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einmischungspolitik geworfen worden", erklärt das römische SonntagsblattVoce Jt a l i a". Hinter dieser Geste stehen die roten Extremisten Frankreichs, die, finanziell von Moskau unter­stützt, diese Maßnahme betrieben und von der Re­gierung Chautemps vorbehaltlos zugestanden erhiel­ten. Europa wird jetzt endlich einsehen, welcher Art die Kräfte und die Einflüsse sind, die die Außen­politik Frankreichs in diesem unglückseligen Zeitpunkt seiner nationalen Existenz bestimmen."

DerC o r r i e r e della Sera" bezeichnet den französischen Entschluß, die Pyrenäengrenze zu öffnen, als eine Berg eltungsgeste, die die ganze Verwirrung der Pariser politischen Kreise er­kennen lasse, als einen Schlag gegen den Nichteinmischungsausschuß und damit auch gegen das befreundete England. Frankreich be­stätige dadurch nur noch offener seine Verbundenheit mit den Verb re cherregierungen von V a - l e n c i a und Barcelona.

Immer wieder Kloster Ebernach.

Koblenz, 8. Juli. (DRV.) Vor der Dritten Großen Strafkammer in Koblenz hatten sich wieder­um zwei Brüder aus der Franziskanerge­nossenschaft Waldbreitbach zu verant­worten, die in der Reihe der Sittlichteitsprozesse eine besonders unrühmliche Rolle spielen. Nicht viel nach steht dieser Niederlassung das bekannte Kloster Ebernach a. d. Mulde. Auch aus dieser An­stalt haben bereits eine ganze Reihe von Brüdern wegen der schwersten Vergehen gegen die Sitten­gesetze vor dem Richter gestanden. Zu ihnen ge­hören Bruder Dagobert (Karl H u t m a ch e r), der einige Jahre nach der Schulentlassung in das Klo­ster Waldbreitbach einttat und von dort über Bad Kreuznach nach Darmstadt kam. Hier liegt der ge­richtlich festgestellte Anfang seiner Verfehlungen nut den Brüdern Hubertus und Novadus. Der Letztere ist inzwischen nach Irlandversetzt" wor­den. In Ebernach verging sich der Angeklagte an einer ganzen Reiye von schwachsinnigen Zöglingen, die er z. T. aus den Schlafsälen holte oder auch in den Krankenstationen und in der sogenannten Be- ruhiaungszelle mißbrauchte. Wie tief der Unhold im Laufe der Jahre gesunken war, ergab sich aus der Feststellung in der Beweisaufnahme, daß der Angeklagte sich selbst an einem im siebenten Jahr­zehnt stehenden schwachsinnigen Greise verging. Auch in dem Falle des Bruders Dagobert haben die Klosteroberen ihre Pflichten in gröbster Weise ver­absäumt. Der Bruder Vorsteher aus Ebernach be­kundete, daß er, als ihm die widerlichen Verfehlun­gen des Angeklagten zu Ohren kamen, dem stell­vertretenden Generaloberen Placidus Mitteilung gemacht habe. Es fand dann eine großartigeUnter­suchung" statt mit dem Ergebnis, daß der geständige Bruder Dagobert nach Holland zu den übrigen ver­irrten Klosterinsassen versetzt wurde. In Holland mußte Bruder Dagobert in der Landwirtschaft ar­beiten. Das paßte ihm ober nicht, und so trat er aus dem Orden aus und kehrte nach Deutschland zurück. Da seine Verfehlungen von dem Kloster­oberen geflissentlich verschwiegen worden waren, anstatt den Unhold dem Gericht zu übergeben, konnte er in einem Koblenzer Krankenhaus als Krankenpfleger eingestellt werden, wo er sich im Jahre 1935 an einem Privatmann homosexuell ver­ging. Dann endlich war das Maß voll, und Bruder Dagobert wurde verhaftet. Die Große Strafkammer verurteilte ihn zu drei Jahren Zuchthaus und schloß ihn für die gleiche Zeit aus der deut­schen Volksgemeinschaft aus.

Der Fluch der bösen Tat.

Mit dem Franziskanerbruder Onesimus (Franz Schiebel) hatten sich vor der Dritten Großen Strafkammer in Koblenz auch seine beiden Opfer, der 22jährige Wilhelm S. und der 24jährige Josef T., wegen widernatürlicher Unzucht zu verantwor­ten. Bruder Onesimus gehörte der Franzis­kaner- Niederlassung in Mülheim (Ruhr) an. Hier fand der Angeklagte T., der infolge Arbeits­losigkeit auf die Wanderschaft gegangen war, nach lanaen Irrfahrten eine Stelle als Hausbursche. Als er sich eines Tages mit Mädchen eingelassen hatte, machte Bruder Onesimus einen Riesenkrach und konnte sich nicht genug tun vor sittlicher Enttüstung. Dafür aber, daß Bruder Onesimus nichts weiter sagte sonst wäre der arme Wanderbursche wieder auf die Straße geflogen, mußte sich T. alle Schmierfinkereien gefallen lassen, die der nach typischer Kloster-Unmoral handelnde Bruder One­simus an ihm vornahm. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß Bruder Onesimus sich nicht scheute, seine harrsträubenden und ekelerregenden Untaten selbst an kranken Jungen vorzunehmen, die er mit einem Glas Kognak gefügig machte. Auch in der Wahl des Ortes für seine Unzuchtshandlungen ver­riet der Angeklagte seinen moralischen Tiefstand. Außer den Klosterräumlichkeiten entweihte er, so unglaublich es klingt, sogar die Sakristei der Marienkirche in Mülheim während des Gottes­dienstes. Der Staatsanwalt wies darauf hin, daß dieser Fall beispielhaft für den Fluch der bösen Tat sei, denn der von dem Bruder Onesimus ver­führte S. hat sich später selbst als Verführer be­tätigt und ist deshalb auch unter bedingter Straf­aussetzung abgeurteilt worden. Mit Nachdruck wies der Vertreter der Anklage auf die allen gesunden Begriffen hohnsprechende Klosterregel hin, nach der Beziehungen mit Mädchen mit dem Ausschluß aus dem Orden, die in der Verhandlung zur Sprache ge­kommenen ekelerregenden Schmutzereien aber nur mit Versetzung geahndet wurden. Auch in diesem Verfahren wurde die Mitschuld der Klosteroberen eindeutig festgestellt. Als der Angeklagte S. dem Klostervorsteher Mitteilung von den Vorgängen machte, warnte ihn dieser, die Vorgänge weiter zu verbreiten, sonst bekäme er es mit der Polizei wegen Verleumdung zu tun. Bruder Onesimus wurde zu zweieinhalb Jahren Gefäng- n i s verurteilt, der Angeklagte S. erhielt unter Einbeziehung des ersten Urteils ein Jahr drei Monate Gefängnis, gegen T. wurde das Verfahren auf Grund der Amnestie eingestellt.

Was sagt Kardinal Mndelein seht?

Auch in USA.: Katholischer Geistlicher als Sittlichkeitsverbrecher.

M o n r o d e (Louisiana), 11. Juli. (DNB.) Wegen geschlechtlichen Verkehrs mit einer Minderjährigen wurde ein 55jähriger katholischer Geist- licher verhaftet und unter Anklage gestellt. Er hatte ein 15jähriges Mädchen, das ein Jahr lang mit ihm zusammenlebte, fortgesetzt mißbraucht. Kürzlich war das Kind in seine elterliche Wohnung zurückgekehrt und hatte seiner Mutter von dem skandalösen Verhalten des Prie­sters erzählt. Der geistliche Sittlichteitsverbrecher gestand seine Schandtat vor dem Staatsanwalt ein.

Das neue deuifch-franzöfifche Wirtschaftsabkommen

,,Zm Geist freundfchastlicher Verständigung und gegenseitiger Achtung."

Paris, 10. Juli. (DNB.) Das amtliche Presse- Kommunique über die Unterzeichnung des deutsch- französischen Handelsabkommens hat folgenden Wortlaut:

Am 10. Juli 1937, mittags 12 Uhr, ist im Quai d'Orsay in Paris das neue Vertragswert über die künftige Regelung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen Deutschland' und Frankreich unterzeichnet worden, das den Abschluß monatelanaer Verhandlungen von den beiden Regierungen in Berlin und Paris darstellt. Auf deutscher Seite unterzeichneten der deutsche Botschafter in Paris Graf Welczek und der Ver­treter der deutschen Vertraasdelegation Botschafts­rat Dr. Hemmen vom Auswärtigen Amt, auf französischer Seite der französische Außenminister D e l b o s , der neue Handelsminister C h a p s a l und der Direktor für Handelssachen Herve A l p - Hand.

Die neuen Abkommen treten am 1. August In Kraft und sind auf zwei Jahre abgeschlossen. Sie treten an die Stelle der alten Waren- und Verrechnungsabkommen vom Jahre 1934, die sich bekanntlich seit dem 1. August 1935 in Li­quidation befanden. So ist genau nach zwei Jahren nunmehr der seitherige einseitige Zu­stand durch ein Vertragssystem erseht worden, von dem zu hoffen ist, daß damit in gleichem Geist freundschaftlicher Verständi- gung und gegenseitiger Achtung vor den gebotenen Interessen des anderen, die beide Parteien durch lange und schwierige Verhand­lungen hindurch beseelt haben, eine neue p e - riode freundschaftlichen und nutz­bringenden wirtschaftlichen Ver­kehrs zwischen beiden Ländern beginnen wird. Das Vertragswert umfaßt ein neues Waren­abkommen, dem über die Meistbegünfti- gung hinaus Listen gegenfettiger Zollzugeständ­nisse und -bedingüngen betgegeben sind. Es enthält ferner die Kontingente für die deutsche Ausfuhr nach Frankreich, die etwa den Zustand des Jahres 1934, also vor der Liquidation, wieder Herstellen. Was bemgegenüber die deutsche Einfuhr aus Frank­reich anlangt, so konnte der Bezug insbesondere von Rohstoffen aus Frankreich in bedeutfamem Um­fange gesichert werden, wobei gleichzettig Gewähr dafür getroffen ist, daß auch die französischen Aus­fuhrimporten in ihrer Gesamtheit gebührend be­rücksichtigt werden.

Paris, 11. Juli. (DNB.) Reichswirtschafts- minister Dr. Schacht und der französische Handels­minister Chapsal haben anläßlich der Unter« Zeichnung des deutsch-französischen Han­delsvertrages folgende Telegramme gewechselt:

Schacht an Lhapsal:

Gelegentlich der Unterzeichnung der deutsch­französischen Abkommen über den Warenaustausch und die Handelsbeziehungen, über die ich mit Ihrem Vorgänger verhandelt habe, bedauere ich lebhaft, mich nicht nach Paris begeben zu können, um die Akte selbst zu unterzeichnen. Ich betrachte den neuen Vertrag als einen entscheidenden Schritt zu einer glücklichen und nützlichen Ent­wicklung der Handelsbeziehungen zwi­schen unseren beiden Ländern. Diese Abkommen bilden eine Grundlage für eine vertrauens­volle wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich. In diesem Sinne begrüße ich Sie und beglückwünsche unsere

Paris, 10. Juli. (DNB.) Das soeben unter­zeichnete deutsch-französische Vertrags­wert ist nicht nur von wirtschaftlicher Bedeutung, sondern dank der Vertiefung des Verständnisses für die gegenseitigen Bedürfnisse, des freundschaftlichen Geistes, in dem die Verhandlungen geführt wurden, und der Förderung der deutsch-französischen Zu­sammenarbeit auch von politischer Trag­weite. Besondere Beachtung verdient, daß auch die neue französische Regierung, die die Arbeiten bei ihrem Antritt nahezu vollendet vor- fand, sich rückhaltlos für den Abschluß der neuen Regelung der deutsch - französischen Wirtschaftsbe­ziehungen eingesetzt hat.

Der grundlegende Unterschied gegenüber der bisherigen Regelung besteht einmal darin, daß bei der Berechnung des Warenverkehrs die deutsche Ausfuhr nach Frankreich zur Grundlage genommen wird und daß an Stelle des umständlichen Verrechnungsver­kehrs nunmehr nach beiden Seiten hin Barzahlung erfolgt.

Der Zahlungsverkehr geht von der Schät­zung der deutschen Jahresausfuhr aus, die sich auf Grund der Ausfuhrzahlen vom Januar bis zum Mai 1937 auf etwa über 324 Millionen Mark oder 3,18 Milliarden Franken belief. Von diesem Be­trag sind noch verschiedene Summen für bestimmte Posten abzuziehen, so daß für die Wareneinfuhr aus Frankreich 1,637 Milliarden Franken gleich 156,497 Millionen Mark jährlich ober 13 Millionen Mark monatlich zur Verfügung stünden, das sind 63 v. H. des Gegenwertes der devisenbringenden deutschen Ausfuhr.

Das Warenabkommen bezieht sich vor allem auf die Frage des Handelsvolumens und so­mit auf die Kontingente sowie auf die zollmäßigen Bedingungen des Güteraustausches. Hinsichtlich des Handelsumfanges ist gegenüber 1934 eine Besserung ZU erwarten. Von den von Frankreich im Jahre 1935 zurückgezogenen Kontingenten im Werte von etwa 150 Millionen Franken ist ein Drittel ganz einfuhrfrei gegeben und auch der Rest ist Deutsch- land zum größten Teil als Kontingente wieder zu- aestanden worden. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß im Reiseabkommen weitere zusätzliche Kontin­gente in Höhe von rund 60 Millionen Franken ver- 1 einbart wurden.

3m Rahmen des Warenabkommens kommt der in beiderseits befriedigender Weife gefundenen Ver­ständigung über einen gegenseitigen Austausch von französischem Eisenerz gegen deutschen Koks eine besondere Bedeutung zu. Auch der Bezug von französischen Kolo­nialhölzern (Ofoule) erfolgt in befriedigender Weise. ,

Im Zahlungsabkommen wird an Stelle der bisherigen Verrechnung des beiderseitigen Wa- renaustauscyes die Barzahlung nach beiden Rich­tungen wieder in Devisen erfolgen, so daß künftig die Einnahmen der deutschen Ausfuhr nach Frank­reich in vollen Umfange in Devisen der Reichsbank anfallen.

Aus den Ueberschüssen der deutschen Einfuhr wer- den ferner die Dawes- und Poung-Zinsen nach Frankreich in französischen Franken bezahlt: außer­dem werden daraus alle anderen finanziellen Ver­pflichtungen Deutschlands gegenüber Frankreich, insbesondere auch die aus der Saarrückgliederung stammenden, verzinst und großenteils amortisiert; ferner Patente, Lizenzen, Künstlerhonorare, Ur­heberrechte und Schiffspassagen.

Die Beziehungen Deutschlands zu den fran­zösischen Kolonien und Mandaten sind gleichfalls auf der Basis der Meistbegünsti­gung geregelt und damit zugleich die Entwicklung von Kompensationsgeschäften gegeben.

Das bekannte Reiseabkommen zum Besuch der Pariser Weltausstellung in Paris, in dem zu­sätzliche Kontingente für die deutsche Ausfuhr nach Frankreich niedergelegt sind, ist dem Vertragswert gleichfalls zugefügt worden.

Besonders wichtig ist, daß künftig die Einreise und Niederlassung deutscher Firmen­vertreter unbehindert erfolgen kann, daß für die jetzt in Frankreich ansässigen oe-utschen kauf­männischen Angestellten die Einreise-, Niederlas- sungs- und Arbeitserlaubnis gesichert und für eine weitere Zulassung solcher Personen im Rahmen eines Wiederaufbaues der Wirtschaftsbeziehungen der beiden Länder eine besonders erleichterte Rege­lung getroffen worden ist.

Die Durchführung der neuen Abkommen wird durch einen beiderseitigen Regierungs­ausschuß überwacht werden, in welchem die bei­den Regierungen die beiderseitigen Unterzeichner, in deren Vorsitz auf deutscher Seite Botschaftsrat Dr. Hemmen, auf französischer Seite Direktor A l p h a n d berufen werden.

beiden Regierungen zum glücklichen Ausgang dieser Verhandlungen."

Chapsal an Schacht:

Wir wären glücklich gewesen, Sie wieder in Paris zu sehen, um mit dem Außenminister und mir die deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen zu unterzeichnen. Aber wir begreifen, daß Ihre hohen Aemter und Ausgaben es Ihnen nicht erlaubt haben, aufs neue nach Paris zu kommen. Mit Ihnen betrachte ich diese Abkommen als ein mir k- sames Mittel zur Förderung des Warenaustausches zwischen unseren beiden Ländern, um die Schwierigkeiten zum Verschwinden zu bringen, die zu verschiedenen Malen unsere Handelsbeziehungen beeinttächtigt haben. Indem ich Sie begrüße, beglückwünsche ich mich zu diesem Zeichen der Verständigung und des Ver­trauens, das zwischen unseren beiden Regie­rungen auf diese Weise hergestellt worden ist."

Zollmäßig ist über die Sicherung durch die Meistbegünstigungsklausel hinaus eine umfangreiche Liste von zollermäßigten, teils gebundenen Zoll­sätzen festgelegt worden. Für die Zollbindungen be­steht meistenteils, wie bisher, die Aufkündigungs- klausel, ihre Handhabung ist jedoch so gestaltet, daß durch vorherige Mitteilung etwaiger Maßnahmen in dieser Richtung eine freundschaftliche Verständi­gung über ihren Ausgleich unter Umständen auch auf einem anderen Gebiet erfolgen kann.

Für die Verwendung der zum Einkauf fran­zösischer Waren verfügbaren Mittel ist eine Repartitionsliste ausgestellt worden, die die Gewähr bietet, daß die französischen Ausfuhrinteressen in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden. Die Repar­titionsliste sieht eine prozentmäßiae Verteilung der verfügbaren Devisen auf die verschiedenen Gebiete der französischen Ausfuhr nach Deutschland vor. Diese Lists gilt, wie die Kontingente, für zwei Jahre, wobei vorgesehen ist, daß der Derbindungs- ausschuß nach zwei Monaten auf beiden Seiten etwa notwendig gewordene Abänderungen vor- schlagen kann; doch soll durch solche Abänderungen das bisherige Gleichgewicht sowohl mit Bezug auf die Gesamthöhe beider Listen, als auch deren Zusammensetzung nicht wesentlich verschoben werden.

Ein Vergleich der uns zugestandenen Kontin­gente mit der französischen Repartitionsliste er­gibt hinsichtlich der R o h st o f f e und Fabri­kate ein günstiges Verhältnis. Deutsch­land führt bei gebührender Beachtung franzö­sischer Ausfuhrartikel nach dem neuen Abkom­men größtenteils R o h st o f f e ein und liefert, abgesehen von der Kohle, fast nur Fabri­kate. Sehr bedeutungsvoll ist die Tatsache, daß Frankreich seine Versorgung mit Hüttenkoks beinahe ausnahmslos Deutschland übertragen hat, was etwa 275 000 Tonnen oder mehr pro Monat bei garantiertem Markt bedeutet. Als Gegenleistung erhält Deutschland 7,2 Millionen Tonnen Erz pro Jahr aus Frank­reich. Diese aus der Rachbarlage der beiden Wirtschaften hervorgehende Regelung beweist das große Vertrauen, das man beiderseitig auf die künftige Gestaltung der wirtschaftlichen er­gänzenden Zusammenarbeit seht.

Um nun noch einzelne Gebiete herauszugreifen, sei erwähnt, daß Deutschland für 16 Millionen Mark jährlich Holz erhält, während Frankreich in Deutschland Entgegenkommen für seine Wünsche hinsichtlich der Wein- und O b st a u s f u h r ge­funden hat.

Durch die Regeluna der Transferfrage in einem Zusatzprotokoll zum Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr findet das gesamte finanzielle Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland eine Klärung. Das Transferabkommen erstreckt sich auf rund 200 Millionen, wovon ein fester Betrag von 130 Millionen Franken für die Bezahlung der Zinsen der Dawes- und Poung- Anleihen auf der Papierbasis Vorbehalten bleibt und 2,85 v. H. vom Devisenanfall, also zur Zeit etwa 70 Millionen, für die Zahlungsverpflichtun­gen übrig bleiben, die sich aus französischem Kredit in Deutschland und den Bank- und Kapitalbezie­hungen ergeben. Alle Zinsen dieser Verpflichtungen sind hinsichtlich des Bartransfers auf 3,5 v. H. her­abgesetzt worden; hingegen werden Barzahlungen, wie Mieten, voll überwiesen werden. Die Dienst­leistungen, wie Passagegebühren, Patente, Lizenzen, Künstlerhonorare und Studiengelder, werden aus den Ueberschüssen des Transferabkommens bezahlt.

Im Zahlungsverkehr neu ist ferner, daß die zu­fallende Devisenspitze nicht, wie bisher geplant, auf 240 Millionen fest fixiert wird, sondern mit Rücksicht auf die Frankenentwicklung in Höhe von 10 v. H. von dem jeweiligen Deviseneinkommen von der Ausfuhr aus Frankreich, das auf 2,530 Mil­liarden zu schätzen ist, erreicht wird. Erfreulich ist auch, daß die Frage der rückständigen Warenschul­den durch einen Ueberbrücfungstrebit der Bank von Frankreich endlich bereinigt wird.

Die Beziehungen Deutschlands zu den franzö­sischen Kolonien sind in dem neuen Vertrags­werk auf der Basis der Meistbegünstigung dahin geregelt, daß zwischen Deutschland und den Kolonien ein selbständigerkom- pensationsverkehr abgewickelt werden kann. Hinsichtlich der Mandate ist festgesetzt, daß Deutschland für die Dauer des Vertrages von zwei Jahre alle Rechte genießt, die sich aus den Völkerbundssahungen und dem Mandats­brief ergeben. Für Marokko endlich find die Voraussetzungen geschaffen, daß das Rieder­lassungsverhältnis bald geordnet werden kann, während die wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Marokko einem Sonderregime mit besonderen Kündigungsfristen unterworfen sind.

Wesentlich ist ferner die Übereinkunft, daß in Zukunft die Einreise und die Niederlassung von Vertretern deutscher Firmen in Frankreich unter Vorlage entsprechender Aus­weise bei den französischen Konsulaten unbe- schränkt erwirkt werden kann. Auch ist Sicher- heit für die Verlängerung der Arbeitskarten für diejenigen deutschen Angestellten wirtschaftlicher Un­ternehmungen in Frankreich, die sich bereits im Lande befinden, gegeben. Darüber hinaus sind für 'die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis weiterer deutscher Angestellter, soweit sie sich aus der Entwicklung aus dem deutsch-französischen Wirt­schaftsverkehr nötig erweist, ganz besonders er- leichterteBedingungen geschaffen wenn die deutsche Botschaft oder die deutsche Handelskammer in Daris die Notwendigkeit einer Erhöhung der Zahl der deutschen Angestellten bei französischen oder deutschen Unternehmungen in Frankreich be­reinigen.

Dorfweihfest in Riedrode.

Gauleiter Sprenger

zum Ehrenbürger ernannt.

Riedrode, 11.Juli. (LPD.) Das erste Erb­höfedorf des Gaues Hessen-Nassau, Riedrode, beging am Samstag unter starker Anteilnahme aus­wärtiger Besucher, jein erstes Dorfweihf eft. Be­reits am Vorabend hatte Gauleiter Sprenger in einer Feierstunde der jungen Gemeinde eine Truhe zur Aufbewahrung der Gründungsurkunde geschenkt und gleichzeitig das Recht verliehen, ein Dorfwappen zu führen. Dieses Dorfwappen enthält auf blauem Grund Pflug, Schwert und Sonnenrad. Wie der Gauleiter unterstrich, symbolisiert der Pflug die Verbundenheit des Bauern mit der Mut­ter Erde, das Schwert die Wehrpflicht, die mit jedem Deutschen geboren werde, und das Sonnen­rad die ewigen Gesetze von Boden, Blut und Rasse. Die Meisel im Wappenschild sollten daran erinnern, daß zähe Arbeit auch das Härteste zu Wege brin­gen kann.

Dem Gauleiter und Retchsstatthalter wurde vom Bürgermeister S ch w e i e r folgender Ehren- bürgerbrjef überreicht:Mit Zustimmung des Beauftragten der NSDAP, und nach Anhörung der ©emeinbeoertreter verleihen wir dem Gründer, Schöpfer und unermüdlichen Förderer unserer neuen Heimat Riedrode, Gauleiter Reichsstatthalter Sprenger, anläßlich des ersten Jahrestages un­serer Dorfweihe als äußeres Zeichen der Achtung, Liebe und Verehrung das Ehrenbürgerrecht. Um unserer Freude und Dankbarkeit für die Er­haltung unserer neuen Heimat noch besonderen Aus­druck zu geben, haben wir heute an unserem Dorf­brunnen die Dorflinde gepflanzt, der wir hier­mit zu Ehren des Gründers unserer Heimatge­meinde den Namen Jakob-Sprenger-Linoe geben. Riedrode, den 10 Juli 1937, im fünften Jahre des nationalsozialistischen Aufbauwerkes un­seres Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler."

Oie I. Räumbootflottille der deutschen Kriegsmarine in Köln

Seit Jahrzehnten statteten erstmalig wieder Schiffe der deutschen Kriegsmarine dem Ryein einen Be­such ab. Ueberall wurde die I. R ä u m b o o t f l Ot­tilie aufs herzlichste begrüßt. In Düsseldorf erwar­teten Zehntausende am Rheinufer die Flotte, die die Ausstellungsfront passierte. In Köln hatten sich große Menschenmengen zum Rheinufer begeben, wo die NS.-Marinekameradschaften Aufstellung genom­men hatten. Man hörte begeisterte Kundgebungen, als das RäumbootbegleitschiffZiethen" die Brücke passierte. Dann machten die Schiffe fest. Korvetten­kapitän Pahl meldete dem Kölner Standortältesten, Divisionskommandeur Generalleutnant Kühne, die I. Räumbootflottille in Köln. Generalleutnant Kühne dankte mit herzlichen Begrüßungsworten.

vertrauensvolle wirtschaftliche Zusammenarbeit.

»Zeichen der Verständigung und des Vertrauens."'

Gin Vertragswert von politischer Tragweite.

Was das Abkommen in der Hauptsache bringt.