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Charakter und einem stets gütigen, liebenswürdigen Wesen.

Landgerichtsrat Trümpert dankte für die ihm gewordene Anerkennung und Ehrung und ver­sprach, auch weiterhin seine ganze Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit ^u stellen.

Mit einem Gedenken des Führers schloß der Landgerichtspräsident die kurze und schlichte, aber eindrucksvolle Feier.

Landgerichtsrat Trümpert ist durch seine langjährige berufliche Tätigkeit in Gießen mit un­serer Stadt und ihrer Bevölkerung aufs engste verbunden. Nach mehrjähriger Verwendung als Amtsanwalt, Hilfsarbeiter bei der Staatsanwalt­schaft und Hilfsrichter in Gießen, Bingen, Mainz und Butzbach wurde er am 1. 10. 1909 als Staats­anwalt in Gießen angestellt. Seit dieser Zeit ist er ununterbrochen in Gießen tätig, und zwar seit 1915 als Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht und seit 1920 als Landgerichtsrat beim Landgericht Gießen. Lange Zeit hindurch ist er Vorsitzender der Kam­mer für Handelssachen gewesen und hat 12 Jahre lang dem Mieteinigungsamt der Stadt Gießen vor­gestanden.

Auch im öffentlichen Leben, vor allem im Ver­einsleben der Stadt, hat Landgerichtsrat Trüm­pert in uneigennützigster Weise sein Können und seine Arbeitskraft zum Einsatz gebracht. Bereits seit 1898 ist er im Kyffhäuserbund, meist an füh­render Stelle, tätig gewesen und war längere Jahre hindurch Mitglied des Präsidiums der Hassia. Die Verdienste, die er sich insbesondere um das Aufblühen des Kriegervereins (jetzt Kriegerkame­radschaft 1874) Gießen, dessen Vorsitzender er rund 24 Jahre lang war, erworben hat, werden in der Geschichte des Vereins und in den Reihen seiner Kameraden unvergessen bleiben. Mit gleicher Um­sicht und Erfolg führte er 10 Jahre lang die Kreis­gruppe Gießen desVolksbundes Deutscher Kriegs­gräberfürsorge" und den 1919 von ihm mitgegrün­detenOffizierverein Gießen 1914".

Während des Weltkrieges stand Landgerichtsrat Trümpert von 1914 bis 1918 als Hauptmann und Batterieführer beim Reserve-Feldartillerie-Re- giment Nr. 25 in der Front und wurde mehrfach, u. a. mit dem E. K. I und II, ausgezeichnet. Während des Rückzuges von der Marne wurde er schwer ver­wundet. Als Major der Reserve wurde er bei Kriegsende verabschiedet.

Gießener BOM.-Iührerinnen unterwegs nach Rügen.

Für eine stattliche Anzahl der Führerinnen des hiesigen BDM.-Untergaues begann mit dem gestrigen Tage ein großes Ferienerlebnis. 58 Mädchen, 15- bis 18jährige Führerinnen, die sich durch Pflicht- und Diensteifer im Laufe der vergangenen Jahre ausgezeichnet hatten, durften gestern zusammen mit tausend anderen BDM.-Führerinnen aus dem Ober­gau Hessen-Nassau die große Reise nach Rügen antreten. Schwerbepackt mit Tornister, mit Decken und allem, was zu einem zünftigen Lageraufent­halt unter Zelten gehört, marschierten sie singend zum Bahnhof, wo sich inzwischen schon mehrere Mäüelgruppen aus anderen Untergauen eingefun­den hatten. In bester Stimmung traten die Mäd­chen die Reise an, verstauten ihr Gepäck in den Wagen des Sonderzuges, der von Frankfurt kam und sie in langer Nachtfahrt heute morgen nach Stralsund brachte. Häuslich richteten sich die Mäd­chen für die Fahrt ein. Nach ihrer Ankunft in Stralsund werden auch unsere Gießener Mädel die Stadt an der Ostsee und ihre Sehenswürdigkeiten besichtigen und am Nachmittag dann die Fahrt nach Rügen fortsetzen. Am Abend des heutigen Tages werden sie dann in der Nähe von Glowe auf Rügen in den Zelten Einkehr halten und dort zehn Tage einen echten Ferienaufenthalt verbringen. Die Gießener Mädel, die dabei sein dürfen, freuten sich das war gestern abend aus aller Augen zu lesen sehr auf diese Ferientage, die sie hinausführen über die engere Heimat und sie andere deutsche Gaue kennenlernen lassen. Für viele der Teilnehme­rinnen wird die See ein besonderes Erlebnis be­deuten.

Gießener Vochenmarktpreife.

* Gießen, 10. Juli. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Landbutter 1,42, Matte 20 bis 25, Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, deutsche, Klasse S 11, Klasse A 10%, Klasse B 10, Klasse C 9%, ungezeich­nete 8, Wirsing, % kg 18 bis 22, Weißkraut 12 bis 15, gelbe Rüben 15 bis 20, das Bündel 10 bis 15, rote Rüben 10 bis 15, Spinat 25, Römischkohl 10 bis 12, Bohnen, grün 20 bis 35, gelb 30 bis 35, Erbsen 20 bis 30, Tomaten 30 bis 40, Rhabarber 10 bis 12, Pilze 45 bis 50, Kartoffeln, alte, % kg 4 Pf., 5 kg 46 Pf., 50 kg 3,95 Mark, neue, kg 8 bis 9 Pf., Pfirsiche 40 bis 50, Himbeeren 30 bis 45, Birnen 28 bis 40, Kirschen 35 bis 50, Heidelbeeren 30, Stachelbeeren 15 bis 35, Johannisbeeren 15 bis 20, Erdbeeren 45 bis 55 Pf., Hähne 1 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 90 Pf., Tauben, das Stück 50 bis 70, Blumenkohl 10 bis 60, Salat 10 bis 20, Salat­gurken 10 bis 35, Einmachgurken 3 bis 8, Ober- kohlrabi 5 bis 15, Rettich 5 bis 20, Rotkraut, % kg 22 bis 25 Pf.

* * In den Ruhestand getreten. Provin- ziailstraßenwärter Christoph Pfeiffer aus Gro- ßen-Buseck tritt nach fast 37jähriger Tättgkeit in den Ruhestand. In den Jahren 1900 bis 1912 war er als Obstbaumwart für den Kreis Gießen tätig. Von 1912 bis 1927 als Kreisstraßenwart und bis 15. Juni 1937 erfüllte er treu seine Pflicht als Provinzialstraßenwart. Schon vor der Machtüber­nahme stellte er sich in den Dienst der Partei, und so wurde er auch 1933 durch den Kreisleiter zum Betriebsobmann für das Sttaßenwesen in Ober­hessen ernannt. Durch sein Ausscheiden verlieren die Straßenwärter einen treuen Arüeitskameraden.

Lpd. Briefsendungen nach dem Aus. land richtig frankieren! Es ist schon oft darauf hingewiesen worden, daß aus der Absen­dung unzureichend freigemachter Briefsendungen nach dem Auslande sowohl dem Versender, als auch dem Empfänger beträchtliche Nachteile erwachsen können, und daß die ungenügende Freimachung die rasche Abwicklung des Briefverkehrs zum Schaden der ordnungsmäßigen Sendungen stört. Trotzdem werden immer noch zahlreiche unzureichend freige­machte Briefsendungen nach dem Ausland oufgelie- fert. Bei richtiger Freimachung erspart der Absen­der dem Empfänger die Bezahlung von Nachge­bühren, die in doppelter Höhe des Fehlbetrages bei der Aushändigung der Sendung erhoben wer­den; außerdem läuft der Absender nicht Gefahr, daß die Annahme der Sendung vom Empfänger wegen der Belastung mit Nachgebühren verweigert wird und daß die Nachgebühren dann von ihm eingezogen werden, vor allem aber der ganze Zweck der Briefsendung verfehlt ist. Es liegt daher im allseittgen Interesse, Briefsendungen nach dem Ausland stets richtig freizumachen,

Oer Haushalt des Kreises Gießen für 4937.

Nach ministerieller Genehmigung und nach Be­ratung mit dem Kreisausschuß hat Der Kreisdirektor des Kreises Gießen den Haushaltsplan der Kreisverwaltung für das Rechnungs­jahr 1 9 3 7 mit 980 721 Mark in Einnahme und Ausgabe festgesetzt. Der Haushallsplan für 1936 schloß in Einnahme und Ausgabe mit 791 050 Mk. ab. Die Erhöhung des neuen Haushaltsplans ge­genüber dem Vorjahre um 189 671 Mark ist vor allem darauf zurückzuführen, daß nach der Auf­lösung der Provinz Oberhessen die Unterhaltung der Landstraßen zweiter Ordnung im Bereiche des Krei­ses Gießen wieder auf den Kreis übergegangen ist und allein dadurch eine Mehraufwendung von rund 143 00 Mark im Haushaltsplan für 1937 erforder­lich wurde. Der übrige Teil der Mehrausgaben ver­teilt sich auf die verschiedensten Kapitel des Haus­haltsplans. U. a. wurden auch Mittel für die Un­terstützung der zeitweilig zum Heeresdienst einbe­rufenen Volksgenossen vorgesehen. Trotz der Mehr­aufwendungen hat die Kreisverwaltung, in dem Be­streben, die Geschäfte des Kreises Gießen so billig und vorteilhaft wie nur möglich zu führen, die Er­hebung der vorjährigen Aufchlagsätze vorgesehen.

Auf die Betriebsrechnung des Haushalts 1937 entfallen in Einnahme und Ausgabe 785 605 Mark, die sich auf die einzelnen Kapitel wie folgt verteilen: Allgemeine Verwaltung: Einnahme 5163 Mark, Ausgabe 45 931 Mark. Polizeiwefen: Ein­nahme 60 799 Mark, Ausgabe 63 089 Mark. Schulwesen: keine Einnahmen, Ausgaben 4100 Mark. Kunst und Wissenschaft: keine Einnahmen, Aus­gaben 4100 Mark. Bauwesen: Einnahmen 4468 Mark, Ausgaben 153 564 Mark. Allgemeine Förderung der Wirtschaft: keine Einnahmen, Aus­

gaben 5495 Mark. Wohlfahrtswesen und Ge­sundheitspflege: Einnahmen 182 512 Mark, Aus­gaben 388 929 Mark. Anstalten und Einrichtun­gen: Einnahmen 4470 Mark, Ausgaben 16 094 Mark. Finanz- und Sieuerwesen: Einnahmen 527 833 Mark, Ausgaben 104181 Mark. Grund­stücksverwaltung: Einnahmen 3 Mark, Ausgaben 15 Mark. Kapitalvermögen und Kapitalschulden.- Einnahmen 357 Mark, Ausgaben 107 Mark. Besonders bemerkenswert und ein überzeugender Beweis für die gute Aufwärtsentwicklung der Fi­nanzen des Kreises Gießen ist die Tatsache, daß die Einnahmen in Finanz- und Steuerwesen, die im neuen Haushaltsplan mit 527 833 Mark ver­anschlagt sind, den vorjährigen Stand (400 462 Mark) um rund 127 000 Mark überragen.

Die Vermögensrechnung für 1937 schließt in Einnahme und Ausgabe mit 195 116 Mark ab. Davon entfallen auf den Reste- und Ausgleichsstock in Einnahme und Ausgabe je 182 362 Mark, auf den Kapitalien- und Erneuerungsfonds je 12 754 Mark.

Der Sondervoranschlag der Bezirk s- fürsorae stelle und des Jugendamts schließt ab in Ausgabe mit 374 616 Mark, in Ein­nahme mit 178 125 Mark, so daß aus allgemeinen Kreismitteln 196 491 Mark zu decken sind.

Aus dem Haushaltsplan sind von den zahlreichen Positionen für die verschiedensten Zwecke folgende besonders bemerkenswert: Für die Zwecke der Hitler-Jugend sind 7100 Mark vorgesehen, davon allein für die Heimbeschaffung 1500 Mark. Für weltanschauliche Schulung und für kulturelle Zwecke ist ein Betrag von 1200 Mark veranschlagt. Für die Förderung der bäuerlichen Werkschulen im

Kreise Gießen, für die Gießener Gewerbeschule und für den Verein Alice-Schicke in Gießen sind 3400 Mark in den Voranschlag eingestellt. Das Volks­büchereiwesen soll eine Förderung mit 200 Mark erfahren. Für die Unterhaltung der Kreisdienst­stellen sind 300 Mark in Ansatz gebracht. Das Gießener Stadttheater wird wiederum, wie in den Vorjahren, einen Zuschuß von 3000 Mark erhalten. Für Zuwendungen an Museen, wissenschaftliche und künstlerische Vereinigungen finden wir 1100 Mark veranschlagt. Für Die Zwecke des Natur- und Heimatschutzes sind 300 Mark ausgeworfen. Aus den allgemeinen Mitteln des Kreishaushalts werden als Zuschuß für das Kapitel Wohlfahrtspflege, Ge­sundheitswesen und Wohnungsfürforge 196 491 Mark aufgebracht. Die Reichssteueranteile des Kreises belaufen sich auf 56160 Mark, die Kreis-, steuern in den selbständigen Gemarkungen sind mit 37 635 Mark veranschlagt, die Kreisumlagen auf die Gemeinden des Kreises mit 170 000 Mark. In der Vermögensrechnung ist der Reste- und Ausgleichsstock nach dem Abschluß der Rechnung mit einem Barvorrat von 182 362 Mark ausgewiesen. Davon werden als Betriebsmittel an die Betriebsrechnung 58 000 Mark zur Verfügung gestellt, zur Senkung des Umlagebedarfs sind 52 000 Mark vorgesehen. Zur Verwendung in späteren Jahren verbleiben in dem Reste- und Ausgleichs­stock 72 362 Mark.

Das Vermögen des Kreises Gießen nach dem Stand am 1. Januar 1937 beziffert sich auf 302 360,30 Mark. Demgegenüber steht nach dem gleichen Zeitpunkt eine Schuldenlast in Höhe von 30 000 Mark.

Verkehrserziehungswoche - ein voller Erfolg!

Verkehrsdifziplin als Forderung der Gegenwart und der Zukunst.

Mit dem heutigen Tage findet in unserer Stadt die Lärmbekämpfungs- und Verkehrserziehungs­woche, also die Woche der freundlichen Ermahnun­gen zur Verkehrsdisziplin, ihren offiziellen Abschluß. Die Woche hat in ihrem ganzen Verlauf gezeigt, daß es möglich ist, auch in unserer Stadt den Lärm und den Unfall zu vermeiden. Während der ganzen Woche ereignete sich kein ernster Zusammenstoß, weil eben jedermann Rücksicht nahm. Tatsache ist es auch, daß sehr selten gehupt wurde. Durch die vorsichtige Fahrweise aller Kraftfahrer, der Straßen- bahn, der Fuhrwerkslenker und der Radfahrer, wie auch durch das aufmerksame Verhalten der Fuß­gänger vor der lleberquerung von Straßen und Plätzen, wickelte sich der Verkehr selbst an den stark beanspruchten Straßen und Plätzen völlig reibungslos ab. Von einigen Ausnahmen abgesehen, herrschte fast ein edler Wettstreit aller Verkehrsteil­nehmer im Bemühen um diszipliniertes Verhalten.

3n einer Zusammenkunft, die gestern im poli- zeiamt stattfand, sprach der Polizeidirektor, Polizeimajor koch, davon, daß die Verkehrs­erziehungswoche als ein großer Erfolg bezeich- net werden darf. Er wies jedoch gleichzeitig darauf hin, daß die während der vergangenen Woche in unserer Stadt herrschende Verkehrs­disziplin eine Einrichtung und ein Zustand von

Dauer werden muh. Polizeimajor koch ließ fernerhin wissen, daß die Polizeiorgane ange­wiesen sind, Verkehrssünder in Zukunft weniger nachsichtlich zu behandeln, als es in dieser Woche geschah. Es muß von all denen, die glauben, die Straße willkürlich und ohne Rück­sicht auf die Verkehrsregeln benützen zu können, mit Anzeigen, d. h. also mit Geldstrafe, gerech­net werden.

Die Lärmbekämpfungs- und Verkehrserziehungs­woche hat eindeutig bewiesen, daß es auch in Gie­ßen möglich ist, ohne viel Geräusch und ohne die Heraufbeschwörung von Gefahren den selbst zu manchen Stunden stark gesteigerten Verkehr auf­rechtzuerhalten. Der gute Wille aller Volksgenosfen, den man voraussetzen können sollte, muß den Er­folg der Verkehrserziehungswoche auch für die Zu­kunft bestätigen. Jedermann muß sich vor Augen halten, daß Verkehrsdisziplin nicht um der Polizei willen, sondern um seiner selbst willen, um der eigenen Gesundheit und des eigenen Lebens willen gehalten werden muß. Wer sich verantwortlich fühlt für die Erhaltung seiner eigenen Schaffenskraft und gleichzeitig aus hohem ethischen Pflichtgefühl Leben und Gesundheit seiner Mitmenschen achtet, wird die Forderungen der Verkehrsdisziplin als selbstver­st ä n d l i ch erfüllen.

DerLeistungsweitkamps der deutschen Betriebe" beginnt!

NSG. Von Anbeginn ihrer staatspolitischen Tätig­keit ist die nationalsozialistische Bewegung bei der Gestaltung und Regelung des Arbeitslebens der Nation ganz neue, bisher unbekannte Wege ge­gangen. Keines der überlieferten Systeme, die an­geblich zur Regelung des Arbeitslebens und zur Wahrung des Arb ei ts friede ns dienen sollten, hat sie übernommen und keine der Einrichtungen der Vergangenheit auf diesem wichtigen Gebiete bestehen lassen. Die Vertretungen dernaturgegebenen" Gegensätze, Gewerkschaften und Arbeitgeberver­bände, wurden ebenso beteiligt, wie die Einrichtun­gen der Schlichter und das Betriebsrätegesetz. Als entscheidendste Meilensteine auf dem neuen Wege der neuen deutschen Arbeitspolitik sind unzweifel- haft die Schaffung der Deutschen Arbeitsfront und Des Gesetzes zur Ordnung der Nationalen Arbeit zu bezeichnen.

Durch die Schaffung der DAF. wurden erstmalig dieKlassenfeinde' , Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in einer Front zusammengefaßt und gezwungen, einander kennenzulernen.

Die Gegensätze lm Betrieb wurden beseitigt und die Betriebsgemeinschaft proklamiert. Der Unternehmer wurde zum Betriebsführer und die übrigen Schaffenden des Betriebes zur Ge­folgschaft. An Stelle des Jnteressenorganes Be­triebsrat wurde das Gemeinschaftsorgan Ver­trauensrat gesetzt.

Durch diese entscheidenden Schritte wurde die Rege­lung des Arbeitslebens der Natton in ganz neue Bahnen gelenkt. Während bisher zwei Gegner ver­suchten, sich gegenteilig mit allen Mitteln, auch wenn sie das gesamte Wirtschaftsleben schwer erschütter­ten und gefährdeten, Vorteile abzuringen, und der Staat nur eine mehr oder weniger klägliche Schlich­terrolle spielte, wurden jetzt durch eine revolutio­näre Tat diese ehemaligen Gegner in einer Front zusammengefaßt und ihre Kampforgane zerschlagen. Der Unternehmer wurde zum Betriebsführer und erhielt damit die Verantwortung nicht nur für die technische Vollkommenheit seines Betriebes und für dessen Wirtschaftlichkeit, sondern jetzt auch, und das ist das Entscheidende in der neuen Arbeitspolitik, für die im Betriebe schaffenden Menschen über­tragen. Der Gefolgschaft wurde Treue zu ihrem Betriebsführer, zu ihrem Betriebe zur Pflicht ge­macht. Im Verttauensrat wurde der runde Tisch für Verhandlungen und Beratungen zwischen Be­triebsführer und Gefolgschaft geschaffen. In strikter Verfolgung des neuen Weges wurde die Betriebs- aemeinschaft immer mehr in den Mittelpunkt der Arbeitspolitik gestellt und immer mehr Wert auf die Ausgestaltung der betrieblichen Sozialpolitik gelegt.

Von dem Gedanken der sozialen Verantwortung, der ja das Endziel des neuen Weges der Arbeits- politik ist, ausgehend, wird nun immer mehr dar­auf verzichtet, mit Gesetzen und Verordnungen zu befehlen, und immer mehr dazu übergegangen, Len

Menschen zu erziehen und auf die großen Ziele des Nationalsozialismus auszurichten.

Auf diesem neuen Wege ist die Schaffung der AuszeichnungNationalsozialistischer Wusler- belrieb" und derLeistungswettkampf der deut­schen Betriebe" ein außerordentlich wichtiger Schritt.

Aufgabe des Leistungswettkampfes der deutschen Betriebe ist es, alle Bctriobsgerneir schäften zu akti­vieren. Betriebsführer und Gefolgschaft soll er ein Ansporn fein, ihre Betriebsgemeinschaft, ihren Be­trieb in gemeinsamer Arbeit besonders vorbildlich zu gestalten. Die Besten aus diesem Leistungswett­kampf werden in feierlichster Form in den Gauen durch die Gauleiter der NSDAP, und im Reich durch den Führer selbst ausgezeichnet werden. Diese Auszeichnungen werden, wie im sportlichen Wett­kampf, die Betriebsgemeinschaften anspornen, zu schaffen und zu wirken, damit auch ihre Bettiebs- gemeinschaft als vorbildlich bezeichnet werden kann.

AmLeistungswettkampf der deutschen Betriebe" ist jeder arische Betrieb teilnahmeberechtigt. Die Größe spielt keine Rolle. DerLeistungswettkampf" beginnt mit dem Antrag des Betriebsführers beim zuständigen Gauobmann der DAF. Dem Antrag ist ein eingehende Begründung beizufügen, aus der hervorgeht, inwieweit in dem Betrieb der Gedanke der nattonasozialistischen Betriebsgemeinschaft ver­wirklicht ist und auf Grund welcher Leistungen und Tatsachen evtl. Leistungsabzeichen der Betrieb würdig erscheint, ausgezeichnet zu werden. Der An­trag, der bis zum 1. August 1937 beim zustän­digen Gauobmann der DAF. einzureichen ist, muß vom Betriebsführer und Betriebsobmann unter­zeichnet werden.

Auf Grund seines Antrages erhält der Betriebs­führer Des teilnehmenden Betriebes vom Gauob- mann einen Fragebogen. Der Fragebogen ist ge­nauestens auszufüllen und vom Betriebsführer und Betriebsobmann unterzeichnet dem Gauobmann zurückzureichen. Die Ueberprüfung durch den Gau­obmann erfolgt unter Mitwirkung des fachlichen Mitarbeiters der Gauwaltung, insbesondere der Gaubetriebsgemeinschaftswalter, des fachlich zustän­digen Vertreters der gewerblichen Wirtschaft bzw. des Reichsnährstandes, des zuständigen Treuhän­ders der Arbeit, des gebietlich zuständigen Hoheits­trägers der NSDAP.

Der teilnehmende Betrieb wird in wirtschafts­politischer wie sozialpolitischer Hinsicht geprüft. Ausschlaggebende Bedeutung wird bei der Prü­fung immer der im Betrieb herrschende Ge­meinschaftsgeist haben. Die geeigneten Betriebe werden vom Gauobmann dem Gauleiter der NSDAP. zur Auszeichnung vorgeschlagen.

Der Gauleiter der NSDAP, prüft die vorn Gau- obrnann der DAF. vorgeschlagenen Betriebe und verleiht den würdigsten in feierlicher Form Das GauDiplom für hervorragenDe L e i- stungen". Die Auszeichnung erfolgt am 1. Mai,

Dem Feiertag Des Deutschen Volkes, tn feierlicher Form vor Den Gauarbeitskammern.

Alle von Den Gauleitern Der NSDAP, ausge­zeichneten Betriebe werden von den Gauobmännern dem mit Der Gesamtleitung desLeistungswett­kampfes der deutschen Betriebe" Beauftragten ge­meldet, der nach eingehender Prüfung dem Reichs­organisationsleiter die Betriebe zum Vorschlag zur Auszeichnung alsNationalsozialistischer Muster­betrieb" bringt, in Denen Der Gedanke Der Be»

RUHL Sehersweg Nr. 67

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triebsgemeinschaft vom Führer Des Betriebes unD feiner Gefolgschaft auf Das Vollkommenste verwirk­licht ist, unD Die in wirtschaftlicher und sozialpolitischer Hinsicht pionierhaft gearbeitet haben und vorbild­liche Leistungen aufweisen. Die würdigsten dieser Betriebe werden am 1. Mai auf einer Sitzung Der Reichsarbeitskammer vom Führer ausgezeichnet unD ihnen Das Recht verliehen, sichNation also- zialistischer Musterbetrieb" zu nennen unD Die DAF.-Fahne mit goIDenem RaDe unD gol­denen Fransen zu führen.

Kleine Strafkammer Gießen.

Gestern wurde die Berufung des K. G. aus Gie­ßen gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen, Das auf 10 Tage Gefängnis wegen fahrlässiger Körper­verletzung lautete, vor der Kleinen Strafkammer verhandelt. Der Angeklagte, Der Berufsfahrer ist, kam mit seinem Personenwagen am 17. 11. 1936 von einer Geschäftsreise zurück. Als er sich zwischen Lang-Göns und Kirch-Göns befand, kam ihm ein Lastzug entgegen, Der erst verhältnismäßig spät ab« blendete. Der Angeklagte, Der noch einige Zeit un­ter Der Blendwirkung stand, bemerkte Da auf ein­mal, daß er einen Passanten mit Dem rechten Kot­flügel angefahren hatte. Er brachte Den Wagen sofort zum Stehen, kümmerte sich auch gleich um Den Verletzten und stellte sich selbst zur Blutprobe, wobei sestgestellt wurde, daß er 1,9 v. H. Alkohol im Blut hatte. Das Amtsgericht hatte in der Tat­sache, daß er trotz der Blendwirkung sein Fahrzeug nicht sofort zum Stehen brachte, eine Fahrlässig­keit des Angeklagten erblickt und diesen infolge des genossenen Alkohols für vermindert reaktions­fähig gehalten. Die gestrige Hauptverhandlung er­gab in tatsächlicher Hinsicht im wesentlichen das- selbe Bild. Die Kammer teilte jedoch nicht die An­sicht des Vorderrichters, daß der Angeklagte unter dem Einfluß von Alkohol vermindert reaktionsfähig gewesen sei, erblickte jedoch ebenfalls in Der Tat­sache Des Nichthaltens eine Fahrlässigkeit. Das Ur­teil lautete unter Aufhebung Des erstinstanzlichen Urteils auf 150 Mark Geldstrafe.

Ohne Erfolg blieb die Berufung Des H. P. aus Beuern, der durch amtsgerichtes Urteil wegen Ver­stoßes gegen das Jmpfgesetz in drei Fällen je zwei Tage Haft erhalten hatte. Der Angeklagte, der ein hartnäckiger Jmpfgegner ist, hatte seine drei Kinder nicht impfen lassen, obwohl er des öfteren von der Gesundheitsbehörde hierzu aufgefordert worden war. Dies trug ihm bann schließlich ein Strafver­fahren ein. Der Angeklagte gab Den Sachverhalt ohne weiteres zu, vertrat jedoch den Standpunkt, daß er gesetzlich nicht zur Impfung verpflichtet sei, da die in Frage kommenden Bestimmungen nur Sollbestimmungen seien. Diese Auffassung des An­geklagten ist jedoch rechtsirrig. Die Kammer mußte daher zu einer Verwerfung der Berufung kommen.

Frankfurter Eier- und Vutter-Grohmarkt.

Frankfurt a. M., 9. Juli. Die Versorgung mit Eiern ist weiterhin unbefriedigend, da die Zufuhren in unser Gebiet stark zurückgegangen sind und aus dem eigenen Gebiet und aus Kurhessen nur geringe Mengen auf den Markt kommen. Die Zuschüsse stammen hauptsächlich aus Hannover, auch kommen kleine Posten aus dem Auslande. Es no- t-erten in Rpf. je Stück: Deutsche Markeneier S 10, A 9,5 B 9, C 8,5, D 8. Ausländische Eier 8 9,5, A 9, B 8,5, C 8.

Die Bu11er - Erzeugung hat nach vorüber- gehender Zunahme wieder abgenommen. Die Zu- teilungen erfolgten mit Hilfe der Zuschüsse aus Kurhessen in dem üblichen Rahmen von 80 v H. Das Geschäft ist rege, besonders der Bedarf der Gaststatten ist während der Ferien- und Reisezeit großer geworden. Es notierten in RM. je 50 Kilo- gramm: Deutsche Markenbutter 148, Feine Deutsche ^SIFlre£ut*crr 145, Deutsche Molkereibutter 140 bis 142, Holländische Butter 148.

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