Ausgabe 
7.5.1940
 
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Deutsche Gebirgsjäger im Kampf bei Lillehammer

fängnis

Nordchina-Ausschusses,

>au,

In veschiedenen Bezirken des Reiches ist

b e -

An Reu

einem Beil

Auf freier

so schmerzten seine Hühneraugen. Aber bold wird er sie los sein, denn er hat heute Elostocorn aufgelegt mit dem Filzring. Jetzt hat er schon keine Schmerzen mehr beim Gehen.

wurde im Westteil von Peking ein Mordanschlag verübt. Zwei Schüsse verletzten ihn am Kopf. Er starb.

Haft, der Schneider zu drei Wochen Ge- verurteilt.

Verwundeten-Abzeichen auch für Frontarbeiter.

erschlagen.

Strecke auf fahrenden Zug gesprungen und getötet.

Aus aller Welt.

Professor Dr. Seelmann-Lggebert f.

den Folgen einer Grippe ist in Berlin der t e r f o r s ch e r und Nestor der niederdeut­

klagte, darunter einen Schneider, der berufsmäßig Karten aufkaufte. Die Bezahlung richtete sich je nach der noch auf den Karten vorhandenen Punktzahl. Die Bestrafung der Angeklagten erfolgte auf Grund des § 2 StGB., wonach bestraft wird,

Auf dem Bahngleis der Strecke Andernach- Mayen wurde eine männliche Leiche gefunden. Die Polizei stellte fest, daß es sich um einen 3öjäh- rigen Patienten der Heil- und Pflegeanstalt in Andernach handelt, der wenige Stunden vorher aus der An st alt entwichen war. Der Flüchtling hatte auf freier Strecke das Herannahen eines Zuges abgewartet und dann versucht, den in voller Fahrt befindlichen Zug zu erklettern. Der Sprung mißlang; der Mann wurde von einem Wagen er- faßt und auf der Stelle getötet. Ein zweiter In­sasse, der der Anstalt entlaufen war, konnte in Nie­dermendig gefaßt werden.

auf den ihm zukommenden Besitz von Savoyen über Korsika und Malta nach Tunis, von da nach der Cyrenaika und von Albanien wieder zum ita­lienischen Festland Wert legen muß. Dieser abge­rundete Landbesitz entspricht der Stellung, die das weltpolitische Schicksal nun einmal dem Reiche Mussolinis zuwies. Daß dieses Imperium d i e Schlüssel zum Mittelmeer, Gibraltar und Suezkanal, mindestens in neutralen Händen sehen will, ist selbstverständlich. Die- Rechnung, die Eng­land und Frankreich im Mittelmeer zu begleichen haben, ist also recht umfangreich, und sie wird präsentiert werden, eher als es den Schuldnern lieb ist.

Kleine politische Nachrichten.

NSG. Reichsgesundheitsführer, Staatssekretär Dr. Conti, der in Wiesbaden am Interniften-Kon- greh teilgenommen hatte, besichtigte Einrichtungen der Gesundheitsführung im Gau Hessen- Nassau. Er wurde von Gauleiter und Reichsstatt­halter Sprenger im Adolf-Hitler-Haus empfan­gen sind besprach mit ihm verschiedene Maßnahmen, besonders die vom Gauleiter geförderte Milchbe­strahlungsaktion zur Bekämpfung der Rachitts.

Der Reichsminister der Finanzen, Graf Schwe­rin von Krosigk, traf zu einem mehrtägigen Besuch in Oberschlesien ein, um einen lieber- blick über die industrielle und wirtschaftliche Ent­wicklung des oberschlesischen Raumes zu gewinnen.

*

Im Rahmen der vom Ministerrat für die Reichs­verteidigung angeordneten Aktion zur geistigen Be­treuung der Hitler-Jugend sprach Reichsminister R u st am Montagoormittag zur deutschen Jugend von der Horst-Wessel-Schule in Berlin aus. Die Rede des Reichsministers wurde von sämtlichen Reichssendern übertragen. In den Schulen fanden Morgenfeiern statt. Unter den Teilnehmern der Feier in der Horst-Wessel-Schule selbst befand sich der bevollmächtigte Stellvertreter des Reichsj^gend- führers, Obergebietsführer Axmann.

Der Stellvertreter des Führers empfing in Berlin eine Abordnung bulgarischer Erzieher, die auf Einladung des Reichswalters des NSLB., Gauleiter Wächtler, eine Deutschlandreise durch­führen.

*

In der Woche vor Pfingsten begehen die ita­lienischen Staatsbahnen mit Feiern in Rom und Neapel ihr hundertjähriges Besteyen. Die deutschen Verkehrsverwaltungen werden durch Reichsverkehrsminister Dr. - Jng. Dorpmüller, Ministerialdirektor Prang und Ministerialrat Dr.-Jng. Sommer vertreten sein.

Auf den früheren Vizeminister für Erziehung und jetzigen Leiter des Erziehungsbüros des politischen

Aenderung

des Reichsversorqungsgesehes.

Durch Aenderung des Reichsversorgungsgesetzes ist im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Zusatzrentenversorgung der Witwen die Versor­gung der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen des Weltkrieges- in einigen Punkten ergänzt worden. Kriegsbeschä­digte, die als Krankenkassenmitglieder wegen ihres Dienstbeschädigtenleidens von der Kasse ausge­steuert sind, können bei Erkrankung an einem anderen Leiden für dieses Leiden Heilbehand­lung bis zu 26 Wochen für Rechnung des Reiches erhalten. Waisen, die nach dem 1. Dezember 1923 geboren sind, erhalten die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. statt des 16. Lebensjah­res. Ferner kann Kinderzulage für Kinder von Schwerbeschädigten sowie Waisenrente bei Schul, und Berufsausbildung bis zum voll­endeten 2 4. Lebensjahr weitergewährt werden.

Beamtenurlaub 4940 unverändert.

Nach Aufhebung der im Herbst ergangenen Urlaubssperre ist auch für das neue Urlaubsjahr allen schaffenden Volks- ?e n o s s e n der notwendige Erholungsur- a u-b gesichert. Für die Beamtenschaft war eine endgültige Regelung noch vorbehalten worden. Sie ist jetzt in einem gemeinsamen Erlaß des Reichsinnenministers, des Reichsfinanzministers und des preußischen Ministerpräsidenten für sämtliche Behörden einschließlich der Gemeinden ergangen. Danach kann für das Urlaubsjahr 1940 den Beamten der nach den Ur- laubsrichtlinien zustehende Erholungsurlaub ge­währt werden, soweit die d i e n st l i ch e n Ver­hältnisse dies zulassen. Dasselbe gilt für wie­derbeschäftigte Wartestands- und Ruhestandsbeamte, wenn sie seit der Einstellung sechs Monate voll verwendet sind und voraussichtlich noch längere Zeit voll verwendet werden. Für Wehrmachtbeamte gilt der Erlaß nicht.

Ein Ruhetag in der Woche für jede Gaststätte.

reits ein Ruhetag im Gaststättengewerbe einge­führt worden. Die Rücksicht auf weitestgehende Er­füllung aller Wünsche der Gäste führt gerade in diesem Gewerbe zu einer ausgedehnten Einspan­nung von Betriebsführer und Gefolgschaft bis in die Nacht hinein, insbesondere auch an Sonn- und Feiertagen. Die Bestrebungen, auch den im Gast­stättengewerbe Tätigen einen freien Tag zu sichern, bedeuten daher einen wichttgen Maßstab zur-

fung der sozialen Frage im Gaststättengewerbe, der auch beachtliche wirtschaftspolitische Bedeutung besitzt. Durch örtliche Vereinbarungen wird der Leerlauf ruhiger Geschäftstage beseitigt, können Personalschwierigkeiten ausgeglichen werden und kann die durch den Krieg bedingte Bewirtschaftung der Lebensmittel besser erfolgen. Der Reichswirt­schaftsminister hat erklärt, daß aus den erwähnten Gründen eine ununterbrochene Offenhaltung der Gaststätten nicht mehr gerechtfertigt sei. Der Mini­ster hat keine Einwendungen zu erheben, wenn ort» liche Regelungen dahin getroffen werden, daß die Gaststätten eines bestimmten Ortes oder Bezirkes in einem turnusmäßigen Wechsel an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Stunden geschlos­sen gehalten werden.

Wann kann der Verbraucher Verkauf aus dem Schaufenster fordern ?

Nach Mitteilung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel kann zivilrechtlich kein Geschäft gezwungen werden, eine bestimmte Ware, die im Schaufenster steht, einem Kunden zu verkaufen. Denn die Warenausstellung im Schaufenster ist nach herrschender Rechtsprechung kein verbind­liches Angebot, sondern soll den Verbrau­cher auffordern, seinerseits einVertragsan­gebot" an den Kaufmann zu machen. Nun habe aber die Wirtschaftsgruppe ihre Mitglieder aufgefordert, keine Waren ins Schaufenster zu stellen, die im Geschäft nicht erhältlich sind. Dieser Grundsatz entspreche nicht nur dem geltenden Wettbewerbsrecht, sondern auch der Aufgabe, die gerade jetzt das Schaufenster zur Aufklärung der Verbraucher erfüllen müsse. Es gebe jedoch Ge­schäftsarten, die in großer Zahl oder überwiegend E i n z e l st ü ck e führen und bei denen es branche- üblich ist, Einzelstücke ins Schaufenster zu stellen. In solchen Fällen könne der Kaufmann erklären, daß er diese Gegenstände erst nach der Aus- räumung der Dekoration verkauft. Es han­dele sich hierbei aber nur um verhältnismäßig wenige Warengruppen und meist um hoch- wertige Waren.

Sicherung der Witwe im Erbhofrecht.

Bei der Abwicklung von Erbfällen nach dem Tode von Bauern haben sich vereinzelt Härten für die überlebende Witwe ergeben. Das ist nicht eine notwendige Folge der gesetzlichen Rege­lung, vielmehr unterläßt es bisweilen der Bauer, die zur Verhütung von Härtefällen gegebenen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Der Reichsjustizminister hat deshalb die Anerbengerichte, die Nachlaßrichter und Notare angewiesen, durch Aufklärung vorsorgliche Rechtspflegearbeit zu leb sten. Diese sei besonders im Kriege wichtig, denn viele Bauern setzen als Soldaten ihr Leben ein. Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Erbfällen könnten gerade dann leicht entstehen, wenn der Bauer früh stirbt oder wenn durch den Wegfall des vorgesehenen Anerben die Verhältnisse uner­wartet geändert werden. So sind nicht selten Erb-

Festkonzert der Berliner Philharmoniker unter Stabführung Furtwänglers. Vor Beginn hielt Unterstaatssekretär Dr. von Burgsdorfs eine Ansprache, worin er dem Reichsvrotektor dafür dankte, oaß er neben dem Ständetheater auch das Neue Deutsche Theater in seine Obhut genommen habe. Auch das Deutsche Tl)eater in Pilsen, das auf eine siebzigjähriae Geschichte zurückblickt, wurde mit einem Gastspiel des Prager Deutschen Theaters wiedereröffnet. Sott 1933 waren regelmäßige Vor­stellungen verboten. Nunmehr hat das Pilsener Deutsche Theater wieder regelmäßigen Betrieb, der einstweilen durch Gastspiele aufrechterhalten wird.

München ladet 100 Soldaten ein.

Wie der Oberbürgermeister Fiehler in einer Rats­herrensitzung bekannt gab, hat die Hauptstadt der Bewegung aus Anlaß des Geburtstages des Füh- rers wieder 15 000 RM. bereitgestellt, um die im Laufe des Jahres in München geborenen Kinder mit einem Sparkassenbuch über 20 RM. zu be­denken. Weitere 10 000 RM. wurden bewilligt, da­mit etwa 100 Soldaten, die keine Angehörigen be­sitzen, für zehn Tage nach München etngeladen werden können.

Gewohnheitsverbrecher hingerichtet.

Am 4. Mai 1940 ist der 1911 in Osterode geborene Bruno Primus hingerichtet worden, den das Sondergericht Königsbera i.Pr. als Gewalt­verbrecher zum Tode verurteilt hat. Primus, ein vielfach, darunter mit mehrjährigen Zuchthaus­strafen, vorbestrafter Gewohnheitsverbrecher, hat nach feiner letzten Festnahme bei einem Ausbruchs­versuch aus dem Gefängnis in Nikolaiken einen Ju­stizwachtmeister überfallen und ihm ein Auge aus- gestochen.

Zwei Mörder hingerichtet.

Am 4. Mai 1940 ist der 1910 geborene Willi Staigies aus Darzeppeln, Kreis Memel, hin- gerichtet worden, den die Strafkammer in Memel wegen Mordes zum Tode verurteilt hat. Staigies, der wegen Gewaltverbrechen bereits erheblich vor­bestraft' ist, hat am 24. Mai 1939 in Darzeppeln aus nichtigem Anlaß den 55 Jahre alten Martin Wilks grausam ermordet. Ferner ist der 1916 in Groß-Schlenz Kreis Dirschau geborene Bernhard ® ranica hingerichtet worden, den das Sonder­gericht Danzig am 21. März 1940 als Gewalt­verbrecher zum Tode verurteilt hat. Der bereits mehrfach vorbestrafte Verurteilte hat zwei Raub- Überfälle auf alleinstehende Frauen in deren Woh­nungen begangen und dabei eine 57jährige Frau mit einem Feldstein und eine 76jährige Frau mit

Das Oberkommando des Heeres hat entschieden, daß die Voraussetzungen für Verleihung des Der- wundeten-Abzeichens auch gegeben find bei den zum Ausbau der Westwalls eingesetzten Angehöri­gen der Organisation Todt und des Reichsarbeits- dienstes, sofern Verwundung oder Beschädigung durch feindliche Waffeneinwirkung vorliegt.

P. K. Es muß immer wieder gesagt werden, daß der Kampf hier im hohen Norden Probleme auf« wirft, wie sie uns auf dem europäischen Festland nicht gestellt sein würden. Eines der wesentlichsten wyr darunter die Sicherung des besetzten Raumes, lieber 400 Kilometer waren die deut­schen Truppen von Oslo aus in Richtung Dombaas vorgestoßen. Rechts und links bewegten sich eben­falls deutsche Einheiten nach Norden, aber zwischen den drei Marschrichtungen lagen hohe Berge und unwegsame Täler, die dem Feind jeder­zeit die Möglichkeit gaben, sich hierhin zurückzu­ziehen und im Rücken der Front zu neuem Kampf zu entwickeln. So mußten also die Truppen, die den rückwärtigen Raum sicherten, darauf gefaßt sein, plötzlich einem stärkeren gegnerischen Verband gegenüberzustehen. Rechnet man hinzu, daß infolge Der Sprengung der Eiienbahnbrücken durch die Nor­weger, durch das Vorhandensein weniger fahrbarer Straßen nur bearenzte Möglichkeiten für den Nach­schub und eine hinreichende Sicherung des besetzten Raumes gegeben waren, so sind die Schwierigkeiten wohl deutlich genug umrissen.

Eine gefährliche Kante war nordwestlich von Lillehammer. Es war bekannt, daß sich hier links der Sttaße noch norwegische Verbände in den Bergen zwischen Follebu und Fabera hiel­ten. Diese aber zu fassen, war insofern ein schwie­riges Unterfangen, als einmal die Brücken über das Tal gesprengt waren, das Eis des Fjords aber nicht mehr hielt, zum anderen die jenseitigen Berge noch so viel Schnee tragen, daß die Norweger als ausgezeichnete Schifahrer frei ma­növrieren können.

Da haben unsere Gebirgsjäger, steirische und bayerische Bataillone, den hohen Stand ihrer Ausbildung beweisen können. Sie sind mit Recht stolz darauf, daß von den 16 Eisernen Kreuzen, die innerhalb ver Division zur Verteilung kamen, 14 auf die Gebirgsjäger entfielen. So war eine ihrer Kompanien in den letzten Tagen auf dem Wege in die vorderste Kampflinie bereits in Ringebu eingetroffen, als Nachricht kam, daß etwa 30 Kilo­meter zurück links der Straße, in der Höhe von Tretten, die die linke Flanke sichernde Infanterie von starken norwegischen Abteilungen a n g e g r i f - f e n sei. 400 Meter hatten die Norweger die In­fanterie frei passieren lassen, als sie diese unsere Truppen von vorn und hinten unter Be- schuß nahmen.

In dieser Lage griffen die Gebirgsjäger den Feind von Nocchen an. Zunächst hatten sie eine Baum­sperre von 500 Meter, in die die Norwe-ger Minen gelegt hatten, zu beseitigen. Kaum war dies ge­schehen, als an einer Wegbiegung die Jäger Feuer

erhielten. Im Augenblick hatten die Gebirgsjäger aber ihre MG.s in Stellung gebracht. Diese kämm­ten den Wald ab. Das wirkte schon. Plötzlich kom­men aus dem Wald zwei Norweger mit einem weihen Handtuch. Drei Mann der Gebirgsjäger werden vorgeschickt, die Gefangenen einzubringen. Diese drei holen aus dem Wald eine schwer bewaff­nete norwegische Kompanie: 91 Mann und 3 Offi­ziere. Nach 200 Meter erhalten die Jäger wieder von rechts Feuer. Wie wild schießen die Norweger, schonen dabei nicht die gefangenen Landsleute, die sich aus der Straße hingeworfen haben, um dem Feuer zu entgehen. Mit wenigen Mann umgeht ein Oberleutnant der Gebirgsjäger die feindliche Stel­lung und räuchert mit ein paar Handgranaten die Granatwerfer aus. Die Norweger stehen sich aber immer höher zurück. Die Gebirgsjäger versuchen daraus, von der anderen Seite des Berges den Geg­ner zu fassen. Nach 300 Meter stoßen sie erneut auf ernsten Widerstand. Am Hang schießen die Nor­weger aus einzelnen Gehästen. Zwei Stunden liegen unsere Gebirgsjäger vor dieser feindlichen Stellung, als von der rechten Seite des Tales deutsche Panter anrücken und hinter ihnen die Infan­terie, die sich inzwischen durchgekämpst hat. Granat­werfer und leichte Infanteriegeschütze werden einge­setzt. Vereint schließen bann Gebirgsjäger und In­fanterie den Gegner so ein, daß es für ihn ein Entweichen nicht mehr gibt. Noch Vit Tage lang hat das norwegische Regiment versucht, auszu- brechen. Vor 400 Mann haben dann am Montag­abend 2500 Norweger d i e Waffen gestreckt.

Dr. Anton Eikhoff.

Oie Befriedung Norwegens.

Oslo, 7. Mai. (DNB.) In Oslo trafen italienische und spanische Journalisten ein. Reichskommissar Terboven erklärte sich bereit, ihnen alles zu zeigen, was sie nur sehen wollten. Einen Wunsch könne er der ausländischen Presse jedoch nicht mehr erfüllen: Kämpfende Engländer seien mit dem besten Willen nicht mehr zu zeigen, weil es auf norwegischem Boden keine mehr gebe. Der Reicbskommissar betonte, daß verantwortliche Männer der norweaischen Wirtschaft und Verwal­tung chre Bereitschaft zur loyalen Mitarbeit bereits in die Tat um gesetzt haben. Je schneller die Befrie­dung des Landes fortschreite, desto ungestörter werde auch die wirtschaftliche Entwicklung in ihrem ge­regelten Gange weitergehen. Die Pressevertreter wurden von deutschen Offizieren über die militä­rische Lage eingehend unterrichtet und begaben sich bann in das Kampfgebiet der letzten Tage.

schen Sprachforschung Professor Dr. Wilhelm Seelmann-Eggebert gestorben. Der Ge­lehrte, der noch vor kurzem in voller Frische seinen 91. Geburtstaa begehen konnte, hatte in Anerken­nung seiner Verdienste um die deutsche Wissen­schaft durch den Führer die Goethe-Medaille erhalten.

Wiedereröffnung des Neuen Deutschen Theaters in Prag.

Das Neue Deutsche Theater in Prag, das seit dem Herbst 1938 seine Pforten geschlossen hatte, erlebte am Samstagabend in Anwesenheit des Reichsprotektors Freiherrn von Neurath eine festliche Wiedereröffnung. Den Anlaß bot ein

Er mochte nicht einmal ins Kino gehen.

fälle abzuwickeln, bei denen der verstorbene Bauer und die Bäuerin bei ihrer Heirat noch nicht mit dem Erbhofrecht rechnen konnten. Die Anpassung an das neue Recht könne meist durch Bestimmung eines Anerben herbeigeführt werden. Die Geneh- migung könne notfalls auch nach dem Tode des Bauern noch eingeholt werden. Bei Ehegattenerb- Höfen könnten sich die Ehegatten auch gegenseitig zu Anerben einsetzen. Bei Erbhöfen im Allein­eigentum könne der Bauer seine Ehefrau zum An­erben bestimmen, wenn Anerbenberechtigte noch nicht vorhanden sind. Im Falle der Wiederverhei­ratung der Witwe könne durch einen Zwischen­wirtschaftsvertrag eine der Nutzverwaltung ähnliche Rechtsstellung der Witwe herbeigesührt werben.

Pflichtjahr im Elternhaus oder bei Verwandten.

Eine nichtarbeitsbuchpflichtige Tätigkeit im Eltern­haus ober bei Verwandten auf bas Pflichtjahr ist nur bann anzurechnen, wenn es sich um Fami­lien mit vier ober mehr xinbern unter 15 Jahren hanbelt. Ist in befonbers gelauerten Fällen bas Verbleiben einer Pflichtjahrspflichtigen im Elternhaus ober ihre Beschäftigung bei Ver­wanbten erforberlich, ohne baß bie erwähnten Vor­aussetzungen erfüllt sind, dann kommt nur eine Befreiung vom Pflichtjahr überhaupt nach den im § 4 der Anordnung gegebenen Grund­sätzen in Betracht. Derartige Befreiungen gehören aber zu den Ausnahmen. Gerade während der Kriegszeit wird an dem Grundsatz festgehalten, daß jedes Mädel das Pflichtjahr abzuleisten hat, und zwar auf dem Lande oder im fremden Haushalt.

Bürokräfte für die Ostgebiete.

Die Aufbauarbeit in den eingegliederten Dftge- bieten erfordert dringend den Einsatz weib­licher kaufmännischer und Büroange- stellter in privaten und öffentlichen Betrieben und Verwaltungen. Da die Bestimmungen über bas Pflichtjahr für Mäbchen in ben Ostge­bieten mit Ausnahme bes Gebiets von Danzig nicht gelten, können bort weibliche Arbeitskräfte ohne Rücksicht auf bas Pflichtjahr eingestellt werben. Mit Rücksicht auf bie Dringlichkeit bes Be- barfs wirb weiblichen Jugenblichen aus bem üb­rigen Reichsgebiet, bie in einem kaufmännischen ober Büroberuf in ben Ostgebieten tätig werben wollen, bie Befreiung vom Pflichtjahr für bas übrige Reichsgebiet zuaestanben, wenn sie m i n - bestens ein Jahr lang bort tätig bleiben.

Uebertragung der KeichsNeiderlarte wird bestraft.

Auf ben Reichskleiberkarten befinbet sich ber Ver­merk, baß bie Karten nicht übertragbar finb. In einer Verhanblung vor bem Amtsgericht Frank- furt a. M. würbe jetzt erstmals bie Frage ber Straf- barfeit einer Übertragung erörtert unb bejaht. Die Verhanblung richtete sich gegen brei Ange­

wer eine Tat begeht, bie nach bem ©runbgebanfen eines Strafgesetzes unb nach bem gefunben Volks- empfinben Bestrafung oerbtent. Zwei Angeklagte, bie ihre Karten verkauft hatten, würben zu je brei Wochen

as backen unrzu

ohne 3üt, mitiSjem'?

man fihlägt bas Eigzlb mit dem wasser fchaumig (am dessen mit einem Schneebesen) und

2 Eiet. 3 Esslöffel wasser. 100 ß Zucker.

3 ß (1 gestrichener Teelöffel) Dr. Decker .vackin".

Dr. Oetker ßackpulvef

Füllung; 250 ß Marmelade.

Ium gestünden: Etwas Puderzucker.

päckcken Dr Decker Danlllinzucker. 90 ß Weizenmehl, gibt nach und nack 2/3 des Zuckers mit dem OanillinjaAer dazu. Danach schlägt man (o lange. 1 Päckchen Dc Decker Sossenpuloer Danille-l-esckmack. bis eine hremartige Masse entstanden Ist. Das äiaeiß wird p M» Sdmee gefdüagea - -» - " ~ ->»-Dann gibt man unter ständigem Schlagen nach und nach Den Reff Des Zuckers dazu. Der

Schnee muss so fest sein. Dass ein Schnitt mit einem Messer sichtbar bleibt Er wird auf Den Eigelbkrem gegeben. Darüber wird Das mit Sassenpuloer undBadün gemilchte Mehl __ gpficbt Man zieht alles vorsichtig unter den Eigelbkrem. Der Teig wird etwa 1 cm Dich auf ein aefettetes mit Papier belegtes öackbleck gestricken. Damit er an Der offenen Seite Des Bleches nicht auslaufen kann. knifft man dm» Papier em geredetes, m» pajn« y " .n_hL gack, eit. etwa 12 Minuten bei starker

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Nack Dem gacker, wird der Biskuit sofort auf ein mit Zucker bestreutes Papier gestürzt anD DasBaApa^er ftflÄZE

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