Erholungsurlaub auch im Kriege.
Weil der Urlaub für 1939 infolge der Urlaubssperre vielfach erst im Frühjahr oder Sommer des nächsten Jahres gegeben werden konnte, kann der Urlaub für 1940 nicht mehr allgemein bis zum Ablauf des Urlaubsjahres erteilt werden. Da die Gefolgschaftsmitglieder aber auch im Kriege den notwendigen Erholungsurlaub erhalten sollen, ist die Möglichkeit geschaffen worden, daß der rückständige Urlaub für 1940 noch bis 3 u m 30. Juni 1941 genommen werden kann. Ist Freizeitgewährung selbst bis 3U diesem Zeitpunkt ausnahmsweise nicht möglich, so können die Reichstreuhänder die Abgeltung zulassen. Sie sollen jedoch darauf bedacht fein, daß mindestens die Gefolgschaftsmitglieder, die schon 1939 keine Urlaubsfreizeit erhalten haben, die zur Ausspannung unbedingt erforderliche Frei- Aeit erhalten. Soldaten mit Arbeitsurlaub soll nach dreimonatiger Beschäftigung ein Erholungsurlaub von sechs Tagen zustehen. Wird der Arbeitsurlauber mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt, so hat er Anspruch auf den tariflichen Urlaub.
Der bereits gewahrte Urlaub ist anzurechnen. Wird der Soldat aus dem Wehrdienst entlassen, so wird der ihm als Arbeitsurlauber gewährte Erholungsurlaub nicht auf den Heimkehrerurlaub, wohl aber auf einen im gleichen Urlaubsjahr fällig werdenden Erholungsurlaub angerechnet. Werktätige Frauen, deren Ehemänner infolge Einberufung zum Wehrdienst mindestens drei Monate vom Wohnort abwesend waren, sind auf ihren Antrag anläßlich der Anwesenheit des Ehemannes bis zur Dauer von 18 Arbeitstagen im Urlaubsjahr unter Anrechnung des Erholungsurlaubs von der Berufsarbeit freizustellen. Soweit ein Urlaubsanspruch besteht, ist bezahlter Urlaub zu gewähren. Sonst ist die Frau wenigstens von der Arbeit freizustellen, wobei es ihr überlassen bleibt, wegen des Lohnausfalls eine vorübergehende Erhöhung der Fami- lienunterstützunq zu beantragen. Die Betriebsführer sollen den Wünschen der Frauen hinsichtlich des Zeitpunkts der Beurlaubung weitgehend Rechnung tragen.
Prüfungsurlaub
gilt als aktiver Wehrdienst.
Das Oberkommando des Heeres gibt bekannt, daß allen zur Ablegung der Abschlußprüfung beurlaubten Studenten die Zeit des Prüfungs-
Urlaubs als aktiver Wehrdienst anzurechnen ist.
Kurse für Kieferorthopädie.
JBor wenigen Wochen eröffnete der Reichszahn- ä^tesührer Dr. Stuck im Fortbildungsinstitut der Deutschen Zahnärzteschaft zu Berlin einen Fortbil- dungstusus in der Kieferorthopädie, der zugleich für eine Reihe ähnlicher Kurse an den meisten Universitäten im Reich den Auftakt bildete. Der Sinn die- ser Fortbildungskurse ist der, allen Zahnärzten Gelegenheit zu geben, sich kieferorthopädisch weiterzubilden, um dadurch den zahlreich auftretenden Gebißverkrüppelungen entgegenarbeiten zu können. Rund 30 Prozent aller Gebisse weisen Stellungsfehler der Zähne und Verkrüppelungsformen der Kiefer auf, durch die sowohl die Harmonie des Gebisses gestört wie auch die Kaufunktion erheblich herabgemindert ist. Hier liegt auch eine Ursache für zahlreiche Erkrankungen anderer Art, die in der Kieferverkümmerung ihren Ausgang nehmen. Die Absicht des Reichszahnärzteführers - geht dabin, die Kieferorthopädie allen Zahnärzten nahezubringen und die Behandlungsmethoden material- und arbeitsmäßig so zu vereinfachen, daß ihre Segnungen allen Schichten der Bevölkerung zuteil werden können.
Steuervergünstigung für Hinterbliebene von Gefallenen. Der Reichsfinanzminister hat für die Hinterblie« denen gefallener Wehrmachtsangehöriger tarifliche Vergünstigungen bei der Einkommensteuer verfügt. Für Witwen' von Wehrmachtsangehörigen, die im gegenwärtigen Krieg gefallen sind, gilt die Steuergruppe III, soweit nicht wegen Kinderermäßigung die Sieuergruppe IV in Frage kommt Schon für das Kalenderjahr, in dem der Ehemann gefallen ist. Eltern wird für ihre gefallenen Kinder die Kin« , derermäßigung für das Kalenderjahr, in dem das Kind gefallen ist, und für das folgende Kalenderjahr weitergewährt, rückwirkend vom 1. Januar 1940. Arbeitnehmer, bei denen die neue Regelung zu einer Aenderung der Steuergruppe oder der Zahl der Personen führt, für die Kinderermäßigung zu gewähren ist, müssen ihre Lohnsteuerkarts durch die Gemeindebehörde ergänzen lassen. Lohnsteuer, die zuviel einbehalten ist, wird auf Antrag erstattet.
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Herrn Wilhelm Becker IV,
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Gießen, den 4. Januar 1941.
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Bekanntmachung.
Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und Ueber- landgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsätzlich bei der Ablesung an den Erheber zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasgelder noch innerhalb der nächsten ack)t Tage ohne kosten an die Kasse der Stadtwerke Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 277 07 oder auf die auf den Quittungskarten verzeichneten Bankkonten eingszahlt werden. Bei Ueberschreiten des Zahlungstermins müssen die Beitreibungskosten berechnet und entrichtet werden. 35A
Vom 15. Januar 1941 ab wird die Strom- und Gaslieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat November 1940 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen.
Gießen, den 2. Januar 1941.
Direktion der Stadtwerke Gießen.
Bekanntmachung.
Befr.: Maul- und Klauenseuche im Orfsfdl Gießen- Wlefeck.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche nach amtsärztlicher Feststellung in Gießen-Wieseck erloschen ist, werden die von mir am 19. November 1940 angeordneten Maßnahmen hiermit wieder aufgehoben.
Gießen, den 3. Januar 1941. 43C
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
__________ I. V.: Nicolaus._____________
Bekanntmachung.
Befr.: Pferderäude in Gießen.
In dem Pferdebestand des Fuhrunternehmers Philipp Bender, Gießen, Bleichstraße 3, ist der Ausbruch der Pferderäude amtstierärztlich festgestellt worden. 47C
Die Sperrmaßregeln sind angeordnet.
Gießen, den 3. Januar 1941.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
I. 23.: Nicolaus.
Bekanntmachung.
Befr.: Llraßenbahnbelrieb.
Mit Wirkung vom 1. Februar 1941 ab kommen die Wochenkarten zu RBL 1,— in Wegfall.
Gießen, den 2. Januar 1941. 36A
______Stadtwerke Gießen. Abt. Straßenbahn.
Bekanntmachung.
Befr.: Fundgegenslände der Straßenbahn.
Im Jahre 1940 sind in den Straßenbahnwagen wiederum Gegenstände wie:
Herren- und Damenschirme, Handtaschen, Handschuhe, Aktentaschen, Einkaufsnetze, Geldbörsen u. a. mehr
gefunden worden. 34A
Diese ©egenftänbe sind von den Eigentümern spätestens bis zum 1. Februar 1941 auf der Verwaltung, Hammftraße 35, Zimmer Nr. 1, in Empfang zu nehmen, andernfalls über dieselben anderweitig verfügt wird.
Gießen, den 3. Januar 1941.
Stadtwerke Gießen. Abt. Straßenbahn.
Eterbefäll^
Am.16. 12. 1940: Anna Schmidt, geb. Nitter, 63 Jahre, Gießen, Hindenburgwall 15; Feinmechaniker Lorenz Pausch, 30 Jahre, Gießen, Steinstr.,55; Metzgermeister Wilhelm Anton Bopf, 58 Jahre, Lang-Göns, Kreis Gießen; Zugführer a. D. August Anschütz, 83 Jahre, Großen-Linden, Kreis Gießen; Hilfsarbeiter Karl Biehinann, 59 Jahre, Gießen, Doeringstr. 4; 17.12.: Zigarrenarbetter Ernst Stauß, 37 Jahre, Großen-Buseck, Schloßstr. 25; Brigitte Wagner, 7 Mon., Gießen, Kapsansgasse 21; Elisabeths Mandler, geb. Drescher, 54 Jahre, Krofdorf, Kreis Wetzlar; 18. 12.: Marie Launspach, 12 Jahre, Reiskirchen, Kreis Gießen; Bahnarbeiter i. R. Herrn. Backes, 65 Jahre, Gr.- Linden, Kreis Gießen; 19.12.: Justizinspettor a.D. Johannes Weitzel, 73 Jahre, Hungen, Kr. Gießen; 20. 12.: Dorothea Bruns, gev. Berkenhoff, 43 I., Aßlar, Kreis Wetzlar; Marie Kissel, geb. Bühr, 51 Jahre, Albach, Kreis Gießen, Hauptstr. 48; Marie Hahn, geb. Schneider, 49 Jahre, Krofdorf, Kreis Wetzlar, Kinzenbacher Str. 36; 21.12.: Buchhalter Joh. Karl Gg. Wahl, 55 Jahre, Gießen, Gr. Steinweg 13; 22. 12.: Werner Allendörfer, 18 Jahre, Gießen, Ludwigstr. 56; Luise Fink, geb. Arnold, 36 Jahre, Rödgen, Kreis Gießen, Lange Ortsstr. 6; Maria Belten, geb. Schmandt, 53 I., Großen-Linden, Kr. Gießen; Freifrau Maria von Gall, geb. Rumpf, 64 Jahre, Gießen, Stephan- straße 25; 23. 12.: Johann Friebertshäuser, 67 I., Braunfels, Kreis Wetzlar; Peter Scharth, Reichs- bahnarbeiter, 49 Jahre, Gießen, Am Riegelvfad 72; 24. 12.: Anni Schild, 5 Jahre, Katzenfurt, Kreis Wetzlar; 25. 12.: Berta Scherz, geb. Plappert, 80 Jahre, Gießen, Weserstr. 2; 26. 12.: Erich Bingmann, 5 Jahre, Stockhausen, .Kreis Gießen; 27.12.: Bäckermeister Balthasar Ludw. Schomber, 79 Jahre, Gießen, Walltorstr. 55; Kaufmann Otto Nachtigall, 60 Jahre, Gießen, Steinstr. 65; Kaufmann Wilhelm Kottmann, 83 Jahre, Wetzlar, Langgasse 27; Schneidermeister Richard Biermas, 35 Jahre, Launsbach, Kreis Wetzlar; 28. 12.: Rentner Karl Ernst Ehristel, 69 Jahre, Gießen, Horst-Wessel-Wall 54; Kaufmann Louis Scharmann, 58 Jahre, Gießen, Lindenvlatz 3; 30. 12.: Helene Weber, geb. Hof, 56 Jahre, Gießen, Gnautbstr. 34; 31.12.: Margarete Schomber, geb. Luft, 55 Jahre, Allertshausen, Kreis Gießen.
Von hartnäckigem
Bronchialasthma
und Bronchitis befreit:
„Bon Oktober 1937 big in den April 1938 hinein quälten mich hartnäckiges Bronchialasthma und Bronchitis. Im Januar konnte ich vier Wochen nicht ;um £)ien|t Was ich dagegen anwandte, verschaffte mir nur vorübergehende Linderung. Nachts mußte ich 2 bis 3 mal aufsteheu änd räuchern. Endlich ließ ich mir eine probe der Dr. Bortber» Tabletten kommen. Davon nahm ich morgens und abends je 2 Stück. 31ati> 3Tagen konnte ich die erste Tlacht durchschlafen. Ich kaufte mir sofort noch 100 Tabletten. Die sind nun längst alle und ich bin völlig von den Beschwerden befreil.Ich werde die Tabletten stets empfehlen." So schrieb Herr AlstedSchä^,Ärnnkenpfleger,Mölln, am 4-Iumrgz8. Quälender Husten, bartnäckige Bronchitis, chronische Derfchlennung, Astbma werden seit Jahren mit Or. Äoether Tabletten auch in alten Fällen erfolgreich bekämpft. Unschädliches, krauterhaltiges Spezialmittel. Enthält 7 erprobte Wirkstoffe. Stark schleimlösend, anetvutf- fördernd unrr gewebefcstigend. Zahlreiche Anerkennungen dankbarer ____pattenien u. zufriedener Arzte! Io Apotheken M -1.43 a. 3.50 —
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