Ausgabe 
8.7.1937
 
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Gänse und Enten hieß er mitgehen, er mng sogar dieser Tage bis i n dieKüche eines 'Bauern und stahl am Hellen Tage den zum Trocknen auf - gehängten Mattesack mit Inhalt. Die Bäuerin, die ein Geräusch hörte, eilte in die Küche und sah den frechen Räuber durch die Haustür im Feld verschwinden. Als man der Spur nachging, fand man die Reste des Mattesackes.

Landkreis Gießen.

OO Klein-Linden, 7. Juli. Vergangenen Sonntag hielt der hiesige Männergesangver­einHarmonie" in seinem VereinslokalZur Burg" eine außerordentliche Generalversammlung ab, die aut besucht war. Rach Begrüßung durch den Bereinssührer Fritz Jung gab dieser einen ein­gehenden Bericht über den Verlauf des 50jährigen Stiftungsfestes. Daraus war zu entnehmen, daß das Fest in allen Teilen einen guten Verlauf genom­men hat. Der Festpräsident Diehl dankte den Sängern, insbesondere den Mitgliedern der einzel­nen Ausschüsse, für ihre im Interesse des deutschen Liedes geleistete Arbeit. Von dem Mitglied des Finanzausschusses, Wilhelm Fink, wurde die Fest­rechnung verlesen, die mit einem ansehnlichen Über­schuß abschließt. Don einem in der Versammlung bestimmten Prüfungsausschuß wird die Festrech­nung einer Prüfung unterzogen. Besonderer Dank wurde in der Versammlung den hiesigen Vereinen ausgesprochen, die das Fest tatkräftig unterstützt und viel zu dessen Verschönerung beigetragen haben. Im Anschluß an die Versammlung verlebten die Sänger beim Gesang schöner Lieder noch einige frohe Stunden.

Lang-Göns, 7. Juli. Heute ging hier ein starkes Gewitter nieder, das von reichlichen Nieder­schlägen begleitet war. Die Kanalanlaaen konnten die gewaltigen Wassermassen nicht ausnehmen, so daß die tiefer gelegenen Strahenteile unter Wasser gesetzt wurden. Etwa 20 Zenti­meter hoch stand das immer zuströmende Wasser, das in einige Keller der Breitegasse eindrang. Nach einigen Stunden war die Straße wieder frei.

+ Holzheim, 6. Juli. Am vergangenen Sonn­tag wurden über unserer Gemarkung drei Se­gelflugzeuge gesehen, die in verschiedener Höhe kurvten. Die Flugzeuge hielten sich nahezu eine halbe Stunde auf und versuchten an Höhe zu gewinnen. In der Richtung nach Gießen flogen die Flugzeuge weiter.

-- Staufenberg, 6. Juli. Der hiesige G e - sangverein unternahm am Sonntag in drei Omnibussen einen Ausflug nach Kassel und Schloß Wilhelmshöhe. Die Fayrt war für alte Teilnehmer ein schönes Erlebnis.

< Mainzlar, 6. Juli. Am vergangenen Sonn- -tag wurde bei schönstem Wetter mit dem Preis-- schießen begonnen, das mehrere Sonntage in Anspruch nehmen wird.

* Daubringen, 6. Juli. Dieser Tage feierten Heinrich Walter V. und seine Ehefrau Elisabeths, geb. Schlienbecker, das Fest der Silbernen Hochzeit.

Daubringen, 6. Juli. Der G e s a n g v e r- einSängerlust", der seit Jahresbeginn neu erstanden ist, erhielt durch den Sängerkreisführer Müller (Gießen) seine Fahne wieder über» bracht. Die Mitglieder hatten sich am Dorfeingang zum Empfang aufgestellt. Unter den Klängen der Musikkapelle der Freiwilligen Feuerwehr wurde die Fahne eingebracht, die im Verlauf eines Familien- abends vom Sängerkreisführer dem Vereinsführer O p p e r feierlich überreicht wurde. Mit verpflich­tenden Worten übergab sie der Vereinsführer dem Fahnenträger Karl Schäfer. Darbietungen des

Chores und musikalische Vorträge füllten den Abend aus.

)) Allendorf a. d. Ld a., 7. Juli. Der heute hier abgehaltene Schweinemarkt war schwach besucht. Es waren 82 Ferkel und Läufer, meistens Händlerschweine, aufgetrieben. Es wurden bezahlt: Für Ferkel bis 5 Wochen alt 14 bis 18 Mark, für 6 bis 8 Wochen alte Ferkel je nach Qualität 19 bis 24 Mark pro Stück. Der Handel ging langsam. Es verblieb Ueberftanb. Die Bevölkerungs­statistik für das abgelaufene erste Halbjahr 1937 weist für unsere Stadt folgende Zahlen auf: Ge­burten 15 (darunter 4 auswärts geboren). Eheschlie­ßungen 3 und Sterbefälle 8.

ch Beuern, 7. Juli. Die hiesige Evange­lische Frauenhilfe unternahm dieser Tage in zwei Autobussen mit insgesamt 66 Teilnehmerinnen einen großen Ausflug, lieber Bad-Nauheim führte die Reise auf der Reichsautobahn nach Wiesbaden, und die Frauen konnten dabei einen starken Eindruck von dem großen Werk des Führers gewinnen. In Wiesbaden wurden die Sehenswürdigkeiten besich­tigt. Mit besonderem Interesse bewunderten die Landfrauen den reichen Blumenflor der Stadt. Von Wiesbaden aus wurde die Fahrt nach Mainz fort­gesetzt. Dort wurde der Dom besichtigt. Nach einer Dampferfahrt auf dem Rhein fuhren die Frauen tiefbefriedigt von den vielen Eindrücken wieder nach Hause.

Kreis Friedberg.

Butzbach, 7. Juli. Heute feierte hier in sel­tener geistiger und körperlicher Frische der Mit­inhaber der Firma Braubach & Fischer, Wilhelm Braubach, seinen 80. Geburtstag.

Kreis Bübingen.

* Mer kenf ritz, 8. Juli. Der Kleinlandwirt Johann Schmidt, der am Samstagabend von dem inzwischen verhafteten Hermann Klingel­berger im Verlauf eines Streites niedergeschla­gen worden war und mit einem Schädelbruch in die Chirurgische Klinik gebracht werden mußte (wir berichteten gestern ausführlich über den Vorfall), liegt heute, Donnerstag morgen, noch ohne Bewußtsein in der Cirurgischen Klinik zu Gießen darnieder. Das Befinden Schmidts ist nach wie vor bedenklich.

Kreis Wetzlar.

- Dutenhofen, 6. Juli. Die Arbeiten an der Kanalisation sind nahezu beendet. Die segens­reiche Neuerung, die bisher nur für den oberen Teil des Dorfes durchgeführt werden konnte, wird all­gemein begrüßt. Die Einwohnerschaft würde es be­grüßen, wenn in der Hauptstraße, die täglich einen starken Verkehr aufzunehmen hat, Bürger st eige geschaffen würden. Gleichzeitig sollte damit eine Be­reinigung der scharfen und unübersichtlichen 8-Kurve verbunden sein, die einen Gefahrenpunkt für den gesamten Verkehr darstellt. Die Bahnhof­straße, die sich infolge ihres starken Gefälles, durch Auswaschung bei schweren Regen, wie auch in­folge der starken Beanspruchung durch den Verkehr in sehr schlechtem Zustande befand, wurde dieser Tage neu hergerichtet.

Kircke und (Schule.

00 Klein-Linden, 7. Juli. In Gegenwart der Eltern und Familienangehörigen fand am letz­ten Sonntag ein Gottesdienst zur Eröffnung der Konfirmandenstunde statt. 28 Kinder, näm­lich 9 Knaben und 19 Mädchen, nehmen an der Konfirmandenunterweisung, die inzwischen schon ihren Anfang genommen hat, teil.

SechsWochenprozeßgegenGroßbeirüger ©er frühere Obermeister der Frankfurter Fleischerinnung vor Gericht. Skandalöse Ausbeutung der InnungS-Znstitute.

geschädigt zu haben, weil diese Entnahmen nicht berechtigt gewesen seien.

Die Gesellschaft mußte 1936 für Linders Auto und die Bezüge seines Kraftfahrers 4970 Mark Un­kosten tragen. Reisegelder und Tagesspesen liqui­dierte Linder im gleichen Jahr 1408 Mark. An laufenden Bezügen erhielt er damals 2098 und im Dezember 1935 3000 Mark. Er ließ sich mit 1241 Mark die Lohnsteuer vergüten. Autounkosten, Ver­sicherung und Bezüge des Kraftfahrers wurden 1935 von der Häute und Fett mit 2843 Mark bezahlt. Die liquidierten Reisespefen waren vielfach zu hoch, auch kam es vor, daß, wenn Linder fein Auto benutzte, er di e Bahnfahrt- ko st e n liquidierte.

Äerschleieruncrökünste um einenLebens- versichernngsverlrag.

Eine weitere Schädigung der Häute und Fett wird darin erblickt, daß Linder zu seinen Gunsten einen Lebensversicherungsvertrag über 10 0 0 0 0 Mark durch die Agentur mit der aus­wärtigen Versicherungsanstalt abschloß und die erste Prämie nebst Lohnsteuer aus den Mitteln der Häute und Fette sich bezahlen ließ. Nach dem Vertrag waren jährlich zunächst 7010 Mark Beitrag zu zahlen. Der Vertrag wurde von Siekmann als Vorstandsmitglied der Versicherung auf Gegenseitigkeit mit Linder abgeschlossen. Stein soll sich nachträglich als Vermittler eingeschaltet haben. Stein, der als Versicherungsagent für die Agentur warb, stand dort in Schuld. Er bewirkte, daß ihm für den Vertragsabschluß 2 0 0 0 Mark Provision gutgebracht wurden, weil er den Vertrag vermittelt habe.

In diese Provision teilte er sich mit Linder, der f-ac tausend TNark erhielt.

Linder will die Lebensversicherung nur abgeschlossen haben, um einen tragfähigen Pensionsfonds für die gesamte Gefolgschaft der Häute und Fett zu schaffen. Seine Hinlassungen hierüber waren wider­spruchsvoll, denn er hat im Vorverfahren auch an­gegeben, daß er die Versicherung als feine Alters­versorgung ansah. Linder soll Siekmann wahr­heitswidrig versichert haben, der Aufsichtsrat der Häute und Fett habe den Abschluß der Versicherung beschlossen. Unter Mitwir­kung Quirins wurde in das.Protokollbuch des Auf­sichtsrats ein Eintrag gemacht, daß die Prämien­zahlung einer Kapitaloersicherung von 100 000 Mark die Häute und Fett übernimmt. Durch den Vertrag wurde die Häute und Fett, aber auch die Versicherung geschädigt, die 2000 Mark Provision zahlte. Als Beweggründe zum Abschluß des Le­bensversicherungsvertrags wird angesehen, daß Linder sofort tausend Mark in die Hand bekam, daß Stein von seiner Schuld gegenüber der Ver­sicherung befreit wurde, daß Siekmann sich Linder gegenüber gefällig erweisen wollte, weil dieser als Aufsichtsratsvorsitzender dem Siekmann besonders günstige Anstellungsbedingungen verschafft hatte.

Wie rücksichtslos Linder und Müller die Häute und Fett ausbeuteten, wird in der Anklage dadurch bargetan, daß Linder dem Müller die Erlaubnis gegeben haben soll, private Rechnungen, die irgendwie mit dem Betrieb der Häute und Fett zusammenhingen, zu Lasten der Gesellschaft zu ver­buchen. Es sind da Ausgaben für einen Damenschirm, einen Damengummi- strümpf, Füllfederhalter, Mappen usw.

2Ui( den zu Unrecht bezogenen Geldern die Gesamthöhe des Schadens der häute und Fett wird mit 37 797 Mark angegeben scheinen die Angeklagten ihren Lebensunterhalt verbessert und Privatwunsche befriedigt zu haben. Stein und Siekmann gingen auf die Jagd, Linder war ein häufiger Gast von Nachtlokalen, machte Zechen von 50 bis 300 Mark in der Nacht und gab Bardamen Geschenke bis zu 130 Mark.

Gegen Siekmann wurde noch eine Nacktragsan­klage erhoben, und zwar soll er sich geaen § 142 Ab­satz 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Dersicherungsunternehmungen und Bau­sparkassen vergangen haben, weil er als Mitglied des Vorstandes eines Versicherungsoereins auf Gegenseitigkeit absichtlich zum Nachteil des Vereins gehandelt habe.

Der Gesamtprozeh dürfte 5 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen.

©er erste Verhandlungstag.

Am ersten Derhandlungstag wurden die Ange­klagten zur Person und zur Anklage vernommen. Der Angeklagte Linder bekleidete nicht weniger als 2 6 21 ernt er, die teilweise ehrenamtli­cher Natur waren. Er will sich nicht $u diesen Posten gedrängt haben, er habe sogar einige abge­lehnt; aber da' man ihn für zuverlässig hielt, sei er doch veranlaßt worden, die Posten anzunehmen. Als Obermeister mußte er Einblick in die verschie­denen Organisationen gewinnen, und so sei er automatisch in die verschiedenen Stellen hinein- gekommen. Für einzelne Stellen hatte er nicht b i e nötige fachlicheVorbilbung, in 23er- waltungs- unb Büroarbeiten war er unerfah - r e n. Infolge seiner Unkenntnis war er daher von feinen Mitarbeitern abhängig.

Der Angeklagte Braun machte sich 1911 selb­ständig. Er wurde 1927 Vorstandsmitglied der Fleischerinnung, deren Schriftführer er nachher war. 1932 wählte man ihn in die Kommission zur Re­vision der einzelnen Betriebe. Der Angeschuldigte Müller war nicht offiziell als Steuerberater zu- gelassen, aber er war als solcher tätig.

Der Angeklagte Stein war Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft unb würbe am 1. April b. I. entlassen. Er bezog 700 Mark Monatsgehalt. Eine zeitlang führte er bie Zahlstelle der Versiche­rungsanstalt in Höchst. Der Angeklagte behauptet, in ber Lebensversicherung kein Fachmann zu sein, sonst wäre mir bies hier nicht passiert". Er gibt zu, eine Reihe von Lebensversicherungen abgeschlos­sen zu haben.

Siekmann war bei ber Hanbwerkskammer Wies- haben tätig. Währenb bes Weltkrieges bekam er ben Auftrag, bas Hanbwerk bes Regierungsbezirks Wiesbaben für Heereslieferungen heranzuziehen. Später würbe er nach Berlin berufen unb organi­sierte bie Munitionsbelieferungen vom gesamten deutschen Hanbwerk. Nach bem Kriege hatte er mit ber Abwicklung ber Fahrzeugablieferung zu tun, unb bann mit den Friedensvertragslieferungen. Als er 1930 zu der Versicherungsanstalt a. G. kam, fei deren Lage trostlos gewesen, aber es fei ihm ge­lungen, von einem Kaffenminus zu einer Reserve von einer Million Mark zu kommen.

Die Verhandlung dauert fort.

©ie verräterischen Gchneespnren.

3% Jahre Zuchthaus für einen Einbrecher.

Lpd. Marburg, 6. Juli. Im Sommer v. I. wurden in den Kreisorten Lohra, Roth und Neustadt nächtliche Einbrüche verübt. Es gelang damals nicht, bie Diebstähle aufzuklären. Mitte Januar d. I. machte ber (Benbarmeriebeamte in Nieberklein bei Kirchhain einen guten Fang. Am späten Abenb hatte ein bärtiger Einwohner festgestellt, daß das Fahrrad seiner Tochter aus ber Scheune verschwunden war. Sofort brach er in Ge­meinschaft mit bem (Benbarmeriebeamten unb meh­reren anberen Ortseinwohnern zur Verfolgung bes Diebes auf, wobei frischgefallener Schnee gute Dienste leistete, vermochte man boch die Fahr- rabspur im Schnee im Scheine einer Lampe zu er­kennen. Die Spur führte zu einer Felbscheune bei Lehrbach. Beim Ableuchten ber Felbscheune blitzte plötzlich bas rote Katzenauge bes an die Scheune angelegten und nur mm Teil mit Stroh verdeckten Fahrrades auf. Bei Der Durchsuchung der Strvhmasfen stieß man bald auf einen Mann. Er

Lpd. F r a n k f u r t a. M., 7. Juli. Dor der Zweiten großen Strafkammer nahm Mittwoch eine Ver­handlung von mehrwöchiger Dauer gegen sieben Angeklagte ihren Anfang. Der Prozeß steht in engstem Zusammenhang mit ber Fleischverschie- Lungsangelegenheit, bie von ber gleichen Kammer Mitte Mai mit ber Verurteilung sämtlicher acht Beschulbigten zu Enbe geführt würbe. Unter biefen befanden sich auch Angeklagte der jetzt begonnenen Verhandlung. Die jetzt Beschuldigten sind der öljäh­rige Hans Linder, der 52jährige Karl Braun, der 43jährige Eberhard Quirin, der 42jährige «Emil Müller, der 51jährige Emil'Stein, der -47jährige Friedrich Siekmann unb ber 32jährige Karl Iauß.

Das Anklagematerial ist gebrückt in einer sechzig- seitigen Anklageschrift zusammengefaßt. Die Der- sehlungen ber Angeklagten haben sich im wesent­lichen innerhalb handwerklicher Organisationen ab­gespielt. Linder, Quirin und Braun wird Verbrechen gegen § 81a Absatz 2 bes G. m. b. H.-Gesetzes vor­geworfen, Müller, Stein unb Siekmann find ber Beihilfe beschuldigt, Siekmann und Linder auch der Ulntreue. Ferner haben sich Braun, Siekmann, Mül­ler und Stein wegen Begünstigung unb Jauß we­gen Hehlerei zu verantworten. Die Verfehlungen gegen bas G. m. b. H.-Gesetz werben als befonbers jschwer angesehen, weil bie Angeklagten unter An­wendung von Arglist sich in volksschädigendem Sinne verhalten unb einen besonders hohen ©dja» ben, ber auf 38 000 Mark bemessen wirb, verursacht haben sollen.'

AusderVergangenheitderSchwindler.

fiinber war früher felbftänbiger Metzgermeister unb wibmet sich bann ehrenamtlicher und verwal­tungstechnischer Tätigkeit. Er war u. a. Jnnungs- obermeister ber Frankfurter Fleischerinnung, allein- oertretungsberechtigter Geschäftsführer ber Häute- unb Fettoerwertungsgesellschaft m. b. H. unb Aus- sichtsratsvorsitzenber einer Versicherungsanstalt auf CBegenfeitigteit, bie auch Agentur einer auswärtigen Versicherungsanstalt ist. Daneben hatte er einfluß­reiche Ehrenämter in Hanbelsorganifationen inne. Braun ist Vorsitzender ber Fleifcher-Jnnungskran- lentaffe gewesen, Quirin war stelloertreten- , ber Jnnungsobermeister, Braun unb Quirin waren Aussichtsratsmitglieber der Häute- unb Fettverwertungsgesellschaft m. d. H., Stein ist Geschäftsführer ber Kreishanbwerkerschaft gewesen unb betätigte sich nebenbei als Versicherungsagent. Siekmann ist hauptamtliches Vorstanbsmitglieb der Versicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit gewesen unb leitete bie Agenturgeschäfte bes auswärtigen Unternehmens. Jauß war bei ber Häute unb Fett beschäftigt. Müller, ber Tscheche ist, fungierte als Steuerberater ßthbers. Durch ßinber kam er zu­nächst als Buchhalter zur Fleischerinnung unb bann zur Häutegesellschaft. Den wirtschaftlichen Bedürf- jiiffen ber Fleischerinnung bienten mehrere Neben- inftitute, so zur Verwendung ber im Schlachthof an« jcUenben Nebenprodukte, die Häute- und Fettoer­

wertungsgesellschaft, ferner jene Versicherung auf Gegenseitigkeit, ber bie Krankenversicherung oblag unb bie außerbern bie Agentur der auswärtigen ßebensoersicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit für Handel unb Gewerbe inne hatte. Die Häute unb Fett übernahm seinerzeit bie gewerbliche Vereini­gung ber Hanbwerkerinnung ber Fleischer, deren Geschäftsführer Lindner durch Vertrag vom 26. No­vember 1934 ab 1. Januar 1935 war.

Ein sittenwidriger Anstettnngsvertraa

Am 1. August 1935 wurde dieHäute und Fett" begründet. Kaum drei Wochen danach, aber vor ber Unterzeichnung des Uebernahmevertrages, schloß Linder mit der Häute unb Fett einen Vertrag ab, wonach er auf Lebenszeit als Geschäfts­führer mit taufend Mark Monatsge­halt an gestellt wurde, während er nach dem seitherigen Vertrag mit der gewerblichen Ver­einigung 500 Mark Monatsgehalt zuzüglich 100 Mark Dispositionsfonds hatte. Der neue Vertrag stellte sich für Linder wesentlich vorteilhafter. Die Häute unb Fett hatte keine reguläre Kündigungs- zeit mehr. Linder war jetzt auch pensionsberechtigt. Die Anklage vertritt den Standpunkt, daß kein An­laß zu einem neuen Anstellungsoertrag vorlag. Als im November 1935 vom Gauwirtschaftsletter Linder um Auskunft über feine Einkünfte ersucht wurde, ollen von ihm die Auswandsentschädigunben ver- chwiegen worden sein. Ferner soll er in einer Zu­christ an den Land ^Handwerksmeister im Juli 1935 verschwiegen haben, daß er 500 Mark Gehalt von der gewerblichen Vereinigung bezog. In ben Büchern der Häute und Fett soll Linder unter Unterstützung von Müller die Höhe sei n e r B e - züge verschleiert und der Steuer gegenüber verschwiegen haben, daß er Sondervergütungen von I ahrl ich 5000 Mark hatte, wodurch ihm monatlich 260 Mark Werbekosten zuerkannt wurden.

Arbeiter entlasten, Gehalt desGeschästssührers verdoppelt

Die Sage der Häute und Fett war im August 1935 nicht günftig, man entließ acht Ange­stellte und Arbeiter und sparte dadurch monatlich 1850 Mark. Daß man dahingegen das Gehalt des Geschäftsführers verdoppelte, wird als eine aso­ziale Betriebspolitik bezeichnet. Erhöhte Leistungen wurden nicht gefordert. Durch den neuen Vertrag wurden der Häute und Fett untrag­bare Verpflichtungen auferlegt und ihr Schaden zugefügt.

Weiterhin werden Linder, Braun und Quirin beschuldigt, unter der Bezeichnunglaufendes Gehalt" Autounkosten, Reisespefen, Sihungs- gelder, Sondervergütungen und Aufsichlsrats- entfchädigungen durch Entnahmen in höhe von 13 592 Mark (Linder), 4082 Mark (Braun) und 2320 Mark (Quirin) die Häute und Fett

Hier abschneiden!

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Magerkeit. Siehe Abmagerung, Mastkur!

Magermilch, entrahmte Milch, die also nur geringen Fettgehalt besitzt, aber bei allen Speisen, die an sich Fett enthalten, genau so verwendet werden kann wie Vollmilch. Magermilch ist ein be­kömmliches Getränk, aus ihr Mit sich auch Quark bereiten.

Magnesia. Bittererde, schwer lös­liches weißes Pulver, roirb aeaen S^db^ennen verwendet Als Vutz- mitte-l mit Benzin anaerührt, läßt Maanesia bei her Tfetfen- en+Fernung keine Ränder ent« stoben

Magnesitplatten, aus Magnesia Sägefnänen und Sa^leinwand hergestellt dienen zur Errichtung non Zwischenwänden

Magnet, magnetisierter Eisen- siab. meist von hufeisenförmiger Gestalt kann im foav^hrtlt zweck; dienlich verwendet merden, um Radeln aufzule^en Ein Magnet verliert feine Kraft, renn von ihm nicht immer ein Eisenstück feffgehalten wird.

Magnetismus, ^er Begründer der Lehre nnm Magnetismus ist der Arzt Mesmer. Dieser ginn von der Behauptung aus daß vom menschlichen Körnermag­netische Kräfte" ausgingen, die auf andere Menschen heilend wirken. Diese Behauptung ist durch nichts bewiesen, auch nicht die Lehre vom sogenannten side- rischen Pendel

Mahagoni, wertvolle, mittel­amerikanische Holzart, die beim Polieren rötlichbraunen Glanz annimmt. Mahagonimöbel sind meist nur mit dünnen Blättchen

von Mahagoniholz, sogenanntem Fournier, überzogen.

Mahlzeiten sollten immer pünkt­lich zu bestimmten Tageszeiten eingenommen werden, da un­regelmäßige Mahlzeiten nament­lich Kindern nicht zuträglich sind. Die Hauptmahlzeit wird zweck­mäßig mittags eingenommen Reben dieser sind Frühstück und Absndesien als Mahlzeiten an sich ausreichend. Üblich sind je­doch "in zweites Frühstück und der Nachmittagskaffee. Zu den Mahlzeiten soll man sich genü­gend Zeit nehmen. Die Stunde der M. soll bie Familie vereinen und Gelegenheit zum Austausch der Taaes-Erlehnisie bieten. Man halte die Tischmahlzeiten von sorgenvollen Gesvrächen frei! Mahnung. B-rzugszinsen braucht man reaelmäßio erst zu zahlen von dem Augenblick an, in dem der Gläubiger seine Forderung angemahnt bat. (Anders ver­traglich ausgemachte Zinsen.) Ist baaegen für die Bezahlung ein bestimmter Zeitpunkt ober eine feste Frist vereinbart (x B Zahlung innerhalb 14 Taaen nach Lieferung" ober ..Der Miet- iing ist am lebten Tag bes Monats zu befahlen"), bann ist ber Gläubiger berechtigt bereits vom Taae ber Fälligkeit gn Ver­zugszinsen zu forbern Eine ein­fache Mahnung, auch wenn sie durch eingeschriebenen Brief er- folat. unterbricht bie Verjährung nicht. Siehe bort.

Mahonie, immergrüner Strauch mit leberartigen Blättern, trägt im Frühjahr gelbe Blüten unb im Sommer unb Herbst blauen

Magerkeit 289 Mahonie

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