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Plötzlich und unerwartet verstarb mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegersohn, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager

August Heß, Schreinermeister

im 63. Lebensjahre.

In tiefer Trauer:

Elise Heß, geb. Hanltsch

Georg Heß und Frau Erna, geb. Datz Hermann Fröde und Frau Elisabeth, geb. Heß Walter Schafmeister u. Frau Emmi, geb. Heß und 2 Enkelkinder.

Gießen 'Grabenstr. 11), Brooklyn, Wißmar, Nürnberg.

Beerdigung Freitag, 24. Oktober 1941, 14 Uhr. 03528

Heute nacht verschied nach längerem Leiden im Alter von 67 Jahren meine liebe Frau, unsere treusorgende Mutter, Großmutter, Schwiegermutter und Schwägerin

Frau Katharine Mack, geb. Maid

Im Namen

der trauernden Hinterbliebenen:

Heinrich Mack, Förster 1. R.

Hausen, den 21. Oktober 1941.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 23. Oktober, nachmittags 2.30 Uhr statt.

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angeblich allein zum Mantel paßt? Sollte sich mchc endlich das Verständnis der Frauen zu einer neuen zeitgemäßenöffentlichen Meinung" über den Be­griff desGut-Angezogen-Seins" zufammenfchlie- ßen? Es ist nach zwei Jahren Krieg keine Schande, wenn ein Kleid etwas abgetragener und nicht mehr nach dem allerletzten Schnitt gearbeitet ist. Gepflegt kann es trotzdem fein. Man braucht niemand über die Achsel anzusehen, wenn Hut, Mantel und Kleid nicht in letzter farblicher Harmonie abgestimmt sind. Es gibt immer noch genug neutrale Farbtöne, die man vorsichtig zufammenstellen kann, so daß Hut, Mantel und verschiedene Kleider zusammenpassen.

Im übrigen kann man sich auch jetzt noch wenn auch mit etwas mehr Ueberlegung als bis­her nett anziehen, wenn man Sparsamkeit, Ge­schick und Geschmack mit Sinn für Zweckmäßigkeit und Allgemeingültigkeit der Kleidung zu vereinigen weiß.

Erziehung zur pünktlichen Zahlung

von Abgaben, Steuern, Gebühren, Beiträgen usw.

NSG In der Reichsfinanzoerwaltung ist der Mindestbetrag der Mahngebühr von 20 Rpf. auf 50 Rpf. und der Mindestbetrag der Pfändungs-und Versteigerungsgebühr von je 60 Rpf. auf je 1 RM. erhöht worden (Verordnung vom 12. Juli 1941). Im Anschluß an diese Verordnung hat das Land Hessen die Gebühren im Mahn- und Zwangsverfahren in der gleichen Weise erhöht (Verordnung vom 26. September 1941). Bei der Einziehung von Abgaben, die von Reichs- und Landeskassen, von Kreiskassen, Stadt- und Gemeindekassen zu erheben sind, wer­den, wie seither, die gleichen Kosten erhoben. Post- nachnahmen, die von Behörden oder Amtskassen, auch Gemeindekassen, zur Einziehung^von Forde­rungen, insbesondere von Abgaben (Steuern, Ge­bühren, Beiträgen usw.) ergehen, werden der Mah­nung gleichgestellt, d. h., für sie find die üblichen Mahngebühren zu entrichten.

Meldepflicht bei Beschäftigung von mehreren Hausgehilfinnen.

NSG. Auf Grund der Dritten Durchführungsver­ordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels waren alle Haushaltungen, die am 15. 8. 1941 mehr als eine Hausgehilfin oder Hausangestellte, oder gleichzeitig neben einer Haus­angestellten eine Hausgehllfin beschäftigten, ver­pflichtet, dies dem Arbeitsamt, in dessen Bezirk die Haushaltung liegt, bis zum 1. 9. 41 auf dem vor­geschriebenen Formblatt, das beim Arbeitsamt er­hältlich ist, anzuzeigen. Der Anzeigepflicht ist nicht von allen Haushaltungsvorständen genügt worden, so daß Veranlassung besteht, nochmals darauf hin­zuweisen, daß die Anzeige umgehend, spätestens jedoch bis zum 15. 11. 1941, zu machen ist.

Gießener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Verteilungsmarkt) in der Viehverstei- gerungsballe Rhein-Main kosteten: Ochsen 33 bis 45.5 Rpf., Bullen 39.5 bis 45, Kühe 17 bis 46,5, Färsen 14 bis 49.5, Kälber 30 bis 57, Hämmel 15 bis 50 je kg Lebendgewicht. Für Schweine wur­den je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,20 RM.. bl (135 bis 149,5 kg) 1,20, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,18, c (100 bis 119 5 kg) 1.14, d (80 bis 99,5 kg) 1,08, ek (unter 80 kg) 1,04, gl (fette Specksauen) 1,20. i (Alt- schneider) 1,18, g2 (andere Sauen) 1,08 RM. Markt­verkauf: regelmäßig, alles zugeteilt.

Was kostet die Verdunkelung?

Das kommt natürlich sehr darauf an! Gute Ver­dunkelung ist billig, und schlechte kann sehr teuer werden. Wieso? Mit etwas Geschick und gutem Willen lassen sich gute und dauerhafte Derdunke-

lungsvorrichtungen mit wenig Geld anfertigen. Un­zulängliche Derdunkelungsmaßnahmen scheinen zu­nächst noch billiger. Aber sie werden sehr schnell teuer durch empfindliche Geldstrafen, die die Poli­zei verhängen kann. Irgendwann erwischt es tod- sicher jeden Verdunkelungssünder! Dann aber ist mit einem Schlage ein schlechtes Packpapier vor dem Fenster teurer geworden als es ein guter Rolloor- hang gewesen wäre. Und noch ein: Eine schlechte Verdunkelung kann mehr kosten, als jemals gut zu machen ist, nämlich das Leben! Wer bei der Ver­dunkelung falsch kalkuliert, ist nicht sparsam, sondern kurzsichtig und verantwortungslos.

Strafkammer Gießen.

Die H. T. in Bad-Nauheim hatte einen Straf­befehl über 10 RM. erhalten, gegen den sie Ein­spruch einlegte. Sie hatte am 15. und 22. Juni nachts in ungebührlicher Weise ruhestörenden Lärm und groben Unfug verübt, wodurch die Nachbarn in ihrer Nachtruhe gestört wurden. Durch Urteil des Amtsgerichts Bad-Nauheim wurde sie wiederum zu 10 RM. Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Ur­teil legte die Angeklagte Berufung ein. In der Be­rufungsverhandlung wurde sie abermals überführt und dem Antrag des Anklagevertreters entspre­chend unter Aufhebung des Urteils des Amts­gerichts Bad-Nauheim im Strafmaß zu 20 RM. Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, wenn die Angeklagte wirklich gestört worden Jei, dann hätte sie auf diese Weise nicht reagieren dürfen. Mit Rücksicht auf die Ein­sichtslosigkeit der Angeklagten, chren Mangel an Ge­meinschaftssinn und ihre frivole Rechtsverfolgung wurde die Strafe erhöht. Die Angeklagte muß sich nun endgültig zufrieden geben, da alle Rechtsmittel erschöpft sind.

Amtsgericht Gießen.

Die R. B. hatte am 1. Januar d. I. in ihrer Dienststelle einer Hausangestellten aus der Geld­tasche 5 RM. entwendet. Die Angeklagte gab erst am Schluß der Verhandlung den Diebstahl zu. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde sie unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer Gefängnis st rafe von fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagten, die rückfällige Diebin ist, wurde klar gemacht, daß sie im Wiederholungs­fall mit Zuchthausstrafe zu rechnen habe.

Die Ehr. B. in Gießen war am 19. August mit­tels Nachschlüssels in eine Wohnung eingedrungen und hatte dort aus einer Kassette 250 RM. ent­wendet. Die Wohnung und das Vorhandensein des Geldes waren ihr bekannt. Die wegen Diebstahls vorbestrafte Angeklagte wurde zu einer Gefäng- nisstrafe von vier Monaten verurteilt.

Aus der engeren Heimat.

Landkreis Gießen.

* Leihgestern, 21. Oktober. Das vier Jahre alte Söhnchen des hiesigen Einwohners Walter W e h r u m geriet, während die Eltern mit der Be­reitung von Schweinefutter beschäftigt waren, z u nahe an den Futterbehälter, der um­stürzte und das bedauernswerte Kind mit kochen­dem Wasser übergoß. Der Kleine mußte tpit erheblichen Verbrühungen nach Gießen m ein Krankenhaus gebracht werden.

s. Lang-Göns, 21. Okt. Am Sonntag hielt Stud.-Rätin Schmücker (Frankfurt a. M.) im Rahmen der Vortragsreihe der DAF. in der hie­sigen Turnhalle einen fesselnden Vortrag überDie Nachbarn des Nordpols". Die Vortragende hat em Jahr unter den Eskimos, die im nördlichsten Teil der Erde (in Mittel-Grönland) wohnen, gelebt, hat ihre Sitten und Gebräuche studiert, ihre Lieder und Märchen ausgezeichnet. In anschaulicher Sprache schilderte sie Landschaft und Menschen. Der Vortrag,

der reichen Beifall fand, wurde durch zahlreiche Lichtbilder, nach Aufnahmen der Vortragenden, be- reichert. , , ,, , u

£ a u b a d), 21. Okt. Der lange Jahre bestehende Geflügelzuchtverein Laubach wurde mit dem Ziel, alle Kleintierzüchter zu erfassen, in einen Klein, tierzuchtverein umgewandelt. Aus diesem An. laß fand bei dem Vereinsleiter K. P i tz eine Ver. sammlung statt, in der eine neue Fachgruppe Ka­ninchen" gebildet wurde, der 23 Kaninchenhalter bei­traten. Reichsbahnobersekretär Hch Wahl machte wichtige Ausführungen über Fütterung, Stallanlage, Pflege und Rassenwahl der Kaninchen. Da sich in dieser Gegend die Weißen-Wiener-Kaninchen am besten bewährt haben, wurden diese zur Vereins- rasse bestimmt. Die Fachgruppe hält zur Zeit 24 Weiße Wiener, mehrere Klein-Chinchilla, einige Deutsche Widder und etliche andere Rassen, die von Züchtern gehalten werden. Es wurde beschlossen, im Februar eine Werbeschau für Kaninchen und Ge- flügel zu veranstalten. Als Zuchtwart wurde Schornsteinfegermeister Ludwig Wolter bestimmt, der dem Vorstand des früheren Geflügelzuchtvereins zugeteilt wurde.

)( Ruppertsburg, 18. Okt. Unsere NS.- Frauenschaft hielt einen Werbeabend für die Jugendgruppe ab, der guten Erfolg hatte. Orts- gruppenleiter Bürgermeister Lind sprach zuerst in warmen Worten über Ziel und Zweck der Frauen­schaft, insbesondere über ihre Aufgaben im Kriege. Gedichtoorträge der Frauen S. Schönwolf, Minna Ziegler und Frl. S. Diehl und gemeinsam gesungene Lieder wechselten miteinander ab und gestalteten den Abend recht unterhaltend und kameradschaftlich. Bei Gastwirt O. Wagner, dahier, fand ein Film- abend der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" statt, der gut besucht war. Die Wochenschau brachte Bilder aus den Kämpfen im Kiew-Dreieck, bei Leningrad und in Finnland. Sodann lief der Sol­datenfilmDrei Unteroffiziere".

kreis vlphlar

* Vetzberg, 19. Okt. Die hiesigen Helferinnen des Deutschen Roten Kreuzes veranstalteten dieser Tage eine Lebensmittel sammlung zu- aunften der Verwundeten für Sie Lazarette. Dabei zeigte sich wieder einmal die Opferfreudigkeit der Einwohner unseres kleinen Dörfchens. Es wur­den gespendet: 85 Eier, Speck, Wurst, Butter, Wei­zenmehl, Zucker, Aepfel, Marmelade, Wein und anderes mehr.

Schweinemarkt in Gedern.

* Gedern, 21. Okt. Der heutige Schweine, markt war mit 129 Ferkeln beschickt. Es kosteten 6 bis 8 Wochen alte Ferkel 15 RM., 8 bis 10 Wochen alte 16 bis 20 RM., 10 Wochen und ältere 20 bis 25 RM. das Stück. Das Geschäft verlief flott, es wurde fast alles verkauft.

Kettenschießen des llnterkreises Wehlor-Noro.

In Launsbach fand das Kettenschießen des Un­terkreises Wetzlar-Nord statt. Geschossen wurden 3 Schuß liegend und 3 Schuß stechend freihändig ohne Probeschuß. Mannschaften zu 3 Mann. 10 Mannschaften traten zum Kampf um die Schützen­kette an. Sieger wurde die 1. Mannschaft von Salz­böden mit den Schützen Kraft, Schön, Laucht mit dem sehr guten Ergebnis von 183 Ringen. Es folg­ten Krumbach 1. Mannschaft 156 R., Bieber 1.Mann­schaft 154 R., Launsbach Jugend 152 Ringe. Beste Einzelschützen waren Laucht (Salzböden) 65 R., Kramer (Fellingshaüsen) 64 R., Adler (Bieber) und Schön (Salzböden) je 60 R., Kraft (Salzböden), Debus (Launsbach), Dutenhöfer und Wagner (Bie­ber) je 58 R. Außerdem wurden noch zwei Ehren- scheiben ausgeschossen, die von den Jugendschühen Heinz Debus und Erwin Eckhard, beide Launsbach, geschossen wurden.

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Amtseinführung des Landgerichts- Präsidenten Dr. Jacobi.

Am kommenden Samstag, 25, d. M., vormittags, findet im Gemeinschaftsfaale des Landgerichts die feierliche Einführung des neuen Landgerichtspräsi­denten Dr. Jacobi durch den Oberlandesgerichts­präsidenten statt.

Landger'chtspräfident Dr. Jacobi, der, wie seinerzeit berichtet, mit Wirkung vom 1. Oktober 1940 ab als Nachfolger des nach Darmstadt ver­setzten Landgerichtspräsidenten Dr. Colnot amtiert, wurde am 12. April 1895 in Mainz geboren. Er studierte, nach Ablegung der Reifeprüfung in Darm­stadt 1913, Rechtswissenschaft in Heidelberg und Gießen. Als Frontkämpfer nahm er von 1914 bis 1918 am Weltkrieg teil und wurde mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse ausgezeichnet. Nach abge­legter Fakultätsprüfung (1919) bestand Jacobi 1922 das große Staatsexamen. 1925 wurde er als Amts­gerichtsrat in Michelstadt angestellt und 1926 in gleicher Eigenschaft nach Zwingenberg versetzt. 1928 wurde er Hilfsrichter beim Landgericht Darmstadt, 1930 bei der gleichen Dienststelle Landgerichtsrat. 1936 wurde Dr. Jacobi zum Landgerichtsdirektor in Mainz ernannt, 1937 zum Landgerichtsdirektor in Darmstadt. Während des gegenwärtigen Krie­ges war Dr. Jacobi als Feldkriegsgerichtsrat in der Heeresabteilung beim Oberkommando der Wehr­macht tätig.

Feierstunde

zur Woche des deutschen Buches 1941.

Auch in diesem Jahre veranstaltet das Reichs­ministerium für Dolksaufklärung und Propaganda wieder dieWoche des deutschen Buches", die dies­mal unter dem GeleitwortBuch und Schwert" liebt. In allen Städten des Reiches werden aus An­laß der Buchwoche Dichterlesungen, Ausstellungen und literarische Feierstunden durchgeführt, die dem deutschen Buch und der deutschen Dichtung gewid­met sind. Auch in Gießen wird am Dienstag, 28. Oktober, in der Aula der Universität der Goethe- Bund im Rahmen des Gießener Vortragsringes zu­sammen mit der Kulturellen Vereinigung und der Volksbildungsstätte Gießen der NSG. .Kraft durch Freude" eine Feierstunde veranstalten. Der bekannte alemannische Dichter Hermann Burte wird seine auf dem Weimarer Dichtertreffen 1940 gehaltene bedeutsame RedeDie europäische Sendung der deutschen Dichtung" wiederholen. Es ist ein litera­risches Erlebnis von besonderer Art zu erwarten.

(Sfaf anqeioqen" m 1120 Punkten.

Die 120 Punkte der 3. Reichskleiderkarte decken durchaus den notwendigen zivilen Bedarf. Welcher Bedarf ist aber wirklich notwendig? Die Meinungen über daswas man braucht" undwas man haben muß" zum Anziehen schwanken sehr. Vielfach beruhen sie selbst heute noch auf Anschauungen, die bei Frauen üblich sind, die immer schon viel für ihre Kleidung haben ausgeben können. Das aber sind stets nur einzelne wenige. An diesen Ansprüchen darf der normale Kleidungsbedarf keinesfalls ge­messen werden. Denn der größte Teil der deutschen Familien hat immer schon nur 8 bis 9 o. H. der ge­samten Haushaltungsausgaben für die Kleidung zur Verfügung. Es war hier schon aus Gründen der finanziellen Sparsamkeit immer üblich, die Kleidung vom ältesten Kind auf die jüngeren Geschwister zu vererben, aus alten Sachen wieder neue, brauch­bare Kleidungsstücke zu machen und durch besonders gute Pflege die Lebensdauer der vorhandenen Klei­dung zu erhalten. Diese Sparsamkeit hat der Krieg nun allen zur Pflicht gemacht.

Und da zwingt sich gleich die zweite Frage auf: Ist man heute wirklich nur dann gut gekleidet, wenn man die neuesten Modefarben trägt ober un­bedingt ein moosgrünes Kleid haben muß, weil dies

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