Ausgabe 
5.3.1941
 
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Unser Berufskamerad, der

Oeffentliche Bekanntmachung.

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Mit i f

Lollar, den 5. Märt 194L

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Geschmackvoll

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Heinrich Weimer III., Landwirt und Schuhmachermeister

Familie Heinrich Braun

Familie Ludwig Schäfer Familie Ernst Weimer Familie Karl Euler

Eckstein verzichtet auf eine kost» splelige Verpackung, um zum Vor­teil des Rauchers eine umso höhere Tabak-Qualität bieten zu können. Was an der Aufmachung gespart wird, kommt dem Tabak und damit direkt dem Raucher zugute.

hat bereits im Mai 1940 bei den Kämpfen um Lüttich seine Treue zu Führer und Vaterland mit dem Tode besiegelt. Sein Leben war Kampf. Wir werden den aufrechten, pflichtbewußten und treuen Kameraden nie vergessen.

Familie Carl Geißler Familie Heinrich Geißler Familie Ludwig Schadeck Familie Friedlich Geißler Familie Heinrich Fuchs.

Schönheiten Ms.

ninehmen, dem singen u. Minnen die Tafeln tausend (Erinnerungen wach an einstmals leibhaft Erschautes.'

«Retam» Univerium

Gießen, den 5. März 1941.

Der Oberbürgermeister. I.D.: Nicolaus.

Gießen, den 1. März 1941.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

Der Oberbürgermeister und die Gefolgschaft der Stadtverwaltung Gießen.

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Heute abend entschlief sanft nach kurzer, schwerer Krankheit meine liebe Frau, unsere herzensgute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwägerin, Gote und Tante

Frau Marie Weimer, geb. Grölz

im. Alter von 68 Jahren.

Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen:

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Die Lebensgemein­schaft des deutschen Waldes in Bildern I5«> Naiura'ifnahmen

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Familien-Drucksache

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 6. März, nachm. 4 Uhr statt.

____________1119 D

Daubringen, Marburg a. d. Lahn, Ettlingen (Baden), am 2. März 1941.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 6. März, nachmittags 4 Uhr statt.

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Betr.: Hundesteuer 1941.

Bekanntmachung

Unser lieber, treusorgender Vater. Schwiegervater, Großvater, Ur­großvater, Schwager und Onkel

Philipp Geißler

Pförtner 1. R.

ist am Montagabend, dem 3. März, im 90 Lebensjahre helmfiegangen.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Ich mache darauf aufmerksam, daß diejenigen biesiaen Einwohner, die im Laufe des Rechnungs­jahres 1940 (1. April 1940 bis 31. März 1941) Hunde abgefchafft, aber noch nicht abgemeldet haben dies spätestens bis zum 31.7Närz 1941 entweder schrift­lich oder mündlich auf dem Stadthaus, Berg- r. r nn **4 mnhrnnh her unitmdtl J>1PM1

strane 20, Zimmer ,----- - -

stunden anzeigen müssen Vordrucke fur ruese Ab­meldungen sind bei der bezeichneten stelle erhalt- lich Die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Hunde­steuer dauert bei Nichtabmeldung auch im folgenden Jahr, und zwar so lange fort, als die entsprechende Anzeige versäumt wird.

Die Gewährung von Kinderbeihilfe ist durch die Kinderbeihjlfen-Derordnung vom 9. Dezember 1940 und durch den Runderlaß des Reichsministers der Finanzen vom 30. Januar 1941 neugeregelt worden: 1 Kinderbeihilfe wird jedem Haushal.tsoorstand ge­währt, der deutscher Volkszugehöriger ist und seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Auf­enthalt im Inland hat, wenn zu seinem Haus- ialt drei oder mehr minderjährige Kinder dem- !chen oder artverwandten Bluts gehören. Kin­derbeihilfe kann auch an Haushaltsoorstande mit weniger als drei Kindern gewährt werden, wenn der Haushaltsvorstand zu mindestens 85 v.H. m seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt, oder eme alleinstehende Frau ist, oder wenn em zum Haus- holt gehörendes Kind das Kind einer allein» stehenden Frau oder Vollwaise ist.

2 Kinder sind außer den leiblichen Abkömmlingen die Stiefkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und die Abkömmlinge dieser Personen, wenn sie deutschen oder artverwandten Bluts sind.

3. Die Kinderbeihilfe betragt 10 R7N. monatlich für jedes beihilfefähige Kind. Sie wird nach Ab- lauf des Kalendermonats durch Postscheck ge-

Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie des Ober- bücgermeisters der Stadt Gießen.

Betr.: Sierverteilung.

In der Zeit vom 5.3. bis 9.3.1941 wirf) für jeden Dersorgungsberechtigten auf den Bestell- schein 20 ein Li ausgegeben, und zwar auf Ab- schnitt c. 1U2U

Gießen, den 3. März 1941.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen. "Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie den Ober- bürgermeister der Stadt Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen:

Dr. Lotz.

Am 14. 2. Reichsbahn-Zugführer a. D. Johannes Keiber, 62 Jahre, Gießen, Goetbestraße 54; Stadt- obersekretär a. D. Karl Willi Moos, 5b Jahre, Krof­dorf, Kr. Wetzlar. 15. 2. Anna Koch, geb. Müller, 68 Jahre, Gießen, Friedensstr. 47; Anna Reubig, geb. Roßberg, 73 Jahre, Gießen, Am Sandfeld 11; Katharina Höhr, geb. Siegfried, 42 Jahre, Gießen, frankfurter Straße 29; Berta Weber, geb. Keller, 29 Jahre, Biskirchen, ßtetä Wetzlar-Hilfsarbeiter Ludwig Putz, 59 Jahre, Allendors m d. Lda., Kreis Gießen. 16.2. Friedrick Gebhardt, 7Monate, Gießen, Läusertsröderweg 27-Maurergeselle Karl Schneider. 64 Jahre, Steinbach, Kreis Gießen. 18. 2. Kau/m, Angest. Fritz Bieler, 52 Jahre, Gießen, Schinen- berger Weg 29; Landwirtschaftlich. Arbeiter Peter Horstmann, 70 Jahre, Gießen, Sicher Straße y4. 19 2. Reicksbabn-Wagenmeiüer Gustav Riarkowiak, 66 Jahre, Gießen, Horst-Wessel-Wall 51; Kaufmann August Seibert, 77 Jahre, Gießen-Wie eck, Kirch­straße 32. 20. 2. Geschäftsführer Gustav Maas, 719., Wetzlar, Helgebachstraße 42; Polizei-Hnuvtwacht- meister Wilhelm Klapp, 49 Jahre, Gießen, Bruch­straße 30; Wilhelmine Strack, geb. Pfemer, 57 I., Gießen, Frankfurter Straße 159. 21. 2. Srntmcr- mannsgeselle Ludwig Hahn V., 56 Jahre, Rodgen Kr. Gießen. 22. 2. Klara Müller, geb. Müdenburger, 70 Lmbre, Gießen, Kaiserallee 66. 23. 2. Mana Philippi, geb. Stiehler, 64 Jahre, Gießen, Kreuz­platz 11; Marie Mißler, geb. Tietz, 68 Jahre, Gießen, Wetzlarer Weg 65; Marie Wagner, geb. Habn, 88 I., Gießen, Steinstr.43; Margarete Theiß, geb. Schnell, 47 Jahre, Londorf, Kr. Gießen; Emma Jakob, geb. Wießner, 35 Jahre, Erda, Kr. Wetzlar; Neichsbabn- Assistent a.D.LudwigRunzheimer,57 ,'mbre,Gießen, Weierstr. 29. 24.2. Fabrikarbeiter Hermann Medler, 46 Jahre, Gießen, Neustadt 7; Schneidenneister Heinrich Weber, 68 Jahre, Gießen, Srledrrckltr. 3; Walter Wagner, 11 Jahre, Großen-Buseck, KreiS Gießen, Zeilstraße 24; Heizer Johannes Dormg, 80 Jahre, Gießen, Schiostgasse 14; Karl Altred Schad, 10 Dcknate, Großen-Buseck, Kreis Gießen, . Privatlebrer Dr. Leo Lampe, 48 Jabre, Gießen, 1 Wernerwall 24. 25. 2. Wagnergeselle Ltto Schlier- 1 bach, 39 Jahre, Rodbeim, Kr. Wetzlar. 26. 2. Hein­rich Steinmann, 11 Jahre, Odenhausen, Kr. Gießen, Kaufmann Leonhard Pfann, o2 Jahre, Gießen, Stevlianstraße 42; Wilhelmine Sv annage,l, geb. Mischer, 80Jahre, Gießen,Kaiserallee35; Elisabeths Ranft, geb. Hahn, 59 Jahre, Gießen, Neuenweg 27 ; J-rieda Meckel, geb. Schaufler, 37 Jahre, Werdorf, Kreis Wetzlar. 27. 2. Malermeister J-riedrick Butt, 73 Jahre, Gießen, Marburger Straße 5^0. 28- 2. Eiisabetha Bender, geb. Ruppenthal, 77 Jahre, Gießen, Erednerstraße 23.

Gott der Anmächtige hat meine liebe, herzensgute Frau, unsere liebe, treusorgende Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin. Gote und Tante

Frau Katharine Metzger

geb. Metzger

am 3. März in der Med. Klinik zu Gießen von ihrem schweren, mit großer Geduld getragenem Leiden, im Alter von 61 Jahren durch . einen sanften Tod erlöst. trauernden Hinterbliebenen:

Adam Metzger, Schreinermeister nebst allen Angehörigen.

Münzenberg, Garbenteich, Gambach, den 4. März 1941.

Beerdigung: Donnerstag, den 6. März, nachm. 2 Uhr, in Münzenberg.

_______1122 D

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Bekanntmachung.

Gartenbesitzer und Pächter, welche im kommenden Sommer das Wiedersetzen des Gartenwassermessers wünschen, wollen sich bis zum 30. d. 211. auf unserer Kasse, Gartenstraße 3, melden. 1109A

Gießen, den 1. März 1941.

_________Direktion der Stadtwerke Gießen.

Bekanntmachung.

Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und Ueberlandgebiet sind nach den Lieferungsbedin- gungen grundsätzlich bei der Ablesung an den Erheber zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasgelder noch innerhalb der näch­sten acht Tage ohne kosten an die Kasse der Stadt­werke Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 27707 oder auf die auf den Quittungskarten verzeichneten Bankkonten einge­zahlt werden. Bei Ueberschreiten des Zahlungster­mins müssen die Beitreibungskosten berechnet und entrichtet werden. 1111A

Vom 15. März 1941 ab wird die Strom- und Gas- lieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat Januar 1941 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen.

Gießen, den 3. März 1941.

Direktion der Stadtwerke Gießen.________

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Sterbefülle.

Feldschutzmeister

Georg Ermert

Unteroffizier, Träger des goldenen Ehrenzeichens der NSDAP.

Belr.: Lohnsteuerkarlen.

Ich weise darauf hin, daß nach dem jeder Lohn­steuerkarte beigefügten Merkblatt Aenderungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte .der Ge­meindebehörde obliegen. Lediglich für die im Merk- ' w acxaa t X (rht-iH blatt unter Abschnitt V, Ziffer 5 bis 7 aufgefuhrten 31. INarz 1941 entweder schrist- ,rt das Finanzamt zuständig.

h auf dem Stadthaus, Berg- Ausstellung der Lohnsteuerkarten ist stets bei 24, während der üblichen Dienst- ber Gemeindebehörde zu beantragen.

Auskunft erteilen die Finanzämter.

Darmstadt, im März 1941.

________Der Oberfinanzpräsident Hessen._________

^örstami Krofdorf.

Freitag, den 7. März, von 9.30 Uhr ab, kommt in der Gastwirtschaft INoos, Krofdorf, nachstehendes aufgearbeitetes Vrennreisig zu festgelegten Höchst- preisen zum Verkauf: 112oD

Revierförsterei Waldhaus, Distr. 29, 37, 38, 41, 42, 43, 49:

Eiche 380 rm, Buche 1740 rm.

Revierförsterei Krofdorf, Distr. 11, 24, 25:

Eiche 620 rm, Buche 1300 rm.

Die Forstkasse nimmt im Termin Zahlungen ent­gegen._______________________________________________

Bekanntmachung.

4 Kinderbeihilfe wird nach den neuen Dorfchriften tafem. muiebtnbigem erstmalig für den Monat Januar 1941 gewahrt. ffiiSfübrüJgstQ*' aon 5. Haushaltsvorstände, denen Kinderbeihilfe erst- k.Gcrhnrvu.G.W ift ma(|q oder für weitere Kinder zu gewahren Ist, Prei. RM 4.80 »n d'em Finanzamt ihres Wohnsitzes eine

B'che un^°-r Anmeldung abgeben. Die Finanzämter und die

,-s versteht, mit ernp- Gemeindebehörden geben Anmeldevordrucke un-

fän lieben Sinnen i ie entaeltlich ab.

I btldgeward ^amr- ^g^g^ltsvorstände, die Kinderbeihilfe bisher m singen I Aon erhalten haben und nur für diese Kinder der Kinderbeihilfen-Derordnung gemäß weiter- erhalten, brauchen keine Anmeldung abzugeben.

7 Haushaltsvorstände, die durch die Neuregelung eine Einbuße erleiden, erhalten auf Antrag eme Abfindung. Die Abfindung betragt das Acht­zehnsache der Einbuße. Die Gewährung der Ab­findung ist sofort zu beantragen. H20D