nanziellen Verhältnisse ersichtsich. Dem Rechner konnte mit lodender Anerkennung für seine Arbeit Entlastung erteilt werden. Dem Kriegs-WHW. und dem Deutschen Roten Kreuz wurden je 25 RM. überwiesen. Rach Dankesworten an alle Sanges- brüüer und der Aufforderung zu weiterem regen Einsatz für das deutsche Lied wurde die Versammlung in der üblichen Weise geschlossen.
Straslammec Bietzen.
Der H. K. aus Frankfurt a. M. war durch Urteil der Strafkammer Gießen wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt worden. Er hatte im Dezember 1939 bei seiner Einstellung auf einem Arbeitsplatz in Gießen trotz schriftlicher und mündlicher Verwarnung verschwiegen, daß er schon wiederholt vorbestraft war. Der von dem Angeklagten gegen das erwähnte Urteil eingelegten Revision wurde stattgegeben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. In der gestrigen Verhandlung ergab sich, daß der Angeklagte unter allen Umständen hatte arbeiten wollen.
Er behauptete, er sei der Meinung gewesen, es habe sich bei der geforderten Vorstrafenangabe nur um politische Vorstrafen gehandelt. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
Ein älterer Mann aus Calbach (Kreis Friedberg) war wegen fahrlässiger Tötung seines Enkelkindes angeklügt. Der Mann hatte die Itzuchegrube in seinem Hose schlecht verwahrt und sich nicht um den Zustand und die Erneuerung der die Grube abdeckenden Rundhölzer gekümmert. Das seih August 1939 bei seinen Großeltern weilende vierjähriae Enkelkind des Angeklagten war am 7. Mai 1940 infolge Bruchs eines morschen Rundholzes in die Jauchegrube gefallen und darin ertrunken. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde der Angeklagte an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von einem Monat zu einer Geldstrafe von 10 0,— R M. verurteilt. Strafmildernd wirkte der Umstand, daß der Mann durch den bedauerlichen Vorgang bereits seelisch schwer getroffen ist.
Aus der engeren Heimat.
Brandhilfeverband Schotten.
Q Schotten, 4. Febr. Die umliegenden Gemeinden sind mit der Stadt Schotten zu einem Brandhilfeverband zusammengeschlosfen, um sich in Brandfällen gegenseitig Hilfe zu leisten. Unter Mitwirkung des Landratsamts und des Kreisfeuerwehrinspektors wurde von den beteiligten Gemeinden die Anschaffung einer modernen fahrbaren Motorspritze beschlossen, die in Schotten stationiert ist und in Brandfällen den Gemeinden zur Verfügung steht. Die Stadt Schotten besitzt außerdem noch eine besondere Motorspritze.
Bon seinem Mühlrad tödlich verletzt.
A Schotten, 4. Febr. Im nahen Eschenrod wollte der Mühlenbesitzer Heinrich S ch n e i d er sein Mühlrad vom Eis befreien. Dabei setzte sich das Rad infolge des Wasserdruckes pl ö tz l i ch in Bewegung, der Müller wurde vom Rad gefaßt und erlitt schwere innere Verletzungen, an denen er gestorben ist. Das Mitleid mit dem im Vogelsberg bekannten und beliebten Müller ist allgemein.
Landkreis Gießen.
<5 L i ch, 2. Febr. Dem Oberinspektor der Schutzpolizei beim Kommando der Schutzpolizei in Gießen, Bernhard Wahlig von hier, wurde in Anerkennung seiner besonderen Seif hingen von dem Reichsminister des Innern das Recht zur Führung der Dienstbezeichnung Revierhauptmann der Schutzpolizei verliehen. — Der Unteroffizier in einem Nachrichtenzug Heinrich Iensch wurde zum Wachtmeister, der Gefreite Theo Wagner wurde zum Unteroffizier befördert.
Kreis Büdingen.
k. Schotten, 4. Febr. Die Straßensammlung am vergangenen Sonntag zum Besten des WHW. hatte wieder einen vollen Erfolg und zeugte von dem Opfersinn der Bevölkerung. Es gingen rd.
1050 RM. ein. Auf den verschiedenen Aemtern wurde ein Betrag von 300 RM. gesammelt. — Das Ernährungshilfswerk der NSV. wird auch hier tatkräftig durchgeführt. Gestern wurden wiederum 34 fette Schweine, die in den hiesigen Stallungen des Hilfswerks gefüttert worden find, auf der Bahn verladen und der Großstadt zuge- leitet. Junge Einleger kamen als Ersatz an und werden gemästet. — Der Bienenzucht wird auch hier erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Viele Imker haben sich moderne Bienenhäuser erbaut und ihre Völker stark vermehrt.
Em Denkzettel für widerrechtliche ArKeit-niederleauna
LPD. Hanau, 4. Febr. Vor dem Amtsgericht Hanau hatte sich ein 44jähriger Mann aus Bad Orb zu verantworten, der eine geradezu unglaubliche Auffassung über die Notwendigkeit der Ar- beitslenkung im nationalsozialistischen Staat an den Tag legte. Nach Beschäftigung auf verschiedenen Plätzen durch eine Baufirma hatte er sich krank gemeldet, aber nach Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit leistete er weder der Aufforderung seiner Firma, noch der des Arbeitsamtes, die Arbeit wieder aufzunehmen, Folge. Er glaubte, seine persönlichen Interessen denen der Allgemeinheit ooran- fteilen zu können. Doch damit nicht genug, er nahm auch seinen 14jährigen Sohn ohne Genehmigung des zuständigen Arbeitsamtes aus dessen Arbeits-1 stelle in Wächtersbach, um mit ihm zusammen! Grassamen zu sammeln. Vor dem Hanauer Amtsgericht mußte er sich jetzt als Angeklagter wegen Arbeitsverweigerung und wegen widerrechtlichen Fernhaltens seines Sohnes von der Arbeitsstelle eine Gefängnisstrafe von drei Monaten zudiktieren lassen.
Gedenket der hungernden Vögel!
G. A.-Sport.
Dreifacher deutscher Triumph in Emina.
Der dritte Tag der Ski-Weltmeisterschaftskämpfe in Cortina d'Ampezzo brachte mit dem Torlaus für Männer und Frauen den Abschluß der alpinen Wettbewerbe. Wie schon am Eröffnungstag in den Abfahrtsläufen, so spielten auch „zwilchen den Flaggen" die deutschen Teilnehmer eine glänzende Rolle. Albert Pfeifer gewann den Welt- Meistertitel im Torlauf vor dem Italiener Vit- torio Chierroni, der mit dem knappen Zeitunterschied von 6/ioo Sekunden geschlagen wurde, und Josef Jennewein, der Sieger des Abfahrtslaufes, holte sich mit einem sechsten Platz im Torlauf den Kombinationssieg und damit einen zweiten Weltmefftertitel. Bei den Frauen konnte Christel Cranz ihren dreifachen Erfolg von Zakopane nicht wiederholen, denn sie mußte sich im Torlauf etwas überraschend der Italienerin Cel« lina S e g h i beugen. In der Kombination war sie dagegen nicht zu schlagen, und so gewann auch sie, wie Jennewein, zwei Weltmeisterschaften.
Die Ergebnisse:
Torlauf (Männer): 1. und Weltmeister: Albert Pfefier (Deutschland) 2:01,42 (60,37+61,05); 2. V. Chierroni (Italien) 2:01,48 (59,81 + 61,67); 3. A. Marcellin (Italien) 2:01,92 (61,83+60,09); 4. R. Cranz (Deutschland) 2:02,34 (61,93 + 60,41); 5. R. Rominger (Schweiz) 2:03,39 (61,43+61,96); 6. I. Jennewein (Deutsch!.) 2:03,46 (60,76+62,70); 7. H. Lantschner (Deutsch!.) 2:04,30 (59,34+64,36); 8. R. Lacedelli (Italien) 2:05,07. 9. A. Scheuina (Schweiz) 2:07,61; 10. R. Sörensen (Norwegen) 2:08,03 Min.
Torlauf (Frauen): 1. und Weltmeisterin: Cellina Seghi (Italien) 2:05,61 (62,43+63,18); 2. Ehr. Cranz (Deutschland) 2:09,98 (65,23 + 64,75); 3. A. Proxauf (Deutsch!.) 2:17,39 (70,88 + 66 51); 4. R. Proxauf (Deutsch!.) 2:20,06 (68,87+71,19); 5. K. Grasegger (Deutsch!.) 2:25,90 (66,56+79,34); 6. Für (Schweiz) 2:30,35 ; 7. Keller (Schweiz) 2:38,83 ; 9. Boulaz (Schweiz) 3:02,73; 10. Nielsen (Schweden). —
Zugendfußball der Gp.-Vg. 1900.
VfV.-R. — 1900 0:8 (0:2).
Vor dem Lokaltreffen DfB.-Reichsbahn gegen 1900 I. Mannschaft trafen sich die 1. Jagenden beider Vereine zu einem Bannmeisterschaftsspiel. Die Jugend von 1900 konnte einen sehr hohen, aber auch verdienten Sieg erringen. Vom Anpfiff an gingen die Jungens von 1900 gut durch, doch blieb jeder Erfolg versagt. In der Mitte der 1. Halbzeit gelang es dem linken Verteidiger, den sich tapfer wehrenden Engel im Tor zu schlagen. Dann kam auch VfB.-R. etwas mehr auf. Bis zur fyalbteit blieb es den 1900ern vorbehalten, noch ein zweites Tor zu schießen. Nach der Halbzeit hielten sich die Jungens der Blau-Weißen nur noch vor dem Tor des Gegners auf. Der Gegner mußte feinen Sturm zurückziehen, um der Verteidigung zu helfen. So kam es, daß der Gegner nicht mehr über die Mittellinie kam.
Aepfel, V, kg 28 bis 40, Birnen 15 bis 30, Lauch 24, Sellerie 21 Rpf.
Wie heize ich richtig?
Die Deutsche Arbeitsfront hat im vergangenen Sommer und Herbst in Gießen mehrere Lehrgänge für Zentralheizungsbesitzer bzw. das Bedienungspersonal durchgesührt, die den Zweck hatten, Kenntnisse über richtige Beheizung und Bedienung der Zentralheizunasanlaaen zu vermitteln. Die Volks- genossen, die diese Lehrgänge besucht haben, sollen nun auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich in Fragen der richtigen Beheizung ihrer Anlagen kostenlos Rat zu holen. Die Deutsche Arbeitsfront hat daher in Gießen wöchentlich eine Beratungs- stunde für Zentralheizungsbesitzer sowie deren Bedienungspersonal eingerichtet. Hier wird, von einem Fachmann Auskunft über die zweckmäßige Beheizung der Anlagen, die Möglichkeiten der Brenn- ftosferspamis und andere technische Fragen, die das Bedienen der Zentralheizungsanlagen betreffen, erteilt Alle Volksgenossen, die einen Lehrgang „Heize richtig" besucht haben, können die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Vorsprache von Volksgenossen, die einen derartigen Lehrgang noch nicht besucht haben, ist zwecklos. Für diese besteht die Möglichkeit des Besuchs eines Lehrgangs „Heize richtig", die laufend durchgeführt werden. Ratsuchende müssen die anläßlich des Besuches des Lehrgangs „Heize richtig" ausgehändigte Bescheinigung als Ausweis mitbringen.
(Siebener Schlachtviehmarkt.
Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Verteilungmarkt) in der Viehversteiae- rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 36,5 vis 50,5 Rpf., Bullen 39,5 bis 43 Kühe 13 bis 43,5, Färsen 38 bis 49,5, Kälber 25 bis 57, Hämmel 43 Rpf. je % kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise bezahlt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,13 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,13, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,11, c (90 bis 119,5 kg) 1,07, d (80 bis 89,5 kg) 1,01, e bis f (unter 80 kg) 0,97, gl (fette Specksauen) 1,13, i (Altschneider) 1,11, g2 (andere Sauen) 1,01, h (Eber) 1,01 RM. Marktverkauf: Auftrieb gut, alles zugeteilt.
♦♦ An das Deutsche Theater in Oslo verpflichtet. Das ehemalige Mitglied des Gießener Stadttheaters, die Ballettmeisterin und erste Solotänzerin Irmgard Z e n n e r, gegenwärtig bei den Städtischen Bühnen in Erfurt, ist für die Spielzeit 1941/42 als Ballettmeisterin an das Deutsche Theater in Oslo (Norwegen) und gastweise an das Theater des Volkes in Berlin verpflichtet worden.
** Der Lokomotivführer-Sängerchor Gießen hielt am Sonntag im „Tannhäuser" seine Jahreshauptoersamlung ab. Der Chorleiter, Lokomotivführer Ernst Karl, gedachte zunächst der Berufskameraden, die im vergangenen Jahre starben bzw. im Kriege für Volk und Vaterland gefallen sind. Sodann gab er den Geschäftsbericht bekannt, aus dem der starke Einsatz der Lokomotivführer-Sängerschaft für das deutsche Lied im verflossenen Jahre erkennbar wurde. Aus dem anschließenden Kassenbericht war ein guter Stand der ft-
Gemeinsame Bekanntmachung ! der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie des
Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Betr.:
Lebensmittelbewirtschastung.
Nach dem Erlaß des Herrn NeichSmini- fterS für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Januar 1941 sind die dem Verbr ucher zustehenden Lebensmittelmengen für die Zeit vom 10. Februar 1941 bis 9. März 1941 wie folgt festgesetzt worden:
I.
Lebensmittelzuteilungen.
Die Nationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweine- schlachtfetten, Butter, Butterschmalz, Margarine, Käse, Quark, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunst- Honig, Kakaopulver und Kaffee bleiben gegenüber der 19. ZuMungsperiode unverändert.
Zeder Versorgungsberechtiate erhält auch in der 20. Zuteilungsperiode eine Sonderzuteilung von 250 Gramm Lülsenfrüchten und von 125 Gramm Reis.
Die Möglichkeit zum wahlweisen Bezüge von Tee an Stelle von Kaffee-Ersatz und von Kondensmilch an Stelle von Nährmitteln fällt fort.
II.
Abgabe von Butterschmalz und Margarine.
Zn der 20. Zuteilungsperiode kommen die rest- lichen Bestände an Butterschmalz zur Verteilung. Es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, das; nicht an allen Plätzen ausreichende Mengen Butterschmalz vorhanden sind. Wo die zur Befriedigung des Verbraucherbedarfs vorhandenen Butterschmalzvorräte nicht ausreichen, haben die Verteiler an Stelle von 100 Gramm Butterschmalz 125.Gramm Margarine auszugeben. Die Verteiler sind jedoch nicht berechtigt, Margarine auf den Einzelabschnitt über Butterschmalz abzugeben, solange sie über Butterschmalz verfügen.
III.
Regelung der Warenabgabe aus die Nährmiltettarten.
A.
Laufende Zuteilungen für Kinder, Zugendliche und Normalverbraucher.
Kartoffelstärkeerzeugnisse.
Vom 10. Februar 1941 ab werden wieder wie vor der 17. Zuteilungsperiode 50 Gramm Nährmittel auf Kartoffelstarkebasis (Sago, Kartoffelstärkemehl, Puddingpulver, Neisflocken oder ähn- liche Erzeugnisse) abgegeben. Die Abgabe erfolgt auf die Einzelabschnitte N 21 und N 22, die durch ein „St" (Stärkeerzeugnisse) besonders gekennzeichnet sind.
Getreidenährmittel.
Die Nation an Nährmitteln auf Getreidegrundlage wird dementsprechend wieder auf 550 Gramm festgesetzt. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte di 1 bis bi 20, N 30 und N 31.
Teigwaren.
Die Höhe der Teigwarenrattonen bleibt gegenüber der 19. Zuteilungsperiode unverändert. Für den Bezug, den Wiederbezug und die örtliche Be- kanntgabe der Teigwarenreqelung finden die bisherigen Vorschriften entsprechende Anwendung.
Kaffee-Ersatz.
Die Rationen an Kaffee-Ersatz- und -Zusatz-
Mitteln bleiben gleichfalls unverändert.
B.
Bezug von Bohnenkaffee. Bohnenkaffee.
Auch in der 20. Zuteilungsveriode erhalten die Normalverbraucher die^Möglichkeit, an Stelle von 125 Gramm Kaffee - Ersatz und Zusatzmitteln 60 Gramm Bohnenkaffee zu beziehen.
Die über die Abgabe von Bohnenkaffee auf die Nährmtttelkarte für Normalverbraucher ergangenen Bestimmungen finden entsprechende Anwendung.
Mit dem Ablauf der 20. Zuteilungsperiode werden die Kaffeezuteilungen zunächst eingestellt. Damit fichergestellt ist, daß die nach der Kaffeeausgabe in der 19. Zuteilungsperiode beim Kleinverteiler vorhandenen Vorräte bei Ausstellung der Bezugscheine für die 20. Zuteilungsperiode ent- sprechend berücksichtigt werden, ist folgendes angeordnet:
Die Vorbestellung der Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hat auf den entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N 29 der Nährmittelkarte 19 bis zum 18. Zanuar 1941 zu erfolgen. Die Verteiler haben die gesammelten Vorbestellungen sofort nach Ablauf der 19. Zuteilungsperiode bei den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) einzureichen und dabei den vorhandenen Kaffeevorrat zu melden. Die Ernährungsämter (Kartenausgabestellen) haben die Bezugscheine bis zum 14. Februar 1941 auszustellen und den Verteilern auszuhändigen. Bei der Ausstellung der Bezugscheine haben die Ernährungsämter (Kartenausgabestellen) die abgegebenen Vorratsmeldungen zu berücksichtigen und die Bezugscheine über eine entsprechend geringere Menge auszufertigen. Diese Bezugscheine, die der Versorgung der Kleinverteiler in der 20. Zuteilungsperiode dienen, sind unverzüglich an den Großhandel zur Belieferung weiterzureichen. Die Versorgungsberechtigten können Bohnenkaffee vom 24. Februar ab gegen Vorlage des mit dem Firmenstempel oder der Firmenaufschrift des Verteilers versehenen Stammabschnitts ber Nähr- mittelkarte 19 beziehen.
Die Verteiler haben die Abschnitte N 24 und N 25 der Nährmittelkarte 20, sofern Kaffee bezogen wird, zusammenhänaend abzuttennen und bei den Ernährungsänttern (Kartenausgabestellen) zur Ausstellung von Empfangsbescheinigungen einzureichen. Die Empfangsbescheinigungen, aus denen die Anzahl der eingereichten Abschnitte hervorgehen muß, berechtigen nicht zum Bezüge von Bohnenkaffee. Sie sind vielmehr durch die Kleinverteiler ordnungsgemäß aufzubewahren.
c.
Bezug von Hülsenfrüchten und Reis.
Zn der 20. Zuteilungsperiode erhalten alle Verbraucher, die Selbstversorger sind, Sonderzuteilungen von 250 Gramm Hülsenfrüchten und 125 Gramm Reis je Kopf (s. Ziff. 1).
Bezug von Hülsenfrüchten.
Die Abgabe der Äülsenfrüchte erfolgt auf den entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N 28 der Nährmittelkarte 20 für Normalverbraucher sowie für Kinder und Zugendliche bis zu 18 Zähren. Zur reibungslosen Versorgung mit Hülsenfrüchten ist es erforderlich, diese bei demselben Verteiler wie in der 19. Zuteilungsperiode zu beziehen. Aus diesem Grunde erfolgt die Abgabe nur bei gleichzeitiger Vorlage des Stammabschnittes der Nährmittel- tarte 17, der vom Verteiler mit der Firma und dem Zusatz „28" oder „Hülsenfrüchte" versehen worden ist.
Die Verteiler haben die gesammelten Ab- schnitte N 28 der Nährmittelkarten 20 zu ordnen und zugleich mit den entsprechenden Abschnitten der Nährmittelkarten 19 an das Ernährungsamt (Kartenausgabestellen) zur Ausstellung von mpfangs- bescheinigungen einzureichen. Diese Empiangsbe- sckeinigungen, aus denen die Anzahl der eingererchten Abschnitte hervorgehen muß, sind ordnungsgemäß aufzubewahren.
Bezug von Reis.
Die Abgabe des Reises erfolgt auf den entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N 27 der Nährmittelkarte 20.
Die Versorgungsberechtigten müssen den Reis von demselben Verteiler beziehen, der die Vorbestellung von Liilsenfrüchten entgegengenommen und den Stammabschnitt der Nährmittelkarte 17 mit seiner Firma und dem Zusatz .,28" oder „Hülsenfrüchte" versehen hat. Dieser Nachweis ist bei der Warenabgabe durch Vorlage des Stammabschnittes der Nährmittelkarte 17 zu erbringen.
Die Kleinverteiler haben nach Ablauf der 20. Zuteilungsperiode die gesammelten Abschnitte N 27 gesondert von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten bei den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) zur Ausstellung von Bezugscheinen über „Reis" einzureichen. Diese Bezugscheine dienen der Belieferung der Kleinverteiler für die in der 22. Zuteilungsperiode vorgesehene Ausgabe von weiteren 125 Gramm Reis je Versorgungsberechtigten. Bestimmungen über die endgültige Abrechnung der Kleinverteiler mit den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) bleiben Vorbehalten.
Juden sind auch in der 20. Zuteilungsperiode vom Bezug von Lülsenfrüchten und Reis ausgeschlossen.
Abgabe von Hülsenfrüchten und Reis in besonderen Fällen.
Personen ohne ständigen Aufenthaltsort können gegen Vorlage der Wanderpersonalkarle Lüsten- ftüchte und Reis auf ihre Nährmittelkarte 20 beziehen, ohne daß es der Vorlage des Stamm- abschnittes der Nährmittelkarte 17 bedarf.
Versorgungsberechtigte, die aus einer Sammel- Verpflegung entlassen (nicht nur vorübergehend beurlaubt) worden sind und deshalb nicht in der Lage sind, den anläßlich der Vorbestellung von Lülsen- früchten für die 18. Zuteilungsperiode abgestempelten Stammabschnitt der Nährmittelkarte 17 vorzulegen, erhalten vom Ernährungsamt (Kartenausgabestelle) auf Antrag Berechtigungsscheine, die zum Bezüge von 250 Gramm Lülsenfrüchten und von 125 Gramm Neis innerhalb der 20. Zuteilungsperiode berechtigen.
Das gleiche Verfahreri gilt bei zugezoaenen und neugeborenen Versorgungsberechtigten. Zn diesen Fällen werden auf Antrag Berechtigungsscheine ausgestellt und die Abschnitte N 27 und N 28 der Nährmittelkarte 20 abgetrennt.
IV.
Gültigkeit der Abschnitte für Butter und Margarine.
Am den Bedürfnissen der Verbraucher besser zu entsprechen, berechtigen künftig die über je 125Gramm Butter lautenden Abschnitte Bu 1, Bu 2 und Bu 3 der Reichsfettkarten für Normalverbraucher und für Zugendliche von 14—18 Zähren zum Bezüge während der ersten und zweiten, bzw. zweiten und dritten, bzw. dritten und vierten Woche, während der Über 62,5 Gramm lautende Abschnitt Bu 4 innerhalb der ganzen Zuteilungsperiode gültig ist.
Zur Erleichterung der Warenabgabe ist ferner die Gültigkeit der Margarineabschnitte Ma 1 und Ma 2 der Reichsfettkarte für Normalverbraucher über die ganze Zuteilungsperiode ausgedehnt worden.
V.
Relchseierlarte.
Die für die 14.—19. Zuteilungsperiode sin- geführte Reichseierkarte verliert am 9. Februar 1941 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit. Mit den Lebens- mittelharten für die 20. Zuteilungsperiode gelangt deshalb eine neue Reichseierkarte zur Ausgabe, deren Gültigkeit sich wiederum auf sechs Zuteilungsperioden (20—25) erstreckt. Die im Zusammenbang mit der Einführung der Reichseierkarte erlasse en Bestimmungen über die Kartenausgabe an Selbstversorger in Eiern finden entsprechende Anwendung.
VI.
Fleifchberechtigungsfcheine für landwirtschaftliche Selbstversorger.
Landwirtschaftliche Selbstversorger können im Bedarfsfälle Reise- und Gaststättenmarken unter Anrechnung auf die ihnen zustehenden Rationen erhalten. Am den Selbstversorgern Gelegenheit zu geben, gelegentlich Fleischmahlzeiten in Gaststätten zu verzehren, ohne vorher bei ihrer Kartenstelle die Ausgabe von Reise- und Gaftstättenmarken bcan- tragen zu müssen, berechtigen künftig die Einzel- abschnitte des Fleischberechtigungsscheines für landwirtschaftliche Selbstversorger in gleicher Wesse wie die Neilr- und Gaststättenmarken und die Einzel- abschnitte der Hausbaltskarten zur Einnahme von Mahlzeiten in Gaststätten und ähnlichen Einrich» tungen.
\ VII.
Kartenpflicht
für Grünkern und Grünkernerzeugniffe.
Die Hauptvereiniaung der deutschen Getteide- und Futtermittelwirtschaft hat durch Anordnullg vom 5. November 1940 (NNVbl. S. 605) mit meiner Zustimmung die Kartenpflicht für Grünkern und Grünkernerzeugnisse eingeführt. Die Abgabe erfolgt auf die gleichen Abschnitte der Nährmittelkarten, die zum Bezüge der aus Getteide hergestellten Nährmittel berechtigen.
Kleinverteiler tauschen die von ihnen einbehal- tenen Anschnitte der Nährmittelkarten bei dem zuständigen Ernährungsamt (Kartenausgabeftelle) in einen Bezugschein über Nährmittel um, der an den Vorlieferanten weitergereicht wird.
Abgabe der Bestellscheine.
Die Verbraucher haben die Bestellscheine ein« schließlich der Bestellscheine 20 der Reichseierkarte und der Neichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 3. bis 8. Februar 1941 bei den Verteilern abzugeben. Anläßlich der Neuausgabe der Reichseierkarte wird erneut daraus hingewiesen, daß es strafbar ist, wenn Verteiler Bestellscheine der Marmelade- und Eierkarten, die für spätere Zuteilungsperioden gelten, zusammen mit den für die betreffende Zuteilungsperiode benötigten Bestellscheinen ab trennen. 619D
Gießen, den 3. Februar 1941.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie den Oberbürgermeister der Stadt
Gießen.
Der Landrat des Landkreises Gießen Dr. Lotz»
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