SchW die deutsche Gmie vor Brandgefahr!
Ein Mahnwort des Ministerpräsidenten Generaloberst Göring.
DRV. Der Beauftragte für den Vierjahresplan Ministerpräsident Generaloberst Göring richtet an das deutsche Volk nachstehende eindringliche Mahnung:
„Die deutsche L r n t e ist die unmittelbare Lebensgrundlage des deutschen 'Boltes. Wer sie fahrlässig oder mutwillig dem Brande ausliefert, verdient nicht nur Härte sie Vestra- jung, sondern auch die allgemeine Verachtung.
Ministerpräsident Generaloberst Göring."
seiner Großmutter, und wenn wir uns an die eigene Großmutter erinnern, so haben wir gewöhnlich noch die Vorstellung von ihr als einer guten alten Frau, die uns mit großer Nachsicht behandelte und die für unsere kleinen Nöte und Wünsche immer ein reiches Maß von Verständnis aufbrachte. Es ist eben ein Band inniger Liebe, das jede Großmutter mit ihrem Enkelkind verbindet, einer Liebe, die ebenso stark in der Hingabe, wie in der Entsagung ist und deren Geheimnis vielleicht darin besteht, daß noch von der dahingehenden hinüber zur kommenden Generation die unversiegbare Lebenskraft einen beglückenden Quellstrom treibt. Anfang und Ende stehen hier in sichtbarer Wechselbeziehung, sie sind nach einem Goethewort „ein wechselnd Weben, ein glühend Leben". Deshalb ist das Bild so eindrucksvoll, das sich fast täglich in jener Anlage zeigt. Sch.
Vornotizen.
Tageskalender für Samstag.
-Gloria-Palast (Seltersweg): „Alarm in Peking". Tageskalender für Sonntag.
KdF.: Sonderzug an den Rhein. — Gloria-Palast (Seltersweg): „Alarm in Peking". — Imker, Reichsfachgruppe Gießen, 14 Uhr, Hotel Hopfeld. — Oberhessischer Gebirgsverein, 7.30 Uhr, Universitätsbibliothek, Wanderung.
Otto Gebühr als „Alter Frih" im Stadttheater Gießen.
Die Intendanz des Stadtkheaters Gießen hat den Bühnen- und Filmkünstler Otto Gebühr zu einem einmaligen Gastspiel am Samstag, 21. August, verpflichtet. Otto Gebühr spielt die Rolle des „Alten Fritz" in „Zwischen Abend und Morgen", eine Begebenheit in drei Akten von Zdenko von Kraft mit eigenem Berliner Ensemble. Die Spielleitung des Stückes hat Direktor Karl Heinz Klub er - tanz, Berlin.
Bürgersteigumgestaltung in der Liebigstrahe.
Zur Neugestaltung der Liebigstraße zwischen Frankfurter Straße - Bahnhofstraße vergibt das Städtische Hoch- und Tiefbauamt die erforderlichen Bauarbeiten. Der Plan für diese Arbeiten sieht vor, den Bürgersteig auf der Seite, auf dem das Polizeirevier, das Liebig-Museum, das Hauptzollamt und der Liebigbau stehen, zu vereinheitlichen. Die Vorgärten vor dem Revier, dem Liedigmuseum und dem Hauptzollamt werden etwas zurückgenommen, so daß ein einheitlicher 7,20 Meter breiter Bürgersteig entsteht.
Vortragsabend im Sparerbund.
Unser täglich Brot.
Von K Bürker, Gießen.
In dem rührendsten Gebet der Christenheit kommen die Worte vor: „Unser täglich Brot gib uns heute", was darauf hindeutet, daß es au allen Zeiten mit der Beschaffung der Nahrung seine Schwierigkeiten hatte. Wenn jetzt der Dierjahresplan des Führers durchgeführt und möglichst aus Eigenem die Nahrung beschafft werden soll, so heißt es bei der relativen Enge des Lebensraumes in Deutschland mit dem Vorhandenen vernunftgemäß umgehen, also mit einem Minimum von Nahrung ein Maximum von Leistungen erzielen.
Zum besseren Verständnis des Folgenden sei zunächst auf den Sinn der Nahrung Hingewie- en. Der Lebensoorgang in unserem Körper be- teht einerseits in Aufbau, Assimilation, anderseits in Abbau, Dissimilation. Beständig wird lebende Substanz zersetzt und das Zersetzte ausgeschieden, dann muß, wenn das Körpergewicht erhalten bleiben soll, das Zersetzte wieder ersetzt werden, und das geschieht eben durch die Nahrung s st o f f e.
Die wichtigsten unter diesen, die Ei weiß körper, Kohlehydrate, Fette und fettähnliche Körper sind hochmolekulare energiereiche Stoffe, die von den Pflanzen stammen, die ihrerseits diese Stoffe nur mit Hilfe des Sonnenlichts bewirken'können; was wir genießen, ist also im letzten Grund Sonnenbrot.
Weitere Nahrungsstoffe, die zwar keine Energie zuführen, aber doch unentbehrlich sind, sind Wafer und anorganische Salze. Die lebende Substanz besteht zu zwei Drittel bis drei Viertel aus Wasser, von dem sie beständig verliert und das daher beständig ersetzt werden muß. Die anorgani- chen Salze sind besonders zur Verfestigung der Knochen und zur Aufrechterhaltung des sog. osmotischen Drucks erforderlich, der für menschliche Zellen nicht weniger als 7,7 Atmosphären beträgt. Da auch die Salze beständig ausgeschwemmt werden, so müssen auch sie immer wieder zugeführt werden.
Die Nahrung muß ferner Schmeck- und Duftstoffe enthalten, die reinen Eiweißkörper, Kohlehydrate und Fette schmecken meist völlig ade und duften nicht, ihre Aufnahme würde verweigert werden. Und endlich sind zur Ernährung gewisse Ergänzungsstoffe von großer physiologischer Bedeutung, aber in meist nur geringer Menge nötig, die heutzutage so viel erwähnten Vitamine.
Diese so beschaffene Nahrung muß aber auch in einer gewissen Menge, nach einem bestimmten K o st m a ß , gereicht werden, wenn der Körper nicht Verluste erleiden soll; man versteht hoher, daß bei der Ernährung die Waage zur Ueberwachung das Körpergewichts eine große Rolle spielt. Die in gewissen Zeiten, den Mahlzeiten, aufgenommene Nahrung muß im Mund und Magendarmkanal chemisch so verändert, verdaut werden, daß sie durch die Darmwand hindurch auf die großen Verkehrstraßen des Körpers, ins Blut- und Lymphgefäß- ystem gelangen kann, um allen Zellen, den Grund- lausteinen des Körpers, angeboten werden zu können. Im Verdauungskanal selbst oder doch benachbart gelegene chemische Fabriken, die Drüsen, bereiten zu dem Zweck Verdauungssäfte, und Motoren, glatte Muskeln, sind es, die der Fortbewegung und Aufsaugung des Verdauten dienen; man pricht daher von der Chemie und Mechanik der Verdauung.
Die den Zellen auf dem Blut- und Lymphweg zugeführten Nahrungsstoffe werden nun der lebenden Substanz einverleibt, assimiliert, wobei aus kleineren Molekülen größere aufgebaut werden, wozu Energie erforderlich ist. Im Leben ist aber nur der Wechsel beständig, die großen Moleküle zerfallen in kleinere unter Entbindung von Energie, es wird dissimiliert. Besonders Oxydationen sind es, die zu den Spaltungen führen, der Lebensvorgang ist ein Verbrennungsvorgang, daher die so notwendige beständige Zufuhr von Sauerstoff durch die Atmung. Die Verbrennungsprodukte sind mehr oder weniger Gifte, Schlacken, die von den Ausscheidungsorganen aus dem Körper hinausgeschafft werden müssen, soll es nicht zur Selbstvergiftung kommen.
In 24 Stunden nimmt der erwachsene Mensch dem Gewicht nach ebensoviel Elementarstoffe in der Nahrung auf, als er ausscheidet, es besteht sogenanntes Stoffwechselgleichgewicht, nur sind die aufgenommenen Stoffe mit unwägbarer Energie versehen, die ausgeschiedenen aber kaum mehr.
Die bei der Dissimilation frei werdende Energie tritt in her Hauptsache als Körperwärme auf, die man aus der Art und Menge der während 24 Stunden aufgenommenen Nahrungsstoffe berechnen kann. So liefert 1 g Eiweiß 4,1 große Kalorien, also eine Wärmemenge, mit der man ein Liter Wasser um 4,1 Grad erwärmen könnte, 1 g Kohlehydrat (Zucker, Stärke) im Mittel auch 4,1 Kal., 1 g Fett aber 9,8 Kal.; Fett ist also ein besonders wärmespendender Stoff. Dem Kostmaß von rund 100 g Eiweiß, 400 g Kohlehydrat und 60 g Fett entsprechen 2608 Kalorien. Nehmen wir, knapp bemessen, 2400 Kalorien für 24 Stunden an, für eine Stunde aber 100 Kalorien, so bildet der Mensch in dieser Zeit soviel Wärme, daß damit ein Liter Wasser von 0 Grad bis zum Kochen gebracht werden könnte.
Kommt noch körperliche Arbeit hinzu, so muß für jedes Kilogramm-Meter (kgm) Arbeit 0,012 Kal. angesetzt werden. Ein Schwerarbeiter kann nun im Tage rb. 200 000 kgm Arbeit leisten, dem entspricht eine Wärmemenge von 2400 KaloriM. Demnach muß ein Schwerarbeiter doppelt so viel Nahrung aufnehmen als ein Mensch bei gewöhnlicher Lebensweise.
In 24 Stunden wird die aus her Nahrung stammende Wärme von allen durch Strahlung, Leitung und Wasseroerdunstung wied-er abgegeben, so daß dem Stoffwechselgleichgewicht das Energiewechselgleichgewicht entspricht, stammt doch auch aus dem Wechsel der Stoffe die Energie. Besser als auf das Körpergewicht bezieht man die aufzunehmende und abzugebende Wärmemenge auf die Körperoberfläche, weil die Verhältnisse dann übersichtlicher werden, und rechnet auf 1 qm Körperoberfläche 1400 Kalorien; die Gesamtoberfläche bewegt sich beim Menschen um rund 2 qm herum.
Nachdem wir uns so einen Ueberblick über das physiologische Geschehen bei der Ernährung verschafft haben, wollen wir uns jetzt Einzelheiten derselben zuwenden.
Von her Nahrung muß verlangt werden, daß sie 1. qualitativ richtig zusammengesetzt, 2. quantitativ ausreichend, 3. die Eßlust anregend, 4. preiswert sei. (Fortsetzung folgt.)
Aus den Gießener Gerichtssä'len.
In dem Vortragsabend des Sparerbundes am vergangenen Donnerstag im „Pfälzer Hof" behandelte — wie man uns berichtet — Reichsführerratsmitglied H. Lorenz-Gießen die neuesten Ereignisse im Sparerbund und die Zukunftsaufgaben, wobei der Redner einen Rückblick auf die erfolgreiche Arbeit des erst vor einem halben Jahre neugebildeten Landesverbandes Groß-Hessen gab. Am kommenden Sonntag würden durch eine Reichsvertreterversammlung in Berlin neue Richtlinien über die Zukunftsarbeiten herausgegeben werden. Anschließend sprach Landesoerbandsführer Dr. jur. Danner über allgemeine, Rentnerfragen, über Auslosungsrechte, Aufwertung her Lebensversicherungen unh Wertpapierfragen. Nach einer längeren Aussprache schloß her Versammlungsleiter in Üblicher Weise die gutbesuchte Versammlung.
Gießener Wochenmarktpreife.
* Gießen, 14. Aug. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, Vi kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, ßanhbutter 1,42 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, deutsche, Klasse A 12^, Klasse B 12, Klasse C 11'/., ausländische, frische, Klasse B 11%, Wirsing, % kg 9 bis 12, Weißkraut 8, Rotkraut 9 bis 12, gelbe Rüben 9, Karotten 8 bis 12, rote Rüben 10 bis 12, Spinat 20, Römischkohl 8 bis 12, Bohnen, grün 15 bis 22, gelb 15 bis 22, Erbsen 20 bis 35, Tomaten 12 bis 22, Zwiebeln 10 bis 12, Kürbis 5 bis 7, Kartoffeln, neue, % kg 5 Pf., 5 kg 45 Pf., 50 kg 4 Mark, Frühäpfel, Vi kg 15 bis 35 Pf., Falläpfel 5 bis 6, Pfirsiche 35 bis 50, Brombeeren 30 bis 35, Preiselbeeren 35 bis 38, Birnen 20 bis 35, Pflaumen 15 bis 20, Zwetschen 12 bis 15, Mirabellen 25 bis 35, Renekloden 25 bis 30 Pf., Hähne 1 bis 1,10 Mark, Suppenhühner 80 bis 90 Pf., Enten 1,20 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Blumenkohl 10 bis 45, Salat 8 bis 9, Salatgurken 4 bis 20, Ein- machgurken W» bis 2, Endivien 9 bis 12, Ober- kohlrabi 5 bis 8, Lauch 6 bis 8, Rettich 5 bis 10, Sellerie 10, Radieschen, das Bündel 8 bis 10 Pf.
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** Freie Lehrer st elle. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung, Abt. VII — gibt bekannt: Erledigt ist eine Lehrerstelle für einen evangelischen Lehrer an her Volksschule in Ruttershausen, Kreis Gießen. Dienstwohnung ist vorhanden. Bewerber müssen seit mindestens acht Jahren die Prüfung abgeleat und eine Anwärterdienstzeit von minheftens fünf Jahren zurückgelegt haben.
** Viehmärkte in Gießen. Am nächsten Dienstag findet in Gießen Rindoieh-(Nutzvieh-) Markt statt, am Mittwoch wird Schweinemarkt abgehalten.
** Unfälle. In der Nacht zum Freitag stürzte der Student Rittershausen, wohnhaft in der Bleichstraße, mit seinem Motorrad und erlitt dabei eine schwere Gehirnerschütterung. — An her Ecke Schu- bertftrafje und Frankfurter Straße wurde ein kleiner Junge von einem Radfahrer angefahren und erlitt habet eine klaffende Kopfverletzung. — In der Marburger Straße stürzte beim Spiel ein Junge in einen Stacheldraht und zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Die Verunglückten mußten allesamt in hie Chirurgische Klinik eingeliefert werben.
Große (Strafkammer Gießen.
Gestern würbe bie Berufung des H. Sch. aus Dübelsheim, her burch Urteil bes Schöffengerichts Gießen wegen Erregung öffentlichen Aergernistes zu einer Gefängnisstrafe von fünf M o - n a t e n verurteilt worben war, vor her Großen Strafkammer in Gießen verhanbelt. Der Angeklagte her schon zehnmal, barunter neunmal wegen ähnlicher Delikte vorbestraft ist, hat am 10. April b. I. im Schloßpark zu Bübingen in Gegenwart spielen- her Kinber unzüchtige Hanblungen vorgenommen. Dabei war er von einem in her Nähe wohnenben Ehepaar zufällig beobachtet unh her Polizei übergeben worden. Seine gestrige Einlassung ging im wesentlichen bahin, baß her Schloßpark in Bübingen nicht als öffentlich im Sinne her gesetzlichen Bestimmung anzusehen unb eine Bestrafung aus biesem Gesichtspunkte nicht möglich sei. Die Strafkammer teilte jeboch nicht biese Rechtsansicht unb kam baher zur Verwerfung her Berufung.
Die nächste Anklage richtet sich gegen ben Richarb Lubwig aus Geiß-Nibba. Sie lautete auf schwere Amtsunterschlagung, sowie Unterschlagung unb Untreue. Bei hem Angeklaaten, her feit 1924 Rechner her lanbwirtschaftlichen Genossenschaftskasse unb seit 1928 Kirchenrechner in Geiß-Nibba war, ergab eine Revision im Jahre 1935 in her Genossenschaftskasse einen Fehlbetrag von 8500 RM. Dies gab hem Ortspfarrer ebenfalls Veranlassung, bei bem Kreisamt eine Revision her Kirchenkasse zu beantragen. Hierbei würbe auch hort ein Fehlbetrag von RM. 10 000 festgestellt, her in ben Jahren 1933 big 1935 entstanden war. Weiterhin wurde festgestellt, baß her Angeklagte seit 1934 überhaupt keine Eintragungen mehr in ben Büchern vorgenommen hatte. Der Angeklagte gab zu, bie Bücher in beiben Kassen unorbentlirfi geführt zu haben, bestritt jeboch, sich an ben Gelbem vergriffen zu haben. Er wollte das Gericht glauben machen, baß bie Fehlsumme von runb 19 000 RM. irgenbroie noch in ben Falschbuchungen ober anberen Fehlerquellen zu suchen sei. Die Beweisaufnahme, in her u. a. brei Bücher- sachoerstänbige vernommen würben, ergab jeboch, baß biese Behauptung bes Angeklagten nicht zu- treffen konnte. Außerbem mußte her Angeklagte sowohl im Falle her Kirchenkasse, als auch im Falle her Genossenschaftskasse je eine Veruntreuung zugeben. So hatte er eine Privatschulb von 172 RM. durch Aufrechnung mit einer Forderung der Genossenschaftskasse gegen diesen Gläubiger getilgt. Sodann hatte der Angeklagte bei einer Witwe RM. 100 zu leihen versucht, mit bem Bemerken, er habe, um eine bringenbe Verbinblichkeit adzubecken, 100 Reichsmark her Kirchenkasse entnommen unb wolle den Fehlbetrag wieder decken, da eine Revision vor der Tür stände. Im Uebrigen wurde festgestellt, baß her Angeklagte, her 28 Morgen, baoon 20 Morgen Pachtlanb bewirtschaftet, seit bem Jahre 1933 unverhältnismäßig hohe Ausgaben gemacht hat. So hat er trotz seines verhältnismäßig kleinen Betriebes laufenb einen Knecht unb meist zwei Mägbe gehalten, weiterhin einen Kuhstall gebaut und an seinem Anwesen einen Umbau vorgenommen. Diese Verbindlichkeiten deckte er alle in ben Jahren 1934 und 1935 ab. Daneben betrieb her Angeklagte noch einen Kohlenhandel unb ftanb in Geschäftsbeziehungen mit her Firma Kohlen-Union Frankfurt a. M.
Für biese ließ er eine Sicherungshypothek über 2000 RM. auf seinem Haus eintragen, bie er ebenfalls im Jahre 1935 zurückzahlte. Merkwürbig mutet auch an, baß her Angeklagte bis zum Jahre 1933 feine Rechnungen bei her Kohlen-Union stets bar bezahlte und gerade in dieser kritischen Zeit mit Wechseln zu bezahlen anfing. Auch leistete er sich ein Motorrad und ließ sich überhaupt an seinem leiblichen Wohl nichts abgehen. Der Angeklagte behauptete in allen diesen Punkten, die Ausgaben durch seine laufenden Einnahmen gedeckt zu haben. Dem stand jeboch bie eigene Angabe bes Angeklagten, baß er ein Jahreseinkommen von rund 3000 Reichsmark gehabt hatte, entgegen. Eine einfache Rechnung ergab, baß bem Angeklagten zum Unterhalt feiner Familie nichts mehr übrig geblieben wäre, wenn er alle diese Ausgaben aus eigenen Mitteln bestritten hätte. Der Vertreter der An- klagehörbe hielt ben Angeklagten, her in seiner Eigenschaft als Kirchenrechner als Beamter im Sinne bes Strafgesetzbuches anzusehen ist, wegen fortgesetzter schwerer Amtsunterschladung unb fortgesetzter Unterschlagung in Tateinheit mit Untreue für überführt und beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren zwei Monaten und 300 RM. Geldstrafe. Er vertrat die Auffassung, daß dem Angeklagten mit Rücksicht auf seine bisherige Unvor- bestraftheit und seinen guten Willen, bie Fehlsumme zu ersetzen, milbernbe Umstände zuzubilligen seien.
Das Gericht hielt eine Zubilligung mildernder Umstände infolge der ungeheuren Höhe der unterschlagenen Gelder nicht für angebracht und verurteilte ben Angeklagten zu einer Gesamtzucht- hausstrafe von einem Jahr a ch t Monaten, sowie 300 RM. Gelhstrafe. Außerbem würbe Haftbefehl gegen ben Angeklagten erlassen.
Amtsgericht Gießen.
Der I. B. aus Gießen hatte burch bas Amtsgericht Gießen wegen Betrugs einen Strafbefehl über 5 Wochen Gefängnis erhalten. Er hatte einem hiesigen Geschäftsmann ein Baubarlehen vermittelt unb sich von ihm bereits 150 Mark zahlen lassen, obwohl er keine Inkassovollmacht besaß unb auch bereits von her Firma entlassen war. Da her Angeklagte in her Hauptverhanblung bem Geschäbig- ten bie 150 Mark wieher zurückgab, ermäßigte bas Gericht bie im Strafbefehl ausgesprochene Strafe, unb verurteilte ihn wegen Betrugs an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 14 Tagen zu einer ©elbftrafe von 100 Mark Außerbem würben bem Angeklagten bie Kosten bes Verfahrens auferlegt.
Die Industrie- unb Handelskammer Gießen gibt Auskunft: 628: Richtpreise für inländisches Obst unb Gemüse (gültig vom 9. 8. 1937 bis 14. 8. 1937). — 629: Programm her Leipziger Herbstmesse 1937. — 630: Quartiertarten für bie Leipziger Messe auch außerhalb Leipzigs erhältlich. — 631: Einschränkung her Tageskarten zur Leipziger Herbstmesse. — 632: Uedersicht über ben Stanb her wirtschaftspolitischen Beziehungen Deutschlands im Jahre 1936. — 633: Vertretung unb Nieberlassung deutscher Firmen nach ausländischem Recht. — 634: 8. Auflage der „Versand- unb Zollvorschriften im Verkehr mit bem Auslanb", sowie 3. Nachtrag hierzu.
Aus der engeren Heimat.
Em Beispiel macht Schule.
Gießener Feuerwehr reinigt die Wiesecker Wasserleitung.
Dor einiger Zeit konnten wir davon berichten, daß bie Gießener Stäbtische Feuerwehr her Ge- meinbe Watzenborn-Steinberg einen wertvollen Dienst leisten konnte, indem sie die Wasserleitung reinigte. Dies geschah damals durch das vorsichtige Einpumpen von Wasser in die Leitung, die dadurch, ausgespült und von allem Sand gereinigt wurde. Nunmehr hat bas Beispiel Schule gemacht. Die Ge.- meinbe Wieseck bat bie Stäbtische Feuerwehr unserer Stabt um ben gleichen Hilssbienst. Allerbings war bie Arbeit biesmal etwas schwieriger, ba bas benötigte Wasser nicht nahe genug zu haben war, fonbern 600 Meter Schlauchleitung hätten gelegt werben müssen. Man nahm beshalb zum Wassertransport bie Gießener Sprengwagen zu Hilfe und erreichte bamit ben gewollren Zweck. Der Arbeit war also wieher ein voller Erfolg beschieben unb her ©emeinbe Wieseck wurden mancherlei Kosten erspart.
Landkreis Gießen
A Heuchelheim, 13. Aug. Am kommenden Sonntag und Montag ist Kirmes. Die Heuchelheimer find gern bei der Kirmes unb sorgen bafür, baß sie bis dahin bie Ernte gebroschen haben, um ungestört ihre Kirmes begehen zu können. An Kir- mesbräuchen hat sich im Orte wenig erhalten. Nur
Ruhl SeLersweg Nr. 67 M
adiO Telephon Nr. 3170 Kl
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bie „Mäbchenversteigerung" wirb noch geübt. Diese inbet am Dorabenb, am Samstag, burch bie Bur- chenschaft statt. — Ein hiesiger Metzger hatte das befonbere Glück, sich reichlich mit Vorrat für die bevorstehend Kirmes einzubecken, inbem er ein K a lb chlachtete, bas bas unglaubliche Lebenbgewicht von 17 8 Kilogramm hatte, wohl etwas, bas nicht alltäglich vorkommt.
00 Klein-Linben, 13. Aug. Am 1. August trat bie langjährige Hebamme unserer ©emeinbe, Frau Elisabeth Ulm, in den wohlverdienten Ruhe stanb. lieber brei Jahrzehnte versah sie mit großem Eifer ihr schweres Amt unb erfreute ich bei allen Einwohnern her größten Beliebtheit. Im Lause ihrer langen Dienstzeit leistete sie bei nahezu 600 Geburten Hilfe. Aus Anlaß ihres Scheibens aus ihrem Amt würbe ihr von her Behörbe ein Anerkennungsschreiben für ihre in Treue geleisteten Dienste überfanbt. Auf Anorbnung bes Kreisamtes Gießen unb bes Staatlichen Gesunb- heitsamtes wirb her Hebammenbienst in hiesiger ©emeinbe bis auf weiteres von ben Gießener Hebammen mitoersehen.
* Holzheim, 14. August. Der 13jährige Sohn Helmut bes Lanbwirts Jung von hier mußte mit einem Oberarmbruch in bie Chirurgische Klinik nach Gießen gebracht werben.
cv> ßangsborf, 13. Aug. Dieser Tage fand hier in altüberlieferten Formen bas Nichts e ft für bas von her ©emeinbe erstellte Faselgebäude tatt. Nachdem alle Handwerker samt Bürgermeister unb Rat sich auf bem Gebälk gruppiert hatten, gab Zimmermeister Bausch kund, daß nunmehr alte Zunftbrauch bes Richtfestes wieher zur Reg?l werben solle, wie ihn bie Väter in alten Zei' n tets geübt. Danach würbe burch einen Jungen t r Richtspruch getan. Bürgermeister Kneipp rs Vertreter der bauenben ©emeinbe betonte zunächst, aus welchen ©rünben her Neubau errichtet worben sei, bankte allen Handwerkern für ihren Fleiß unb ihre gebieaene Arbeit unb ging bann beson- bers auf bie Ausführungen bes Zimmermeisters ein, inbem er an Hanb her Quellen davon erzählte, wie einst in alten Zeiten bas Richtfest bei her Erbauung öffentlicher Sebäube gefeiert worben Jet. Mit bem Sieg-Heil auf ben Führer, besten Wie- beraufbauroerf bie ©emeinbe auch burch diesen Neubau fördern wolle, schloß her Bürgermeister. Nachdem das Ortsoberhaupt gerade betont hatte, daß bie treuen Väter ihre Richtfeste mit einem nassen Weinkauf beschlossen hätten, blieb nichts anberes übrig, als bem löblichen Brauche her Alten auch in biesem Stücke zu folgen. Wie her Chronist vernimmt, war keiner der Beteiligten über biese Ein- labung her ©emeinbe zu einem Feiertrunk gekränkt. Das neue Faselgebäube hat eine ßänge von zwölf Meter unb eine Breite von fünf Meter. Es enthält im Untergeschoß eine Futterküche, eine geheckte Halle unb bie Stallungen für Eber unb Ziegenbock. Das in Holzfachwerk aufgeführte Obergeschoß bient her Aufbewahrung her Futtervorräte.
Schweinezwischenzählung
am 3 September.
Fwb. Am 3. September finbet wieberum die vierteljährliche Schweinezwischenzählung im gesamten Reichsgebiet statt. Gleichzeitig mit bieser Erhebung finben noch folgenbe Ermittlungen statt: 1. Erfassung her nichtbeschaupflichtigen Hausschlachtungen von Bullen, Ochsen, Kühen, Jungrinbern, Kälbern, Schweinen und Schafen in ben Monaten Juni, Juli unb August 1937. 2. Erfassung der in ben Monaten Juni, Juli unb August 1937 geborenen Kälber. An alle Viehhalter ergeht bie Aufforbe- rung, im Interesse her gesamten Volksernährung, sowie her Marktorbnung, bie erforberlichen Angaben bereitwillig unb gewissenhaft zu machen. Auf ben Angaben her einzelnen Viehhalter ruht bas Amtsgeheimnis.
Briefkasten der Redaktion.
lRechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung )
T. tz. Z. Die heute gesetzliche Miete beträgt 112 v. H. her Friebensmiete.
F. A. in G. Da bie Untervermietung von bem Hauseigentümer seit langen Jahren gestattet war, kann er nur aus ganz befonberen zwingenden ©rünben bie Untervermietung für bie Zukunft verbieten. Die Aufnahme eines Verbots her Untervermietung in einem schriftlichen Mietvertrag ist bei her gegebenen Sachbarstellung nur mit ausdrücklichem Einverstänbnis bes Mieters möglich. — Der Vermieter ist nicht berechtigt, einem Mieter bie Aufnahme einer Person zur Besorgung seines frauenlosen Haushaltes zu unterlagen, vorausgesetzt, baß gegen bie Person her Stütze nichts ein» zuwenben ist. — Der von bem Ehemann abgeschlossene Mietvertrag bleibt auch bann bestehen, wenn bie Ehefrau von ihm getrennt lebt. Eine Vermietung her Wohnung bes Ehemannes an bie getrennt lebenbe Ehefrau ist nur mit Einverstänbnis des Ehemannes möglich.


