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Nch in irgendeiner Form auswirken mußten. Bei! den Gießener Spielern war kein schwacher Punkt, Friedberg dagegen hatte eine schwache Verteidigung und eine zu unentschlossene Läuferreihe. Der Sturm, I

Stadtmannschast -

Wenn am morgigen Mittwoch beide Mannschaften auf dem Spielfeld des VfB.-Reichsbahn antreten, so bedeutet diese Tatsache für die Bereichsführung und den zuständigen Fußballfachwart einen schönen Er­folg. Es ist schon eine Reihe von Jahren her, daß wir in Gießen Gelegenheit hatten eine Marine­mannschaft spielen zu sehen. Damals war es die Mannschaft des Linienschiffes Hessen. Das Spiel war damals mehr als ein spielerisches Ereignis, es war eine Kundgebung der Gießener Bevölkerung für unsere Marine. Wenn wir jetzt in dieser großen Zeit in Gießen die Ehre haben, erneut eine Ma­rine-Elf zu begrüßen, so ist für uns die Verpflich­tung gegeben, der Mannschaft der Gäste zu zeigen, daß auch im Bereich Gießen die Aufgaben der Fort­führung des Sportes in vollem Umfange durch­geführt werden. Die Bereichsführung hat sich zur Aufgabe gestellt, den Gästen den Aufenthalt in Gie­ßen zu einem Erlebnis zu gestalten. Sie erwartet, daß die Gießener Sportgemeinde durch zahlreiches Erscheinen das Ihre dazu tut, um die Veranstaltung würdig neben früheren Großveranstaltungen be< stehen zu lassen.

Am Dienstagabend wird die Mannschaft im Rah­men eines Kameradschaftsabends begrüßt werden und dann wird am Mittwoch das spielerische Kön­nen beider Mannschaften das Wort haben.

Heber die augenblickliche Spielstarke der Gast- mannschaft besitzen wir keine Unterlagen und auch keine Dergleichsmöglichkeiten. Da die Gäste in Gie­ßen ihr drittes Spiel auf ihrer Reise austragen, so wird die Mannschaft auch erst endgültig in Gießen aufgestellt sein. Die Gießener Stadtmannschaft tritt in stärkster Besetzung an und steht mit:

Dinges

Schlitz Goß

Benner Heeg Kraft

Ehmann Kraft Balz ' Funk Nachtigall.

der Einzelkönner aufwies, verlor sich in übertrie­benem Jnnenspiel und kam so nur selten an unserer aufmerksamen Hintermannschaft vorbei.

Mrinemannschast.

In der Halbzeit werden wahrscheinlich zwei Ersatz­leute gegen zwei andre Spieler ausgewechselt werden. Man kann von der Stadtmannschaft er­warten, daß sie auch in technischer Hinsicht ein be­friedigendes Spiel liefert. H.

Richtig sonnenbaden!

Der breiten Allgemeinheit werden die segens­reichen Einwirkungen von Licht, Luft und Sonne erst während der hochsommerlichen Freibadezeit zu­teil. Erst in Verbindung mit Baden und Schwim­men erfährt der Körper die Wohltat des Sonnen­bades. Es ist schade, daß so die schönen Wochen des Frühjahrs, die dem Beginn der Badezeit vor- Wochen entfaltet die Sonne ihre größte leben­spendende und heilende Wirkung. Die Sonnenkraft wirkt sich in den einzelnen Jahreszeiten ganz ver­schieden aus. Am größten ist die lebenspendende Kraft im Frühjahr und im Herbst. Daraus ergibt sich als praktische Nutzanwendung, daß wir diese Jahreszeiten besonders fleißig zum Sonnenbaden ausnutzen sollen. Unser Körper kann aus den Son­nenstrahlen den gleichen Nutzen ziehen wie alle anderen Naturgeschöpfe. Deshalb ist es falsch, wenn sich die meisten Menschen nur in der erschlaffen­den Hochsommerhitze der Sonne aussetzen, wäh­rend sie der milden Frühlingssonne- deswegen nicht teilhaftig werden, weil ihnen das Wasser zum Schwimmen noch zu kühl ist und sie den Wert des alleinigen Sonnenbadens noch nicht erkannt haben.

So schreibt Heinrich Petri inLeib und Leben", um u. a. fortzufahren: Die lebenerweckenden Kräfte der Sonnenbestrahlung werden ausgelöst durch die ultravioletten Strahlen. Je größer der Gehalt an ultravioletten Strahlen, desto heilsamer und wert­voller das Sonnenlicht. Nun ist es aber nicht so, daß die Ultraviolettstrahlung im Hochsommer bei

Sonnenhochstand am reichsten und wirkungsvollsten wäre. Die Wärmestrahlen werden vielmehr im Hochsommer so stark, daß sie überwiegen und die Wirkung der ultravioletten Strahlen zudecken und aufheben. In diesem Falle wird die Wirkung des Sonnenbades nicht von den ultravioletten, sondern von den Wärmestrahlen bestimmt. Und daher kommt es, daß ein Sonnenbad in der Mittagshitze des Hochsommers nicht erfrischt, sondern müde, be­nommen und faul macht. Es kommt also für eine günstige Wirkung der Sonnenbestrahlung vor allem auf das günstige Mischungsverhältnis zwischen

ultravioletten und Wärmestrahlen an. Ein selchez Mischungsverhältnis ist vor allem im Frühjahr sehr vorteilhaft, wenn die ultravioletten Strahlen noch stark überwiegen. Darum wäre es auch ein großer Fortschritt, wenn man mit der Oeffnung der Bäder nicht warten würde, bis die sommerliche Schwimm- saison einsetzt, sondern sie schon im Frühling der allgemeinen Benutzung zugänglich machen würde, und wenn viele von einer solchen Möglichkeit des Sonnenbades in diesen Wochen Gebrauch machen würden.

Reichskarten für Urlauber.

Einheitliche llrlaubsverpflegung. 3m ganzen Reich gültige Karten.

Zur Herbeiführung einer einheitlichen Urlaubs­verpflegung aller Versorgupgsberechtigten, die über Lebensmittelkarten nicht verfügen, weil sie Ge­meinschaftsverpflegung erhalten (Angehörige der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Schutz­gliederungen außerhalb der Wehrmacht, Westwall­arbeiter usw.) werden durch Erlaß des Reichsmini­sters für Ernährung und Landwirtschaft Reichs­karten für Urlauber eingeführt.

Die Urlauberkarten werden in siebenfach verschie­dener Ausfertigung als Karten für je einen Tag, zwei, drei, vier, fünf, sechs und sieben Tage ein­geführt. Sie sind in grauem Farbton gehalten und auf Wasserz^ichenpapier gedruckt. Sie bestehen aus einer Stammkarte und einer nach den einzelnen Urlaubstagen steigenden Anzahl von Einzelabschnit­ten. Auf der Stammkarte ist der Name des Ur­laubers einzutragen. Die Uebertragung der Karte auf andere Personen ist verboten. Die Einzelab­schnitte sind beim Warenbezug von den Verteilern angehen, unausgenützt bleiben.' Gerade in diesen abzutrennen. Die Urlauberkarten berechtigen zum Bezug der Lebensmittel und^Speisen für die Dauer des Urlaubs. Sie verlieren vier Wochen nach der Ausstellung ihre Gültigkeit. Bei längerem als vier­wöchigem Urlaub sind zunächst nur Karten für vier Wochen auszuhändigen.

Die auf die Urlauberkarten abzugebenden Lebens­mittelmengen sind unter Anpassung an die Rations­sätze für Normalverbraucher festgesetzt worden. Zur

zweckmäßigen Verteilung der Gewichtsmengen auf die Einzelabschnitte mußten jedoch gewisse Auf- und Abrundungen erfolgen. Die Urlauberkarten für einen und zwei Tage enthalten nur Abschnitte für Brot, Fleisch und Fett, während die übrigen Ur. lauberkarten auch zum Bezüge von Marmelade, Zucker, Nährmitteln, Kaffee-Ersatz- und -zusatz. Mitteln sowie Käse berechtigen. Auf die über sieben Tage lautenden Urlauberkarten kann außerdem ein Ei bezogen werden. Das entspricht der durchschnitt, lichen Eierversorgung der übrigen Versorgungsbe- rechtigten. Die Brotabschnitte der Urlauberkarten berechtigen auch zum Bezug von Mehl und Mehl, speisen, Kuchen und Dauerbackwaren. Weitere Vor. schriften sichern die Einrichtung einer Ausgabe, kontrolle der Urlauberkarten.

Wehrmachturlauber erhalten für die Hinreise zum Urlaubsort, sowie für eine Urlaubsdauer bis zu drei Tagen einschließlich Hin- und Rückreise ihre Urlauberkarten durch die Kommandanturen und Standortältesten. Für Dienstreisen erhalten Wehrmachtangehörige, die keine Lebensmittelkarten haben, wie bisher Reise- und Gaststättenmarken.

Diq» Bestimmungen des Erlasses treten am 1. Juli 1940 in Kraft. Soweit die Ernährungsämter bereits Urlauberkarten eingeführt haben, können diese auf. gebraucht werden. Ab 1. August 1940 gelten nur noch die durch diesen Erlaß eingeführten Reichs, Urlauberkarten.

im Alter von 32 Jahren

In tiefem Schmerz:

Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand zu nehmen.

2789 D

2780 D

Juni

Lisel Klingspor, geb. Berg

In tiefstem Schmerz:

[Verschiedenes

Die Trauerfeier fand in der Stille statt

Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand zu nehmen.

27840

im Alter von 76 Jahren.

Gießen (Seltersweg 50), den 10. Juni 1940.

27790

2795D1 bei Brühl, Schulstr.?

Schulstraße 7.

Stadttheater

Wilhelm Klingspor, z. Z. im Felde

Carl Berg und Frau Marie, geb. Will.

Am 9. Juni entschlief sanft nach tapfer ertragenem Leiden unsere liebe, gute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Am 7. Juni entschlief nach kurzem, schwerem Leiden meine innigstgeliebte Frau, unser einziges, lebensfrohes Kind

20 v. 6. erhalten Sie frei wiederholten Auf­nahmen einer Ameise

Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie G. Braun.

Familie G. Trinkaus.

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Keine Ursprungs­zeugnisse,

Mnvern nur Zeugnis abschrtsten dem S3e werbungsichre tben bei­legen l LichtbUder undBewerbungsunter- lagen müssen zur Der- metdung von Verlusten auf der Rückseite Na> men und Anschrift des Bewerbers tragen I

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Die Beerdigung findet statt: Mittwoch, den 12. Juni, 14 Uhr, auf dem Neuen Friedhof.

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1940 können bis auf weiteres auf die mit einem Kreuz gekennzeichneten Abschnitte der Reichsbrot­karte für Kinder bis zu 6 Jahren statt der im Erlaß vom 14. Oktober 1939 als Kindernährmittel zuge- laffenen Erzeugnisse je 125 g Reisflocken und auf die Abschnitte N 21 und N 22 der Nährmittelkarte statt Kartoffelstärkemehl, Sago oder Puddingpulver je 25 g Reisflocken wahlweise bezogen werden. 2791D

3 Lier auf Abschnitt b.

Für die Zeit vom 11.6. bis 30.6.1940 werden auf Abschnitt b der gültigen Reichseierkarte 3 Eier auf- gerufen, die ab Dienstag zur Verteilung gelangen.

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Zuteilung von Reisflocken für Kinder bis zu 6 Jahren.

Mit Beginn der Zuteilungsperiode am 3.

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Oberschütze in einem Infanterie-Regiment

Sonntag, 9. Juni 1940

Y

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