Ausgabe 
29.8.1940
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 204 Zweites Blatt

Donnerstag. 29. August 1940

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhesten)

das

der

einen

187 Gaudiplome in Hessen-Nassau

Volk zum

12»

2

0

2

seine Mit- Wirtschaft

0

0

2

3

1

2 0

Untertaunus Unterwesterwald W e t t e r a u Wetzlar Wiesbaden Worms

Verleihung des Gaudiploms für hervorragende Leistungen ausgezeichnet zu werden. Die Gau­diplome verteilten sich folgendermaßen auf die ein­zelnen Kreise des Gaues Hessen-Nassau:

Solo. Symbolhaft erklangen dieKremlglocken"; naturnahes Empfinden strömte aus inWolga ab­wärts" und im dem Schwungvollen der Kosaken- lieber.

Die Dankbarkeit des Hauses ehrte ebenso den Dirigenten Boris Ledk 0 vsky, den geistigen Führer der Gemeinschaft, wie auch den einzelnen mit seinem Aufgehen an seinem Anteil.

Dr. Hermann Hering.

Leistungskampf

Alsfeld-Lauterbach Alzey Bergstraße

Biedenkopf (Dillenburg) Bingen Büdingen Darmstadt Frankfurt/Main Gelnhausen Groß-Gerau Hanau

Limburg-Unterlahn Main-Obertaunus Mainz * Oberlahn-Usingen Oberwesterwald Odenwald

Offenbach am Main

Aus der Stadt Gießen

Spätsommer.

12 2 insges.

Auf ten Waldschneisen prunkt die schlanke Kö­nigskerze mit ihrem gelben Schmuck, und wo Boden sandiger wird, haben sich die Flächen mit dem zarten Rot der Erika überzogen. Das Heide­kraut erfreut sich besonderer Gunst, und nahezu jeder Spaziergänger, der jetzt sonntags ausfliegt, kehrt am Abend mit einem Sträußchen Erika zurück. Vielleicht liegt es daran, daß diesen zierlichen Glöck­chen des Spätsommers eine rührende Lieblichkeit eigen ist, vielleicht hängt es auch damit zusammen, daß sie einen Abglanz der vielbesungenen Heide­romantik vermitteln. Jedenfalls erinnern die Blü- ten der Erika an weite, sandige Flächen, an Birken- grün und Wacholdergesträuch, an das unaufhörliche Summen unzähliger Bienenvölker und an den Sonnenglanz, der an schönen Tagen über der Heide liegt.

4<JPf die große Tube die kleine Tube

25M

starkwirksam, gegen Zahnstein­ensatz, zahnfleischkräfti­gend, mild aromatisch, - und so- preiswert!

Gießen-Klein-Linden.

Der Geflügelzüchterverein 1931 hatte glieder zu einer Versammlung in die Zum deutschen Hof" eingeladen. Man befaßte sich u. a. mit der zukünftigen Regelung der Futteroersor-

Än den Gärten ist jetzt an sonnigen Tagen ein einziges Leuchten. Mit Licht und Farbe weiß der Spätsommer prachtvolle Stimmungswerte zu er­zielen, und selbst auf den Ständen des Wochen­markts und in den Auslagen der Geschäfte frohlockt die eindrucksvolle Schönheit des überreichen Blu­menflors Welcher Zauber geht allein schon von den herrlich gewachsenen Gladiolen aus, die in allen Farben dem späten Sommer huldigen. Wieviel stolze Pracht zeigen die vielfältig getönten Rosen, und wissen nicht selbst neben den üppigen Dahlien die ersten bunten Astern einen besonderen Liebreiz ZU entfalten? Es ist ein Duften und Blühen rings umher, das an lenzliches Walten erinnert und ' noch viel reifer und voller erscheint.

vom Vormundschaftsgericht genehmigten Vergleich (§ 1822 Nr. 12 BGB.) nachgewiesen sein.

Lebt das uneheliche Kind im Haushalt von Ver­wandten der aufsteigenden Linie, z. B. der Mutter oder Großeltern mütterlicherseits, so ist der Unter« Haltssatz nach Nr. 69, Abs. 3 des Runderlasses (d. RMdJ. u. d. RFM.) vom 5. 7.1940 maßgebend (im Stadtbezirk Gießen = monatlich 20 RM.). Befindet sich das uneheliche Kind in fremder Pflege, so kommt nach Nr. 69, Abs. 4 ein höherer Unterhaltsfatz in Betracht (im Stadtbezirk Gießen = monatlich 39,50 RM.)

zusammen: 51 82 54 187

NSG. In den drei ersten Leistungskämpfen 5er I deutschen Betriebe ist es im Rhein-Main-Gebiet 187 Betrieben aelunaen hnrrh den (Rmifeifpr mit den '

Es ergibt sich, daß die Gaudiplome int großen _ ..___ , und ganzen gesehen auf die Kreise entsprechend Der

Betrieben gelungen, durch den Gauleiter mit der! Dichte ihrer Betriebe gefallen sind. Einige Kreise haben erst später an die Entwicklung Anschluß ge­funden, heute aber den gleichen Stand erreicht. Einige Kreise, wie Hanau, find verhältnismäßig zu­rückgeblieben, andere, wie Wiesbaden, haben einen Vorsprung errungen.

Jetzt treten die Betriebe des Gaues Heffen-Naffau in den neuen Wettkampf. Viele Betriebe, bei denen bisher nur noch wenig zu der Auszeichnung durch das Gaudiplom gefehlt hat, werden dieses Mal Er­folg erringen. Wir wissen, daß der neue Leistungs­kampf der deutschen Betriebe im Rhein-Main-Gebiet eine weitere Leistungssteigerung bringen wird. Die erfolgreichsten Kreise werden alles daransetzen, ihren Vorsprung zu halten, und die Kreise, deren An­strengungen bisher den sichtbaren Erfolg noch nicht eingetragen haben, werden bemüht fein, es den anderen Kreisen gleichzutun und so mit zu dem Er­folg beizutragen, der unserem ganzen Nutzen gereicht.

1. wenn die Verpflichtung des Einberufenen zur Gewährung des Unterhalts feststeht, und

2. wenn der notwendige Lebensbedarf des Kin­des auf andere Weise nicht sichergestellt ist.

Von der Familienunterhaltsbehörde ist zu prüfen, ob die Unterhaltsverpflichtung des Einberufenen feststeht. Sie muß durch gerichtliches rechtskräftiges Urteil, durch Anerkennung der Vaterschaft in öffent­licher Urkunde (§ 1718 BGB.) oder durch einen vom Vormundschaftsgericht genehmigten Vergleich

Rheingau-St. Goarshausen 1 Schlüchtern

Der Mond »ft aufgegangen.

Von Ludwig Bäte.

Der Saal, den man notdürftig aus einer zerfchost jenen Scheune gebaut hatte, war bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Truppe hatte einen berühmten Vortragsmeister aus Berlin eingeladen. Freilich kannten ihn nur wenige, aber die sprachen mit leuchtenden Augen von ihm und waren den ganzen Tag in tiefer, gelassener Fröhlichkeit. Auch die an­deren gingen gespannt hin, nachdem sie erfahren hatten, daß es eine besondere Unterhaltung geben würde. In den Seelen der Soldaten brannte etwas. Damals war das schon leise gekommen, als man durch wellendes Korn und durch die Rebhänge des Rheins fuhr und die Berge in gewaltiger Schön­heit aufstiegen. Wie sehnsüchtig manches Auge an der Lerche hing, die einsam über den Gräben fang Wie begierig die Hände nach den Büchern griffen, in denen von dem Lande gesprochen wurde, das man doch ff> wenig kannte, wenn es auch die Hei­mat war. Aber in den Unterständen lachten ihre Schönheiten in hundert Bildern von den Lehm- wänden.

Auf einer Erhöhung, von der sonst der Oberst sprach, stand der Mann, eine hohe Gestalt und schon leicht ergraut. Unter den buschigen Augen­brauen ein paar gütige, stille Augen. Einfach und schlicht sprach er einige Geschichten. Er erzählte von alten Tagen. Vergangene Geschlechter trugen ihr tiefes, treues Leben durch ihre Zeit. Dämmerige Säle, blanke Mahagonimöbel, bunte Gärten und darüber Lawendelduft und Rosenruch, zierliche Lie­der aus verstaubten Spinetten. Dahinter rauschte das Meer. Von eines Hundes rührender Treue sprach er, von selbstgenügsamen Menschen im drit­ten Stock. Seine Stimme floß wie ein klarer Wie­senbach über hellen Kieseln. Eine Amsel sang, und oben wanderten heitere Wolken.

# Dann füllte ein wunderbares Gedicht den dämme­rigen Raum. Ein einfacher Mann schuf es einst, als der norddeutsche Abeno über den Wiesen hing. Der Mond ist aufgegangen ..Stille. Nur die beiden Kerzen am Pult knisterten. Hin und wieder hob sich eine Brust zu tiefem Atemzuge. Deutsches Land!

Heber den fernen Bergen verglutete der Tag, tief­rote Streifen glommen. Eine Glocke sang über die

»Meine Tochter lebt in Wien.-'

Der Schwiegervater macht selbst im Film nur selten eine gute Figur. In dieser lustigen Ver­wechslungskomödie, die E. W. Emo mit einer Prise Psesfer pikant angerührt hat, wird er zum Helden, wenn Hans Moser als Schwiegervater daran- geht, Ordnung zu schaffen. Das geichieht zwar am falschen Platze, aber mit einer solchen Betriebsam­keit und Bestimmtheit, daß dagegen weder Zweifel noch Widersprach aufkommen, zumal die reinigende Prozedur, die der vermeintliche Schwiegervater dem wirklichen abnimmt (ihn fpielt Theodor Dan- e g g e r als blind wütenden Choleriker), einem ver­stehenden und fürsorglichen Vaterherzen entspringt und alles zum Besten ausschlägt. Wie der Ge- mischtwarenhändler Florian Klaghofer sich in der feudalen Villa des allzu lebenslustigen Fabrikan­ten, den er für seinen Schwiegersohn hält, im Handumdrehen zum Herrn der Situation macht, ihm nicht nur nach allen Noten die Leviten lieft, sondern auch tatkräftig zupackt, um ihm eine vor­eheliche Liaison mit ihren kostspieligen Allüren und die daraus stammenden Schulden vom Halse zu schaffen, schließlich aber mit Schrecken gewahr wer­den muß, daß fein'Töchterchen, dem er so resolut das eheliche Glück retten wollte, in diesem Hause nur das Stubenmädel ist, das ist ein köstlicher Wir­belwind sich überstürzender Begebenheiten. Neben Hans Moser, dem immer quicklebendigen, von Aktivität strotzendenSchwiegerpapa" steht Hans Olden, dessen lasche Behaglichkeit das Wiener Milieu am besten präsentiert. Mit den schon Ge­nannten finden sich O. W. Fischer, Dorit Kreys- ler, Charlott Säubert, Hedwig Bleibtreu und Elfriede Datzig zu einem Ensemble zusam­men, in dem jeder ganz bei der Sache ist. (Wien, Fllm der Ufa.) Dr. Fr. X Lange.

Majestätisch erheben sich auf langen Stengeln die Sonnenblumen. Hier und da grüßen sie neben den Bahnwärterhäuschen am Schienenstrang, meistens aber leuchten sie aus dem dunklen Grün der Gär­ten, wo im vollen Laub die Aepfel und Birnen reifen. Die gelben Sonnenräder verschaffen den Gärten einen besonders malerischen Reiz. Uner­müdlich aber rankt und blüht in ihrer Nähe an langen Stangen die Feuerbohne, und unweit da­von röten sich die nützlichen Tomaten, die auch den poetischen Namen Liedesapfel führen.

Der Spätsommer hat überall feine lockenden Far­benspiele entfacht, und er zündet als Vorbote des Herbstes die ersten Leuchtfeuer an, in denen sich in wenigen Wochen die Schönheit des Sommers verzehren wird. Noch aber jubiliert die Daseins­freude und das Glück der Sommerseligkeit. Auf den Feldern paradieren freilich schon die Garben, und manches Stoppelfeld wird bereits wieder für die Wintersaat vorgerichtet. In den hoben Bäumen am Straßenrand runden sich die stachligen Hüllen der Kastanie, doch ehe sie platzend ihre runden Früchte zur Erde fallen lassen, wird uns der späte Sommer noch manchen schönen Tag schenken. H. W. Sch.

Dornotizen.

Tageskalender für Donnerstag.

Gloria-Palast, Seltersweg:Meine Tochter lebt in Wien". Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Was wird hier gespielt?"

Ortszeit für den 30. August.

ömtrrctuiqgang o.oa uyr, Sonnenuntergang LO.1L lfF16 Uh Mondaufgang 3.05 Uhr, Monduntcrgang

Gießener Dochenmarktpreife.

* Sirßrn, 29. Aug. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 6 bis 10, auslän­dische Eier 11^, Kartoffeln, % kg 5,6, 5 kg 56, Wirsing, % kg 7, Weißkraut 5, Rotkraut 8 bis 10, gelbe Rüben 7, rote Rüben 8, Spinat 20, Römisch­kohl 8 bis 10, Bohnen (grün) 15 bis 20, (gelb) 21, Erbsen 30, Tomaten 18, Zwiebeln 12 bis 14, Kürbis 7, Rhabarber 10, Frühäpfel 20 bis 35, Falläpfel 7 bis 10, Birnen 30 bis 45, Pflaumen 20 bis 25, Zwetschen 20 bis 25, Mirabellen 25 bis 35, Rene­kloden 20 bis 25, Blumenkohl, das Stück 10 bis 70, Salat 5 bis 10, Salatgurken 10 bis 40, Einmach­gurken Wi bis 4, Endivien 10 bis 15, Oberkohlrabi 5 bis 10, Lauch 5 bis 10, Sellerie 30, Rettich 5 bis 15, Radieschen, das Bund 10 Rpf.

Schwarzmeer-ttosakelichor."

Das staunende, ja bewundernde Aufhorchen, das den reisenden Kosakenchören in der Zeit nach dem Weltkriege begegnete, hat nun schon eine lange Reihe von Jahren überdauert. Das bestätigten die Schwarzmeer-Kosaken mit chrem Chorabend. Viel­leicht haben die vergangenen Jahre den Sinn für das Volkhafte, Rassebedingte dieser typisch gepräg­ten Kunstleistung geschärft, und so war das voll­besetzte Haus des Stadttheaters zeitweilig von Wogen höchster Begeisterung durchflutet.

Die Kosakenchöre haben in ihrer Einmaligkeit einen Chorstil ausgebildet, der frei von jeder be­wußten Tendenz aus den seelischen und technischen Bedingtheiten erwachsen ist. In Ursprünglichkeit und Unverfälschtheit erschließt sich die Seele dieses Vol­kes in den einzelnen Gesängen, betont durch die Neigung des Slawen zur Ausweitung und gedehn­ten Auskosten der angeschlagenen Stimmung wie auch in der aufrifttelnden Kraft des zündenden Rhythmus. Das Gefühl der Unendlichkeit und Weite durchzieht die Gesänge, wie sie sich oder auch zur

Kindesvater zahlte vor der Einberufung monatlich 30 RM. Zur Sicherstellung des Pflegegeldes zahlte die öffentliche Fürsorge monatlich 5 RM.

a) Unterhaltssatz 39,50 RM.

b) Einkommenshöchstgrenze 35 RM.

(30 RM. Unteryaltsbeittag des Kindesvaters und 5 RM. Zuschußleistung der öffentlichen Fürsorge).

c) Da die Einkommenshöchstgrenze unter dem maßgeblichen Unterhaltssatz liegt, kann der Fami­lienunterhalt in Höhe der Einkommenshöchstgrenze 35 RM. festgesetzt werden.

Beispiel 3:

Das uneheliche Kind befindet sich bei der Mutter. Dor der Einberufung des Kindesvaters betrug das Einkommen des Kindes: 6 RM. monat­licher Unterhaltsbeitrag des Kindesvaters, 4 RM. monatliche Unterhaltsleistung der Kindesmutter und 10 RM. monatliche Unterstützung der öffentlichen Fürsorge = zusammen 20 RM.

a) Unterhaltssatz für das Kind 20 RM.

b) Einkommenshöchstgrenze monatlich 20 RM.

c) Da dem Kind nach wie vor die Unterhalts- leiftung der Kindesmutter in Höhe von monatlich 4 RM. zur Verfügung steht, ist der an und für sich zu gewährende Unterhaltsfatz von 20 RM. um diesen Betrag zu kürzen, denn im Familienunter­haltsrecht gilt d?r Grundsatz, daß der Familien­unterhalt nur insoweit zu gewähren, als er nicht auf andere Weise gesichert ist. An Hand unseres Beispiels sei ferner noch klargestellt, daß an die Stelle der früheren Leistungen Der öffentlichen Für­sorge nunmehr diejenigen des Familienunterhalts treten. Der zu gewährende monatliche Familien­unterhalt beträgt daher in vorliegendem Falle 16 RM.

War vor der Einberufung des Kindesvaters der Unterhalt des unehelichen Kindes nicht in ge­nügendem Maße gesichert, z. B. weil der Einbe­rufene keinen Unterhalt geleistet hat, weil die Kin- desmutter selbst für das Kind nicht ordnungsgemäß sorgen konnte ober weil aus irgendwelchen Grün­den die öffentliche Fürsorge eine ausreichende Un-

Ekstase des Klanglichen und des Temperaments auf» zusteigern vermögen.

Der Wille zum Ausdruck findet hier die dienst­barsten Mittel in einem ©timmaterial, das unver­gleichliche Werte in sich birgt: Bäffe mit einer phä­nomenalen Entfaltung der Tiefe bis in die Region der Kontratöne hinein und gleichzeitiger Fülle des Volumens vereinen sich mit Tenören, die in Leucht­kraft des Klanges nachgiebig sind dis zum Ver­hauchenden und trotzdem tragfähig schwebenden Pianissimo höchster Lagen. Klingt aus den unteren Stimmen mehr elementare aber doch gezügelte Kraft hervor, so könnte man bei den Tenören fast von einem Herausschmeicheln des Tones sprechen. Erscheint so jeder der dreizehn Sänger als vollwer­tige Solostimme, so muß um so mehr die äußerst disziplinierte Unterordnung des einzelnen in das musikalische Gefamtgefchehen um so größere Anerken­nung abzwingen. Denn bei den mannigfachen foli» stischen Anteilen steht hier immer die Rundung der Gesamtleistung im Vordergründe, und wurde jedes einzelne Stück der Dortragsfolge zu einem beredtem Zeugnis für die singende Gemeinschaft.

Diese vielfältige Fähigkeit des einzelnen mußte so zu einem charakteristischen Einsatz der Kräfte führen und einen Chorstil erstehen lassen, der eben nur unter diesen Bedingungen möglich ist. Der einzelne wird entsprechend seiner Fähigkeit zu ganz beson­deren Ausdrucksaufgaben heranaezogen, die feinem Stimmtypus, feiner Farbe und feiner Darstellungs­fähigkeit individuell abgelauscht sind. Der Gesamt­klang erfährt so reichliche Möglichkeiten der Aus­tönung; man möchte geneigt fein, von einem In­strumentieren in vokalischen Klangmischungen zu reden.

Der bewegende Urgrund aber des Singens dieser Vereinigung ist die Kraft eines starken, unver­brauchten Volkstums, das sich, traditionsgemäß ver­ankert, in den religiösen Gesängen des ersten Pro- cjrammteiles äußerte. Anknüpfend an den kirchlichen Stil mit der Gegenüberstellung der einzelnen Gruppen, des Vorsängers dem Ganzen gegenüber, entstanden hier Momente unmittelbarer Weihe und visionärer Mystik des Abklingens. Die beiden folgenden Dortragsabschnitte hielten sich weniger an die Angaben des vorliegenden gedruckten Pro­gramms. Hier wurde das Volk im innersten Erleben lebendig, rote in der Legende von den zwölf Räu­bern mit feinen Wechsä zwischen Chorgebet und

terstützung noch nicht gewährt hatte, so kann, in» soweit die Verhältnisse es erfordern, dem Kind ein Familienunterhalt bis zur Höhe des maßgeblichen Unterhaltssatzes ge­währt werden. Diese Regelung wird auch dann an­zuwenden sein, wenn das uneheliche Kind erst nach der Einberufung feines Erzeugers geboren ist.

Anstalts- und Krankenhauskosten für das unehe­liche Kind eines Einberufenen find in voller Höhe aus Mitteln des Familienunterhalts zu übernehmen. In der gleichen Weise wird in der Regel bei der Uebernahme van Arzt- und Arzneikosten verfahren.

Nach § 17 Abs. 4 der Einsatz-Familienunterhalts- Durchführungsverordnung vom 26. 6.1940 verliert ein uneheliches Kind seinen Unterhaltsanspruch gegen den unehelichen Vater nur insoweit, als es Familienunterhalt erhalten hat. Der Unterhalts- anfpruch des Kindes gegenüber feinem Vater bleibt jedoch in der Höhe des Betrages aufrechterhalten, um den der Familienunterhalt geringer ist als der Betrag des Unterhalts, den der uneheliche Vater schuldet. Dieser rückständige Unterhalt kann also nach der Entlassung des Einberufenen auch für die Vergangenheit nachgefordert werden. Eine Beseiti­gung des Unterhaltsanspruchs des unehelichen Kin­des gegenüber dem Einberufenen, insoweit Fami­lienunterhalt nicht gewährt wird, ist bis jetzt ge­setzlich nicht vorgesehen. Auch kann heute noch nicht gefaat werden, ob und in welchem Umfang mit einer Beschränkung der Unterhaltspflicht der enllassenen Einberufenen für die Vergangenheit nach den Be­stimmungen des BGB. zu rechnen ist.

Die erwerbstätige uneheliche Mutter, mit der das Kind in Haushaltsgemeinschaft lebt, soll nur im Rahmen des Zumutbaren zum Unterhalt des Kin­des herangezogen werden. Eine Rücksichtnahme bei der Beurteilung ihrer Unterhaltsfähigkeit ist na­mentlich dann am Platze, wenn die Annahme be­gründet ist, daß der Einberufene die Kindesmutter heiratet. Auf keinen Fall soll durch allzu scharfe Heranziehung zum Unterhalt die beabsichtigte Ehe­schließung gefährdet werden.

Dorfdächer. Hinten quollen Nebel aus den Wie­sen, dicht, in breiten Schwaden. Das Posthorn klang verloren zu den Wanderern am Waldrand herauf. Aus den Wipfeln klomm der Mond. Zu­sehends wurde er runder und voller. Dann stieg er wie eine goldene Scheibe am tiefblauen Himmel hoch. Sterne wachten in überreicher Fülle auf und tauchten den unendlichen Raum in geheimnisvollen Glanz. Wie die dunklen Linden rauschten, die Flie­derbüsche dufteten! In der Kammer wiegte die Mut­ter ihr Kind, der Mann dengelte seine Sense, und mit stillem Blick sah der Großvater nach oben, ein Patriarch, der mit den Sternen Zwiesprache hielt. Langsam tropften die Worte. Wie das Heimweh brannte!

Der bärtige Mann stützte schwer das Haupt, wie ein Steinbild lehnte der Hauptmann am Pfosten. Da hob sich die Stimme zu visionärer Größe: Woll'st endlich sonder Grämen aus dieser Welt uns nehmen durch einen sanften Tod". Sie hatten es oft vergessen, nun stand es wieder in voller Klarheit vor ihnen. Da hinten giftiger Geifer, der altes das ersticken wollte, was aus Den Tiefen der Ewigkeit gestiegen war, und über dem die Sterne Gottes in eigenem Glanze leuchteten: Deutsches Land!

In der lebten Zeit ist wiederholt in der Oeffent- lichkeit die Auffassung vertteten worden, daß Das uneheliche Kind des Einberufenen nach neuem Recht schon ohne weiteres Familienunterhalt erhal­ten kann, auch wenn der Einberufene vor der Ein­berufung in keiner Weise zu seinem Unterhalt bei» getragen hat. Diese Ansicht ist irrig. Zur Richtig­stellung ist es angezeigt, die maßgeblichen Bestim­mungen nachstehend darzulegen.

Nach dem Einsatzfamilienunterhaltsgesetz vom 26. 6. 1940 ist vom 1. 7. 1940 ab die Familien­unterhaltsberechtigung des unehelichen Kindes während des besonderen Einsatzes der Wehrmacht nicht mehr, wie dies vorher der Fall war, von der Ernährereigenschaft des Einberufenen abhängig. Es wird also heute als Voraussetzung für töte Zah­lung des Familienunterhalts nicht mehr gefordert, daß der Einberufene vor der Einberufung minde­stens ein Drittel des für das Kind maßgeblichen Unterhaltssatzes als Unterhaltsbeitrag zahlte. Die Familienunterhaltsberechtigung des unehelichen Kindes ist heute genau so wie b-ei dem ehelichen dann gegeben,

Die Gewährung vorstehender Unterhaltssätze darf jedoch nicht dazu führen, daß dem unehelichen Kind für seinen notwendigen Lebensbedarf mehr Mittel zur Verfügung stehen, als ihm bis zur Einberufung seines Erzeugers zur Verfügung gestanden haben. Es kann daher Familienunterhalt nur insoweit ge­währt werden, als er das Gesamteinkommen nicht übersteigt, das dem Kind vor der Einberufung seines Erzeugers zur Verfügung gestanden hat (Ein­kommenshöchstgrenze). Zu dem Einkommen des un­ehelichen Kindes gehören nicht nur die Unterhalts- beiträge, die das Kind von dem Erzeuger erhalten hat, sondern auch andere Einkünfte, wie z. B. Die von Angehörigen, insbefonDere von der Mutter ge­währte Unterkunft und Verpftegung und Die ihm gewährte öffentliche Fürsorge (gezahltes Pflege­geld).

Beispiel 1:

Das uneheliche Kind befinDet sich b et d e M at - ter. Der Kindesvater, hat vor Der Einberufung em en monatlichen Unterhaltsbeittag von 30 RM. geleistet.

a) Unterhaltssatz für das Kind 20 RM.

b Einkommenshöchstgrenze 30 RM.

c) Der Unterhaltssatz von 20 RM. kann in voller Höhe als monatlich zu gewährender Familienunter­halt gezahlt werden, da Die Einkommenshöchstgrenze (30 RM.) über diesem Satz liegt. Indessen ist eine Gewährung des vor der Einberufung von dem Kindesvater gezahlten Unterhaltsbeitrages in voller Höhe nicht möglich, da dieser Unterhaltsbeitrag über den maßgeblichen Unterhaltssatz (Bedarfssatz) hin­ausgeht. Der Betrag, um den Die frühere Unter­haltsleistung Des Einberufenen über dem Unterhalts­satz liegt (in unserem Beispiel --- 10 RM.), kann auch nicht im Wege einer besonderen Beihilfe ge­währt werden.

Beispiel 2:

Das uneheliche Kind befinDet sich in fremder Pflege. Das Pflegegeld beträgt 35 RM. Der

AerIamiliennnlechalifür das uneheliche Kind des Einberufenen

Bon Verwaltungs-Oberinspektor JRafm, Sozialamt der Stadt Gießen.