und des Ein- und Verkaufs von Papiergespinsten und Papiergeweben).
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.
Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt veschlossenen Dividende an. Reichsbankdiskoni 4 v. H.. Lombardzinsfuß 5 v. H.
Devisenmarkt Berlin — Frankfurt a. M.
Frankfurt a. M.
Berlin
Frankfurt a. M.
Berlin
Schluff- turß
Schluffs. Abendbörse
Schlußkurs
Schluß! Mittag- bbrse
Schluff- fure
Schlußk. Abend börse
Schluff- kurS
Schluff!. Mittag- bör>e
Damm
13.7.
14.7
137.
14-7-
Damm
13-7
14 7.
13.7
14.7
6% Deutschs Reichsanlethe v. 1927
4% Deutsche Reichsanl. von 1934 47i% Deutsche Reichsschatzanwei- sungcn von 193S ..........
47t% Deutsche ReichSschatzanwei- sungen von 1935. II. Folge •. •
47i% Deutsche Reichslchatzanwet- sungen von 1936, III. ?iolge ..
671% Bouna-Anleihe von 1930 ..
47i% Hessische Volksstaat von 1929 47i% Deutsche Reichspostschatz von
1934 I......................
47i% Deutsche ReichSbahnschotz von 1936 I..................
Retchsanleihe-Altbesitz..........
Oberhessen Provinz-Anlethe mit
AuSlos.-Rechten..............
47i% Hess. LandeSbk. Darmstadl
Goldpse. R. 12..............
514% Hess. Landetk-Hyp.-Bank
Liqu. Goldpse...............
47i% Preuß. Landespfdbr.-Anst.
Goldpse. R. 19..............
47i% Vreuh. Gold-Komm. R. 20 47i% Darmstädter Komm,-Lan- desbankR. 6................
Deutsche Komm.-Sammel-Anleihe Auslos.-Rechte I..............
47i% Franks. Hyp. Goldpse. R. 15 47i% Franks. Hyp. Gold-Komm.
Obl. 2 3....................
67i% Franks. Hyp. Liquidation Goldpse.....................
67i% Rheinische Hyp. Liquidation Goldpse.....................
Steuergutschein-Verrechnungtzkurs
AG. für Verkehrswesen .... 6%
Hamburg-Südam. Dampfschiff. 0
Hamburg-Amerika Paket......0
Norddeutscher Lloyd..........0
Deutsche Reichsbahn Vor, .-Akt. 7
ReichSbant................. 12
Berliner Handelsgesellschaft . 6 ya
Commerz- und Prtvat-Bank... 5
Deutsche Diskonto.....,,,..,. 6
Dresdner Bank......... 4
101,65 99
99,7
99
100
100,6
99,65 126,2
134,5
99,5
101,13
96,25
98
133,75 99,5
98,25
101,4
101,25 110,75
1128,5
18,9 20,65 127,5
213,5
114,25
121,5 105
101,65
99
99,7
99
100
100,6
99,75
134,5
99,5
101
98
133,75
99,5
98,25
100,4
101,5
110,9
129,75
19,26
20,75
127,4
213,5
114,4
121,25
105
101,65
99
99,7
99
100,75
99,7 126,25
98,25
134
99,5
101,5 110,75
127,4
19
20,65
127,4
213,75
132
114,25
121,5
105
101.65
99
99,7
99
99,9
100,75
99.65
126,4
99,75
98,25
133,75
99,5
101,5
110,9
130,25
19,25
20,9
127,4
213,75
132
114,4
121,5
105
Accumulatoren-Fabrik....... 14
Aschaffenburg Zellstoff........6
Bemberg............... o
Bekula.......... 8
BuderuS Eisen............... 6
Gement Heidelberg...........?
Cement Karlstadt............ fl
Konti Gummi.............. 12
Daimler Motoren......... 6%
Dessauer Gas......... 4
Deutsche Erdöl..............5
Deutsche Gold- und Silber.... 9
Deutsche Linoleum.......... 10
Elektrische Lieferungen........6
Elektrische Licht und Straft.....7
I. G. Färben-Industrie.......7
Reiten & Guilleaume.........6
Gesfürel.................... 7
Th, Goldschmidt ............. 6
Gritzner Maschinen...........o
Harpener................. 3'/r
Hoesch Eisen............... 3*/2
Philipp Hol,mann ...........8
Ilse Bergbau....... 6
Ilse Genüsse................6
Kali Aschersleben............ 4
Klöcknerwerke.............47z
Kokswerke und Chemische Fabrik 7
Lahmeyer..................6
Mainkrast................... 4
Mannesmann.............47i
Mansfelder Bergbau......... 7
Metallgesellschaft........ «
Orenstein & Koppel..........O
Rheinische Braunkohle....... 13
Rheinische Elektro............6
Rheinstahlwerke..............6
Rheinisch-Westfälische Elektro .. 6
Rütgerswerke ...............7
Salzdetfurth Kalt............6
Schubert L Co............... 7
Schultheis Patzenhofer........4
SiemensL Halske ...........9
Süddeutsche Zucker..........10
Vereinigte Stahlwerke......47i
Westdeutsche Kaufhof.........0
Westeregeln Alkali............ 4
Zellstoff Waldhof........ 6
Otavi Minen........ 0,6
145,75
152 164,75 131,6
160
190,25 138,25
154
261,5
167
135,75
155
166,75
139 154,75 148,65
51,25
182
128,9 150,25
143,25
141
127
96
128
156
233,75
159,25
135,25
167
179,5
222
124,13
61
124
31 ,65
146,5
152,75
164,5
131,75
160,5
190,75
138,25
153,5
261
167,75
134,75
156
167
139,25
154,75
148,75
52,8
180
129
150
143
124,4
140,75
128,75
96
128
156,4
233,5
158,75
135,25
152,5
167
179,5
209
124
61,5
124
161,5
146,25
152 165,5 131,5
190,75
138,5
128,5
153,75
168
135,5
156,5
166,25 139,4
154,75 148,65
51,65
182 128,75 150,25
143,25
140,65
164 75 127,5
127,75
154
156 116,5 233,25
159,25 135,13 152,75
166,9
179,5
100,5
223
124
60,9
124 161,9
31,5
146,75
152,5 166
132
191
138,25 128,25
153,25
168
135,5
167,25 140
154,13
149
52,75
180
129
150,75
143
124,9
140,5
163,13
128,75
128
156
115,5
233,25
158,5
134,4
152,9
168,25
179,5
100,4
223
209,5
124
61,5
124,5
162
31,5
13. Jul«
14 Juli
iz.Juu
14. Jul,
Ainlliche Notierung
Amtliche Notierung
Amtliche Notierung
Amtliche Notierung
Gele
Brie,
Geld
Briei
Geld
Bru»
Gelb
1 Brie
Buenos Aires ..
0,752
0,756
0,750
0,754
Japan....................
0,718
0,720
0,717
0,719'
Brüssel.........
41,92
42,00
41,89
41,97
Jugoslawien ..............
5,694
62,17
5,706
5,694
5,708
Rio de Janeiro .
0,166
0,168
0,165
0,167
Oslo.....................
62,29
62,10
62,22
Polen..........
47,10
47,20
47,10
47,20
Wien.....................
48,95
49,05
48,95
49,05
Kopenhagen.....
55,23
55,35
55,16
55.28
Lissabon..................
11,23
11,25
11,22
1.1,24
Danzig.........
47,10
47,20
47,10
47,20
Stockholm................
63,77
63,89
63,69
63,81
London.........
12,37
12,40
12,355
12,385
Schweiz..................
57,04
57,16
57,03
57,15
Helsingfors......
5,47
5,48
5,465
5,475
Spanien..................
16,98
17,02
16,98
17,02
Parts..........
9,665
9,685
9,655
9,675
Prag.....................
8,656
8.674
8,656
8,674
137,03
137,31
137,07
137,35
Budapest.................
—
—
—-
-*•*
Italien.........
13.09
13,11
13,09
13,11
NeuYork..................
2.490
2.494
2,489
2,439
GLORIrI
Heute Donnerstag Erstaufführung
PPLAST
Geschmackvoll
Vernahm Ptraönlloh
Beiprogramm u. Ufa-Ton-Woche
Täglich 4, fl, 8,30, Sonntag 3, 5.30, 8.30 Uhr
Qieee 3 wesentlichen Clgeneoheften Oer guten
Familien-Drucksache
mit Alice Faye. Robert Young
Ein ganz pikfeines Mandarinen-Chinesisch spricht der Liebling der Welt in seinem neuesten Film, der im Fernen Osten mit seinem malerischen Zauber spielt und ein Stück des Lebensweges einer kleinen
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in Bad-Nauheim
auf der v.-Tschammer-u.-Osten-Kampfbahn
Samstag, den 17. Juli 1937 Sonntag, den 18, Juli 1937 Beginn: 14 Uhr
Eintrittspreise von RM, 0.50
Karten sind zu haben: Im Hapagrelsebüro und Verkehrsverein Gießen, Seltersweg 89. und an den Tageskassen am Turnierplatz. 4731 p
Bekanntmachung.
Nachdem die Zustellung der Steuerbescheide über die gemeindliche Grundsteuer und Sondergebäude, steuer für das Rj. 1937 an die Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten stattgefunden hat, wird als Tag, an dem diese Bescheide als zugestellt zu gelten haben, hiermit der 12. Juli 1937 festgesetzt.
Diejenigen Pflichtigen, die bisher einen Bescheid nicht erhalten haben, werden aufgefordert, dies alsbald beim Städtischen Rechnungsamt im Stadthaus, Bergstraße, Zimmer Nr. 13, anzuzeigen.
Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß nur in den allerdringendsten Fallen und nach eingehender Begründung Gesuchen um Stundung oder Erlaß entsprochen werden kann. 4721C
Gießen, den 12. Juli 1937.
Der Oberbürgermeister: R l t t e r.
Eine Offenbarung für jeden Tierfreund! IMIWMnölW Eine aUgememverständliche Darstellung frei For 'ckungsergebniste übet das Seelenleben der Tiere mit vraktiicken Beriuchsanleitungen oonTr Werner Kifdiel Leiter der ssorschungsstelle für Tierieelen- lunde nm Westfälischen Zool Garten zu Münster 140 Seiten mit 100 Abbildungen, in Leinen geb Wijjl 3.00. — ftn leder Gießener Buchhandlung erhältlich
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4-
o
Leichenstarre
277
Leibbinde
sein gesetzlicher Vertreter abschließen. Ein Vormund braucht zum Abschluß eines Lehrvertrages für sein Mündel die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, wenn der Lehrvertrag für länger als ein Jahr abgeschlossen wird. Der Lehrvertrag wird regelmäßig schriftlich abgeschlossen und muß der entsprechenden Standesvertretung (z. V. Handwerkskammer) vorgelegt werden. Der Lehrherr ist verpflichtet, den Lehrling in allen einschlägigen Arbeiten zu unterrichten, der Lehrling muß seinen Kräften entsprechend im Be- trieoe Mitarbeiten. Mißhandlungen der Lehrlinge werden bestraft, dagegen hat der Lehrherr ein Züchttgungsrecht. Der Lehrherr hat dafür zu sorgen, daß der Lehrling keinen gesundheitlichen oder moralischen Schaden leidet; er mutz ihm die nötige Er- holungszeit einräumen. Außerdem muß er ihm Gelegenheit zum Besuch der Fortbildungsschule und der etwaigen Fachkurse geben. Ist der Lehrling in die häusliche Gemeinschaft des Lehrherrn ausgenommen, dann muß dem Lehrling auch Gelegenheit zum Besuch des sonntägi. lichen Hauptgottesdienstes gegeben werden. Lohn oder Taschengeld des Lehrlings richtet sich nach Tarif, Üblichkeit oder Vereinbarung. Die Vergütung steigt meist nach einer bestimmten Zeit. Leibbinde, Flanellstreifen oder gestrickt aus Wolle, wird bei Erkältungen der Unterleibsorgane über dem Leib getragen.
Leibschmerzen. Sind es krampfartige Schmerzen, dann heiße Umschläge oder Auflegen von Heizkissen dazu Kamillen-. Pfefferminz- oder Baldriantee. Sind die Schmerzen vornehmlich in der rechten Unterbauchseite, an Blinddarmentzündung denken und sofort Arzt rufen! Auch bei Gallen-, Nieren- oder Blasenleiden können starke Leibschmerzen auftreten zu unterscheiden, um welche es sich handelt, den Arzt befragen! Siehe Kolik, Krämpfe. Durchfall!
Leichdorn, siehe Hühnerauge!
Leichenbefund ist das Ergebnis der ärztlichen Leichenöffnung.
Leichenpflege. Nachdem der Tod eingetreten ist, die Augen zu- drücken Sofort dem Deftattungs- amt den Tod melden! Die Leiche flach lagern, den herabgesunke- nen Unterkiefer Hochbinden die Leiche bann mit einem weißen Tuch bedecken, Fenster offnen, duftende Blumen aufstellen und Räucherkerzen anstecken.
Leichenstarre. Wenige Stunden nach dem Tode treten am Körper Veränderungen ein, die man als Leichenerscheinungen bezeichnet, so; Leichenkälte, Leich'enstarre, die gleich nach dem Tode oder erst nach einigen Stunden eintritt; Trübung der Hornhaut der Augen; Totenflecke — Verfärbung der Haut infolge Blutsenkung; Aufhören der Herztöne und der Reaktionen am Nervensystem; Aufhören der Atmung; Fäulnisgeruch. Nach jedem To- desfall hat eine Leichenschau zu erfolgen.
Färberei Braubach & Fischer Seltersweg 63
Wir färben und reinigen Teppiche


