Ausgabe 
6.5.1940
 
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Sir Roger (Tafemcnf* Mer Oberst Lawrence, einer über die Separatistenkämpfe und über die Be­setzung des Ruhrgebietes, ferner einer über den Baralongfall, endlich erscheint noch eine Reihe gro­ßer Filme aus der unmittelbaren Gegenwart: ein Film über die Wolhyniendeutschen, ein U-Boot- Film, ein Film, der das Wunschkonzert zum Thema hat, mehrere Filme über die Kriegsmarine, ein Film über die Presse, einer über den Landdienst, ein weiterer über das deutsche Volkstum auf pol­nischem Boden, mehrere Filme, die in den Beginn des Kampfes der NSDAP, führen. Ihnen gesellen sich noch zahlreiche andere ausgezeichnete Filmstoffe zu, die meistens schon drehbuchmäßig durchge­führt ihrer Verwirklichung harren.

Kein Ausschluß derLugend von Abendveranstaltungen.

Die neue Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend hat in der Praxis zu einigen Zweifeln ge­führt, die vor allem die Teilnahme Jugendlicher an Abendveranstaltungen betreffen. ^-Sturmbannfüh­rer Oberregierungsrat Paul Werner vom Reichs­kriminalpolizeiamt erklärt, in erster Linie richte sich die Verordnung gegen Erzieher, d i e ihre Pflicht vernachläffigen und gegen Un­ternehmer und Veranstalter, die aus Gewinnsucht der Verwahrlosung Vorschub leisten. Bei der Fernhaltung der Jugend von öffentlichen Straßen und Plätzen während der Dunkelheit ist nur dasHerumtreiben" verboten, dagegen treibt sich derjenige Jugendliche, der, sei es in spä­ter Abendstunde, von der Arbeitsstelle, vom Dienst usw. heimkehrt, insbesondere also auch aus dem Theater, nicht herum, wenn er ordnungsgemäß seines Weges geht und sich alsbald in seine Woh­nung begibt. Es wäre deswegen auch falsch, Tanz-

eignet. Alle übrigen Kinderkrankheiten seien ru ctn gängig, insbesondere auch die spinale Kin«

Verlähmung.

Gesundes Volk

Aus Anlaß des einjährigen Bestehens der Reichs- gesundheitsführung gab Reichsgesundheitsführer Staatssekretär Conti bemerkenswerte Einblicke in die Gesundheitsverhältnisse des deutschen Vol­kes. Er wies darauf hin, daß in der Vergangenheit nicht nur ganze Kriege, sondern auch die Bevölke­rungsfragen durch Seuchen entschieden worden sind. Dank unserer ärztlichen Wissenschaft sei diese Sorge heute gebannt Das neueste Beispiel sei die Verhinderung der Verbreitung des Fleck­typhus im polnischen Feldzug, bei der Umsied­lung und durch polnische Arbeiter. Deutsche seien so gut wie überhaupt nicht befallen worden. Des­gleichen würden wir der ägyptischen Augen- k r a n k h e i t Herr werden, die uns als Erbstück des napoleonischen Rückzuges aus Rußland von etwa 4000 Wolhyniendeutschen mitgebracht worden sei. Der Staatssekretär hob besonders hervor, daß

Der Staatssekretär hob weiter hervor, daß dis Tuberkulosesterblichkeit, die noch vor zehn Jahren 18 und 20 auf 10 000 Einwohner be­trug, bis 1932 auf 6,3 und seitdem weiter auf 5,3 zurückgegangen ist. In den französischen Großstädten ist sie doppelt so hoch wie in den deut­schen. Die Geschlechtskrankheiten sind selbst in sonst gefährdeten Städten zurückgegangen und weisen sogar in den Kriegsmonaten keine Zu­nahme auf.

lieber den Zustand der Arbeitsfähigkeit des deutschen Volkes erklärte der Staatssekretär^ daß unsere Krankheitsziffer von 3 v. H. für jeden Betrieb absolut normal sei. Von einer Steigerung der Kränklichkeit des arbeitenden Menschen könne keine Rede sein, obwohl viele Frauen und ältere Männer in den Arbeitsprozeß eingeschaltet wurden. Die Z u n a h m e der Herzschäden sei auf Auswirkungen von Zivilisationsschäden zurückzu­führen, zu denen'der Staatssekretär den Miß­brauch von Schlaf - und Reizmitteln so­wie von Genußmitteln und namentlich des Nikotins rechnet. Auf Zivilisationsschäden führt er auch die Zunahme der K r e b s f ä l l e zu­rück, die im übrigen hauptsächlich eine Folge der Ueberalterung sei. Zu ernster Beunruhigung bestehe kein Grund. Die Rückkehr zu einer natür­lichen, einfachen und von allen Zusätzen freien Er­nährung könne viele Schäden vermeiden.

stunden, KdF.-Veranstaltungen usw. während der Abendstunden zu verbieten, weil der jugendliche Be­sucher etwa auf dem Lande nur während der Dunkelheit heimkehren kann. Das würde dem Geist der Verordnung zuwiderlaufen und die gesunde Fröhlichkeit hemmen.

Mit der Zurückhaltung aus öffent­lichen Lokalen will die Verordnung natürlich nur das Auftreten des Jugendlichen als Gast verbieten. Jugendliche, die aus a n - derenGründen in Gaststätten sind, z. B. Kell­nerlehrlinge, Hilfskräfte ufw. dürfen, foweit es ihre Tättgkeit erfordert, in Gaststätten verweilen. Film­vorführungen dürfen durch Jugendliche unter 18 Jahren nach 21 Uhr auch dann nicht besucht

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bet Hauptschriftleiters: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und Silber: Dr. Fr. W. Sange; für Stadt Gießen, Provinz' und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner.

Druck und Verlag: Brühlsche Universitütsdruckerei R. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann; Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Pl.Nr^.

wir diesmal von den jahrtausende alten Soldaten­seuchen Typhus und Ruhr erstmalig verschont geblieben sind. Wenn die gemeldeten Krankheitsfälle über denen der Vorjahre lägen, so sei das allein auf die verschärfte Meldepflicht auch leichter Fälle zurückzuführen.

Dr Conti gab zu, daß uns die Kinderkrankheiten zu schaffen machen, insbesondere Diphtherie und Scharlach. Die Diphtherie habe in ihrer Geschichte immer große Wellen gehabt, die perio­disch wiederkehrten, zuletzt von 1915 bis 1917 und nun wieder in den letzten Jahren. Seit 1939 sei sie aber im Ansteigen. Der Unterschied gegen früher sei, daß die Gipfel heute viel niedriger lie­gen. Mit der aktiven Schutzimpfung hätten wir heute ein ausgezeichnetes Abwehrmittel. Diese Impfung sei absolut unschädlich, bei Hunderttausen- den von Impfungen habe sich kein Zwischenfall er­

werben, wenn der Film an sich jugendfrei ist. Sie [ eignet. Alle übrigen Kinderkrankheiten seien cf n sollen solche Filme vor 21 Uhr besuchen. Ver-...... ......

boten ist damit faktisch der Besuch der in der Regel nach 19 Uhr beginnenden Abendvorstel- lungen. Für Varietes und Kabaretts gilt das gleiche. In Begleitung des Erziehungsberechtigten oder des Gleichgestellten ist der Besuch aller Ver­anstaltungen dieser Art unbeschränkt erlaubt. Zum Verbot des öffentlichen Rauchens der Jugendlichen bemerkt der Referent, es werde er­wartet, daß die Eltern verantwortungsbewußt be­müht sind, das Rauchverbot gewissermaßen auf das Elternhaus auszudehnen. Das gleiche gilt für Be- triebstühver bei Jugendlichen.

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Im Hinblick auf die am Montag, dem 6. Mai in Kraft tretende Brotkartenpflicht für Kuchen wird darauf hingewiesen, daß die Einzelheiten der Durch- fuhrung durch Aushänge in den Kuchenoerkaufs­stellen bekanntgegeben werden. Die Verbraucher- schaft wird aus diesen Aushängen insbesondere er­sehen, wieviel Brotkartenabschnitte für die verschie­denen Kuchenarten abgegeben werden müssen. Die Regelung ist entsprechend den unterschiedlichen Mehl­antellen bei den verschiedenen Kuchensorten erfolgt.

Kuchen und Dauerbackwaren dürfen auf alle Brotkartenabschnitte bezogen werden, nicht nur auf die Abschnitte der Brotkarte B. 2267D

Futtermittel für Pferde.

Zum 1. Mai 1940 wird der Abschnitt Nr. 6 des Futtermittelscheines für Pferde aufgerufen. Es kommt zur Verteilung: je Pferd bis zu 210 kg Pferdefutter. Diese Menge ist zur Versorgung der Pferde im Monat Mai bestimmt. 2268V

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Berichtigung. 2262d Das Thema des Vortrages von Prof. Dr. Frhr. v. Gall am Dienstag, dem 21. Mai, hat sich geändert. Es lautet jetzt: Behandlung d. Kriegsgefange­nen durch Franzosen und Engländer in d. Indianerkämpfen d. 18. Jahrhnnd. Zwangsversteigerung.

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Am 30. April, nachts 1.50 Uhr, entschlief nach schwerem Leiden meine innigstgeliebte Frau, unsere herzensgute, treusorgende Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester und Tante

Frau Marie Gorges, geb. Baer

im vollendeten 55. Lebensjahre.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Gustav Gorges

6 Kinder und 4 Enkelkinder.

Gießen, Plauen, Berlin, Essen, Hösel, Halberstadt, 6. Mai 1940.

Die Trauerfeier fand in der Stille statt.

Für die Beweise herzlicher Teilnahme, sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen danken wir im Namen aller Hinterbliebenen.

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