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Unbezahlter Urlaub und Krankenkasse
KH.XNCHEN
Zer Optiker am Bahnhof]
Mja^UUa^e, 29/302/U.
Lieferant auch 3htcr Krankenkasse
Wir haben uns mit dem Leiter des Finanzamts Gießen, Oberregierungsrat Schmidt, über eine Reihe von Aufgaben der Finanzämter unterhalten, die in der Regel außerhalb des Gesichtskreises der Steuerzahler liegen. Es handelt sich dabei um Ausgaben im Dienste des sozialen Gedankens.
Verdunkelungszeil
22. Februar von 18.47 bis 8.25 Uhr.
23. Februar von 18.49 bis 8.23 Uhr.
allgemeinen wird das Finanzanlt als diejenige Reichsbehörde angesehen, die von ihrem „ein» nehmenden" Wesen besonders gekennzeichnet ist. An diese Tatsache allein denken sicherlich die meisten Steuerzahler, wenn sie ihren Steuergslichten genügen. Jedoch ist das Finanzamt nicht nur eine einnehmende, sondern in erheblichem Maße auch
laub nickt unterbrochen wird, so verlangt das Wesen des einheitlichen, fortlaufenden Beschäftigungsverhältnisses auch eine entsprechende einheitliche Fest» setzung des Grundlohnes, und zwar muß der Arbeitsverdienst zugrundegelegt werden, der in den letzten vier Wochen bei tatsächlich geleisteter ununterbrochener Arbeit erzielt worden wäre. Der Fall wird also so angesehen, als ob in den vier Wochen doi Beginn der Krankheit voll gearbeitet worden wäre und kein unbezahlter Urlaub Vorgelegen hätte.
Vornotizen.
Tageskalender für Samstag.
Gloria-Palast, Seltersweg: „Sieben Jahre Pech". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Alarm". —Ober»
Ankunft gewußt hätten, wären
Bahnhof gewesen. Wenigstens die beiden Kleinen sind ja wohl um
eine auszahlende Behörde. Dabei ist nicht an solche Zahlungen gedacht, die sich aus der Begleichung von Rechnungen oder Lieferungen für das Reich ergeben, sondern hier stehen im Vordergrund Auszahlungen für Zwecke, die das Reich bei der Verwirklichung großer sozialer Gedanken zum Besten der Volksgemeinschaft erstrebt. Es handelt sich um eine ganze Reihe solcher Aufgaben, die aus Gründen der sozialen Fürsorge von der nationalsozialistischen Regierung als vornehmste Verpflichtungen des Reiches erfüllt werden und zu erheblichen Barauszahlungen an die in Betracht kommenden Volksgenossen führen. Daneben spielt der soziale Gedanke aher auch eine sehr große Rolle bei der Handhabung des Einkommensteuertarifs, ohne daß es in diesem Falle zu Barauszahlungen durch das Finanzamt kommt.
Betrachten wir daraufhin zunächst einmal die Auswirkungen des E i n k o m m e n st e u e r tarifs. Er ist in weitem Ausmaß zu einem Instrument des sozialen Ausgleichs gestaltet worden mit dem Ziel, kinderreiche Familien weitgehend steuerlich zu entlasten und dafür kinderlose Steuerzahler bzw. Ehepaare stärker bei der Steuerzahlung in Anspruch zu nehmen. Wie weitreichend dieser soziale Gedanke sich auswirkt, mögen einige kurze Beispiele zeigen. Ein Steuerpflichtiger, der ledig ist und — derartige Einkommen sind Tatsache — jährlich 1OOOOO RM. Einkommen besitzt, also zur Gruppe I (Höchstbesteuerte) gehört, hat davon an Einkommensteuer und Kriegszuschlag allein an das Reich jährlich 65 000 RM. abzuführen. Hinzu kommen noch andere Steuerzahlungen, wie Bürgersteuer, Kirchensteuer usw., so daß man insgesamt auf eine jährliche Steuerzahlung dieses einen Mannes in Höhe von rund 75 000 RM. kommt. Der 100 000-RM.-Mann muß also einen ganz erheblichen Teil seines Jahreseinkommens für die Gemeinschaft geben, der dazu dient, kinderreichen und dementsprechend hilfsbedürftigen Familien den Lebensweg zu erleichtern, ein Ziel, das vom Standpunkt des sozialen Gedankens aus fraglos seine Berechtigung hat. Denn wie viele Hunderte von Familien müßten mehr Steuern als jetzt bezahlen, um nur die 75 000 RM. aufzubringen, die der Hagestolz allein zu leisten hat.
Ein Familienvater mit vier Kindern und einem Einkommen von jährlich 20 000 RM. genießt bei seiner Steuerzahlung den Vorzug der Kinderermäßigung. Er hat an Einkommensteuer einschl. Kriegszuschlag rund 2886 RM. zu zahlen. Dagegen muß der Junggeselle mit gleichen Einkommensverhältnissen 9000 RM. Einkommensteuer und Kriegszuschlag, also fast 50 v. H. des Einkommens bezahlen und damit zum Ausgleich dessen beitragen, was kinderreichen Familien für die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder im Dienste der Zukunft der Nation steuerlich zugute kommt. Man wird hiernach einem Junggesellen, dem die höheren Steuerzahlungen unbehaglich sind, nur den guten
Aus der (Stab! Gießen.
Beglückende Heimkehr.
Fauchend fährt der Zug in die Bahnhofshalle. Die Lokomotive zischt noch ein paarmal und steht dann mit einem kleinen Ruck, der sich bis in die Abteile fortpflanzt. Unteroffizier Heinrich klettert schwer bepackt aus der dritten Wagenklasse und befindet sich im Nu in einem dichten Gedränge, das ihn mitnimmt und zum Ausgange spült. „So, da wären wir wieder mal", sagt er halblaut vor sich hin und zieht vernehmlich die Lust ein. Es ist zwar von Kohlendunst und Lokomotivenqualm geschwängerte Luft, aber es ist Heimatluft. Nach ein paar Monaten des Fernseins kann man sie wieder atmen, Gott sei Dank! Und hinter dem Bahnhofsgebäude beginnt die Stadt, nach der man sich wahrhaftig oft genug gesehnt hat, wenn man das natürlich auch nicht immer wahrhaben will. Na, nun ist man jedenfalls da, und zu Hause werden sie Augen machen. >
Und ob sie Augen machen. Daß er jetzt angekommen ist, wissen sie nämlich nicht, wenn sie auch mit der Möglichkeit des Urlaubes rechnen. Aber nachdem sich die Sache ziemlich lange hingezogen hatte, ist sie zu guter Letzt noch sehr fix gegangen. Wenn
Rat geben können, zu heiraten und sich eine möglichst zahlreiche Familie zuzulegen; dann wird er ebenfalls die guten Auswirkungen des sozialen Gedankens im Einkommensteuertarif an seinem Geldbeutel verspüren.
Neben dieser gerechten sozialen Staffelung des Einkommensteuertarifs, dessen Vollkommenheit bisher von keinem anderen Land der Welt naaigeahmt worden ist, kommt der soziale Gedanke noch auf anderen Gebieten der Arbeit des Finanzamts zum Ausdruck. Und hier handelt es sich in allen Fällen am Barauszahlungen, die das Finanzamt an die Empfangsberechtigten zu leisten Ha5 So wurden im Bezirk des Finanzamtes Gießen seit 1933 über VA Millionen RM. Ehestandsdarlehen, seit 1935 rund Yk Millionen RM. einmalige Kinderbeihilfen, seit 1936 nahezu 1 Million RM. laufende Kinderbeihilfen, seit 1938 rund 150 000 RM. Ausbildungsbeihilfen und seit 1939 nahezu 40 000 RM. alsEinrichtung-- darlehen für landwirtschaftliche Sied- l e r vom Finanzamt ausgezahlt. Das find insgesamt fast 3 Millionen RM. sozialer Beihilfen in dem Bezirk eines einzigen Finanzamtes, die den Gedanken der tatkräftigen Förderung kinderreicher Familien und ländlicher Siedler eindrucksvoll unter Beweis stellen.
„Dienst an der Volksgemeinschaft" ist nicht nur das oberste Leitmotiv in oer Steuergesetzgebung und in der praktischen Handhabung der Steuergesetze, sondern er gilt auch als ungeschriebenes Gesetz für den Verkehr des Finanzamtes mit der Bevölkerung. Wer mit feinen Nöten und Sorgen hinsichtlich der Steuerverpflicktungen sich nicht selbst zu helfen weiß, der wende sich vertrauensvoll an das Finanz-
diese Zeit in der Schule. Unteroffizier Heinrich marschiert mit seinem Affen, an dem mehrere Paket- chen baumeln, durch wohlbekannte Straßen und betrachtet dabei genießerisch das Leben und Treiben, das in der späten Vormittagsstunde schon ziemlich lebhaft ist. Nach der langen Abwesenheit hat alles ein etwas anderes Aussehen, wenn sich im Grunde auch nichts geändert hat. Da drüben die Gastwirtschaft hat noch dieselben Schilder am Eingang, und auch die Straßenbahn bimmelt noch genau so vorüber wie sonst. Nur daß alles mit strahlendem Glanze verklärt ift Wenigstens scheint es dem Unteroffizier so.
Es muß wohl das Glück der plötzlichen Heimkehr fein. Einer Heimkehr, die allerdings nur vierzehn Tage dauern wird. Aber was sind vierzehn Tage, wenn man am Anfang steht. Sie dehnen sich schier unendlich und verheißen ungezählte Freuden und beglückende Erlebnisse. In Friedenszeiten ging man wohl auch auf vierzehn Tage in Urlaub und hatte ähnliche Empfindungen. Doch jetzt sind sie viel schöner, weil sie um das Zuhause kreisen. Es gibt nichts, was von diesen Gefühlen übertroffen werden könnte. Unteroffizier Heinrich denkt darüber nach und spürt die Tiefe der Beziehungen, mit denen der Mensch seiner Heimat verbunden bleibt. Wie innig sind diese Beziehungen aber erst, wenn sie zugleich den engen Kreis der eigenen Familie einschließen. Der Soldat schreitet unwillkürlich rascher aus, der Gedankengang beflügelt Schritte und Sinne in gleichem Maße. Erlebt er in diesem Augenblick nicht etwas Köstliches, etwas, dessen Wert unschätzbar ist? Und als er zu Hause die Tür öffnet und den beseligten Ausruf feiner Frau hört, da wird ihm mit aller Deutlichkeit offenbar, daß es sich um diese Gnade einer beglückenden Heimkehr wohl lohnt, am Ende der vierzehn Tage wieder den Abschied auf sich zu nehmen. H.W.Scn.
Soldatenfrauen, deren Männer auj Urlaub kommen, haben bekanntlich einen Anspruch darauf, während der Urlaubszeit ihres Mannes ebenfalls vom Betriebe beurlaubt zu werden, wenn es die Arbeitslage des Betriebes irgendwie gestattet. Der Urlaub wird entweder auf den bezahlten Erholungsurlaub angerechnet, ober die Frau kann unbezahlten Urlaub nehmen.
Liegt unbezahlter Urlaub vor, so ergibt sich evtl, eine wichtige Folge für die Krankenkasse. Wird nämlich zufällig die Frau wenige Tag^ nach Wiederantritt der Arbeit krank, so erhebt sich die Frage, waches Krankengeld ihr zusteht. Zugrunde gelegt wird der Grundlohn, der vor der Krankheit liegenden vier Arbeitswochen. Nun kann es sein, daß in diese vier Wochen beispielsweise 14 Tage Urlaub fallen. Würde jetzt der tatsächliche Verdienst zugrunde gelegt werden, so würde das Krankengeld sehr knapp ausfallen, denn es würde nur ein vier- zehntägiger Verdienst für die gesamten vier Wochen zugrunde gelegt werden können.
Es xvar strittig, wie diese Frage behandelt werden sollte, so daß sich das Reichsversicherungsamt mit dem Fall beschäftigen mußte und eine grundsätzliche Entscheidung erließ, die im Reichsarbeit^ blatt Nr. 5, Teil II, Seite 86 veröffentlicht ist. Der zugrundeliegende Sachverhalt war ein etwas anderer als der eingangs geschilderte. Es handelte sich nicht um eine Soldatenfrau, sondern um einen kranken Arbeiter, aber das entscheidende Merkmal des Streitfalles war aud) die Frage, wie der unbezahlte Urlaub, der in bie vier Wochen vor Krankheitsbeginn fiel, hinsichtlich der Höhe des Krankengeldes beurteilt werden sollte.
Da das Arbeitsverhältnis durch unbezahlten Ur
amt. Er wird dort jederzeit bereitwillig und fad)-. tottDig beraten, und er wird feftftellen tonnen, daß man sich in den Amtsstuben dieser Behörde nicht von rein fiskalischen Gesichtspunkten leiten läßt, sondern imstande ist, sich in die Lage bes Ratsuchenden hineinzuversetzen. Er wird ferner ver- ftänöniSDolIe Hilfsbereitschaft und weitgehendes Entgegenkommen bei unverfchuldeten Nichtzahlen, können finden, wenn natürlich auch der Grundgedanke, daß die Steuern bezahlt werden müssen, sein, Geltung behalten muß. Vor allem ist es notwendig, nicht frtit Wut und Kampfeslust zum Finanzamt zu kommen, sondern exakte Beweismittel vor. zulegen und vornherein den Willen zu betonten; den steuerlichen Pflichten nach besten Kräften gerechi zu werden. Denn an einer Tatsache kann aud; bas Finanzamt, bei allem guten Willen zur De rückstchtigung des sozialen Gedankens, nicht Vorbeigehen, daß nämlich das Reich die ihm zustehendm Steuern haben muß, und besonders jetzt im Krieg, mehr als je zuvor auf die Erlangung feinet Gelbe, größtes Gewicht zu legen hat. Der alte Grundsatz gilt unverändert,^ daß zum Kriegführen Geld, Geld und nochmals Geld gehört! Und sowohl für bas Reich, das alle Volksgenossen doch verkörpern, als auch für den Einzelnen ist es im Hinblick auf bi, Zukunft besser, die Kriegsausgaben zu einem großen Teile durch Steuerzahlungen zu decken, als einer unnötigen Verschuldung und damit einer Beeinträchtigung unserer künftigen Aufstiegsmöglichkeiten Dor. schub zu leisten. Der soziale Gedanke in der Steuer. Politik des Reiches behält aber auch jetzt im Kriege in vollem Umfange feine Berechtigung und dient in der Gegenwart, wie auch im Hinblick auf die Zukunft in bester Heise der ganzen Nation. B.
Das Finanzamt im Dienste des sozialen Gedankens.
3m Finanzamtsbezirk Gießen bisher fast 3 Millionen Reichsmark soziale Beihilfen ansgezahli.
Umwege -es Herzens
Roman von H.G. Hansen
Copyright by Prometheus •Ver'ag Dr. Eich acker • Gröbenzell
32 Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)
„Ich habe nur genau das erzählt, was vorgefallen ist. Welche juristischen Folgerungen daraus zu ziehen find, muß ich dem Gericht Überlasten."
D?nrn et<)ob sich der Staatsanwalt, dessen Amt jetzt von Staatsanwaltschaftsrat Beyer versehen wurde.
„Erklären Sie mal an Hand der hier hängenden Skizze von dem Tatort, wie die Sache verlaufen fein soll."
Koßmann folgte der Aufforderung und gab nochmals genauen Aufschluß.
„Ich habe nicht die Paragraphen des Strafgesetzbuches bei meiner Tat beachtet, sondern das Gesetz, das. jedem Mann im Blut liegt/'
„Mit solchen Erklärungen kann auf der Bühne operiert werden, aber nicht im Gerichtssaal. Wir haben uns hier nun an die Bestimmungen des Gesetzes zu halten. Sie bestreiten also nicht, daß Sie mit dem Willen zu einer ungesetzmäßigen wohlvor- bereiteten und überlegten Handlung zur Tafftelle geeilt sind uniJ dabei auch damit rechneten, Kühlitz ohne Kampf zu erschießen, wenn er sich nicht zum Zweikampf stellen würde?"
„Ich bestreite nichts von meinen Handlungen und meinen Ueberlegungen. Ich verzichte nur darauf, irgendwelche Schlüsse daraus zu ziehen. Wie alles zu beurteilen ist, wird das Gericht entscheiden müssen."
Die Anwälte hatten keine Fragen an ihren Klienten.
Als erste Zeugen wurden der Waffensachverständige, der Gerichtsarzt und der Förster Der» nommen. Der erste bekundete, daß das aus dem Körper des Angeklagten entfernte Schrotkvrn mit denen übereinstimme, die in der Schrotpatrone im Drilling Kühlitzens gewesen seien.
Der Arzt erklärte, die Narben des Angeklagten wären ungefähr so alt gewesen, wie Zeit zwischen der Untersuchung und dem Mord verstrichen sei. Sie könnten so entstanden fein, wie Koßmann es schildere.
Der Förster und nach ihm noch der Gendarmerie- meister versicherten, daß der Befund am Tatort mit den Angaben des Angeklagten Übereinstimme.
Als fünfter Zeuge erschien der Wilderer Korn, der aus der Strafhaft vorgeführt wurde.
Nachdem dieser auf Befragen nochmals genau erklärt hatte, wo er sich in der Nacht des Mordes aufgehalten hatte, wurde er gefragt, in welchem
Abstand er die Schüsse gehört und welchen Klang diese gehabt hätten.
Nachdem der Waffensachverständige und der Förster noch bezeugt hatten, auch sie seien in der Lage, solche Unterschiede zwischen einzelnen Schüssen herauszuhören, und daß sie bei Korn die gleiche Kenntnis vorausfetzten, wurde in die Mittagspause eingetreten.
Eine Stunde fpäte.r versammelten sich alle Anwesenden von neuem.' Zuerst marschierte ein halbes Dutzend Zeugen auf, Kollegen, Kolleginnen und Bekannte des Kapellmeisters Kühlitz. Sie bezeugten dessen zahlreiche Liebesverhältnisse.
Die Wirtschafterin des Toten legte ausführlich dar, wann und unter welchen Umständen ihr Herr Damenbesuch empfangen habe. „Die Damen kamen oft schon am Vormittag, meist nachmittags, abends fast nie, weil Herr Kühlitz dann immer fort war. Manchmal hatte er auch nachts Besuch."
„Haben Sie gewußt, welche Damen es waren?" „Nein. Wenn ich schon einmal eine sah, so wußte ich doch nicht, wen ich vor mir hatte, und Herr Kühlitz hat nie darüber gesprochen."
Als Frau Brigitte Koßmann aufgerufen wurde, stieg die Spannung auf den Höhepunkt. Sie trug ein einfaches Kostüm und wirkte ganz unausfällig. Mit gesenkten Augen schritt sie durch den Saal. Sie erklärte auf Befragen ausdrücklich und mit klarer Stimme, daß sie von ihrem Recht der Zeug- nisverweigerung keinen Gebrauch machen wolle, obwohl sie nachdrücklich auf die Bedeutung des Eides hingewiesen wurde.
„Wann haben Sie Herrn Kühlitz kennengelernt?" „Nach meiner Verheiratung."
„Wann war das?"
„Vor sieben Jahren."
„Verkehrte Herr Kühlitz viel in Ihrem Haufe?" „Ja, er kam jede Woche wenigstens ein bis zweimal zu uns." •
„Und wann traten Sie zu Herrn Kühlitz in nähere Beziehung?"
„Im August vergangenen Jahres."
„Was war die Veranlassung dazu?"
„Als mein Mann mich bot, feine Frau zu werden, stand mein Vater infolge der Bankenkrise 1931 vor dem Ruin. Ich hatte meinen Mann, den ich schon lange vorher gekannt habe, immer sehr geschätzt, aber an eine Ehe nie gedacht. Don meinem Vater wußte ich, daß der Bankrott seines Bankhauses kaum zu vermeiden war. Als mein Mann mir damals sagte, er wolle und könne meinen Vater retten, gab ich ihm mein Jawort. Ich tat das, um vor allem meinem Vater Hilfe zu bringen. Später glaubte ich manchmal, daß mein Mann mich regelrecht gekauft habe. Ich erfuhr erst jetzt, daß er mehr für meinen Vater getan hat, als er eigentlich wagen durfte. Damals aber nahm ich an, ich wäre für meinen Mann nur eine Frau aus einer alten Familie, die für ihn den Schlußstein
fetzungen zwischen ihr und dem Schwiegersohn.
„Sie haben also versucht, den Angeklagten davon abzubringen, sich dem Gericht zu stellen?"
„Jawohl. Ich hielt sein Ehrgefühl, für übertrieben und glaubte, der oft bestrafte Wilderer verdiene nicht, daß sich mein Schwiegersohn um seinetwillen ruiniere. Später allerdings sah ich ein, daß mein Schwiegersohn mit seiner Auffassung recht! hat."
Nach einigen belanglosen Fragen brachte Justizrat Hirte die Vernehmung auf eine charakteristisch« Würdigung Koßmanns. Die alte Frau ergriff dein Faden sofort und begann ausführlich zu erzählen,, in welch großzügiger Weife ihr Schwiegersohm feiner Zeit dem vor dem Bankrott stehendem Bankier d'Oleron geholfen habe. Erst neuerdings fei ihr, der Zeugin, die Grüße dieser Hilfe aus dem Akten des Justizrats Hirte bekanntgeworden. Koß» rnann habe nicht nur fein ganzes Barvermögem daranaefetzt, sondern auch seinen Fabrikbesitz uniD fein Wohnhaus bis zur letzten Möglichkeit beliefen« um dem Schwiegervater zu helfen. Obwohl in* zwischen sieben Jahre vergangen feien und bie Koßmannsche Fabrik einen großen Aufstieg Hinte« sich habe, lasteten immer noch hohe Betrage oom Schulden auf dem Werk, die aus der Hilfe für das zusammenbrechende Bankhaus stammten.
Frau d'Oleron gab unumwunden zu, daß es ih« schwer falle, hier vor der Oeffentlichkeit die Schande ihrer Familie zu kennzeichnen, aber sie verurteil« das Verhalten ihrer Tochter aufs schwerste und Habs volles Verständnis für die Auffassung ihres Schwiegersohnes, der von dem Begriff der Familienehrs so durchdrungen sei, daß er alles versucht nichts von der Schmach in die Öffentlichkeit dringen zu taffen.
Ausführlich wurde zum Schluß noch erörtert,; welche Beweggründe Koßmann dazu gebracht hatten,, sich freiwillig dem Gericht zu stellen, um den Wil" derer Korn zu retten.
Richard d'Oleron konnte in feiner Aussage nui die Angaben seiner Mutter bestätigen.
Auf Wunsch des Staatsanwalts wurde die frühere Wirtschafterin Kühlitzens Frau Koßmann gegenüber» gestellt.
„Erkennen Sie in der Zeugin eine der Besucherinnen von Herrn Kühlitz?"
Die alte Haushälterin besah sich Gitta Koßmann kritisch, schüttelte aber schließlich den Kopf.
Die letzten Zeugen, die noch vernommen mürben,, waren der Inhaber der von Koßmann in Anspruch genommenen Detektei und einer der beiden Hamburger Anwälte,' die er aufgesucht hatte. Sie bestätigten lediglich das, was der Angeklagte in feinen Vernehmung bereits vorgebracht hatte.
Inzwischen war es spät abends geworden, so daß die Verhandlung auf den kommenden Sormittafl zehn Uhr vertagt wurde.
(Fortsetzung folgt.) ,
feines gesellschaftlichen Aufstieges bilden sollte. Als er sich-in der Ehe mir gegenüber zwar höflich und zuvorkommend, aber sehr zurückhaltend benahm, fühlte ich mich betrogen. Bei meinem Mann setzte ich keine Liebe zu mir voraus. So lebten wir uns mehr und mehr auseinander. Kühlitz hat schon bald nach unserer Eheschließung mit Andeutungen versucht, sich mir zu nähern. Ich wies ihn stets zurück. Erst Jahre später gab ich nach. Es geschah nicht aus Liebe, sondern mehr aus Enttäuschung über meinen Mann. Jekt weiß ick jedoch, daß mein Mann die ganzen Jahre nur Darauf gewartet hat, ich möchte ihm ein Zeichen meiner Zuneigung geben, damit er aus feiner eigenen Zurückhaltung, die nur ein Ausdruck feiner Beherrschung und Ritterlichkeit war, heraustreten konnte.
Gitta Koßmann hatte deutlich und fest gesprochen. Jeder Laut war im ganzen Saal vernehmbar. Sie trug den Kopf erhoben und sah den Vorsitzenden des Schwurgerichts an. Trotzdem merkte man, welche Ueberwindung es sie kostete, sich hier in aller Oeffentlichkeit so bloßzustellen. Ab und zu überlief ein Zittern ihren ganzen Körper, und die Stimme schwankte und war belegt. Trotzdem sprach sie tapfer zu Ende.
Sie beantwortet die Fragen nach den Einzelheiten ihrer Verbindung mit Kühlitz ohne Zögern, obwohl üe mehr und mehr blaß wurde, was den Vorsitzenden veranlaßte, ihr einen Stuhl anzubie- ten, den sie jedoch ausschlug.
Schließlich wiederholte sie so gut, wie sie vermochte, die Gespräche, die sie mit ihrem Mann nach der Entdeckung ihrer Untreue und nach der Erschießung Kühlitz geführt hatte.
Der Staatsanwalt erhob sich. „Frau Zeugin, Ihre Aussage ift von größter Wichtigkeit. Hatten Sie den Eindruck, daß Ihr Mann Herrn Kühlitz erschießen wollte?"
„6a."
„Hatten Sie weiter den Eindruck, daß Ihr Mann einen Zweikampf durchführen oder ein Verbrechen begehen wollte?
„Ich habe keinen Augenblick daran gezweifelt, daß er einen Zweikampf austraaen wollte. Die Darstellung meines Mannes über Den Verlauf der Tat, Die er mir kurz darauf gegeben hat, habe ich keine Sekunde angezweifelt."
Darauf wurde Frau Koßmann entiaffen. Als nächste Zeugin rief man Frau d'Oleron auf.
„Wann hörten Sie zuerst von der Tat?"
„Durch die Zeitungen. Damals dachte ich aber noch nicht daran, daß mein Schwiegersohn daran beteiligt sei."
„Und wann wurde Ihnen das erzählt?"
„Ungefähr eine Woche später durch meine Tochter." Frau d'Oleron, Die straff und aufrecht, nur leicht auf einen Gehstock gestützt, vor Dem Richter- tisch ftanD, versuchte eine wörtliche Wiederholung Des Gesprächs, Das sie mit ihrer Tochter geführt hatte, ebenso eine Wiedergabe der Auseinander


