Ausgabe 
8.12.1937
 
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Expreßgut

reist so schnell wie Sie!

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REICHSBAHNDIREKTION FRANKFURT (MAIN)

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allen Anwesenden die freundlichen, Hellen und luf­tigen Arbeitsräume betrat.

Die anschließende Feier wurde durch die An­sprache des Architekten eröffnet. Sodann sprach der Betriebsführer. Herr Vogt dankte zunächst > den Handwerkern und ihren Meistern und dem Archl. tekten für die geleistete Arbeit. Auch an seine Ge­folgschaft richtete er herzliche Worte und ermahnte sie, ihm als Betriebsführer und dem Betrieb selbst auch weiterhin die Treue HU halten. Der Betriebs­leiter der Stahlbüromöbelsabrik brachte dann den Glückwunsch der Gefolgschaft zum Ausdruck. Kreis- obmann Pg. Wagner drückte seine Freude dar- über aus, ' Zeuge dieser Arbeitsaufnahmefeier zu sein. Es sei schön, in den Betrieben Vertrauen zwi­schen Führer und Gefolgschaft zu finden; das sei der erste Schritt zur wirklichen Betriebsgemeln- schaft. Die Arbeitsstätte soll die zweite Heimat des Schaffenden sein, und er glaube, daß diese schönen Arbeitsräume wesentlich zu diesem Gefühl beitra­gen werden. Die Gefolgschaft wurde ermahnt, selbst immer wieder an die Gemeinschaft zu glauben. Der Geschäftsführer der Firma Abermann, Pfeiffer, sprach hierauf seinen Glückwunsch aus.

Anschließend wurden unter Leitung des Be­triebsführers allen Anwesenden die verschiedenen Arbeitsräume gezeigt.

IreiwilligenmeldunqzumArbeitSdienst der weiblichen Jugend.

Zum 1. Januar noch Plätze verfügbar.

DNB. Die Zahl der Freiwilligenmeldungen für den Arbeitsdienst für die weibliche Jugend zum 1. April 1938 ist schon jetzt so groß, daß in kurzer Zeit alle verfügbaren Plätze besetzt sind. Dagegen können zum 1. Januar 1938 noch einige Freiwild- aenmeldungen berücksichtigt werden. Die Meldungen sind umgehend auf den bei allen Polizeirevieren erhältlichen Meldeformularen bei den Meldestellen der Bezirksleitungen einzureichen. Zum ersten Male werden die An- und Rückreisekosten für die Fahr­ten zwischen Heimatort und Lager innerhalb der Heimatbezirke vom Reichsarbeitsdienst getragen. Gleiches gilt bei einem dienstlich erforderlichen Austausch zwischen den Bezirken des Arbeitsdienstes für die weibliche Jugend.

Kisten und Verpackungsmaterial nicht vernichten!

NSG. Holz ist für Deutschland jetzt mit einer der wertvollsten Rohstoffe. Durch die neuen Werk­stoffe hat es einen vielseitigen Verwendungszweck bekommen. Es wird in derart großen Mengen be­nötigt, daß keine leichtsinnige Verschwendung damit betrieben werden darf. Industrie, Handel und Ge­werbe sind auf Kisten, Holzwolle, Holzspäne usw. dringend angewiesen. Hier darf in der Versorgung keine Stockung eintreten, wenn der geregelte Wa­renverkehr nicht gefährdet werden soll. Es ist eine unverantwortliche Handlungsweise, Kisten und Ver­packungsmaterial zu verbrennen. Holz ist als Roh­stoff viel zu wertvoll, als daß es in irgendeiner Form der Vernichtung preisgegeben wird. Es er­geht daher an alle Betriebsführer und Volksgenos­sen, die überzählige Kisten usw. besitzen oder lau­fend bekommen, die dringende Bitte, diese unver­züglich dem nächsten Kistenhändler anzubieten bzw. dem Kaufmann zu überlassen, der gerade. Bedarf an geeignetem Verpackungsmaterial hat. Keine Kisten, keine Holzwolle usw. dürfen mehr vernichtet werden!

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** Kein Sonderzug nach Frankfurt. Der für den nächsten Sonntag, 12. Dezember, von der Reichsbahndirektion Frankfurt angekündigte Sonderzug von Gießen nach Frankfurt fällt aus.

** Anmeldung zur Kaufmannsgehil- fenprüfung und zu den industriellen Facharbeiter- und L e h r a b s ch l u ß p r ü - f ungen, Frühjahr 19 3 8. Die Industrie- und Handelskammer Gießen teilt mit, daß die Anmel­dungen zu den genannten Prüfungen bis spätestens 31. Dezember 1937 zu erfolgen haben. Für die An­meldung sind vorgeschriebene Vordrucke zu verwen­den, die bei der Kammer umgehend anzufordern sind. An den Prüfungen nehmen sämtliche Lehrlinge der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach teil, die bis zum 30. Juni 1938 ihre Lehre beenden. Die industrielle Facharbeiterprüfung erfaßt alle die Lehrlinge, die einen anerkannten Lehrberuf erler­nen, während für Lehrlinge zur Zeit nicht aner­kannter Lehrberufe die Lehrabschlußprüfungen ab­gehalten werden.

Große Strafkammer Gießen.

Gestern hatte sich der Georg Pickel aus Bad- Nauheim vor der Großen Strafkammer zu verant­worten. Die Anklage legte ihm zur Last, in meh­reren Fällen Jugendliche zu widernatürlicher Un­zucht mißbraucht zu haben. In der Hauptverhand­lung, die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt- and, konnten dem Angeklagten drei Fälle nachge­wiesen werden. Mit Rücksicht auf die Skrupellosig­keit und Unverschämtheit, mit der der Angeklagte zu Werke ging, erkannte das Gericht auf eine ganz exemplarische Strafe, nämlich 2 Jahre und 3 Monate Zuchthaus und 5 Jahre Ehrver­lust. Fünf Monate der Untersuchungshaft werden dem Angeklagten angerechnet.

zu erzielen. Er sprach von eindrucksvollen Feiern der Taufe, von der Konfirmation, von dem fleißi­gen Ueben des Kirchenchores und der vielseitigen Arbeit der evangelischen Frauenhilfe der Gemeinde, erinnerte ferner an verschiedene Veranstaltungen kirchlicher Art und schloß mit der Aufforderung zur Treue zu Gott. Mit dem Gesang des Lutherliedes klang die Feier aus.

Eine neue Werksanlage.

Dieser Tage begann wie man uns berichtet die Arbeitsaufnahme in der neu errichteten Werkhalle der Firma Franz Vogt & Co. am Sand­kauterweg. Die Firma hatte zu der kurzen schlich-

Aus den Gießener Gen'chissälen

Weiterhin stand der I. L. aus Chemnitz wegen ahrlässiger Tötung vor der Großen Strafkammer. Der Angeklagte fuhr im Juni 1937 in Bad-Nau- heim, aus der Stadt kommend, zum Bahnhof. Er mußte dabei die Hauptverkehrsstraße Gießen Frankfurt kreuzen, auf der sich im gleichen Augen­blick aus der Richtung Ober-Mörlen ein anderer Personenwagen näherte. Da beide Fahrzeuge zu gleicher Zeit auf der Kreuzung ankamen und keiner der beiden Fahrer den anderen vorbeiließ, kam es zu einem Zusammenprall. Hierdurch kam der Wa­gen des Angeklagten ins Schleudern und prallte in etwa 20 Meter Entfernung auf eine Bank, die von drei Personen besetzt war. Zwei von ihnen konnten sich im letzten Augenblick dadurch retten, daß sie zur Seite sprangen, während die dritte, eine ältere Frau, von dem Wagen erfaßt und getötet wurde.

In der gestrigen Hauptverhandlung bekundeten der Angeklagte und sein Mitfahrer, sie seien soviel früher an der Kreuzung angelangt gewesen, daß sie diese noch bequem vor dem anderen Wagen hätten passieren können. Demgegenüber behaupteten die Insassen des anderen, an sich vorfahrtsberechtigten Wagens, sie hätten den Angeklagten erst kommen sehen, als sie sich schon in der Kreuzung befunden hätten. In Anbetracht der ganz erheblich wider­sprechenden Zeugenaussagen ließ das Gericht zur besseren Aufklärung im Laufe des gestrigen Nach­mittags weitere Ermittlungen anstellen.

Die nächste Anklage richtete sich gegen den fast 60jährigen G. H. aus Gießen wegen Sittlichkeits­oerbrechens. Dem Angeklagten wurde zur Last ge­legt, in drei Fällen an einem in seiner Familie untergebrachten Hausjahrmädel, welches gerade 14 Jahre alt ist, unsittliche Handlungen vorgenom­men zu haben. In der Hauptoerhandlung, die ebenfalls unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt- and, gab der Angeklagte einen Fall zu, die übriaen bestritt er. Trotz Der entgegenstehenden Aussage des Mädchens konnte sich das Gericht in den beiden anderen Fällen nicht restlos von der Schuld des Angeklagten überzeugen, da einige Umstände zutage traten, die die Glaubwürdigkeit der jugndlichen Zeugin sehr stark erschütterten. Das Gericht war der Auffassung, daß der Angeklagte sich nicht aus verbrecherischer Neigung betätigt, sondern sich ledig­lich in einem schwachen Augenblick zu dieser Hand­lungsweise habe hinreißen lassen. Aus diesem Grunde und mit Rücksicht auf sein Alter und seine bisherige Unbestraftheit billigte es dem Angeklag­ten in weitestem Maße mildernde Umstände zu und verurteilte ihn zu einer Gefängnis st rase von 6 Monaten, von denen VA? Monate durch die Untersuchungshaft als verbüßt gelten. Der An­geklagte nahm das Urteil sofort an.

Amtsgericht Gießen.

Der A. G. aus Gießen, der schon wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft ist, hatte wegen Feld­übertretung einen Strafbefehl über 15 RM. er­halten, gegen den er, allerdings unter Beschränkung auf das Strafmaß, Einspruch erhob. Der Ange­klagte hatte im Juni d I. von einem Grundstück in der Nähe des Philosophenwaldes ein Säckchen Klee gestohlen, obwohl er erst einige Tage vorher wegen der gleichen Sache von einem Flurhüter verwarnt worden war. Der Angeklagte war im wesentlichen geständig, verschwieg jedoch seine Vor­strafen. Das Gericht hatte daher keine Veranlas­sung, Milde walten zu lassen und beließ es bei der im Strafbefehl erkannten Geldstrafe von 15 RM.

Der G. L. aus Hungen hatte wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein durch Strafbefehl eine Geldstrafe von je 4 0 Mark erhalten. Die Strafe roegen Fahrens ohne Führerschein ließ er rechtskräftig werden, während er bezüglich der fahrlässigen Körperver­letzung Einspruch erhob. Er fuhr am 25. September dieses Jahres mit einem Personenwagen von Hun­gen nach Langsdorf. Seine Geschwindigkeit belief sich auf etwa 50 Kilometer. Unterwegs begegnete ihm eine Radlerin, die auf der linken Straßenseite fuhr. Auf sein Signal hin nahm sie vorschrifts­mäßig die rechte Straßenseite ein. Der Angeklagte kam mit dem vorderen Teil des Wagens auch an ihr vorbei, erfaßte sie jedoch mit dem hinteren Kot­flügel und schleuderte sie zu Boden. Der Radfahre­rin wurde dabei der Oberarm zersplittert, so daß sie mehrere Wochen in der Klinik zubringen mußte, wo der Arm noch ein paarmal nachgebrochen wurde. In der Hauptverhandlung wandte der Angeklagte ein, die Radfahrerin sei an dem Unfall schuld, da sie nicht genügend aufgepaßt und sich mit einem jungen Mann auf einem der Straße benachbarten Grundstücke während des Fahrens unterhielt. Die Beweisaufnahme ergab zwar, daß die Verletzte sich nicht ganz korrekt verhalten, daß aber auch der Angeklagte der Straße nicht die nötige Aufmerk­samkeit geschenkt hatte. Mit Rücksicht auf die Schwere Der Verletzung, die erst in der Hauptver­handlung zur Sprache kam, erhöhte das Gericht die Strafe auf 12 0 Mark.

Ebenfalls wegen Übertretung der Reichs-Straßen­verkehrsordnung hatte der K. K. aus Gießen einen Strafbefehl über 2.0 Mark erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Der Angeklagte war am 15. Juni abends in betrunkenem Zustand auf dem Fahrdamm des Selterswegs herumgetorkelt und hatte auf diese Weise den Verkehr gefährdet. Dabei war er gegenüber der WirtschaftIns Lotze" von einem im Schrittempo fahrenden Personenwagen erfaßt und zu Boden geschleudert worden. Abge­sehen davon, daß ihm der Anzug zerrissen wurde, hatte die Sache keinerlei nachteilige Folgen. In der Hauptoerhandlung wandte der Angeklagte ein, er sei an dem Tage zur Musterung gewesen und habe lediglich drei bis vier Glas Bier getrunken, so daß von einer Betrunkenheit keine Rede sein könne. Er habe nur deshalb den Bürgersteig verlassen, da dort großes Gedränge geherrscht habe und er einigen entgegenkommenden Passanten habe ausweichen wollen. Im gleichen Augenblick sei er auch schon von dem Wagen erfaßt worden. Die Beweisaufnahme ergab demgegenüber einwandfrei die Schuld des Angeklagten. Mit Rücksicht darauf, daß der An­geklagte dem Gericht vormachen wollte, er sei in seinem Leben noch nicht betrunken gewesen, obwohl das Gegenteil gerichtsbekannt ist, wurde die Strafe von 20 Mark auf 3 0 Mark erhöht.

ist die aufregende Geschichte einer abenteuerlichen Seereise von Kapstadt nach Amsterdam und der wilden Jagd nach einer Ladung kostbarer Diaman­ten. Mit dem Kriminalfall ist eine reizende kleine Liebesgeschichte innig verknüpft, und das Ganze ist so temperamentvoll, witzig und unterhaltsam geschrieben, daß jedermann an diesem Roman seine helle Freude haben wird.

Oer Weihnachtsglücksbrief.

Wir stehen vor Weihnachten und denken wieder­um an den Gabentisch. Der Weihnachtsabend soll doch der Abend der Freude sein, der alle Familien­mitglieder unter dem schimmernden Baum versam­melt. Er ist aber auch ein Abend der Besinnung. Jede Familie ist nur ein Teil der großen Familie des deutschen Volkes. Haben wir während des Jahres nicht nur an unsere kleine Familie, sondern auch an die große gedacht? Sind wir auch im Sinne der Volksgemeinschaft treue Gefolgschaft gewesen? Ist eine Pflicht versäumt und noch zu erfüllen? Sind alle im Reiche geborgen wie wir? Können wir noch einen Einsatz bringen? Jawohl, man er­wartet ihn von jedem Deutschen. Wohl ist nun für sehr viele Arbeit und Brot beschafft, doch beides muß auch erhalten bleiben. Da müssen wir alle helfen. Der Weihnachtsglücksbrief, das Los der Reichslotterie für Arbeitsbeschaffung, darf auf keinem Weihnachtstisch fehlen!

Schützt die Tiere vor Nässe und Kälte!

LPD. Die in Ställen gehaltenen Tiere müssen im Winter vor Zugluft, Kälte und Feuchtigkeit ge­schützt werden. Dies geschieht zweckmäßig durch Abdichtung vorhandener Ritzen an den Türen, Löchern und Deffnungen in der Stallwand, soweit diese nicht zur vorsichtigen Lüftung notwendig sind. Pferde, die draußen warten müssen, müssen sorg­fältig zugedeckt werden, damit sie nicht unter der Kälte und Nässe Schmerzen und gesundheitliche Schädigungen auszuhalten haben. Wachhunde müs­sen für den Winter eine besonders feste, dick mit Stroh ausgelegte und vor Regen, Schnee und Kälte sicher bewahrende Hütte eichalten, sofern es wirklich unumgänglich notwendig ist, diese Hunde außer­halb des Hauses zu lassen. Kettenhunde müssen jetzt besonders reichlich gefüttert und auch mehrmals täg­lich von der Kette losgemacht werden, damit sie sich die notwendige Bewegung verschaffen, hierdurch oen Körper erwärmen und die Glieder gelenkig er­halten können. Das Aussetzen von Haustieren ist strafbar. ,

Das Tierschutzgesetz des neuen Reiches verlangt von allen Menschen Rücksichtnahme auf die Lebens­bedürfnisse der Tiere. Eine strafbare Tierquälerei wird nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht allein in einer Handlung ekblickt, die einem Tier Schmer­zen bereitet, sondern Tierquälerei ist auch die Ver­nachlässigung eines Tieres in Haltung, Pflege und Unterbringung. Es ist Pflicht eines jeden, für die Tiere einzutreten, die als treue Helfer des Men­schen auf dessen Gegenleistung angewiesen sind. Wer Tiere vor Schädigungen bewahrt, erfüllt da­mit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern er hilft auch, dem Volksvermögen erhebliche Werte zu erhalten. Deshalb fei jeder darauf bedacht, anderen Volksgenossen bei dem Schutz von Tieren vor Kälte und Nässe behilflich zu sein.

(5cmcinbcfag der Luthergemeinde.

Am Sonntagnachmittag vereinigte die Luther­gemeinde ihre Glieder zu dem alljährlichen Ge­meindetag in der Turnhalle am Oswaldsgarten. Die Veranstaltung brachte eine Fülle von Darbietungen, die große Freude bereiteten. Für die zahlreichen Lied- und Gedichtvorträge hatten Kinder aus der Gemeinde fleißig geübt; auch der Kirchenchor trug durch Lieder zur Verschönerung bei; die männliche Jugend wartete mit allerlei humoristischen Dar­bietungen auf. Die Kinder der Kinderkirche zeigten ein Advcntsspiel. Mit großem Jubel wurde von den Kleinen der Nikolaus begrüßt, der schöne Geschenke verteilte. Für eine Kaffeepause war von der evange- lischen Frauenhilfe der Gemeinde trefflich vorge­sorgt. Einer reich ausgestatteten Tombola wurde gerne zugesprochen. Pfarrer Anthes, der nach langer Krankheit erstmalig wieder vor seine Ge­meinde treten konnte, hielt eine Ansprache, in der er über den Adventsgedanken sprach. Nach weiteren Lied- und Gedichtvorträgen erstattete Prof. Dr. Hepding als Vorsitzender des Kirchenrates der Gemeinde einen Bericht über die kirchliche Arbeit in der Gemeinde und betonte, daß viel guter Wille und Einsatzbereitschaft aufgeboten worden seien, um einen rechten Zusammenhalt in der Gemeinde

ten Feier die an dem Bau beteiligten Unternehmer als Gälte geladen. Zur Freude sowohl der Be- triebsfüfjrung, wie auch der Gefolgschaftsmitglieder nahm auch Kreisobmann Pg. Wagner als Ver­treter der Deutschen Arbeitsfront an der Feier teil.

Vormittags versammelten sich die Gäste, die Be­triebsführung und die gesamte Gefolgschaft am Sandkauterweg vor der beinahe wohnlich anmuten­den neuen Halle. Unter Leitung des Betriebs­obmannes Pg. Hill ebr echt wurde die Fahne der DAF. geyißt, sie soll auch dieser Arbeitsstätte Leitbild sein. Anschließend übergab der Architekt des Baues, Dirksmöller, dem Bauherrn und Betriebsführer Vogt die Schlüssel, der danach mit

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