90 Pf. bis 1 Mark, erstklassige Mastgänse 1,10 Mark, Blumenkohl, das Stück 10 bis 50 Pf., Endivien 8 bis 15, Salat 8, Lauch 5 bis 8, Rettich 5 bis 10 Pf.
*
** Sperrung des Lelmenkauterwegs. Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten wird der Leimenkauterweg von Dienstag, 14. Dezember,
„Hans im Glück" bringt allen Glück! Gib der HZ. für das WHW.!
ab auf die Dauer von 8 Wochen für den gesamten Fahrzeugverkehr polizeilich gesperrt. Die aufgestellten Sperr- und Umleitungsschilder beachten.
** Der soziale Unter st ützungsverein „Fakult a", in dem alle Berufsfahrer zusammen- geschlossen sind, veranstaltete am Samstagabend im „Burghof" eine Versammlung, in der Rechtsanwalt Becker über den Sinn und die Bedeutung der neuen Reichsstraßenverkehrsordnung sprach.' Der Redner legte in anschaulicher Weise die Bedeutung der neuen Derkehrsordnung klar und ging dann auf die für den Berufsfahrer besonders wichtigen Punkte ein. (Wir bringen über diese Neuordnung in Kurz-Aufsätzen die wichtigsten Bestimmungen. D. Schriftltg.) Der Leiter der Ortsverwaltung, Herr Luft, gab anschließend einige Anregungen über die Verkehrsgestaltung in Gießen.
Vom Lastauto überfahren und tödlich verletzt.
* Großen-Linden, 13. Dez. Dor dem S t a- tionsgebäude unseres Bahnhofs ereignete sich beute mittag ein U n g l ü ck s f a l l, dem leider em blühendes Menschenleben zum Opfer fiel. Der 15 Jahre alte Heinrich Velten aus Göbelnrod versuchte auf ein Lastauto, das an der dortigen Baustelle Steine abgeladen hatte und etwas von der Baustelle hinwegfahren wollte, aufzusteigen, als der Kraftwagen eben anfuhr. Bei diesem Versuch rutschte der Junge ab und stürzte unter den Lastkraftwagen. Offenbar beim Aufschlagen auf die Fahrbahn trug der Junge einen schweren Schädelbruch davon, außerdem ging ihm ein Hinterrad des Kraftwagens über die Brust. Der Führer des Autos brachte den Verunglückten rasch nach Gießen zur Klinik, jedoch trat der Tod des bedauernswerten Jungen schon unterwegs ein.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Mittwoch, den 15. Dezember.
Klein-Linden. 20 Uhr: Adventsandacht.
Die neue Straßenverkehrs-Ordnung.
.Beleuchtet die Fahrzeuge richtig!
Neue Bestimmungen, besonders wichtig für ländliche Gegenden.
Auf Landstraßen oder in schlecht beleuchteten Ortschaften kann man nachts oft Fuhrwerken begegnen, unter denen eine schwach leuchtende Laterne hin und her baumelt. Vielfach fehlt überhaupt jede Beleuchtung oder sie ist so ungünstig angebracht, daß sie von anderen Fahrzeugen nicht zu sehen ist. Mancher Kraftfahrer hat erst in letzter Sekunde zu erkennen vermocht, daß sich vor ihm ein gefahrdrohendes Hindernis in Form eines Pferdefuhrwerks auftat. Die durch die Erfahrungen der Praxis und gewissenhafte Beobachtungen sich als notwendig erwiesenen Bestimmungen haben schließlich im § 24 eine gesetzliche Verankerung gefunden, der gerade für ländliche Gegenden von größter Bedeutung ist.
Bei Dunkelheit oder starkem Nebel müssen in Zukunft an Fahrzeugen aller Art (für Fahrräder gelten Sonderbestimmungen, auf die wir später eingehen werden) die seitlichen Begrenzungen nach vorn durch weiße oder schwachgelbe Laternen und das Fahrzeugende nach hinten durch rote Laternen oder rote Rückstrahler erkennbar gemacht werden. Die Be- leuchlungseinrichtungen an der Vorderfront dürfen jedoch nicht — vielleicht aus Sparsamkeit — auch gleichzeitig als Rücklichter benutzt werden, d. h. sie dürfen nach hinten kein rotes Licht zeigen. Die Anbringung von Lampen unter dem Fahrzeug zur Kenntlichmachung der seitlichen Begrenzung ist verboten. Diese neuen Bestimmungen haben besonders für den Fährverkehr auf Landstraßen und kleinen, schlecht oder gar nicht beleuchteten Ortschaften Wichtigkeit, sie müssen aber auch in der Großstadt berücksichtigt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen wird für diese einschneidenden Bestimmungen eine Uebergangszeit zugebilligt; sie
müssen jedoch vom 1. Juli 1938 ab im ganzen Reichsgebiet ohne Ausnahme erfüllt werden.
Außer den Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen müssen also auch die Pferdefuhrwerke, um die seitliche Begrenzung ausreichend anzuzeigen, die zur Fahrbahnbeleuchtung bestimmten Lampen etwa in gleicher Höhe und gleichem Abstand von der Fahrzeugmitte anbringen; die Lampen dürfen vom äußeren Fahrzeugrand nicht mehr als 40 Zentimeter nach der Fahrzeugmitte zu entfernt sein, so daß man schon von weitem die ungefähre Breite des Fahrzeuges abschätzen kann. Schließlich müssen alle in Bewegung befindlichen Fahrzeuge bei Dunkelheit oder bei starkem Nebel Lampen führen, die ihre Fahrbahn beleuchten. Die seitlichen Beleuchtungseinrichtungen bei Pferdefuhrwerken müssen also so starke Wirkung haben, daß die Fahrbahn auch vor dem Gespann beleuchtet ist, andernfalls muß am Vorderende der Deichsel eine besondere Lichtquelle angebracht sein.
Diese Bestimmungen gelten nicht für abgestellte Fahrzeuge, wenn sie durch andere Lichtquellen ausreichend beleuchtet sind. Dabei müssen wir aber gleich auf den 2. Teil des § 2 Hinweisen, der vorschreibt, daß unbespannte Fuhrwerke bei Dunkelheit ober starkem Nebel überhaupt nicht auf der Straße belassen werden dürfen. Kann ausnahmsweise ihre Entfernung aus zwingenden Gründen nicht erfolgen, so muß die Deichsel abgenommen oder hochgeschlagen werden, außerdem muß die seitliche Begrenzung des Fuhrwerks durch ausreichende Lichtquellen erkennbar gemacht werden. Darüber hinaus ist hinten am Fuhrwerk zwischen Fahrzeugmitte und der linken Außenkante eine Laterne mit rotem Licht nicht höher als 125 Zentimeter über dem Erdboden anzubringen.
Sämtliche Lichtquellen dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
SJl-tfpori
Gaulehrgang im Geräteturnen für die Vereinsturnwarte.
Nachdem kürzlich eine Werbeveranstaltung des Kreises Gießen des DRL. für das Deutsche Turn- und Sportfest in Breslau erfolgreich durchgeführt wurde, fand am Sonntag ein Galllehrgang im Geräteturnen statt, der ebenfalls ganz im Zeichen von Breslau stand Nach kurzer Begrüßung durch Kreisfachwart D a u p e r t stellte Gaufachwart Ries (Kassel) den neu ernannten Gauobmann für Männerturnen vor, unter dessen Leitung der Lehrgang durchgeführt wurde. Gausportlehrer B r o x von der Gausportschule Marburg brachte die Turnwarte durch eine kurze aber wirkungsvolle Lauf- und Körperschule rasch in Form. Nach riegenweiser Aufteilung der 75 Lehrgangsteilnehmer, von denen der Kreis Gießen allein 45 stellte, wurden dann an allen Geräten Grundübungen und ein Uebungsaufbau bis zu Leistungsturnen unter besonderer Beachtung der Abgänge sowie einer sicheren Hilfestellung durchgenommen. Gauobmann Becker (Kassel) zeigte dann die als Gaugemeinschaftsübung für das Deutsche Turn- und Sportfest in Breslau vorgesehene Kugelgymnastik. Dieselbe soll von mindestens 1000 Hessenturnern geturnt werden. Nach Beendigung der praktischen Tätigkeit fand eine Aussprache statt. Im Verlaufe derselben gab Becker bekannt, daß im kommenden Jahr in allen Kreisen im Juni Kreisturnen der Ober-, Mittel- und Unterstufe stattfinden, die als Probeturnen für Breslau anzusprechen sind. Mit einem Aufruf, unermüdlich für Breslau zu werben und mit dem Gruß an den Führer klang der erfolgreiche Lehrgang aus.
Meisterschastskämpft der Gauliga Hessen.
Im Gau Hessen hatten die Spitzenmannschaften keinen glücklichen Tag. Der führende Meister SpV. Kassel wurde in Hersfeld 3:1 geschlagen, Kewa Wachenbuchen verlor zuhause gegen Hanau 93 1:3 und der VfB. Friedberg übte mit 5:2 am VfB. Groß-Auheim Vergeltung für die glatte Vorspielniederlage. Auch der SC. 03 Kassel blieb ohne Sieg, aber er rettete im Lokalkampf gegen den BC. Sport wenigstens einen Punkt (1:1). Diese Reihe überraschender Ergebnisse ermöglichte es Hessen Hersfeld, vom fünften auf den zweiten Tabellenplatz hinter den immer noch führenden SpV. Kassel vor- zurücken. Hanau 93 und Friedberg verbesserten ihre Stellung auch nicht unwesentlich. Am Schluß liegen nun die beiden Fuldaer Mannschaften, da die Borussen gegen Germania mit 0:2 verloren.
Aus anderen Gauen.
Gau Südwest: Eintracht Frankfurt — FV. Saarbrücken 5:3; Kickers Offenbach — FSV. Frankfurt 1:0; Wormatia Worms — Borussia Neunkirchen 1:1; FK. 03 Pirmasens — Opel Rüsselsheim 2:0; 1. FC. Kaiserslautern — SV. Wiesbaden 4:0.
Gau Bayern: VfB. Ringsee — Jahn Regensburg 1:0; Bayern München — BC. Augsburg 2:0; FC. 05 Schweinfurt — 1. FC. Nürnberg 1:1; SpDg. Fürth — Schwaben Augsburg 1:2.
Fußball-Ergebnisse der Kreisklaffen.
1. krelsklasfe.
Wieseck I — VfB - R. Gießen I 1:4: Ein allzuharter Kampf, bei dem der Platzverein sich beugen mußte.
Großen-Buseck — Rüddingshausen
11:1: Die Rüddingshäuser haben ihre besten Spieler abgeben müssen und so kam die hohe Niederlage zustande.
Rodheim — Klein-Linden 3:2: Der glückliche Gewinner war Rodheim auf Grund des Platzvorteils.
Garbenteich — Leihgestern 1:3:
Steinberg II — 1900 Gießen II: Die zweite Mannschaft der 1900er trat zu diesem Spiel nicht an und überließ den Watzenbornern kampflos die Punkte.
Lich — Großen-Linden 2:0: Zu einem Siege reichte es bei Großen-Linden nicht. In Lich find aber auch schwer Punkte zu holen.
V f B. - R. Gießen II — Steinbach I 3:1: Diesmal zeigten sich die Steinbacher von der besten Seite und konnten sogar das Führungstor erzielen. Doch zu einem Siege langte es nicht.
2. kreisklaffe:
Göbelnrod — Oppenrod 2:3: Daß die Gö- belnrober auf eigenem Platze die Punkte hergeben müßen, damit hatte man nicht gerechnet.
Lehnheim — Flenfllngen 3:2: Auch bei den Flensungern zeigt sich der Mangel an geeigneten Spielern und so verloren sie auch gegen Lehnheim.
Treis — Queckborn 7:0: Die Queckbörner spielen zum ersten Male mit und so ist die Niederlage gegen die spielstarken Treiser zu erklären.
Geilshausen — Grün berg: Trotzdem Grünberg mit acht Mann zur Stelle war, traten die Spieler nicht an.
1900 Gießen III ist ausgeschieden.
Garbenleich I — Leihgestern I 1:3.
Am vergangenen Sonntag hatte die erste Mannschaft des Sportvereins Garbenteich die gleiche von Leihgestern zum Verbanüsrückspiel zu Gast. Garbenteich konnte nur mit zehn Mann antreten und hatte außerdem Ersatz in den Reihen. Die Platzbesitzer spielten trotzdem anfänglich überlegen und die Leih- gefterner mußten energisch verteidigen. Als durch Handspiel der Leihgesterner ein Elfmeterball fällig wurde, gingen die Einheimischen in Führung. Dabei blieb es bis zur Pause. Nach dem Wechsel waren die Einheimischen wieder leicht überlegen, mußten aber mehr und mehr die Führung an die Gäste abgeben, die im Endspurt zu drei Toren kommen konnten und sich damit die Punkte sicherten.
Rundfunkprogramm
RNllwoch, 15. Dezember.
6 Uhr: Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Aus der Sitzmöbelfabrik Alsfeld-Türpe: Werkskonzert. 10: Schulfunk: Philotas, Trauerspiel. 10.30: Hausfrau, hör zu! 11.40: Gaunachrichten. 11.45: Deutsche Scholle: Weihnachtssterne blühen ... 12: Mittags-. konzert. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Meine Lieblingsplatte (Wunschkonzert). 15: Volk und Wirtschaft: Worüber man heute spricht. 16: Nachmittagskonzert. 18: Zeitgeschehen im Funk. Don Leipzig: „Märchen werden lebendig". Funkbericht vom Weih- nachtsabzeichen des WHW. 19: Nachrichten. 19.10: Unser singendes, klingendes Frankfurt. 21: Stunde der jungen Nation: Ein Querschnitt durch die Reichsmusiktage der Hitler-Jugend in Stuttgart. 21.30: Natur im Winterkleid. Eine Funkfolge. 22.10: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 22.20: Kamerad, wo bist du? 22.30: Unterhaltung und Tanz. 24 bis 1: Nachtmusik: Deutsche Opernromantik.
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19 Annahme au Kindes Statt
teln, die nicht gleich verwendet werden, gegen Fäulnis.
Anlaufen oder Oxydieren nennt man bei Metallen das Vlind- werden. Es ist sehr schwer zu verhindern, auch ein Überzug mit Zaponlack hat keine Dauerwirkung. Man reinigt die Gegenstände am zweckmäßigsten mit Silbertuch oder Silberwatte.
Anlegen des Kindes, f. Stillen. Anlernen nennt man die Unterrichtung einer Hausangestellten in den notwendigsten Arbeiten des Haushaltes.
Anmeldung beim Einwohneramt des Ortes, wo man zuzieht, notwendig; von neu eingestellten Hausgehilfen bei der zuständigen Krankenkasse innerhalb 3 Tagen! Siehe auch Ausgebotsverfahren, Konkurs, Vergleich.
Anna, weibl. Vorname, der aus dem Hebräischen stammt und soviel wie „Gnade" bedeutet. Der Annatag ist der 26. Juli.
Annahme an Kindes Statt. Wer keine ehelichen Abkömmlinge hat und mindestens 50 Jahre alt ist, kann durch einen vor Gericht oder Notar geschloßenen Vertrag jemand an Kindes Statt annehmen. Der Annehmende muß mindestens 18 Jahre älter sein als das Kind. Befreiung von dieser Vorschrift ist möglich. Ist der Annehmende verheiratet, so braucht er zur Annahme die Einwilligung seines Ehegatten. Minderjährige eheliche Kinder brauchen, um angenommen werden zu können, die vor einem Gericht oder Notar abzugebende Einwilligung
Angoragarn, ursprünglich nur das Garn aus der Wolle der Angoraziege. Heute wird die Bezeichnung auch für das Garn aus den Haaren des Angorakaninchens und aus der langen Wolle des Schafes verwendet.
Angorakaninchen, Kaninchenart mit langen, weichen, seidenglänzenden Fellhaaren.
Angorakatze, Katzenart mit großem Kopf, langem, buschigem Schwanz und seidigen, langen Fellhaaren.
Angst, ein eigenartiges Beklemmungsgefühl, kann sowohl eine körperliche wie seelische Ursache haben. Sie tritt bei Herz-, Lungen- und Nervenkrankheiten auf, aber auch dann, wenn man sich einer Gefahr nicht gewachsen fühlt. Bei Kindern wird Angst vielfach durch unrichtige Erziehung (übertriebene oder ungerechte Züchtigung) oder durch unzweckmäßige Einschüchterung (mit oem schwarzen Mann) hervorgerufen. Bei dauernden Angst- zuständen eines Kindes ist ärztliche Behandlung erforderlich.
Anilinfarben, Gattungsname für künstliche Farbstoffe, die aus Steinkohlenteer gewonnen werden.
Ankauf gestohlener Sachen siehe Hehlerei; von Uniformstücken oder bergt von einem Unteroffizier oder Gemeinen der Wehrmacht nur erlaubt, wenn schriftliche Erlaubnis des Kommandeurs vorliegt.
Ankochen, ein Schutzmittel bei leicht verderblichen Lebensmit-


