Ausgabe 
16.5.1940
 
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Aus der Stadt Gießen.

Oie Speisekammer im Sommer.

Das warme Wetter, so sehr es auch von der Hausfrau begrüßt wird, bringt ihr doch auch gewisse Sorgen. Die Frischhaltung der Lebensmittel ver­langt größere Sorgfalt als in der kühlen Jahres­zeit, in der sie nicht so leicht dem Verderb ausgesetzt sind, wie jetzt. Wie bewahrt man nun ohne Kühl- und Eisschrank die Nahrungsmittel am besten auf?

Am gefährdetsten sind Milch, Butter, Fleisch und Fisch. Milch wird sofort abgekocht und zum schnellen Abkühlen in ein Kaltwasserbad gestellt. Dann am besten in einem Topf mit Deckel oder in verschließ­baren Flaschen an einem kühlen, dunklen Ort auf­bewahrt. Bei großer Hitze umwickle man das Gefäß mit einem feuchten Tuch, das man öfter wieder durch kaltes Wasser zieht. Butter wird, in einen Stein­topf oder in den Glaseinsatz der beliebten Ton- Butterdosen fest eingedrückt, ebenfalls in kaltem Wasser ins Dunkle gestellt; Helles Licht oder gar Sonnenbestrahlung muß unter allen Umständen ver­mieden werden. Hat man das Unglück, eine Speise­kammer mit Sonne zu haben, so schirme man die Fensteröffnung durch einen dunklen, luftdurchlässigen Vorhang ab, der auch Fliegen fernhält. Sehr empfehlenswert ist es auch, Butter durch ganz kaltes Salzwasser zu kneten und sie dann schwimmend in einer dünnen Salzlake in eine Schüssel zu legen, die man zudeckt. Immer wenn kaltes Wasser zu Kühl­zwecken verwandt wird, muß es täglich mehrmals erneuert werden, da es ja die umgebende Tempe­ratur annimmt, also sich erwärmt. In Tongefäßen verdunstet es, muß also ebenfalls erneuert werden.

Fleisch, das nicht unmittelbar nach dem Kauf zu­bereitet wird, kurz anbraten oder in Milch oder schwaches Essigwasser einlegen; zu beachten ist wie übrigens auch bei allen gekochten Resten, die man aufheben will daß es erst völlig ausgekühlt sein muß, ehe man es zugedeckt an einen luftigen Ort stellt. Zeigt sich bei Fleisch trotz aller Vorsicht ein leichter Geruch, so hilft man sich, indem man es mit einer leichten Lösung von übermangansaurem Kali abwäscht. Fisch lege man sofort nach dem Einholen ungewaschen auf eine flache Schüssel und übergieße ihn mit Essig. So bleibt er bestimmt bis zur Koch­zeit frisch. Bleiben Fischreste übrig, so tut man gut, sie noch warm von Haut und Gräten zu befreien und in eine Salattunke einzulegen; auf diese Weise aufbewahrt, kann er auch am andern Tag, falls nicht außergewöhnliche Hitze herrscht, verbraucht wer­den. Fischsalat ist ein ebenso nahrhaftes wie er­frischendes Beigericht.

Auch Käse hat in der warmen Jabreszeit die Nei­gung, sich rasch zu zersetzen, entweder zulaufen" oder sich mit Pilzen aller Art zu bedecken. Auch er bedarf der Pflege, um ansehnlich und genußfähig zu bleiben. Im Sommer sind die lichtdurchlässigen Glasglocken zur Aufbewahrung wenig geeignet. Man hebt ihn tagsüber am besten in Steingut- oder Ton­gefäßen auf. Hartkäse schlage man in ein salzwasser­getränktes Tuch. Quarg, der möglichst frisch verzehrt werden soll, stelle man bis zum Gebrauch in einem verdeckten Gefäß an einen kühlen Platz. Salat und Gemüse wickelt man fest in Papier und hebt es so auf, bis man es braucht. Es ist empfehlenswert, zuvor angefaulte Blätter, angeschlagene Stellen usw. zu entfernen; sie übertragen ihre Bakterien sonst sehr schnell auf die gesunden Stellen. Waschen erst un­mittelbar vor dem Verbrauch.

Eier müssen ebenfalls einen kühlen und dunklen Standort haben; am besten stellt man sie aufrecht in die bekannten Eierständer; so können sie von allen Seiten von der Luft bestrichen werden.

Häufiges feuchtes Aufwischen von Fußboden und Brettern der Speisekammer, Offenhalten des Fen­sters, aber Absperren von Licht und Sonne helfen ebenfalls zur Frischhaltung unserer Nahrungsmittel. Große Vorräte kann sich heute ja niemand auf ein­mal zulegen, um so sorgsamer muß das vor dem Verderb bewahrt werden, was uns zur Verfügung steht.

Vornotlzerr.

Tageskalender für Donnerstag.

Volkstümliche Vorträge und Vorlesungen der Ludwigs-Universität Gießen: 20.15 Uhr Professor Stoltenberg überFortschritt und Rückschritt in der Geschichte", im Kunstwissenschaftlichen Insti­tut, Ludwigstraße 34. 20.15 Uhr Professor v. Gall überLand und Leute von Mexiko", mit Licht­bildern, im großen Physikalischen Hörsaal, Stephan- straße 34. Gloria-Palast, Seltersweg:Kram­bambuli".

Notizen für den 17.2Hat

Sonnenaufgang: 5.27 Uhr, Sonnenuntergang: 21.16 Uhr. Monduntergang: 3.15 Uhr, Mond­aufgang: 16.07 Uhr.

NG.-Irauenschast/Zrauenwerk.

Gießen-Ost.

Der Gemeinschaftsabend ist verschoben. Der genaue Tag wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Heil Hitler!

Frau L. Hummel.

Rur an den festgesetzten Terminen darf gesammelt werden.

In letzter Zeit ist häufig beobachtet worden, daß von einzelnen Sammlern für die am Samstag und Sonntag stattfindende Sammlung bereits am Mittwoch mit dem Sammeln begonnen wurde. So sehr der Sammeleifer des einzelnen anzuerkennen ist, so haben doch durch das frühzeitige Sammeln die amtlich festgelegten Sammeltage damit ihren Sinn verloren. Im Einvernehmen mit dem Reichs­minister des Innern ordnet daher der Reichsmini­ster für Volksaufklärung und Propaganda an, daß nur an den festgesetzten Terminen, sei es durch Hauslisten ober Straßensammlungen, gesammelt werden darf.

Einstellung von Bewerbern für die aktive Osfizierslaufbahn.

Das Oberkommando des Heeres macht darauf auf­merksam, daß die Frist für Meldungen der Schüler der 8. Klasse höherer Lehranstalten, die die aktive Offizierslaufbahn ergreifen wollen, mit dem 1. Juli 1940 abläuft. Schüler, denen im Herbst d. I. das Zeugnis der Reife zuerkannt wird, werden zum 1. Oktober eingestellt. Für Schüler, die erst im Früh­jahr 1941 das Reifezeugnis erhalten ober bis zum 1. Oktober noch nicht bas 17. Lebensjahr vollenbet haben, ist als Einstellungstag ber 1. April 1941 vor­gesehen. Ferner können Schüler höherer Lehranstal­ten, bie bereits seit Ostern im Besitz bes Reifezeug­nisses finb unb bie Absicht haben, aktiver Offizier zu werben, sich noch zwecks sofortiger Annahme unb Ein­stellung bei ihren zuständigen Wehrbezirkskomman- dos melben. Es wirb barauf hingewiesen, baß für bieBewerber für bie Offizierslaufbahn" bie Ab­leistung bes Arbeitsbienftes entfällt.

Feierliche Vereidigung der Polizei-Reservisten.

Heute morgen fanb im Saal besBurghofes" in efnbringüd)er Form bie Vereibigung ber Polizei- Reservisten statt, bie in ben vergangenen Wochen ihre Ausbilbung im Polizeibienft erfahren hatten. Der Saal war mit zwei großen Reichsdieystflag- gen, mit bem Bilbnis bes Führers unb mit frischem Grün würdig ausgeschmückt. Zur Feier bieser Der- eibigung fanden sich auch Kreisleiter Backhaus, Polizeibirektor Lutter unb Kameraben ber ff ein.

Der Kommandeur der Schutzpolizei, Major Hell- wege-Emden, hielt, nachdem ihm bie angetre­tenen Reservisten gemelbet waren, eine Ansprache, in der er bie Bebeutung bes Eibes im Leben eines deutschen Mannes veranschaulichte. Er sprach bavon, wie von jedermann, ber im nationalsozialistischen Staat im öffentlichen Dienst stehe, unerschütterliche Treue verlangt werbe. Dem Eid sei heute roieber jene Bebeutung zu eigen, bie ihm unsere Vorfahren in ebler Gesinnung beimaßen. Wer heute im Groß- beutschen Reich auf ben Führer vereidigt werde, sei unmittelbar unb persönlich mit ihm verbunden, bleibe ihm verbunden mit Gut und Blut, habe sich in Gesolgschafts- unb Mannestreue zu beweisen unb immer des geschworenen Eides eingedenk zu sein. Im Eid liege eine anspornende Kraft, ber Eid be­deutete stetige Aufforderung zur Pflichterfüllung,

Die Oberschule für Mädchen in Gießen ist leb­haft darum bemüht, den Schülerinnen eine Aus­bildung zuteil werden zu lassen, die nicht nur dem Lehrplan der Schule entspricht, sondern darüber hinaus den Mädchen auch für ihren zukünftigen Beruf als Hausfrau all das vermittelt, was ihnen im Rahmen der Schule überhaupt gegeben werden kann.

Zu dem Aufgabenkreis einer Frau darf auch gerechnet werden, baß sie wenigstens etwas von Gartenarbeit versteht. Die Oberschule ist beshalb schon im vorigen Jahre bazu übergegangen, ben Mädchen einige Orunbbegriffe ber Gartenarbeit zu vermitteln. Die Schulleitung setzte sich zu btefem Zweck mit ber Berufsvertretung ber Gießener Gärtnereien in Verbindung, unb in gemeinsamer Besprechung fanb man bie Form bes Einsatzes ber jungen Mäbchen in ben verschobenen Gärtnereien. In fast allen Gießener Gärtnereien fanb man schon im vergangenen Jahre fast währenb ber ganzen Zeit, ba man im Freien tätig sein konnte, bie jungen Mäbchen bei ber Arbeit. Sie hatten zu be­stimmten Stunben in ber Woche zu erscheinen.

In btefem Jahre ist man zu einer etwas anberen Form ber Beschäftigung übergegangen. Es würbe beschlossen, bie Mädchen einmal 8 Tage lang von morgens bis abenbs im gleichen Tagesablauf mit ben Gefolgschaften ber Gärtnereien im Betrieb tätig sein zu lassen. Damit wirb ben Mäbchen ein geschlosseneres Bilb von ber Arbeit im Garten ver­mittelt. Bereits in ber Woche vor Pfingsten würbe bamit begonnen. Die meisten Mäbchen waren mit Eifer bei ber Sache, unb wenn sie auch nicht alle mit gleich großer Begabung für bie Arbeit im Garten tätig fein konnten, so war der gute Wille doch bei allen unverkennbar. Viele Mädchen er­wiesen sich aber das erfuhren wir bei einer Um­frage in verschiedenen Gärtnereien als ausneh­mend geschickt, und es wurde manche Arbeit (selbst­verständlich nach genauer vorheriger Unterrichtung)

Im Rahmen der Bewirtschaftung von Nahrungs­mitteln und Derbrauchsgütern sind für werdende unb stillende Mütter, Wöchnerinnen und Säuglinge Sonderregelungen getroffen worden. Diese gewäh­ren besondere Zuteilungen an Nahrungsmitteln unb Bekleidung für Mutter unb Kind, zusätzlich zu ben übrigen Lebensmittelkarten unb zur Kleiderkarte.

Sobald festgestellt ist, daß eine Frau ein Kind erwartet, stehen ihr Zulagen an Nahruügsmitteln zu, unb zwar täglich V2 Liter Vollmilch unb 150 Gramm Nährmittel. Nach ber Entbindung werden sie noch für weitere sechs Wochen gegeben. Wenn die Mutter selbst stillt, werden die Zulagen für bie ge­samte Zeit des Stillens gegeben. Die Berechtigungs­scheine ober Karten für ben Bezug dieser zusätz­lichen Lebensrnittel werden von der Kartenstelle bzw. bem Ernährungsamt gegen Vorlage einer ärzt­lichen Bescheinigung ausgegeben. Es genügt auch bie Bescheinigung einer Hebamme. Wenn ber Säug­ling das Licht ber Welt erblickt hat, erhält er eine wirklich ausreichende unb gute Ernährung. Das neu­geborene Kind erhält Karten, die im Monat zum Bezüge folgender Nahrungsmittel berechtigen, die vor allem auch der Ernährung der stillenden Mutter zugute kommen sollen: 375 Gramm Butter, weiter 125 Gramm Butter oder Margarine (kann ausge­tauscht werden), 250 Gramm Käse oder 500 Gramm Ouark (kann gewählt werden), 125 Gramm Kunst-

Jn den letzten Jahren hat die Spatzenplage so stark überhand genommen, daß zur Sicherung der Aussaaten und der Ernte in größerem Umfange als bisher Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt wer­den müssen. Im Sommer fressen die Spayen an Obst- früchten und bringen vor allem auf Weizen- unb Gerstenfeldern, in bie sie hordenweise einfallen, größte Verluste durch Fraß ber milchreifen Körner. Sie vertreiben nützliche Dogelarten, wie Meisen und Mehlschwalben, aus ihren Niststätten und vereiteln so die Bemühungen bes Natur- unb Vogelschutz­gesetzes. In Hühnerhöfen erweisen sich Spatzen als unerwünschte Mitesser. Von den bei uns vorkom­menden beiben Spatzenarten nistet der Hausspatz fast nur in der Nähe menschlicher Anfieblungen, ber Felbspatz außerbem in Laubwäldern, Baum­höhlen und Mauslöchern.

Im Kampf gegen bie Spatzenplage ist ein ein­heitliches, gemeinsames Vorgehen in einem größeren Gebiet unbebingt erforderlich. Kinber bürfen zum Beseitigen von Nestern unb beim Fangen der Spatzen nicht verwenbet, anbere Vogelarten dürfen nicht rmt= vernichtet werben. Das Zerstören ber Nester unb Ausnehmen ber Eier ober Jungvögel ist eine ber wirksamsten Maßnahmen zur Verminderung bes Spatzenbestanbes, wenn es regelmäßig in 14tägigem Ab stand während der Brutzett gusgeführt wird.

eine Ermahnung, nie vom Wege der Pflicht abzu- weichen, im Dienst vorzuleben unb Vorbilb zu fein. Der Kommandeur forberte dazu auf, stets bes Schliessenschen Wortes ein geb ent zu fein,Mehr fein als scheinen". Das setze voraus, baß jebermann feine Pflicht tue. Stets müsse ber Gebaute daran gerichtet sein, zu tun, was dem Volke nütze. Stets müsse aber auch des Wortes des Generalfeldmar­schalls Hindenburg gedacht werden:Die Treue ist das Mark ber Ehre!" Dementsprechend zu handeln unb seinen Dienst zu tun, ben Führer als Vorbilb der Pflichterfüllung für Volk unb Reich stets vor Augen zu haben unb ihm nachzuleben, das fei bie Aufgabe bes Polizeibeamten im Dienste ber Volks­gemeinschaft.

Nachbem bie 10 Gnunbsätze für bie beutsche Poli­zei verlesen waren unb nachbem sich bie Polizei- Reservisten einhellig zu biesen Grunbsätzen bekannt hatten, fanb bie eigentliche Vereibigung statt. Un­ter erhobener Hanb sprachen bie Polizei-Reservisten bie Eibesformel nach, währenb einige Kameraben bie Schwurhanb auf ben Deaen eines Offiziers leg­ten. Das Treuelieb ber ff schloß sich als ein Be­kenntnis ber Treue an. Mit bem Gebenken bes Füh­rers unb ben Hymnen ber Nation fanb bie Feier ihren Abschluß.

burchaus vollwertig getan. Mit Hingabe würbe von ben Mäbchen gegraben, zarte Pflänzchen in bas Erbreich gebracht, Pflänzchen verzogen, gegossen, geharkt, Unkraut gejätet, Blumenstöcke mit Halte- ftäben versehen unb gebunben unb was es noch mehr begleichen Arbeiten im Freien ober unter ben Glasbächern zu tun gibt.

Wenn bei all bem für ben Gärtnereibesitzer von einer wesentlichen Unterstützung in ber Garten­arbeit (rein wirtschaftlich gesehen) nicht gesprochen werben konnte, so hatten sie boch alle ihre Freube baran, zu sehen, wie sich bie Schülerinnen zwischen ben Beeten bewegten unb sich barum bemühten, etwas zu lernen. Die Gärtner finb sich außerbem barüber klar, baß es wenn bieses Beispiel Schule macht nur von Vorteil fein kann, wenn bie zu­künftige Hausfrau aus eigener Anschauung einen Begriff von ber Arbeit im Garten hat. Umso ver- stänbnisvoller wirb sie später bem Gärtner bei ihren Einkäufen für ben eigenen Haushalt begeg­nen. N.

Erntelager -er Zugendgrnppen der RG.-Irauenschaff.

NSG. Im vergangenen Jahre waren zwei Ernte- lager für die Mitglieder der Jugendgruppen der NS.^Frauenschaft im Gau Hessen-Nassau eröffnet, eines in Himbach in Oberhefsen, das zweite in Schönberg an der Bergstraße. Beide Lager wer­den auch in diesem Jahr ab 1. Juni 1940 in betrieb genommen. In ländlichen Kreisen werden die Mit­glieder der Jugendgruppen da eingesetzt, wo die ei­gene Gemeinde ober Nachbargemeinden ihre Hilfe benötigen. Für bie Stadtgruppen stehen die beiden Erntelager zur Verfügung. Alle Orts- und Kreis- jugenbgruppenführerinnen betrachten es als Pflicht, an einem ber beiden Erntelager teilzunehmen.

Honig, 62,5 Gramm Kakaopulver. Die Brotkarte für Säuglinge sieht für einen Monat 4400 Gramm vor. Davon sind 2000 Gramm Brot austauschbar gegen viermal 375 Gramm Mehl. Außerdem werben 500 Gramm Kindern ähr mittel gegeben. Die Fleisch­ration für einen Säugling beträgt 1000 Gramm im Monat. Milch erhält der Säugling 8/< Liter je Tag. Die übrigen Nahrungsmittel, wie Zucker, Mar­melade, Eier, Nährmittel usw. erhalten auch Säug­linge in gleicher Menge wie Normalverbraucher. Dies ist besonders für kinderreiche Familien günstig.

Auch mit Spinnstoffen werden Mutter und Kind zusätzlich bevorzugt versorgt. Ohne Anrechnung auf die Punkte ihrer Kleiderkarte erhält eine werdende Mutter gegen Bezugschein ein Umstandskleid ober ben entsprechenden Stoff zur Selbstanferttgung, so­wie zwei Büstenhalter. Umstandsmieder finb ohne Bezugschein in ben entsprechenden Geschäften er­hältlich. Vom fünften Monat ab wirb an werbenbe Mütter für bie Bekleidung bes zu erwartenden Säuglings eine Säuglingskarte abgegeben. Auf bie Säuglingskarte kann rechtzeitig vor ber Geburt ge­kauft werben, was man bem Säugling anzieht ober um ihn wickelt. Daß Seife für Säuglinge (Toilet­tenseife) gegeben wirb, ebenso Seifenpulver, ist selbstverständlich, ferner werden bei Hausentbindun- gen verstärkte Ssifenzuteilungen gewährt.

Das Genist ist zu verbrennen. Auf bequemere Weise kann man die Bruten vernichten in künstlichen Nist- gelegenheiten (Meisenkästen), die man an geeigneten Orten aufhängt. Sie sind während ber Brutzeit in vierwöchigen Abständen gewissenhaft zu kontrollie­ren. Etwa am 20. Mai, 20. Juni unb 20. August sind in ben Nistkästen die Spatzenester enthalten, bie Eier ober Jungvögel (nur Spatzen) zu beseitigen. Das Genist bleibt in biesen Fällen aber im Nistkasten. Das Fangen der Spatzen wird mit geeigneten Fallen ausgeführt. Bewährt hat sich besonders die Schering- sche Spatzenfalle. Die Falle wird an einem geeig­neten Fangplatz, der für Spatzen leicht erreichbar ist, aufgestellt und auf Anlockschaufel und Boden mit Weizenkörnchen oder Brotkrumen beködert. Ein le­bender Lockvogel, am besten ein Spatzenweibchen oder ein Jungspatz, muß stets in der Falle sein. Ge­eignete Plätze zum Aufstellen der Falle sind Dung» ftätten, Vorplätze der Stallungen, Hühnerauslauf, ortsnahe milchreife Wintergerstenschläge.

Der Abschuß der Spatzen darf nur von Personen ausgeführt werden, die eine Jagdgenehmigung oder Schußerlaubnis besitzen. Im allgemeinen reicht je­doch der Abschuß keineswegs aus, um die Spatzen­plage einzudämmen. Das Ausftreuen von Gift­getreide zur Spatzenvertilgung ist verboten, da hier­durch viele Nützlinge mitvernichtet werden.

Heist alle mit!

Eine Sammelaktion für Altmaterial.

Am kommenden Samstag und Sonntag, 18. und 19.5.» wird von der Hitler-Jugend im gesamten Ge­biet des Kreises Detterau eine große

Sammelaktion für Altmaterial

durchgeführl. Gesammelt werden Papier, Stoffab­falle und Lumpen, Eisen und Metalle, Flaschenkap- seln, Folien, Tuben und Korken.

Alle Haushaltungen des Kreises Wetterau wer­den hiermit aufgerufen, ihre bekannte Opferwillig­keit aufs neue zu beweisen und alle verfügbaren Altmaterialbestände bereitzuskellen, damit sich das Abholen durch die Hitler-Jugend schnell und rei­bungslos vollzieht. Alt- und Abfallstoffe sind als innerdeutsche Rohstoffe im Rahmen der Kriegswirt­schaft von großer Bedeutung, helft alle mit, daß auch diese Sammlung zu einem großen Erfolg wird!

heil hitlerl

Backhaus, Kreisleiter.

Waldbrandverhütungistoberstes Gebot

Volksgenossen, denkt an das Rauchverbot bei euren Frühlingsspaziergängen im Walde. Achtet vor allem auch auf bie Kinder! Unterlaßt das ohnehin nicht erlaubte Abbrennen von Hecken unb Rainen. Achtet auch auf jene gedankenlosen Per­sonen, die gegen diese Dinge verstoßen unb macht sie höflich, aber bestimmt auf ihr leichtsinniges Handeln aufmerksam! Dazu hat jeder bas Recht, auch wenn er fein Forst- ober Polizeibeamter ist. Das volkswirtschaftlich wertvolle Holz darf unter keinen Umständen durch Walbbründe gefährdet oder verwüstet werden!

Urlauber erkundigt euch nach dem Reiseziel.

Auskunftsstellen auf den Bahnhöfen.

Soldaten, die als Einzelreisende (nicht in ge­schlossenen Transporten) ihren Feldtruppenteil er­reichen wollen, insbesondere Urlauber, haben sich in jedem Falle Auskunft über ihr Reiseziel bei der Heimatauskunftsorganisation einzuholen. Die Aus­kunft erteilenden Stellen sind auf den Bahnhöfen kenntlich gemacht.

Meldetermin für das Langemarck- Studium verlängert.

Der Reichsstudentenführer teilt mit, daß Meldun­gen und Bewerbungen für das Langernarck-Studium noch bis zum 1. Juni 1940 an die 10 Lehrgänge sowie die Dienststelle des Leiters des Lcmgemarck- Studiums, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenberg­straße 34, gerichtet werden können.

Gießener Wochenmarktpreise.

* Gießen, 16. Mai. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, XA kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück. 6 bis 10, aus­ländische Eier 11 Rpf., Kartoffeln, 50 kg 4 RM., rote Rüben, % kg 15 Rpf., Spinat 30, Spargel 35 bis 64, Unterkohlrabi 8, Zwiebeln 15, Meer­rettich 30 bis 90, Schwarzwurzeln 30, Rhabarber 15 bis 20, Aepfel 15 bis 30, Salat, das Stück 30 bis 35, Salatgurken 90, Oberkohlrabi 40, Lauch 5 bis 15, Radieschen, das Bündel 20 Rpf.

*

** Einschreiten der Polizei gegen Verkehrssünder. In der Zeit vom 26.April bis 2. Mai wurden 6 Kraftfahrer zur Anzeige ge­bracht und einer gebührenpflichtig verwarnt. Con­ti ge Fahrzeugführer wurden in 14 Fällen angezeigt und in acht Fällen gebührenpflichtig verwarnt. Auch gegen mehrere Radfahrer mußte wieder eingeschrit­ten werden; 6 Radfahrer wurden angezeigt und 12 gebührenpflichtig verwarnt.

** Gärtnerisch bebautes Land am Schiffenberg er Weg. Seit geraumer Zeit konnte man beobachten, daß an der Ecke Schiffen­berger Weg-Nahrungsberg Müll und mancherlei Erdreich aufgeschüttet wurde, um die Bodensenke aufzufüllen. Nach dem Abschluß der Auffüllung und dem Setzen des Bodens ist das Gelände nun in Parzellen zu je 200 qm Große aufgeteilt und durch die Stadtverwaltung zu einem außerordentlich ge­ringen Betrag pachtweise an Kleingärtner vergeben worden. Für manche Familie ist dadurch die Mög­lichkeit gegeben, sich Gemüse anzubauen.

Amtsgericht Gießen.

Felix M i s z 0 z y k und Marja Gawronska aus Polen, zur Zeit in Untersuchungshaft, hatten sich dann zu verantworten. Miszozyk nötigte auf einem Hofgut andere Arbeiter durch Bedrohung mit einem Verbrechen zur Arbeitsniederlegung, die Gawronska stellte arbeitswilligen Arbeiterinnen in Aussicht, sie würde sie mit Petroleum übergießen und anzünden, falls sie ihrer Tätigkett nachkamen, erner gaben beide ihre Arbeit vor rechtmäßiger 3öfung des Arbeitsvertrages auf. Der Anklagever­deter beantragte gegen Miszozyk eine Gesamtge» ängnisftrafe von drei Jahren und sechs Monaten, fegen die Gawronska eine Gesamtgefängnisftrafe von drei Jahren und drei Monaten. M. wurde zu einer Gesamtgefängnis strafe von zwei Jahren und vier Monaten, die G. zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahr en verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde den Ange­klagten wegen ihres hartnäckigen Leugnens nicht angerechnet.

Anton P e g 0 w s k i aus Polen, zur Zeit in Un­tersuchungshaft, hatte die Tochter feines Arbeit­gebers bedroht und eine Scheune mit unoerwahrtem Feuer betreten (er rauchte in der Scheune feines Arbeitgebers trotz Verbotes Zigaretten), ferner ver­ließ er, als Angehöriger eines Feindstaates, feinen Aufenthaltsort ohne Genehmigung der zuständigen Polizeibehörde (er hatte sich von Heibertshaufen ohne Genehmigung der Polizeibehörde entfernt) und bettelte in Lumda. Der Angeklagte wurde entspre­chend dem Antrag des Anklagevertreters wegen un­erlaubter Entfernung zu vier Monaten Ge- ä n g n i s und wegen des leichtfertigen Rauchens und Bettelns zu vier und zwei Wochen Haft ver­urteilt. Die Untersuchungshaft wurde nicht ange­rechnet, da der Angeklagte bis zum Schluß hart­näckig leugnete.

Schnellverfahren.

Der R. E. aus Mudersbach, z. Z. in Unterfuchungs- hatf, war durch Bescheid des Arbeitsamts dienstver­pflichtet. Er war aber vom 24. Januar an bis zu feiner Verhaftung feiner Arbeit ohne Grund nicht nachgekommen. Der Anklagevertreter beantragte da­her eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten. Der Angeklagte wurde wegen Vergehens gegen die Vevn

Mädchen der Oberschule lernen Gartenarbeit.

Sonderzuteilungen sürwerdende und WendeMiitter und Sänglinge.

Gpatzenbekämpfuug richtig und falsch.