Edleres und Schöneres, als seine Kraft den Bestrebungen der Heimatvereine zur Verfügung zu stellen.
Anschließend an die Hauptversammlung fand eine Familienzusammenkunft statt. Neben musikalischen Darbietungen der Kapelle Bender erfreute der Gesangverein Hausen unter Leitung von Chormeister Otto Bender (Watzenborn-Steinberg) durch den Dortrag von Heimat- und Volksliedern. Heimatdichter Heß (Leihgestern) und dessen Tochter warteten mit beifällig aufgenommenen Dialektvorträgen auf. Im übrigen trugen gemeinsame Lieder und sonstige Darbietungen wesentlich zur Verschönerung der Veranstaltung bei.
Kleine Strafkammer Gießen.
Wegen groben Unfugs hatte der Ludwig Boos aus Lauterbach eine Haftstrafe von zwei Wochen erhalten, weil er anläßlich der Beerdigung eines Blockleiters die vor dem Trauerzug her- getragene Ortsgruppenfahne nicht gegrüßt hatte, obwohl er schon von weitem den Trauerzug hatte kommen sehen. Um nicht die Fahne grüßen zu müssen, hatte er sich herumgedreht und dem Zug den Rücken zugekehrt. Als ehemaliger SPD.-Mann hat er scheinbar bis heute noch nicht gelernt, den Hoheitszeichen der Partei die notwendige Achtung und Ehrerbietung zu zollen. Wie der erstinstanzliche Richter betont hatte, gehörte dem Angeklagten eigentlich eine viel höhere Strafe, leider aber gibt das Gesetz keine andere Möglichkeit. Seine eingelegte Berufung mußte unter Kostenbelaftung zurückgewiesen werden.
Der A. M. F. hatte einem Arbeitsdienstkameraden zwei Schachteln Zigaretten weggenommen. Von dem Amtsrichter war er in erster Instanz wegen Diebstahls bestraft worden. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft zugunsten des Angeklagten Berufung eingelegt, da die Tat des Angeklagten nur als Mundraub gewertet werden könne. Auch das Berufungsgericht erblickte das Vergehen des Angeklagten Nicht als so schlimm und verurteilte ihn wegen Mundraubs unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils zu einer Geldstrafe von 10.— R M., die im Uneinbringkichkeitsfalle mit 2 Tagen Haft zu verbüßen sind.
Wegen Übertretung der Reichsstraßenverkehrsordnung war der F. Z. aus Büdingen von dem Amtsgericht Büdingen zu einer Geldstrafe von 4 0.— R M. verurteilt worden. Er hatte als Fahrer eines Personenkraftwagens die Vorschriften der Reichsstraßenoerkehrsordnung außer acht gelassen und dadurch in Selters einen Verkehrsunfall Hertz ei geführt, wobei eine in einem anderen Auto sitzettde Frau verletzt worden war. Die Berufungsverhandlung' ergab im Wesentlichen dasselbe tatsächliche Ergebnis, wie in erster Instanz. Die eingelegte Berufung mußte daher unter Kostenbelastung zurückgewresen werden.
Der O. R. aus Gießen war von dem Amtsgericht in Gießen wegen groben Unfugs zu einer Haft- strafe von 5 Tagen verurteilt worden, weil er in der Nacht vom 7./8. November 1936 mit einem anderen in einem Haufe „An der Kläranlage" laut gesungen und Spektakel gemacht und diesen Unfug auch noch auf der Straße fortgesetzt haben sollte. Die Bewohner des Hauses und der Straße waren dadurch erheblich in ihrer Nachtruhe gestört worden. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, daß er an dem Unfug beteiligt gewefen war. Das Gericht hob daher das Urteil erster Instanz auf und sprach den Angeklagten frei.
Amtsgericht Gießen.
Vor dem Amtsgericht hatte sich der F. W. aus Krofdorf wegen Körperverletzung und Uebertretung der Reichsftraßen-Verkehrsordnung zu verantworten. Er fuhr mit einem beladenen Lastkraftwagen im
angetrunkenen Zustand am 18. Januar 1937 die Licher Straße hinunter und hatte, bedingt durch genossenen Alkohol, die Gewalt über sein Fahrzeug verloren. Da er auch noch zu schnell fuhr, verschob sich die Ladung des Lastkraftwagens. Er fuhr von der linken auf die rechte Straßenseite, dann auf den Bürgersteig, landete schließlich an einem Baum und kam mit seinem Wagen vor der Straßenbahn zum Stehen. Vorher batte er ein vorübergehendes Mädchen gestreift, so daß dieses zu Fall kam und verletzt wurde. Nur auf Grund der Tatsache, daß ein Passant andere Kinder auf die Gefahr aufmerksam gemacht hatte, konnte ein größeres Unglück vermieden werden. In der Hauptoerhandlung war der Angeklagte im wesentlichen geständig. Er gab zu, Schnaps getrunken zu haben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einer Uebertretung der Reichsstraßen- Verkehrsordnung zu einer Gefängnisstrafe von acht Wochen. Außerdem wurden dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Verschiedene Bäckermeister aus Gießen hatten in ihren Verkaufsräumen Backwaren feilgeboten, die mit Margarine hergestellt waren, ohne ein entsprechendes Schild auszuhängen. Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen waren sie zu einer G e l d - strafe von je 20 Reichsmark verurteilt worden. In der Hauptverhandlung auf ihren Einspruch hin gaben sie an und für sich zu, daß sie keine Schilder ausgehängt hätten, sie wandten aber ein, daß sie dem zuständigen Beamten gleich gesagt hätten, daß die Waren mit Margarine hergestellt seien, und sie glaubten daher nicht verpflichtet zu sein, die Untersuchungskosten zu tragen. Das Gericht verurteilte sie zu der gleichen Strafe wie im Strafbefehl. Die Sache gegen einen weiteren Bäckermeister
Im „Deutschen Haus" in Friedberg hielt am gestrigen Sonntag die Oberhessische Viehoersiche- rung ihre diesjährige Generalversammlung ab.
Nach dem von Direktor Dr. van Bentheim erstatteten Jahresbericht hat der Geschäftsbetrieb im Jahre 1936 eine weitere Ausdehnung erfahren, er erstreckt sich über den Staat Hessen und 26 angrenzende Kreise. 229 Diehbesitzer sind neu eingetreten. Das Versicherungskapital betrug 3 562 575 Mk., gegen 3 062 770 Mk. im Jahre 1935. An Beiträgen gingen, einschl. Eintrittsgelder und Nebenkosten, ein von Mitgliedern 148 495,03 Mark, Nichtmitgliedern 570,50 Mark, insgesamt 149 065,53 Mark. An die Mitglieder würde eine Rückvergütung von 9835,90 Mark — 7V2 v. H. der Prämie — gezahlt. Versichert waren 4188 Pferde, 917 Rindvieh, 19 Leibesfrüchte, 18 Pferde (Nichtmitglieder). Entschädigt wurden 191 Pferde mit 92 058 Mark, 21 Rinder mit . 7227,50 Mk., 14 Leibesfrüchte mit 1687 Mark. Im ganzen wurden an Entschädigungen ausgezahlt 100 972,50 Mark. Im Durchschnitt wurden die Pferde mit 482 Mark, die Rinder mit 344 Mark entschädigt. Die vom Aufsichtsrat bewilligten Beihilfen an Mitglieder betrugen 1563,86 Mark. Der Reservefonds hat sich auf 66 964,34 Mark erhöht. Das Geschäftsjahr hat mit einem Überschuß von 7181,98 Mark abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Rückvergütung mit insgesamt 9835,90 Mark betragen die für 1936 entstandenen Unkosten im Vergleich zu den 93 ei trägen 22,3 v. H.
Direktor Dr. van Bentheim besprach dann noch eingehend die Umwandlung der Anstalt in eine Großversicherung und den Ausbau des Kleinversicherungsgeschäftes, das auch in Zukunft mit Nichtmitgliedern abgeschlossen werden soll. Die Versicherungsanstalt stehe auf gutem Boden und sei wert, daß jedes Mitglied an ihrem weiteren Ausbau mitarbeite.
1 Bauer Heinrich Schneider (Utphe) ergänzte
wurde, um weitere Feststellungen zu treffen, abgetrennt.
Wiederberufung von Bürgermeister Or. Völsing.
A Alsfeld, 30. April. In der jüngsten Sitzung der Ratsherrn wurde die Wiederberufung des seitherigen Bürgermeisters der Stadt Alsftld, Dr. V öl sing, dessen Amtszeit am 1. Dezember 1936 abgelaufen war, worgenommen, nachdem sich die Hessische Landesregierung mit dem Vorschlag des Beauftragten der NSDAP, zur Wiederberufung einverstanden erklärt hatte. Bürgermeister Dr. V ö l s i n g wurde zum hauptamtlichen Bürgermei- fter auf zwölf Jahre ernannt. Er steht bereits feit 27 Jahren an der Spitze der Verwal- tung der Stadt Alsfeld.
Unter Mitteilungen gab Bürgermeister Dr. Dölsing bekannt, daß von der Stadtverwaltung beabsichtigt ist, zur Erinnerung an die vor 300 Jahren, am 7. Juni 1637 in dem Gefecht bei Ohmes gegen die Niederhessen gefallenen 26 Alsfelder Bürgersöhnen ein Erinnerungszeichen an der Stelle aufzustellen, an welcher das für die Alsfelder Besatzung unglücklich verlaufene Gefecht zwischen den Orten Angenrod und Ohmes statt- gesunden hat. Der früher an dieser Stelle gestandene Denkstein ist im Laufe der Feldbereinigung Angenrod zerschlagen worden. Die Ratsherren äußerten hierzu den Wunsch, daß die Angelegenheit im Benehmen mit dem Verkehrs- und Derschönerungs- verein, sowie mit dem Geschichts- und Altertumsverein der Stadt Alsfeld durchgeführt werden möchte, was der Vorsitzende jufagte.
die Ausführungen des Direktors und rotes darauf hin, daß die Anstalt bei den Bauern als gut« geleitete Versicherung Vertrauen besitze. Nicht verdienen, sondern dem Bauer dienen, sei ihr Ziel.
Die Rechnungsablage erstattete Bücherrevisor Jäger (Gießen). Dem Vorstand und Aussichtsrat wurde Entlastung erteilt.
Die neuen Satzungen wurden von Rechtsanwalt Schneider (Gießen) üorgetragen.
Landwirt L. Hofmann (Lollar) wurde ein« stimmig zum Direktor-Stellvertreter gewählt.
Die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Gutspächter Hofmann (Hof (Süll), Landwirt Schwalb (A l te n - B u f e ck), Ortsbauernführer Müller (Salzböden) und Bauer Schneider (Utphe) wurden wiedergewählt, Für den zum Direktor-Stellvertreter gewählten Hofmann (Lollar) trat Ortsbauernführer Kalbfleisch (Gleimenhain) in den Aufsichtsrat. An Stelle des freiroiUig zurückgetretenen Aufsichtsratsmitgliedes Philippi (Friedberg-Fauerbach) trat der Bauer Schmidt (Wachenbuchen, Kreis Hanau).
Dem allgemeinen geschäftlichen Teil folgte eine rege, fruchtbringende Aussprache.
Mit dem Gruß an den Führer schloß Direktor Dr. van Bentheim die Tagung.
In der anschließenden Gesamtsitzung des Vorstands und Auftichtsrats wurde Bezirksbauernführer Metzger (Röthges) zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Ortsbauernführer Müller (Salzböden) zu feinem Stellvertreter gewählt.
Landkreis Gießen.
> Li ch, 30. April. Die Gruppe Lich des Volks- buntes für das Deutschtum im Ausland veranstaltete im hiesigen Gemeindesaal einen volksdeutschen Abend. Lehrer S ch n i e r l e sprach über den volksdeutschen Gedanken in Geschichte und Gegenwart sowie die inner- und außendeutschen Aufgaben des VDA. In den Bildern eines.Films von den Siebenbürger Sachsen zeigte sich die kul
Zahreslagima der Oberhessischen Mehverflchernngsanstali.
turschafsende und kulturerhaltende Kraft einer in jahrhundertelangem Kampfe erstarkten Volksgemeinschaft. Aehnliche Veranstaltungen fanden am 24. und 25. April in Steinheim und Trais-Horloff statt.
Wirischast.
Rhein-Mainische Börse.
Mttagsbörfe etwas fester.
Frankfurt a. M., 30. April. Der letzte Bör- fentag dieser Woche lag am Aktien- und Rentenmarkt überraschend fest. Die vor dem Ultimo zu beobachtenden Glattstellungen haben aufgehört, teilweise schien bei dem berufsmäßigen Handel etwas Deckungsbedürfnis zu bestehen, doch lagen auch von der Kundschaft einige Aufträge vor. Die letzten Abschlüsse tarnen etwas mehr zur Geltung, ebenso die erhöhten Reichssteuereinnahmen, daneben verwies man auch auf die Erholungen an den internationalen Rohstoffmärkten. Die weiten Abschwächungen an den Auslandsbörsen übten dagegen keinen Einfluß aus, wenngleich sie auch bisher nur rein stimmungsmäßig Beachtung fanden.
Am Aktienmarkt überwogen bei leichter Geschäftsbelebung Besserungen von etwa 0,50 bis 1 v. H. Einzelne Spezialpapiere gewannen darüber hinaus bis 2 v. H. Stärker erhöht waren Akkumulatoren Hagen mit 220 (212). Als fest zu nennen sind u. a.: Reichsbank 203 (201), Zellstoff Waldhof 161 (158,50), Bemberg 120,50 (118,75), Conti Gummi 188,25 (186,50), Buderus 132 (130,75), Harpener excl. 3.15 v. H. Dividende 161,50 (163), Schuckert 170,90 (169,75), Siemens 201,50 (200) und Motorenwerke, BMW. 153,75 (152), Daimler 139,25 bis 140,25 (139,13). Etwas erholt waren außerdem Kaliaktten, Aschersleben 119,25 (117,50). IG. Farben lagen mit 169 (168,75) ruhig und wenig verändert. Leicht ermäßigt waren noch Hoesch mit 122,25 (122,65), Betula mit 164,50 (165), Westdeutsche Kaufhof mit 61.75 (62,25).
Am R e n t e n m a r f t hat sich die Nachftage weiter gehoben, nachdem die Anleiheabsichten offenbar etwas zurückgestellt wurden. Altbesitzanleihe 125,70 (125,13), Kommunal-Umschuldung 93,85 bis 93,90 (93,60), Städte-Altbesitz 130 (129,50), Reichs- bahn-Vorzugsaktien 127,90 (127,65). Am Pfandbriefmarkt waren lebhafte Nachftage nach Goldpfandbriefen und Kommunal-Obligationen zu verzeichnen, so daß mit weiteren Repartierungen zu rechnen ist.
Im Verlaufe verstärkte sich die festere Tendenz, da weitere Käufe des Handels und der Kundschaft erfolgten, während Abgaben kaum vorlagen. Gegen den Anfang traten am Aktienmarkt vielfach weitere Erhöhungen um etwa 0,25 bis 0,50 v. H. ein. Lebhafter Mannesmann mit 126,25 nach 125,65, Deutsche Erdöl mit 153,50 nach 152,65, BMW. mit 155 nach 153,75 und Daimler mit 140,50 nach 139,25. Auch Schiffahrtsaktien wurden bei mäßigen Erhöhungen gefragt. Akkumulatoren noch 1 v. H. höher mit 221, ferner lagen Hanfwerke Füssen auf die HV.-Ausführungen fest mit 107 rat. (104), ebenso Muag mit 151,50 (150,50). Harpener 162 nach 161,50, IG. Farben 169,25 nach 169.
Abendbörse ruhig.
In Anbetracht der zwettägigen Verkehrspause war das Geschäft an der Abendbörse klein. Die Haltung blieb aber durchaus freundlich, die meisten Kurse notierten gegen den Mittagsschluß unverändert. Gegen den Berliner Schluß ergaben sich geringe Abweichungen von etwa 0,25 bis 0,50 v. H. Mannesmann gingen auf 126,13 (126,65) zurück, etwas höher lagen Buderus mit 133,50 (132,50), BMW. mit 155,50 (155), auch Deutsche Erdöl 0,25 v. H. freundlicher mit 154. Am Einheitsmarkt waren Frankfurter Hof auf die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung mit 3 v. H. mit 84 (83) gesucht. Gebr. Fahr gewannen 0,75 v. H. auf 155. Der Rentenmarkt lag still. Kommunal-Umschuldung 93,90. Im Freiverkehr blieben Brennabvr beachtet.
337
■VYwt (Jiassia-Spruöef
3040.V
gibt Lebensfrische u. neuen Mut. Die reichlich gelösten Mineralsalze u. die spritzige Quellkohlensäure spülen die im Winter angesammelten Stoffwechselreste auf milde, natürliche Art aus dem Organismus und beseitigen die Früh- I'ahrsmüdigkeit. Trinken Sie einmal acht Tagelang täglich eine Flasche Hassia-Spru-. del. Beginnen Sie schon morgens nüchtern mit eins bis zwei Glas. Sie werden erstaunt sein, wie viel wohlerSie sich fühlen.
V_______ 4
Erhältlich in Hotels, Gastwirtschaften, Kolo nial waren Handlungen, Drogerien u. ä.
Niederlageni
Gießen: Carl Burhenre, Gnauthslr. 5, Tel. 3169
Grttnberg: Walter Horst, Londorf. Str. 58,Tel. 95
| Verschiedenes] Sariehen 4ft0Mk.a. Privat von selbständig. Handwerker geg. Sicherheit sofort gesucht. Schrift!. Angeb. u. 02267 an o. Gieß. Anz.
•Brauner r Damenhandschuh am 1. Mai auf dem Wege zum Forstgarten verloren. Abzugeb. geg. Belohnung
Liebigstr. 13 L
VornehmI Geschmackvoll! PersönlichI Diese wesentlichen Eigenschaften der guten Familien- Drucksache bietet Ihnen In zahlreichen neuzeitlichen Ausführungsarten und Papieren zu m86lgenPreisen Brühl’sche Druckerei. Schulstr. 7. Ruf 2251
Die tote Figur?
Holen Sie sich Rat bei:
Korseitmoden „Rekord“
Manila Hieraus
Selters weg 59
Anerkannte norddeutsche
500I-1 Welii 9. Wler
Steinstr. 73, TeL3581
WU-WWkW.
Dienstag, den 4. Mai, pünktlich 2 Uhr nachmittags, versteigere ich auf meinem Lager, Atterweg 16, meistbietend gegen Barzahlung:
1 Gasbadeofen mit em. Wanne, 1 Brandkiste, Betten Kleiderschränke, Wasch-, Nacht- und andere Tische, Stühle, Sofas mit Umbau, Schreibtische, 1 Flurgarderobe:
ferner: Nivv- und Aufstellsachen, Bilder, Sviegel, und sonstige Möbel:
außerdem: 3044A
1 Opel-Eabriolet
1,8 PS, steuerfrei, generalüberholt.
Versteigerung bestimmt.
L. Althoff
Gerichtlich beeidigter Taxator f. d. Landgerichtsbezirk der Provinz Oberhessen und Versteigerer für die Kreise Gießen, Lauterbach und Schotten.
Kinder- Nährmittel
Kräuterhaus Jung
Gießen [aoseD in der Mänsbn e-
Postkarten
bei Brühl, Gießen
lllllillllllllllllllllllllllll
ZweckSBekümpruogon Schwarzarbeit tönnen Arbeit» Aage bete von Handwerkern nur mit Namensnennung 0. unter Borlage besGewerbenachweii« auigeaommeu werden
Verlag
»esSlebeuerAn^eiaer
lllllillllllllllllllllllllllll
Bei Katarrh. Husten Asthma wirkt auch In veralteten Fällen der auffallend schleimlösende Kemni- Asthma-Tee harnsäurelösend.
Zu haben in allen Aootbeken-Vorrätig
IN: 3O58V
Pelikan-Avouiere.
SllWtzMMlMlMiM nach der Naturschutzverordnung vom 18. März 1936 (RGBl. I Seite 181) und den ergänzenden Bestimmungen, ausführlich erläutert von Professor Dr. W. Weber, o. ö. Prof, der Rechte und Referent im Re.chs- und Preu> ischen Minister um für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, und Pros. Dr. Walther Schoenichen, ßeiter der Reichsstelle für Naturschutz
Gebunden RM. 3,60.
Die beiden Verfasser des vor kurzem erschienenen Kommentars «um Reichsnaturschutzgesetz haben hier auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen und ihres weitgehenden Einblicks in das Werden der neuen Natuifchutzverordnung. die nun für das gonge Reich gilt, die Verordnung und alle dazugehörigen b.sher erschienenen Gr- gänzungsbestimmungen nach juristischen, ocrwaltungstechnilchcn, wissenschaftlichen und praktischen Gesichtspunkten ausfuhrl ck erläutert und geben damit jedem eine gründliche Aufklärung, der mit dem Naturschutz, mit der Natur überhaupt, sei es beruflich oder als Liebhaber und Naturfreund in Berührung steht. Nicht nur die amtlichen Stellen, nicht nur Wissenschaftler, Lehrende und Lernende, Tier- und Pflanzenfteunde, nicht nur Erzieher, Richter und Recht-an. walte müs en über die Fragen der Naturschutzes untern d)tei sein, sondern auch botanische Vereine, Naturalien- und Her- barlen.Handlungen und Lehrmittelgeschafte, Präparatoren, Ausstopfer, Pflanzensammler, Schmuckrei- sig-Derkäufer, Kranzbindereien und die mit derüber- wachung der Markte beauftragten Beamten, Feldhüter, Polizeistellen usw.
Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen entgegen.
No öernMlel verleg, W.MlerWe
Hier abschneiden f
Rüumungsfrist
398
Rauschbrand
sehen hat (z. V. eingebautes Bad) mitneymen, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Die Wohnung muß aber dann auf Kosten des Mieters wieder in den Zustand versetzt werden, wie bei Beginn des Mietverhältnisies, z. V. der Mieter muß die durch die Anbringung großer Tafeln in der Wand entstandenen Löcher vermauern lasten. Würde allerdings durch die Wegnahme die Wohnung erheblich beschädigt, z. V. Abreißen eines vom Mieter angebauten Balkons, dann kann der Mieter die Sache ohne Einwilligung des Vermieters nicht wegnehmen, er kann aber Ersatz des Betrages verlangen, um den die Wohnung durch die Einrichtung mehr wert ist. Wird die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt, so muß der Vermieter auf Räumung klagen, er kann nicht eigenmächtig den Mieter aus der Wohnung setzen. Das rechtskräftige Urteil wird dann durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt, d. h. der Mieter wird vom Gerichtsvollzieher aus der Wohnung gewiesen. Die Sachen des Mieters werden aus der Wohnung entfernt. Wenn bei der Zwangsräumung die Gegenstände des Mieters diesem nicht übergeben werden können, verbring? sie der Gerichtsvollzieher auf Kosten des Mieters in ein Pfand- lokal.
Riiumungssrist. Wenn die Räumung einer Wohnung zu dem vom Vermieter verlangten Termin für den Mieter eine unbillige Härte wäre (z. B. die Frau des Mieters steht vor der Ent
bindung), dann kann im Räumungsprozeß der Mieter eine sogenannte Räumungsfrist verlangen; durch das Gericht wird dann eine Zeit bestimmt, binnen der der Mieter die Wohnung geräumt haben muß.
Raupen, Larven des Schmetterlings, von denen einige behaarte Arten beim Menschen Haut- und Augenentzündungen Hervorrufen können. Die Beißzangen der Raupen können der menschlichen Haut nichts anhaben, richten aber Verheerungen in Gärten an. Raupen bekämpft man durch Absammeln von Blättern und Bäumen und Zerstörung der Raupennester.
Rausch ist die Bezeichnung für akute Alkoholvergiftung. Welche Mengen Alkohol zum Zustandekommen eines Rausches nötia sind, ist ganz verschieden je nach Alter. Geschlecht, Gewöhnung, körperlicher Versastung. Trinkt man auf leeren Magen Alkohol, so entsteht viel eher ein Rauschzustand, als wenn man vorher ordentlich gegesten hat. Schweb Berauschte lagert man bequem mit erhöhtem Kopf und Oberkörper. Erbrechen durch Druck auf den Magen und Leib zu fördern suchen. Ist der Magen entleert, so kann man schluckweise schwarzen Kaffee geben. Im übrigen laste man den Rausch ruhig ausschlafen. Vgl. Alkoholismus. Trunksucht.
Rauschbrand, Infektionskrankheit von Rindern, Schafen und Ziegen, die durch einen Bazillus verursacht wird und meist tödlich verläuft.
Eine Ratte im Haus?
Dann aber schnell eine Falle aufstellen, damit Sie den Nager loswerden. Wenn Sie das nicht gleich tun, dann „leiden" Ihre Lebensmittelvorräte darunter. Ratten- und auch Mäusefallen bekommen Sie sehr billig bet
J. B. Häuser, Gießen, am Oswaldsgarlen, Fernsprecher 2145/2146.


