Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

Schwurgericht in Gießen.

Am letzten Verhandlungstag der laufenden Schwurgerichtsperiode hatten sich der 69jährige Jo­hann Haustein und sein Schwiegersohn, der 33- jährige Ludwig Becker, beide aus Billerts­hausen (Kreis Alsfeld), wegen Meineides zu ver­antworten.

Beide Angeklagte bewirtschafteten einen gemein­samen Betrieb, in dem ein gewisser Läufer be­schäftigt war. Eines Tages erschien dessen Vater, ein Gauner ersten Formats, in Dem Anwesen der Angeklagten, angeblich, um sich dort ein paar Wo­chen zu erholen.'Seine Absicht war jedoch, dort eine Schwarzbrennerei einzurichten, für deren Inbetrieb­setzung er alle Vorarbeiten getroffen hatte. Er ver­stand es, die beiden Angeklagten einzuwickeln, so daß sie dem Läufer zu diesem Zwecke einen Raum gegen eine monatliche Miete von 30. RM. überließen. Außerdem waren sie ihm noch bei dem' Herbeitransport der Einrichtungsgegenstände behilf­lich. Darüber hinaus besorgten sie ihm laufend den

StGB, die an sich verwirkte Strafe auf die Hälfte bis ein Viertel zu ermäßigen sei, da die Angabe der Wahrheit gegen die Angeklagten selbst eine straf­rechtliche Verfolgung wegen Verstoßes gegen das Branntweinmonopolgesetz nach sich gezogen hätte. Mit Rücksicht auf das hohe Alter des Angeklagten Haustein und auf die Tatsache, daß beide bisher noch unvorbestraft sind, hielt er sie im allgemeinen mildernder Umstände würdig und beantragte unter Berücksichtigung der genannten Bestimmung eine Gefängnisstrafe von je einem Jahr und die Ab­erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren.

Das Urteil lautete gegen beide Angeklagte auf eine Gefängnis st rafe von je 6 Monaten, wovon je drei Monate durch die Untersuchungshaft

als verbüßt gelten. Der Vorsitzende bemerkte in der Urteilsbegründung, daß beide Angeklagte zwar dem volksschädlichen Treiben des Läufer Vorschub ge­leistet, jedoch nicht in erster Linie aus eigener ver­brecherischer Neigung gehandelt hatten, sondern mehr oder weniger das Opfer dieses Schwerverbre­chers geworden seien. In Anbetracht dieser Um­stände sah das Gericht von der Aberkennung der '.ärgerlichen Ehrenrechte ab und hob den Haftbefehl, soweit dieser den Verdacht wegen Meineids zum Gegenstand hatte, auf. Eine Aufhebung des Haft­befehls bezüglich der Steuerstraftatbestände konnte nicht erfolgen, da dies außerhalb der Zuständigkeit des Schwurgerichts liegt. Der Angeklagte H a n - stein nahm das Urteil sofort an.

Im Anschluß hieran richtete der Vorsitzende Worte des Dankes an die Geschworenen und schloß dann die letzte diesjährige Sitzung des Schwurgerichts.

Die Leoniden.

Oer Sternenhimmel im November.

Von Dr. Erwin Kossinna.

Zucker, den Läufer zum Betrieb der Schwarzbren­nerei benötigte. Ob sich beide auch bei dem Absatz des erzeugten Sprits mitbetätigt haben, steht dahin. Jedenfalls wurde festgestellt, daß Läufer seine Erzeugnisse in der Hauptsache nach Frankfurt a. M. lieferte. Nach kurzer Zeit verlegte Läufer seinen Betrieb" von Billertshausen nach der Rahn­mühle bei Ober-Ohmen. Bei diesem Umzug waren ihm die beiden Angeklagten ebenfalls be­hilflich.

Die Schwarzbrennerei wurde nach einer Reihe von Jahren entdeckt und trug Läufer ein Ver­fahren wegen Verstoßes gegen das Branntwein- monopolgesch ein. Die Sache wurde zunächst vor dem Schöffengericht in Gießen, so dann in zweiter Instanz am l'Juli 1937 vor der Großen Strafkam­mer des Landgerichts Gießen verhandelt. Läufer hat sich mittlerweile durch Flucht nach Luxem­burg der Strafverfolgung entzogen.

In dem Berufungstermin kam es dem Gericht vor ollen Dingen darauf an, festzustellen, welche Menge Lauser etwa gebrannt, sowie, woher und in wel­cher Menge er das hierfür nötige Getreide und Zucker beschafft hatte. Obwohl der Sachverhalt den Angeklagten ganz genau bekannt war, beschworen sie, daß Läufer den Zucker als Pferdefutter und für seine Bienenzucht verwandt habe, und sie verschwie­gen wissentlich, daß er den Zucker in seiner Brenne­rei verarbeitete. Darüber hinaus behaupteten sie, Läufer sei lediglich zur Erholung bei ihnen gewesen. Der Angeklagte Becker wollte überhaupt nicht gewußt haben, daß Läufer Sprit brannte.

Die Angeklagten waren im wesentlichen geständig. Bezüglich der von ihnen verschwiegenen Tatsachen ließen sie sich folgendermaßen ein: Sie seien in dem damaligen Termin nicht präzis auf diesen Punkt gefragt worden. Außerdem habe ihnen vor dem Termin ein Rechtsanwalt die Auskunft erteilt, daß sie nichts auszusagen brauchten, was sie unter Um­ständen selbst belastete. Richtig ist zwar, daß sich die Angeklagten durch eine wahrheitsgetreue Aus­sage selbst der Mittäterschaft bezichtigt hätten und daher bezüglich aller Punkte, die sie der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzte, ihre Aus­sage verweigern durften. Dies kann aber nicht durch bloßes Verschweigen, sondern nur im Wege einer ausdrücklichen Erklärung, von dem Zeugnisverwei­gerungsrecht Gebrauch zu machen, erfolgen. Der als Zeuge vernommene Rechtsanwalt bekundete auch, daß er die Angeklagten in diesem Sinne, wie es der gesetzlichen Vorschrift entspricht, aufgeklärt hatte. Im übrigen wurde festgestellt, daß die Angeklagten in der damaligen Verhandlung ausführlich auf die Bedeutung des Eides hingewiesen und insbesondere auch darauf aufmerksam gemacht worden waren, daß sie sich auch durch Verschweigen einer ihnen be­kannten Tatsache des Meineides schuldig machten.

Der Vertreter der Anklagebehörde wies in sei­nen Ausführungen darauf hin, daß den Angeklagten kraft der gesetzlichen Vorschrift des § 157 Abs. 1

Sternschnuppen lassen sich in jeder klaren Nacht am Himmel beobachten, aber sie treten aewöhnlich vereinzelt auf. Zu gewissen Zeiten des Jahres ist eine Häufung von Sternschnuppen zu erwarten, die dann schwarmartig aus ganz bestimmten Him­melsgegenden zu kommen scheinen. Der November bringt uns zwei solcher Sternschnuppenschwärme. Der erste Schwarm, dieLeoni den", tritt in den Nächten vom 12. bis 16 November auf. Wie Raketen schießen die Sternschnuppen scheinbar aus dem Sternbild des Großen Löwen (Leo) hervor. Nun geht der^Löwe mit dem Königsstern Regulus um die Mitte des Monats erst nach 23 Uhr auf. Man wird die Beobachtung der Leoniden daher in die zweite Hälfte der Nacht verlegen.

Es handelt sich bei den Sternschnuppen um win­zige Körperchen, die meist nur Bruchteile eines Gramms wiegen. Die Leoniden dringen mit einer Geschwindigkeit von 70 bis 80 Kilometer in der Sekunde in die Lufthülle der Erde ein. Durch gleich­zeitige Beobachtung an verschiedenen Orten konnte die Höhe ihres Aufleuchtens zu durchschnittlich 130 Kilometer, die ihres Erlöschens zu 90 Kilometer bestimmt werden. Während der nur eine bis zwei Sekunden dauernden Zeit des Leuchtens legen die Meteore eine Strecke von etwa 100 Kilometer zu­rück. Der ganze Vorgang spielt sich in den oberen Schichten der Stratosphäre ab.

Ein weiterer, aber nicht so auffälliger Meteorfall tritt in der Nacht zum 27. November auf, die Andromediden, die aus dem Sternbild Andro­meda ausstrahlen. Die Meteorschwärme bilden lockere Staubringe um die Sonne. Quert die Erde auf ihrer Bahn um die Sonne einen solchen kos­mischen Staubring, so tritt eine starke Häufung von Sternschnuppen ein.

Die Umlaufzeit der Leoniden beträgt rund 33 Jahre. Besonders glänzend war die Erscheinung der Leoniden, die Alexander von Humboldt während seines Aufenthaltes in Südamerika im November 1799 beobachtete. Auch die Jahre 1833 und 1866 brachten ungewöhnlich reiche Sternschnuppen. 1899 und 1932 aber blieb die erwartete Himmelserschei­nung aus, da der mächtige Jupiter die Leoniden aus ihrer Bahn gedrängt hatte. Auf Grund der Uebereinftimmung der Bahn der Leoniden mit der Ellipse des Tempelschen Kometen von 1866 besteht kaum ein Zweifel, daß die Leoniden die Auflösungs­produkte des zerfallenen Kometen 1866, I darstellen.

Wenden wir uns dem Fixsternhimmel zu, so sehen wir gegen 22 Uhr im Norden den Himmels­wagen im Großen Bären in feiner ganzen Größe vor uns. Gute Augen erkennen über Dem mittleren Deichselstern Mizar, der schon in einem kleinen Fernrohr als Doppelstern erscheint, noch ein win­ziges Sternchen, Alkor, das Reiterlein. Gleiche

und parallele Bewegung beider Sterne deuten an, daß sie physisch zusammengehören, lieber dem Gro­ßen Bären finden wir leicht das kleinere Gegen­stück, den Kleinen Bären, dessen Schwanz jetzt nach oben zeigt und im Polarstern endet.

Am Osthimmel sehen wir die glanzvollen Wintetz- fternbilber aufsteigen. Bereits in großer Höhe steht die auffallend helle K a p e l l a im Fuhrmann, ein Doppelstern aus zwei gelben Riesenformen, deren Abstand voneinander mit 130 Millionen Kilometer fast so groß ist, wie die Entfernung ErdeSonne. Nur mit dem Interferometer des größten Fernrohrs der Welt auf der Mount-Wilson-Stemwarte in Kalifornien lassen sich die beiden Sonnen der Ka- pella trennen; ihre Entfernung beträgt 48 Licht­jahre, das heißt, Kapella ist 3 Millionen mal so weit von uns entfernt wie die Sonne. Die Leucht­kraft der Kapella beträgt das 160fache unserer Sonne.

Unter dem Fuhrmann erblicken wir die Zwillinge Kastor und Pollux, den Stier mit dem rötlichen Aldebaran und dem Sternhaufen der Plejaden, ferner noch ziemlich tief im Südosten den Orion, das schönste aller Wintersternbilder, das aber erst später voll zur Geltung kommt.

Den südlichen Horizont nehmen die Bilder Eri- danus, Walfisch und Südlicher Fisch ein, während die Lage des Tierkreises durch Wassermann, Fische, Widder, Stier und Zwillinge angedeutet wird. Im Sternbild der Fische liegt gegenroärtig der Früh­lingspunkt, in welchem Die Sonne am 21. März steht. Die mit dem Wasser in enger Verbindung stehenden Namen der Sternbilder des südlichen Himmels gehen darauf zurück, daß, während die Sonne diesen Teil des Tierkreises durchwandert, im Mittelmeergebiet die naßkalte Regenzeit herrscht.

Einen wunderbaren Anblick gewährt an klaren, mondlosen Abenden die Milchstraße, die sich von der im Zenith stehenden Kassiopeia nach Osten über Perseus und Fuhrmann zu den Zwillingen, nach Westen über Kepheus und Schwan zum Adler senkt. An ihrem Nordrand funkelt die bläulich weiße Wega, die mit Deneb im Schwan und Atair im Adler ein großes gleichschenkliges Dreieck bildet. Südlich der Milchstraße bemerken wir die große Sternfigur des Pegasus und die Andromeda, in der über dem zweiten Hellen Stern von links der berühmte Spiralnebel als matter Lichtfleck mit freiem Auge erkennbar ist.

Der optisch veränderliche Stern Algol im Per­seus hat günstig zu beobachtende Lichtminima am 13. um 0.20 Uhr; am 15. um 21 Uhr; am 18. um 18 Uhr.

Von den Planeten ist Manus nur noch kurze Zeit vor Sonnenaufgang sichtbar. Mars und

Jupiter, stehen abends gegen 18 Uhr tief fm Südwesten und gehen um 21 Uhr unter. Saturn im Sternbild der Fische ist vom Beginn der Dunkel, heit bis gegen 2 Uhr sichtbar. Die Lichtgestalten des Mondes sind an folgenden Tagen: Neumond 3., erstes Viertel 11., Vollmond 18., letztes Viertel 25. November. Am 18. November ereignet sich eine teilweise Mondfinsternis, die aber in Deutschland nicht sichtbar ist.

Wirtschaft.

Rhein-Mainische Börse.

Jeff.

Fr ankfurta. M., 6. Noo. Die Erholung des Aktienmarktes machte auch am Wochen-, fchluß auf weitere Anlagekäufe aus der Kundschaft gute Fortschritte, allerdings hielt sich das Ausmaß der Kurssteigerungen im Vergleich zu gestern in be­scheidenen Bahnen, da auf dem erhöhten Stand nicht nur wieder einige Abgaben erfolgten, sondern auch die Kulisse zu chewinnmitnahmen schritt. Im­merhin ergaben sich bei recht lebhaften Umsätzen durchschnittliche Erhöhungen van 1 o. H. Die feste Haltung wurde unterstützt durch den günstiaen Herbstbericht des JfK., auch die Betrachtungendes gleichen Instituts über die Entwicklung an den Effektenmärkten fand starke Beachtung. Lebhaftes Geschäft hatten erneut Montanwerte, Hoesch 124,90 (124), Klöckner 121,25 (120,40), Mannes- mann 116,13 (115), Rheinstahl 145,25 (144), Ver­einigte Stahl bei besonders lebhaften Umsätzen 113,25 (112,90), Buderus 121 (120,50), Ilse Ge- nuß 135,75 (134,50). Für Maschinenaktien ergaben sich nochmals kräftige Erhöhungen, BMW. 148 (146,65), Demag 143,65 (142,50), Junghans 126 (124,65), Rheinmetall 144,50 (142,40), ferner stie­gen Zellstoffpapiere um 1 bis 1,50 v. H., und von chemischen Werten Th. Goldschmidt um 1,75 v. H. auf 140,50. JG.-Farben gewannen 0,50 v. H. auf 156. Der Elektromarkt zeigte vorwiegend Besse­rungen unter 1 v. H., lediglich Schuckert fliegen um 165 v. H. auf 165,65. Nach den ersten Notie­rungen unterlagen die Kurse mehrfachen Schwan­kungen.

Am Rentenmarkt war die Haltung unver­ändert freundlich. Reichsanleihe-Altbesitz waren 0,13 v. H. unter gestern abend gesucht mit 130,18, ferner blieben Kommunal-Umschuldung mit un­verändert 94,75 gefragt. Für Goldpfandbriefe er- hielt sich lebhaftes Interesse, Die Kurse wurden zum Teil rationiert, zum Teil gestrichen. Liqui­dationspfandbriefe und Kommunal - Obligationen lagen meist unverändert. Auch Stadtanleihen wichen kaum ab, es bestand vorwiegend Nach­frage. Industrie-Obligationen tendierten uneinheit- sich. Die Altbesitzanleihe erholte sich auf 130,25 nach 130,13, Dekosama Altbesitz zogen auf 133,90 (133,60) und Schutzgebietsanleihen auf 11,75 (11,70) an.

Im Verlaufe wurde das Geschäft ruhig, die Hal­tung blieb aber unverändert fest und die Kurse lagen auf dem erreichten Stand voll behauptet, ver­einzelt auch noch etwas höher. JG.-Farben 156,25 nach 156, AG. für Verkehr 128 nach 127,75. Die erst später notierten Werte lagen vorwiegend 1 bis 1,50 v. H. fester, darüber hinaus befestigten sich Felten auf 132 (129,50), Deutsche Linoleum auf 160,50 (158,75), Salzdetfurth Kali auf 162 (159,50) und Kali Aschersleben nach Pause auf 116 (112,25). Etwas niedriger kamen Bekula mit 168 (168.75) zur Notiz. Der Einheitsmarkt war bei lebhaften Umsätzen überwiegend fest.

Im Freiverkehr wurden genannt: Dingler 84 bis 86, Wayß & Freytag 142 bis 144, Katz & Klumpp 104 bis 106, Rastatter Waggon 53 50 (53), Elsäß. Wolle 79 (78), Verein. Pinsel 73 (72), Ufa 69 (68,25), dagegen Schuh Berneis 71 (72). Tagesgeld unverändert 2,50 v. H.

Sprechstunden der Redaktion.

11 30 bis 12.30 Ut)t, 16 bis 17 Uhr. Samstagnach­mittag geschloffen.

Diamantene Hochzeit 80

Dienstvertrag

und farbzerstreuend, entweder glasklar oder getönt. Sein Wert wird nach der Größe, Reinheit und Tönung bemessen. In zwei gegeneinander gesetzten Pyrami­den geschliffene Diamanten nennt man Brillanten, solche mit einer breiten Grundfläche Rosetten.

Diamantene Hochzeit, Feier des 75. Hochzeitstages, vielfach auch des 60. Hochzeitstages.

Diarrhöe s. Durchfall.

Diathermie, Wärmedurchdrin­gung, geschieht durch Anwendung von Hochfrequenzströmen, die von niedriger Spannung, aber grö­ßerer Stromstärke sind und Ge­webe im Körperinnern erwär­men.

Diebstahl. Wer einen Diebstahl gegen Angehörige (Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwie­gerkinder, Enkel, Adoptiv- und Pflegeeltern, Ehegatten, Geschwi­ster und deren Ehegatten), Vor­münder oder Erzieher begeht, wird nur auf Antrag des Bestoh­lenen strafrechtlich verfolgt. Der Antrag kann bis zum Erlaß des Urteils zurückgenommen werden. Das gleiche gilt für den, der je­mandem, zu dem er im Lehrlings- verhältnis steht oder in dessen häuslicher Gemeinschaft er als Dienstbote sich befindet (z. B. Hausgehilfin), Sachen von un­bedeutendem Wert stiehlt. Allge­mein wird nur auf Antrag be­straft, wer aus Rot geringwertige Gegenstände stiehlt. Der eben­falls nur auf Antrag zu bestra­fende Diebstahl von Rahrungs- und Eenußmitteln zum Zwecke des sofortigen Verbrauchs heißt

im Volksmund Mundraub. Straflos bleibt der Diebstahl überhaupt, wenn er von Eltern, Großeltern gegen ihre Kinder bzw. Enkel ober von einem Ehe­gatten gegen den anderen be­gangen wird.

Dienstag, der dritte Tag der Woche, hat seinen Namen von dem germanischen Kriegsgott Ziu oder Tyr und wird heute noch in manchen Gegenden Jrtag genannt.

Dienstboten, früh. Ausdruck für Hausgehilfen, s. die einzelnen Stichworte wie: Abzüge, Arbeits­gericht, Dienstvertrag, Diebstahl, Arbeitszeit, Fahrlässigkeit, Haf­tung, Invalidenversicherung, Krankenversicherung, Krankheit, Kreditkauf, Kündigung, Haus- fchlüsiel, Lohn, Probe, Schaden­ersatz Urlaub, Weihnachtsge­schenke, Zurückbehaltungsrecht, Aufsichtspflicht.

Dienstvertrag. Zum Abschluß eines Dienstvertrages braucht der Minderjährige die Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters (Vater, Vormund). Die Geneh­migung kann auch allgemein ge­geben werden, z. B. der Vater gibt seiner Tochter allgemein die Erlaubnis, sich als Hausgehil­fin zu verdingen; dann braucht die Tochter nicht zu jeder An­nahme einer Stellung die aus­drückliche Genehmigung des Va­ters (f. jedoch Lehrvertrag). Der Dienstverpflichtete muß die Dienste selbst leisten und darf nicht jemand anderen zu deren Verrichtung schicken. Der Lohn muß nach der Leistung der Dienste bzw. nach Ablauf der einzelnen

tarlXoos

Gießen, Kirchenplatz 13, Ruf2797 £u$sta

Kurszettel der Berliner und Zranksurter Börse.

Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt öeschlosienen Dividende an. Reichsdankdtskont 4 v H., Lombardzinsfuß 5 o. H.

Frankfurt a. M.

Berlin '

Frankfurt a. M.

Berlin

Schluß- fürs

Schluß!. Abend- börse

Schluß- kurs

Schluß! Mittag börse

Schluß- kurs

Schluß?. Abend- bürie

Schluß, kurs /

Schluß!. Mittag­börse

Dalum

5.11.

6-11-

5-11-

6 11

Dalum

5.11.

6.11.

5-11

6.11.

5% Deutsche Retchsanleihe v. 1927

4% Deutsche Reichsanl. von 1934

*y2% Deutsche Reichsschatzanwet» sungen von 1935 . ..........

*y2% Deutsche Reichsschahanwei- sungen von 1935, II. Folge ...

<yz% Deutsche Reichsschatzanwei­sungen von 1936, III. Folge ..

6yz% Doung Anleihe von 1930 .. iy2% Hesiische Volksstaat von 1929 4yz% Deutsche Reichspostschatz von

1934 1......................

4yz% Deutsche Retchsbahnschatz von 1936 I..................

Reichsanleihe-Altbesitz..........

Oberhessen Provinz-Anleihe mit

Auslos.-Rechten..............

4%% Hess. Landesbk. Darmstadt

Goldpse. R. 12..............

5yz% Hess. Landes-Hyp.-Banl

Ltqu. Goldpse...............

4y2% Preuß. Landespsdbr.-Anst.

Goldpse. R. 19..............

4yz% Preuß. Gold-Komm. R. 20 4yz% Darmstädter Komm.-Lan-

desbankR. 6................

Deutsche Komm.-Sammel-Anleihe

Auslos.-Rechte 1..............

4yz% Franks. Hyp. Goldpse. R. 15 V/2% Franks. Hyp. Gold-Komm.

Obi.' 2 3..................

5yz% Franks. Hyp. Liquidation

Goldpse.....................

6yz% Rheinische Hyp. Liquidation Goldpse.....................

Steuergutschein-Berrechnungskurs

A.G. für Verkehrswesen .... 6y, Hamburg-Südam. Dampfschiff. 0 Hamburg-Amerika Paket......0

Norddeutscher Lloyd..........0

Deutsche Reichsbahn Borz.-Akt. 7

Retchsbonk................. 12

Berliner Handelsgesellschaft . 6 ft

Commerz- und Privat-Bank ... t Deutsche Diskonto............ t

Dresdner Bank..............4

101,65 99,13

99,4

99 105,13 100,25

99,65 130,25

137

99,5

102

98,65

133,6 99,75

98,75

102

102,65

111,2

127

80

81,25

129

206,5

117,5

121,5 113,75

101,65 99,13

99,4

99 105,13 100,25

100,4

99,65

130,25

137

101,75

99

98,65

133,9 99,75

98,75

102,1

102,65

111,2

128

80

82,5 129,13

207

117,75

122 113,75

Deoifi

101,65

99,13

99,4

99

100,1

100,5

99,65

130,13

99,75

99

133,9

100

102,4

127,25

79,75

81

129,25

206,25

133

117,5

121,5

113,75

nmarf

101,65 99,13

99,4

99 104,9

100 1

100,5

99,65 130,13

99

134

100

102,13

127,75

80,25 82,5

129,25

207

133

117,75

122

113,75

Berlin

Accumulatoren-Fabrik.......14

Aschaffenburg Zellstoff........6

Bemberg...................0

Bekula.....................S

Buderus Eisen...............6

Cement Heidelberg...........7

Cement Karlstadt............6

Conti Gummi.............. 12

Daimler Motoren..........6'/,

Dessauer Gas............. 4

Deutsche Erdöl..............5

Deutsche Gold- und Silber .... v

Deutsche Linoleum.......... 10

Elektrische Lieferungen........6

Elektrische Licht und Kraft.....7

I. G. Färben-Industrie.......7

Felten & Guilleaume.........6

Gessürel.................... 7

Th. Goldschmidt............. 6

Gritzner Maschinen........... O

Harpener.................8yz

Hoesch Eisen...............3%

Philipp Holzmann........... 8

Ilse Bergbau................6

Ilse Genüsse................6

Kali Aschersleben............4

Klöcknerwerke ............. 4yz

Kokswerke und Chemische Fabrik 7

Lahmeyer..................6

Mainkrast................... 4

Mannesmann.............*yz

Mansfelder Bergbau......... 7

Metallgesellschaft.............6

Orenstein & Koppel..........O

Rheinische Braunkohle.......12

Rheinische Elektro............6

Rheinstahlwerke..............6

Rheinisch-Westfälische Elektro .. 6

Rütgerswerke............... 7

Salzdetfurth Kalt............6

Schuckert 8 Co..............7

Schultheis Patzenhoser........4

Siemens & Halske...........

Süddeutsche Zucker.......... 10

Vereinigte Stahlwerke......V/t

Westdeutsche Kaufhof.........0

Westeregeln Alkali....»..... *

Zellstoff Waldhof............6

Olavi Minen...............0,6

$ranffnrt a HL

225

138

139

168,75

120,5

164,5

186

140,75

254,5

158,75

130

150

155,5

129,5

145,13

138,75

177,5

124

149

160

134,5

120,25

126,25

95,4

115

145

230

144

128

142,75

159,5

164

200,5

112,9

56,25

112,5

146

28,9

225

139,5

139 5

168

121

165

189

134,9

142

255

160,5

130

150

156,25

132

145,5

140,5

48

173,5

124,9

149,13

135,75

116

121,25

127

95

116,25

146 5

145,25

129

145

162

165,65

200,5

113,25

56,5

114

147,5

29,13

223

139,25

138,25

168,75

119,75

187,9

134,13

117,5

140,75

158

129,75

150

155,13

130,13

144,13

139

46,75

177,25

123,75

148,75

157,5

135

114,5

120,25

153,75

126

114,4

154,5

145

107,13

231

126

144,5

128,5

143,65 161

163,5

94,4

202

112,4

56,13

114

146

29

225

141,5

141,5

168,5

122

188,5 134,65

118

142,65

160,25

150

156,5

133,25

145,5

140

48,75

174

124,9

149,5

158,75

135,75

116

120,75 155,25 126,75

116,5

154,75 146 108

231,5

128,5

145,25 129 146

162

165,5

94,5

204,5

200,25

113,13

56,75

116,5

147 29

5.November

6-November

5.November

6 .November

Huubit). Nvueruug fkT | -.Hr-.

timtüdie Notierung Geir | Brie>

Amtliche Notierung

*4eiC | Brie,

AmilicheNvnerung Gew | Briei

Buenos Arre».............

Brüssel...................

Rio de Janeiro............

Polen....................

Kopenhagen...............

0,734 42,14 0,136 47,00 55.18

0,738 42,22 0,138 47,10 55,30

0,734

42,17

0,136

47,00

55,25

0,738

42,25

0,138

47,10

55,37

Japan............... ...

Jugoslawien..............

Oslo ...................

Wien.....................

Lissabon..................

J, 720 5,694 62,12 48,95 11,225

0,722

5,706

62,24

49,05

11,245

0,720

5,694

62,19

48,95

11,245

0,722 5,706

62,31 49 05

11,265

Danzig. ............. ...

London ............. ....

helsingfors................

Paris....................

Holland..................

Italien...................

47,00

12,36

5,465

8,392

137,19

13,09 1

47,10

12,39

5,475

8,408

137,47

13,11

47,00 12,375

5,47

8,412 136,92

13,09

47,10

12,405

5,48

9,428

137,20

13,11

Stockholm................

Schweiz..................

Spanien..................

1 Prag.....................

Budapest.................

63,73

57,45

15,48

8,676

2,482

63,85

57,57

15,52

8,694

2,486

63,80 57,49 15,48

8,661

2,476

63,92

57,61

15,52

8,679

2,480