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Am 12. März ist mein herzensguter Mann

im 81. Lebensjahre sanft entschlafen.

Gießen (Liebigstraße 34), den 13. März 1937.

01332

Lab mich Dein sein und bleiben

Unsere brave Tochter, unsere liebe, gute Schwester, Schwägerin und Tante

Watzenborn-Steinberg, Wahlen, den 12. März 1937

Die Beerdigung findet am Montag, dem 15. März, nachmittags 3.15 Uhr statt

1741 D

Für die trauernden Hinterbliebenen:

Ludwig Sommer, Lehrer a. D.

wurde heute im Alter von 25 Jahren von ihrem schweren Leiden durch einen sanften Tod erlöst und ist nach ihrem unerschütterlichen Glauben ins Land der Seligen eingegangen

Die Trauerfeier findet am Dienstag, dem 16. März, nachmittags 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

In tiefer Trauer:

Marianne Geppert, geb. Abel.

Prof. Dr. med. Julius Geppert

Geh. Medizinalrat

Marie Sommer

technische Lehrerin

Plötzlich und unerwartet entschlief heute unsere liebe, treusorgende Mutter, Schwiegermutter und Großmutter

Bertha Werner, geb.Weith

im 72. Lebensjahre.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Ludwig Klotz

Familie Emil Marquardt Ida Werner Wwe. und Sohn.

Gießen (Neustadt 11), den 12. März 1937.

Die Trauerfeier findet Montag, den 15. März, nachmittags IV2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

_______ 1739 D

Familie Karl Klaum.

Großen-Linden, den 12. März 1937.

1710 D

Für die vielen Beweise inniger Teilnahme bei dem Hin­scheiden unseres heben Entschlafenen sagen wir auf diesem Wege allen unseren herzlichen Dank.

01192

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen sagen wir auf diesem Wege unseren herzlichsten Dank.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Karl Hahn III.

Rödgen, den 13. März 1937.

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Betr.: Bekämpfung des seuchenhaften Verkalbens (Banginfektion des Rindes).

Die nachstehende Bekanntmachung des Kreisvete- rinäramts Gießen vom 23. Februar 1937 bringe ich hiermit zur Kenntnis.

Gießen, den 13. März 1937.

Der Oberbürgermeister. I. B.: Dr. Hamm.

Bekanntmachung.

Auf Grund der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 18. Januar 1937 und der Erläuterung der Lan­desregierung zu Nr. III G. 2896 vom 15. Februar 1937 zur Bekämpfung des seuchenhaften Berkalbens .(Banginfektion des Rindes) treten nachstehende Be­stimmungen mit sofortiger Wirkung in Kraft:

1. Sämtliche Zuchttiere, die zum Verkauf gestellt werden, müssen der vorgeschriebenen Llutunter- suchung unterworfen werden.

2. Zuchttiere im Sinne dieser Bestimmung sind Rinder, die zum Zwecke der Erzeugung von Nachzucht angeboten oder verkauft werden.

3. Die Verkäufer von Zuchttieren haben die Ver­pflichtung, dem Käufer beim Kaufabschluß auf Verlangen das Blutuntersuchungsergebnis vor­zuzeigen und auszuhändigen.

4. Die Blutuntersuchung darf höchstens nur acht Wochen zurückliegen.

5. Verkäufer ist ein jeder, der ein Tier zu Zucht­zwecken feilhält, anbietet, verkauft oder durch ein Tauschgeschäft veräußert. 1724C

Gießen, den 23. Februar 1937.

Kreisveterinäramt Gießen. Gez.: Dr. M 0 nnard.

Brennholz-Verste lerung der Stadt G eßen.

A. Mittwoch, den 17. März 1937, 9% Uhr be­ginnend, aus der Abteilung 85 des Stadtwaldes, Försterei Rödgen:

135,5 rm Buchenscheiter

69,7 Eichenscheiter

44,0 Buchenknüppel

56,5 Eichenknüppel

1,0 Eichenanbruchholz

4,0 Eichenreiser 1. Klasse

1445 Wellen Buchenreiser 3. Klasse

54,0 rm Buchen- und Elchenstöcke.

Zusammenkunft. Kreuzung 12. Schneise Anne- röder Weg.

B. Freilaa, den 19. März 1937, 9% Uhr beginnend, aus den Abteilungen 84 und 85 des Stadtwaldes, Försterei Rödgen: 1722C

106,0 rm Buchenscheiter

35,0 Eichenscheiter

92,4 Buchenknüppel

30,7 Eichenknüppel

9,7 Kiefern- und Birkenknüppel

5305 Wellen Buchenreiser 2. und 3. Klasse

210 Kiefernreiser 2. Klasse

16,7 rm Eichenreiser 1. Klasse

35,9 Buchen- und Eichenstöcke.

Zusammenkunft: Kreuzung 10. Schneise Krum­mer Weg.

Gießen, den 12. März 1937.

Der Oberbürgermeister! Rittst I

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Lieferungs-Vergebung.

Die Lieferung des Bedarfs an: 1728D

1. Fleisch-, Wurst- und Fettwaren,

2. Backwaren,

3. Butter und Margarine,

4. Milch und Eier,

5. an sonstigen Verzehrungsgegenständen, wie Bohnen, Zucker, Oel, Essig, Salz usw.,

6. an Berbrauchsgegenständen, wie Reinigungs­materialien, Kernseife, Bohnerwachs usw.

soll unter Zugrundelegung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL.) für die Provinzial-Pflege- anstalt in Gießen für das Rechnungsjahr 1937 ver­geben werden. Die Lieferungsbedingungen können während der Dienststunden auf der Verwaltung ein­gesehen werden. Die Bedarfslisten werden gegen Er­stattung der Selbstkosten Hierselbst abgegeben.

Angebote und Warenmuster sind getrennt, ver­schlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an die obige Verwaltung bis Mittwoch, den 24. März 1937, vormittags 10 Uhr, einzureichen. In den An­geboten sind auch die Lieferungsbedingungen anzuer­kennen, andernfalls das Angebot unberücksichtigt bleiben muß. Die Eröffnung der Angebote findet gemäß den Bestimmungen der VOL. in nichtöffent­lichem Termin statt.

Wenn Bewerber bis zum 10. April 1937 nicht benachrichtigt sind, mußten die Angebote unberück­sichtigt bleiben. Weiter bleibt eine etwaige Teilung der Mengen in Lose vorbehalten.

Gießen, den 12. März 1937.

Verwaltung der Provinzial-pflegeanstalt.

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Aenderungen in den haushattslisten für Fettbezug.

Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß bei der Meldestelle für Fettversorgung (Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer 6) alle Veränderungen im Haushalt einer Verpflegungsgemeinschaft (Zugang, Abgang, Wechsel) unverzüglich gemeldet werden müssen. Ein Verstoß gegen diese Meldeverpflichtung steht als Betrugsversuch unter Strafe.

Dabei wird folgendermaßen verfahren:

Zugänge werden zuerst bei der städtischen Melde­stelle angemeldet und dann in den Kundenlisten der Lieferanten entsprechend geändert.

5Bei Abgängen werden zuerst die Bezugsausweiss von Metzger und Butterhändler berichtigt, und dann erfolgt erst die Meldung bei der Fettoerforgungs- ftelle.

Lediglich bei einem Wechsel der Personen ohne Veränderung der Personenzahl genügt die Meldung bei der städtischen Meldestelle. 1698C

Ferner wird ausdrücklichst bemerkt, daß bei Neu- anmelöungen die polizeiliche Anmeldung nicht aus- reid)t Zur Ausstellung eines Haushaltsnachweises, vielmehr ist dazu die Abmeldebescheinigung aus der Fettversorgung des seitherigen Aufenthaltsortes not­wendig.

Gießen, den 11. März 1937.

________ Der Oberbürgermeister.

Bekanntmachung.

Sie nächsten Viehmärkte in Gießen finden statt: Dienstag t^en 16. März 1937, Rindvieh- (Ruh.

meh ) Markt.

2Iuftrieb53eit von 8 bis 9 Uhr vormittags. Sämt- idies Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutzgelmpft. Für Zuchttiere ist das /rrforderliche nütaufffhrpr ÖlC Blutuntersuchung (BLMginfektion)

Alürz 1937: Schweinemarkt. ßAm»,rie 5^C» 8 bis 9 Uhr vormittags. Der

Schwememarkt findet in der Viehversteigerunashallü auf dem Diehmarktplatz am Güterbahnhof statt.

Gießen, den 13. März 1937.

Der Oberbürgermeister. S.8UQr.Hamm