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Nr. 260 Erstes Blatt

Samstag, 6. November 1957

187. Jahrgang

auch in der Zukunft nicht der Fall sein

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schloß. So mar die Frage der Minderheiten nach der Entstehung des polnischen Staates, der Ab­trennung eines Teiles von Oberschlesien, des Kor­ridors und der Stellung Danzigs als Freistaat unter Völkerbundshoheit und polnischen Einfluß mehr eine Frage des deutschen Teiles in Polen als des polnischen Teiles in Deutschland, denn gegen­über der verschwindend kleinen polnischen Minder­heit bei uns ist die Anzahl der unter polnischer Hoheit lebenden Deutschen bedeutend größer.

Als am 26. Januar 1934 das deutsch-pol­nische Abkommen geschlossen wurde, für das sich Marschall Pilsudski lebhaft eingesetzt hatte, konnte man hoffen, daß die vielfachen aus einem überspannten Chauvinismus heraus erfolgenden Angriffe und Bedrückungen gegen alles Deutsche in Polen der Vergangenheit angehören würden, denn der Nationalsozialismus hat alles getan, um der polnischen Minderheit in Deutschland gegen­über das Gefühl der beiderseitigen Achtung zu wecken. Aber wenn auch vor allem der polnische Außenminister Oberst Beck in der Außenpolitik durchaus dem Pilsudski-Kurs treu blieb und auf diesem Gebiete eine befriedigende Zusammenarbeit mit Deutschland Platz griff, so blieb doch die Tat­sache bestehen, daß zahlreiche polnische Organisa­tionen zur Bekämpfung des Deutschtums wir erinnern hier nur an den Westmarken-Verern nicht nur ihre Deutschenhetze fortsetzten, sondern auch Beamte wie der oberschlesische Woiwode Graszinski unoerhüllt die Bekämpfung des Deutsch­tums in Polen als ihre Hauptaufgabe betrachteten. Wir wollen nicht auf die einzelnen zum Teil recht schweren Fälle eingehen, die gerade in der letzten Zeit das Verhältnis Deutschlands zu Polen be­lastet haben, wir wollen auch nicht die polnische Presse für einzelne Vergehen gegen das Abkommen vom 26. Januar 1934 haftbar machen, aber Tat­sache ist doch, daß gerade von der polnischen oppo­sitionellen Presse gegenüber Deutschland und allem Deutschen ein Ton angeschlagen worden ist, der gewiß nicht zur Befriedung der beiden großen Nationen beitrug.

Dagegen ist kein einziger Fall nachweisbar, daß Deutschland mit ähnlichen Mitteln gearbeitet hätte. Im Gegenteil: Der Nationalsozialismus hat stets versucht, der polnischen Minderheit in Deutschland ihr Recht zuteil werden zu lassen, die Eröffnung einer polnischen höheren Lehranstalt in Marienwer­der ist dafür der beste Beweis. Adolf Hitler hat wiederholt erklärt, daß es dem Nationalsozialismus vollkommen fern liegt, eineGermanisierung" an­deren Volkstums zu betreiben. Das nationalsozia­listische Ideal ist auf der Kraft der eigenen Nation aufgebaut und daher auch von Achtung gegenüber anderem Volkstum erfüllt. Selbstverständliche Vor­aussetzung ist dabei immer, daß die Minderheiten sich gegenüber dem Staat und dem Staatsvolk loyal verhalten, wie es die Deutschen in Polen stets ge­tan haben.

Politisch wird die Bedeutung der neuen Verein­barungen darin bestehen, daß das deutsch-polnische Verhältnis durch nichts mehr beeinträchtigt werden kann, sofern sich auch die andere Seite streng an die Vereinbarungen und deren Sinn hält. Es ist zu hoffen, daß nach diesen Erklärungen auch in der polnischen Presse sich der Ton gegenüber Deutsch­land ändert. Auf die Praxis des Verkehrs kommt es entscheidend an. Im Interesse der Deutschen in Polen ist zu erwarten, daß eine Befriedung der Verhältnisse eintritt und das dieses Volkstum, dessen Staatstreue nicht bezweifelt werden kann, jetzt in den ungestörten Genuß seiner staatsbürgerlichen Rechte gelangt. So dürfen wir wohl hoffen, daß dieser Versuch, die deutsch-polnischen Beziehungen auch auf dem Gebiete der Minderheitenpolitik zu entgiften, von Erfolg getragen wird, denn beide Völker, das deutsche und das polnische Volk, können nur in friedlicher und verständnisvoller Nachbar­schaft zur Herbeiführung eines europäischen Frie­dens beitragen. Die besonderen Verhältnisse in Danzig haben in den letzten zwei Jahren nie-

Heuer Erfolg direkter Verständigung

Vertreter des Bundes der Voten vom Führer empfangen.

Das deutsch-polnische Minderheitenabkommen.

Sicherung eines auf gegenseitiger Achtung des Volkstums gegründeten harmonischen Zusammenlebens zwischen Minderheit und Staatsvolk.

Aus Anlaß der heute veröffentlichten Erklärung der deutschen Regierung über die Behandlung der polnischen Minderheit in Deutschland empfing der Führer und Reichskanzler die Herren Dr. Jan Kaczmarek, Stefan Szczepaniak und Dr. Brunon von Openkowski als Vertreter des Bundes der Polen in Deutschland. Der Führer und Reichskanzler machte hierbei folgende Aus­führungen: t

Die übereinstimmende deutsch-polnische Erklä­rung über den Schuh der beiderseitigen Volks­gruppen, die heute von beiden Ländern ver­öffentlicht wird, soll die freundschaftlichen Be­ziehungen zwischen den beiden Völkern ver­bessern und festigen. Die praktische Ausführung der in dieser Erklärung ent­haltenen Richtlinien kann wesentlich zur Er­reichung dieses Zieles beitragen. Das Bestreben der Reichsregierung geht dahin, das Zusam­menleben der polnischen Volksgruppe mit dem deutschen Staatsvolk harmonisch und innerlich friedlich zu gestalten. Ich stelle fest, daß der Wille der Reichsregierung, jedem Reichsbürger Brot und Arbeit zu verschaffen, auch gegenüber den Angehörigen der polnischen Volksgruppe besteht und durch geführt ist. 3n der Zeit großer Arbeitslosigkeit und großer Entbehrungen, de­nen Angehörige der deutschen Volksgruppen in Europa noch vielfach ausgesetzt sind, nimmt die polnische Volksgruppe an dem wirtschaftlichen Aufstieg des Reiches in vollem Umfange teil. Gleiche Fortschritte sind in der kulturellen Betätigung der polnischen Volksgruppe gemacht worden, wie ihre vielseitigen organi­satorischen Einrichtungen und neuerdings die Errichtung einer weiteren höheren polnischen Schule in Deutschland beweisen. Die Polen in Deutschland müssen aber stets dessen eingedenk sein, daß der Gewährung von Schutzrechlen die loyale Erfüllung der dem Staate zu leistenden Pflichten und der Gehorsam gegen die Gesetze gleichwertig gegenüber­treten. Der Schuh der deutschen Volks­gruppe in Polen, vor allem in ihrem Recht auf Arbeit und Verbleib auf ihrer an­gestammten Scholle wird auch zur Sicherung der polnischen Volksgruppen in Deutschland beifragen. Das hohe Ziel des Paktes, den ich seinerzeit mit dem großen polnischen Slaatschef Marschall Joseph Pilsudski geschlossen habe, wird durch diese gemeinsame deutsch-polnische Erklärung zur rNinderheitenfrage seiner Ver­

wirklichung nähergerückt."

Der Hauptgeschäftsführer des Bundes der Polen in Deutschland Dr. Kacznrarek gab namens der in Deutschland lebenden Polen deren Dank und Freude über den Empfang und die Worte des Füh­rers Ausdruck und versicherte den Führer und Reichskanzler der v o l l st e n L o y a l i t ä t der pol­nischen Volksgruppe gegenüber dem Reich und sei­nem großen Führer. Im Laufe der sich hieran an­schließenden Unterhaltung machte der Führer da­von Mitteilung, daß er die Freilassung einer Anzahl von in Haft befindlichen Ange­hörigen der polnischen Volksgruppe in Deutschland, die in ihrer politischen Betätigung mit den deutschen Gesetzen in Widerspruch geraten sind, angeordnet habe.

Empfang des polnischen Botschafters.

Der Führer und Reichskanzler empfing heute den polnischen Botschafter in Berlin, Herrn L i p s k i. In der Unterhaltung mit dem Botschafter gab der Führer und Reichskanzler seiner Befriedi­gung darüber Ausdruck, daß es gelungen sei, nun­mehr auf dem für die deutsch-polnischen Beziehungen besonders bedeutungsvollen Gebiet der Minder­heiten eine Einigung zu erzielen, wodurch der Beweis erbracht sei, daß die deutsch-polnische Erklärung vom 21.1.1934 und der darin vorgesehene Weg der unmittelbaren Verständi- gung sich nach wie vor bewähr e. Bei der Un­terhaltung wurde zugleich festgestellt, daß die deutsch­polnischen Beziehungen durch die Danziger Fragen nicht gestört werden sollen.

Danzig zur deutsch-polnischen ttebereinkunst.

D a n z i g, 6. Nov. (DNB. Funkspruch.) Amtlich wird mitgeteilt: Die Regierung der Freien Stadt Danzig begrüßt die von den Regie­rungen des Deutschen Reiches und der Republik Polen aufgestellten Grundsätze über die Behand­lungen der Minderheiten als einen b e d e u - jtungsvollen Fortschritt auf dem Wege ; der Normalisierung der in früheren Jahren von so i starken Spannungen belasteten deutsch-polnischen ! Verhältnisse. Durch die in der Verlautbarung über 1 die Unterhaltung des Führers und Reichskanzlers mit dem polnischen Botschafter in Berlin enthal­tene Feststellung zur Danziger Frage , ist zum Ausdruck gebracht worden, daß das durch die Politik der unmittelbaren Verständigung er­reichte deutsch-polnische Verhältnis eine so umfas­sende Bedeutung besitzt, daß eine normale und den natürlichen Bedürfnissen der Danziger Bevöl­kerung entsprechende Entwicklung der Lage Danzigs die deutsch-polnischen Beziehungen nicht stören kann.

mals zu einer Störung des deutsch-polnischen Ver­hältnisses geführt und es ist anzunehmen, daß dies wird.

D. S.

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Die deutsch-polnischen Beziehungen haben seit der Errichtung des neuen polnischen Staates ver­schiedene Wandlungen durchgemacht. Die Geschichte Polens, die erfüllt ist von den Einflüssen deutscher Kultur, ebenso die Wirtschaftsbeziehungen 'beider Länder weisen auf eine enge Zusammenarbeit hin. Dazu tritt die Gemeinsamkeit gegenüber der bolsche­wistischen Gefahr, die im Jahre 1920 die Rote Armee bis vor die Tore Warschaus geführt hat. Andererseits fehlen zwischen Deutschland und Polen natürliche Grenzen; das beiderseitige Volkstum fällt nicht mit den Landesgrenzen zusammen. Die Gefahr der jungen Völker, ihren neuen Nationa­lismus auf Kosten der Minderheiten zu betätigen, war naturgemäß auch auf der polnischen Seite groß, so daß ein erheblicher Teil der Deutschen aus den früheren Provinzen Posen und Westpreußen abgewandert ist, während der verbliebene Rest, meist bodenständiger Grundbesitz und alteingesesse­ner Mittelstand, schwer um seinen volklichen Be­stand und um seine kulturelle Eigenart zu ringen hat. Auf dem deutschen Reichsgebiet handelt es sich dagegen um verhältnismäßig kleine polnische Dolks- teile, die von jeher in ihrer politischen und wirt­schaftlichen Betätigung keinen drückenden Beschrän­kungen unterworfen waren. Aus diesen Verhältnissen ergab sich häufig eine Spannung, die für die Politik des Ostraumes manche Gefahren in sich

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Berlin, 5. Nov. (DNB.) Die deutsche Regie­rung und die polnische Regierung haben Anlaß ge- nommen, die L a.g e der deutschen Min­derheit in Polen und der polnischen Minderheit in Deutschland zum Gegen­stand einer freundschaftlichen Aus­sprache zu machen. Sie sind übereinstimmend der Ueberzeugung, daß die Behandlung dieser Minderheiten für die weitere Entwicklung der freundnachbarlichen Beziehungen zwischen Deutsch­land und Polen von großer Bedeutung ist und daß in jedem der beiden Länder das Wohl­ergehen der Minderheit um so sicherer gewährleistet werden 4ann, wenn die Gewißheit besteht, daß in dem anderen Land nach den gleichenGrund- sätzen verfahren wird. Zu ihrer Genugtuung haben die beiden Regierungen deshalb feststellen können, daß jeder der beiden Staaten im Rahmen seiner Souveränität für die Behandlung der ge­nannten Minderheiten nachstehende Grund­sätze als maßgebend ansieht.

1. Die gegenseitige Achtung deutschen und pol­nischen Volkstumes verbietet von selbst jedenVersuch, die Minderheit zwangs- weise zu assimilieren, die Zugehörigkeit zur Minderheit in Frage zu stellen oder das Be­kenntnis der Zugehörigkeit zur Minderheit zu be­hindern. Insbesondere wird auf die jugend­lichen Angehörigen der Minderheit kei­nerlei Druck ausgeübt werden, um sie ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit zu entfremden.

2. Die Angehörigen der Minderheit haben das Recht auf freien Gebrauch ihrer Sprache in Dort und Schrift, sowohl in ihren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, wie in der Presse und in öffentlichen Versammlungen. Den Angehörigen der Minderheit werden aus der Pflege ihrer Muttersprache und der Bräuche ihres Volkstumes sowohl im öffent­lichen wie im privaten Leben keine Nachteile erwachsen.

3. Das Recht der Angehörigen der Minderheit, sich zu Vereinigungen, auch zu solchen kul­tureller und wirtschaftlicher Art, zusammenzuschlie- hen, wird gewährleistet.

4. Die Minderheit darf Schulen in ihrer Muttersprache erhalten und errichten. Auf kirchlichem Gebiet wird den Angehörigen der Min­derheit die Pflege ihres religiösen Lebens in ihrer Muttersprache und die kirchliche Organisierung gewährt. In die bestehenden Beziehungen auf dem Gebiet des Bekenntnisses und der karitativen Betätigung wird nicht eingegriffen werden.

5. Die Angehörigen der Minderheit dürfen we­gen ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit in der Wahl ober bei der Ausübung eines Be­rufes oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht behindert oder benachteiligt werden. Sie genießen auf wirtschaftlichem Gebiet die glei­chen Rechte wie die Angehörigen des Staatsvolkes, insbesondere hinsichtlich des Besitzes oder Erwerbs von Grundstücken.

Die vorstehenden Grundsätze sollen in keiner Weise die Pflicht der Angehörigen der Minder­heit zur uneingeschränkten Loyalität gegenüber dem Staat, dem sie angehören, berüh­ren. Sie sind in dem Bestreben festgesetzt worden, der Minderheit gerechte Daseinsverhält­nis. s e und ein harmonisches Zusammen­leben mit dem Staatsvolk zu gewähr­leisten, was zur fortschreitenden Festigung des fteundnachbarlichen Verhältnisses zwischen Deutsch­land und Polen beitragen wird.

Zwei Konferenzen.

In Brüssel ist auf Anregung des Völkerbundes die Neunmächtekonferenz zusammengetre­ten, um sich mit dem Konflikt zwischen Japan und China zu befassen. Die Konferenz leitet ihre Voll­macht von den Beschlüssen der 1922 in Washington tagenden, an den Verhältnissen in Ostasien und im Pazifischen Ozean besonders interessierten Mächte her, die Souveränität, Unabhängigkeit und terri­toriale wie verwaltungsmäßige Unversehrtheit Chi­nas zu achten und für den Fall, daß eine Lage entstehen sollte, die die Durchführung dieses Paktes gefährde, in einen Gedankenaustausch darüber ein­zutreten. Der Neunmächtepakt gehörte zu dem poli­tischen System, mit dem man bemüht war, Japan, das die Bindung der angelsächsischen Mächte und Rußlands durch den Weltkrieg dazu benutzt hatte, seine Interessensphäre in Nordchina auszudehnen und sich auf der Schantung-Halbinsel festzusetzen, mit vereinter Kraft wieder zurückzudrücken. Das ge­schah einmal mit Hilfe des F l o 11 e n a b kom­me n s, das das Verhältnis der Flottenstärken zwischen den Vereinigten Staaten, England und Japan auf 5:5:3 festlegte, zum andern durch die Aufhebung des englisch-japanischen Bündnisver­trages, an dessen Stelle ein Viermächteab­kommen trat, in dem sich die Vereinigten Staa­ten, England, Japan und Frankreich ihren Besitz im Pazifischen Ozean gegenseitig garantierten, und schließlich durch das Neunmächteabkommen, dessen wesentliche Bestimmungen wir schon ange­führt haben. Der Name ist irreführend, denn zu den ursprünglich neun Mächten, die den Vertrag in Washington unterzeichnet hatten, den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Italien, Ja­pan, China, Holland, Belgien und Portugal, sind später noch Mexiko, Bolivien, Schweden, Norwegen, Dänemark und die britischen Dominions Kanada, Australien, Neuseeland, Indien und die Südafri­kanische Union hinzugekommen. Von diesen ist nur Japan in Brüssel nicht vertreten, wohl aber die Sowjetunion, obwohl sie nicht zu den Unter­zeichnermächten des Abkommens von Washington gehört, so daß dieNeunmächtekonferenz" in Wahr- Seit von 19 Mächten beschickt ist. Deutschland, das ebenso wie die Sowjetunion zur Teilnahme aufgefordert worden war, hat die Einladung ab- gelehnt, weil es einmal nicht zu den Unterzeich­nermächten des Abkommens von Washington ge­hört und zum andern in dem Genfer Ursprung der Konferenz eine Vorbelastung sah, die die Aussich­ten der Konferenz von vornherein auf das schwerste beeinträchtigen mußte.

Schon die Eröffnungssitzung hat die Berechti- gung der deutschen Bedenken erwiesen. Denn da Japan sich der Konferenz ferngehalten hat eben­falls mit der Begründung, daß es, da es nicht Mitglied des Völkerbundes fei, zu einer Institution kein Vertrauen haben könne, die vom Völkerbund angeregt worden sei mit einer bereits vorweg­genommenen moralischen Verurteilung der einen Partei im Ostasienkonflikt, so sah sich die Brüsseler Konferenz nun sehr schnell auf einem toten Punkt. Sie möchte anscheinend wenigstens in ihrer Mehr­heit früher gemachte Fehler vermeiden und sich nicht in die Rolle des Richters hineindrängen las­sen, der vom hohen Kothurn moralischer lieber- legenheit und Unantastbarkeit herab ein Urteil fällt, das der abwesendeAngeklagte" ungerührt bei­seite schiebt. Als Wortführer den schärfsten Ton­art ist auch in Brüssel natürlich wieder Litwinow- Finkelstein aufgetreten. Die Sowjetunion plädiert wie schon in Genf für eine gemeinsame Aktion im Sinne der sattsam bekannten Grundsätze einer kollektiven Friedenssicherung mit der Drohung von wirtschaftlichen oder gar militärischen Sanktionen im Hintergrund. Daß man in Brüssel aber gerade solche Anklänge an den noch in aller Erinnerung stehenden Fehlschlag des Kollektivitätsgedankens im Abessinienkonflikt um jeden Preis vermeiden möchte, ja daß man am liebsten den Ursprung der Konferenz, ihre peinlich einseitige Vorgeschichte in Genf ver­tuschen und daher jede Bezugnahme auf die Ent­schlüsse des Völkerbundes unterlassen möchte, geht schon aus der Eröffnungsrede des Vorsitzenden der Konferenz, des belgischen Außenministers S p a a f hervor, der als Ziel der Arbeiten der Konferenz sahein Werk der Verständigung und des Frie­dens ohne Voreingenommenheit und ohne Leiden­schaft unter Berücksichtigung aller berechtigten Inter­essen".

Daß auch der amerikanische Delegierte Norman Davis von einerfür beide Teile fairen und an­nehmbaren Grundlage" für die Losung des chine­sisch-japanischen Konflikts sprach, mag ein Anzeichen dafür sein, daß die hitzige Rede Roosevelts in Chikago zu Beginn des vorigen Monats, die offen­bar einen Kurswechsel der Vereinigten Staaten zu­gunsten einer Jnterventionspolitik in Ostasien propa­gandistisch oorbereiten sollte, in der amerikanischen Öffentlichkeit nicht den erhofften Widerhall ge­funden hat und daß das Staatsdepartement in Washington daher unter dem Druck der jedem außenpolitischen Engagement, das das Risiko kriege­rischer Verwicklungen in sich birgt, durchaus abge­neigten öffentlichen Meinung seinem Brüsseler Delegierten Vorsicht und Zurückhaltung als Marsch­route anempfohlen haben wird. Von England ist bekannt, daß es entschlossen ist, sich eng an der Seite des großen Bruders aus Amerika zu halten. Das hat Eden ja eben erst im Unterhaus in ge­radezu pathetischen Worten zum Ausdruck gebracht, und er hat sich auch in Brüssel bemüht, nicht wieder in die Rolle des Antreibers und Regisseurs zu fallen, die ihm und dem britischen-Ansehen bei der Genfer Sanktionsdebatte so schlecht bekommen ist. Italien, das machtpolitisch am Ostasienkonflikt direkt von allen in Brüssel vertretenen Großmächten