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fpielvereinlgmig 1900: 8.10 Uhr Abfahrt ab ahnhof zum Jagdhaus Hubertus.

Sladttheater Gießen.

Aus dem Stadttheaterbüro wird uns geschrieben: Heute abend findet die Erstaufführung des neuen LustspielsDie Kleider meiner Frau" von Walde­mar Frank statt. Das Lustspiel wurde vor kurzer Zeit in Hamburg uraufgeführt. Die Uraufführung hatte einen durchschlagenden Heiterkeitserfolg. Spiel­leitung Hermann Schultze-Griesheim. Büh- nenbilo Karl Löffler. 30. Vorstellung der Mittwoch- Miete. Anfang 19.30 Uhr, Ende 22 Uhr.

Hebermorgen singt Schlusnus in Gießen.

Große, menschlich wahre und tiefe Kunst entbietet Kammersänger Heinrich S ch l u s n u s gelegentlich feines übermorgen, Freitag, in der Neuen Aula der Universität stattfindenden Liederabends. Pro­gramm: Schumann, Beethoven, Trunk, Pfitzner Und Wolf. Am Flügel: Sebastian Peschko (Berlin). Keine Ruhestörungen durch Musizieren!

Die Polizeidirektion weist darauf hin, daß an­haltendes Musizieren, insbesondere Klavierspielen, Spielenlasien von mechanischen Musikapparaten (Grammophonen, Radiolautsprecher u. dgl.) im Freien oder bei offenen Fenstern meist eine erheb­liche Belästigung der Nachbarschaft bildet und häu­fig den Tatbestand des § 360, Ziffer II des Reichs­strafgesetzbuches (ungebührliche Erregung ruhe­störenden Lärms oder Verübung groben Unfugs) erfüllt. Die Polizeibeamten sind angewiesen, da­gegen einzuschreiten.

Ausklopfen von Teppichen und Dett- werk nicht nach der Straße zu.

Das Auslegen von Betten und Teppichen usw. nach der Straße ist nicht gestattet. Bei der Polizei­direktion eingegangene Beschwerden veranlassen diese Behörde, die Bevölkerung nochmals auf die bestehenden Bestimmungen mit dem Hinweis auf­merksam zu machen, daß die Polizeibeamten an­gewiesen sind, gegen diejenigen Personen vorzu­gehen, die gegen das Verbot verstoßen.

Strafbare Verunreinigung des Lahnwassers.

Die Polizeidirektion hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß vorsätzliche und fahrlässige Verun­reinigung des Lahnwassers strafbar ist. Das Wer­fen von Unkraut, Kadavern und Gegenständen, so­wie das Gießen von verunreinigenden Flüssigkeiten aller Art in die Lahn stellt also eine strafbare Ver­unreinigung des Flußwassers dar. Die Polizei- und Feldschutzbeamten werden in der Folge auf die Verunreinigung des Lahnwassers ein besonderes Augenmerk richten und vorkommendenfalls unnach­sichtlich Anzeige erstatten.

Gegen die Verunreinigung der Straßen.

In letzter Zeit rourbe wiederholt die Wahrneh­mung gemacht, daß die Straßen der Stadt durch Wegwerfen von Gegenständen, wie Papier, Obst­reste, Fahrscheine, Zigarettenschachteln usw. ver­unreinigt werden. Nach § 7 der Polizeiverordnung betr. die Reinigung der Straßen und das Wegschaf­fen des Mülls in der Stadt Gießen vom 15.4. 1929 ist jede Verunreinigung der öffentlichen Straßen und Plätze, insbesondere auch durch Fuhrleute beim Fahren von Bauschutt, Dung, Sand, Lehm, Heu, Stroh, Kohlen, Erde und anderem losen Material verboten. Durch das Wegwerfen der obengenannten Gegenstände ist schon mancher Verkehrsunfall ent­standen. Diese Straßenverunreinigungen sind eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem die Straße be­nutzenden Publikum. Die Polizeidirektion Gießen hat nochmals ihre Schutzpolizeibeamten angewiesen, jeden Zuwiderhandelnden unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

Fahrzeuge der Feuerwehr und Polizei haben Vorrechte.

Es besteht Veranlassung, daraus hinzuweisen, daß den Fahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und Ret­tungsanstalten (Rotes Kreuz) Platz zu machen ist.

Die neue Reichsstraßenverkehrsordnung bestimmt in dieser Beziehung folgendes: Fahrzeuge, die zur Erfüllung ihrer öffentlichen oder dem gemeinen Wohl dienenden Aufaaben frei Bahn brauchen und als solche kenntlich sind (Wegerechtsfahrzeuge), ist Platz zu machen. Wegerechtsfahrzeuge sind u. a.

27000 mangelhasi adressierte Dries' sendungen in Gießen.

7000 Stück waren unzustellbar.

Es ist schon oft, auch in den Spalten desGie­ßener Anzeigers", betont worden, daß bei der An­schrift auf den Postsendungen stets alle Angaben zur genauen Feststellung des Empfängers sorgfäl­tig zu machen sind, ebenso die Angabe über den Absender nicht vergessen werden darf. Leider sind diese Ermahnungen vielfach unbeachtet geblieben, und bedauerlicherweise finden sie täglich immer wieder bei vielen Volksgenossen nicht das Maß von Beherzigung, das nicht nur wegen eines schnel­len und reibungslosen Postbetriebes, sondern auch unter dem Jnteressengesichtspunkt des Empfängers bzw. des Absenders der Sendungen wünschenswert ist. Wie sehr in dieser Hinsicht noch gesündigt wird und welche großen Nachteile daraus entstehen, zeigt deutlich die nachstehende Zuschrift des P o st - amtes Gießen an uns, die von allen Lesern beherzigt und als eine ernste Mahnung angesehen werden sollte.

3m Laufe eines Jahres gingen in Gießen 27 000 mangelhaft beanfchrifteke Brieffenbungen ein. Wenn davon auch 20 000 Stück durch Nachschlagen im Adreßbuch ode^ durch Rück- fragen ufw. untergebracht werden konnten, fo blieben immer noch 7000 Stück unzustellbar und mußten zurückgesandt werden.

Durch die notwendigen Ermittlungen ist zudem ein großer Teil der untergebrachten mangelhaft bean- schrifteten Briefsendungen verzögert zugestellt wor­den, weil die Nachforschungen bis zum Abgang der Zusteller nicht beendet waren.

Durch die Nachforschungen entstehen. der Post beträchtliche unwirtschaftliche Mehrarbeiten und Kosten, die beim Gießener Postamt jährlich 300 Mk. betragen.

Bei einigem guten Willen läßt sich dem Hebel­stand leicht abhelfen. Jeder Bolksgenosse kann dies ohne weiteres, wenn er bei Postsendungen stets die Wohnung des Empfängers nach Straße, Hausnummer, Gebäudeteil, Stockwerk und bei Sendungen nach Städten mit mehreren Zu- stellpoftanftalten dazu noch die Nummer der Zustellpostanstalt angibt.

Wie die Geschäfte Karteien über die genauen An­schriften ihrer Kunden führen, so sollte sich jeder, statt sich auf sein Gedächtnis zu verlassen, ein ähn­liches Verzeichnis mit den Anschriften der Personen anlegen, mit denen er im Briefwechsel steht.

Zur richtigen und vollständigen Anschrift und da­mit zur richtigen und unverzögerten Ueberkunft der für ihn eingehenden Postsendungen kann außerdem jedermann viel beitragen, wenn er bei seinen aus­gehenden Postsendungen sowohl auf den Schreiben, Rechnungen usw. als auch auf den Umschlägen außer seinem deutlich vermerkten Namen stets den Ort, die Straße und Hausnummer und bei größeren Städten die Nummer der Zustellpostanstalt angibt.

Ohne vollständige Absenderangabe sollte über­haupt keine Postsendung eingeliefert werden, damit sie wenigstens dem Absender zurückgegeben werden kann, wenn die Zustellung an den Emp­fänger aus irgendeinem Grunde nicht möglich ist.

rote Feuerwehrwagen, feldgraue oder buntfarbige Fahrzeuge der Wehrmacht, Mannschaftswagen der Polizei, Rettungswagen (Rote-Kreuz-Wagen), Stra­ßenreinigungsmaschinen und dergleichen. Andere Fahrzeuge sind als Wegerechtsfahrzeuge nur dann anzusehen, wenn sie durch amtlich ausgegebene oder zugelassene Schilder und Schallzeichen (Glocke oder Hupe mit einer Folge verschiedener hoher Töne) als solche kenntlich gemacht sind.

Es wird erwartet, daß alle Verkehrsteilnehmer den Wegerechtsfahrzeugen frühzeitig Platz machen. Diejenigen, die sich an diese Regelung nicht halten wollen, haben mit ihrer Bestrafung zu rechnen.

Kraftfahrer und Radfahrer meidet den Alkohol!

Mit dem Frühjahr beginnen auch wieder die Volksfeste und Vergnügungen in allen Gegenden des Reiches. Die zunehmende Motorisierung und der zunehmende Radfahrverkehr bringen es mit sich, daß an derartigen Veranstaltungen auch viele Kraftfahrer und Radfahrer teilnehmen.

Feiern und Feste sind mit Genuß von Alkohol verbunden, und niemand wird frohen Menschen das verwehren wollen. Den Kraftfahrern und Rad­fahrern aber, die solche Feste feiern, obliegt eine schwere Verantwortung. Es ist erwiesen, daß schon geringe Mengen von Alkohol die Fahrsicherheit be­einträchtigen. Kraftfahrer und Radfahrer, die in an­getrunkenem oder gar betrunkenem Zustande mit ihren Fahrzeugen fahren, gefährden sich und. ihre Mitmenschen. Wenn Fahrzeugführer nicht mehr zur sicheren Führung ihres Fahrzeuges in der Lage sind, mögen sie das Fahrzeug an Ort und Stelle lassen und es später abholen.

Die Polizeibeamten sind angewiesen, unnachsicht- lich durchzugreifen, wenn betrunkene Kraftfahrer am Steuer von Kraftfahrzeugen, oder betrunkene Radfahrer auf Fahrrädern betroffen werden. Strenge Bestrafung, die Entziehung des Führer­scheines, Untersagung der Führung von Fahrrädern und die polizeiliche Sicherstellung des Fahrzeuges droht diesen Fahrzeugführern.

Sanitätertag in Gießen.

Am nächsten Sonntag, 9. Mai, findet in Gießen eine Tagung sämtlicher Sanitätseinheiten des Deut­schen Roten Kreuzes unter Zuziehung der Sama­riterinnen vom Deutschen Roten Kreuz aus dem Kreise Gießen in Gießen statt. Vormittags wird ein lehrreicher Film gezeigt, anschließend wird vor

dem Gebäude der Universität ein Vorbeimarsch der Sanitätseinheiten vor dem Vorsitzenden des Hes­sischen Landesmännervereins vom Roten Kreuz, Staatsrat Reiner, stattfinden. Am Nachmittag wird sich eine große Geländeübung aller Sanitäts­einheiten auf dem Trieb in der Nähe des Eulen­kopfs anschließen.

7lSV., Ortsgruppe Gießen-Ost.

Befr.: Lebensmittel-Opferring.

Die Sammlung wird Dienstag, 4., und Mittwoch, 5. Mai, von der NS.-Frauenschaft durchgeführt. Die Mitglieder wollen die Pfundpäckchen bereithalten und die Mitgliedskarte zur Eintragung vorlegen. Der Inhalt der Päckchen ist außen sichtbar anzu­geben.

7lSV., Ortsgruppe Mitte.

Befr. Pfundfammlung.

Am Mittwoch, 5. Mai, werden die Spenden (Pfundsammlung) durch die NS.-Frauenschaft ein« gesammelt. Die Hausfrauen werden gebeten, den Inhalt der Päckchen auf der Umhüllung kenntlich zu machen und die Mitgliedskarten zur Quittungs­einzeichnung bereitzuhalten.

die deutsche Arbeitsfront

9.=6emcinf(haft,straft durch freuö

Wanderungen am Donnerstag, 6. Mai (hirnrnelfahrlstag).

Gießen, Wiesenweg, Wieseck, Hangelstein, Daub- ringen, Staufenberg, Ruttershausen, Wißmar, Glei­berg, Gießen. Treffpunkt: 7 Uhr Amtsgericht.

Gießen, Heuchelheim, Kinzenbach, Atzbacher Wald, Himberg, Vetzberg, Gleiberg, Gießen. Treffpunkt: 8.30 Uhr -Lahnbrücke.

GießenKatzenfurth (Bahnfahrt), Katzenfurth, Greifenstein, Waldhof Elgershausen, Dianaburg, Heisterberg, Leun, Bahnhof BraunfelsGießen. Treffpunkt: 6.30 Uhr Bahnhof Gießen.

Gießener Wochenmarktpreife.

* Gießen, 5. Mai. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, Vi kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Landbutter 1,42 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, deutsche, Klasse S 11, Klasse A 10H, Klasse B 10, Klasse C

OK Klasse D 0, ungezeichnete 8, Enteneier 10 bis 11* Wirsing, kg 15 bis 20, Weißkraut 12 bis 15, Rotkraut 15 bis 18, gelbe Rüben 20 bis 25, rote Rüben 10 bis 12, Spinat 25 bis 30, Römischkohl 12 bis 15, Spargel 90 Pf. bis 1,10 Mark, Unter» kohlrabi 8 bis 10 Pf., Tomaten 50 bis 60, Zwiebeln 10 bis 15, Meerrettich 30 bis 40, Schwarzwurzeln 25 bis 30, Rhabarber 15 bis 18, Kartoffeln, alte, kg 5 Pf., 5 kg 46 Pf., 50 kg 3,80 bis 3,95 Mark, neue, Vi kg 25 Pf., Aepfel 40 bis 60, Zwetschenhonig 45 Pf., Hähne 1 bis 1,10 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1 Mark, Salat, das Stück 20 bis 30 Pf., Salatgurken 60 bis 65, Oberkohlrabi, neue, 15, Sellerie 10 bis 30, Rettich, neue, das Bündel 20 bis 30, Radieschen, das Bündel 10 bis 15 Pf.

Gin Zmpfgegner verurteilt.

Verhandlung vor dem Amtsgericht Gießen.

Der H. P. aus Beuern war durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen zu einer Haftstrafe von drei­mal zwei Tagen verurteilt worden, weil er im Januar und Februar 1937 seine drei Kinder nicht impfen ließ. Er legte hiergegen Einspruch ein mit der Begründung, daß er Jmpfgegner aus lieber« zeuguna sei und auf dem Standpunkt stehe, daß seinen Kindern durch die Impfung dauernde Schä-

RUHL SeHersweg Nr. 67 I

adio Telephon Nr. 3170 I

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digungen zu gefügt werden könnten. Das Gericht konnte diese Begründung des Angeklagten aber nicht gutheißen und verurteilte ihn zur gleichen Strafe, wie im Strafbefehl. Wenn er auch schon früher bei der erstmaligen Nichtimpfung bestraft worden war, so hindert.das nach dem Gesetz nicht, daß eine wie­derholte Bestrafung eintritt. Das Gesetz ist nicht dazu da, daß der einzelne glaubt, sich darüber hin­wegsetzen zu können, sondern es ist zum Wohle der Allgemeinheit erlassen worden, nach dem sich jeder zu richten hat.

Auf dem Bahnsteig schwer verunglückt.

Im Gießener Bahnhof ereignete sich am gestrigen Dienstag gegen 12 Uhr auf dem Bahnsteig 6 ein schwerer Unglücksfall, der auf eigene Unvorsichtig« feit des Verunglückten zurückzuführen ist. Als ein Personenzug aus Richtung Betzdorf in den Bahnhof einfuhr, stellte sich der 22 Jahre alte Paul Kirch« Höfer aus Biersdorf bei Betzdorf so dicht an den Rand des Bahnsteiges 6, daß die Lokomotive den jungen Mann erfaßte und mit großer Wucht zur Seite schleuderte. Kirchhof er befand sich auf der Reise von Naumburg nach seinem Heimatorte und hatte hier umsteigen müssen. Durch den wuch­tigen Stoß von der Lokomotive erlitt der junge Mann schwere innere Verletzungen, die seine so­fortige Ueberführung in die Chirurgische Klinik er­forderlich machten. Hier liegt er in sehr ernstem Zustande darnieder.

*

** Maienblasen am heutigen Mittwoch ab 19 Uhr vom Turm der Stadtkirche. Vortrags­folge: 1. ChoralEin feste Burg ist unser Gott", Wittenberg 1529; 2. Abendchor ausDas Nacht­lager von Granada" von Conradin Kreutzer; 3. VolksliedDrauß' ist alles so prächtig" von Fr. Silcher. Das nächste Maienblasen findet am kommenden Samstag wieder auf dem Turme der Johanneskirche statt.

** Die Gießener Museen Oberhessi« sches Museum und Museum für Völkerkunde sind am morgigen Himmelfahrtstag von 11 bis 13 Uhr zur Besichtigung geöffnet.

** B e i der Arbeit verunglückt. Am gestrigen Dienstagnachmittag verunglückte in dem Gailfchen Ziegeleibetrieb beim Versetzen von Gleisen der Förderbahn der Arbeiter V i e h m a n n aus Atzbach dadurch, daß er unter einen umfallenden Kippwagen geriet. Der bedauernswerte Mann mußte mit einem Oberschenkelbruch der Klinik zuge­führt werden.

LPD. Vorsicht mit Schlüsselblumen. Unter den Frühlingsblumen erfreut sich die wegen ihres Blütenreichtums und ihrer Farbenschönheit als Schmuck- und Zierpflanze bekannteBecherprimel" besonderer Beliebtheit. Bei ihrer Behandlung ist aber eine gewisse Vorsicht und Reinlichkeite geboten, da bei vielen Menschen die unvorsichtige Berührung ihrer Blätter und Blütenstiele leicht Hautreizungen und sogar Entzündungen hervorrüst, die unter Um-

Skandal um Dr.Vandergruen Roman von Hans Hirthammer.

Copyright by Verlag Oskar Meister, Werdau i. S.

33. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)

Er beginnt nach seiner Schwester zu suchen, ruft ihren Namen.

Nicht zu Hause? Wird wohl eben eine Besor­gung machen!

Mit dem köstlichen Gefühl der wiedergewonne­nen Freiheit wandelt Stefan Vandergruen durchs Haus.

Und kommt dabei auch ins Fremdenzimmer.

Ueber der Stuhllehne hängt ein Kleid, unter dem Schrank stehen zwei Paar Schuhe, auf dem Tisch liegt ein aufgeschlagenes Buch.

Es ist toll, denkt Stefan, richtig eingenistet hat sie sich, und meine törichte Schwester hat sich alles ge­fallen lassen.

Er greift nach dem Buch. Ein Band Novellen von Storm! Hm, er hatte eher Stuart Webbs ver­mutet.

Zwischen den Seiten des Buches steckt ein Zettel. Marias Handschrift...?

Als er die Mitteilung gelesen hat, wird ihm doch ein klein wenig unbehaglich. Wie denn? So ver­traut also waren die beiden, daß Maria keine Be­denken hat, die andere allein im Hause zu lassen und sogar die Nacht auswärts zu verbringen?

Diese Sorglosigkeit fremden Menschen gegenüber ist der Schwester nun einmal nicht auszutreiben.

Beim weiteren Umhersehen entdeckt er Gischs Kof­fer oben auf dem Schrank. Er nimmt ihn herab und öffnet ihn.

Zu albern, einfach alles hier liegen zu lassen! Sie hätte doch sagen können, daß sich ihre Sachen im Haus befinden!

Er schlägt das Bett zurück, da liegt ihr Schlaf­anzug, ein zartes, blauseidenes Etwas, ordentlich zusammengelegt. Ein frischer Pust schlägt ihm ent­gegen, der Duft guter Seife und sonnengebräunter Haut.

Er muß sich auf das Bett hinsetzen, so packt es ihn, eine plötzliche Schwäche überkommt ihn; ist es die Ahnung, daß er an dem jungen Kinde ein furchtbares Unrecht begangen hat?

Stefan beginnt hastig in ihrem Koffer zu wühlen, vielleicht findet sich irgendein Beweis für ihre Schuld.

Nein, da ist nichts, was sie hätte belasten können. Dafür aber entdeckt er etwa anderes, etwas, das feine Verwirrung und Unsicherheit noch weiter fiel» gert. In einem alten Briefumschlag steckt ein Bild von ihm, eine vor mehreren Jahren angefertigte Liebhaberaufnahme (ziemlich schlecht), er weiß, daß Maria das Bildchen aufbewahrt hatte.

Warum hat Maria ihr dieses Bild geschenkt? Bat sie darum?

Und warum wollte sie's haben?

Eine heftige Bewegung erschüttert den Mann. Er läßt sich ins Kissen zurücksinken und starrt an die Decke empor.

Nun ist ihr Duft stärker um ihn, und plötzlich kommt ihm beklemmend zum Bewußtsein, daß sie auf eben dem Kissen geruht hat in dieser Nacht, mit entspannten Zügen, müde von ihrer Tagesarbeit, hingegeben dem Schlummer, ohne Ahnung dessen, was der kommende Tag an Bitterem ihr bringen würde.

Er wendet den Kopf und birgt sein Gesicht in den Kissen. Wie eine zarte Liebkosung empfindet er die Kühle des Leinens.

Warum hast du es nicht gesagt, Mädchen, wenn ich dir Unrecht tat?"

Eine trockene, schmerzhafte Erschütterung durch­wühlt ihn. Hatte er hier etwas zertreten und vernichet, das ihm ein köstliches Geschenk hätte wer- den können?

Ganz lebendig ist ihm auf einmal jener Vormit­tag, da sie ihm gegenübersaß, anzuschauen wie ein holder Traum. Jedes ihrer Worte, jede ihrer Be­wegungen fällt ihm wieder ein, ist lebendig da, daß er die Hände ausstrecken und dies junge Leben an sich nehmen möchte.

Stefan Vandergruen springt auf, es ist nicht mehr zu ertragen, er braucht Gewißheit, welch ein Dä­mon hat ihn genarrt, daß er ohne Schuldbeweis einen Menschen von sich stieß?

Er eilt nach unten, stürzt aus dem Hause, fast

hätte er vergessen, es abzuschließen, er rennt in die Garage hinüber.

Und wenige Minuten später jagt fein Wagen nach Charlottenburg.

In Moabit, nahe dem Kriminalgericht, fährt ihm ein Lastwagen in die Flanke. Die Sache geht noch glimpflich ab, ein verbeultes Schutzblech, ein paar Schrammen und eine zerbrochene Fensterscheibe, aber dank einem sehr gewissenhaften Sicherheits­beamten verliert er eine Menge Zeit, fast eine halbe Stunde. Er will die Schuld auf sich nehmen, obwohl er vorschriftsmäßig gefahren ist, nur um rasch weiterzukommen. Aber der Beamte läßt sich darauf nicht ein. Der wirkliche Vorgang muß ge­nauestens festgestellt und zu Protokoll genommen werden, da ist nichts zu machen.

Stefan ist nahe daran, aus der Haut zu fahren, freilich wäre er auf die Art auch nicht schneller nach Charlottenburg gekommen.

Und bann hält sein Wagen endlich in der Olbera» straße. Nun weiß Stefan Vandergruen weder das Stockwerk noch den Namen der Wirtin und muß nacheinander sämtliche Wohnungstüren abklopfen.

Eine alte Frau im dritten Stock kann ihm end­lich Bescheid geben.

Eine Treppe links? Da scheint aber nie­mand zu Hause zu sein! Ich habe schon ge­klingelt."

Na, bet weeß ick ja nu nid)!" murmelte die Alte unb schiebt die Tür zu.

Stefan eilt mieber nach unten und läutet Sturm.

Nichts!

Er lehnt die Stirn an die Tür, (Stauen packt ihn plötzlich an. Könnte es sein, daß das Mädel--?

Nein, nein, das tut sie nicht, dafür ist sie zu ge­sund, zu gläubig dem Leben verbunden.

Dann sieht er das Nutzlose seines Wartens ein, kehrt auf die Straße zurück unb fetzt sich ins Auto.

Und dort wartet er, bis die Nacht hereingebro­chen ist.

Gisch Amelung bleibt unsichtbar.

Schließlich zieht er sein Notizbuch heraus, schreibt:

.Fräulein Amelung. verzeihen Sie mir, ich habe mich heute bodenlos häßlich gegen Sie be­nommen. Bitte, kommen Sie, wenn Sie diese Zeilen gelesen haben, sofort zu mir. Ich werde nicht eher beruhigt sein, bis ich mit Ihnen ge­sprochen habe. Ihr Stefan Vandergruen.

Diese Mitteilung steckt er durch den Briefschlitz von Frau Bürkleins Wohnungstür.

Dann kehrt er nach Hause zurück.

22.

Gisch ist zunächst planlos dahingelaufen, eine Gehetzte, vernichtet und geschändet.

Sie setzt ihre Füße, ohne^auf den Weg zu achten, einer Nachtwandlerin gleich. Da sie weder einen Hut noch eine Handtasche trägt, erregt sie einiges Aufsehen. Leute bleiben stehen und schauen nach ihr um.

Die Straßenlaternen und Lichtreklamen flammen auf. Gisch merkt es kaum.

SlUes ist zerstört, ihr Herz ist grausam verhöhnt, ihre erwachende Liebe in den Schmutz getreten.

Was soll sie noch? Hat es noch einen Zweck, sich weiter abzurackem, Geld zu verdienen, zu essen und zu trinken?

Wozu, wozu?

Sie bleibt da unb dort vor einem Schaufenster stehen, blickt die Waren an unb wüßte doch her­nach nicht zu sagen, was sie gesehen hat.

Langsam nur erwacht sie aus ihrer Starre. Die Geschäfte haben längst geschlossen, der Feierabend- verkehr beginnt zu verebben.

Gisch entflieht dem Kreis, in dessen Strudel sie mehrere Stunden lang getrieben hat, und pilgert dem Westen zu.

So wiederholt sich alles. Wieder ist sie ohne Geld, wieder will sie nach Hause. Aber diesmal ist es viel schlimmer, denn sie hat Angst vor ihrer Stube. Wenn wenn dort die Polizei wartet? Es kann ja möglich sein, daß er sich nicht damit begnügte, sie fortzujagen, daß er es für not­wendig hielt, die Behörden zu unterrichten.

Aber die Sehnsucht, zur Ruhe zu kommen und im Schlaf das Furchtbare für eine Nacht lang zu vergessen, ist schließlich stärker als ihre Angst.

Sie trifft gleichzeitig mit Frau Bürklein an der Haustür ein. Frau Bürklein war den Nachmittag über zum Kaffeeklatsch bei einer Freundin und ist dann ins Kino gegangen.

Welch ein Glück, daß ich Sie gerade treffe!" gesteht Gisch ein.Ich habe keine Schlüssel mit und hätte Sie aus dem Schlaf klingeln müssen."

(Fortsetzung folgt!)