Ausgabe 
3.5.1937
 
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Edleres und Schöneres, als seine Kraft den Be­strebungen der Heimatvereine zur Verfügung zu stellen.

Anschließend an die Hauptversammlung fand eine Familienzusammenkunft statt. Neben musikalischen Darbietungen der Kapelle Bender erfreute der Ge­sangverein Hausen unter Leitung von Chormeister Otto Bender (Watzenborn-Steinberg) durch den Dortrag von Heimat- und Volksliedern. Heimat­dichter Heß (Leihgestern) und dessen Tochter war­teten mit beifällig aufgenommenen Dialektvorträgen auf. Im übrigen trugen gemeinsame Lieder und sonstige Darbietungen wesentlich zur Verschönerung der Veranstaltung bei.

Kleine Strafkammer Gießen.

Wegen groben Unfugs hatte der Ludwig Boos aus Lauterbach eine Haftstrafe von zwei Wochen erhalten, weil er anläßlich der Beerdi­gung eines Blockleiters die vor dem Trauerzug her- getragene Ortsgruppenfahne nicht gegrüßt hatte, obwohl er schon von weitem den Trauerzug hatte kommen sehen. Um nicht die Fahne grüßen zu müssen, hatte er sich herumgedreht und dem Zug den Rücken zugekehrt. Als ehemaliger SPD.-Mann hat er scheinbar bis heute noch nicht gelernt, den Hoheitszeichen der Partei die notwendige Achtung und Ehrerbietung zu zollen. Wie der erstinstanzliche Richter betont hatte, gehörte dem Angeklagten eigentlich eine viel höhere Strafe, leider aber gibt das Gesetz keine andere Möglichkeit. Seine ein­gelegte Berufung mußte unter Kostenbelaftung zu­rückgewiesen werden.

Der A. M. F. hatte einem Arbeitsdienstkamera­den zwei Schachteln Zigaretten weggenommen. Von dem Amtsrichter war er in erster Instanz wegen Diebstahls bestraft worden. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft zugunsten des Ange­klagten Berufung eingelegt, da die Tat des Ange­klagten nur als Mundraub gewertet werden könne. Auch das Berufungsgericht erblickte das Vergehen des Angeklagten Nicht als so schlimm und verurteilte ihn wegen Mundraubs unter Aufhebung des erst­instanzlichen Urteils zu einer Geldstrafe von 10. R M., die im Uneinbringkichkeitsfalle mit 2 Tagen Haft zu verbüßen sind.

Wegen Übertretung der Reichsstraßenverkehrs­ordnung war der F. Z. aus Büdingen von dem Amtsgericht Büdingen zu einer Geldstrafe von 4 0. R M. verurteilt worden. Er hatte als Fah­rer eines Personenkraftwagens die Vorschriften der Reichsstraßenoerkehrsordnung außer acht gelassen und dadurch in Selters einen Verkehrsunfall Her­tz ei geführt, wobei eine in einem anderen Auto sitzettde Frau verletzt worden war. Die Berufungs­verhandlung' ergab im Wesentlichen dasselbe tat­sächliche Ergebnis, wie in erster Instanz. Die ein­gelegte Berufung mußte daher unter Kosten­belastung zurückgewresen werden.

Der O. R. aus Gießen war von dem Amtsgericht in Gießen wegen groben Unfugs zu einer Haft- strafe von 5 Tagen verurteilt worden, weil er in der Nacht vom 7./8. November 1936 mit einem anderen in einem HaufeAn der Kläranlage" laut gesungen und Spektakel gemacht und diesen Unfug auch noch auf der Straße fortgesetzt haben sollte. Die Bewohner des Hauses und der Straße waren dadurch erheblich in ihrer Nachtruhe gestört wor­den. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Be­rufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, daß er an dem Unfug beteiligt gewefen war. Das Gericht hob daher das Urteil erster Instanz auf und sprach den Angeklagten frei.

Amtsgericht Gießen.

Vor dem Amtsgericht hatte sich der F. W. aus Krofdorf wegen Körperverletzung und Uebertretung der Reichsftraßen-Verkehrsordnung zu verantworten. Er fuhr mit einem beladenen Lastkraftwagen im

angetrunkenen Zustand am 18. Januar 1937 die Licher Straße hinunter und hatte, bedingt durch ge­nossenen Alkohol, die Gewalt über sein Fahrzeug verloren. Da er auch noch zu schnell fuhr, verschob sich die Ladung des Lastkraftwagens. Er fuhr von der linken auf die rechte Straßenseite, dann auf den Bürgersteig, landete schließlich an einem Baum und kam mit seinem Wagen vor der Straßenbahn zum Stehen. Vorher batte er ein vorübergehendes Mäd­chen gestreift, so daß dieses zu Fall kam und verletzt wurde. Nur auf Grund der Tatsache, daß ein Passant andere Kinder auf die Gefahr aufmerksam gemacht hatte, konnte ein größeres Unglück vermieden wer­den. In der Hauptoerhandlung war der Angeklagte im wesentlichen geständig. Er gab zu, Schnaps ge­trunken zu haben. Das Gericht verurteilte den An­geklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einer Uebertretung der Reichsstraßen- Verkehrsordnung zu einer Gefängnisstrafe von acht Wochen. Außerdem wurden dem An­geklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Verschiedene Bäckermeister aus Gießen hatten in ihren Verkaufsräumen Backwaren feilgeboten, die mit Margarine hergestellt waren, ohne ein entspre­chendes Schild auszuhängen. Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen waren sie zu einer G e l d - strafe von je 20 Reichsmark verurteilt wor­den. In der Hauptverhandlung auf ihren Einspruch hin gaben sie an und für sich zu, daß sie keine Schilder ausgehängt hätten, sie wandten aber ein, daß sie dem zuständigen Beamten gleich gesagt hätten, daß die Waren mit Margarine hergestellt seien, und sie glaubten daher nicht verpflichtet zu sein, die Untersuchungskosten zu tragen. Das Gericht ver­urteilte sie zu der gleichen Strafe wie im Straf­befehl. Die Sache gegen einen weiteren Bäckermeister

ImDeutschen Haus" in Friedberg hielt am gestrigen Sonntag die Oberhessische Viehoersiche- rung ihre diesjährige Generalversammlung ab.

Nach dem von Direktor Dr. van Bentheim erstatteten Jahresbericht hat der Geschäftsbetrieb im Jahre 1936 eine weitere Ausdehnung erfahren, er erstreckt sich über den Staat Hessen und 26 an­grenzende Kreise. 229 Diehbesitzer sind neu einge­treten. Das Versicherungskapital betrug 3 562 575 Mk., gegen 3 062 770 Mk. im Jahre 1935. An Bei­trägen gingen, einschl. Eintrittsgelder und Neben­kosten, ein von Mitgliedern 148 495,03 Mark, Nicht­mitgliedern 570,50 Mark, insgesamt 149 065,53 Mark. An die Mitglieder würde eine Rückvergütung von 9835,90 Mark 7V2 v. H. der Prämie gezahlt. Versichert waren 4188 Pferde, 917 Rindvieh, 19 Leibesfrüchte, 18 Pferde (Nichtmitglieder). Entschädigt wurden 191 Pferde mit 92 058 Mark, 21 Rinder mit . 7227,50 Mk., 14 Leibes­früchte mit 1687 Mark. Im ganzen wurden an Entschädigungen ausgezahlt 100 972,50 Mark. Im Durchschnitt wurden die Pferde mit 482 Mark, die Rinder mit 344 Mark entschädigt. Die vom Auf­sichtsrat bewilligten Beihilfen an Mitglieder betru­gen 1563,86 Mark. Der Reservefonds hat sich auf 66 964,34 Mark erhöht. Das Geschäftsjahr hat mit einem Überschuß von 7181,98 Mark abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Rückvergütung mit ins­gesamt 9835,90 Mark betragen die für 1936 ent­standenen Unkosten im Vergleich zu den 93 ei trägen 22,3 v. H.

Direktor Dr. van Bentheim besprach dann noch eingehend die Umwandlung der Anstalt in eine Großversicherung und den Ausbau des Klein­versicherungsgeschäftes, das auch in Zukunft mit Nichtmitgliedern abgeschlossen werden soll. Die Ver­sicherungsanstalt stehe auf gutem Boden und sei wert, daß jedes Mitglied an ihrem weiteren Aus­bau mitarbeite.

1 Bauer Heinrich Schneider (Utphe) ergänzte

wurde, um weitere Feststellungen zu treffen, abge­trennt.

Wiederberufung von Bürgermeister Or. Völsing.

A Alsfeld, 30. April. In der jüngsten Sitzung der Ratsherrn wurde die Wiederberufung des seitherigen Bürgermeisters der Stadt Alsftld, Dr. V öl sing, dessen Amtszeit am 1. Dezember 1936 abgelaufen war, worgenommen, nachdem sich die Hessische Landesregierung mit dem Vorschlag des Beauftragten der NSDAP, zur Wiederberu­fung einverstanden erklärt hatte. Bürgermeister Dr. V ö l s i n g wurde zum hauptamtlichen Bürgermei- fter auf zwölf Jahre ernannt. Er steht bereits feit 27 Jahren an der Spitze der Verwal- tung der Stadt Alsfeld.

Unter Mitteilungen gab Bürgermeister Dr. Dölsing bekannt, daß von der Stadtverwaltung beabsichtigt ist, zur Erinnerung an die vor 300 Jahren, am 7. Juni 1637 in dem Gefecht bei Ohmes gegen die Niederhessen gefallenen 26 Als­felder Bürgersöhnen ein Erinnerungszeichen an der Stelle aufzustellen, an welcher das für die Alsfelder Besatzung unglücklich verlaufene Ge­fecht zwischen den Orten Angenrod und Ohmes statt- gesunden hat. Der früher an dieser Stelle gestan­dene Denkstein ist im Laufe der Feldbereinigung Angenrod zerschlagen worden. Die Ratsherren äußer­ten hierzu den Wunsch, daß die Angelegenheit im Benehmen mit dem Verkehrs- und Derschönerungs- verein, sowie mit dem Geschichts- und Altertums­verein der Stadt Alsfeld durchgeführt werden möchte, was der Vorsitzende jufagte.

die Ausführungen des Direktors und rotes darauf hin, daß die Anstalt bei den Bauern als gut« geleitete Versicherung Vertrauen besitze. Nicht ver­dienen, sondern dem Bauer dienen, sei ihr Ziel.

Die Rechnungsablage erstattete Bücherrevisor Jäger (Gießen). Dem Vorstand und Aussichts­rat wurde Entlastung erteilt.

Die neuen Satzungen wurden von Rechtsanwalt Schneider (Gießen) üorgetragen.

Landwirt L. Hofmann (Lollar) wurde ein« stimmig zum Direktor-Stellvertreter gewählt.

Die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Guts­pächter Hofmann (Hof (Süll), Landwirt Schwalb (A l te n - B u f e ck), Ortsbauernführer Müller (Salzböden) und Bauer Schnei­der (Utphe) wurden wiedergewählt, Für den zum Direktor-Stellvertreter gewählten Hofmann (Lollar) trat Ortsbauernführer Kalbfleisch (Gleimenhain) in den Aufsichtsrat. An Stelle des freiroiUig zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglie­des Philippi (Friedberg-Fauerbach) trat der Bauer Schmidt (Wachenbuchen, Kreis Hanau).

Dem allgemeinen geschäftlichen Teil folgte eine rege, fruchtbringende Aussprache.

Mit dem Gruß an den Führer schloß Direktor Dr. van Bentheim die Tagung.

In der anschließenden Gesamtsitzung des Vor­stands und Auftichtsrats wurde Bezirksbauernfüh­rer Metzger (Röthges) zum Aufsichtsratsvor­sitzenden und Ortsbauernführer Müller (Salz­böden) zu feinem Stellvertreter gewählt.

Landkreis Gießen.

> Li ch, 30. April. Die Gruppe Lich des Volks- buntes für das Deutschtum im Aus­land veranstaltete im hiesigen Gemeindesaal einen volksdeutschen Abend. Lehrer S ch n i e r l e sprach über den volksdeutschen Gedanken in Geschichte und Gegenwart sowie die inner- und außendeutschen Aufgaben des VDA. In den Bildern eines.Films von den Siebenbürger Sachsen zeigte sich die kul­

Zahreslagima der Oberhessischen Mehverflchernngsanstali.

turschafsende und kulturerhaltende Kraft einer in jahrhundertelangem Kampfe erstarkten Volksgemein­schaft. Aehnliche Veranstaltungen fanden am 24. und 25. April in Steinheim und Trais-Horloff statt.

Wirischast.

Rhein-Mainische Börse.

Mttagsbörfe etwas fester.

Frankfurt a. M., 30. April. Der letzte Bör- fentag dieser Woche lag am Aktien- und Renten­markt überraschend fest. Die vor dem Ultimo zu beobachtenden Glattstellungen haben aufgehört, teil­weise schien bei dem berufsmäßigen Handel etwas Deckungsbedürfnis zu bestehen, doch lagen auch von der Kundschaft einige Aufträge vor. Die letzten Ab­schlüsse tarnen etwas mehr zur Geltung, ebenso die erhöhten Reichssteuereinnahmen, daneben verwies man auch auf die Erholungen an den internationalen Rohstoffmärkten. Die weiten Abschwächungen an den Auslandsbörsen übten dagegen keinen Einfluß aus, wenngleich sie auch bisher nur rein stimmungs­mäßig Beachtung fanden.

Am Aktienmarkt überwogen bei leichter Ge­schäftsbelebung Besserungen von etwa 0,50 bis 1 v. H. Einzelne Spezialpapiere gewannen darüber hinaus bis 2 v. H. Stärker erhöht waren Akkumu­latoren Hagen mit 220 (212). Als fest zu nennen sind u. a.: Reichsbank 203 (201), Zellstoff Waldhof 161 (158,50), Bemberg 120,50 (118,75), Conti Gummi 188,25 (186,50), Buderus 132 (130,75), Harpener excl. 3.15 v. H. Dividende 161,50 (163), Schuckert 170,90 (169,75), Siemens 201,50 (200) und Motorenwerke, BMW. 153,75 (152), Daimler 139,25 bis 140,25 (139,13). Etwas erholt waren außerdem Kaliaktten, Aschersleben 119,25 (117,50). IG. Farben lagen mit 169 (168,75) ruhig und we­nig verändert. Leicht ermäßigt waren noch Hoesch mit 122,25 (122,65), Betula mit 164,50 (165), West­deutsche Kaufhof mit 61.75 (62,25).

Am R e n t e n m a r f t hat sich die Nachftage weiter gehoben, nachdem die Anleiheabsichten offen­bar etwas zurückgestellt wurden. Altbesitzanleihe 125,70 (125,13), Kommunal-Umschuldung 93,85 bis 93,90 (93,60), Städte-Altbesitz 130 (129,50), Reichs- bahn-Vorzugsaktien 127,90 (127,65). Am Pfand­briefmarkt waren lebhafte Nachftage nach Gold­pfandbriefen und Kommunal-Obligationen zu ver­zeichnen, so daß mit weiteren Repartierungen zu rechnen ist.

Im Verlaufe verstärkte sich die festere Tendenz, da weitere Käufe des Handels und der Kundschaft erfolgten, während Abgaben kaum vorlagen. Gegen den Anfang traten am Aktienmarkt vielfach weitere Erhöhungen um etwa 0,25 bis 0,50 v. H. ein. Lebhafter Mannesmann mit 126,25 nach 125,65, Deutsche Erdöl mit 153,50 nach 152,65, BMW. mit 155 nach 153,75 und Daimler mit 140,50 nach 139,25. Auch Schiffahrtsaktien wurden bei mäßigen Erhöhungen gefragt. Akkumulatoren noch 1 v. H. höher mit 221, ferner lagen Hanfwerke Füssen auf die HV.-Ausführungen fest mit 107 rat. (104), ebenso Muag mit 151,50 (150,50). Harpener 162 nach 161,50, IG. Farben 169,25 nach 169.

Abendbörse ruhig.

In Anbetracht der zwettägigen Verkehrspause war das Geschäft an der Abendbörse klein. Die Haltung blieb aber durchaus freundlich, die meisten Kurse notierten gegen den Mittagsschluß unverändert. Gegen den Berliner Schluß ergaben sich geringe Abweichungen von etwa 0,25 bis 0,50 v. H. Man­nesmann gingen auf 126,13 (126,65) zurück, etwas höher lagen Buderus mit 133,50 (132,50), BMW. mit 155,50 (155), auch Deutsche Erdöl 0,25 v. H. freundlicher mit 154. Am Einheitsmarkt waren Frankfurter Hof auf die Wiederaufnahme der Di­videndenzahlung mit 3 v. H. mit 84 (83) gesucht. Gebr. Fahr gewannen 0,75 v. H. auf 155. Der Rentenmarkt lag still. Kommunal-Umschuldung 93,90. Im Freiverkehr blieben Brennabvr beachtet.

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Rüumungsfrist

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Rauschbrand

sehen hat (z. V. eingebautes Bad) mitneymen, wenn nicht vertrag­lich etwas anderes verein­bart ist. Die Wohnung muß aber dann auf Kosten des Mie­ters wieder in den Zustand ver­setzt werden, wie bei Beginn des Mietverhältnisies, z. V. der Mie­ter muß die durch die Anbrin­gung großer Tafeln in der Wand entstandenen Löcher vermauern lasten. Würde allerdings durch die Wegnahme die Wohnung er­heblich beschädigt, z. V. Abreißen eines vom Mieter angebauten Balkons, dann kann der Mieter die Sache ohne Einwilligung des Vermieters nicht wegnehmen, er kann aber Ersatz des Betrages verlangen, um den die Wohnung durch die Einrichtung mehr wert ist. Wird die Wohnung nicht recht­zeitig geräumt, so muß der Ver­mieter auf Räumung klagen, er kann nicht eigenmächtig den Mie­ter aus der Wohnung setzen. Das rechtskräftige Urteil wird dann durch den Gerichtsvollzieher voll­streckt, d. h. der Mieter wird vom Gerichtsvollzieher aus der Woh­nung gewiesen. Die Sachen des Mieters werden aus der Woh­nung entfernt. Wenn bei der Zwangsräumung die Gegenstän­de des Mieters diesem nicht über­geben werden können, verbring? sie der Gerichtsvollzieher auf Ko­sten des Mieters in ein Pfand- lokal.

Riiumungssrist. Wenn die Räu­mung einer Wohnung zu dem vom Vermieter verlangten Ter­min für den Mieter eine unbil­lige Härte wäre (z. B. die Frau des Mieters steht vor der Ent­

bindung), dann kann im Räu­mungsprozeß der Mieter eine sogenannte Räumungsfrist ver­langen; durch das Gericht wird dann eine Zeit bestimmt, binnen der der Mieter die Wohnung ge­räumt haben muß.

Raupen, Larven des Schmetter­lings, von denen einige behaarte Arten beim Menschen Haut- und Augenentzündungen Hervorrufen können. Die Beißzangen der Rau­pen können der menschlichen Haut nichts anhaben, richten aber Ver­heerungen in Gärten an. Rau­pen bekämpft man durch Absam­meln von Blättern und Bäumen und Zerstörung der Raupen­nester.

Rausch ist die Bezeichnung für akute Alkoholvergiftung. Welche Mengen Alkohol zum Zustande­kommen eines Rausches nötia sind, ist ganz verschieden je nach Alter. Geschlecht, Gewöhnung, körperlicher Versastung. Trinkt man auf leeren Magen Alkohol, so entsteht viel eher ein Rausch­zustand, als wenn man vorher ordentlich gegesten hat. Schweb Berauschte lagert man bequem mit erhöhtem Kopf und Ober­körper. Erbrechen durch Druck auf den Magen und Leib zu för­dern suchen. Ist der Magen ent­leert, so kann man schluckweise schwarzen Kaffee geben. Im üb­rigen laste man den Rausch ruhig ausschlafen. Vgl. Alkoholismus. Trunksucht.

Rauschbrand, Infektionskrankheit von Rindern, Schafen und Zie­gen, die durch einen Bazillus ver­ursacht wird und meist tödlich verläuft.

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