Ausgabe 
5.2.1941
 
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nanziellen Verhältnisse ersichtsich. Dem Rechner konnte mit lodender Anerkennung für seine Arbeit Entlastung erteilt werden. Dem Kriegs-WHW. und dem Deutschen Roten Kreuz wurden je 25 RM. überwiesen. Rach Dankesworten an alle Sanges- brüüer und der Aufforderung zu weiterem regen Einsatz für das deutsche Lied wurde die Versamm­lung in der üblichen Weise geschlossen.

Straslammec Bietzen.

Der H. K. aus Frankfurt a. M. war durch Urteil der Strafkammer Gießen wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt wor­den. Er hatte im Dezember 1939 bei seiner Ein­stellung auf einem Arbeitsplatz in Gießen trotz schriftlicher und mündlicher Verwarnung verschwie­gen, daß er schon wiederholt vorbestraft war. Der von dem Angeklagten gegen das erwähnte Urteil eingelegten Revision wurde stattgegeben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. In der gestrigen Verhandlung ergab sich, daß der Ange­klagte unter allen Umständen hatte arbeiten wollen.

Er behauptete, er sei der Meinung gewesen, es habe sich bei der geforderten Vorstrafenangabe nur um politische Vorstrafen gehandelt. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Ein älterer Mann aus Calbach (Kreis Friedberg) war wegen fahrlässiger Tötung seines Enkelkindes angeklügt. Der Mann hatte die Itzuchegrube in seinem Hose schlecht verwahrt und sich nicht um den Zustand und die Erneuerung der die Grube abdeckenden Rundhölzer gekümmert. Das seih August 1939 bei seinen Großeltern weilende vierjähriae Enkelkind des Angeklagten war am 7. Mai 1940 infolge Bruchs eines morschen Rundholzes in die Jauchegrube gefallen und darin ertrunken. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde der Angeklagte an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von einem Monat zu einer Geld­strafe von 10 0, R M. verurteilt. Strafmil­dernd wirkte der Umstand, daß der Mann durch den bedauerlichen Vorgang bereits seelisch schwer getroffen ist.

Aus der engeren Heimat.

Brandhilfeverband Schotten.

Q Schotten, 4. Febr. Die umliegenden Ge­meinden sind mit der Stadt Schotten zu einem Brandhilfeverband zusammengeschlosfen, um sich in Brandfällen gegenseitig Hilfe zu leisten. Unter Mitwirkung des Landratsamts und des Kreisfeuerwehrinspektors wurde von den beteilig­ten Gemeinden die Anschaffung einer modernen fahrbaren Motorspritze beschlossen, die in Schotten stationiert ist und in Brandfällen den Ge­meinden zur Verfügung steht. Die Stadt Schotten besitzt außerdem noch eine besondere Motorspritze.

Bon seinem Mühlrad tödlich verletzt.

A Schotten, 4. Febr. Im nahen Eschenrod wollte der Mühlenbesitzer Heinrich S ch n e i d er sein Mühlrad vom Eis befreien. Dabei setzte sich das Rad infolge des Wasserdruckes pl ö tz l i ch in Be­wegung, der Müller wurde vom Rad ge­faßt und erlitt schwere innere Verletzungen, an denen er gestorben ist. Das Mitleid mit dem im Vogelsberg bekannten und beliebten Müller ist allgemein.

Landkreis Gießen.

<5 L i ch, 2. Febr. Dem Oberinspektor der Schutz­polizei beim Kommando der Schutzpolizei in Gie­ßen, Bernhard Wahlig von hier, wurde in An­erkennung seiner besonderen Seif hingen von dem Reichsminister des Innern das Recht zur Führung der Dienstbezeichnung Revierhauptmann der Schutzpolizei verliehen. Der Unteroffizier in einem Nachrichtenzug Heinrich Iensch wurde zum Wachtmeister, der Gefreite Theo Wagner wurde zum Unteroffizier befördert.

Kreis Büdingen.

k. Schotten, 4. Febr. Die Straßensamm­lung am vergangenen Sonntag zum Besten des WHW. hatte wieder einen vollen Erfolg und zeugte von dem Opfersinn der Bevölkerung. Es gingen rd.

1050 RM. ein. Auf den verschiedenen Aemtern wurde ein Betrag von 300 RM. gesammelt. Das Ernährungshilfswerk der NSV. wird auch hier tatkräftig durchgeführt. Gestern wurden wiederum 34 fette Schweine, die in den hiesigen Stallungen des Hilfswerks gefüttert worden find, auf der Bahn verladen und der Großstadt zuge- leitet. Junge Einleger kamen als Ersatz an und werden gemästet. Der Bienenzucht wird auch hier erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Viele Imker haben sich moderne Bienenhäuser erbaut und ihre Völker stark vermehrt.

Em Denkzettel für widerrechtliche ArKeit-niederleauna

LPD. Hanau, 4. Febr. Vor dem Amtsgericht Hanau hatte sich ein 44jähriger Mann aus Bad Orb zu verantworten, der eine geradezu unglaub­liche Auffassung über die Notwendigkeit der Ar- beitslenkung im nationalsozialistischen Staat an den Tag legte. Nach Beschäftigung auf verschiedenen Plätzen durch eine Baufirma hatte er sich krank gemeldet, aber nach Wiedereintritt der Arbeits­fähigkeit leistete er weder der Aufforderung seiner Firma, noch der des Arbeitsamtes, die Arbeit wie­der aufzunehmen, Folge. Er glaubte, seine persön­lichen Interessen denen der Allgemeinheit ooran- fteilen zu können. Doch damit nicht genug, er nahm auch seinen 14jährigen Sohn ohne Genehmigung des zuständigen Arbeitsamtes aus dessen Arbeits-1 stelle in Wächtersbach, um mit ihm zusammen! Grassamen zu sammeln. Vor dem Hanauer Amts­gericht mußte er sich jetzt als Angeklagter wegen Arbeitsverweigerung und wegen widerrechtlichen Fernhaltens seines Sohnes von der Arbeitsstelle eine Gefängnisstrafe von drei Mona­ten zudiktieren lassen.

Gedenket der hungernden Vögel!

G. A.-Sport.

Dreifacher deutscher Triumph in Emina.

Der dritte Tag der Ski-Weltmeisterschaftskämpfe in Cortina d'Ampezzo brachte mit dem Torlaus für Männer und Frauen den Abschluß der alpi­nen Wettbewerbe. Wie schon am Eröffnungstag in den Abfahrtsläufen, so spielten auchzwilchen den Flaggen" die deutschen Teilnehmer eine glän­zende Rolle. Albert Pfeifer gewann den Welt- Meistertitel im Torlauf vor dem Italiener Vit- torio Chierroni, der mit dem knappen Zeitunter­schied von 6/ioo Sekunden geschlagen wurde, und Josef Jennewein, der Sieger des Abfahrts­laufes, holte sich mit einem sechsten Platz im Tor­lauf den Kombinationssieg und damit einen zwei­ten Weltmefftertitel. Bei den Frauen konnte Chri­stel Cranz ihren dreifachen Erfolg von Zako­pane nicht wiederholen, denn sie mußte sich im Torlauf etwas überraschend der Italienerin Cel« lina S e g h i beugen. In der Kombination war sie dagegen nicht zu schlagen, und so gewann auch sie, wie Jennewein, zwei Weltmeisterschaften.

Die Ergebnisse:

Torlauf (Männer): 1. und Weltmeister: Albert Pfefier (Deutschland) 2:01,42 (60,37+61,05); 2. V. Chierroni (Italien) 2:01,48 (59,81 + 61,67); 3. A. Marcellin (Italien) 2:01,92 (61,83+60,09); 4. R. Cranz (Deutschland) 2:02,34 (61,93 + 60,41); 5. R. Rominger (Schweiz) 2:03,39 (61,43+61,96); 6. I. Jennewein (Deutsch!.) 2:03,46 (60,76+62,70); 7. H. Lantschner (Deutsch!.) 2:04,30 (59,34+64,36); 8. R. Lacedelli (Italien) 2:05,07. 9. A. Scheuina (Schweiz) 2:07,61; 10. R. Sörensen (Norwegen) 2:08,03 Min.

Torlauf (Frauen): 1. und Weltmeisterin: Cellina Seghi (Italien) 2:05,61 (62,43+63,18); 2. Ehr. Cranz (Deutschland) 2:09,98 (65,23 + 64,75); 3. A. Proxauf (Deutsch!.) 2:17,39 (70,88 + 66 51); 4. R. Proxauf (Deutsch!.) 2:20,06 (68,87+71,19); 5. K. Grasegger (Deutsch!.) 2:25,90 (66,56+79,34); 6. Für (Schweiz) 2:30,35 ; 7. Keller (Schweiz) 2:38,83 ; 9. Boulaz (Schweiz) 3:02,73; 10. Nielsen (Schweden).

Zugendfußball der Gp.-Vg. 1900.

VfV.-R. 1900 0:8 (0:2).

Vor dem Lokaltreffen DfB.-Reichsbahn gegen 1900 I. Mannschaft trafen sich die 1. Jagenden beider Vereine zu einem Bannmeisterschaftsspiel. Die Ju­gend von 1900 konnte einen sehr hohen, aber auch verdienten Sieg erringen. Vom Anpfiff an gingen die Jungens von 1900 gut durch, doch blieb jeder Er­folg versagt. In der Mitte der 1. Halbzeit gelang es dem linken Verteidiger, den sich tapfer wehrenden Engel im Tor zu schlagen. Dann kam auch VfB.-R. etwas mehr auf. Bis zur fyalbteit blieb es den 1900ern vorbehalten, noch ein zweites Tor zu schie­ßen. Nach der Halbzeit hielten sich die Jungens der Blau-Weißen nur noch vor dem Tor des Gegners auf. Der Gegner mußte feinen Sturm zurückziehen, um der Verteidigung zu helfen. So kam es, daß der Gegner nicht mehr über die Mittellinie kam.

Aepfel, V, kg 28 bis 40, Birnen 15 bis 30, Lauch 24, Sellerie 21 Rpf.

Wie heize ich richtig?

Die Deutsche Arbeitsfront hat im vergangenen Sommer und Herbst in Gießen mehrere Lehrgänge für Zentralheizungsbesitzer bzw. das Bedienungs­personal durchgesührt, die den Zweck hatten, Kennt­nisse über richtige Beheizung und Bedienung der Zentralheizunasanlaaen zu vermitteln. Die Volks- genossen, die diese Lehrgänge besucht haben, sollen nun auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich in Fragen der richtigen Beheizung ihrer Anlagen kostenlos Rat zu holen. Die Deutsche Arbeitsfront hat daher in Gießen wöchentlich eine Beratungs- stunde für Zentralheizungsbesitzer sowie deren Be­dienungspersonal eingerichtet. Hier wird, von einem Fachmann Auskunft über die zweckmäßige Be­heizung der Anlagen, die Möglichkeiten der Brenn- ftosferspamis und andere technische Fragen, die das Bedienen der Zentralheizungsanlagen betreffen, er­teilt Alle Volksgenossen, die einen Lehrgang Heize richtig" besucht haben, können die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Vorsprache von Volksgenossen, die einen derartigen Lehrgang noch nicht besucht haben, ist zwecklos. Für diese besteht die Möglichkeit des Besuchs eines Lehrgangs Heize richtig", die laufend durchgeführt werden. Ratsuchende müssen die anläßlich des Besuches des LehrgangsHeize richtig" ausgehändigte Beschei­nigung als Ausweis mitbringen.

(Siebener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Verteilungmarkt) in der Viehversteiae- rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 36,5 vis 50,5 Rpf., Bullen 39,5 bis 43 Kühe 13 bis 43,5, Färsen 38 bis 49,5, Kälber 25 bis 57, Hämmel 43 Rpf. je % kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise bezahlt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,13 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,13, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,11, c (90 bis 119,5 kg) 1,07, d (80 bis 89,5 kg) 1,01, e bis f (unter 80 kg) 0,97, gl (fette Specksauen) 1,13, i (Alt­schneider) 1,11, g2 (andere Sauen) 1,01, h (Eber) 1,01 RM. Marktverkauf: Auftrieb gut, alles zu­geteilt.

♦♦ An das Deutsche Theater in Oslo verpflichtet. Das ehemalige Mitglied des Gieße­ner Stadttheaters, die Ballettmeisterin und erste Solotänzerin Irmgard Z e n n e r, gegenwärtig bei den Städtischen Bühnen in Erfurt, ist für die Spiel­zeit 1941/42 als Ballettmeisterin an das Deutsche Theater in Oslo (Norwegen) und gastweise an das Theater des Volkes in Berlin verpflichtet worden.

** Der Lokomotivführer-Sänger­chor Gießen hielt am Sonntag imTannhäuser" seine Jahreshauptoersamlung ab. Der Chorleiter, Lokomotivführer Ernst Karl, gedachte zunächst der Berufskameraden, die im vergangenen Jahre star­ben bzw. im Kriege für Volk und Vaterland ge­fallen sind. Sodann gab er den Geschäftsbericht be­kannt, aus dem der starke Einsatz der Lokomotiv­führer-Sängerschaft für das deutsche Lied im ver­flossenen Jahre erkennbar wurde. Aus dem anschlie­ßenden Kassenbericht war ein guter Stand der ft-

Gemeinsame Bekanntmachung ! der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdin­gen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie des

Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.

Betr.:

Lebensmittelbewirtschastung.

Nach dem Erlaß des Herrn NeichSmini- fterS für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Januar 1941 sind die dem Verbr ucher zustehenden Lebensmittelmengen für die Zeit vom 10. Februar 1941 bis 9. März 1941 wie folgt festgesetzt worden:

I.

Lebensmittelzuteilungen.

Die Nationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweine- schlachtfetten, Butter, Butterschmalz, Margarine, Käse, Quark, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunst- Honig, Kakaopulver und Kaffee bleiben gegenüber der 19. ZuMungsperiode unverändert.

Zeder Versorgungsberechtiate erhält auch in der 20. Zuteilungsperiode eine Sonderzuteilung von 250 Gramm Lülsenfrüchten und von 125 Gramm Reis.

Die Möglichkeit zum wahlweisen Bezüge von Tee an Stelle von Kaffee-Ersatz und von Kondens­milch an Stelle von Nährmitteln fällt fort.

II.

Abgabe von Butterschmalz und Margarine.

Zn der 20. Zuteilungsperiode kommen die rest- lichen Bestände an Butterschmalz zur Verteilung. Es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, das; nicht an allen Plätzen ausreichende Mengen Butterschmalz vorhanden sind. Wo die zur Befriedigung des Ver­braucherbedarfs vorhandenen Butterschmalzvorräte nicht ausreichen, haben die Verteiler an Stelle von 100 Gramm Butterschmalz 125.Gramm Margarine auszugeben. Die Verteiler sind jedoch nicht be­rechtigt, Margarine auf den Einzelabschnitt über Butterschmalz abzugeben, solange sie über Butter­schmalz verfügen.

III.

Regelung der Warenabgabe aus die Nährmiltettarten.

A.

Laufende Zuteilungen für Kinder, Zugendliche und Normalverbraucher.

Kartoffelstärkeerzeugnisse.

Vom 10. Februar 1941 ab werden wieder wie vor der 17. Zuteilungsperiode 50 Gramm Nähr­mittel auf Kartoffelstarkebasis (Sago, Kartoffel­stärkemehl, Puddingpulver, Neisflocken oder ähn- liche Erzeugnisse) abgegeben. Die Abgabe erfolgt auf die Einzelabschnitte N 21 und N 22, die durch einSt" (Stärkeerzeugnisse) besonders gekenn­zeichnet sind.

Getreidenährmittel.

Die Nation an Nährmitteln auf Getreide­grundlage wird dementsprechend wieder auf 550 Gramm festgesetzt. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte di 1 bis bi 20, N 30 und N 31.

Teigwaren.

Die Höhe der Teigwarenrattonen bleibt gegen­über der 19. Zuteilungsperiode unverändert. Für den Bezug, den Wiederbezug und die örtliche Be- kanntgabe der Teigwarenreqelung finden die bis­herigen Vorschriften entsprechende Anwendung.

Kaffee-Ersatz.

Die Rationen an Kaffee-Ersatz- und -Zusatz-

Mitteln bleiben gleichfalls unverändert.

B.

Bezug von Bohnenkaffee. Bohnenkaffee.

Auch in der 20. Zuteilungsveriode erhalten die Normalverbraucher die^Möglichkeit, an Stelle von 125 Gramm Kaffee - Ersatz und Zusatzmitteln 60 Gramm Bohnenkaffee zu beziehen.

Die über die Abgabe von Bohnenkaffee auf die Nährmtttelkarte für Normalverbraucher ergangenen Bestimmungen finden entsprechende Anwendung.

Mit dem Ablauf der 20. Zuteilungsperiode werden die Kaffeezuteilungen zunächst eingestellt. Damit fichergestellt ist, daß die nach der Kaffee­ausgabe in der 19. Zuteilungsperiode beim Klein­verteiler vorhandenen Vorräte bei Ausstellung der Bezugscheine für die 20. Zuteilungsperiode ent- sprechend berücksichtigt werden, ist folgendes an­geordnet:

Die Vorbestellung der Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hat auf den ent­sprechend gekennzeichneten Abschnitt N 29 der Nährmittelkarte 19 bis zum 18. Zanuar 1941 zu erfolgen. Die Verteiler haben die gesammelten Vor­bestellungen sofort nach Ablauf der 19. Zuteilungs­periode bei den Ernährungsämtern (Kartenausgabe­stellen) einzureichen und dabei den vorhandenen Kaffeevorrat zu melden. Die Ernährungsämter (Kartenausgabestellen) haben die Bezugscheine bis zum 14. Februar 1941 auszustellen und den Ver­teilern auszuhändigen. Bei der Ausstellung der Bezugscheine haben die Ernährungsämter (Karten­ausgabestellen) die abgegebenen Vorratsmeldungen zu berücksichtigen und die Bezugscheine über eine entsprechend geringere Menge auszufertigen. Diese Bezugscheine, die der Versorgung der Kleinverteiler in der 20. Zuteilungsperiode dienen, sind unverzüglich an den Großhandel zur Belieferung weiterzureichen. Die Versorgungsberechtigten können Bohnenkaffee vom 24. Februar ab gegen Vorlage des mit dem Firmenstempel oder der Firmenaufschrift des Ver­teilers versehenen Stammabschnitts ber Nähr- mittelkarte 19 beziehen.

Die Verteiler haben die Abschnitte N 24 und N 25 der Nährmittelkarte 20, sofern Kaffee be­zogen wird, zusammenhänaend abzuttennen und bei den Ernährungsänttern (Kartenausgabestellen) zur Ausstellung von Empfangsbescheinigungen einzu­reichen. Die Empfangsbescheinigungen, aus denen die Anzahl der eingereichten Abschnitte hervorgehen muß, berechtigen nicht zum Bezüge von Bohnen­kaffee. Sie sind vielmehr durch die Kleinverteiler ordnungsgemäß aufzubewahren.

c.

Bezug von Hülsenfrüchten und Reis.

Zn der 20. Zuteilungsperiode erhalten alle Ver­braucher, die Selbstversorger sind, Sonderzuteilungen von 250 Gramm Hülsenfrüchten und 125 Gramm Reis je Kopf (s. Ziff. 1).

Bezug von Hülsenfrüchten.

Die Abgabe der Äülsenfrüchte erfolgt auf den entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N 28 der Nährmittelkarte 20 für Normalverbraucher sowie für Kinder und Zugendliche bis zu 18 Zähren. Zur reibungslosen Versorgung mit Hülsenfrüchten ist es erforderlich, diese bei demselben Verteiler wie in der 19. Zuteilungsperiode zu beziehen. Aus diesem Grunde erfolgt die Abgabe nur bei gleichzeitiger Vorlage des Stammabschnittes der Nährmittel- tarte 17, der vom Verteiler mit der Firma und dem Zusatz28" oderHülsenfrüchte" versehen worden ist.

Die Verteiler haben die gesammelten Ab- schnitte N 28 der Nährmittelkarten 20 zu ordnen und zugleich mit den entsprechenden Abschnitten der Nährmittelkarten 19 an das Ernährungsamt (Kar­tenausgabestellen) zur Ausstellung von mpfangs- bescheinigungen einzureichen. Diese Empiangsbe- sckeinigungen, aus denen die Anzahl der eingererchten Abschnitte hervorgehen muß, sind ordnungsgemäß aufzubewahren.

Bezug von Reis.

Die Abgabe des Reises erfolgt auf den ent­sprechend gekennzeichneten Abschnitt N 27 der Nährmittelkarte 20.

Die Versorgungsberechtigten müssen den Reis von demselben Verteiler beziehen, der die Vorbe­stellung von Liilsenfrüchten entgegengenommen und den Stammabschnitt der Nährmittelkarte 17 mit seiner Firma und dem Zusatz .,28" oderHülsen­früchte" versehen hat. Dieser Nachweis ist bei der Warenabgabe durch Vorlage des Stammabschnittes der Nährmittelkarte 17 zu erbringen.

Die Kleinverteiler haben nach Ablauf der 20. Zuteilungsperiode die gesammelten Abschnitte N 27 gesondert von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten bei den Ernährungsämtern (Kar­tenausgabestellen) zur Ausstellung von Bezug­scheinen überReis" einzureichen. Diese Bezug­scheine dienen der Belieferung der Kleinverteiler für die in der 22. Zuteilungsperiode vorgesehene Ausgabe von weiteren 125 Gramm Reis je Ver­sorgungsberechtigten. Bestimmungen über die end­gültige Abrechnung der Kleinverteiler mit den Er­nährungsämtern (Kartenausgabestellen) bleiben Vor­behalten.

Juden sind auch in der 20. Zuteilungsperiode vom Bezug von Lülsenfrüchten und Reis aus­geschlossen.

Abgabe von Hülsenfrüchten und Reis in besonderen Fällen.

Personen ohne ständigen Aufenthaltsort können gegen Vorlage der Wanderpersonalkarle Lüsten- ftüchte und Reis auf ihre Nährmittelkarte 20 be­ziehen, ohne daß es der Vorlage des Stamm- abschnittes der Nährmittelkarte 17 bedarf.

Versorgungsberechtigte, die aus einer Sammel- Verpflegung entlassen (nicht nur vorübergehend be­urlaubt) worden sind und deshalb nicht in der Lage sind, den anläßlich der Vorbestellung von Lülsen- früchten für die 18. Zuteilungsperiode abgestempelten Stammabschnitt der Nährmittelkarte 17 vorzulegen, erhalten vom Ernährungsamt (Kartenausgabestelle) auf Antrag Berechtigungsscheine, die zum Bezüge von 250 Gramm Lülsenfrüchten und von 125 Gramm Neis innerhalb der 20. Zuteilungsperiode berech­tigen.

Das gleiche Verfahreri gilt bei zugezoaenen und neugeborenen Versorgungsberechtigten. Zn diesen Fällen werden auf Antrag Berechtigungsscheine aus­gestellt und die Abschnitte N 27 und N 28 der Nähr­mittelkarte 20 abgetrennt.

IV.

Gültigkeit der Abschnitte für Butter und Margarine.

Am den Bedürfnissen der Verbraucher besser zu entsprechen, berechtigen künftig die über je 125Gramm Butter lautenden Abschnitte Bu 1, Bu 2 und Bu 3 der Reichsfettkarten für Normalverbraucher und für Zugendliche von 1418 Zähren zum Bezüge während der ersten und zweiten, bzw. zweiten und dritten, bzw. dritten und vierten Woche, während der Über 62,5 Gramm lautende Abschnitt Bu 4 innerhalb der ganzen Zuteilungsperiode gültig ist.

Zur Erleichterung der Warenabgabe ist ferner die Gültigkeit der Margarineabschnitte Ma 1 und Ma 2 der Reichsfettkarte für Normalverbraucher über die ganze Zuteilungsperiode ausgedehnt worden.

V.

Relchseierlarte.

Die für die 14.19. Zuteilungsperiode sin- geführte Reichseierkarte verliert am 9. Februar 1941 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit. Mit den Lebens- mittelharten für die 20. Zuteilungsperiode gelangt deshalb eine neue Reichseierkarte zur Ausgabe, deren Gültigkeit sich wiederum auf sechs Zuteilungs­perioden (2025) erstreckt. Die im Zusammenbang mit der Einführung der Reichseierkarte erlasse en Bestimmungen über die Kartenausgabe an Selbst­versorger in Eiern finden entsprechende Anwendung.

VI.

Fleifchberechtigungsfcheine für landwirtschaftliche Selbstversorger.

Landwirtschaftliche Selbstversorger können im Bedarfsfälle Reise- und Gaststättenmarken unter Anrechnung auf die ihnen zustehenden Rationen erhalten. Am den Selbstversorgern Gelegenheit zu geben, gelegentlich Fleischmahlzeiten in Gaststätten zu verzehren, ohne vorher bei ihrer Kartenstelle die Ausgabe von Reise- und Gaftstättenmarken bcan- tragen zu müssen, berechtigen künftig die Einzel- abschnitte des Fleischberechtigungsscheines für land­wirtschaftliche Selbstversorger in gleicher Wesse wie die Neilr- und Gaststättenmarken und die Einzel- abschnitte der Hausbaltskarten zur Einnahme von Mahlzeiten in Gaststätten und ähnlichen Einrich» tungen.

\ VII.

Kartenpflicht

für Grünkern und Grünkernerzeugniffe.

Die Hauptvereiniaung der deutschen Getteide- und Futtermittelwirtschaft hat durch Anordnullg vom 5. November 1940 (NNVbl. S. 605) mit meiner Zustimmung die Kartenpflicht für Grünkern und Grünkernerzeugnisse eingeführt. Die Abgabe erfolgt auf die gleichen Abschnitte der Nährmittel­karten, die zum Bezüge der aus Getteide herge­stellten Nährmittel berechtigen.

Kleinverteiler tauschen die von ihnen einbehal- tenen Anschnitte der Nährmittelkarten bei dem zu­ständigen Ernährungsamt (Kartenausgabeftelle) in einen Bezugschein über Nährmittel um, der an den Vorlieferanten weitergereicht wird.

Abgabe der Bestellscheine.

Die Verbraucher haben die Bestellscheine ein« schließlich der Bestellscheine 20 der Reichseierkarte und der Neichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 3. bis 8. Februar 1941 bei den Verteilern abzugeben. Anläßlich der Neu­ausgabe der Reichseierkarte wird erneut daraus hingewiesen, daß es strafbar ist, wenn Verteiler Bestellscheine der Marmelade- und Eierkarten, die für spätere Zuteilungsperioden gelten, zusammen mit den für die betreffende Zuteilungsperiode benötigten Bestellscheinen ab trennen. 619D

Gießen, den 3. Februar 1941.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie den Oberbürgermeister der Stadt

Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen Dr. Lotz»

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