„Sir Roger (Tafemcnf* Mer Oberst Lawrence, einer über die Separatistenkämpfe und über die Besetzung des Ruhrgebietes, ferner einer über den Baralongfall, endlich erscheint noch eine Reihe großer Filme aus der unmittelbaren Gegenwart: ein Film über die Wolhyniendeutschen, ein U-Boot- Film, ein Film, der das Wunschkonzert zum Thema hat, mehrere Filme über die Kriegsmarine, ein Film über die Presse, einer über den Landdienst, ein weiterer über das deutsche Volkstum auf polnischem Boden, mehrere Filme, die in den Beginn des Kampfes der NSDAP, führen. Ihnen gesellen sich noch zahlreiche andere ausgezeichnete Filmstoffe zu, die — meistens schon drehbuchmäßig durchgeführt — ihrer Verwirklichung harren.
Kein Ausschluß derLugend von Abendveranstaltungen.
Die neue Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend hat in der Praxis zu einigen Zweifeln geführt, die vor allem die Teilnahme Jugendlicher an Abendveranstaltungen betreffen. ^-Sturmbannführer Oberregierungsrat Paul Werner vom Reichskriminalpolizeiamt erklärt, in erster Linie richte sich die Verordnung gegen Erzieher, d i e ihre Pflicht vernachläffigen und gegen Unternehmer und Veranstalter, die aus Gewinnsucht der Verwahrlosung Vorschub leisten. Bei der Fernhaltung der Jugend von öffentlichen Straßen und Plätzen während der Dunkelheit ist nur das „Herumtreiben" verboten, dagegen treibt sich derjenige Jugendliche, der, sei es in später Abendstunde, von der Arbeitsstelle, vom Dienst usw. heimkehrt, insbesondere also auch aus dem Theater, nicht herum, wenn er ordnungsgemäß seines Weges geht und sich alsbald in seine Wohnung begibt. Es wäre deswegen auch falsch, Tanz-
eignet. Alle übrigen Kinderkrankheiten seien ru ctn gängig, insbesondere auch die spinale Kin«
Verlähmung.
Gesundes Volk
Aus Anlaß des einjährigen Bestehens der Reichs- gesundheitsführung gab Reichsgesundheitsführer Staatssekretär Conti bemerkenswerte Einblicke in die Gesundheitsverhältnisse des deutschen Volkes. Er wies darauf hin, daß in der Vergangenheit nicht nur ganze Kriege, sondern auch die Bevölkerungsfragen durch Seuchen entschieden worden sind. Dank unserer ärztlichen Wissenschaft sei diese Sorge heute gebannt Das neueste Beispiel sei die Verhinderung der Verbreitung des Flecktyphus im polnischen Feldzug, bei der Umsiedlung und durch polnische Arbeiter. Deutsche seien so gut wie überhaupt nicht befallen worden. Desgleichen würden wir der ägyptischen Augen- k r a n k h e i t Herr werden, die uns als Erbstück des napoleonischen Rückzuges aus Rußland von etwa 4000 Wolhyniendeutschen mitgebracht worden sei. Der Staatssekretär hob besonders hervor, daß
Der Staatssekretär hob weiter hervor, daß dis Tuberkulosesterblichkeit, die noch vor zehn Jahren 18 und 20 auf 10 000 Einwohner betrug, bis 1932 auf 6,3 und seitdem weiter auf 5,3 zurückgegangen ist. In den französischen Großstädten ist sie doppelt so hoch wie in den deutschen. Die Geschlechtskrankheiten sind selbst in sonst gefährdeten Städten zurückgegangen und weisen sogar in den Kriegsmonaten keine Zunahme auf.
lieber den Zustand der Arbeitsfähigkeit des deutschen Volkes erklärte der Staatssekretär^ daß unsere Krankheitsziffer von 3 v. H. für jeden Betrieb absolut normal sei. Von einer Steigerung der Kränklichkeit des arbeitenden Menschen könne keine Rede sein, obwohl viele Frauen und ältere Männer in den Arbeitsprozeß eingeschaltet wurden. Die Z u n a h m e der Herzschäden sei auf Auswirkungen von Zivilisationsschäden zurückzuführen, zu denen'der Staatssekretär den Mißbrauch von Schlaf - und Reizmitteln sowie von Genußmitteln und namentlich des Nikotins rechnet. Auf Zivilisationsschäden führt er auch die Zunahme der K r e b s f ä l l e zurück, die im übrigen hauptsächlich eine Folge der Ueberalterung sei. Zu ernster Beunruhigung bestehe kein Grund. Die Rückkehr zu einer natürlichen, einfachen und von allen Zusätzen freien Ernährung könne viele Schäden vermeiden.
stunden, KdF.-Veranstaltungen usw. während der Abendstunden zu verbieten, weil der jugendliche Besucher — etwa auf dem Lande — nur während der Dunkelheit heimkehren kann. Das würde dem Geist der Verordnung zuwiderlaufen und die gesunde Fröhlichkeit hemmen.
Mit der Zurückhaltung aus öffentlichen Lokalen will die Verordnung natürlich nur das Auftreten des Jugendlichen als Gast verbieten. Jugendliche, die aus a n - derenGründen in Gaststätten sind, z. B. Kellnerlehrlinge, Hilfskräfte ufw. dürfen, foweit es ihre Tättgkeit erfordert, in Gaststätten verweilen. Filmvorführungen dürfen durch Jugendliche unter 18 Jahren nach 21 Uhr auch dann nicht besucht
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bet Hauptschriftleiters: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und Silber: Dr. Fr. W. Sange; für Stadt Gießen, Provinz' und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner.
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wir diesmal von den jahrtausende alten Soldatenseuchen Typhus und Ruhr erstmalig verschont geblieben sind. Wenn die gemeldeten Krankheitsfälle über denen der Vorjahre lägen, so sei das allein auf die verschärfte Meldepflicht auch leichter Fälle zurückzuführen.
Dr Conti gab zu, daß uns die Kinderkrankheiten zu schaffen machen, insbesondere Diphtherie und Scharlach. Die Diphtherie habe in ihrer Geschichte immer große Wellen gehabt, die periodisch wiederkehrten, zuletzt von 1915 bis 1917 und nun wieder in den letzten Jahren. Seit 1939 sei sie aber im Ansteigen. Der Unterschied gegen früher sei, daß die Gipfel heute viel niedriger liegen. Mit der aktiven Schutzimpfung hätten wir heute ein ausgezeichnetes Abwehrmittel. Diese Impfung sei absolut unschädlich, bei Hunderttausen- den von Impfungen habe sich kein Zwischenfall er
werben, wenn der Film an sich jugendfrei ist. Sie [ eignet. Alle übrigen Kinderkrankheiten seien rü cf n sollen solche Filme vor 21 Uhr besuchen. Ver-...... ......
boten ist damit faktisch der Besuch der in der Regel nach 19 Uhr beginnenden Abendvorstel- lungen. Für Varietes und Kabaretts gilt das gleiche. In Begleitung des Erziehungsberechtigten oder des Gleichgestellten ist der Besuch aller Veranstaltungen dieser Art unbeschränkt erlaubt. Zum Verbot des öffentlichen Rauchens der Jugendlichen bemerkt der Referent, es werde erwartet, daß die Eltern verantwortungsbewußt bemüht sind, das Rauchverbot gewissermaßen auf das Elternhaus auszudehnen. Das gleiche gilt für Be- triebstühver bei Jugendlichen.
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Im Hinblick auf die am Montag, dem 6. Mai in Kraft tretende Brotkartenpflicht für Kuchen wird darauf hingewiesen, daß die Einzelheiten der Durch- fuhrung durch Aushänge in den Kuchenoerkaufsstellen bekanntgegeben werden. Die Verbraucher- schaft wird aus diesen Aushängen insbesondere ersehen, wieviel Brotkartenabschnitte für die verschiedenen Kuchenarten abgegeben werden müssen. Die Regelung ist entsprechend den unterschiedlichen Mehlantellen bei den verschiedenen Kuchensorten erfolgt.
Kuchen und Dauerbackwaren dürfen auf alle Brotkartenabschnitte bezogen werden, nicht nur auf die Abschnitte der Brotkarte B. 2267D
Futtermittel für Pferde.
Zum 1. Mai 1940 wird der Abschnitt Nr. 6 des Futtermittelscheines für Pferde aufgerufen. Es kommt zur Verteilung: je Pferd bis zu 210 kg Pferdefutter. Diese Menge ist zur Versorgung der Pferde im Monat Mai bestimmt. 2268V
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Dienstag, den 7. Mai, nachmitt. 2 Uhr, sollen im Verkaufslokal Hartmeh, Neuenweg 28, bzw. an und Stelle (Bekanntgabe in ob.Lokal) zwangSweisegegensof. Barzahlung versteigert werden: Haus-, Laden- und Büromöbel aller Art, 2 Nähmaschinen, eine Schneidernähmaschine, Füllfederhalter, I Standard-Motorrad, eine Leica,, 1 Pelzkragen u. 1 Flügel.
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Am 30. April, nachts 1.50 Uhr, entschlief nach schwerem Leiden meine innigstgeliebte Frau, unsere herzensgute, treusorgende Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester und Tante
Frau Marie Gorges, geb. Baer
im vollendeten 55. Lebensjahre.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Gustav Gorges
6 Kinder und 4 Enkelkinder.
Gießen, Plauen, Berlin, Essen, Hösel, Halberstadt, 6. Mai 1940.
Die Trauerfeier fand in der Stille statt.
Für die Beweise herzlicher Teilnahme, sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen danken wir im Namen aller Hinterbliebenen.
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