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Erholungsurlaub auch im Kriege.

Weil der Urlaub für 1939 infolge der Ur­laubssperre vielfach erst im Frühjahr oder Som­mer des nächsten Jahres gegeben werden konnte, kann der Urlaub für 1940 nicht mehr allge­mein bis zum Ablauf des Urlaubs­jahres erteilt werden. Da die Gefolgschaftsmit­glieder aber auch im Kriege den notwen­digen Erholungsurlaub erhalten sollen, ist die Möglichkeit geschaffen worden, daß der rück­ständige Urlaub für 1940 noch bis 3 u m 30. Juni 1941 genommen werden kann. Ist Freizeitgewährung selbst bis 3U diesem Zeitpunkt ausnahmsweise nicht möglich, so können die Reichs­treuhänder die Abgeltung zulassen. Sie sollen jedoch darauf bedacht fein, daß mindestens die Ge­folgschaftsmitglieder, die schon 1939 keine Urlaubs­freizeit erhalten haben, die zur Ausspan­nung unbedingt erforderliche Frei- Aeit erhalten. Soldaten mit Arbeitsurlaub soll nach dreimonatiger Beschäftigung ein Erholungsurlaub von sechs Tagen zustehen. Wird der Arbeitsurlauber mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäf­tigt, so hat er Anspruch auf den tariflichen Urlaub.

Der bereits gewahrte Urlaub ist anzurechnen. Wird der Soldat aus dem Wehrdienst entlassen, so wird der ihm als Arbeitsurlauber gewährte Erholungs­urlaub nicht auf den Heimkehrerurlaub, wohl aber auf einen im gleichen Urlaubsjahr fällig werdenden Erholungsurlaub angerechnet. Werktätige Frauen, deren Ehemänner infolge Einberufung zum Wehrdienst mindestens drei Monate vom Wohnort abwesend waren, sind auf ihren Antrag anläßlich der Anwesenheit des Ehemannes bis zur Dauer von 18 Arbeitstagen im Urlaubsjahr unter Anrechnung des Erholungsurlaubs von der Be­rufsarbeit freizustellen. Soweit ein Urlaubsanspruch besteht, ist bezahlter Urlaub zu gewähren. Sonst ist die Frau wenigstens von der Arbeit freizustellen, wobei es ihr überlassen bleibt, wegen des Lohn­ausfalls eine vorübergehende Erhöhung der Fami- lienunterstützunq zu beantragen. Die Betriebsführer sollen den Wünschen der Frauen hinsichtlich des Zeitpunkts der Beurlaubung weitgehend Rechnung tragen.

Prüfungsurlaub

gilt als aktiver Wehrdienst.

Das Oberkommando des Heeres gibt bekannt, daß allen zur Ablegung der Abschlußprüfung beur­laubten Studenten die Zeit des Prüfungs-

Urlaubs als aktiver Wehrdienst anzu­rechnen ist.

Kurse für Kieferorthopädie.

JBor wenigen Wochen eröffnete der Reichszahn- ä^tesührer Dr. Stuck im Fortbildungsinstitut der Deutschen Zahnärzteschaft zu Berlin einen Fortbil- dungstusus in der Kieferorthopädie, der zugleich für eine Reihe ähnlicher Kurse an den meisten Universi­täten im Reich den Auftakt bildete. Der Sinn die- ser Fortbildungskurse ist der, allen Zahnärzten Ge­legenheit zu geben, sich kieferorthopädisch weiterzu­bilden, um dadurch den zahlreich auftretenden Gebißverkrüppelungen entgegenarbeiten zu können. Rund 30 Prozent aller Gebisse weisen Stellungs­fehler der Zähne und Verkrüppelungsformen der Kiefer auf, durch die sowohl die Harmonie des Gebisses gestört wie auch die Kaufunktion erheblich herabgemindert ist. Hier liegt auch eine Ursache für zahlreiche Erkrankungen anderer Art, die in der Kieferverkümmerung ihren Ausgang nehmen. Die Absicht des Reichszahnärzteführers - geht dabin, die Kieferorthopädie allen Zahnärzten nahezubringen und die Behandlungsmethoden material- und ar­beitsmäßig so zu vereinfachen, daß ihre Segnungen allen Schichten der Bevölkerung zuteil werden kön­nen.

Steuervergünstigung für Hinterbliebene von Gefallenen. Der Reichsfinanzminister hat für die Hinterblie« denen gefallener Wehrmachtsangehöriger tarifliche Vergünstigungen bei der Einkommensteuer verfügt. Für Witwen' von Wehrmachtsangehörigen, die im gegenwärtigen Krieg gefallen sind, gilt die Steuer­gruppe III, soweit nicht wegen Kinderermäßigung die Sieuergruppe IV in Frage kommt Schon für das Kalenderjahr, in dem der Ehemann gefallen ist. Eltern wird für ihre gefallenen Kinder die Kin« , derermäßigung für das Kalenderjahr, in dem das Kind gefallen ist, und für das folgende Kalender­jahr weitergewährt, rückwirkend vom 1. Januar 1940. Arbeitnehmer, bei denen die neue Regelung zu einer Aenderung der Steuergruppe oder der Zahl der Personen führt, für die Kinderermäßi­gung zu gewähren ist, müssen ihre Lohnsteuerkarts durch die Gemeindebehörde ergänzen lassen. Lohn­steuer, die zuviel einbehalten ist, wird auf Antrag erstattet.

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geben.

Herrn Wilhelm Becker IV,

sagen wir allen unseren tiefempfundenen Dank,

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Gießen, den 4. Januar 1941.

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Neui Lehrgänge beginnen wieder am Dienstag, 7. Jan. 1941 (nach dem bereits am 24.12.1940 bekannt- gegeb. Stundenplan) in der Stddt. Handels* Lehranstalt, Werner- wall 11. Anmeld, zu Beginn d.Unterricht,

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welche a.31.12.40 um 15.45 Uhr b. Seibt,Metzgerei, Marktplatz, einen tasln mitgenomm.hat, ist gleich darauf in oer Marktstr. damit ertarmt worden u. wird hierm. aufgefor­dert, denselben sofort auf dem Fundbüro abzu-

Bekanntmachung.

Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und Ueber- landgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsätzlich bei der Ablesung an den Erheber zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasgelder noch innerhalb der nächsten ack)t Tage ohne kosten an die Kasse der Stadtwerke Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frank­furt a. M. Nr. 277 07 oder auf die auf den Quit­tungskarten verzeichneten Bankkonten eingszahlt werden. Bei Ueberschreiten des Zahlungstermins müssen die Beitreibungskosten berechnet und ent­richtet werden. 35A

Vom 15. Januar 1941 ab wird die Strom- und Gaslieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat November 1940 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen.

Gießen, den 2. Januar 1941.

Direktion der Stadtwerke Gießen.

Bekanntmachung.

Befr.: Maul- und Klauenseuche im Orfsfdl Gießen- Wlefeck.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche nach amts­ärztlicher Feststellung in Gießen-Wieseck erloschen ist, werden die von mir am 19. November 1940 an­geordneten Maßnahmen hiermit wieder aufgehoben.

Gießen, den 3. Januar 1941. 43C

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.

__________ I. V.: Nicolaus._____________

Bekanntmachung.

Befr.: Pferderäude in Gießen.

In dem Pferdebestand des Fuhrunternehmers Philipp Bender, Gießen, Bleichstraße 3, ist der Aus­bruch der Pferderäude amtstierärztlich festgestellt worden. 47C

Die Sperrmaßregeln sind angeordnet.

Gießen, den 3. Januar 1941.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.

I. 23.: Nicolaus.

Bekanntmachung.

Befr.: Llraßenbahnbelrieb.

Mit Wirkung vom 1. Februar 1941 ab kommen die Wochenkarten zu RBL 1, in Wegfall.

Gießen, den 2. Januar 1941. 36A

______Stadtwerke Gießen. Abt. Straßenbahn.

Bekanntmachung.

Befr.: Fundgegenslände der Straßenbahn.

Im Jahre 1940 sind in den Straßenbahnwagen wiederum Gegenstände wie:

Herren- und Damenschirme, Handtaschen, Hand­schuhe, Aktentaschen, Einkaufsnetze, Geldbörsen u. a. mehr

gefunden worden. 34A

Diese ©egenftänbe sind von den Eigentümern spätestens bis zum 1. Februar 1941 auf der Ver­waltung, Hammftraße 35, Zimmer Nr. 1, in Emp­fang zu nehmen, andernfalls über dieselben ander­weitig verfügt wird.

Gießen, den 3. Januar 1941.

Stadtwerke Gießen. Abt. Straßenbahn.

Eterbefäll^

Am.16. 12. 1940: Anna Schmidt, geb. Nitter, 63 Jahre, Gießen, Hindenburgwall 15; Fein­mechaniker Lorenz Pausch, 30 Jahre, Gießen, Steinstr.,55; Metzgermeister Wilhelm Anton Bopf, 58 Jahre, Lang-Göns, Kreis Gießen; Zugführer a. D. August Anschütz, 83 Jahre, Großen-Linden, Kreis Gießen; Hilfsarbeiter Karl Biehinann, 59 Jahre, Gießen, Doeringstr. 4; 17.12.: Zigarren­arbetter Ernst Stauß, 37 Jahre, Großen-Buseck, Schloßstr. 25; Brigitte Wagner, 7 Mon., Gießen, Kapsansgasse 21; Elisabeths Mandler, geb. Drescher, 54 Jahre, Krofdorf, Kreis Wetzlar; 18. 12.: Marie Launspach, 12 Jahre, Reiskirchen, Kreis Gießen; Bahnarbeiter i. R. Herrn. Backes, 65 Jahre, Gr.- Linden, Kreis Gießen; 19.12.: Justizinspettor a.D. Johannes Weitzel, 73 Jahre, Hungen, Kr. Gießen; 20. 12.: Dorothea Bruns, gev. Berkenhoff, 43 I., Aßlar, Kreis Wetzlar; Marie Kissel, geb. Bühr, 51 Jahre, Albach, Kreis Gießen, Hauptstr. 48; Marie Hahn, geb. Schneider, 49 Jahre, Krofdorf, Kreis Wetzlar, Kinzenbacher Str. 36; 21.12.: Buch­halter Joh. Karl Gg. Wahl, 55 Jahre, Gießen, Gr. Steinweg 13; 22. 12.: Werner Allendörfer, 18 Jahre, Gießen, Ludwigstr. 56; Luise Fink, geb. Arnold, 36 Jahre, Rödgen, Kreis Gießen, Lange Ortsstr. 6; Maria Belten, geb. Schmandt, 53 I., Großen-Linden, Kr. Gießen; Freifrau Maria von Gall, geb. Rumpf, 64 Jahre, Gießen, Stephan- straße 25; 23. 12.: Johann Friebertshäuser, 67 I., Braunfels, Kreis Wetzlar; Peter Scharth, Reichs- bahnarbeiter, 49 Jahre, Gießen, Am Riegelvfad 72; 24. 12.: Anni Schild, 5 Jahre, Katzenfurt, Kreis Wetzlar; 25. 12.: Berta Scherz, geb. Plappert, 80 Jahre, Gießen, Weserstr. 2; 26. 12.: Erich Bingmann, 5 Jahre, Stockhausen, .Kreis Gießen; 27.12.: Bäckermeister Balthasar Ludw. Schomber, 79 Jahre, Gießen, Walltorstr. 55; Kaufmann Otto Nachtigall, 60 Jahre, Gießen, Steinstr. 65; Kauf­mann Wilhelm Kottmann, 83 Jahre, Wetzlar, Langgasse 27; Schneidermeister Richard Biermas, 35 Jahre, Launsbach, Kreis Wetzlar; 28. 12.: Rentner Karl Ernst Ehristel, 69 Jahre, Gießen, Horst-Wessel-Wall 54; Kaufmann Louis Schar­mann, 58 Jahre, Gießen, Lindenvlatz 3; 30. 12.: Helene Weber, geb. Hof, 56 Jahre, Gießen, Gnautbstr. 34; 31.12.: Margarete Schomber, geb. Luft, 55 Jahre, Allertshausen, Kreis Gießen.

Von hartnäckigem

Bronchialasthma

und Bronchitis befreit:

Bon Oktober 1937 big in den April 1938 hinein quälten mich hart­näckiges Bronchialasthma und Bronchitis. Im Januar konnte ich vier Wochen nicht ;um £)ien|t Was ich dagegen anwandte, verschaffte mir nur vorübergehende Linderung. Nachts mußte ich 2 bis 3 mal aufsteheu änd räuchern. Endlich ließ ich mir eine probe der Dr. Bortber» Tabletten kommen. Davon nahm ich morgens und abends je 2 Stück. 31ati> 3Tagen konnte ich die erste Tlacht durchschlafen. Ich kaufte mir sofort noch 100 Tabletten. Die sind nun längst alle und ich bin völlig von den Beschwerden befreil.Ich werde die Tabletten stets empfehlen." So schrieb Herr AlstedSchä^,Ärnnkenpfleger,Mölln, am 4-Iumrgz8. Quälender Husten, bartnäckige Bronchitis, chronische Derfchlennung, Astbma werden seit Jahren mit Or. Äoether Tabletten auch in alten Fällen erfolgreich bekämpft. Unschädliches, krauterhaltiges Spezial­mittel. Enthält 7 erprobte Wirkstoffe. Stark schleimlösend, anetvutf- fördernd unrr gewebefcstigend. Zahlreiche Anerkennungen dankbarer ____pattenien u. zufriedener Arzte! Io Apotheken M -1.43 a. 3.50

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