Lin Reichsaulobchn-Arbeilerlager bei Winnerod
Zuchthaus für einen betrügerischen Vankieiter
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bieten. Es handelt sich bei diesem Lager nicht etwa nur um eine Unterkunft, sondern um ein richtiges Wohnlager, in dem die Arbeiter auch ihre Freizeit in angenehmer Weise verbringen können. Es sind drei große Mannschaftsbaracken aufgeschlagen worden, ferner weitere Bauten, die der Bewirtschaftung des Lagers und sanitären Zwecken dienen.
Bei einem Rundgang durch das Lager kann man schon jetzt erkennen, daß alles getan wird, um den Arbeitern die Wohnung und den Aufenthalt fern ihres Heimatortes angenehm zu machen, damit sie mit immer neuer Kraft zu ihren nur etwa 600 Meter weit vom Lager entfernten Arbeitsstellen kommen. Das Lager bietet alles, was man sich an Annehmlichkeiten denken kann. Die Arbeiter muffen mit einem Verpflegungssatz, einschließlich Wohnung -und Unterbringung, von 1,30 Mark am Tage rechnen, und sie werden sich durch diese Preisgestaltung ebensogut stehen, als wenn sie nahe bei ihrem Heimatort in Arbeit wären. Hinzu kommt, daß jedem Arbeiter die Möglichkeit gegeben ist, nach des Tages Arbeit ein Bad zu nehmen, denn es sind Wasche-, Bade- und Brauseräume geschaffen worden, die durchweg mit warmem und kaltem Wasser Qusgestattet sind. Schon jetzt sind die Einrichtungen
In l'/sstündigen Ausführungen begründete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Weiß, das Urteil. Er schilderte zunächst die Charaktereigenschaften des Angeklagten. Der Angeklagte sei ein Mann, der von seiner Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit überzeugt sei, ehrgeizig und immer tätig, voller Hoffnungen und Pläne, aber Pläne, die vielfach schlecht durchgearbeitet waren. Der Vorsitzende ging dann auf die einzelnen Geschäfte ein, die das Gericht außerordentlich genau geprüft habe. Es stehe fest, daß Deku seinen Hauptkunden schon 1933 um rund
Im Zuge der Fortführung der Reichsautobahn durch Oberhessen war eine besondere Maßnahme notwendig geworden. Die Oberste Bauleitung Frankfurt a. M. der Reichsautobahn hat sich vor einiger Zeit entschlossen, bei Winnerod (Kreis Gießen) ein Arbeiterlager zu schaffen.
Es hat sich mehr und mehr als untragbar erwiesen, die Arbeiter, die im Abschnitt unserer engeren Heimat an der Reichsautobahn beschäftigt sind, jeden Morgen von weither an die Arbeitsstelle fahren und am Abend wieder zurückbringen zu müssen. Um diesem Nachteil zu steuern, hat sich die Bauleitung entschlossen, ein Lager zu schaffen, in dem etwa'220 bis 230 Arbeiter untergebracht werden können, da auch die Orte der Umgebung keine Möglichkeit boten, eine größere Anzahl von Arbeitern in Quartier zu nehmen.
Dieses Lager ist in den vergangenen Wochen gebaut worden und soll demnächst eröffnet werden. Es liegt unweit von Winnerod in der Richtung nach Reinhards Hain im Walde und wird den Arbeitern einen angenehmen Aufenthalt
Darmstadt, 9. April. (Lpd.) Nach mehrwöchiger Verhandlung wurde am Freitagabend im Prozeß gegen den ehemaligen Direktor der Union- Bank AG. Berlin-Darmstadt, Erich Deku, das Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen verschiedener schwerer Vergehen gegen das Bankgesetz usw. zu 3 Jahren 3 Monaten Zuchthaus und 10000 Mark Geldstrafe, im Nicht einbringungsfall zu weiteren 100 Tagen Zuchthaus verurteilt. Die Untersuchungshaft wird angerechnet. Weiter wurde für Deku ein Berufsverbot für die Dauer von drei Jahren ausgesprochen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von fünf Jahren Zuchthaus und Geldstrafen von insgesamt 7 5 0 0 0 Mark beantragt. Weiter beantragte er, dem Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren abzuerkennen und ihm die Ausübung des Berufs als Bankier, oder eines ähnlichen Berufs zu untersagen.
lornTgÄ? im ganien Sager Ä Son 560 000 fflart. gefd)äbigt habe Die GesäMe mit 30 Grad Wärme überall zur Verfügung steht. Schiffahrtspapleren habe er als sehr günstig ge- Reben den Wohnräumen in den Mannschafts- halten. Als aber diese Geschäfte mißlangen und der barocken, die für je 10 bis 16 Arbeiter eingerichtet Bank dadurch so starke Verluste entstanden seien, sind, bestehen umfangreiche Wirtschaftsräume. Ein daß sie in eine außerordentlich schwierige Lage ge-
heller Speisesaal wartet darauf, die Arbeiter nicht nur zu den Mahlzeiten zu vereinigen, sondern sie auch zu kameradschaftlicher Unterhaltung in der Freizeit aufzunehmen. Selbstverständlich lockt jetzt bei der zunehmend besseren Witterung auch der durch die Baracken begrenzte freie viereckige Wiesenplan zum Aufenthalt, und im Freien wird auch mancher gemeinsam gestaltete Feierabend verbracht werden. Auf diesem „Dorfplatz" werden gegenwärtig die Wege angelegt und die Beete für Grunfchmuck abgestochen. Noch sind im Lager die Betomerer, Die
Weißbinder, die Elektroinstallateure usw. an der Arbeit, aber bald wird das Lager fertig sein und die Arbeiter freundlich empfangen.
Die Oberste Bauleitung der Reichsautobahn beweist mit diesem Lager bei Winnerod, daß es möglich ist, die großen Schwierigkeiten zu überwinden, die in Verbindung mit dem Arbeitereinsatz am großen Werk der Reichsautobahn immer wieder auftreten können. Sie trägt gleichzeitig den Forderungen nach „Schönheit der Arbeit und „Schönheit der Wohnung" Rechnung und verbindet damit einen Erfolg, der in einer Linie liegt mit den großen sozialen Bestrebungen des Dritten Reiches. Das Lager soll voraussichtlich für einen längeren Zeitraum bestehen bleiben.
kommen sei, habe er die Verluste durch neue betrügerische Geschäfte mit seinem Hauptkunden wieder wett zu machen versucht. Da es aber in diesem Falle bei einem Versuch blieb, so sei der Angeklagte hier freizusprechen. Die schwersten Verfehlungen des Angeklagten seien die Safesdiebstähle, die zweifellos erwiesen seien, denn der Angeklagte habe die Papiere nicht allein in Gewahrsam gehabt und somit sei er auch nicht berechtigt gewesen, allein die Safes zu öffnen. Auch Urkundenvernichtungen ständen einwandfrei fest, lieber die vernichteten Urkunden ließe sich nichts Genaues ermitteln, der Verdacht bestehe aber, daß der Angeklagte einige Urkunden gefälscht habe. Der Angeklagte muhte verurteilt werden wegen eines schweren Diebstahls, wegen dreier schwerer Betrugsfälle, wegen schwerer Untreue und wegen Urkundenvernichtung. Der Gesamtschaden betrage 6 580 000 Mark. Erschwerend war bei der Strafzumessung der grobe Vertrauensmißbrauch zu bewerten. Wegen der Schwere der Vergehen sei dem Angeklagten auch die Ausübung seines Berufs nach der Strafverbüßung auf die Dauer von drei Jahren zu untersagen, und zwar die Ausübung eines Berufs als Bankier, oder als leitender Angestellter einer Bank. Don der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sah das Ge-
Der Angeklagte hat, nach der Anklageschrift, einen Industriellen, der sein Hauptkunde war, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und durch Entstellung und'Unterdrückung von Tatsachen um mehrere Millionen Mark geschädigt. Er hat außerdem in rechtswidrigen Zueignungsabsichten Urkunden weggenommen und Urkunden eines Dritten vernichtet.
Link 5: Das R-ichsautobahnlager I Winnerod im Entstehen. Rechts: Bei der Herrichtung ber Grünanlagen. (Aufn. [2]: Nees, Ufingen.)
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Preußen.
Landrat Grillo Ehrenbürger von Braunfels.
Lpd. Braunfels, 9. April. Die Stadt Braunfels hat dem Landrat des Kreises Wetzlar, Kreisleiter G r 111 o, in Würdigung seiner erfolgreichen Bemühungen um die Belange seiner Heimatstadt und in Anbetracht der Tatsache, daß er der erste „Braunfelser" Landrat und derjenige Kreisleiter ist, der in stürmischer Zeit den Kreis von hier aus für die Idee des Führers eroberte, das Ehrenbürgerrecht verliehen.
Kreis Marburg.
* Nvrdeck, 8. April. Küfermeister Friedrich Arnold, der seit 40 Jahren auch das Amt des Ortsdieners unserer Gemeinde bekleidete, mußte nunmehr im 72. Lebensjahre infolge Attersbeschwerden dieses Amt niederlegen. Schon sein Vater und sein Großvater hatten das Amt des
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Gemeindeortsdieners bekleidet. Herr Arnold war auch 20 Jahre lang Kirchenrechner des Kirchspiels Nordeck-Winnen. Als treuer und gewissenhafter Sachwalter der ihm übertragenen Aufgaben genoß er überall große Wertschätzung. Sein Nachfolger als Gemeindediener wurde der Invalide Johannes L e m m e r.
Kreis Wehlar.
* Dutenhofen, 8. April. Seit einigen Tagen ist in unserem Orte die Kanalisation des Oberdorfes im Gange. Die Arbeiten wurden immer mehr zu einer zwingenden Notwendigkeit, um die Straßen in diesem Dorfteil mit allen Möglich- "eiten eines schnellen Wasserabflusses aus den Häu- rn und bei Niederschlägen zu versehen. Bei den beiten finden zahlreiche Volksgenossen für längere >t lohnende Beschäftigung. — Zur Bekämp- n g ber Obstbaumschädlinge finden in Hrer Gemarkung gegenwärtig Spritzungen der ijlbäume statt.
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das ohne die erforderliche Beurkundung gemachte Schenkungsversprechen erfüllt (die Sch. wird tatsächlich gemacht), dann ist die Sch. gültig. Der Mann kann Steurungen aus dem feiner Verwaltung unterliegenden Vermögen der Frau nur mit deren Genehmigung machen (ausgenommen sogenannte Anstands- fchenkungen, f. dort). Der Vater oder Vormund darf aus dem Vermögen seines minderjährigen Kindes bzw. Mündels Sch. nicht machen. Der Schenker kann die Sch. nur widerrufen wegen groben Undanks des Beschenkten gegen den Schenker oder nahe Angehörige desselben oder wenn er unverschuldet in Not gerät. Der Beschenkte braucht das Geschenk im letzteren Falle nicht zurückgeben. wenn er dem Schenker den nötigen Unterhalt gewährt.
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