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Der Gefreite mit dem Ritterkreuz.

Von Kriegsberichter Hans H. Henne.

PK. (DNB.) Auf einem Truppenübungsplatz im Osten wurde am 1. April 1941 dem Gefreiten Hu­bert Brinkforth das ihm vom Führer ver­liehene Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes von seinem

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Der Gefreite Brinkforth. (Scherl-M.)

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Divisionskommandeur überreicht. Der Gefreite stand inmitten des offenen Karrees, das die Kompanien des Schützenregiments gebildet hatten, dem Gene­ral gegenüber. Der General sagte, daß er der Ban- nerträ-ger sei all jener unbekannten Soldaten dieses Krieges, deren Mut und Tapferkeit beispiellos sei. Das Regiment und mit ihm die Division erlebt heute den stolzesten Dag: Wir wissen in unseren Reihen den ersten Gefreiten der deutschen Wehrmacht, der die höchste Auszeichnung erhält, die das Vaterland den Tapferen gibt!' Dann legte der General dem Gefreiten das Band mit dem Ritterkreuz um den Hals, und der Ge­freite schritt, während die Regimentsmusik spielte, zur Rechten des Generals dre Front der Offiziere, die salutierten, und der Mannschaften, die das Ge­wehr präsentierten, ab.

Am Südrand des Dorfes Huppy bei Abbeville liegt der Richtschütze Brinkforth, Sohn eines westfälischen Bergmanns und Bauern, der

nach Volksschule, Arbeitsdienst und Bäckerlehre sich wieder freiwillig zum Heere gemeldet und auf der Tucheler Heide seine Feuertaufe empfangen hatte, im Straßengraben hinter dem Schutzschild seiner Panzerabwehrkanone: Pak und SMG haben die Aufgabe, an vier Stützpunkten eine Front von Zehn Kilometer zu halten. An einigen Stellen sind Lücken bis 1,5 Kilometer Breite. Sie liegen 6 Kilometer vor der Hauptkampflinie, sie liegen vor üen Schützenkompanien. Sie müssen durchhalten. Rach ziehen Rebel über die Weiden, noch hängen weiße Schwaden in den Hecken da und dort. Aus den Aesten des Obstbaumes, der ihre Pak nach oben tarnt, tropft der Nachttau. Irgendwo beginnt ein Vogel zu singen. Dann ist es wieder still.

Plötzlich vernimmt der Richtschütze Brinkforth ein eigenartiges Summen, das anschwillt, das näher­kommt. Der Feind greift an! Die Müdigkeit ist dahin. Die Zeiger seiner Uhr weisen auf 5.40 Uhr. Es rattert, braust und dröhnt. Die Luft ist voll davon. Wenn man doch über den Rand der Mulde blicken könnte, die vor ihm liegt. Aber jetzt ist es zu spät. Wauweiße Wimpel, Kommando­flaggen feindlicher Gefechtstürme, tanzen über den Rand der Mulde. UndnunbrechendieEngv- länder hervor. In Reihen, dicht hintereinan­der. '

Der Verschluß der Kanone ist längst abgeflogen. Die Hände der Munitionsschützen greifen um die Granaten.Nur 'die Ruhe behalten, nur die Ruhe behalten!", flüstert der Geschützführer Krohn. Langsam hebt sich das RohrEins, zwei, drei, vier", zählt Brinkforth, der hinter dem Zielfern­rohr hockt. Er kommt bis dreißig. Dann gibt er es auf. Ruhe behalten! Auch wenn die Kolosse jetzt bis auf 250 Meter herangekommen sind. Nur die. Ruhe behalten! Die Panzer sind jetzt bis guf 170 Meter vor ihnen.Feuerfrei!" befiehlt Krohn. Der erste Engländer stockt. Die Sprenggranate sitzt im Bauch seines Panzers, zerrsißt donnernd. Der Panzer brennt!

Und nun rollt der zweite an ihm vorbei. Der Richtschütze arbeitet wie auf dem Uebungsplatz, so ruhig, so überlegen, so-nüchtern.Feuerfrei" wie­der ein Treffer! Ein schwerer Dreißigtonner rattert vor, will wenden, um Heimch anzugreifen. Brinkforth weiß wohin er zu zielen hat. Die rechte Raupe des Panzers zerspringt, er dreht sich wie ein Kreisel und ist erledigt. Nach 20 Minuten sind 11 Panzer erledigt. Die anderen ergreifen die Flucht. '_______________________

Kleine politische Nachrichten.

Zum Abschluß einer Reise durch das Reich wurde eine Gruppe Schweizer Journalisten in München vom Stabsleiter des Reichspreffechefs, Reichshauptamtsleiter S ü n d e r m a n n , empsan­gen, der sich mit der Schuld befaßte, die eine gewisse internationale Presse durch die falsche Berichterstat­tung über das Reich auf sich geladen habe. Die Leidtragenden dieser nicht vorn Streben nach wahr­heitsgemäßer Unterrichtung ihres Volkes, sondern vom internationalen Kapital gelenkten unmorali­schen Pressearbeit seien die Völker selbst.

Entgegen den ursprünglich viel zu niedrig gegrif­fenen Angaben über die Opfer bei den schweren deutschen Luftangriffen am 13. und 14. März gegen die Industrie- und Rüstungszentren am Clyde sah sich der britische' Innenminister Morrison vor dem Unterhaus zu dem Eingeständnis gezwun­gen, daß die Zahl der Toten 1100 und die der Schwerverletzten 1000 betragen habe.

In Manila (Philippinen) traf im Flugzeug der Chef der englischen Luftstreitkräfte in Ostasien, eir Robert B o r k e - P o p h a m, mit seinem Stabschef Generalmajor E w i n g zu einer Besprechung mit dem Chef der amerikanischen Ostasienflotte ein.

Die ägyptische Regierung hat, wie d'e Südost-Nachrichten" melden, die deutschen und ita­lienischen Staatsangehörigen, die Teilhaber ägyp­tischer Aktiengesellschaften sind, ihrer Rechte für verlustig erklärt. *

Wegen des britischen Angriffs auf einen franzö­sischen Geleitzug in französischen Hoheitsgewässern vor der nordafrikanischen Küste hat die französische Regierung durch ihren Botschafter in Washington dem Staatsdepartement der USA. einen P r o t e st zur Weiterleitung nach London über­mittelt. Er teilte gleichzeitig mit, daß er dem Staats­departement das Abkommen unterbreiten werüe über den Austausch von Nahrungsmitteln zwischen dem besetzten und dem unbesetzten Frankreich, er würde ferner Aufklärung über ein Vorgehen der USA.-Regierung gegen französische Schiffe in den amerikanischen Häfen verlangen.

In der Leitung verschiedener belgischer Ministe­rien wurden Veränderungen vorgenommen. So wurde ernannt zum Generalsekretär für das belgi­sche Innenministerium der bisherige Gouverneur der Provinz Limburg R o m s e e, einer der bekann­testen flämischen Nationalisten und Abgeordneter dieser Partei in der Kammer.

Staatsrat Wohlthat, Ministerialdirektor beim Be­auftragten für den Dierjahresplan, ist von seiner Tätigkeit als Kommissar bei der Niederländischen Bank entbunden worden. Er wird sich als Leiter einer deutschen Delegation nach Tokio begeben, um dort Wirtschäftsverhandlungen zu führen.

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Eine afghanische Wirtschaftsabordnung wird zum Studium her japanischen Wirtschaft und zur Prü­fung engerer wirtschaftlicher Zusammenarbeit in Tokio eintreffen.

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Der japanische Dampfer'N i 11 a Mar u", der am Dienstag in San Franzisko eintraf, hat die 5490 Meilen lange Strecke YokohamaSan Fran- zisko in der Rekordzeit von 11 Tagen 18 Stunden und 42 Minuten zurückgelegt.

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Die japanischen Operationen gegen das chinesische 19. Armeekorps südlich von Nanchung in der Pro­vinz Kiangsi, sind mit einer vollständigen Nieder­lage der Chinesen abgeschlossen worden. Die Chine­sen verloren in vielen Einzelgefechten annähernd 9000 Tote und große Mengen Kriegsmaterial.

In Buenos Aires wurde der Dokumentenfälfcher I ü r g e s zu zwei Jahren Gefängnis ^verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren über die Boulevardpresse die infamste Deutschenhetze zu entfachen versucht, beson­ders gegen den früheren Landesgruppenleiter Al­fred Müller. Ein Gerichtsverfahren hatte die völlige Haltlosigkeit dieser Anwürfe erwiesen.

Nach einer Mitteilung des Reichsstudentenführers wird der Deutsche Studententag regel-- mäßig in Würzburg abgehalten werden. Würz, bürg wird die Stadt der deutschen Studententage. Schon fünfmal tagte in Würzburg die Deutsche Studentenschaft, im Jahre 1919 fand in Würzburg der erste Studententag statt.

Zu den Fremdsprachen-Jnternaten des deutschen Berufsörziehungswerkes in der DAF. tritt ein neues Internat in Puchberg am Schneeberg in den Ostalpen zur Pflege des Italienischen. Die Studien­wochen für Spanisch, Englisch, Russisch und Fran­zösisch werden in den schon bestehenden Internaten des Altreiches weitergeführt.

Das Oberkommando der Wehrmacht hat ange- ordnet, daß Wehrmachtpflichtige, die nach behörd­licher Bestätigung Väter von acht und mehr lebenden Kindern sind und diesen gesetzlichen Unterhalt gewähren, während des Krieges nur auf eigenen Wunsch zum Wehrdienst einzuberufen sind. Anderenfalls sind sie bis auf weiteres zurückzu- stellen.

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Wer iMi hat, kennt keine Reinigungeforgen; für schmutzige Serufsklei- öung gibt cs nichts Geeigneteres. iMi löft jede Aufgabe fpfclcnö und macht die Verwendung von Seife und Wafdipulvcr überflüffig!

Gemeinsame Bekanntmachung der Laudräte der Landkreise Alsfeld, Vüdinaen, Friedberg, Gießen, Lauterbach, sowie des Ober­bürgermeisters der Stadt Gießen.

Lebensmittetbewirtschastung.

Nach dem Erlaß des Reichsministers für Er­nährung und Landwirtschaft vom 5. März 1941 sind die dem Verbraucher zustehenden Hebensmittel- mengen für die Zeit vom 7. April bis 4. Mai 1941 wie folgt festgesetzt worden:

I.

Lebensmittel nte lungen.

Die laufend gewährten Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweine schlachtfetten, Käse, Quark, Ge­treidenährmitteln, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeug- ni'ssen, Kaffee-Ersatz und -Zusatzmitteln, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver bleiben gegenüber der 21. Zuteilungsperiode unver­ändert.

Die auf die rosa Nährmittelkarten 21 erfolgte Sonderzuteilung von Kunsthonig fällt fort.

Jeder Versorgunasberechtigte erhält auch in der 22. Zuteilungsperiobe eine Sonderzuteilung von 125 Gramm Reis (vgl. Ziffer V).

II.

Warenabgabe auf die Reichsbrotkarten.

Der Verbrauch an Weizenerze u gn issen ist seit Kriegsbeginn gegenüber der Vorkriegszeit erheblich angewachsen. Damit durch eine derartige Ver­brauchssteigerung die vorhandenen Weizenbestände nicht stärker als geplant in Anspruch genommen werden, ist es notwendig, durch entsprechende Gestal­tung der Brotkarten eine stärkere Ausweitung des Weizenverzehrs zu verhindern. Die auf die Brot­karten ausgegebenen Gesamtrationen an Brot und Mehl bleiben jedoch unverändert.

a) Zoneneinteilung.

In Anlehnung an die statistisch ermittelten Ver­zehr sgew oh nh eiten der Vorkriegszeit ist deshalb das Reichsgebiet zum Zwecke der Derbrauchslenkung in vier Zonen mit einem unterschiedlich festgesetzten Verbrauchsverhältnis von Roggen zu Weizen ein« geteilt worden. In der ersten Zone soll der plan­mäßige Verbrauch etwa 70 Teile Roggen zu 30 Tei­len Weizen betragen, für die zweite Zone ist ein Verhältnis von etwa 55 Teilen Roggen zu 45 Teilen weizen, für die dritte Zone ein solches von etwa 50 Teilen Roggen zu 50 Teilen Weizen vorgesehen, während das planmäßige Verbrauchsverhältnis in der vierten Zone 40 Teile Roggen zu 60 Teilen Weizen beträgt. Das Gebiet des Landes Hessen ge­hört zur Zone II.

b) Vrolkarieneinleilung.

Die in den vier Zonen geltenden Verhältniszahlen für Roggen und Weizen bilden die Grundlage für die zur Durchführung der Neuregelung erforderliche Umgestaltung der Brotkarten. Diese Umgestaltung konnte sich daraus beschränken, bestimmte Abschnitte der Brotkarten mit dem AufdruckR zu versehen, um so klarzustellen, daß sie nur zum Bezug von ' Roggenerzeugnissen berechtigen.

Aus die mit einemR gekennzeichneten Einzel- abschnitte dürfen nur Backwaren aus Roggenerzeug­nissen und außerdem Roggenmehl dann abgegeben werden, wenn die Abschnitte auch zum Bezüge von

Mehl berechtigen. Auf die nicht besonders gekenn­zeichneten Abschnitte kann der Verbraucher nach feiner Wahl Backwaren aus Weizen- oder Roggen­erzeugnissen und, soweit es sich umBrot- oder Mchl -Abschnitte handelt, Weizen- oder Roggen­mehl beziehen.

Die Einzel ab schnitte der Reichsbrotkarte B und der Reichsbrotkarte für Kinder bis zu 6 Jahren haben in keiner Zone einen ,R"-Aufdruck und be­rechtigen demgemäß nach wie vo» in vollem Um­fange zum Bezüge von Roggen-oder Weizenerzeug- nifsen nach Wahl des Verbrauchers.

c) Bezug, und Grohbezugscheine.

Diejenigen Betriebe, die Brot, andere Backwaren und Mehl an Verbraucher abgeben, haben die mit demR"-Aufdruck versehenen Cinzelabschnitte ge­trennt von den übrigen Abschnitten dem Ernäh­rungsamt (Kartenausgabestelle) zur Ausstellung von Bezugscheinen einzureichen. Die Ernährungsämter (Kartenausgabestellen) erteilen auf Grund Der mit demR"-Aufdruck versehenen Abschnitte Bezug­scheine überRoggenmehl", auf Grund der nicht gekennzeichneten Abschnitte Bezugscheine über Mehl". Auf Roggenmehl lautende Bezugscheine Dürfen nur mit Roggenerzeugnisfen (Roggenmehl oder Backwaren aus Roggenmehl) beliefert werden; bei den Bezugscheinen, die überMehl" lauten, steht es dem Bezugfcheininhaber frei, ob er Wei­zen- ober Roggenerzeugnisse (Mehl ober Backwaren) beziehen will. Für Großbezugscheine gilt bie vor­stehend Regelung entsprechend

d) Mischbrot

Peim Roggen- unb Weizenmischbrot ist bas Ver­hältnis ber in biefem Brot enthaltenen Roggen- unb Weizenerzeugnisse zu berücksichtigen unb bemgemäß beim Einkauf eine entsprechend Menge Abschnitte mit unb ohneR"-Aufbruck abzugeben.

Die Hauptoereinigung ber beutschen (Betreibe« unb Futtermittelwirtschaft wirb eine Anordnung barüber erlassen, in welchen Anteilen in Zukunft Roggen- unb Weizenerzeugnisse im Mischbrot enthalten fein bürfen. Sie wirb ferner bie Brothersteller unb Brot­verteiler verpflichten, in ben Verkaufsstellen anzu­zeigen, in welchem Verhältnis Roggen- unb Weizen­erzeugnisse im Mischbrot enthalten finb unb bern- gemäß gekennzeichnete Brotkartenabschnitte abge­geben werben müssen. Da ber Verbraucher nach seiner Wahl auf bie nichtgekennzeichneten Abschnitte auch Backwaren aus Roggenerzeugnissen beziehen kann, barf Roggen- unb Weizenmischbrot auf Wunsch bes Verbrauchers selbstverständlich stets auf nichtgekennzeichnete Abschnitte abgegeben werben.

e) Reise- unb Gaststättenmarken

Die Reise- unb Gaststättenmarken für Brot be­rechtigen zum Bezüge sowohl von Roggen- als auch von Weizenerzeugnissen.

I) llrlauberkarleu

Die auf Brot lautenben Abschnitte ber Reichskarte für Urlauber berechtigen auch weiterhin sowohl zum Bezüge von Roggen- als auch von Weizenerzeug­nissen.

III.

Warenabgabe auf die JRelchsfettkarten.

Abgabe von Butter und Margarine.

Butterschmalz kommt in ber 22. Zuteilungsperiobe nicht mehr zur Ausgabe. Demgemäß fällt ber Be­stellschein mit bem Dazugehörigen Einzelabschnitt über Butterschmalz fort

Zum Ausgleich wirb bie Butter- unb Margarine­ration ber Normalverbraucher um je Vi« Kilogramm (62,5 Gramm) erhöht, unb zwar bie Butterration von 437,5 Gramm auf 500 Gramm, bie Margarine­ration von 327,5 Gramm auf 390 Gramm. Klein­kinder, Kinber unb Jugenbliche (Altersstufen von 36, 614 unb 1418 Jahren) erhalten künftig wie in ber Zeit vor ber Butterschmalzausgabe statt 100 Gramm Butterschmalz 125 Gramm Butter. Dasselbe gilt für bie Selbstversorger mit Schlacht­fetten (Normalverbraucher, Kinder von 614 Jah­ren unb Jugenbliche von 1418 Jahren, Reichs­fettkarten SV 2; SV 4, SV 6).

Die Gesamtfettmenge bleibt mithin in jebem Falle bie gleiche wie bisher.

IV.

Warenabgabe aus die Nährniittelkarten.

Bezug von Reis

Die Versorgungsberechtigten erhalten auch in Der 22. Zuteilungsperiobe eine SonDerzuteilung von 125 Gramm Reis je Person. Die Abgabe erfolat auf Den entsprechenD gekennzeichneten Abschnitt N 27 Der rosa Nährmittelkarte 22.

Da Die SonDerzuteilung nicht für Selbstversorger bestimmt ist, enthalten Deren Karten Den zum Be­züge von Reis beredjtigenDen Abschnitt nicht.

Die Versorgungsberechtigten müssen Den Reis von Demselben Verteiler beziehen. Der Die Vorbestellung von Hülsenfrüchten entgegengenommen unD Den Stammabschnitt Der Nährmittelkarte 17 mit feiner Firma unD bem Zusatz28" oberHülsenfrüchte" versehen hat, Dieser Nachweis ist bei ber Waren - abgabe auf Verlangen bes Kleinverteilers burch ^Vor­lage bes Stammabfchnitts ber Nährmittelkarte 17 zu erbringen. Nach bem Reisbezug auf ben Ab­schnitt N 27 der Nährmittelkarte 22 wird der Stammabschnitt der Nährmittelkarte 17 nicht weiter benötigt, da die seit dem 13. Januar 1941 erfolgende Sonderzuteilung von Reis mit Ablauf der 22. Zu­teilungsperiode abgeschlossen ist.

Personen ohne ständigen Aufenthaltsort können gegen Vorlage der Wanderpersonalkarte Reis auf ihre Nährmittelkarte 21 beziehen, ohne daß es der Vorlage des Stammabfchnitts der Nährmittelkarte 17 bedarf» . >

Die Kleinverteiler haben die gesammelten Ab­schnitte N 27 Der Nährmittelkarten 22 zu ordnen unb zugleich mit ben entfpredjenben Abschnitten ber Nährmittelkarten 21 nach Ablauf ber 22. Zutei­lungsperiobe an bas Ernährungsamt (Kartenaus­gabestelle) zur Ausstellung von Empfangsbescheini­gungen einzureichen Das gleiche gilt für bie ent« geftengenommenen. Berechtigungsscheine über Reis. Die Empfangsbescheinigungen, aus benen die An­zahl ber eingereichten Abschnitte unb ber mengen­mäßige Wert der Berechtigungsscheine hervorgehen muß, sind ordnungsgemäß aufzubewahren.

Juben sind auch in ber 22. Zuteilungsperiobe vom Bezug von Reis ausgeschlossen. Die für Die Abgabe vorgesehenen Abschnitte N 27 ber rosa Nährmittelkarten 22 finb baher vor Der Aushänbi- gung an Juben abzutrennen unb zu entwerten.

V.

Karten- und Bezugscheinwefen.

a) Linzelabschnitte für Butler

Infolge bes Wegfalls ber Butterschmalzzuteilung beträgt Die Butterration Der KinDer von A6 unD

von 614 Jahren je Zuteilungsperiobe 750 Gramm. Die Abgabe erfolgt auf vier Einzelabschnitte, bie je eine Woche lang gültig finb, von denen zwei über je 125 Gramm und zwei über je 250 Gramm Butter lauten. Um den Verfügungsberechtigten, insbesondere den kinderreichen Familien, Gelegen- heit zu geben, den Einkauf der Butter möglichst gleichmäßig auf die Zuteilungsperioben zu ver­teilen, lauten bei der Reichsfettkarte für Kinder von 36 Jahren die Einzelabschnitte Bu 1 und Bu 3 (erste unb dritte Woche) über je 250 Gramm Butter, während die Reichsfettkarte für Kinder von 614 Jahren zum Bezüge von je 250 Gramm Butter auf die Abschnitte Bu2 und Bu 4 in Der zweiten und vierten Woche berechtigt.

b) Linzelabschnitte für Quart

Auf den Quarkabschnitt konnte bereits bisher ent­sprechend bem Gültigkeitsaufbruck während der gan­zen Zuteilungsperiode Quark bezogen werden. Da der Quarkabschnitt sich auf ben Fettkarten Himer ben Käseabschnitten befanb, war bei ben Verbrau­chern vielfach bie Ansicht vertreten, ber Quark könnte erst in ber vierten Woche ber Zuteilungsperiobe be­zogen werben. Dies hat bazu geführt, baß der bei Den Verteilern vorhandene Quark erst am Ende der Zuteilungsperiode abgenommen wurde unb badurch an Qualität einbüßte. Aus biefem Grunbe sind die Fettkarten in ber Weife umgestaltet worben, daß der auch weiterhin während ber ganzen Zuteilungs­periode gültige Quarkabfchnitt vor ben brei Käse­abschnitten angebracht ist.

c) Reichsbrolkarle für Kinder bis zu 6 Jahren.

Zur Erleichterung der Warenabgabe bei den Brotverteilern sind die bisher eine Woche lang gel­tenden Abschnitte über je 100 Gramm Brot der Reichsbrotkarte für Kinder bis zu 6 Jahren ebenso wie bei ber Reichsbrotkarte für Kinder von 6 bis 10 Jahren für bie ganze Zuteilungsperiobe aültig gestellt worben. Hierdurch haben künftig alle Brot­kartenabschnitte über 100 Gramm, 50 Gramm und 10 Gramm wöhrenb ber ganzen Zuteilungsperiode Gültigkeit.

d) Vrolkarlenpfücht für Waffelgewichtsware.

Die Wirtschaftliche Bereinigung ber deutschen Süßwarenwirtschaft hat angeordnet, daß vom 10. Februar 1941 ab Waffelgewichtsware, lose oder gepackt, einschließlich Waffelpackungen, die gewichts­weise abgegeben werben, zu den Dauerbackwaren gehören, bie karten- unb bezugscheinpflichtig sind.

Demgemäß dürfen nach bem 9. Februar 1941 nur noch Waffelstückartikel (a. B. Speiseeiswaffeln. figür­liche Waffelstückartikel usw.) sowie Hippen unb Back- oblaten ohne Abgabe von Brotkartenabschnitten an bie Verbraucher abgegeben werben.

VI.

Abgabe der Bestellscheine für Eier und D armelade.

Die Verbraucher haben bie Bestellscheine ein­schließlich der Bestellscheine' 22 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 31. März dis 5. Aprn 1941 bei den Verteilern abzugeben.

Gießen, ben 1. April 1941.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg. Gießen. Lauterbach

sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen:

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