Nr. 260 Erstes Blatt
Samstag, 6. November 1957
187. Jahrgang
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schloß. So mar die Frage der Minderheiten nach der Entstehung des polnischen Staates, der Abtrennung eines Teiles von Oberschlesien, des Korridors und der Stellung Danzigs als Freistaat unter Völkerbundshoheit und polnischen Einfluß mehr eine Frage des deutschen Teiles in Polen als des polnischen Teiles in Deutschland, denn gegenüber der verschwindend kleinen polnischen Minderheit bei uns ist die Anzahl der unter polnischer Hoheit lebenden Deutschen bedeutend größer.
Als am 26. Januar 1934 das deutsch-polnische Abkommen geschlossen wurde, für das sich Marschall Pilsudski lebhaft eingesetzt hatte, konnte man hoffen, daß die vielfachen aus einem überspannten Chauvinismus heraus erfolgenden Angriffe und Bedrückungen gegen alles Deutsche in Polen der Vergangenheit angehören würden, denn der Nationalsozialismus hat alles getan, um der polnischen Minderheit in Deutschland gegenüber das Gefühl der beiderseitigen Achtung zu wecken. Aber wenn auch vor allem der polnische Außenminister Oberst Beck in der Außenpolitik durchaus dem Pilsudski-Kurs treu blieb und auf diesem Gebiete eine befriedigende Zusammenarbeit mit Deutschland Platz griff, so blieb doch die Tatsache bestehen, daß zahlreiche polnische Organisationen zur Bekämpfung des Deutschtums — wir erinnern hier nur an den Westmarken-Verern — nicht nur ihre Deutschenhetze fortsetzten, sondern auch Beamte wie der oberschlesische Woiwode Graszinski unoerhüllt die Bekämpfung des Deutschtums in Polen als ihre Hauptaufgabe betrachteten. Wir wollen nicht auf die einzelnen zum Teil recht schweren Fälle eingehen, die gerade in der letzten Zeit das Verhältnis Deutschlands zu Polen belastet haben, wir wollen auch nicht die polnische Presse für einzelne Vergehen gegen das Abkommen vom 26. Januar 1934 haftbar machen, aber Tatsache ist doch, daß gerade von der polnischen oppositionellen Presse gegenüber Deutschland und allem Deutschen ein Ton angeschlagen worden ist, der gewiß nicht zur Befriedung der beiden großen Nationen beitrug.
Dagegen ist kein einziger Fall nachweisbar, daß Deutschland mit ähnlichen Mitteln gearbeitet hätte. Im Gegenteil: Der Nationalsozialismus hat stets versucht, der polnischen Minderheit in Deutschland ihr Recht zuteil werden zu lassen, die Eröffnung einer polnischen höheren Lehranstalt in Marienwerder ist dafür der beste Beweis. Adolf Hitler hat wiederholt erklärt, daß es dem Nationalsozialismus vollkommen fern liegt, eine „Germanisierung" anderen Volkstums zu betreiben. Das nationalsozialistische Ideal ist auf der Kraft der eigenen Nation aufgebaut und daher auch von Achtung gegenüber anderem Volkstum erfüllt. Selbstverständliche Voraussetzung ist dabei immer, daß die Minderheiten sich gegenüber dem Staat und dem Staatsvolk loyal verhalten, wie es die Deutschen in Polen stets getan haben.
Politisch wird die Bedeutung der neuen Vereinbarungen darin bestehen, daß das deutsch-polnische Verhältnis durch nichts mehr beeinträchtigt werden kann, sofern sich auch die andere Seite streng an die Vereinbarungen und deren Sinn hält. Es ist zu hoffen, daß nach diesen Erklärungen auch in der polnischen Presse sich der Ton gegenüber Deutschland ändert. Auf die Praxis des Verkehrs kommt es entscheidend an. Im Interesse der Deutschen in Polen ist zu erwarten, daß eine Befriedung der Verhältnisse eintritt und das dieses Volkstum, dessen Staatstreue nicht bezweifelt werden kann, jetzt in den ungestörten Genuß seiner staatsbürgerlichen Rechte gelangt. So dürfen wir wohl hoffen, daß dieser Versuch, die deutsch-polnischen Beziehungen auch auf dem Gebiete der Minderheitenpolitik zu entgiften, von Erfolg getragen wird, denn beide Völker, das deutsche und das polnische Volk, können nur in friedlicher und verständnisvoller Nachbarschaft zur Herbeiführung eines europäischen Friedens beitragen. Die besonderen Verhältnisse in Danzig haben in den letzten zwei Jahren nie-
Heuer Erfolg direkter Verständigung
Vertreter des Bundes der Voten vom Führer empfangen.
Das deutsch-polnische Minderheitenabkommen.
Sicherung eines auf gegenseitiger Achtung des Volkstums gegründeten harmonischen Zusammenlebens zwischen Minderheit und Staatsvolk.
Aus Anlaß der heute veröffentlichten Erklärung der deutschen Regierung über die Behandlung der polnischen Minderheit in Deutschland empfing der Führer und Reichskanzler die Herren Dr. Jan Kaczmarek, Stefan Szczepaniak und Dr. Brunon von Openkowski als Vertreter des Bundes der Polen in Deutschland. Der Führer und Reichskanzler machte hierbei folgende Ausführungen: t
„Die übereinstimmende deutsch-polnische Erklärung über den Schuh der beiderseitigen Volksgruppen, die heute von beiden Ländern veröffentlicht wird, soll die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Völkern verbessern und festigen. Die praktische Ausführung der in dieser Erklärung enthaltenen Richtlinien kann wesentlich zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Das Bestreben der Reichsregierung geht dahin, das Zusammenleben der polnischen Volksgruppe mit dem deutschen Staatsvolk harmonisch und innerlich friedlich zu gestalten. Ich stelle fest, daß der Wille der Reichsregierung, jedem Reichsbürger Brot und Arbeit zu verschaffen, auch gegenüber den Angehörigen der polnischen Volksgruppe besteht und durch geführt ist. 3n der Zeit großer Arbeitslosigkeit und großer Entbehrungen, denen Angehörige der deutschen Volksgruppen in Europa noch vielfach ausgesetzt sind, nimmt die polnische Volksgruppe an dem wirtschaftlichen Aufstieg des Reiches in vollem Umfange teil. Gleiche Fortschritte sind in der kulturellen Betätigung der polnischen Volksgruppe gemacht worden, wie ihre vielseitigen organisatorischen Einrichtungen und neuerdings die Errichtung einer weiteren höheren polnischen Schule in Deutschland beweisen. Die Polen in Deutschland müssen aber stets dessen eingedenk sein, daß der Gewährung von Schutzrechlen die loyale Erfüllung der dem Staate zu leistenden Pflichten und der Gehorsam gegen die Gesetze gleichwertig gegenübertreten. Der Schuh der deutschen Volksgruppe in Polen, vor allem in ihrem Recht auf Arbeit und Verbleib auf ihrer angestammten Scholle wird auch zur Sicherung der polnischen Volksgruppen in Deutschland beifragen. Das hohe Ziel des Paktes, den ich seinerzeit mit dem großen polnischen Slaatschef Marschall Joseph Pilsudski geschlossen habe, wird durch diese gemeinsame deutsch-polnische Erklärung zur rNinderheitenfrage seiner Ver
wirklichung nähergerückt."
Der Hauptgeschäftsführer des Bundes der Polen in Deutschland Dr. Kacznrarek gab namens der in Deutschland lebenden Polen deren Dank und Freude über den Empfang und die Worte des Führers Ausdruck und versicherte den Führer und Reichskanzler der v o l l st e n L o y a l i t ä t der polnischen Volksgruppe gegenüber dem Reich und seinem großen Führer. Im Laufe der sich hieran anschließenden Unterhaltung machte der Führer davon Mitteilung, daß er die Freilassung einer Anzahl von in Haft befindlichen Angehörigen der polnischen Volksgruppe in Deutschland, die in ihrer politischen Betätigung mit den deutschen Gesetzen in Widerspruch geraten sind, angeordnet habe.
Empfang des polnischen Botschafters.
Der Führer und Reichskanzler empfing heute den polnischen Botschafter in Berlin, Herrn L i p s k i. In der Unterhaltung mit dem Botschafter gab der Führer und Reichskanzler seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß es gelungen sei, nunmehr auf dem für die deutsch-polnischen Beziehungen besonders bedeutungsvollen Gebiet der Minderheiten eine Einigung zu erzielen, wodurch der Beweis erbracht sei, daß die deutsch-polnische Erklärung vom 21.1.1934 und der darin vorgesehene Weg der unmittelbaren Verständi- gung sich nach wie vor bewähr e. Bei der Unterhaltung wurde zugleich festgestellt, daß die deutschpolnischen Beziehungen durch die Danziger Fragen nicht gestört werden sollen.
Danzig zur deutsch-polnischen ttebereinkunst.
D a n z i g, 6. Nov. (DNB. Funkspruch.) Amtlich wird mitgeteilt: Die Regierung der Freien Stadt Danzig begrüßt die von den Regierungen des Deutschen Reiches und der Republik Polen aufgestellten Grundsätze über die Behandlungen der Minderheiten als einen b e d e u - jtungsvollen Fortschritt auf dem Wege ; der Normalisierung der in früheren Jahren von so i starken Spannungen belasteten deutsch-polnischen ! Verhältnisse. Durch die in der Verlautbarung über 1 die Unterhaltung des Führers und Reichskanzlers mit dem polnischen Botschafter in Berlin enthaltene Feststellung zur Danziger Frage , ist zum Ausdruck gebracht worden, daß das durch die Politik der unmittelbaren Verständigung erreichte deutsch-polnische Verhältnis eine so umfassende Bedeutung besitzt, daß eine normale und den natürlichen Bedürfnissen der Danziger Bevölkerung entsprechende Entwicklung der Lage Danzigs die deutsch-polnischen Beziehungen nicht stören kann.
mals zu einer Störung des deutsch-polnischen Verhältnisses geführt und es ist anzunehmen, daß dies wird.
D. S.
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Die deutsch-polnischen Beziehungen haben seit der Errichtung des neuen polnischen Staates verschiedene Wandlungen durchgemacht. Die Geschichte Polens, die erfüllt ist von den Einflüssen deutscher Kultur, ebenso die Wirtschaftsbeziehungen 'beider Länder weisen auf eine enge Zusammenarbeit hin. Dazu tritt die Gemeinsamkeit gegenüber der bolschewistischen Gefahr, die im Jahre 1920 die Rote Armee bis vor die Tore Warschaus geführt hat. Andererseits fehlen zwischen Deutschland und Polen natürliche Grenzen; das beiderseitige Volkstum fällt nicht mit den Landesgrenzen zusammen. Die Gefahr der jungen Völker, ihren neuen Nationalismus auf Kosten der Minderheiten zu betätigen, war naturgemäß auch auf der polnischen Seite groß, so daß ein erheblicher Teil der Deutschen aus den früheren Provinzen Posen und Westpreußen abgewandert ist, während der verbliebene Rest, meist bodenständiger Grundbesitz und alteingesessener Mittelstand, schwer um seinen volklichen Bestand und um seine kulturelle Eigenart zu ringen hat. Auf dem deutschen Reichsgebiet handelt es sich dagegen um verhältnismäßig kleine polnische Dolks- teile, die von jeher in ihrer politischen und wirtschaftlichen Betätigung keinen drückenden Beschränkungen unterworfen waren. Aus diesen Verhältnissen ergab sich häufig eine Spannung, die für die Politik des Ostraumes manche Gefahren in sich
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Berlin, 5. Nov. (DNB.) Die deutsche Regierung und die polnische Regierung haben Anlaß ge- nommen, die L a.g e der deutschen Minderheit in Polen und der polnischen Minderheit in Deutschland zum Gegenstand einer freundschaftlichen Aussprache zu machen. Sie sind übereinstimmend der Ueberzeugung, daß die Behandlung dieser Minderheiten für die weitere Entwicklung der freundnachbarlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen von großer Bedeutung ist und daß in jedem der beiden Länder das Wohlergehen der Minderheit um so sicherer gewährleistet werden 4ann, wenn die Gewißheit besteht, daß in dem anderen Land nach den gleichenGrund- sätzen verfahren wird. Zu ihrer Genugtuung haben die beiden Regierungen deshalb feststellen können, daß jeder der beiden Staaten im Rahmen seiner Souveränität für die Behandlung der genannten Minderheiten nachstehende Grundsätze als maßgebend ansieht.
1. Die gegenseitige Achtung deutschen und polnischen Volkstumes verbietet von selbst jedenVersuch, die Minderheit zwangs- weise zu assimilieren, die Zugehörigkeit zur Minderheit in Frage zu stellen oder das Bekenntnis der Zugehörigkeit zur Minderheit zu behindern. Insbesondere wird auf die jugendlichen Angehörigen der Minderheit keinerlei Druck ausgeübt werden, um sie ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit zu entfremden.
2. Die Angehörigen der Minderheit haben das Recht auf freien Gebrauch ihrer Sprache in Dort und Schrift, sowohl in ihren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, wie in der Presse und in öffentlichen Versammlungen. Den Angehörigen der Minderheit werden aus der Pflege ihrer Muttersprache und der Bräuche ihres Volkstumes sowohl im öffentlichen wie im privaten Leben keine Nachteile erwachsen.
3. Das Recht der Angehörigen der Minderheit, sich zu Vereinigungen, auch zu solchen kultureller und wirtschaftlicher Art, zusammenzuschlie- hen, wird gewährleistet.
4. Die Minderheit darf Schulen in ihrer Muttersprache erhalten und errichten. Auf kirchlichem Gebiet wird den Angehörigen der Minderheit die Pflege ihres religiösen Lebens in ihrer Muttersprache und die kirchliche Organisierung gewährt. In die bestehenden Beziehungen auf dem Gebiet des Bekenntnisses und der karitativen Betätigung wird nicht eingegriffen werden.
5. Die Angehörigen der Minderheit dürfen wegen ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit in der Wahl ober bei der Ausübung eines Berufes oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht behindert oder benachteiligt werden. Sie genießen auf wirtschaftlichem Gebiet die gleichen Rechte wie die Angehörigen des Staatsvolkes, insbesondere hinsichtlich des Besitzes oder Erwerbs von Grundstücken.
Die vorstehenden Grundsätze sollen in keiner Weise die Pflicht der Angehörigen der Minderheit zur uneingeschränkten Loyalität gegenüber dem Staat, dem sie angehören, berühren. Sie sind in dem Bestreben festgesetzt worden, der Minderheit gerechte Daseinsverhältnis. s e und ein harmonisches Zusammenleben mit dem Staatsvolk zu gewährleisten, was zur fortschreitenden Festigung des fteundnachbarlichen Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen beitragen wird.
Zwei Konferenzen.
In Brüssel ist auf Anregung des Völkerbundes die Neunmächtekonferenz zusammengetreten, um sich mit dem Konflikt zwischen Japan und China zu befassen. Die Konferenz leitet ihre Vollmacht von den Beschlüssen der 1922 in Washington tagenden, an den Verhältnissen in Ostasien und im Pazifischen Ozean besonders interessierten Mächte her, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale wie verwaltungsmäßige Unversehrtheit Chinas zu achten und für den Fall, daß eine Lage entstehen sollte, die die Durchführung dieses Paktes gefährde, in einen Gedankenaustausch darüber einzutreten. Der Neunmächtepakt gehörte zu dem politischen System, mit dem man bemüht war, Japan, das die Bindung der angelsächsischen Mächte und Rußlands durch den Weltkrieg dazu benutzt hatte, seine Interessensphäre in Nordchina auszudehnen und sich auf der Schantung-Halbinsel festzusetzen, mit vereinter Kraft wieder zurückzudrücken. Das geschah einmal mit Hilfe des F l o 11 e n a b komme n s, das das Verhältnis der Flottenstärken zwischen den Vereinigten Staaten, England und Japan auf 5:5:3 festlegte, zum andern durch die Aufhebung des englisch-japanischen Bündnisvertrages, an dessen Stelle ein Viermächteabkommen trat, in dem sich die Vereinigten Staaten, England, Japan und Frankreich ihren Besitz im Pazifischen Ozean gegenseitig garantierten, und schließlich durch das Neunmächteabkommen, dessen wesentliche Bestimmungen wir schon angeführt haben. Der Name ist irreführend, denn zu den ursprünglich neun Mächten, die den Vertrag in Washington unterzeichnet hatten, den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, China, Holland, Belgien und Portugal, sind später noch Mexiko, Bolivien, Schweden, Norwegen, Dänemark und die britischen Dominions Kanada, Australien, Neuseeland, Indien und die Südafrikanische Union hinzugekommen. Von diesen ist nur Japan in Brüssel nicht vertreten, wohl aber die Sowjetunion, obwohl sie nicht zu den Unterzeichnermächten des Abkommens von Washington gehört, so daß die „Neunmächtekonferenz" in Wahr- Seit von 19 Mächten beschickt ist. Deutschland, das ebenso wie die Sowjetunion zur Teilnahme aufgefordert worden war, hat die Einladung ab- gelehnt, weil es einmal nicht zu den Unterzeichnermächten des Abkommens von Washington gehört und zum andern in dem Genfer Ursprung der Konferenz eine Vorbelastung sah, die die Aussichten der Konferenz von vornherein auf das schwerste beeinträchtigen mußte.
Schon die Eröffnungssitzung hat die Berechti- gung der deutschen Bedenken erwiesen. Denn da Japan sich der Konferenz ferngehalten hat ebenfalls mit der Begründung, daß es, da es nicht Mitglied des Völkerbundes fei, zu einer Institution kein Vertrauen haben könne, die vom Völkerbund angeregt worden sei mit einer bereits vorweggenommenen moralischen Verurteilung der einen Partei im Ostasienkonflikt, so sah sich die Brüsseler Konferenz nun sehr schnell auf einem toten Punkt. Sie möchte anscheinend wenigstens in ihrer Mehrheit früher gemachte Fehler vermeiden und sich nicht in die Rolle des Richters hineindrängen lassen, der vom hohen Kothurn moralischer lieber- legenheit und Unantastbarkeit herab ein Urteil fällt, das der abwesende „Angeklagte" ungerührt beiseite schiebt. Als Wortführer den schärfsten Tonart ist auch in Brüssel natürlich wieder Litwinow- Finkelstein aufgetreten. Die Sowjetunion plädiert wie schon in Genf für eine gemeinsame Aktion im Sinne der sattsam bekannten Grundsätze einer kollektiven Friedenssicherung mit der Drohung von wirtschaftlichen oder gar militärischen Sanktionen im Hintergrund. Daß man in Brüssel aber gerade solche Anklänge an den noch in aller Erinnerung stehenden Fehlschlag des Kollektivitätsgedankens im Abessinienkonflikt um jeden Preis vermeiden möchte, ja daß man am liebsten den Ursprung der Konferenz, ihre peinlich einseitige Vorgeschichte in Genf vertuschen und daher jede Bezugnahme auf die Entschlüsse des Völkerbundes unterlassen möchte, geht schon aus der Eröffnungsrede des Vorsitzenden der Konferenz, des belgischen Außenministers S p a a f hervor, der als Ziel der Arbeiten der Konferenz sah „ein Werk der Verständigung und des Friedens ohne Voreingenommenheit und ohne Leidenschaft unter Berücksichtigung aller berechtigten Interessen".
Daß auch der amerikanische Delegierte Norman Davis von einer „für beide Teile fairen und annehmbaren Grundlage" für die Losung des chinesisch-japanischen Konflikts sprach, mag ein Anzeichen dafür sein, daß die hitzige Rede Roosevelts in Chikago zu Beginn des vorigen Monats, die offenbar einen Kurswechsel der Vereinigten Staaten zugunsten einer Jnterventionspolitik in Ostasien propagandistisch oorbereiten sollte, in der amerikanischen Öffentlichkeit nicht den erhofften Widerhall gefunden hat und daß das Staatsdepartement in Washington daher unter dem Druck der jedem außenpolitischen Engagement, das das Risiko kriegerischer Verwicklungen in sich birgt, durchaus abgeneigten öffentlichen Meinung seinem Brüsseler Delegierten Vorsicht und Zurückhaltung als Marschroute anempfohlen haben wird. Von England ist bekannt, daß es entschlossen ist, sich eng an der Seite des großen Bruders aus Amerika zu halten. Das hat Eden ja eben erst im Unterhaus in geradezu pathetischen Worten zum Ausdruck gebracht, und er hat sich auch in Brüssel bemüht, nicht wieder in die Rolle des Antreibers und Regisseurs zu fallen, die ihm und dem britischen-Ansehen bei der Genfer Sanktionsdebatte so schlecht bekommen ist. Italien, das machtpolitisch am Ostasienkonflikt direkt von allen in Brüssel vertretenen Großmächten


