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90 Pf. bis 1 Mark, erstklassige Mastgänse 1,10 Mark, Blumenkohl, das Stück 10 bis 50 Pf., Endivien 8 bis 15, Salat 8, Lauch 5 bis 8, Rettich 5 bis 10 Pf.

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** Sperrung des Lelmenkauterwegs. Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten wird der Leimenkauterweg von Dienstag, 14. Dezember,

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ab auf die Dauer von 8 Wochen für den gesamten Fahrzeugverkehr polizeilich gesperrt. Die aufge­stellten Sperr- und Umleitungsschilder beachten.

** Der soziale Unter st ützungsverein Fakult a", in dem alle Berufsfahrer zusammen- geschlossen sind, veranstaltete am Samstagabend im Burghof" eine Versammlung, in der Rechtsanwalt Becker über den Sinn und die Bedeutung der neuen Reichsstraßenverkehrsordnung sprach.' Der Redner legte in anschaulicher Weise die Bedeutung der neuen Derkehrsordnung klar und ging dann auf die für den Berufsfahrer besonders wichtigen Punkte ein. (Wir bringen über diese Neuordnung in Kurz-Aufsätzen die wichtigsten Bestimmungen. D. Schriftltg.) Der Leiter der Ortsverwaltung, Herr Luft, gab anschließend einige Anregungen über die Verkehrsgestaltung in Gießen.

Vom Lastauto überfahren und tödlich verletzt.

* Großen-Linden, 13. Dez. Dor dem S t a- tionsgebäude unseres Bahnhofs ereignete sich beute mittag ein U n g l ü ck s f a l l, dem leider em blühendes Menschenleben zum Opfer fiel. Der 15 Jahre alte Heinrich Velten aus Göbeln­rod versuchte auf ein Lastauto, das an der dor­tigen Baustelle Steine abgeladen hatte und etwas von der Baustelle hinwegfahren wollte, aufzusteigen, als der Kraftwagen eben anfuhr. Bei diesem Ver­such rutschte der Junge ab und stürzte unter den Lastkraftwagen. Offenbar beim Auf­schlagen auf die Fahrbahn trug der Junge einen schweren Schädelbruch davon, außerdem ging ihm ein Hinterrad des Kraftwa­gens über die Brust. Der Führer des Autos brachte den Verunglückten rasch nach Gießen zur Klinik, jedoch trat der Tod des bedauernswerten Jungen schon unterwegs ein.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Mittwoch, den 15. Dezember.

Klein-Linden. 20 Uhr: Adventsandacht.

Die neue Straßenverkehrs-Ordnung.

.Beleuchtet die Fahrzeuge richtig!

Neue Bestimmungen, besonders wichtig für ländliche Gegenden.

Auf Landstraßen oder in schlecht beleuchteten Ortschaften kann man nachts oft Fuhrwerken be­gegnen, unter denen eine schwach leuchtende La­terne hin und her baumelt. Vielfach fehlt über­haupt jede Beleuchtung oder sie ist so ungünstig angebracht, daß sie von anderen Fahrzeugen nicht zu sehen ist. Mancher Kraftfahrer hat erst in letz­ter Sekunde zu erkennen vermocht, daß sich vor ihm ein gefahrdrohendes Hindernis in Form eines Pferdefuhrwerks auftat. Die durch die Erfahrun­gen der Praxis und gewissenhafte Beobachtungen sich als notwendig erwiesenen Bestimmungen haben schließlich im § 24 eine gesetzliche Veranke­rung gefunden, der gerade für ländliche Gegenden von größter Bedeutung ist.

Bei Dunkelheit oder starkem Nebel müssen in Zukunft an Fahrzeugen aller Art (für Fahr­räder gelten Sonderbestimmungen, auf die wir später eingehen werden) die seitlichen Begren­zungen nach vorn durch weiße oder schwach­gelbe Laternen und das Fahrzeugende nach hinten durch rote Laternen oder rote Rück­strahler erkennbar gemacht werden. Die Be- leuchlungseinrichtungen an der Vorderfront dürfen jedoch nicht vielleicht aus Sparsam­keit auch gleichzeitig als Rücklichter benutzt werden, d. h. sie dürfen nach hinten kein rotes Licht zeigen. Die Anbringung von Lampen unter dem Fahrzeug zur Kenntlichmachung der seitlichen Begrenzung ist verboten. Diese neuen Bestimmungen haben besonders für den Fährverkehr auf Landstraßen und kleinen, schlecht oder gar nicht beleuchteten Ortschaften Wichtigkeit, sie müssen aber auch in der Groß­stadt berücksichtigt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen wird für diese einschneidenden Bestim­mungen eine Uebergangszeit zugebilligt; sie

müssen jedoch vom 1. Juli 1938 ab im ganzen Reichsgebiet ohne Ausnahme erfüllt werden.

Außer den Kraftfahrzeugen und Stra­ßenbahnen müssen also auch die Pferde­fuhrwerke, um die seitliche Begrenzung aus­reichend anzuzeigen, die zur Fahrbahnbeleuchtung bestimmten Lampen etwa in gleicher Höhe und gleichem Abstand von der Fahrzeugmitte anbrin­gen; die Lampen dürfen vom äußeren Fahrzeug­rand nicht mehr als 40 Zentimeter nach der Fahr­zeugmitte zu entfernt sein, so daß man schon von weitem die ungefähre Breite des Fahrzeuges ab­schätzen kann. Schließlich müssen alle in Bewegung befindlichen Fahrzeuge bei Dunkelheit oder bei starkem Nebel Lampen führen, die ihre Fahr­bahn beleuchten. Die seitlichen Beleuchtungs­einrichtungen bei Pferdefuhrwerken müssen also so starke Wirkung haben, daß die Fahrbahn auch vor dem Gespann beleuchtet ist, andernfalls muß am Vorderende der Deichsel eine besondere Lichtquelle angebracht sein.

Diese Bestimmungen gelten nicht für abgestellte Fahrzeuge, wenn sie durch andere Lichtquellen aus­reichend beleuchtet sind. Dabei müssen wir aber gleich auf den 2. Teil des § 2 Hinweisen, der vor­schreibt, daß unbespannte Fuhrwerke bei Dunkel­heit ober starkem Nebel überhaupt nicht auf der Straße belassen werden dürfen. Kann ausnahmsweise ihre Entfernung aus zwin­genden Gründen nicht erfolgen, so muß die Deichsel abgenommen oder hochgeschlagen werden, außerdem muß die seitliche Begrenzung des Fuhrwerks durch ausreichende Lichtquellen erkennbar gemacht wer­den. Darüber hinaus ist hinten am Fuhrwerk zwi­schen Fahrzeugmitte und der linken Außenkante eine Laterne mit rotem Licht nicht höher als 125 Zenti­meter über dem Erdboden anzubringen.

Sämtliche Lichtquellen dürfen andere Verkehrs­teilnehmer nicht blenden.

SJl-tfpori

Gaulehrgang im Geräteturnen für die Vereinsturnwarte.

Nachdem kürzlich eine Werbeveranstaltung des Kreises Gießen des DRL. für das Deutsche Turn- und Sportfest in Breslau erfolgreich durchgeführt wurde, fand am Sonntag ein Galllehrgang im Geräteturnen statt, der ebenfalls ganz im Zeichen von Breslau stand Nach kurzer Begrüßung durch Kreisfachwart D a u p e r t stellte Gaufachwart Ries (Kassel) den neu ernannten Gauobmann für Männerturnen vor, unter dessen Leitung der Lehrgang durchgeführt wurde. Gausportlehrer B r o x von der Gausportschule Marburg brachte die Turnwarte durch eine kurze aber wirkungsvolle Lauf- und Körperschule rasch in Form. Nach rie­genweiser Aufteilung der 75 Lehrgangsteilnehmer, von denen der Kreis Gießen allein 45 stellte, wur­den dann an allen Geräten Grundübungen und ein Uebungsaufbau bis zu Leistungsturnen unter beson­derer Beachtung der Abgänge sowie einer sicheren Hilfestellung durchgenommen. Gauobmann Becker (Kassel) zeigte dann die als Gaugemeinschaftsübung für das Deutsche Turn- und Sportfest in Breslau vorgesehene Kugelgymnastik. Dieselbe soll von min­destens 1000 Hessenturnern geturnt werden. Nach Beendigung der praktischen Tätigkeit fand eine Aussprache statt. Im Verlaufe derselben gab Becker bekannt, daß im kommenden Jahr in allen Kreisen im Juni Kreisturnen der Ober-, Mittel- und Unter­stufe stattfinden, die als Probeturnen für Breslau anzusprechen sind. Mit einem Aufruf, unermüdlich für Breslau zu werben und mit dem Gruß an den Führer klang der erfolgreiche Lehrgang aus.

Meisterschastskämpft der Gauliga Hessen.

Im Gau Hessen hatten die Spitzenmannschaften keinen glücklichen Tag. Der führende Meister SpV. Kassel wurde in Hersfeld 3:1 geschlagen, Kewa Wachenbuchen verlor zuhause gegen Hanau 93 1:3 und der VfB. Friedberg übte mit 5:2 am VfB. Groß-Auheim Vergeltung für die glatte Vorspiel­niederlage. Auch der SC. 03 Kassel blieb ohne Sieg, aber er rettete im Lokalkampf gegen den BC. Sport wenigstens einen Punkt (1:1). Diese Reihe über­raschender Ergebnisse ermöglichte es Hessen Hers­feld, vom fünften auf den zweiten Tabellenplatz hinter den immer noch führenden SpV. Kassel vor- zurücken. Hanau 93 und Friedberg verbesserten ihre Stellung auch nicht unwesentlich. Am Schluß liegen nun die beiden Fuldaer Mannschaften, da die Bo­russen gegen Germania mit 0:2 verloren.

Aus anderen Gauen.

Gau Südwest: Eintracht Frankfurt FV. Saarbrücken 5:3; Kickers Offenbach FSV. Frank­furt 1:0; Wormatia Worms Borussia Neunkir­chen 1:1; FK. 03 Pirmasens Opel Rüsselsheim 2:0; 1. FC. Kaiserslautern SV. Wiesbaden 4:0.

Gau Bayern: VfB. Ringsee Jahn Re­gensburg 1:0; Bayern München BC. Augsburg 2:0; FC. 05 Schweinfurt 1. FC. Nürnberg 1:1; SpDg. Fürth Schwaben Augsburg 1:2.

Fußball-Ergebnisse der Kreisklaffen.

1. krelsklasfe.

Wieseck I VfB - R. Gießen I 1:4: Ein allzuharter Kampf, bei dem der Platzverein sich beugen mußte.

Großen-Buseck Rüddingshausen

11:1: Die Rüddingshäuser haben ihre besten Spie­ler abgeben müssen und so kam die hohe Nieder­lage zustande.

Rodheim Klein-Linden 3:2: Der glückliche Gewinner war Rodheim auf Grund des Platzvorteils.

Garbenteich Leihgestern 1:3:

Steinberg II 1900 Gießen II: Die zweite Mannschaft der 1900er trat zu diesem Spiel nicht an und überließ den Watzenbornern kampflos die Punkte.

Lich Großen-Linden 2:0: Zu einem Siege reichte es bei Großen-Linden nicht. In Lich find aber auch schwer Punkte zu holen.

V f B. - R. Gießen II Steinbach I 3:1: Diesmal zeigten sich die Steinbacher von der besten Seite und konnten sogar das Führungstor erzielen. Doch zu einem Siege langte es nicht.

2. kreisklaffe:

Göbelnrod Oppenrod 2:3: Daß die- belnrober auf eigenem Platze die Punkte hergeben müßen, damit hatte man nicht gerechnet.

Lehnheim Flenfllngen 3:2: Auch bei den Flensungern zeigt sich der Mangel an geeigne­ten Spielern und so verloren sie auch gegen Lehn­heim.

Treis Queckborn 7:0: Die Queckbörner spielen zum ersten Male mit und so ist die Nieder­lage gegen die spielstarken Treiser zu erklären.

Geilshausen Grün berg: Trotzdem Grünberg mit acht Mann zur Stelle war, traten die Spieler nicht an.

1900 Gießen III ist ausgeschieden.

Garbenleich I Leihgestern I 1:3.

Am vergangenen Sonntag hatte die erste Mann­schaft des Sportvereins Garbenteich die gleiche von Leihgestern zum Verbanüsrückspiel zu Gast. Garben­teich konnte nur mit zehn Mann antreten und hatte außerdem Ersatz in den Reihen. Die Platzbesitzer spielten trotzdem anfänglich überlegen und die Leih- gefterner mußten energisch verteidigen. Als durch Handspiel der Leihgesterner ein Elfmeterball fällig wurde, gingen die Einheimischen in Führung. Da­bei blieb es bis zur Pause. Nach dem Wechsel waren die Einheimischen wieder leicht überlegen, mußten aber mehr und mehr die Führung an die Gäste abgeben, die im Endspurt zu drei Toren kommen konnten und sich damit die Punkte sicherten.

Rundfunkprogramm

RNllwoch, 15. Dezember.

6 Uhr: Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkon­zert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Aus der Sitzmöbelfabrik Alsfeld-Türpe: Werkskonzert. 10: Schulfunk: Philotas, Trauerspiel. 10.30: Hausfrau, hör zu! 11.40: Gaunachrichten. 11.45: Deutsche Scholle: Weihnachtssterne blühen ... 12: Mittags-. konzert. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Meine Lieblingsplatte (Wunschkonzert). 15: Volk und Wirt­schaft: Worüber man heute spricht. 16: Nachmittags­konzert. 18: Zeitgeschehen im Funk. Don Leipzig: Märchen werden lebendig". Funkbericht vom Weih- nachtsabzeichen des WHW. 19: Nachrichten. 19.10: Unser singendes, klingendes Frankfurt. 21: Stunde der jungen Nation: Ein Querschnitt durch die Reichs­musiktage der Hitler-Jugend in Stuttgart. 21.30: Natur im Winterkleid. Eine Funkfolge. 22.10: Nach­richten (auch aus dem Sendebezirk). 22.20: Kamerad, wo bist du? 22.30: Unterhaltung und Tanz. 24 bis 1: Nachtmusik: Deutsche Opernromantik.

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19 Annahme au Kindes Statt

teln, die nicht gleich verwendet werden, gegen Fäulnis.

Anlaufen oder Oxydieren nennt man bei Metallen das Vlind- werden. Es ist sehr schwer zu ver­hindern, auch ein Überzug mit Zaponlack hat keine Dauerwir­kung. Man reinigt die Gegen­stände am zweckmäßigsten mit Silbertuch oder Silberwatte.

Anlegen des Kindes, f. Stillen. Anlernen nennt man die Unter­richtung einer Hausangestellten in den notwendigsten Arbeiten des Haushaltes.

Anmeldung beim Einwohneramt des Ortes, wo man zuzieht, not­wendig; von neu eingestellten Hausgehilfen bei der zuständigen Krankenkasse innerhalb 3 Tagen! Siehe auch Ausgebotsverfahren, Konkurs, Vergleich.

Anna, weibl. Vorname, der aus dem Hebräischen stammt und so­viel wieGnade" bedeutet. Der Annatag ist der 26. Juli.

Annahme an Kindes Statt. Wer keine ehelichen Abkömmlinge hat und mindestens 50 Jahre alt ist, kann durch einen vor Gericht oder Notar geschloßenen Vertrag je­mand an Kindes Statt anneh­men. Der Annehmende muß min­destens 18 Jahre älter sein als das Kind. Befreiung von dieser Vorschrift ist möglich. Ist der An­nehmende verheiratet, so braucht er zur Annahme die Einwilli­gung seines Ehegatten. Minder­jährige eheliche Kinder brauchen, um angenommen werden zu kön­nen, die vor einem Gericht oder Notar abzugebende Einwilligung

Angoragarn, ursprünglich nur das Garn aus der Wolle der An­goraziege. Heute wird die Be­zeichnung auch für das Garn aus den Haaren des Angorakanin­chens und aus der langen Wolle des Schafes verwendet.

Angorakaninchen, Kaninchenart mit langen, weichen, seidenglän­zenden Fellhaaren.

Angorakatze, Katzenart mit gro­ßem Kopf, langem, buschigem Schwanz und seidigen, langen Fellhaaren.

Angst, ein eigenartiges Beklem­mungsgefühl, kann sowohl eine körperliche wie seelische Ursache haben. Sie tritt bei Herz-, Lun­gen- und Nervenkrankheiten auf, aber auch dann, wenn man sich einer Gefahr nicht gewachsen fühlt. Bei Kindern wird Angst vielfach durch unrichtige Erzie­hung (übertriebene oder unge­rechte Züchtigung) oder durch un­zweckmäßige Einschüchterung (mit oem schwarzen Mann) hervor­gerufen. Bei dauernden Angst- zuständen eines Kindes ist ärzt­liche Behandlung erforderlich.

Anilinfarben, Gattungsname für künstliche Farbstoffe, die aus Steinkohlenteer gewonnen wer­den.

Ankauf gestohlener Sachen siehe Hehlerei; von Uniformstücken oder bergt von einem Unter­offizier oder Gemeinen der Wehr­macht nur erlaubt, wenn schrift­liche Erlaubnis des Komman­deurs vorliegt.

Ankochen, ein Schutzmittel bei leicht verderblichen Lebensmit-