Ausgabe 
2.5.1941
 
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II.

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III.

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1941) eine neue Reichstarte für Marmelade (wahl­weise Zucker) eingeführt. Diese Karte gibt dem Ver­braucher wie bisher die Möglichkeit, sich an Stelle von 700 g Marmelade je Zuteilungsperiohe für den Bezug von 450 g Zucker zu entscheiden.

Den Versorgungsberechtigten, die Marmelade ein» kochen und Obst einmachen und deswegen auf den Bezug von Marmelade zugunsten Zucker verzichten, wird Gelegenheit gegeben, den Zucker, der an Stelle von Marmelade bezogen werden kann, in der Zeit vom 5. Mai bis 24. August 1941 zu jedem beliebigen Zeitpunkt unabhängig von der Gültigkeitsdauer der z Einzelabschnitte zu beziehen. Es ist daher z. B. mög­lich, die gesamte für die 23. bis 26. Zuteilungs­periode bestimmte Zuckermenge von 1800 g zu Be­ginn der 23. Zuteilungsperiode zu kaufen, wobei sämtliche Bestellscheine für Zucker abzutrennen und sämtliche Einzelabschnitte zu entwerten sind. Die Ab­gabe von Marmelade darf jedoch nur innerhalb der aus den Einzelabschnitten vorgesehenen Fristen er»

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Abgabe von käse auf Reise- und Gaststättenmarken.

Die Reise- und Gaststättenmarken für Käse und die Käseabschnitte der Reichskarten für Urlauber lauten über je 30 g. Diese Gewichtseinteilung ist vorgenommen worden, weil es den Verteilern nicht möglich ist, 31,25 g Käse auszuwiegen. Gepackte Ware, die vielfach ein Gewicht von 62,5 g hat, muß von den Verteilern jedoch zum vollen Gewicht ab­gegeben werden, da ein Abteilen von 2,5 g hiervon nicht durchführbar ist. Hierdurch haben sich für die Verteiler Verluste ergeben, die insbesondere dort, wo viel gepackte Ware auf Reise- und Gaststätten­marken und Käseabschnitte der Reichskarten für Ur­lauber abgegeben wird, zu Bezugscheinrückständen geführt haben.

Aus diesem Grunde werden die Kartenausgahe- stellen bei der Ausstellung von Bezugscheinen auf Antrag des Berechtigten je 24 abgelieferte Reise- und Gaststättenmarken für Käse oder Käseabschnitte der Reichskarten für Urlauber mit 25 Marken - 750 g bewerten. Mengen unter 24 Marken werden bei der Höherbewertung nicht berücksichtigt.

Auf Reise- und Gaststättenmarken für Käse und die Käseabschnitte der Reichskarten für Urlauber haben die Verteiler Käse abzugeben und nur auf Wunsch des Verbrauchers Quark in der doppelten Käsemenge. Die Kartenausgabestellen werden auf Antrag des Berechtigten auf Grund abgelieferter Reise- und Gaststättenmarken für Käse Bezugscheine über Quark ausstellen.

IV.

Abgabe der Bestellscheine für Eier und Marmelade.

Die Verbraucher haben die Bestellscheine ein­schließlich der Bestellscheine 23 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 28. April bis 3. Mai 1941 bei den Verteilern abzugeben. 2023C

Gießen, den 29.4.1941.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie den Ober­bürgermeister der Stadt Gießen:

Der Landrat des Landkreises Gießen: Dr. Lotz.

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Mengen an und ist der bisher zweckmäßigsten Wertung durch Unterpflügen zur Humusanreiche- rung des Bodens nicht zugeführt, sondern durchweg aus Bequemlichkeit verbrannt worden. Run ist eine Erfassung von 100 000 Tonnen heutrockenem Kar­toffelkraut vorgesehen worden. Diese Forderung ist ohne weiteres erfüllbar, da die Gefamternte an Kartoffelkraut mehr als drei Millionen Tonnen ausmacht. Bei einer Zellftoffausbeute von nur 30 D H und einer Verwertung von rund einem Drittel der deutschen Kartoffelkrauternte könnten jährlich 300 000 Tonnen Zellstoff gewonnen werden. Der Kartoffelanbau erhalt mit der gleich­zeitigen Verwertung von Knolle und Kraut eine weitere Festigung. Das gesunde Kartoffelkraut wird nach der Ernte abgefahren. Die gewünschte Beschaf­fenheit läßt sich durch Auslaugen und Ausdorren über Winter erzielen. Zu diesem Zweck kann man das Kartoffelkraut am besten als Decke der Hack­fruchtmieten verwenden.

Aus aller Welt.

Das Gedächtniswunder von Troppau.

Kürzlich wurde über einen 14jährigen Troppauer Schüler berichtet Er konnte den

Dialog des Bismarck-Films, nachdem er den Film zweimal gesehen hatte, wortgetreu niederschreiben. Der Knabe war schon vor­her durch erstaunliche.Gedächtnisleistungen hervor» getreten. Der Vater hatte sich an den Spielleiter des Bismarck-Films, Wolfgang Liebeneiner, mit der Bitte gewandt, die Niederschrift seines Soh» nes zu prüfen, ob Abweichungen vom Film- Manuskript vorhanden sind. Liebeneiner hat zuge» aat, dem Knaben das Original-Drehbuch zu schen­ken. Er fügte hinzu, daß die Leistung des Zungen um so bemerkenswerter sei, als es sich bei dem Bismarck-Film um den bei weitem wortreich­sten handle, der je in deutscher Sprache gedreht wurde. Er enthalte etwa dreimal so viel Worte wie ein gewöhnlicher Spielfilm. Sieben« einer schreibt weiter, daß ihm, der als Schauspieler selbst ein ungewöhnlich gutes Gedächtnis besitze, diese Leistung nahezu unfaßbar erscheine

Das 16. erdgesunde Kind.

Dem Ehepaar Lehning in Barenburg bei Sulin­gen (Hann.), wurde jetzt das 16. Kind geboren. Frau Lehning, der als kinderreicher Mutter das Ehren- kreuz der deutschen Mutter in Gold verliehen wurde, schenkte ihrem Manne acht Jungen und acht Mäd­chen, die alle erbgesund sind.

Bekanntmachung.

Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und lieber» landgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsätzlich bei der Ablesung an den Erheber zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasgelder noch innerhalb der nächsten acht Tage ohne kosten an die Kasse der Stadtwerke Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt a. M. Rr. 277 07 oder auf die auf den Quittungskarten ! verzeichneten Bankkonten eingezahlt werden. Bei I lleberschreiten des Zahlungstermins müssen die Bei­treibungskosten berechnet und entrichtet werden.

Vom 15. 2Hai 1941 ab wird die Strom- und Gas- I lieferung bei allen Abnehmern gesperrt, _ die die Strom- und Gasgelder für den MonatMärz 1941 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen. 2025A

I Gießen, den 1. Mai 1941.

Direktion der Stadtwerke Gießen.

Krieger­kameradschaft 1874 Gießen

Sonntag, 4. Mai 15.30 Uhr

SameroöfdiGfls- AM» im ..Burghof" £i(DWiiD2r-Botfrag von Kamerad

Dr. Alfred Kauf­mann:

Landschaften und Bevölkerung au! den Kriegsschau­plätzen in Afrika und a. d. Balkan. Gäste berat, will­kommen. 2026D Töbn, Kamerad- schaftsführer»

Gemeinsame Bekanntmachung ^der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, I Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie des Ober- bürgermeisters der Stadt Gießen.

Bett.: Aufruf des Abschnitts 6 des Juttermit- telfcheines für Pferde.

1. Futtermittelscheine für Pferde.

Der Abschnitt 6 des Futtermittelscheines für Pferde für das Wirtschaftsjahr 1940/41 wird hier­mit zum 1. Mai 1941 aufgerufen. Es kommen wie­derum je Pferd bis zu 420 kg Pferdefutter für die Bedarfsdeckung in den Monaten Mai und Zum 1941 zur Verteilung.

2. Bezugscheine für Futtermlttelverteiler.

Die Futtermittelverteiler werden hiermit ausge­fordert, innerhalb einer Woche nach Erlaß dieser Bekanntmachung die bei ihnen eingegangenen Ab­schnitte 5 des Futtermittelscheines für Pferde zum Umtausch in Bezugscheine dem für sie zuständigen Ernährungsamt Abt. B vorzulegen. Gleichzeitig wer­den die Verteiler darauf hingewiesen, daß als Ver­falltag der Bezugscheine der 20. Mai 1941 festge­setzt ist. 20240

Gießen, den 29. April 1941.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie den Ober­bürgermeister der Stadt Gießen:

Der Landrat des Landkreises Gießen: Dr. Lotz.

Karten in der Kartenverkaufsstelle NSG.Kraft durch Freude, Gießen, Seltersweg 60, Tel. 2141. Ferner in den Geschäftsstellen der NSV.-Ortsgruppen, Gießen-Mitte, Sel­tersweg 38 (Eingang Löwengasse); Gießen-Nord, Walltor­straße 38; Gießen-Ost, Kaiserallee 34; Gießen-Süd, Credner- straße 24. Außerdem durch alle NSV.-Amtswalter, KdF.- Betriebswarte von Gießen und den umliegenden Orten.

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Central-Drog. Emil Kam, Schulstr. ___________________ 1941 infolge Zeitablaufs ihre Gültigkeit. Mit

Wirkung vom 5. Mai 1941 wird für die 23., 24., und 26. Zuteilungsperiode (5. Mai bis 24. August I r\ -4 > ...... t amIa (it>* STD n h n / m rtkf-

eindringlich die Bedeutung, die diesen Fragen hin­sichtlich der moralischen Widerstandskraft unseres Volkes zukommt. Es erwies sich somit als eine von den Hauptschristleitern dankbar begrüßte Grundlage für ihre volksführende Propaganda- arbeft. Der Leiter des Gaupresseamtes, Gauamts­leiter Uck ermann, der die Konferenz leitete, gab anschließend einige aus der praktischen Zei° tungsarbeit gefolgerten pressepolitischen Hinweise und Anregungen.

Religionsunterricht an Mittelschulen.

Im Anschluß an die Regelung bei den übrigen weiterführenden Schulen hat der Reichserziehungs­minister bestimmt, daß bei den Mittelschulen vom neuen Schuljahr an der konfessionelle Religions­unterricht auf die Klassen 1 bis 4, also auf die Dauer der Volksschulpflicht, beschränkt bleibt.

Instandsetzungen

auf behördliche Anordnung.

Auf Grund einer Aenderungsverordnung zum Reichsmietengesetz wurde augelaffen, daß Instand­setzungen zwangsweise durchgeführt werden können, wenn der Vermieter die Ausführung unter­

lassen hat. Jetzt wird festgelegt, daß der Betrag von 30 v. H. der Miete nicht überstiegen werden darf, wenn ein Teil des Mietzinses infolge einer solchen behördlichen Anordnung für notwendige Jnstand- setzungsarbeiten in Anspruch genommen wird. Die Regelung betrifft nur das Altreich.

Kartoffelkraut

als Rohstoff der Zellstoffindustrie.

Alleiniger Rohstoff zur Gewinnung von Zell­wolle war bisher das Holz. Rach dem augen­blicklichen Stande der Forschung ergeben sich aber zwei Wege zu neuen Rohstoffquellen für Zellulose und Zellstoss: 1. Ausnutzung der schon im Anbau befindlichen Kulturpflanzen mit gleichzeitiger Aus­wertung des Zellulosegehalts, 2. Anbau und-Züch­tung neuer Kulturpflanzen, die gleichzeitig oder aus­schließlich der Zellulosegewinnung dienen. Zur ersten Gruppe gehören Stroh, Flachs - und Hanf- schöben und Kartoffelkraut, zur zweiten Gruppe ist vor allem die Sonnenblume zu er­wähnen sowie eine Reihe schnell wachsender Hölzer wie P a p p e l, B i r ke und W e i d e. K a r t o f f el­krau t hat einen nutzbaren Zelluloseanteil von 30 bis 35 v. H., fällt jährlich in ungeheuer großen

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Nach langem, schwerem Leiden ist am 30. April unser lieber, stets treusorgender Vater, Schwiegervater und Großvater

Gymnasialprofessor

Rudolf Heinrich Kühne

Studienrat i. R., Hauptmann d. R. a. D.

im 85. Lebensjahre sanft entschlafen, nachdem erst vor 5 Wochen unsere liebe Mutter heimgegangen war.

In tiefer Trauer

Gjeßen Im Namen aller Angehörigen:

den 30.' April 1941. Major Rudolf-Theodor Kühne.

Die Einäscherung findetin aller Stille am 3. Mai, um 11.30 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand zu nehmen und etwaige Kranzspenden gleich in der Friedhofskapelle abgeben zu lassen.

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I Gemeinsame Bekanntmachung der Landräle der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie des Ober­bürgermeisters der Stadt Gießen.

Betr.: Lebensmittelbewirtschastung.

Nach dem Erlaß des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 29. 3.1941 sind die dem Verbraucher zustehenden Lebensmittel­mengen für die Zeit vom 5. Mai bis 1. 3unt 1941 wie folgt festgesetzt worden:

I.

Lebensmitielzuteilungen.

Die laufend gewährten Rationen bleiben gegen­über der 22. Zuteilungsperiode unverändert. Das gilt also für die Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweineschlachtfetten, Butter, Margarine, Käse, Quark, Getreidenährmitteln, Teigwaren, Kartoffel­stärkeerzeugnissen, Kaffee-Ersatz- und Zusatzmitteln, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und

Edgar

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Beim Entnehmen der Schuhcreme aus der Dose hacke man nicht mit dem Auftragbürstchen in die Masse, sondern streiche leicht drü- berhin, weil sonst wichtige Stoffe durch Austrocknen verloren gehen; außerdem wird mehr verbraucht als nötig ist. In erster Linie aber: gute Schuhcreme nehmen,

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