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Die leichtathletischen Kreismeistermafien.

In wenigen Wochen finden die Deutschen Leicht athletikmeisterschaften des Jahres 1937 statt. Nicht allen Leichtathleten ist es beschieden, an diesem Fest, dem schönsten, das die deutsche Leichtathletik veran­staltet, teilzunehmen. Im Frühjahr, wenn die ersten Sonnenstrahlen die letzten Spuren des Winters be­seitigt haben, zieht es den Leichtathleten hinaus auf die Bahn und auf den grünen Rasen. Die Läufer, die Werfer und auch die Springer, sie alle begim nen ihre eifrigste Trainingsarbeit, und bald schon werden Leistungsanforderungen an sie gestellt. Den Höhepunkt dieser Leistungsproben stellen immer wieder die Meisterschaften dar. Und so ist es auch in diesem Jahre wieder.

Der Krew Gießen hat seine Leichtathleten zur Austragung seiner Meisterschaften aufgefordert. Un­ter den gleichen Bedingungen werden die Besten er­mittelt; denn nur diese können zu den später statt­findenden Gaumeisterschaften zugelassen werden. Der Kreis Gießen wird seine besten Athleten mit dieser Aufgabe betrauen. Wird es aber darüber hin­aus auch einem oder gar mehreren möglich fein, zu den Deutschen Meisterschaften zugelassen zu wer­den? Wir wünschen es sehr!

Leider läßt sich diese Frage heute nych nicht be-

-antworten; denn wir wissen noch nicht, ob die Kreismeisterschaften solch gute Leistungen bringen, die hoffen lassen dürfen. Ein unendlich kurven­reicher und steiniger Weg ist es bis dahin, und es soll hiermit nur gesagt sein, daß der Kampf um den höchsten Titel, Deutscher Meister zu sein, be­reits bei den Kreismeisterschaften beginnt.

Das Meldeergebnis zu den Kreismeisterschaften ist überaus befriedigend ausgefallen, und zeigt, daß in den Vereinen alles eingesetzt wird, um die schöne Leichtathletikbewegung vorwärtszubringen. Spannende Kämpfe werden zu erwarten sein. Die Austragung erfolgt auf dem Platz der Spielvereini­gung 1900.

Gaujugendmeisterschasten in Lorbach.

Nach den guten Ergebnissen, die von den Jugend­lichen bei den Kreismeisterschaften erzielt wurden, werden aus unserem Kreis Gießen etwa 15 Ju­gendliche nach Corbach geschickt. Besonders erfreu­lich ist, daß unter diesen auch einige Jungens aus unseren Landvereinen an den Gaujugendmeister­schaften teilnehmen können. Hoffentlich kommen sie alle mit guten Erfolgen zurück.

lieber die Ergebnisse werden wir berichten.

trug ihm die Grüße an den Kommandeur der 15. Division auf. Generalleutnant Oßwald gab dem Wunsche Ausdruck, daß durch ein Freundschafts­treffen beide Mannschaften voneinander lernen mögen.

Gleichzeitig sprach der Divisionskommandeur der Elf seiner Division seine Anerkennung für ihr mu­tiges und tapferes Durchstehen aus. Er hob deren faires Spiel hervor und erkannte an, daß sie getan haben, was sie tun konnten, um gegen den spiel- erfahreneren Gegner bestehen zu können. Auch für den Schiedsrichter Dr. Pfeffer fand der General anerkennende Worte.

Olympische Winterspiele in Japan.

Die Nachmittagssitzung des IOK. in Warschau war ausschließlich der Frage der V. Olympischen Winterspiele gewidmet. Nach einer eingehenden Aussprache und einem auf alle Einzelfragen ein­gehenden Bericht des japanischen Vertreters Graf S o y e s h i m a auf die organisatorischen Pläne und Vorbereitungsarbeiten des Japanischen Organisa­tionskomitees für die Durchführung der Winter- Olympiade, wurde einstimmig beschlossen, die V. Olympischen Winterspiele in Zaporro in Japan zur Durchführung gelangen zu lassen.

Bekanntmachung

Gestellung zur Musterung und Aushebung 1937

Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. 5. 1936 und des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. 6. 1935 wird hiermit folgendes bekanntgemacht:

Die nachstehend aufgeführten Dienstpflichtigen, die in der Stadt Gießen wohnen oder sich auch nur vorübergehend aufhalten, haben zur Musterung und Aushebung zu erscheinen:

A. Zur Musterung:

1. Alle männlichen Reichsangehörigen, die im Jahre 1917 geboren sind;

2. die zurückgestellten Dienstpflichtigen der Jahr­gänge 1913, 1914, 1915 und 1916, deren Zurückstellungsfrist abgelaufen ist oder deren Gründe für die Zurückstellung in Wegfall ge­kommen sind;

8. alle noch nicht gemusterten Dienstpflichtigen der vorgenannten Jahrgänge;

4. Diejenigen Dienstpflichtigen und Freiwilligen der vorgenannten Jahrgänge, auch diejenigen des Jahrgangs 1917, die bei der Einstellung zum Wehr- oder Reichsarbeitsdienst im Herbst 1936 oder Frühjahr 1937 zeitlich untauglich befunden, entlassen oder nicht angenommen worden sind;

6. alle Dienstpflichtigen der vorgenannten Jahr­gänge, die nicht im Besitze eines Wehrpasses sind.

B. Zur Aushebung:

1. Die tauglich 1 und 2 befundenen Ersatz-Reser­visten I der Geburtsjahrgänge 1914 und 1915 einschließlich der im I. Vierteljahr des Jahres

Vaskeiball,das neue Korbballspiel.

Zum ersten Basketballspiel in Gießen auf dem tlniversitätssportfest.

Anläßlich des Universitätssportfestes am kommenden Samstag wird zum erstenmal den Gießener Zuschauern ein Basketballspiel durch eine Mannschaft der Universität und der Höheren Privat­schule gezeigt werden. Aus diesem Grunde folgen einige Ausführungen, die Publikum und Sportlern das bei uns unbekannte Spiel etwas näherbringen sollen.

Basketball ist eines der weitverbreitetsten Kampf­spiele der Welt. Es kommt aus Amerika, wo es allein von über 8 Millionen aktiven Spielern be­trieben wird. Die Olympischen Spiele in Berlin haben die Beliebtheit dieses Spieles in aller Welt treffend bewiesen. Trotz der noch nachträglichen Einsetzung war es bei einer Teilnahme von 23 Na­tionen das größte Spielturnier der Olympiade. Amerika, Kanada, Japan und die Philippinen stell­ten die besten Mannschaften, und wer Zeuge der spannenden Kämpfe war, die sich vor allem durch hervorragende Gewandtheit, Schnelligkeit, blitz­schnelles Erfassen der Lage und erstaunliche Korb­würfe, gepaart mit einer schon durch die Spielregeln bedingten Ritterlichkeit, auszeichneten, der kann die große Beliebtheit des Spiels verstehen. Daß es bis zum vergangenen Jahr in Deutschland fast unbe­kannt war, liegt wohl daran, daß Basketball auf eine Stufe mit dem früher bestehenden, in Mäd­chenschulen gespielten Korbballspiel, einem Spiel

ohne kämpferischen Reiz und Geltung, gestellt wurde. Es ist deshalb unsere Aufgabe, dem Spiel Eingang zu verschaffen und ein Spielermaterial zu bekommen, das uns ein gutes Abschneiden 1940 in Tokio gewährleistet.

In Gießen wixd Basketball, wenn auch erst seit kurzem an der Universität, der Höheren Privat­schule und der Pestalozzischule gespielt. Lehrgänge in nächster Zeit sollen dem Spiel im Sportkreis Gießen Eingang verschaffen und zeigen, daß die geringe Anzahl von Spielern (5) und die geringe Spielfeldgröße 25 X15 m) es gerade auch für kleinere 'Vereine und begrenzte Platzverhältnisse geeignet machen.

Ein kleiner Streifzug durch die Spielregeln ist sicher erwünscht. Spielfeld 25 X 15 m. Anzahl der Spieler: 5. Spielzeit: 2 X 20 Minuten. Ballumfang 7580 cm. Zielbretter 1,80 X 1,20 m. Höhe des Korbringes 3,05 m.

Beginn jeder Halbzeit durch sogenannten Spring­ball. Spielgedanke: Soviel Körbe (Tore) zu erzielen wie möglich! Ein im Spiel erreichter Korb zählt 2 Punkte, ein durch Freiwurf erreichter Korb zählt einen Punkt. Nach einem Korbgewinn Abwurf von der Hinterlinie.

Ballbehandlung: Laufen mit dem Ball nur beim Balltreiben (Dribbling) mit einer Hand. Wenn Ball wieder in beiden Händen, dann muß Ball abgespielt

1915 geborenen Dienstpflichtigen, die bei der Aushebung 1936 als Nachersatz bestimmt wurden und ihre aktive Wehrpflicht nicht ableisten oder abgeleistet haben.

2. Die tauglich 1 und 2 befundenen Ersatz-Reser­visten I, die im I. Vierteljahr des Jahres 1916 geboren sind und sich nicht im Arbeitsdienst befinden.

Militärische Behörde für die Musterung und Aushebung ist das Wehrbezirkskommando Gie­ßen, Liebigstraße 16.

Die Musterung und Aushebung findet am 23., 24. und 25. Juni 1937, jeweils in der Zeit von 8 Uhr vormittags ab, im Restaurant Zum Burghof (früher Eafs Ebel), Burggraben 9, nach folgendem Plane statt:

Es melden sich:

Am 23. Juni 1937 die Dienstpflichtigen des Geburts­jahrgangs 1917, deren Familien­namen beginnen von A bis S.

Am 24. Juni 1937 von Sch bis Z.

Außerdem sämtliche unter A. Mu­sterung von 25 aufgeführten Dienstpflichtigen.

Am 25. Juni 1937 die unter B. Aushebung von 1 bis 2 aufgeführten Dienstpflichtigen.

Jeder Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzu- bringen:

a) Geburtsschein,

b) Nachweis über seine Abstammung, soweit sie sich in seinem oder seiner Angehörigen Besitz befinden (Ahnenpaß),

c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Be-

Nesseltuch

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Neurasthenie

Handlung: Abführmittel und örtlich kühlender Puder.

Nesseltuch, Stoff aus den Fasern der Brennessel, oft aber auch Be­zeichnung für ähnliche Stoffe aus Musseline oder Schirting. Un­gefärbte und unbedruckte Nessel­stoffe können in Seifenlauge ge­kocht werden.

Nest, der mehr oder weniger kunstvolle Bau des Vogels, in den er seine Eier legt und in dem er brütet. Vogelnester darf man nicht ausheben, man soll sie auch nicht einmal aus Neugierde berühren, da manche $ögel da­nach das Brüten oder die Pflege ihrer Jungen aufgeben.

Netto, ital., Bedeutung: rein (im Gegensatz zu Brutto unrein, roh), d. h. eine Ware ohne das Gewicht der Verpackung. Oder eine Lohnsumme nach Abzug der einbehaltenen Steuern und son­stigen Abgaben, d. h., der Lohn, den der Arbeiter volkstümlich ausgedrücktauf die Hand" bekommt.

Neugierde wird stets als Takt­losigkeit empfunden, wenn sie sich auf die privaten Verhält­nisse eines Mitmenschen bezieht. Man muß daher mit Fragen zu­rückhaltend sein soll aber auch nicht durch geheimnisvolle An­deutungen Neugierde herausfor­dern. Unverzeihlich ist Neu­gierde. die zum Ausspionieren fremder Privatangelegenheiten etwa aus übler Klatschsucht aus­artet.

Neufundländer, große Dogge,

Kreuzung von Wasierhund und Molosser.

Neujahr, der 1. Januar, der erste Tag unserer Jahresrechnung. Der Neujahrstag ist vielfach noch eng mit altem Brauchtum ver­bunden. Den Tag |elb|t begeht man zweckmäßig im Familien­kreise. Vielfach ist es üblich, am Vormittag nach 11 Uhr bei Vor­gesetzten oder Verwandten und Bekannten Besuche zu machen, um Glück zum Neuen Jahre zu wünschen. Neujahrskarten kann man durch eine Anzeige in der Zriruna ersetzen.

Neunauge siehe Lamprete.

Neuralgie (griech. Nerven­schmerz), nennt man anfalls­weise auftretende Schmerzen in der Bahn eines Neros. Ursache sind Narben, die auf den Nero einen Druck ausüben, dann Gifte, wie Alkohol und Blei ober In­fektionen, wie Grippe, Malaria, aber auch Ueberanstrengungen und Erkältungen. Besonders oft finden sich Neuralgien als Be­gleitkrankheiten bei Fettsüchtigen, Zuckerkranken, Gichtigern, Blut­armen und Nervösen. Deshalb ist die Behandlung ursächlich ganz verschieden. Sind große Nerven wie der Ischiasnerv befallen, dann Bettruhe, schmerzstillende Tabletten, später Massage. Außer­ordentlich schmerzhaft ist die Er­krankung des Trigeminus, eines Nervs, der die Eesichtshaut sen­sibel versorgt. In schweren Fäl­len hat man ihn schon oft wegen der großen Schmerzhaftigkeit entfernt.

Neurasthenie s. Nervosität.

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werden. Fausten verboten! Verhalten zum Gegner: Jedes körperliche Angehen wird durch Freiwurf auf bestimmter Linie im Freiwurfraum geahndet. Ball in Besitz bringen nur durch eigene Gewandt­heit. Wer vier körperliche Fehler verursacht, muß ausscheiden. Einwurf hinter der Linie beliebig.

Um die Meisterschaften der Universität.

Die Vorkämpfe am Mittwochabend ergaben bei den Unioersitätsmeisterschaften recht gute Ergebnisse. Erster Sieger im Dreikampf wurde Winter vor Haibach und Hüfner. Bester im Fünf­kampf, der aus 100-Meter-Lauf, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Keulenwerfen bestand, war P i tz e n mit der sehr guten Punktzahl von 3281,6 Punkten. Im Mannschaftsmehrkampf, der

erst am Samstagnachmittag beendet wird, führt die Medizinische vor der Naturwissenschaftlichen Fachschaft.

Der Hochschulwettkampf am Samstag nachmittag wird äußerst spannende Kämpfe bringen. Umrahmt wird die Veranstaltung von Vorführungen der Turn- und Sportstudenten, Körperschule der Grund­ausbildung, Basketball, einem Faustballspiel zwi­schen der Dozentenschaft und der Studentenschaft, einem Handballspiel gegen Marburg. Stark sind die Staffelläuse besetzt: Um den Sieg in der 4 mal 100-Meter-Staffel ringen allein elf Mann« schäften.____

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstagnach­mittag geschlossen

rufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung), d) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem

Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen, e) Ausweise über Zugehörigkeit

zur HI. (Marine-HI., Luftsporteinheiten der HI.),

zur SA. (Marine-SA.),

zur SS.,

zum NSKK.,

zum NS.-Reiterkorps,

zum Deutschen Seglerverband,

zum DLB. (Deutscher Luftsportverband) und über die Ausbildung in diesem,

zürn RLB. (Reichsluftschutzbund),

zum FWGM. (Freiwilliger Wehrfunk Gruppe Marine),

zum SASD. (Deutscher Amateur-Sende- und Empfangsdienst),

zur TN. (Technische Nothilfe),

zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr,

f) den Nachweis über den Besitz des Reichssport­abzeichens oder des SA.-Sportabzeichens,

g) Freischpümmerzeugnis, Nettungsschwimmerzeug- nis, Grundschein, Leistungsschein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLNG.),

h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe, der Luftverkehrsgesellschaften und der Reichsluftverwaltung die Bescheinigung des Dienst­stellenleiters über fliegerisch-fachliche Verwendung und der Art der Tätigkeit;

i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motor­boote),

k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeuüausbil- dung beim NSKK. Amt für Schulen, den Reiterschein des Neichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung,

1) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz,

m) den Nachweis über Seefahrtzeiten Seefahrt­buch, über den Besuch von Seefahrtschulen, Schiffsingenieurschulen, der Debegfunkschule Patente,

n) das Sportseeschifferzeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes, den Schein C einer Seesportschule, das Seesportfunkzeugnis,

o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehr­paß, Arbeitspaß ober Arbeitsdienstpaß, Dienstzeit­ausweise, Pilichtenheft der Studentenschaft),

p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder SS.-Ver- fügungstruppe,

q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehr­macht, Landespolizei oder der SS.-Verfügungs- truppe.

Jeder Dienstpflichtige hat 2 Lichtbilder in der Größe 37x52 mm vorzulegen, auf denen er in bürger­licher Kleidung ohne Kopfbedeckung ausgenommen ist, soweit er sie nicht bei der Erfassung der Polizei­direktion abgegeben hat.

Brillenträger haben außerdem das Brillenrezept vorzulegen.

Die Dienstpflichtigen, die zur Aushebung kommen, haben noch folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Wehrpaß oder Musterungsausweis;

2. Nachweis über die seit der Musterung 1936 stattgefundenen Familienstands-Veränderungen (Verheiratung usw.);

3. sonstige Personalpapiere, die bereits bei der Musterung 1936 verlangt, aber erst nach der Musterung erworben wurden (Abstammungs- paviere, Führerschein, Sportabzeichen usw.).

Befreit von der Gestellung zur Musterung und Aushebung sind diejenigen Dienstpflichtigen der vor­genannten Jahrgänge, die als Freiwillige oder Offi­ziersanwärter der Wehrmacht oder SS.-Verfügungs­truppe angenommen ober als Bewerber für bie Offi­zierslaufbahn zugelassen unb im Besitze eines Aus­weises eines Truppenteils ober Annahmescheins finb.

Zur Musterung unb Aushebung hat auch ber Dienstpflichtige zu erscheinen, ber seine Zurückstellung Dom Wehrdienst beantragen will. Der Antrag auf Zurückstellung ist vor der Musterung und Aushebung der Polizeidirektion Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1, einzureichen. Den Anträgen ist bas erforberliche Beweismaterial beizufügen.

Bei Anträgen auf Zurückstellung aus beruflichen Grünben eine Bescheinigung ber Ausbilbungsstelle ober Lehranstalt.

Der Antrag kann von bem Dienstpflichtigen, seiner Ehefrau ober seinen Verwanbten ersten Grabes ge­stellt werben. Treten bie Grünbe für bie Zurück­stellung erst nach ber Musterung unb Aushebung ein, so kann ber Antrag nachträglich bei ber Polizeibirektion gestellt werben.

Ein Dienstpflichtiger, der burch Krankheit an ber Gestellung zur Musterung unb Aushebung verhinbert

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Samstag: Deutscher Bergabend auf demSchrenzer mit Aufführung des großen Festspiels.

Sonntag: Bolkstiiml. Wettkämpfe, Beginn 8 Uhr vormittags Weibe des Weidig-Gedenk- steins durch Ministerpräsident a.D. Pro­fessor Dr. Werner. Staffelläufe und Siegerehrung. Anschließend imHess. Hof" Tanz. Abends 8 UhrObcrbessischer Heimatabend auf dem Marttplab unter MiNvirkungderSpielschärOberrosbach, Freilicht-Aufführung des Bolksstückes: Tie Hüttenberger" mit großen Massen« szenen in historischen Kostümen unb Trachten. Als Abschluß Tanz im Saal­bauHess. Hof". 403?D

ist, hat hierüber ein Zeugnis bes Amtsarztes ein­zureichen.

Die Polizeibirektion kann völlig Wehruntaugliche auf Grunb eines Zeugnisses bes Amtsarztes von ber Gestellung zur Musterung unb Aushebung befreien.

Jeber Dienstpflichtige hat gewaschen, mit geschnit­tenem Haar unb mit sauberer Wäsche zur Musterung unb Aushebung zu erscheinen.

Sport- ober Babehose, Turnschuhe ober sonstige leichte Schuhe finb mitzubringen.

Das Mitbringen von Verpflegung ist erwünscht. Es empfiehlt sich, keine Wertsachen unb begleichen mitzubringen.

Vor unb bis zum Abschluß ber Musterung unb Aushebung ist ber Genuß von alkoholischen Getränken verboten.

Ein Anspruch auf Reisekosten unb Lohnausfall besteht nicht.

Einzellabung zur Musterung unb Aushebung an bie Dienstpflichtigen ergeht nicht.

Jeber Gestellungspflichtige, ber einen feit ber Musterung 1936 vorgenommenen Wohnungs- ober Wohnntzwechsel bei ber polizeilichen Melbebehörbs ober beim Wehrbezirkskommando (Wehrmelbeamt) Gießen nicht gemelbet hat, hat bies sofort nach­zuholen.

Dienstpflichtige, bie ihrer Gestellungspflicht nicht ober nicht pünktlich nachkommen ober ben vorstehenben Anorbnungen zuwiberhanbeln, werben, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, bis 150, RM. ober mit Haft bestraft. Gegebenenfalls werben sofortige poli­zeiliche Zwangsmaßnahmen gegen sie ergriffen.

Dienstpflichtige, bie während ber Musterung unb Aushebung gegen bie militärische Zucht unb Drbnung verstoßen unb gegen bie Anorbnung bes Wehrbezirks- kommanbeurs zuwiberhanbeln, können vom Wehr- bezirkskommanbeur disziplinarisch bestraft werben.

Versuche Dienstpflichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werben nach § 143 bes Strafgesetzbuches bestraft. 40420

Gießen, ben 9. Juni 1937.

Der Polizeibirektor.

I. V.: Koch.

Sportfest der Universität Gießen am Samstag, dem 12. Juni, um 15 Uhr auf dem Unip.-Svortplap am Kugelberg in Betölnöung mit einem MWimelllnrnos geg. öle Uniu. Ularöurg In LeWWefil n. im öonööaH Entscheidung in den Einzelkämpfen. 4035» SvorlWe Vorführungen Oer Turn- u. SMlsluoenlen ufro.