Ausgabe 
11.11.1940
 
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Abschnitt 5 bis 8

Zwei Stunden Lachen I

Vorher: j

Deutsche Wochenschau 8

Heute Montag Erstaufführung

Lichtspielhaus]

Täglich: 2.45, 4.45, 6.45 Uhr. Sonntag: 2.00, 4.15, 6.45 Uhr |X

Ein köstliches Lustspiel aus unserer Zeit mit

JuppHussels*LudwigSchmitz

Lina Carstens Mady Rahl Olga Limburg

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Aus dem Reich

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Veachtung geschenkt werden müsse wie dem Schuld- gläubiger müsse dem Schuldner noch mindestens ei ner eine angemessene Lebenshaltung gesichert werde. Viertel der Vergütung verbleiben.

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In einem Kommentar zur neuen Lohnpfändungs­verordnung stellt der Staatssekretär im Reichsjustiz­ministerium, Dr. Schlegelberger, fest, daß den berechtigten Gläubigerbelangen in gleicher Weise

Oie Kriegsgräber.

Es entspricht dem Gedanken einer auch über den Tod hinaus bestehenden Kameradschaft, daß Solda­ten, die zusammen gekämpft haben und gefallen smd, auch gemeinsam in der Erde ruhen, auf der der Kampf für Deutschlands Größe, Ehre und Freiheit entschieden wurde. Zur Verwirklichung die­ses Gedankens werden nach dem Kriege auf Wunsch des Führers in den einzelnen Kampfabschnitten Heldenfriedhöfe, gleichzeitig als Mahnmale für künftige Geschlechter, errichtet. Auf ihnen sollen die Gefallenen, nach Truppengattungen und -teilen gegliedert, zur letzten Ruhe gebettet werden. Jeder erhält in einem Sarg sein Einzelgrab. Ein ihn ehrender Grabstein, der über Vor- und Zuname, Truppenteil, Heimatort, Alter und Todestag Aus­kunft gibt, wird auf jedem Grabhügel stehen. Die Rücksicht auf die volle Bewegungsfreiheit der Wehr­macht, auf ihren Nachschub und die Versorgung der Heimat hat ein Verbot der Ueberführung Gefallener zur Pflicht gemacht. Ueber die Mög­lichkeit einer Ueberführung kann daher nach dem Kriege entschieden werden. Von Hinterbliebenen werden Anträge auf Ueberführung vom Oberkom­mando der Wehrmacht entgegengenommen. Sollte nach Abschluß des Krieges das Ueberführungsverbot aufgehoben werden, erhalten die Antragsteller Nach­richt. Die Sicherung und Erfassung der Grabstätte sowie die Kontrolle der Grabpflege ist den Wehr­machtgräberoffizieren übertragen. Auskünfte, die den Nachlaß der Gefallenen, die Grablage usw. betref­fen, sind von der Wehrmachtauskunftsstelle für Krie-

.Humanes" England? Eine Dokumen­tensammlung. Herausgegeben vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. (Deutscher Verlag, Berlin, Preis kart. 1,80 RM.) Was in dem BuchHumanes England?" festgestellt wird, kann von keinem Engländer abgeleugnet werden: denn die Dokumente, die hier über die englische Huma­nität berichten, stammen zum größten Teil von bri­tischer Seite. Drei Gebiete aus der jüngsten eng­lischen Geschichte werden hier behandelt: Der Bu­renkrieg, der Terror in Irland und die Bluttaten in Indien. Mit tiefer Erreaung liest man zwei lange amtliche Berichte des südafrikanischen Gene­rals Smuts, der heute auf englischer Seite steht, über die Greuel der britischen Kriegführung gegen die Buren um die Jahrhundertwende, und den Be­richt der Engländerin Emily Hobhouse über die furchtbaren Zustände, die sie in Südafrika in den Konzentrationslagern der Buren-Frauen und -Kin­der fand. Unter den Dokumenten über den Terror

Beschäftigung von Frauen auf Fahrzeugen.

Der Reichsarbeitsminister hat eine Anordnung über die Beschäftigung von Frauen auf Fahrzeugen erlassen. Danach dürfen als Führerinnen von Schie- nenbahnen, Omnibussen und Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 Tonnen Nutzlast Frauen nicht beschäftigt werden. Bei elektrisch angetriebenen Lastkraftwagen kann die Höchstgrenze der Nutzlatz 2,1 Tonnen be­tragen, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf 25 Kilo­meter in der Stunde begrenzt ist. Das Gewerbe­

aufsichtsamt kann Ausnahmen für Führerinnen von Straßenbahnen und Oberleitungsomnibussen zu­lassen. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Auf mechanisch angetriebenen Beförderungsmitteln dürfen Mädchen unter achtzehn Jahren nur beschäftigt werden, wenn diese Beschäf­tigung im Verhältnis zu ihrer Gesamttätigkeit ge­ringfügig ist. Die tägliche Arbeitszeit der Frauen über achtzehn Jahre darf neun Stunden nicht über­schreiten. Werdende Mütter dürfen nicht über den dritten Monat der Schwangerschaft hinaus be­schäftigt werden. Sie sind, falls sie nicht an ande­ren geeigneten Arbeitsplätzen des Betriebes weiter beschäftigt werden können, dem Arbeitsamt zu be­nennen, damit sie bevorzugt in eine andere Ar­beitsstelle vermittelt werden können.

OasneueLohnpfändungsrecht

in Irland ist es besonders der Bericht einer könig­lichen Kommission über die Erschießung. von fried­lichen irischen Bürgern im Jahre 1916. Wie die Iren unter der englischen Gewaltherrschaft zu lei­den hatten, zeigt eine Denkschrift der irischen Re­gierung vom Jahre 1921. Die Bluttaten in Indien werden geschildert von dem englischen Oberst Maude, der an demFortblasen von Indern durch Kano­nen" im Sepoy-Aufstand der Jahre 1857 bis 59 beteiligt war, und in dem Bericht eines Regie­rungsausschusses zur Untersuchung der Unruhen im Punjab im Jahre 1919. Daneben findet man an­dere, nicht minder erschütternde Beispiele der eng­lischenHumanität". Eine Reihe von Tafeln brin­gen dazu bildliche Beweise für das wahre Wesen der britischen Menschlichkeit.

In den neuerschjenenen Lieferungen desHand- buchs der geographischen Wissenschaft" (Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion, Pots- dam) kommt nicht zuletzt der Darstellung Hinter­

indiens eine besondere Bedeutung zu. Professor Dr. W. Eredner, München, hat diesen Teil der Erde der heute im Brennpunkt so gegensätzlicher Kraft.' linien der Weltpolitik liegt, knapp, klar und doch umfassend veranschaulicht. Nicht anders stellt sich die Fortführung derAllgemeinen Geographie r im gleichen Handbuch dar, Professor Dr. H. Has. finger, Wien, gibt in seiner Geographie des Men« sehen einen Ueberblick über das Reifen der Sied, lungslandschaft, die, um wirkliche Heimat des Men. scheu werden zu können, nie allein von Technik und rechnender Wirtschaftspolitik, sondern auch vorn Geist des Natur- und Heimatschutzes gestaltet wer­den müsse.

In buntem Durcheinander geben sich der laub. I gesägte Hampelmann, Osterhase, Engel und Weih, nachtsmann, Soldaten, Flieger und Eisenbahn, ein Schäfer mit seinen Lämmlein, das Gänseliesel mit ihren Schützlingen, eine lustige Hühnerfamilie, die FamilieMümmelmann" und noch viele, viele an. dere ein Stelldichein im neuen Bastelheft des Beyer. Verlages, Leipzig:Spielsachen zum Sel> bermachen, aus Holz gebastelt und ge. sägt" (Beyer-Band 436, Preis 1, RM.). Fast alle Muster find auf dem großen beiliegenden Mu> fterbogen, außerdem sorgen genaue Beschreibungen dafür, daß das Arbeiten keine Schwierigkeiten be­reitet.

Fröhliche Kinderstube. Von Ruth Zechlin. Zeichnungen Maria Maillard. Her. ausgegeben vom Deutschen Frauenwerk, Mütter­dienst. 4. neubearbeitete Auflage. 124 Seiten mit I 190 Abbildungen. Kartoniert 2, RM., gebunden I 3, RM. (Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin 1940. (214)). Ein guter Rat­geber, wie man mit Kindern froh sein kann, wie man mit ihnen zu lachen und zu fingen weiß. Das Buch gibt eine Fülle von Anregungen: Kinder- reime, Kniereiterlieder, Taschentuchknüttelejen, Wie- genlieder, Geschichtchen zum Erzählen, Angaben über das erste Spielzeug. Auch, wenn die Kinder heranwachsen, wird dieFröhliche Kinderstube" ein treuer Begleiter fein. Ein Bastelfchrank wird oinge. richtet.Naturspielzeug" entsteht aus Eicheln, Ka­stanien und Nußschalen. Mit welchem Eifer sind die Kinder bei Versteck-, Aufpaß- und Schreib­spielen, bei Lotto, Domino und Quartett. Viele die­ser Spiele kann man sich selbst Herstellen. Ein be­sonderer Abschnitt ist der Gestaltung von Festen und Familienfeiern gewidmet. Endlich fehlt nicht vielseitige Anregung für Kindergeschenke.

Auch einem in Schuldennot geratenen Gehalts- oder Lohnempfänger müsse die Lust an der Arbeit erhal- ten bleiben. Neben einem festen unpsändbaren Grundbetrag verbleiben dem alleinstehenden Be­amten, Angestellten oder Arbeiter vom Mehrein­kommen einheitlich nur drei Zehntel pfandfrei. Dar­über hinaus wird dem Schuldner so viel pfandfrei gelassen, als aus sozialen Gründen dringend er­forderlich erscheint, für jeden Versorgungsberechtig­ten ein Zehntel des Mehrbetrages. Wenn dadurch der Gläubiger den unverheirateten und kinderlos verheirateten Beamten gegenüber günstiger gestellt sei als bisher, werde es erträglich, daß anderer­seits die Versorgungslasten des kinderreichen Schuld­ners stärker als bisher berücksichtigt werden. Aber auch bei kinderreichen Schuldnern bleibe ein ge­wisser Betrag für den Gläubigerzugriff offen. Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens werde vom Nettolohn ausgegangen. Der Unpfänd­barkeitskatalog schaffe einen gerechten sozialen Aus­gleich zwischen dem Verlangen des Schuldners, einen angemessenen Teil zur Deckung gesteigerter Bedürfnisse zu behalten, und dem Interesse des Gläubigers aus dem Mehrarbeitsverdienst die Schuld schneller abgedeckt zu sehen. Nur die Hälfte des Mehrarbeitsverdienstes fei pfändbar, und selbst gegenüber dem Pfändungsprivileg der Unterhalts-

gerverluste und Kriegsgefangene, Berlin W 30, Hohenstaufenstraße 47/8, zu erbitten. Ein Besuch der Grabstätten im Westen und in Norwegen ?

zur Zeit nicht gestattet werden. Cinzelreisen nach dem Osten können genehmigt werden.

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Die Trauerfeier und Einäscherung findet Dienstag, den 12. November, um 16 Uhr, aut dem Neuen Friedhof in Gießen statt.

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Gießen, den 9. November 1940.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.

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Rektor i. R. Otto Daab

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In tiefer Trauen Katharina Daab, geb. Schwalm Apotheker Karl Daab und Frau Hauptfeldwebel Kurt Daab und Frau und 4 Enkelkinder,

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Für die überaus zahlreichen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen, sowie für die Kranz- und Blumenspenden sagen wir auf diesem Wege herzlichen Dank. Ein Vergelts Gott der hoch würdigen Geist­lichkeit und den ehrwürdigen Schwestern des St.-Joscphs-Krankenhauses.

Im Namen der trauernd.Hinterbliebenen:

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