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1941) eine neue Reichstarte für Marmelade (wahlweise Zucker) eingeführt. Diese Karte gibt dem Verbraucher wie bisher die Möglichkeit, sich an Stelle von 700 g Marmelade je Zuteilungsperiohe für den Bezug von 450 g Zucker zu entscheiden.
Den Versorgungsberechtigten, die Marmelade ein» kochen und Obst einmachen und deswegen auf den Bezug von Marmelade zugunsten Zucker verzichten, wird Gelegenheit gegeben, den Zucker, der an Stelle von Marmelade bezogen werden kann, in der Zeit vom 5. Mai bis 24. August 1941 zu jedem beliebigen Zeitpunkt unabhängig von der Gültigkeitsdauer der z Einzelabschnitte zu beziehen. Es ist daher z. B. möglich, die gesamte für die 23. bis 26. Zuteilungsperiode bestimmte Zuckermenge von 1800 g zu Beginn der 23. Zuteilungsperiode zu kaufen, wobei sämtliche Bestellscheine für Zucker abzutrennen und sämtliche Einzelabschnitte zu entwerten sind. Die Abgabe von Marmelade darf jedoch nur innerhalb der aus den Einzelabschnitten vorgesehenen Fristen er»
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Abgabe von käse auf Reise- und Gaststättenmarken.
Die Reise- und Gaststättenmarken für Käse und die Käseabschnitte der Reichskarten für Urlauber lauten über je 30 g. Diese Gewichtseinteilung ist vorgenommen worden, weil es den Verteilern nicht möglich ist, 31,25 g Käse auszuwiegen. Gepackte Ware, die vielfach ein Gewicht von 62,5 g hat, muß von den Verteilern jedoch zum vollen Gewicht abgegeben werden, da ein Abteilen von 2,5 g hiervon nicht durchführbar ist. Hierdurch haben sich für die Verteiler Verluste ergeben, die insbesondere dort, wo viel gepackte Ware auf Reise- und Gaststättenmarken und Käseabschnitte der Reichskarten für Urlauber abgegeben wird, zu Bezugscheinrückständen geführt haben.
Aus diesem Grunde werden die Kartenausgahe- stellen bei der Ausstellung von Bezugscheinen auf Antrag des Berechtigten je 24 abgelieferte Reise- und Gaststättenmarken für Käse oder Käseabschnitte der Reichskarten für Urlauber mit 25 Marken - 750 g bewerten. Mengen unter 24 Marken werden bei der Höherbewertung nicht berücksichtigt.
Auf Reise- und Gaststättenmarken für Käse und die Käseabschnitte der Reichskarten für Urlauber haben die Verteiler Käse abzugeben und nur auf Wunsch des Verbrauchers Quark in der doppelten Käsemenge. Die Kartenausgabestellen werden auf Antrag des Berechtigten auf Grund abgelieferter Reise- und Gaststättenmarken für Käse Bezugscheine über Quark ausstellen.
IV.
Abgabe der Bestellscheine für Eier und Marmelade.
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 23 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 28. April bis 3. Mai 1941 bei den Verteilern abzugeben. 2023C
Gießen, den 29.4.1941.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen:
Der Landrat des Landkreises Gießen: Dr. Lotz.
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Mengen an und ist der bisher zweckmäßigsten Wertung durch Unterpflügen zur Humusanreiche- rung des Bodens nicht zugeführt, sondern durchweg aus Bequemlichkeit verbrannt worden. Run ist eine Erfassung von 100 000 Tonnen heutrockenem Kartoffelkraut vorgesehen worden. Diese Forderung ist ohne weiteres erfüllbar, da die Gefamternte an Kartoffelkraut mehr als drei Millionen Tonnen ausmacht. Bei einer Zellftoffausbeute von nur 30 D H und einer Verwertung von rund einem Drittel der deutschen Kartoffelkrauternte könnten jährlich 300 000 Tonnen Zellstoff gewonnen werden. Der Kartoffelanbau erhalt mit der gleichzeitigen Verwertung von Knolle und Kraut eine weitere Festigung. Das gesunde Kartoffelkraut wird nach der Ernte abgefahren. Die gewünschte Beschaffenheit läßt sich durch Auslaugen und Ausdorren über Winter erzielen. Zu diesem Zweck kann man das Kartoffelkraut am besten als Decke der Hackfruchtmieten verwenden.
Aus aller Welt.
Das Gedächtniswunder von Troppau.
Kürzlich wurde über einen 14jährigen Troppauer Schüler berichtet Er konnte den
Dialog des Bismarck-Films, nachdem er den Film zweimal gesehen hatte, wortgetreu niederschreiben. Der Knabe war schon vorher durch erstaunliche.Gedächtnisleistungen hervor» getreten. Der Vater hatte sich an den Spielleiter des Bismarck-Films, Wolfgang Liebeneiner, mit der Bitte gewandt, die Niederschrift seines Soh» nes zu prüfen, ob Abweichungen vom Film- Manuskript vorhanden sind. Liebeneiner hat zuge» aat, dem Knaben das Original-Drehbuch zu schenken. Er fügte hinzu, daß die Leistung des Zungen um so bemerkenswerter sei, als es sich bei dem Bismarck-Film um den bei weitem wortreichsten handle, der je in deutscher Sprache gedreht wurde. Er enthalte etwa dreimal so viel Worte wie ein gewöhnlicher Spielfilm. Sieben« einer schreibt weiter, daß ihm, der als Schauspieler selbst ein ungewöhnlich gutes Gedächtnis besitze, diese Leistung nahezu unfaßbar erscheine
Das 16. erdgesunde Kind.
Dem Ehepaar Lehning in Barenburg bei Sulingen (Hann.), wurde jetzt das 16. Kind geboren. Frau Lehning, der als kinderreicher Mutter das Ehren- kreuz der deutschen Mutter in Gold verliehen wurde, schenkte ihrem Manne acht Jungen und acht Mädchen, die alle erbgesund sind.
Bekanntmachung.
Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und lieber» landgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsätzlich bei der Ablesung an den Erheber zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasgelder noch innerhalb der nächsten acht Tage ohne kosten an die Kasse der Stadtwerke Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt a. M. Rr. 277 07 oder auf die auf den Quittungskarten ! verzeichneten Bankkonten eingezahlt werden. Bei I lleberschreiten des Zahlungstermins müssen die Beitreibungskosten berechnet und entrichtet werden.
Vom 15. 2Hai 1941 ab wird die Strom- und Gas- I lieferung bei allen Abnehmern gesperrt, _ die die Strom- und Gasgelder für den MonatMärz 1941 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen. 2025A
I Gießen, den 1. Mai 1941.
Direktion der Stadtwerke Gießen.
Kriegerkameradschaft 1874 Gießen
Sonntag, 4. Mai 15.30 Uhr
SameroöfdiGfls- AM» im ..Burghof" £i(DWiiD2r-Botfrag von Kamerad
Dr. Alfred Kaufmann:
Landschaften und Bevölkerung au! den Kriegsschauplätzen in Afrika und a. d. Balkan. Gäste berat, willkommen. 2026D Töbn, Kamerad- schaftsführer»
Gemeinsame Bekanntmachung ^der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, I Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie des Ober- bürgermeisters der Stadt Gießen.
Bett.: Aufruf des Abschnitts 6 des Juttermit- telfcheines für Pferde.
1. Futtermittelscheine für Pferde.
Der Abschnitt 6 des Futtermittelscheines für Pferde für das Wirtschaftsjahr 1940/41 wird hiermit zum 1. Mai 1941 aufgerufen. Es kommen wiederum je Pferd bis zu 420 kg Pferdefutter für die Bedarfsdeckung in den Monaten Mai und Zum 1941 zur Verteilung.
2. Bezugscheine für Futtermlttelverteiler.
Die Futtermittelverteiler werden hiermit ausgefordert, innerhalb einer Woche nach Erlaß dieser Bekanntmachung die bei ihnen eingegangenen Abschnitte 5 des Futtermittelscheines für Pferde zum Umtausch in Bezugscheine dem für sie zuständigen Ernährungsamt Abt. B vorzulegen. Gleichzeitig werden die Verteiler darauf hingewiesen, daß als Verfalltag der Bezugscheine der 20. Mai 1941 festgesetzt ist. 20240
Gießen, den 29. April 1941.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen:
Der Landrat des Landkreises Gießen: Dr. Lotz.
Karten in der Kartenverkaufsstelle NSG. „Kraft durch Freude“, Gießen, Seltersweg 60, Tel. 2141. Ferner in den Geschäftsstellen der NSV.-Ortsgruppen, Gießen-Mitte, Seltersweg 38 (Eingang Löwengasse); Gießen-Nord, Walltorstraße 38; Gießen-Ost, Kaiserallee 34; Gießen-Süd, Credner- straße 24. Außerdem durch alle NSV.-Amtswalter, KdF.- Betriebswarte von Gießen und den umliegenden Orten.
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Central-Drog. Emil Kam, Schulstr. ___________________ 1941 infolge Zeitablaufs ihre Gültigkeit. Mit
Wirkung vom 5. Mai 1941 wird für die 23., 24., und 26. Zuteilungsperiode (5. Mai bis 24. August I r\ • -4 > ...... t amIa (it>* STD n h n / m rtkf-
eindringlich die Bedeutung, die diesen Fragen hinsichtlich der moralischen Widerstandskraft unseres Volkes zukommt. Es erwies sich somit als eine von den Hauptschristleitern dankbar begrüßte Grundlage für ihre volksführende Propaganda- arbeft. Der Leiter des Gaupresseamtes, Gauamtsleiter Uck ermann, der die Konferenz leitete, gab anschließend einige aus der praktischen Zei° tungsarbeit gefolgerten pressepolitischen Hinweise und Anregungen.
Religionsunterricht an Mittelschulen.
Im Anschluß an die Regelung bei den übrigen weiterführenden Schulen hat der Reichserziehungsminister bestimmt, daß bei den Mittelschulen vom neuen Schuljahr an der konfessionelle Religionsunterricht auf die Klassen 1 bis 4, also auf die Dauer der Volksschulpflicht, beschränkt bleibt.
Instandsetzungen
auf behördliche Anordnung.
Auf Grund einer Aenderungsverordnung zum Reichsmietengesetz wurde augelaffen, daß Instandsetzungen zwangsweise durchgeführt werden können, wenn der Vermieter die Ausführung unter
lassen hat. Jetzt wird festgelegt, daß der Betrag von 30 v. H. der Miete nicht überstiegen werden darf, wenn ein Teil des Mietzinses infolge einer solchen behördlichen Anordnung für notwendige Jnstand- setzungsarbeiten in Anspruch genommen wird. Die Regelung betrifft nur das Altreich.
Kartoffelkraut
als Rohstoff der Zellstoffindustrie.
Alleiniger Rohstoff zur Gewinnung von Zellwolle war bisher das Holz. Rach dem augenblicklichen Stande der Forschung ergeben sich aber zwei Wege zu neuen Rohstoffquellen für Zellulose und Zellstoss: 1. Ausnutzung der schon im Anbau befindlichen Kulturpflanzen mit gleichzeitiger Auswertung des Zellulosegehalts, 2. Anbau und-Züchtung neuer Kulturpflanzen, die gleichzeitig oder ausschließlich der Zellulosegewinnung dienen. Zur ersten Gruppe gehören Stroh, Flachs - und Hanf- schöben und Kartoffelkraut, zur zweiten Gruppe ist vor allem die Sonnenblume zu erwähnen sowie eine Reihe schnell wachsender Hölzer wie P a p p e l, B i r ke und W e i d e. K a r t o f f elkrau t hat einen nutzbaren Zelluloseanteil von 30 bis 35 v. H., fällt jährlich in ungeheuer großen
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Nach langem, schwerem Leiden ist am 30. April unser lieber, stets treusorgender Vater, Schwiegervater und Großvater
Gymnasialprofessor
Rudolf Heinrich Kühne
Studienrat i. R., Hauptmann d. R. a. D.
im 85. Lebensjahre sanft entschlafen, nachdem erst vor 5 Wochen unsere liebe Mutter heimgegangen war.
In tiefer Trauer
Gjeßen Im Namen aller Angehörigen:
den 30.' April 1941. Major Rudolf-Theodor Kühne.
Die Einäscherung findetin aller Stille am 3. Mai, um 11.30 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand zu nehmen und etwaige Kranzspenden gleich in der Friedhofskapelle abgeben zu lassen.
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Betr.: Lebensmittelbewirtschastung.
Nach dem Erlaß des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 29. 3.1941 sind die dem Verbraucher zustehenden Lebensmittelmengen für die Zeit vom 5. Mai bis 1. 3unt 1941 wie folgt festgesetzt worden:
I.
Lebensmitielzuteilungen.
Die laufend gewährten Rationen bleiben gegenüber der 22. Zuteilungsperiode unverändert. Das gilt also für die Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweineschlachtfetten, Butter, Margarine, Käse, Quark, Getreidenährmitteln, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeugnissen, Kaffee-Ersatz- und Zusatzmitteln, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und
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