Ausgabe 
4.4.1940
 
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Als Großdeutschlands Soldaten in harten, uner-

Erfolae dieses Feldzuges. Im Auftrag des Reichs- luftfayrtministeriums, betreut von der Tobis, hat der

bittlichen Schlägen im Gegenangriff die wohlausge- luftfahrtmimsteriums, betreut von der Tobis, hat der rüstete und zahlenmäßig oft überlegene polnische bekannte Flieger Hans Bertram während der Armee in dem phantastischen Zeitraum von 18 Ta- Kampfhandlungen zusammen mit Kriegsberichterstat­gen vernichtend schlugen, trug über ihren Köpfen terkompanien, der Luftwaffe und der Hauptfilmstelle hinweg die junge stolze Luftwaffe ihr dröhnendes, des Reichslustfahrtministeriums nun diesem hero- gewaltiges Lied weit hinein ins Polenland und ischen Geschehen filmdokumentarifch ein unvergäng- hatte entscheidenden Anteil an dem einzigartigen liches Denkmal gesetzt.

an dem einzigartigen

liches Denkmal gesetzt.

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50 Jahre im Dienste der Volksgesundheit.

Kaufmännische Krankenkasse Halle (Saale),

Cin U-Boot schluckt Torpedos.

Auf Gleitschienen verschwindet ein Torpedo nach dem andern im Rumpf des U-Bootes, bevor es neuer Feindfahrt ausläuft. (PK.-Efchenburg-Preffebildzentrale-M.)

Brauchitsch an der Westfront.

B e r l i n, 3. April. (DNB.) Der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitfch, begab sich am letzten Sonntag erneut an die West - front, um die Truppenbesichtigungen, über die bereits früher berichtet wurde, fortzusetzen. Sein Besuch galt in erster Linie den in den Rhein­landen stehenden Verbänden. Der Oberbefehlshaber kehrte in der Nacht zum Donnerstag in das Haupt­quartier zurück.

Feuertaufe" - Der neue Film her Lustwaffe

Landesverräter hinqerichtet.

Die Justizpressestelle beim Volksgerichtshof teilt mit: Der vom Volksgerichtshof am 11. Oktober 1939 wegen Landesverrats zum Tode und zu dauerndem Ehrverlust verurteilte 21 Jahre alte Friedhelm Zahn aus Hildesheim ist hingerichtet worden Um sich der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe zu ent­ziehen, ist Zahn ins Ausland geflohen und dort mit dem Nachrichtendienst einer fremden Macht in Ver­bindung getreten. In dessen Auftrag hat er bis zum Februar 1939 mehrere Reisen in das Reichsgebiet unternommen, um Staatsgeheimnisse auszuspähen.

Ferner sind die vom Volksgerichtshof wegen Lan­desverrats zum Tode und zu dauerndem Ehrver­lust verurteilten Mathias Lichter, 48 Jahre alt, und Max Kemper, 45 Jahre alt, sowie Emil Bo ne aus Besseringen (Bezirk Merzig) hinge­richtet worden. Lichter und Kemper, die erheblich vorbestraft sind, haben aus Gewinnsucht für den Nachrichtendienst einer feindlichen Macht gearbeitet, Ausspähungsreisen ins Reich unternommen und über ihre Beobachtungen ihren Auftragsgebern Be­richt erstattet. Bone hat aus Gewinnsucht im Auf­trag eines feindlichen Nachrichtendienstes militä­rische Anlagen verraten.

Simson ober das große Los?

Im Hause Wallstraße 25 in Berlin befindet sich ein altes Wahrzeichen, das eine männliche Gestalt darstellt, die eine Tür auf den Schultern trägt. Wahrscheinlich handelt es sich hier um die Darstel­lung der biblischen Erzählung von Simson, der einen Torflügel der Stadt Gaza davontrug. Im Volke er­zählte man sich, in diesem Haus habe früher ein Schuster gewohnt, der regelmäßig in der Lotterie spielte und seine Lose an die Tür zu kleben pflegte, damit sie nicht verloren gingen. Eines Tages hätte

Zeder kann seinen Hausbrand einlagern

Bevorratungsaktion für den nächsten Winter.

erhält, wie der Verbraucher sie bestellt hat, infolge­dessen sieht die Anordnung vor, daß der Verbraucher art- und sortenähnliche Brennstoffe abzunehmen hat.

Oberster Grundsatz: Gerechte Zuteilung.

Jeder Volksgenosse wird es als selbstverständliche Pflicht bettachten, mit dem ihm zugeteilten Kohlen­vorrat sparsam umzugehen, zumal heute noch nicht gesagt werden kann, ob und in welchem Um­fang zusätzliche Mengen nachträglich zugeteilt wer­den können. Der Einzelne wird um so lieber seinen Brennstoffvorrat vorsorglich hüten und für die kalte Jahreszeit aufbewahren, wenn er das Gefühl hat, daß die Zuteilung gerecht erfolgt. Die neue Anord­

er als Lohn für feine Ausdauer das große Los wonnen. Da er das Los aber habe von der Tur

aeklagt war ein Gastwirt und Hotelbesitzer aus Gel­senkirchen, der ein Strafmandat von 30, RM. er­halten hatte, weil 20 Minuten nach Eintritt der Polizeistunde noch Gäste in seinem Lokal angetrof­fen worden waren. Das Amtsgericht in Gelsen­kirchen, das der Gastwirt angerufen hatte, bestätigte den Strafbefehl. Das Landgericht in Essen sprach ihn jedoch auf Kosten der Staatskasse frei. In den Entscheidungsgründen wird gesagt, daß der Gast­wirt und sein Bedienungspersonal rechtzeittg Feier­abend geboten hätten, aber es vergehe immer eine bestimmte Zeit, bis das Lokal restlos geräumt sei. Dem Gastwirt müsse eine gewisse Zeit eingeräumt werden, in der die Gäste nach Eintritt der Polizei­stunde das Lokal ordnungsgemäß verlassen könnten.

Feldzug in Polen" lief in Kopenhagen.

Die deutsche Kolonie in Kopenhagen hatte zu einer Vorführung des Films von dem Feldzug in Polen geladen, die in einem der großen Lichtspiel­häuser der dänischen Hauptstadt vor sich ging. Mit dem deutschen Gesandten und allen Angehörigen der Reichsvertretung, sowie dem Vertreter der Aus­landsorganisation der Partei war die deutsche Ko­lonie fast vollzählig erschienen. Auch eine große Reihe bekannter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Dänemarks war der Einladung gefolgt. Unter anderen waren Prinz Harald, der jüngste Bruder des Königs, und Prinzessin He­lene anwesend. - Der Landesleiter Pg. Schäfer sprach einige einführende Worte.

Erstes portugiesisches Segelfliegerabzeichen für Professor Georgii (Darmstadt).

Dem Leiter des Deutschen Forschungsinstituts für Segelflug, Professor Georgii (Darmstadt), wurde das erste Exemplar des neugeschaffenen portugiesi­schen Segelfliegerabzeichens als Zeichen der Aner­kennung für seine Verdienste um den Aufbau des

eine der größten Einrichtungen der sozialen Kran­kenversicherung, konnte kürzlich auf 50 Jahre er­folgreichen Wirkens für die Volksgesundheit zurück­blicken. Noch bevor yon Bismarck das geniale Werk der deutschen Sozialversicherung geschaffen wor­den war, hatten gemeinnützig denkende Kaufleute der Handelsstadt Halle (Saale) eine Unterstützungs­einrichtung ins Leben gerufen, die im Jahre 1890 zu einer Krankenkasse umgeftaltet worden ist, d. h. zu einer auf Gegenseitigkeit aufgebauten Versiche­rung. Sie erhielt damals den NamenKranken- und Begräbniskasse des Kaufmännischen Vereins zu Halle (Saale) Eingeschriebene Hilfskasse". Erst zwei Jahre na<b der Gründung dieser Selbst­hilfeeinrichtung wurden die Angestellten in die soziale Krankenversicherung einbezogen.

20 Minuten Gnadenfrist.

Eine wichtige Entscheidung für alle Gastwirte und auch die späten Gäste ist in der Frage der Polizei­stunde beim Landgericht in Esien ergangen. An-

hörden und Anstalten.

Was die Gruppen zu 2 und 3 betrifft, so richtet sich für sie der Kohlenbezug nach dem Verbrauch im Jahre 1938/39. Für das neue Kohlenwirtschafts­jahr werden bestimmte Prozentsätze dieses Verbrauchs freigegeben werden. Bezüglich der viele Haushaltungen interessierenden Frage der Warmwasserversorgung ist Vorsorge ge­troffen, daß je Woche an zwei aufeinanderfolgenden Tagen warmes Wasser gegeben wird. Für die Mie­ter in zentral beheizten Häusern usw., die kein Gas- oder Elektrogerät mit mehr als einer Brennstelle haben, oder die chre Wäsche selbst wa­schen, bestellt der Hauswirt oder Hausverwalter die dafür vorgesehene Brennstoffmenge. Den Bezug regelt der Mieter mit dem Händler selbst.

Für die Haushaltungen mit Einzelofenhei­zung gelten u. a. folgende Richtlinien: Die Höhe der Menge der Kohlen, die der einzelne erhalten soll, richtet sich nach Zimmer- und Per­sonenzahl. Eine einfache und übersichtliche Ta­belle gibt darüber Auskunft. Diese Tabelle befindet sich auf der Rückseite des Formulars, mit dem der Volksgenosse für das Kohlenwirtschaftsjahr 1940/41 den Antrag zur Aufnahme in die Kundenliste seines Kohlenhändlers stellt. Die verschiedenen Brennstoffe haben aber verschieden große Heizwerte. Um hier eine Benachteiligung jener Volksgenossen, die z. B. Braunkohlenbriketts verbrennen, gegenüber den Steinkohle- und Koksverbrauchem zu verhindern, wird die jedem Volksgenossen zustehende Kohlen­menge nach Punkten bestimmt. 1 Punkt = 1 Zent­ner Steinkohle oder 1 Zentner Koks. Das Verhält­nis von Steinkohle zu Braunkohlenbriketts beträgt 1:1 %, d. h. also, daß der Verbraucher für 1 Punkt statt 1 Zentner Steinkohle VA Zentner Braun­kohlenbriketts erhalten kann.

Ein Beispiel. Hat ein Verbraucher 20 Punkte, so kann er dafür entweder 20 Zentner Steinkohlen oder 25 Zentner Braunkohlenbriketts bestellen. Will er beide Brennstoffarten haben, so nimmt er z. B. für 4 Punkte 4 Zentner Steinkohlen und für die rest­lichen 16 Punkte 20 Zentner Braunkohlenbriketts.

Nicht immer wird es natürlich möglich sein, daß der Händler die Brennstoffe nach Art und Sorte so

Haushaltungen mit Einzelofenheizung;

zentral beheizten Häusern, Stockwerksheizun­gen und zentralen Warmwasserversorgungsan­lagen;

landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrie­ben, soweit sie nicht nach Anordnung 2 der Reichsstelle meldepflichtig sind, Wehrmacht, Be-

Vor Vertretern der Presse sprach der Reichs- kohlenkommisfar, Paul Walter, über eine soeben in Kraft getretene Hausbrand Bevor­ratungs-Aktion für das Kohlenwirt­schaftsjahr 1940/41. Den Ausführungen, die für jeden einzelnen Haushalt von größter Wich­tigkeit sind, entnehmen wir u. a. folgendes:

(Eine Hausbrand-Bevorratungs-Aktion.

Mit der soeben in Kraft getretenenAnordnung über die Hausbrand-Bevorratung für das Kohlen- wirtschaftsjahr 1940/41 vom 1. 4. 1940 bis 31. 3. 1941" wird nunmehr eine großzügige Haus- brand-Bevorratungs-Aktion eingeleitet, die das Ziel verfolgt, jedem Volksgenossen während der kommenden Monate so viel Kohlen zuzuführen, daß er im Winter 1940/41 bei sparsamem Verbrauch nicht zu frieren braucht. Wohl haben tpir genug Kohle in Großdeutschland, besonders feit der Zurück­gewinnung der östlichen Gebiete und b-er Wieder­inbetriebnahme der dort liegenden Gruben. Wir haben aber Krieg, das bedeutet, daß unsere Trans­portmittel, also Eisenbahnen, Schiffahrt und Nah­verkehrsmittel, in viel stärkerem Maße belastet sind als in normalen Zeiten. Aus diesem Grunde können nicht beliebige Mengen an Kohle verfrachtet werden, sondern die Kohlenversorgung muß sich nach den Transportverhältnissen richten, und der einzelne Verbraucher muß sich daher in seinen Ansprüchen auf dem Gebiete des Kohlenbezugs etwas Zurück­haltung auferlegen.

Das neue System.

Aus diesem Grunde wird erstmalig für das Jahr 1940/41 ein System der Bevorratung verwirklicht, das jedem Volksgenossen bis zum Eintritt des näch­sten Winters eine sie st e Menge Kohlen zu- ' führt. Wegen der Verschiedenartigkeit der Feuer­stätten und der dazu benötigten Brennstoffsorten werden die Verbraucher in 3 Gruppen einge- teilt. Man hat zu unterscheiden zwischen:,

nicht entfernen können, fjabe er die ganze Tür aus den Angeln gehoben und sie dem Lotterieeinnehmer vorgelegt. Wie immer es sich mit dieser Erzählung und dem Wahrzeichen verhalten mag: sie ist ein guter Beweis dafür, wie volkstümlich das Lotterie­spiel von jeher ist. Diese Beliebtheit hat sich durch Generationen erhalten, sie ist weder durch Krieg noch Inflation zerstört worden und gehört heute auch trog der Kriegszeiten unserer Reichslotterie.

In diesen Tagen gelangt der neue große Film von der deutschen Luftwaffe,Feuertaufe", zur Auf­führung, der in packenden Szenen den Einsatz unserer Flieger in Polen schildert. Dieses Bild aus dem Film zeigt, wie vor dem Feindflug ein schwerer Bomben-Brocken eingehängt wird. (Tobis-Scherl-M.)

nung gibt ihm die Gewißheit: Je größer die Fa­milie, desto mehr Kohle!

Aber auch jene, die keinen Gas oder Elektroherd besitzen, sollen nicht benachteiligt sein; sie erhalten für Koch zwecke eine Extra-Zuteilung, ebenso wie jene, bei denen besondere Gründe einen höheren Brennstoffverbrauch bedingen, sei es Aus­übung eines Gewerbes in der Wohnung, seien es Krankheitsfälle usw. Auch Haushalte, die einen Untermieter haben, erhalten ein Zusatzkontingent, wenn der vermietete Raum heizbar ist.

So berücksichtigt die neue Anordnung eine Reihe von Möglichkeiten, um eine gerechte Vorratszutei­lung zu gewährleisten.

Abnahmezwang durch den Verbraucher durch Kredit-Aktion erleichtert.

Wenn einerseits die Sicherstellung des Hausbrand- Vorrates vor Eintritt des Winters gewährleistet, anderseits eine volle Ausnutzung der vorhandenen Transportmittel und eine gleichmäßige Weiter­produktton garantiert werden soll, ist es notwendig, daß die Kohlen beim Eintreffen am Bestimmungs­ort sofort vom Kohlenhändler und durch diesen vom Verbraucher abgenommen werden. Daher führt die neue Anordnung den Abnahmezwang durch den Verbraucher im Rahmen seiner Lager­möglichkeiten ein. Eine Kredit-Aktion wird jenen Verbrauchern, die aus eigener finanzieller Kraft dazu nicht in der Lage sind, die frühzeitige Einlage­rung und Bezahlung der Kohle ermöglichen. Hierfür sind die entsprechenden Vorbereitungen mit den Be­hörden, Organisationen der Industrie und des Hand­werks, sowie mit der DAF. getroffen. Jeder Ver­braucher hat also künftig die Möglichkeit, sich seinen Kohlen-Vorrat rechtzeitig zu sichern. Notwendig ist dabei, daß er ihn auch innerhalb seines Haushaltes einlagert, damit nicht die Kohlenhandelsplätze über­füllt find. Nur dann, wenn der Verbraucher nach­gewiesenermaßen keine Möglichkeit der Einlagerung hat, soll der Kohlenhändler die, Kohle auf seinen Lagerplätzen für den betreffenden Verbraucher zur zentnerweisen Abnahme zur Verfügung halten.

Abwarten und nicht ungeduldig werden!

Wenn auch die Hausbrand-Bevorratungs-Aktion für den Winter 1940/41 sofort zu Beginn dieses Frühjahrs ihren Anfang nehmen wird, so ist damit nicht gesagt, daß nun alle Volksgenossen gleich tn den ersten Wochen beliefert werden. Die ungeheu­ren Mengen, die für den Hausbrand notwendig sind, erfordern eine gut durchdachte Transportlenkung. Es ist oberste Pflicht für jeden, nicht ungeduldig zu werden und abzuwarten, bis die für fein Gebiet bestimmten Kohlenzüge eintreffen.

portugiesischen Segelflugwesens verliehen. Im Rah­men eines Empfanges überreichte der Vertreter por­tugiesischer. Staatsjugend-Organisationen und des nationalen Lufttates dem deutschen Gesandten von Hoyningen-Huene das Abzeichen zur Weiterleitung an den Ausgezeichneten.

70 Jahre die feindliche kugel lm körper.

In Stendal starb kurz vor feinem 91. Geburts­tag der Veteran Johann Scharping. Er nahm am Kriege 1870/71 teil und wurde am 3. Januar 1871 in der Schlacht bei Bapaume durch einen Oberschenkelschuß schwer verwundet. Die feindliche Kugel trug er seitdem in seinem Körper. Er hat sie mit ins Grab genommen.

Jubilar im Turmbefleigen.

In Oberelsbach in der Rhön konnte der Turmuhr- roart auf eine 50jährige Tätigkeit zurückblicken. Man hat ausgerechnet, daß er in dieser Zeit 18 250mal den Turm der Kirche bestiegen hat. Der Jubilar, der seinen Posten heute noch versieht, steht im 70. Lebens­jahr.

Postsendungen an Soldaten unterschlagen.

Der erst 19 Jahre alte Johann Reich von Ohl­stadt (Bayern) hatte von zwei Frauen Postsendun­gen mit dem Ersuchen erhalten, sie bei der Post für ihre zum Heer eingezogenen Männer abzugeben. Es handelte sich um ein Päckchen Zigarren und um eine Postanweisung über 40 RM. Beides behielt Reich für sich. Das Landgericht München II verurteilte ihn zu zwei Jahren Zuchthaus.

Tragödie im Friseurladen.

Ein einzigartiger Unfall ereignete sich in Boden­burg (Hannover). In dem Friseurgeschäft Ernst Graf erschien ein eiliger Kunde, der mit der Bahn nach Hannover wollte und der deshalb mit Zu­stimmung der wartenden Kunden bevorzugt rasiert wurde. Dabei erlitt der Geschäftsinhaber einen Herzschlag, der ihn tot umfallen ließ. Beim Nie­derfallen brachte der Meister dem Kunden mit dem Rasiermesser eine so tiefe Schnittwunde am Halse bei, daß die Halsschlagader durchschnitten wurde und der Mann in zwei Minuten tot war. Der dem Tode entronnene Kunde, der sonst unter dem Rasiermesser gesessen hätte, wurde von einer Ohn­macht befallen.

Höchststrafe für betrunkene Schwarzfahrer.

Der aus Urexweiler stammende W. Reckten- w a l d hatte sich vor dem St. Wendeler Gericht wegen einer in betrunkenem Zustand ausgeführten Schwarzfahrt zu verantworten, in deren Verlauf er eine Gruppe von fünf Personen über den Hqufen rannte, wobei zwei Personen den Tod fanden, die andern teils schwer, teils leicht verletzt wurden. Nachdem Recktenwald in den Abendstunden des 5. November den Wagen seines Arbeitgebers nach einer ausgiebigen Bierreise gestohlen und den Tank mit Benzin aus einem Militärauto aufgefüllt hatte, fuhr er, noch öftersStation" machend, nach Urex­weiler, wo er die auf dem Gehsteig und in der Straßenrinne stehende Personengruppe anfuhr. Der Fahrer kümmerte sich nicht um seine Opfer. Er wurde noch in der Nacht verhaftet. Das Gericht sprach für diese rücksichtslose Tat, der zwei blühende Menschenleben zum Opfer gefallen find, die höchst- zulässige Strafe aus, und zwar fünf Jahre wegen Diebstahls, drei Jahre wegen Schwarzfahrt und drei Jahre wegen fahrlässiger Tötung und Körperver­letzung, zusammengezogen zu zehn Jahren Gefäng­nis. Falls eine höhere Strafe zulässig gewesen wäre, würde das Urteil weit höher ausgefallen fein.

Boolsunglück auf der Isar. 7 Personen ertrunken.

In der Gemeinde Niederhöcking bei Dingolfing ereignete sich ein tragisches Unglück. Ein mit 11 von der Arbeit heimkehrende Personen be­setzter Kahn stieß auf der Isar gegen einen Felsen und kenterte. Während vier Insassen gerettet wer­den konnten, fanden die übrigen sieben, darunter drei Frauen, den Tod.

Drei junge Deutsche bezwingen bolivianischen Bergriesen.

Wie aus Bolivien gemeldet wird, haben drei junge Deutsche eine Erstbesteigung des 6550 Meter hohen Berges Jllimani von der La-Paz-Seite aus durch­geführt. Es handelt sich um eine besondere alpinisti­sche Leistung, da alle Versuche, den Jllimani vom Hochplateau von La Paz aus zu besteigen, bisher erfolglos waren.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lauge. Stellvertreter des HauptschriftleiterS: Ernst Blumschein. Verantwortlich für PolitN, Feuilleton und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport' Heinrich Ludwig Neuner.

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