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gezeichnete 10, Wirsing, Vi kg 10 bis 15, Weißkraut 7 bis 10, Rotkraut 10 bis 12, gelbe Rüben 8 bis 12, rote Rüben 8 bis 10, Spinat 25 bis 30, Unterkohl­rabi 6 bis 8, Grünkohl 12 bis 15, Rosenkohl 25 bis 30, Feldsalat, 50 g 10 bis 12, % kg 80 Pf. bis 1 Mk., Tomaten 70 bis 75 Pf., Zwiebeln 10 bis 14, Meer­rettich 30 bis 70, Schwarzwurzeln 25 bis 35, Kar­toffeln, Yi kg 5 Pf., 5 kg 44 Pf., 50 kg 3,50 bis 3,70 Mk., Aepfel, % kg 15 bis 45 Pf., Birnen 15 bis 30, Dörrobst 15 bis 25, Zwetfchenhonig 50, Hähne 30 Pf. bis 1,10 Mk., Suppenhühner 80 bis 90 Pf., Tauben, dos Stück 50 bis 60, Blumenkohl 30 bis 35, Salat 20 bis 30, Endivien 10 bis 25, Lauch 5 bis 8, Sellerie 10 bis 30, Rettich 5 bis 15, Radieschen, das Bündel 15 bis 20 Pf.

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** E i n Fünfundfiebzigjähriger. Am kommenden Montag, 15. März, vollendet unser Mit- büraer Adolf Baum, Am Nahrungsberg 18, fein 75. Lebensjahr. Der alte Herr ist noch von früh bis abends spät in seinem Garten tätig.

** B e st a n d e n. Am Donnerstag und Freitag fand in Frankfurt a. M. in der Versuchsgerberei der Firma Moenus die diesjährige Gesellenprüfung der Gerber statt. Geprüft wurden 21 junge Leute. Einer hat nicht bestanden, während die 3 jungen Leute der Firma Carl Becker II., Gießen, am besten mitsehr-gut" undgut" bestanden. Der Prüfung^ ausschuß ehrte die 3 jungen Leute mit besonderem Lob.

** Sterbefälle in Gießen in der Zeit vom 2. bis 11. März: 2. März: Georg Beckel, Pfarrer i. R., 76 I., Marburger Straße 111; Peter Thome, Fabrikdirektor i. R., 72 I., Horst-Wessel- Wall 39; Anna Maria Resch, geb. Schneidmüller, ohne Beruf, 76 I., Licher Straße 74. 5.: Heinrich Schlicher, Schuhmachermeister, 79 I., Dammstr. 20; Anna Becker, geb. Klinkel, o. B., 43 Jahre, Damm­straße 36. 6.: Elise Siegler, geb. Lauster, o. B!, 74 Jahre, Lindengasse 1. 7.: Ottilie Franz, geb. Fatum, o. B., 61 I., Hindenburgwall 22. 8.: Jo­hann Plecher, 72 I., Licher Straße 74; Otto Mahl­meister, Konditorlehrling, 16 Jahre, Frankfurter Straße 1. 9.: Katharine Belte, geb. Launspach, Nä­herin, 80 I., Bahnhofstraße 8. 11.: Johanna Theo­dora Margarete Rohrbach, geb. Herbert, 71 I., Asterweg 48.

** D i e Bekämpfung des seuchenhaf- ten Verkalbens betrifft eine Bekanntmachung des Kreisveterinäramtes Gießen in unserem heuti­gen Anzeigenteil, die von der Stadtverwaltung zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Interessenten mögen die Bekanntmachung genau beachten.

** Viehmärkte in Gießen. Am Dienstag nächster Woche findet Rindvieh- (Nutzvieh-)Markt statt. Am Mittwoch folgt Schweinemarkt. Siehe heu­tige Bekanntmachung.

** Brennholzver st ei gerungen werden im Anzeigenteil unseres heutigen Blattes angekün­digt. Interessenten seien besonders darauf aufmerk­sam gemacht.

** Aenderungen in den Haushalts- f i ft e n f ü r Fettbezug betrifft eine Bekannt­machung der Stadtverwaltung in unserem heutigen Anzeigenteil. Auf diese wichtige Veröffentlichung sei dringend hingewiesen.

** Lieferungsvergebung. Die Verwal­tung der Provinzial-Pflege-Anstalt schreibt in unse­rem heutigen Anzeigenteil die Lieferung von Le­bensmitteln und Wirtschaftsmaterialien zur Ver­gebung aus. Interessierte Geschäftsleute mögen die Bekanntmachung beachten.

** Einstellung von Anwärtern für den gehobenen mittleren Postfach- d i e n st. Bei der Deutschen Reichspost soll wieder eine Anzahl von Anwärtern für den gehobenen mittleren Postfachdienst eingestellt werden. Die Be­werber, die das 23. Lebensjahr nicht überschritten haben sollen (Ausnahme: gedienter Jahrgang 1914), müssen die Reifeprüfung (Abitur) abgelegt haben und der HI., der SA., der SS., dem NSKK. oder der NSDAP, angehören und dort die weltanschau­liche Schulung der NSDAP, mit Erfolg durchlau-

Aus den Gießener Gerichtssä'len.

Große Strafkammer Gießen.

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelte die Große Strafkammer gegen die Berta D i ck - haut und den Franz Adam D i ck h a u t aus Als­feld wegen Kuppelei. Die Ehefrau D. hatte ihre eigene Tochter verkuppelt. Das Gericht erkannte gegen sie auf eine Gefängnis st rafe von vier Monaten, gegen den Ehemann auf eine solche von einem Monat. Den Verurteilten wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Sodann befaßte sich das Gericht mit dem R. W. Der Angeklagte, dem der Schutz des § 51 StGB, zur Seite steht, hatte in der Oeffentlichkeit gemeine und gehässige Aeußerungen getan, die geeignet sind, das Vertrauen der Oeffentlichkeit in die Staats­führung zu untergraben. Gemäß § 42b StGB, ord­nete dos Gericht seine Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt an.

Der Siegmund Traub aus Heldenbergen wurde zu einer Gefängnis st rafe von 4 Mona- t e n verurteilt, die durch die erlittene Untersuchungs­haft als verbüßt gilt, weil er in zwei Fällen öffent­lich gehässige Aeußerungen über führende Persön­lichkeiten des Staates gemacht hatte. Da er nach dem Urteil des Sachverständigen als vermindert zurechnungsfähig anzusehen ist, wurde außerdem gemäß § 42b StGB, die Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt angeordnet.

Kleine Strafkammer Gießen.

Der Angeklagte Hans Stecher aus Gießen hatte am 5. Oktober 1936 an der Ecke Goethestraße-Hin- denburgwall einen Verkehrsunfall verursacht. Er hatte mit seinem Motorrad einen die Straße über­querenden Passanten angefahren und verletzt. Von dem Amtsgericht Gießen war er wegen fahrlässiger Körperverletzung und Uebertretung der Reichsstra­

ßenverkehrsordnung zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten verurteilt worden. Gegen die­ses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die gestrige Berufungsverhandluna ergab zweifels­frei die Schuld des Angeklagten, doch glaubte das Gericht, in Anbetracht der Jugendlichkeit des Ange­klagten, ihn nochmals vor dem Gefängnis bewahren zu können Es hob daher das Urteil des Amtsge­richts Gießen auf und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 600 Mark, im Un­einbringlichkeitsfalle für je 5 Mark ein Tag Gefäng­nis. Da der Angeklagte mit seinem eingelegten Rechtsmittel nur teilweise Erfolg hatte, wurden ihm die Kosten der Berufungsinstanz und der Neben­klage auferlegt.

Amtsgericht Gießen.

Der R. Sch. aus Heuchelheim war durch Straf­befehl des Amtsgerichts Gießen wegen Sachbeschä­digung zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden. Er hatte in der Nacht vom 8. auf 9. No­vember 1936 feinem Nachbar, einem minderbemittel­ten Arbeiter, drei Gartenpfähle der Umzäunung umgeworfen. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt und behauptet, er habe die Gartenpfähle nicht umgeworfen. Die Be­weisaufnahme ergab jedoch, daß der Angeklagte an dem fraglichen Abend sehr viel Alkohol getrunken und zu drei Freunden, als er sich von diesen trennte, gesagt hatte: ,Was gebt ihr aus, wenn ich dem T. die Gartenpfähle umwerfe?" Er gab zu, diesen Ausspruch getan zu haben, behauptete aber, infolge seiner starken Trunkenheit sich an nichts mehr erinnern zu können. Das Gericht hielt den Angeklagten für überführt und erhöhte die Strafe auf6Wochen Gefängnis. Mitausschlaggebend war auch, daß der Angeklagte seine Vorstrafen zu verheimlichen versucht hatte.

fen haben. Bevorzugt werden diejenigen Bewer­ber sonstige Eignung vorausgesetzt die sich vor dem 30. Januar 1933 für die nationalsozialisti­sche Volkserhebung außergewöhnlich betätigt haben, und solche, die ihrer aktiven Dienstpflicht bei der Wehrmacht in Ehren genügt haben. Auf sportliche Durchbildung wird besonderer Wert gelegt. Einstel- lungsgesuche sind an die Reichspostdirektion zu rich­ten, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Sie können nur in Betracht gezogen werden, wenn sie bis zum 31. März 1937 oorliegen.

** Vortragsabend im Gustav-Adolf- Verein. Der Gustav-Adolf-Frauenverein veran­staltete am Donnerstag in der außerordentlich gut besuchten Stadtkirche unter der Leitung von Pfar­rer Becker einen Lichtbildervortrag. Pfarrer Bell aus Hermannstadt sprach überDie Siebenbürger Sachsen und ihre evangelische Kirche". In großen Zügen behandelte der Vortragende die Geschichte der Siebenbürger Deutschen. So, wie sie vor Jahrhun­derten in jenem Lande eine geschlossene Siedlung bildeten, so leben sie auch heute noch in etwa 350 Städten und Ortschaften als geschlossener Teil des deutschen Volkes inmitten fremder Dolkskörper. Von der Kirche, von ihrem Glauben her wuchsen ihnen die ihren Volkscharakter erhaltenden Lebenskräfte zu, und trotz aller Stürme und schwerster Kämpfe haben sie Sprache, Sitte und Trachten rein erhal­ten. 1941 werden es 800 Jahre fein, seit denen sie ausgewandert sind. Jetzt leiden sie unter schweren Krisen und rufen die Glaubensgenossen auf zu einem Opfer für die deutsche Sache dieser Volks­gruppe. In der Zusammenarbeit des Gustav-Adolf- Vereins mit dem VDA. konnte schon manche Not gelindert werden, aber dies genügt noch nicht. So wandte sich Pfarrer Bell an jeden einzelnen um ein bescheidenes Opfer für seine Landsleute. An Hand schöner, farbiger Ausnahmen ergänzte er seine Ausführungen. In seinem Schlußwort er­

innerte Pfarrer Becker an die schweren Kämpfe dieser Volksgenossen auf entlegenem Vorposten und sprach von den großen Verdiensten des Gustao- Adols-Vereins um die Unterstützung solcher Volks­gruppen. Zur Förderung dieser Hilfsbereitschaft for­derte er die Unterstützung des Gustav-Adolf-Ver- eins.

** Zur Richtigstellung. In dem I W A (das Nachschlagebuch der Hausfrau) hat sich auf Seite 512 unter Thermometer ein Druckfehler ein­geschlichen. Richtig muß es dort heißen: Das Ver­hältnis vom Gefrierpunkt bis Siedepunkt ist:

80" R = 100° C = 180° F (nicht 120°). 4=5=9.

** D i e I W A = 5 o I g e war am Mittwoch durch ein Versehen vertauscht. In unserer heutigen Aus­gabe wird die Veröffentlichung in der richtigen Weise wiederholt.

Rundfunkproqramm.

Sonntag, 14. März.

6 Uhr: Hafenkonzert. 8.05: Gymnastik. 8.45: Mor­genmusik. 9: Christliche Morgenfeier. 9.45: Bekennt­nisse zur Zeit. 10:Ewig klingt das Lied der deut­schen Seele!" 10.30: Chorgesang. 11.15:Das Un­heimliche" von Götz Otto Stoffregen. 11.30: Kantate von Johann Sebastian Bach:Ich habe meine Zu­versicht". 12: Mittagskonzert. 13: Der Sender spricht zum Hörer. 13.15: Mittagskonzert. 14: Kinderfunk. Der Tölpelhans". Ein Hörspiel. 14.45: Wenn Anna Ausgang hat ...! Eine kleine Auseinandersetzung und ihr gutes Ende. 15: Deutsche Scholle. 16: Mu­sik zur Unterhaltung. 18: Die Trommeln dröhnen durch das Land. 18.30: Die Domspatzen fingen. 19: Konzert. 19.40: Sportspiegel des Sonntags. 20: Freut euch des Lebens! Ein Feierabend in Verbin­dung mit der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude". 22: Nachrichten. 22.10: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 22.15: Sportbericht des Sonn­

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tags. 22.30: Tanzmusik. 24 bis 2: Nachtmusik. Richard-Wagner-Konzert.

Montag, 15. März.

6 Uhr: Choral: O Mensch, bewein dein Sünde groß. Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Früh- konzert. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gym­nastik. 8.30: Musik zur Frühstückspause. 9.30: Nur Kassel: Nachrichten. 10: Schulfunk. 11.15: Hausfrau hör zu! 11.45: Landfunk. 12: Schloßkonzert. 13: Nachrichten. Offene Stellen. Nachrichten aus dem Sendebezirk. 13.15: Schloßkonzert. 14: Nachrichten.

Geschichte vom Tyras

21i$o, mir ging der Hut doch! Der Landjäger kam nämlich und sagte:Tja hätten Sie Zeitung gelesen ! 3m Gießener Anzeiger standen alle Vorschriften drin für Hundehalter. Jetzt hat der Tyras feinen Denkzettel weg, und Sie, Herr Hase, zahlen noch 80 Mark*) Ersatz für ein gewil­dertes Reh ..." Na Schwamm drüber!

*) Wieviel Jahre lang hätte er dafür den Gießener Anzeiger lesen können!

tag*

W

14.10 : Wünsche, die mir gern erfüllen! 15: Volk und Wirtschaft. Der Hausbesitzer in der DAF. 15.15: Kinderfunk. 15.45: Nachmittagskonzert. Neuere Un­terhaltungsmusik. 16.45: Das Mainschiff. 17: Nach- mittagskonzert. Johann Strauß. 1/7.30:Recht gute Reise!" Ein Hörbild. 18: Musikalischer Abendbum- mel. 19: Ein Reigen schöner Melodien. 19.40: Der Zeitfunk bringt den Tagesspiegel. 20: Nachrichten. 20.10: Klänge der Heimat. Winter ade! Von ver­schneiten Hängen zum blühenden Tal. 22: Nachrich­ten. 22.15: Nachrichten aus dem Sendebezirk, Sport­bericht, Grenzecho. 22.30: Tanzmusik. 24 bis 2: Nachtkonzert.

Die Industrie- und Handelskammer Gießen gibt Auskunft: 178: Verpackung von Paketen nach der UdSSR. 179: Neunte Anordnung zur Durch­führung des Vierjahresplans über die Herstellung von Kleister.

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstagnach­mittag geschlossen.

Sptnue

480

Spitzen

verloren gehen. Reich an Phos­phor und Eisen, ist deshalb Blut- armen zu empfehlen.

Spinne, harmloses Infekt, das sich durch Insektenvertilgung nützlich macht. Die einzige, gif­tige Spinne, die es bei uns gibt, die Kreuzspinne, ist selten in Häusern anzutreffen. Angst vor Spinnen ist daher völlig grund­los und soll deshalb auch Kindern nicht anerzogen werden. Gefähr­lich werden rönnen nur Spinnen, die in tropischen Gegenden leben. Spinngewebe entfernt man mit einem Spinnenkopf, auch Eule genannt, einer Bürste auf einem langen Stiel, um die man ein Tuch schlingt. Nehmen Spin­nen in einem Raum überhand, empfiehlt es sich, ihn bei geschlos­senen Fenstern auszuschwefeln.

Spiritismus, von lat. Spiritus, Bedeutung: Geist, Glaube an die Möglichkeit, mit Verstorbenen in Verbindung zu treten, sich mit ihnen durch Hilfe eines Mediums zu verständigen ober Geister zu sogenannten Materialisationen zu veranlaßen. Bisher bat noch keines dieser angeblichen Phäno­mene der wissenschaftlichen Unter­suchung und Kritik standgehalten. Spiritus, deutsch Weingeist. Al­kohol, ganz gleich, ob er durch Gä­rung und Destillation von Wein. Bier, Obst, Zuckerrohr. Körner­früchten oder Kartoffeln entstan­den ist. Absoluter Alkohol hat 99,5 o. H Alkohol Sprit oder Weingeist 86 o H. Alkohol und ist denaturiert, d. h. durch Zu­sätze für Den menschlichen Genuß unbrauchbar gemacht. Geruch und

Geschmack find unangenehm, der Genuß zieht körperliche Schädi­gung nach fich. Praktisch für Wanderungen ist Hartspiritus, durch Seifezusatz fest gewordener Spiritus in kleinen Würfeln. Reiner Spiritus, Alkohol, dient zur Herstellung von Branntwein und chemischen Zwecken, ferner, da er Fette löst, zum Entfernen von Flecken.

Spirituskocher, Kochvorrichtung, bei der Spiritus als Brennstoff dient, muß sorgfältig behandelt werden, da die Möglichkeit einer Explosion immer gegeben ist. Vor allen Dingen darf nie Spiritus nachgegossen werden, auch dann nicht, wenn der Behälter zwar ausgebrannt, aber noch heiß ist. Spital, von lat. Hospital, Be­deutung: Gästehaus, soviel wie Krankenhaus, Altersheim, Sie­chenhaus.

Spitz, langhaarige Hundeart, mittelgroß, mit spitzer Schnauze. Spitze sind sehr anhänglich und wachsam, bellen jedoch sehr viel. Spitzen, feine Gewebe mit Mu­stern, die mit der Hand oder ma­schinell hergestellt werden. Die kostbarsten Handarbeitsspitzen sind Brüsseler Spitzen. Spitzen, deren Muster auf Tüll gearbeitet werden, werden in der Haupt­sache zu Kleidergarnituren ver­wendet. Handarbeitsspitzen läßt man chemisch reinigen Maschi­nell heraestellte Spitzen kann man in lauwarmer Milch oder lauwarmem Seifenroaffer mit Boraxzusatz waschen. Man spült sie in Zuckerwasser und bügelt sie halbfeucht mit nicht zu war-

Was der Bauer dem @ deutschen Boden abringt 5 Kaufmann für die

pflegt und erhält der deutsche Familie.

Stahlkammer

486

Star

Bestecke, aber auch Stahltöpfe und andere Geschirre hergestellt werden.

Stahlkammer, feuer- und diebes­sicherer, meist unterirdischer Raum in Banken.

Stahlquellen, eisenhaltige Mine­ralquellen, die auf verschiedene Krankheiten günstig einwirken. Stahlspäne, Stahlwolle, verschie­den starke dünne Stahlstreifen, die zum Abziehen von Parkett­fußböden gebraucht werden. Da die Späne sehr scharf sind, zieht man beim Abziehen alte Hand­schuhe an. Das Abziehen muß in der Richtung der Holzfasern vor­genommen werden.

Stahlstich, härter wirkende Ab­art des Kupferstiches.

Staket, andere und entbehrliche Bezeichnung für Eisenzaun.

Stamm, andere Bezeichnung für Etamin, Gazegewebe, die für Gardinen verwendet werden.

Stammbaum, die Aufzeichnung der Voreltern auf einer Stamm­tafel, die alle bemerkenswerten Daten angibt.

Stammbuch, soviel wie Gäste­buch, in das Widmungen einge­tragen werden; s. u. Gästebuch. Stammeln, siehe Sprachstörun­gen.

Standesamt. Es führt das Ge- burts-, Heirats- und Sterberegi- fter. Dem St. ist jeder Geburts­und Sterbefall anzuzeigen. Zur Anzeige von Geburten sind ver­pflichtet der ehel. Vater, die bei der Niederkunft anwesende Heb­amme oder der Arzt, jede andere

dabei zugegen gewesene Person und die Mutter, sobald sie dazu imstande ist. Die Anzeige muß binnen einer Woche erfolgen. Bei Sterbefällen ist zur Anzeige verpflichtet in erster Linie das Familienoberhaupt oder, wenn ein solches nicht vorhanden oder an der Anzeige verhindert ist, Derjenige, in Dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. Die Anzeige muß spätestens am nachfolgenden Wo­chentag erfolgen. Eheschließun­gen müßen vor dem Standes- oeamten erfolgen (siehe Ehe). Wer die ihm obliegende Anzeige» pflicht verletzt, wird mit Geld­strafe oder Haft bestraft. Die Bestrafung unterbleibt, wenn die Anzeige von einer anderen Per­son gemacht worden ist. Siehe auch Aufgebot.

Stangenleinen, österreichische Bezeichnung für locker gewebten Zwillich.

Stanniol, Papier, dünn gewalz­tes Zinnblech oder Aluminium, das zu Kapseln auf Weinflaschen oder zum Einwickeln von Ziga­retten usw. verwendet wird. In Stanniol eingewickelte Silber» gegenstände laufen nicht an.

Star, dunkelgefiederter Sper» lingsoogel, Der sich in Deutsch­land von Februar bis November aufhält, manchmal auch überwin- "tert. Stare bevorzugen Star­kästen, Die ihnen Nistgelegenhei- ren bieten. Stare sind eifrige Sänger, lernen aber auch Töne nachahmen. Sie sind nützliche Insektenfresser, die aber auch Obst nicht verschmähen. Stare

Wenn der Wasserhahn sprihl ...

dann bringen Sie einen Strahlregler an. Das lohnt sich weil die dauernde Spritzerei auf den Fußboden endlich aufhört. Für roeniqe Pfennige gibt es schon bei Häuser einen Strahlregler. Holen Sie fi?h morgen gleich einen. ' '

J. B. Häuser, Gießen, am Oswaldsgarien, Fernsprecher 2145/2146.