Ausgabe 
9.2.1940
 
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Steuererklärungen bis zum 29. Februar.

Don Dr. jur. et. rer. pol. K. Muth, Steuerberater, Berlin

Wer hat eine CEinfommenfieuererfldrung einzureichen?

Die Abgabe der (Eintommen-fteuererflärung über da» im Jahre 1939 erzielte Einkommen hat auch seitens der Wehrnrachtangehönaen bis zum 29.2. 1940 grundsätzlich an das für oen Woynsttz bzw. aewöhnlichen Aufenthalt des Steuerpflichtigen zu­ständige Finanzamt zu erfolgen.

Verpflichtet zur Einreichung einer Steuererklärung

sind neben den Personen, die einen Vordruck vom Finanzamt erhalten, zunächst ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle buchführenden Steuerpflichtigen, ferner alle Personen, deren Ein­kommen 1939 entweder 8000 RM. überstiegen oder zwar weniger, aber mehr als 1000 RM. betragen hat, sofern darin Einkünfte von mehr als 300 RM. enthalten waren, die weder der Lohn-, noch der Kapitalertragsteuer unterworfen wurden. In jedem Falle müssen eine Steuererklärung auch Steuer- pflichtige der Steuergruppen I und II abgeben, zu deren Einkommen kapitalertragsteuerpflichtige Ein­künfte (z. B. als stiller Teilhaber) von mehr als 1000 RM. gehörten. Bei Personengesellschaften haben di« zur Vertretung befugten Personen eine Erklärung zur einheitlichen Feststellung der Ein­künfte" aus 1939 neben den persönlichen Steuer­erklärungen einzureichen. Das Finanzamt kann die Steuererklärungsfrist im einzelnen Falle, jedoch nicht über den 30.6. hinaus, bei Steuerpflichtigen mit umfangreicher Buchführung gleich für spätere Jahre verlängern. Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, setzt sich mit Ausnahme der Wehrmachtangehörigen der Erhebung eines Zu­schlages bis zu 10 v. 5). der Einkommensteuer aus. Don Wehrsteuerpflichtigen der Geburtsjahrgänge 191418 ist das Wehrsteuerblatt auszufüllen. Auch für Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften läuft die regelmäßige Frist zur Abgabe der Körper­schaftssteuererklärungen Ende Februar ab.

Zur Ausfüllung des amtlichen Vordrucks.

Dem Vordruck zur Einkommensteuererklärung ist eine Anleitung zur Ausfüllung boigefügt. Die Angabe der haushaltszugehöngen oder überwiegend unterhaltenen und erzogenen minderjährigen' oder dgl. Angehörigen, nicht nur wie früher, der Kinder, ist die Anwendung des Einkommensteuer­tarifs von besonderer Bedeutung (vgl. Ziffer 3 der Anleitung). Unter Umständen kann für ein Kind oder einen sonstigen Angehörigen zwei Personen die Kinderermäßigung zustehen (z. B. neben dem Ehegatten der minderjährigen Ehefrau auch dem sie überwiegend unterhaltenden Vater). Abzüge an die im eigenen Gewerbebetrieb be­schäftigten Kinder sind bei bestehendem Ar- beitsverhältnis (Lohnsteuerkarte, gegebenenfalls Er­füllung der Sozialversicherungspflichten) nach neuer Rechtsprechung neben dem Barlohn auch in Höhe des Werts der dem Kinde gewährten freien Station zulässig (RFH. v. 21.12.38 RStBl. S. 261). Als abzugsfähig werden Geldstrafen und Schmiergelder nicht mehr anerkannt. Absetzbar sind dagegen u. a. Ausgaben durch fachliche Veranstaltungen der Be­rufsorganisation sowie durch Kundenbewirtung außerhalb des Haushalts mit Ausnahme der eige­nen Derzehrkosten (letztere nur beim Aufsuchen von Bestellungen auf Lebensmittel und Getränke bei Gastwirten, außerdem gekürzt um etwaige Haus. Haltsersparnisse). *

Beachtlich ist die gesonderte Angabe von Abfin­dungen (Z. 6a der Anleitung) wie sonstiger außerordentlicher Einkünfte, z. B. auch von Spekulationsgewinnen, Anleiheablösungszinsen und Sondereinnahmen für eine mehrjährige Tätig­keit (außerhalb eines Betriebs), die der Reichs­finanzhof neuerdings in größerem Umfange als früher anerkennt. Auf außerordentliche Einkünfte finden die ermäßigten Steuersätze Anwendung. Sie betragen 10 bis 25 v. H.: regelmäßig ist der Steuer­satz maßgebend, der sich bei Anwendung des Ein­kommensteuertarifs auf das Übrige Einkommen als durchschnittlicher Hundertsatz ergibt, in besonderen Fällen ein Steuersatz von 10 v. H. Die außerordent­lichen Einkünfte werden auch bei der Berechnung des steuerpflichtigen Mehreinkommens ausgeschieden.

Wesentlich ist häufig der Abzug von Luft- schutzausgaben, insbesondere bei den Ein­künften aus Gewerbebetrieb, Landwirtschaft und Vermietung (auch Mietwert der Wohnung im eige­nen Hause) und die Vornahme von steuerfreien Rücklagen für Ersatzbeschaffung" bei der an sich steuerpflichtigen Vereinnahmung von Vergütungen für abgegebene Gegenstände (mangels ordnungs­mäßiger Buchführung Anwendung der ermäßigten S^uersätze: vgl. oben!).

Der Pauschalabzug von 200 RM. für Sonderausgaben ist nicht mehr zulässig: die Sonderausgaben (vgl. Anleitung Z. 1518) müssen im einzelnen nachgewiesen werden: Abzüge für Kirchensteuern und Hausgehilfinnen scheiden regel- mäßig aus: letztere werden ausnahmsweise in Fällen zwangsläufiger Beschäftigung einer Haus­gehilfin, nämlich bei Steuerpflichtigen mit mehr als 3 minderjährigen Kindern oder haushaltszugehöri­gen Angehörigen, bei Steuerpflichtigen bzw. einem Ehegatten über 70 Jahre oder Hilflosigkeit, bei wesentlich körperlich Behinderten in Höhe von 50 RM. monatlich zugelassen, bei Land- und Forst­wirten unter gewissen Voraussetzungen. Daß dis Sonderbelastungsmindestgrenze durch die Ausgaben überstiegen ist, wird nur noch bei sonstigen außer­gewöhnlichen Belastungen erfordert (z. B. bei Krank­heitskosten auch durch eine Hausaehilfin); hier müs- sen die besonderen Ausgaben z. B. bei einem Ein­kommen von 5000 RM. eines Steuerpflichtigen mit 1 bis 2 Kindern mindestens 400 RM. betragen (vgl. hierzu auch den Hinweis am Schluß des Erklä­rungsvordrucks).

Die Gewerbesteuererklärung für 1940.

Auch die Gewerbesteuererklärung für 1940 ist Fristverlängerung ist im Einzelfall zulässig bis zum 29. 2. bei dem für die Betricbsstätte zuständigen Finanzamt einzureichen. Abgabepflichtig sind stets buchführende Unternehmer, Kapitalgesellschaften so­wie Unternehmer, die einen Vordruck vom Finanz­amt erhalten. Für sonstige gewerbesteuerpflichtige Unternehmer besteht Erklärungspflicht, wenn der Gewerbeertrag (Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu­züglich gezahlter Zinsen auf Dauerschulden usw., ab­züglich gegebenenfalls 3 v. H. des (anteiligen) Ein­heitswerts von zu Betriebszwecken benutzten eigenen Grundstücken) 4000 RM. oder ihr Gewerbekapital nach dem Stande vom 1. 1.1940 20 000 RM. über­stiegen hat. Besondere Schwierigkeiten macht häufig die Prüfung, ob Dauerschulden vorliegen. Laufende Warenschulden, Lohnrückstände und zwecks Bezahlung

von solchen aufgenommene Bankschulden bilden regel­mäßig keine Dauerschulden. Bei Bestehen von Konto, korrentkrediten über ein Jahr kommt für den Min­destkredit die Annahme einer Dauerschuld in Be­tracht. Lieferantenkredite scheiden als Dauerschulden regelmäßig aus, sofern nur die einzelnen Schuld­posten innerhalb eines Jahres, ausnahmsweise auch innerhalb eines längeren Zeitraumes, getilgt wer­den; jedes Kreditverhältnis ist für sich zu betrachten.

Zur Umsahsieuererklärung.

Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer haben ebenfalls bis Ende Februar bei dem für die Be- triedsftätte zuständigen Finanzamt eine Umsatz­steuererklärung über die 1939 getätigten Umsätze einzureichen. Dabei wird noch einmal zu prüfen sein, ob nicht für die bereits versteuerten Umsätze Be­freiungen ober Vergünstigungen nachträglich in Anspruch genommen werden können.

Die neue Vermögenserklärung.

Die Dermögenserklärung nach dem Stande vom 1. 1. 1940 für das gewerbliche Betriebsvermögen und das sonstige Vermögen, insbesondere Kapital­vermögen (nicht Grundbesitz), wird ebenfalls bis

zum 29. 2. einzureichen fein. Außere bei Erhalt eines Vordrucks sind natürliche Personen nur ab­gabepflichtig, wenn ihr Gesamtvermögen am 1. 1. 1940 10 000 RM., bei Verheirateten oder Verwit- roeten 20 000 RM, zuzüglich des Vermögens der Ehefrau und der haushaltszugehörigen minderjäh­rigen Kinder und Angehörigen betragen hat. Die Freibeträae von je 10 000 RM., die auch für haus­haltszugehörige oder überwiegend auf eigene Kosten unterhaltene und erzogene andere Angehörige als Kinder (entsprechend wie bei der Einkommensteuer) gewährt werden, bleiben für die Steuererklärungs­pflicht außer Betracht. Personengesellschaften sind bei einem 10 000 RM. übersteigenden Vermögen abgabepflichtig, Kapitalgesellschaften stets. Für Grundstücke kann eine Neufestsetzung (Fortschrei­bung) des Einheitswerts auf den 1. 1. 1940 bean­tragt werden, wenn der nunmehrige Wert um mehr als ein Zwanzigstel, mindestens 100 RM., oder um mehr als 100 000 RM. von dem bisherigen Wert abweicht. Da die Wertverhältnisse vom 1. 1. 1935 maßgebend bleiben, muß eine Äenderung des Zu­standes des Grundstücks (z. B. Gebäudeabbruch), gel­tend gemacht werden können.

Aus der engeren Heimat.

Friedberg Taunus.

LPD. Friedberg, 8. Februar. Der Friedberger Heimatforscher Dr. Hermann Roth, der im ver­gangenen Jahre durch Grabungen nachweisen konnte, daß auf dem Burgberg das von Tacitus genannte Kastell des Drufus und Germanicus auf dem Berge Taunus (in monte Tauno) gestanden hat, konnte jetzt den bündigen Nachweis erbringen, daß Friedberg ehemals In germanischer Zeit Taunus hieß. Denntun" obertaun", lateinisch taunum, be­deutet Zaun. Es entspricht dem keltischen dun und bedeutetumzäunte Siedlung", ebenso wie Fried­berg nichts anderes als umfriedeter Berg bedeutet. Diese Feste Taunum auf dem jetzigen Burgberg gab dem ganzen Verwaltungsbezirk den Namen. Fried­berg gehört also zu den wenigen Städten, deren germanischer Name bekannt ist. Die Bezeichnung Taunus" für die schmale Bergkette ist, wie nach­gewiesen werden konnte, erst 50 Jahre alt. Früher hieß die Bergkette einfachdie Höhe" uni> das Ge­biet nordwestlich nach der Lahn hinHeirich".

Kampf zwischen Hahn und Raubvogel.

LPD. Frankfurt a. M., 7. Febr. Ein eigen­artiger Vorfall wurde in einem Hühnerhof eines Frankfurter Vorortes beobachtet. Als am Nach­mittag die Hühner gefüttert worden waren, schoß plötzlich ein Raubvogel, möglicherweise ein roter Milan, plötzlich aus ziemlich großer Höhe her­ab auf die Hühnerschar. Obwohl die Hühner sofort mtt viel Geschrei auseinanderstoben, gelang es dem Räuber doch, ein Huhn zu fassen. Aber er hatte nicht mit dem wachsamen Hahn gerechnet, der plötzlich hervorschoß und den ®tnbringling mit Schnabel und Sporen bearbeitete, daß die Federn umherflogen und das Blut spritzte. Der Räuber mußte sein allerdings verwundetes Opfer fahren lassen und sich unverrichteter Dinge wieder in die Lüfte erheben.

Zuchthaus für einen Päckchenmarder.

Lpd. Fran kf urt a. M., 5. Februar. Ein ISjähriger, M der Post an gestellter junger Mann wurde am 20. Dezember in Haft genommen, weil sich erwiesen hatte, daß er Postgut an sich nahm, das vom Felde in die Heimat zurückgelangt war. Er eignete sich zunächst aus einem Paket ein Käst­chen mit einer Kette an, dann entwendete er aus Päckchen ein Armband, eine Tafel Schokolade und

ferner zwei Feldpostbriese. Der Täter stand jetzt vor dem Sondergericht in Frankfurt, wo der Staatsanwalt vier Jahre Zuchthaus und vier Jahre Ehrverlust beantragte. Das Gericht erkannte aus zweieinhalb Jahre Zuchthaus und zwei Jahre Ehrverlust, indem es oen Angeschuldigten der Amtsunterschlagung, Urkundenunterdrückung, des Verbrechens gegen die im September erlassene Ver­ordnung gegen Volksfchädlinge schuldig hielt, wo­nach mit Zuchthaus bestraft wird, wer vorsätzlich unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand ver­ursachten außergewöhnlichen Verhältnisse Straf­taten begeht. Bei der Strafzumessung berücksich­tigte das Gericht, daß der Angeklagte sich vielleicht der vollen Traaweite seines Tuns nicht bewußt war. Das Gericht stellte aber fest, daß er wußte, daß es sich um Feldpostsendungen handelte, wobei es gleichgültig sei, ob es sich um Sendungen nach oder aus dem Feld drehe.

Schweine-Enthäutung zur Ledergewinnung.

Fwd. Frankfurt a. M., 5. Febr. Jrn Rhein- Main-Gebiet sind etwa ein Dutzend Metzger be­stimmt worden, regelmäßig einen Prozentsatz ihrer Schlachtschweine zu enthäuten. Hierfür erhalten sie eine Fleischsonderzuteilung, die den Ausfall bei der Wurstbearbeitung ausgleicht. Bei der Abhäutung der Schweine kommt es vor allem auf die geschickte Lösung der Haut vom Fleisch an. Schnittschaden würden das Leder entwerten. Ist die Haut vom noch warmen Tier getrennt, so kommt sie zur Entschwar­tung. Mit einem Schabemesser wird der Speck sorg- fältig abgelöst, damit der Ernährung kein Fett ver­lorengeht. In gesalzenem Zustand gehen die Häute bann zur Gerberei, wo sie zu einem begehrten Aus. gangsmaterial für die Lederwarenindustrie ver­arbeitet werden. Koffer, Aktentaschen, Handschuhe, Sportbekleidung, Handtaschen, Sättel und Geschirre sind Gegenstände, zu denen das haltbare und elasti- sche Schweinsleder gut zu verwenden ist. Bisher wurden in einer Fleischwarenfabrik bei Frankfurt am Main monatlich durchschnittlich 60 Schweine ent­häutet. In Kürze ist mit einer wesentlichen Ver­stärkung der Enthäutung zu rechnen, da sich etwa ein Dutzend Offenbacher Metzger ebenfalls dafür zur Verfügung gestellt haben. Die Häute werden in einer Offenbacher Lederfabrik verarbeitet, die in der Herstellung von Spezialleder große Erfahrung besitzt.

9. Ji.Sport

Arbeitstagung

des Sportkreises 8 in Gießen.

Zum ersten Male seit Kriegsausbruch versammelt die Führung des Sportkreises 8 (die politischen Kreise Alsfeld, Dillenburg, Gießen und Wetzlar um­fassend) ihre Mitarbeiter zu einer Arbeitstagung, an der auch ein Vertreter der Gauführung teilneh- men wird, um gemeinsam mit den Kameraden der Kreisführung die Arbeitsrichtlinien für das kom­mende Sportjahr festzulegen.

Wie überall im Reich haben auch in unserem Kreis die Sportler ihre Erziehungsaufgabe fortge­führt. Die Reihen find zwar licht geworden, denn die meisten Kameraden stehen an der Front, die­jenigen aber, die noch zu Haufe sind, die Aelte- ren, die Jugend und die Frauen, arbeiten weiter. Die Tagung will alle Möglichkeiten erörtern, um die sportliche Arbeit im kommenden Jahr noch aus­zuweiten.

Nachmittags tritt imBayerischen Hof" der Kreisführerstab mit seinen Mitarbeitern und den Ringführern zusammen, am Abend findet die Kreis­tagung der Vereinsführer und Mitarbeiter statt.

(Sei wird weitergearbeitet

Unter dieses Wort hat der T v. Heuchelheim seine jetzige Arbeit an der Ertüchtigung der Jugend gestellt. Er hält es für seine Pflicht, mehr noch als bisher, für die körperliche und geistige Fortentwick­lung der jungen Generation zu sorgen. Die männ­liche Jugend gilt es vorzubereiten auf künftige Ausgaben. Den Turnerinnen aber, auf deren Schul- fern vielfach die Arbeit der eingezogenen Väter oder Brüder lastet, sollen die Turnstunden vor allem Erholung und Ausgleich fein.

Die Turnhalle Heuchelheim steht dem Turnbe- trieb daher nach wie vor zur Verfügung. Wöchent­lich werden zwei Turnstunden abgehalten. Es kann erfreuliä-erweise festgestellt werden, daß sie sich im­mer lebhaftesten Zuspruchs erfreuen und daß der Turnbetrieb als gut zu bezeichnen ist.

Es ist selbstverständlich, daß zwischen Front und Heimat innerhalb der Kameradschaft des Vereins ein lebhafter Gedankenaustausch herrscht. Aus den Briesen aber, die von den Kameraden an der Front kommen, offenbart sich erst die ganze Verbunden­heit dieser Kameraden mit dem Verein, da zeigt sich erst so recht, wie fest viel« mit dem Verein verwachsen sind und was er für sie überhaupt be­deutet.

Fußball der Gauliga Hessen.

Wenn in der Südgruppe des Gaues Hesien ge­spielt werden kann, wird man den Treffen in Hanau und Fulda sein besonderes Interesse entgegenbringen müssen. 1860 Hanau empfängt den immer noch un­besiegten VfB. Großauheim. Borussia Fulda will versuchen, im Kampf gegen Altmeister Hanau 93 die glatte O:4-Niederlage aus der ersten Begegnung wettzumachen. Dunlop Hanau sollte im dritten Spiel dieser Gruppe mit Wachen bückten fertig werden.

In der Nordgruppe hat Meister SC. 03 Kastel den schweren Lokalkampf gegen Kurhessen vor sich, aber bei normalem Verlauf sollte doch der Sieger nur SC. 03 heißen. Wichtig ist auch die Begegnung zwischen SpV. Kassel und Hessen Bad Hersfeld, stehen sich hier doch die Mannschaften gegenüber, die noch Meisterschaftshoffnungen hegen. ÄZer verliert, hat *ben Anschluß endgültig verpaßt. Tura Kassel wird wohl auch auf eigenem Gelände dem BC. Sport Kassel den Vortritt lassen müssen.

Rhein-Mainische Börse.

Frankfurt a. M., 8. Februar. Bevorzugt waren am Aktienmarkt wieder Clektropapierc, vor allem Licht & Kraft, die auf 158,50 bis 159 (157,50) anstiegen, die übrigen Papiere zogen etwa 0,25 bis 0,75 v. H. an. Etwas fester lagen ferner IG.-Farben mit 175 (174,25), Scheideanstalt mit 237,50 bis 238 (237), BMW. mit 150,50 (149,50), ferner u. <l Westdeutsche Kaufhof mtt 83 (82,50) und Rheinmetall mit 127,75 (127,50) sowie Heidel­berger Zement mit 153 nach uno. 152,25. Montan­werke lagen ruhig, nur Verein. Stahl etwas reger mit 106,90 (106,75); Rheinstahl gaben 0,50 nach auf 137,25, Hoesch 0,13 v. H. auf 112,90. Nied­riger kamen ferner Daimler Motoren mit 128,75 (129,75) an. Metallgefellfchaft zogen auf 131,75 nach uno. 131, Heidelberger Zement aus 153,50 nad) 152,25 an, dagegen Rheinstahl weiter rückläufig auf 136,75 nach 137,25.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Fr a n k fu ri a. M., 9. Febr. Der Hauptmarkt für Großvieh und der Nebenmarkt für Kälber und Schweine waren ausreichend beschickt. Das Vieh wurde zu etwa folgenden Preisen zugeteilt: Ochsen 37,50 bis 46,50 RM., Bullen 35 bis 4 50, Kühe 20 bis 44,50, Färsen 28 bis 45,50, Kälber 30 bis 65, Hämmel 35 bis 51* Schafe 25 bis 44, Schweine 49,50 bi* 55,50 RM.

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wirtschaftliche Stoßkraft Deutschlands zu finden.

Fortbildung von Hausfrauen und Abiturientinnen.

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Leipziger Frühjahrsmesse.

In wenigen Wochen ist es wieder einmal so well. Die Leipziger Frühjahrsmesse 1940 wird alle vier- undzwanzig Meß-Paläste belegt sehen. Die balti- schen Länder haben für diesmal eine eigene Vertre­tung angekündigt, was bisher nicht der Fall war. Und hier stoßen wir schon auf- eine Eigenart der Leipziger Messe: sie ist zwar zunächst und vor allem eine Musterschau Großdeutschlands, aber sie ist auch eine Austauschgelegenheit großen Stils zwischen anderen Ländern unter sich. Wenn also etwa Un­garn eine eigene Sammelausstellung in Leipzig durchführt, so rechnet es sowohl mit deutschen Käu­fern wie mit Käufern aus anderen Ländern. Die Leipziger Messen haben eben feinen örtlichen Cha­rakter, sondern sind Wirtschaftsereignisse von Welt-

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eines Haushalts und zur GrfüU'ung ihrer verant­wortungsbewußten Aufgabe in Volk und Staat befähigen sowie zur vollen Cinfatzberettfchaft be­sonders verpflichten. Für die Aufnahme sind not­wendig die Mitgliedschaft im Deutschen Frauen­werk, ein Mindestalter von 24 Jahren, ausreichende Allgemeinbildung und der Nachweis ausreichender hauswirtfchaftlicher Fertigkeiten und Kenntnisse. Der Lehrgang dauert zwei Jahre. Die Aufgabengebiete sind Kochen, Pflege des Hauses, Behandlung der Wäsche, Nade'lavbeit und 52ßerfarbeit, Ernährung und Gesundheitspflege, Wirtschaftslehre des Haus­halts, hauswirtschafttiche Berufs- und Erziehungs­fragen und nationalpoliti'scher Unterricht. Der Lehr­plan endet mit einer Schluß Prüfung, über die die Hausfrauen ein Zeugnis bekommen.

Ein weiterer Erlaß des Reichserziehungsminifters befaßt sich mit der Einrichtung von Haus wirt­schaftlichen Lehrgängen für Abitu­rientinnen. Sie haben die Aufgabe, die Mäd- chen durch eine umfassende praktische Ausbildung zur planmäßigen Arbeit im FamilienhauShatt xu erziehen. Sie vermitteln damit zugleich die gruno- legende Vorbildung für die lehrenden und leiten­den Berufe in der Hauswirtschaft. Hauswerk und Handarbeit stehen mit einer hohen Stun­denzahl im Vordergrund. Den Schülerinnen Wick auch Gelegenheit gegeben, zufmnmeNhängende haus- wirtschaftliche Aufgaben zu lösen. Arbeit im Säuglingsheim und Kindergarten soll nach Möglichkeit eingefügt werden. Das Abschluß­zeugnis berechtigt zum Eintritt in die Klasse II der Frauenfachschule nach einjährigem Praktb kum, es wird ferner an gerechnet auf die Ausbil­dung als Gewerbelehrerin für Hauswirt­schaft und auf die vierjährige Berufsarbeit zur Ausbildung als Volkspflegerin, es gilt schließlich als Nachweis der hauswirtschaftlichen Vorbildung beim Eintritt in ein Seminar für Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen.

Urlaubsentgelt für Einberufene.

Häufig haben zum Wehrdienst einberufene Ge- folAchaftsmitglieder noch Urlaubsansprüche aus früheren Urlaubsjahren. Ebenso sind vor dem 1. September die tariflichen Wartezeiten für die Ur- laubsansprüche des laufenden Urlaubsjahres vielfach schon erfüllt worden. In einem Bescheid an die Deutsche Arbeitsfront stellt der Reichsarbeitsminister fest, daß Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr 1938 oder, wenn sich das Urlaubsjahr mit dem Ka­lenderjahr nicht deckt, 1938/39 in vollem Um­fange in bar abzugelten sind. Es ist also das Gehalt für die der Urlaubsdauer entsprechende Zeit auszuzahlen. Für das Urlaubsjahr 1939 bzw 1939/40 besteht kein Rechtsanspruch auf Zahlung eines Urlaubsentgelts, weil während der Dauer der Einberufung die Rechte und Pflichten aus dem Ar­beitsverhältnis ruhen und das Arbeitsjahr, für das der Urlaubsanspruch gilt, nicht vollendet worden ist Es wird jedoch als erwünscht bezeichnet, auch in diesen Fällen eine Urlaubsvergütung in bar aus­zuzahlen.

Heldzug in Polens

Im Berliner Ufa-Palast am Zoo fand die Ur­aufführung des großen dokumentarischen Filmwerks Feldzug in Polen" statt. Der Aufführung dieser Gemeinschaftsarbeit der deutschen Wochenichauen. der Filmleute in den Propagandakompanien wohn­ten zahlreiche führende Männer des Staates, der Wehrmacht und der Partei bei, unter ihnen Reichs- minister Dr. Goebbels, Generaloberst Keitel und Generaloberst Milch. Die gewaltigen Leistun­gen der deutschen Truppen, der einzigartige Einsatz Ser militärischen Kraft Deutschlands, die völlige Ver­nichtung des von den Engländern zum Krieg auf* gehetzten polnischen Raubstaates kommen in oiejetn packenden Filnnverk lebendig zum Ausdruck.

m teuer

Im Benehmen mit dem Deutschen Frauenwelt I<ibgeno sollen an hauswirtschaftlichen Fach- und Be- M sich d rufsfach schulen Lehrgänge zur Heranbildung I j^äfte tei geeigneter Hausfrauen für die Aufgaben des viiglanb r Frauenwerks eingerichtet werden. Die Lehrgänge sollen die Hausfrauen zur vorbildlichen Führung

bebeutung.

In diesem Jahre kommen aber noch besonder« I Umstände hinzu. Deutschland hat durch die fabel- ' hafte Aufrechterhaltung seiner Ausfuhrkraft in den ersten fünf Kriegsmonaten seiner Einfuhr aus dem \ Ausland neuen Raum geschafft. Wo etwa das Aus- s land Forderungen aus dem gegenseitigen Wirt- ! schaftsverkehr an Deutschland hatte, wurden diese Forderungen inzwischen sehr weitgehend abaedeckt. In nicht wenigen Fällen hat entweder Deutschland schon seinerseits Forderungen erworben oder ist auf dem besten Weg dazu. Da müssen die Wirtschaftler einer ganzen Reihe von Ländern zusehen, wie sie | ihren gewaltigen Einfuhrbedarf aus Deutschland durch Lieferungen nach Deutschland ausgleichen. Im Einzelfall man denke nur etwa an die Schweiz ! mit ihren beschränkten Rohstoffquellen ist das manchmal gar nicht so einfach. Und ferner sind sehr viele bisherige Handelswege ungangbar geworden. Die nordischen Länder z. B., die nicht nur mit der englischen, sondern auch mit der amerikanischen Wirtschaft sehr eng verbunden waren, werden sich | angesichts der bestehenden Verkehrsschwierigkeiten ' auf der Leipziger Messe nach anderen Möglichkeiten i umsehen, sei es in Deutschland selbst, sei es bei aus- : ländischen Ausstellern in Leipzig. Schließlich besteht nach dem sehr guten Weihnachtsgeschäft in Deutsch­land selbst starke Nachfrage nach neuenArtikeln. Und auf der anderen Seite wird alles von allen zuständigen Stellen getan, um die deutsche Aus­fuhr zu fördern, erst vor wenigen Tagen mürbe ein Erlaß des OKW. mitgeteilt, nach dem Ausfuhr- Kaufleute bei Erteilung von Urlauben zur Leipziger Messe möglichst berücksichtigt werden. Wer aus ein« umfassenden Lektüre ausländischer Zeitungen einen Eindruck von den dortigen wirtschaftlichen Schwäche­momenten hat, weiß erst das richtige Maß für di«